Gesetz zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung und Abschaffung des anwaltlichen Vertreters bei Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam
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Gesetz zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung und Abschaffung des anwaltlichen Vertreters bei Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 729/25 (Beschluss)
19.12.25
Beschluss
des Bundesrates
Gesetz zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch
Rechtsverordnung und Abschaffung des anwaltlichen Vertreters bei
Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam
Der Bundesrat hat in seiner 1060. Sitzung am 19. Dezember 2025 beschlossen, zu
dem vom Deutschen Bundestag am 5. Dezember 2025 verabschiedeten Gesetz
einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.]
Relationen
- part_of_vorgang → Gesetz zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung und Abschaffung des anwaltlichen Vertreters bei Abschiebungshaft und (Beschlussdrucksache)