Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur - Telekommunikation 2024/2025 mit 14.Sektorgutachten der Monopolkommission - Telekommunikation 2025: Mit Wettbewerb zum Binnenmarkt!
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Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur - Telekommunikation 2024/2025 mit 14.Sektorgutachten der Monopolkommission - Telekommunikation 2025: Mit Wettbewerb zum Binnenmarkt!
[Bundesrat Drucksache 790/25
08.12.25
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ISSN 0720-2946
Unterrichtung
durch die Bundesregierung
B
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Fu
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Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur - Telekommunikation
2024/2025
mit
14.Sektorgutachten der Monopolkommission -
Telekommunikation 2025: Mit Wettbewerb zum Binnenmarkt!
Bundesnetzagentur Bonn, 8. Dezember 2025
Präsident
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Bürgermeister
Dr. Andreas Bovenschulte
Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
nach § 195 Absatz 1 Telekommunikationsgesetz (TKG) legt die Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen den
gesetzgebenden Körperschaften des Bundes alle zwei Jahre einen Bericht über ihre Tätigkeit
sowie über die Lage und Entwicklung auf dem Gebiet der Telekommunikation vor.
In dem Bericht* wird auch zu der Entwicklung und der Höhe der Endnutzerpreise
der Telekommunikationsdienste nach § 157 Absatz 2 TKG sowie zu der
Verfügbarkeit des Mindestangebots an diesen Diensten Stellung genommen.
Parallel mit dem Tätigkeitsbericht Telekommunikation legt die
Monopolkommission das Sektorgutachten nach § 195 Absatz 2, 3 TKG vor. Das
Sektorgutachten übermittelt Ihnen die Monopolkommission mit separatem Schreiben.
Darin beurteilt die Monopolkommission den Stand und die absehbare Entwicklung
des Wettbewerbs und die Frage, ob nachhaltig wettbewerbsorientierte Telekommu-
* wird als Bundestags-Drucksache 21/3370 verteilt
nikationsmärkte bestehen. Darüber hinaus würdigt sie die Anwendung der
Vorschriften des TKG über die Regulierung und Wettbewerbsaufsicht und nimmt zu
sonstigen aktuellen wettbewerbspolitischen Fragen Stellung.
Anliegend erhalten Sie den Tätigkeitsbericht Telekommunikation. Der Bericht und
das Sektorgutachten sollen am 10. Dezember 2025 auf einer gemeinsamen
Pressekonferenz von Bundesnetzagentur und Monopolkommission auch der
Öffentlichkeit vorgestellt werden.
Ein gleichlautendes Schreiben habe ich der Präsidentin des Deutschen Bundestages
übersandt.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Klaus Müller]
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