Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur - Post 2024/2025 mit 14. Sektorgutachten der Monopolkommission - Post 2025: Neues Postgesetz - Marktgestaltung beginnt!
Text
Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur - Post 2024/2025 mit 14. Sektorgutachten der Monopolkommission - Post 2025: Neues Postgesetz - Marktgestaltung beginnt!
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3360
21. Wahlperiode 09.12.2025
Unterrichtung
durch die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation,
Post und Eisenbahnen
Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur – Post 2024/2025
mit
14. Sektorgutachten der Monopolkommission – Post 2025:
Neues Postgesetz – Marktgestaltung beginnt!
Zugeleitet mit Schreiben der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
vom 8. Dezember 2023 (Tätigkeitsbericht) gemäß § 84 Absatz 1 des Postgesetzes und mit Schreiben der
Monopolkommission vom Dezember 2025 gemäß § 84 Absatz 2 des Postgesetzes.
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
die Jahre 2024 und 2025 haben für den Postsektor in Deutschland tiefgreifende Neuerungen gebracht. Mit
dem Inkrafttreten der Postgesetznovelle im Sommer 2024 wurde nach mehrjähriger Diskussion ein
umfassender Rechtsrahmen geschaffen, der den strukturellen Veränderungen des Marktes Rechnung tragen und
den Postsektor zukunftsfest gestalten soll.
Im Zentrum des neuen Postgesetzes steht das Ziel, den Postmarkt an die veränderten Rahmenbedingungen
einer zunehmend digitalen Kommunikationswelt anzupassen, faire Arbeitsbedingungen zu erhalten sowie
gleichzeitig die flächendeckende und erschwingliche Versorgung der Bevölkerung mit postalischen
Dienstleistungen sicherzustellen. Der Gesetzgeber setzt dabei den Fokus darauf, den Universaldienst unter den
veränderten Marktbedingungen nachhaltig abzusichern, gleichzeitig den Wettbewerb zu fördern und den
Marktzugang einheitlich zu regeln.
Das Gesetz stellt in vielerlei Hinsicht eine Modernisierung dar: Es stärkt den Verbraucherschutz,
berücksichtigt die fortschreitende Substitution von Briefpost durch digitale Kommunikationsmittel und versucht, faire
Wettbewerbsbedingungen in einem sich wandelnden Marktumfeld zu wahren. Gleichzeitig eröffnet es neue
Möglichkeiten für Unternehmen, innovative Dienstleistungen zu entwickeln und damit den Bedürfnissen
von Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen gerecht zu werden.
Die neuen Regelungen zum Anbieterverzeichnis, das die bisherige Zweiteilung in Lizenzpflicht im
Briefbereich und Anzeigepflicht im Paketbereich aufhebt, haben trotz aller Übergangsregelungen dazu geführt,
dass bei der Bundesnetzagentur ca. 6.000 Anträge auf Eintragung eingegangen sind. Dies hat zu einem
erheblichen zusätzlichen Aufwand geführt. Die Neuregelungen zur Marktanalyse ermöglichen eine
systematische Datenerhebung und eine vertiefte Beobachtung und Analyse der Marktentwicklungen. Gleichzeitig
entsteht auch hier zusätzlicher Aufwand für die Bundesnetzagentur.
Der Arbeit unserer Behörde kommt eine doppelte Verantwortung zu: Zum einen gilt es, die neuen
gesetzlichen Vorgaben konsequent und praktikabel umzusetzen und so für einen fairen als auch funktionsfähigen
Wettbewerb zu sorgen. Zum anderen müssen wir die Auswirkungen der Reform eng beobachten, um
sicherzustellen, dass die Intentionen des Gesetzgebers erreicht werden. Nur so können wir gewährleisten, dass die
Ziele einer verlässlichen und modernisierten Grundversorgung bei fairen Wettbewerbsbedingungen auch
erreicht werden.
Drucksache 21/3360Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 3 –
Die Bundesnetzagentur arbeitet zurzeit mit Hochdruck an der Umsetzung der neuen Vorgaben und baut
eine medienbruchfreie Datenbank- und Workflowlösung für die Eintragungen in das Anbieterverzeichnis
auf. Bis das dafür erforderliche komplexe IT-Tool aufgebaut ist, müssen wir uns – auch angesichts der
großen Anzahl von Anträgen – derzeit noch mit einer temporären Lösung behelfen, damit alle Unternehmen in
das Verzeichnis eingetragen werden können. Im Bereich der Marktanalyse hat die Bundesnetzagentur mit
der Datenerhebung für die Märkte begonnen, die relevant für die nächste Maßgrößenentscheidung sind. Die
Ergebnisse der Marktanalyse liegen Mitte 2026 vor.
Schließlich hat die Bundesnetzagentur die Ausschreibung für die Laufzeitmessung zur Überprüfung der
Einhaltung der Qualitätskriterien des Universaldienstanbieters Deutsche Post DHL gestartet. Außerdem
arbeitet sie zurzeit an dem Digitalatlas, der für mehr Transparenz über die Angebote aller Unternehmen
sorgen soll. Schließlich ist am 8. Oktober 2025 der Mängelmelder an den Start gegangen, der eine vereinfachte
Beschwerdemeldung ermöglichen soll.
Die Bundesnetzagentur stößt bei der Umsetzung allerdings an personelle Grenzen.
Der Tätigkeitsbericht 2024/2025 gibt Ihnen einen umfassenden Einblick in unsere Arbeit, dokumentiert
Entwicklungen im Markt und zeigt auf, welche Herausforderungen und Chancen sich im Zuge des neuen
Rechtsrahmens ergeben haben. Er ist zugleich eine Einladung, die Veränderungen im Postsektor gemeinsam
mit uns kritisch zu reflektieren und konstruktiv weiterzuentwickeln.
Klaus Müller
Präsident der Bundesnetzagentur
Drucksache 21/3360 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 4 –
NEUES POSTGESETZ .......................................................................................................................... 7
A Novellierung des Postgesetzes ......................................................................................................................................... 8
1. Universaldienst ........................................................................................................................................................................ 8
2. Schlichtung ............................................................................................................................................................................... 9
3. Marktzugang ............................................................................................................................................................................ 9
4. Marktanalyse .......................................................................................................................................................................... 10
5. Nachhaltigkeit ....................................................................................................................................................................... 10
MARKTENTWICKLUNG ................................................................................................................. 11
A Marktstrukturdaten ......................................................................................................................................................... 12
1. Postmärkte insgesamt ......................................................................................................................................................... 12
2. Umsatz- und Mengenentwicklung ................................................................................................................................... 14
3. Beschäftigungsentwicklung ............................................................................................................................................... 31
4. Entwicklung nationaler Briefpreise .................................................................................................................................. 32
5. Internationale Marktbeobachtung ................................................................................................................................... 34
6. Analyse der Marktentwicklung in den Postmärkten .................................................................................................... 34
B Netzzugang ........................................................................................................................................................................ 42
TÄTIGKEITEN ................................................................................................................................ 47
A Marktbeobachtung ........................................................................................................................................................... 48
1. Gesetzliche Grundlagen der Marktbeobachtung .......................................................................................................... 48
2. Durchführung der Marktbeobachtung ............................................................................................................................ 49
3. Studie Nachhaltigkeit im Postsektor ............................................................................................................................... 50
4. Verbraucherstudie Elektronische Substitution im Briefbereich ................................................................................ 52
B Marktanalyse ..................................................................................................................................................................... 53
C Marktzugang ..................................................................................................................................................................... 54
D Postgeheimnis und Postmarktprüfungen .................................................................................................................... 56
E Beschwerdestelle für Hinweisgebende ......................................................................................................................... 58
1. Einrichtung und Aufgaben der Beschwerdestelle ........................................................................................................ 58
2. Verfahrensweise und Datenschutz ................................................................................................................................... 58
3. Herausforderungen und Ausblick ..................................................................................................................................... 59
F Universaldienst und Bürgereingaben............................................................................................................................. 59
1. Universaldienst ...................................................................................................................................................................... 59
2. Bürgereingaben Post ............................................................................................................................................................ 63
3. Anlassprüfungen ................................................................................................................................................................... 69
G Schlichtungsstelle Post ................................................................................................................................................... 70
1. Gesetzlicher Auftrag............................................................................................................................................................. 70
2. Ziel der Schlichtung ............................................................................................................................................................. 70
Inhalt
Drucksache 21/3360Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 5 –
3. Das Schlichtungsverfahren ................................................................................................................................................. 70
4. Auswertung der Schlichtungsanträge und -verfahren ................................................................................................ 72
H Normung ............................................................................................................................................................................ 75
1. Deutsches Institut für Normung (DIN) ........................................................................................................................... 77
2. Europäisches Komitee für Normung (CEN) ................................................................................................................... 77
3. Internationale Organisation für Normung (ISO) .......................................................................................................... 78
I Internationale Zusammenarbeit ..................................................................................................................................... 79
1. Europäische Aktivitäten, ERGP ......................................................................................................................................... 79
2. CEPT - CERP .......................................................................................................................................................................... 87
3. Weltpostverein (WPV / UPU) ............................................................................................................................................ 88
J Bericht der Beschlusskammer ......................................................................................................................................... 90
1. Entgeltgenehmigungen ....................................................................................................................................................... 90
2. Gerichtsurteile ....................................................................................................................................................................... 97
POLITISCHE UND WISSENSCHAFTLICHE BEGLEITUNG ................................................. 100
A Beirat ................................................................................................................................................................................ 101
B Wissenschaftliche Beratung ......................................................................................................................................... 102
1. WIK-Consult GmbH ......................................................................................................................................................... 102
2. Wissenschaftlicher Arbeitskreis Regulierungsfragen (WAR) .................................................................................. 104
ABBILDUNGSVERZEICHNIS ......................................................................................................... 107
TABELLENVERZEICHNIS ............................................................................................................... 109
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS ........................................................................................................ 110
Drucksache 21/3360 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 6 –
Neues Postgesetz
Drucksache 21/3360Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 7 –
A Novellierung des Postgesetzes
Am 19. Juli 2024 ist das neue Postgesetz in Kraft getreten und
hat das alte Postgesetz von 1997 abgelöst. Das novellierte
Postgesetz hat eine Vielzahl neuer Aufgaben und Befugnisse für die
Bundesnetzagentur geschaffen. Eine flächendeckende
Postversorgung und fairer Wettbewerb sollen so – auch in Zeiten
sinkender Briefmengen – sichergestellt werden. Die
Bundesnetzagentur widmet sich seit Inkrafttreten intensiv der Umsetzung
der neuen Regelungen.
1. Universaldienst
Unter dem neuen Postgesetz ist die Deutsche Post AG (DP AG) nunmehr ausdrücklich zur Erbringung
des Universaldienstes verpflichtet. Zuvor erbrachte sie den Universaldienst nur aufgrund einer
freiwilligen Selbstverpflichtung.
Der Katalog der Universaldienstleistungen wurde reformiert und umfasst nunmehr auch Teilleistungen
im Briefbereich, während die Beförderung von Einzelbriefsendungen höherwertiger Qualität sowie die
Beförderung von Geschäftskundenpaketen ausdrücklich nicht zu den Universaldienstleistungen
zählen.
Die neuen Infrastrukturvorgaben erlauben, dass der Universaldienstanbieter die örtliche
Grundversorgung im Einzelfall mit einer automatisierten Station anstelle einer personenbetriebenen Filiale
sicherstellen kann; unter der Voraussetzung, dass die Bundesnetzagentur die automatisierte Station im
Benehmen mit der örtlichen Kommune zulässt.
Die Laufzeitvorgaben im Universaldienst wurden insbesondere für Briefe angepasst. Im bundesweiten
Jahresdurchschnitt müssen nunmehr 95 Prozent aller Briefsendungen innerhalb von drei Werktagen
und 99 Prozent innerhalb von vier Werktagen zugestellt werden. Unter dem alten Rechtsrahmen galt
die Vorgabe, dass 80 Prozent aller Einzelbriefsendungen am nächsten und 95 Prozent bis zum
übernächsten Werktag zugestellt werden mussten. Anders als bisher sieht das neue Postgesetz vor, dass die
Bundesnetzagentur eigene Laufzeitmessungen durchführt.
Drucksache 21/3360 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 8 –
Das neue Postgesetz verleiht der Bundesnetzagentur Durchsetzungsbefugnisse, um die
Qualitätsvorgaben im Universaldienst sicherzustellen. Neben einer allgemeinen Anordnungsbefugnis im Falle
schwerwiegender, wiederholter oder andauernder Verstöße gegen die Vorgaben des Universaldienstes kann
der Verstoß gegen die Laufzeitvorgaben mit einer Geldbuße geahndet werden. Weitere Informationen
zum Universaldienst finden sich in Kapitel II F Universaldienst und Bürgereingaben.
2. Schlichtung
Seit der jüngsten Anpassung des Postgesetz im Juli 2024 ist § 34 Postgesetz die zentrale Rechtsgrundlage
für die Schlichtung vor der Schlichtungsstelle Post. Außerdem wurden zwei bisher in der
Postdienstleistungsverordnung (PDLV) geregelte schlichtungsfähige Tatbestände in diese neue
Schlichtungsvorschrift im Postgesetz übertragen. Hierbei handelt es sich um Verstöße gegen den Anspruch auf
Erbringung von Universaldienstleistungen nach § 15 Abs. 4 S. 1 PostG und das Diskriminierungsverbot aus
§ 15 Abs. 4 S. 2 PostG. Die PDLV wurde im Zuge der Postgesetznovelle aufgehoben.
Bereits durch die Änderung des Postgesetzes im Jahr 2021 haben die Rechte von Verbraucherinnen und
Verbrauchern und das Instrument der außergerichtlichen Streitbeilegung eine deutliche Stärkung
erfahren. Seitdem sind Postdienstleistungsunternehmen verpflichtet, an den Verfahren vor der
Schlichtungsstelle Post teilzunehmen, wenn Verbraucherinnen und Verbraucher einen Schlichtungsantrag
stellen. Seit der Anpassung des Postgesetzes im Juli 2024 ist auch eine Möglichkeit zur Durchsetzung der
Teilnahmepflicht im Falle einer Antragstellung von Verbraucherinnen und Verbrauchern im Postgesetz
verankert. Informationen zur Schlichtungsstelle Post finden sich in Kapitel II G Schlichtungsstelle Post.
3. Marktzugang
Zur Sicherstellung fairer Arbeitsbedingungen und Schaffung von Transparenz im Postbereich hat der
Gesetzgeber das Marktzutrittsverfahren vereinheitlicht und neugestaltet. Alle Anbietende, die
Postdienstleistungen erbringen wollen, müssen sich nun vor Aufnahme ihrer Tätigkeit in das von der
Bundesnetzagentur digital geführte Anbieterverzeichnis eintragen lassen. Das gilt auch für
Subunternehmer, die bspw. auf der letzten Meile tätig sind. Postdienstleistungsanbietende dürfen nur solche
Unternehmen mit der Erbringung von Postdienstleistungen beauftragen, die in das Anbieterverzeichnis
eingetragen sind.
Die Anforderungen an die Eintragung sind dabei an die des ehemaligen Lizenzverfahrens angelehnt.
Vor der Eintragung muss die Bundesnetzagentur Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde
der Antragstellenden überprüfen; insbesondere ist zu überprüfen, ob sie die geltenden sozial- und
arbeitsrechtlichen Vorgaben einhalten. Innerhalb von vier Wochen nach Eingang eines vollständigen
Antrags prüft die Bundesnetzagentur, ob Gründe für die Versagung der Eintragung vorliegen. Liegen keine
Gründe für die Versagung der Eintragung vor, trägt die Bundesnetzagentur den Antragstellenden in das
Anbieterverzeichnis ein. Die Bundesnetzagentur hat die Möglichkeit, bei Verstößen gegen arbeits- oder
sozialrechtliche Vorschriften die Eintragung zu widerrufen.
Drucksache 21/3360Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 9 –
Alle Anbietende, die bei Inkrafttreten des neuen Postgesetzes in Besitz einer gültigen Lizenz zur
Beförderung von Briefsendungen bis 1.000 Gramm waren, wurden von Amts wegen in das
Anbieterverzeichnis eingetragen. Für Anbietende, die am 18. Juli 2024 nach altem Recht bei der Bundesnetzagentur
angezeigt waren, gilt eine gesetzliche Übergangsfrist bis zum 18. August 2026 für die Eintragung. Alle
anderen Anbietende müssen seit dem 19. Juli 2024 vor Aufnahme der Tätigkeit einen Antrag auf
Eintragung in das Anbieterverzeichnis stellen. Weitere Informationen zu Marktzugang finden sich in Kapitel
II C Marktzugang.
4. Marktanalyse
Marktdefinitions- und -analyseverfahren sind nach dem neuen Postgesetz regelmäßig (grds. alle
3 Jahre) unabhängig von den Beschlusskammerverfahren durchzuführen. Das Marktanalyseverfahren
besteht aus drei Schritten: 1. der Marktdefinition/-abgrenzung, 2. dem Drei-Kriterien-Test, um die
Regulierungsbedürftigkeit festzustellen sowie 3. – falls Regulierungsbedürftigkeit besteht – der
Feststellung, ob eine marktbeherrschende Stellung vorliegt.
Dabei hat die Bundesnetzagentur auch den Einfluss von auf benachbarten Märkten erbrachten
Dienstleistungen, insbesondere der Bereiche Kommunikation, Transport und Logistik zu berücksichtigen. Die
Bundesnetzagentur hat hierzu entsprechende Auskunftsrechte gegenüber Unternehmen außerhalb des
Postbereichs erhalten. Weitere Informationen zur Marktanalyse finden sich in Kapitel II B
Marktanalyse.
5. Nachhaltigkeit
Eine weitere Neuerung ist, dass die ökologische nachhaltige Erbringung von Postdienstleistungen ein
Regulierungsziel darstellt. In diesem Zusammenhang erhält die Bundesnetzagentur zusätzliche
Datenerhebungskompetenzen. Vorgesehen ist ab 2026 eine jährliche Datenerhebung getrennt nach Briefen
und Paketen. Eine gesetzliche Pflicht der Unternehmen zur Datenlieferung besteht jedoch nicht.
Über die ökologische Nachhaltigkeit hat die Bundesnetzagentur der Bundesregierung regelmäßig zu
berichten. Hierfür sollen Treibhausgasemissionen von Anbietenden ab einer bestimmten Größe
(gemessen am Umsatz) und über Gesamttreibhausgasemissionen im gesamten Postsektor ermittelt und
veröffentlicht werden. Die Verwendung eines Umweltzeichens von Paketdienstleistungsunternehmen
soll ebenfalls die Transparenz hinsichtlich der Treibhausgasemissionen der einzelnen Anbietenden
erhöhen und einen Anreiz zu mehr Klimafreundlichkeit setzen. Informationen zur Nachhaltigkeitsstudie
im Postsektor finden sich in Kapitel II A 3 Studie Nachhaltigkeit im Postsektor.
Drucksache 21/3360 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 10 –
Marktentwicklung
Drucksache 21/3360Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 11 –
A Marktstrukturdaten
Die bestehenden wirtschaftlichen und geopolitischen
Unsicherheiten wirkten sich auch in den letzten beiden Berichtsjahren
wieder auf den Postmärkten und seine Akteure aus. Trotz
bestehender Herausforderungen konnten wieder Zuwächse in
Umsätzen und Sendungsmengen im Paketbereich verzeichnet werden.
1. Postmärkte insgesamt
Im Jahr 2024 erzielten die Postmärkte insgesamt Umsätze in Höhe von 35,2 Milliarden Euro. Im
Vergleich zum Vorjahr, als die Umsätze bei rund 34,28 Milliarden Euro lagen, entspricht dies einer leichten
Steigerung von 2,58 Prozent. Während im Briefbereich ein deutlicher Umsatzrückgang zu verzeichnen
war, konnten die Kurier-, Express- und Paketmärkte erneut ein Wachstum verzeichnen. Diese
Entwicklung unterstreicht die fortschreitende Verlagerung hin zu paketbezogenen Dienstleistungen, getrieben
insbesondere durch den anhaltenden Onlinehandel.
Der strukturelle Wandel setzte sich in den Postmärkten im Jahr 2024 weiter fort. Im Bereich der
Kurier- , Express- und Paketsendungen (KEP) stieg der Umsatz um rund 5,01 Prozent auf 27,29 Milliarden
Euro und erreichte damit ein neues Rekordniveau (2023: 25,98 Milliarden Euro). Die Sendungsmenge
erhöhte sich um 5,54 Prozent auf 4,73 Milliarden Stück (2023: 4,49 Milliarden Stück), was vor allem auf
die anhaltende Dynamik im Onlinehandel und die wachsende Nachfrage nach schnellen Lieferungen
zurückzuführen ist.
Postmärkte
Die Postmärkte umfassen insgesamt die folgenden Bereiche: Briefbereich bis 2.000 Gramm, Kurier-,
Express- und Paketdienstleistungen (KEP), adressierte Zeitungen und Zeitschriften (Pressedistribution)
sowie, Bücher- und Warensendungen, teil- und unadressierte Briefsendungen, sowie
Katalogsendungen.
Drucksache 21/3360 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 12 –
Demgegenüber waren die Entwicklungen im Briefbereich erneut rückläufig. Die Umsätze sanken hier
um rund 4,39 Prozent auf 6,99 Milliarden Euro (2023: 7,31 Milliarden Euro), während die beförderten
Sendungsmengen um 6,89 Prozent auf 10,16 Milliarden Stück zurückgingen (2023: 10,92 Milliarden
Stück). Ursachen für diesen Trend bleiben die fortschreitende Digitalisierung und die damit
einhergehende Verlagerung von Kommunikation auf digitale Kanäle und die allgemeine wirtschaftliche Lage,
u. a. bedingt durch die anhaltende Wachstumsschwäche.
Der Pressedistributionsmarkt, bestehend aus Anzeigenblättern, Tageszeitungen, Wochenzeitungen und
Zeitschriften, erzielte im Jahr 2024 Umsätze in Höhe von rund 0,55 Milliarden Euro und lag damit leicht
unter dem Vorjahreswert von 0,58 Milliarden Euro. Für 2025 wird ein weiterer moderater
Umsatzrückgang erwartet, der im Wesentlichen auf die fortschreitende Digitalisierung des Medienkonsums sowie
steigende Produktions- und Vertriebskosten zurückzuführen ist.
Insgesamt wird für das Jahr 2025 dennoch von einer positiven Entwicklung der Postmärkte
ausgegangen. Unternehmensprognosen deuten auf erneute Zuwächse bei Umsatz und Sendungsmengen im
Paketbereich hin. Im Gegensatz dazu sind im Briefbereich weitere Rückgänge der Sendungsmengen zu
erwarten.
Umsätze auf den Postmärkten
in Milliarden Euro
Abbildung 1: Umsätze auf den Postmärkten
Drucksache 21/3360Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 13 –
2. Umsatz- und Mengenentwicklung
2.1 Briefdienstleistungen
Briefdienstleistungen können sowohl im Wege der Ende-zu-Ende-Zustellung befördert werden als
auch dem Teilleistungsbereich unterliegen. Teilleistungssendungen zeichnen sich dadurch aus, dass
Postdienstleistungsunternehmen sowie Unternehmen mit großen Sendungsmengen direkt bei der
Deutsche Post AG (DP AG) und Deutsche Post In-Haus Services GmbH (DP IHS) zur Zustellung
einliefern, für deren Beförderung bereits eine Vorleistung (z. B. Vorsortierung oder Frankierung) erbracht
wurde. Für diese berechnet die DHL Group ein vermindertes Entgelt (siehe Kapitel I B Netzzugang). Bei
der Ende-zu-Ende-Zustellung und im Bereich der Teilleistungen ist die Umsatz- und
Briefsendungen
Nach dem Postgesetz umfasst die Briefdienstleistung die gewerbsmäßige Beförderung von
adressierten schriftlichen Mitteilungen. Nicht zu den Briefsendungen zählen Bücher, Kataloge sowie
regelmäßig erscheinende Druckschriften wie Zeitungen und Zeitschriften. Ebenfalls ausgenommen sind
Sendungen ohne individuelle Anschrift oder lediglich mit Sammelbezeichnungen von Wohnungen oder
Geschäftssitzen.
Die Beförderung von Briefsendungen kann in verschiedenen Formen erfolgen, etwa als
Teilleistungssendungen, Ende-zu-Ende-Sendungen (national wie international) sowie förmliche
Postzustellungsaufträge.
Kleinformatige Warensendungen wurden bis 2020 dem Bereich der Briefdienstleistungen zugerechnet,
da sie typischerweise von Briefdienstleistern angeboten und über das Briefnetz transportiert werden.
Mit Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2018/644 über grenzüberschreitende Paketzustelldienste
werden diese Sendungen jedoch seit 2021 in der Markterhebung dem Paketbereich zugeordnet, da der
Wareninhalt im Vordergrund steht (siehe hierzu den Paketmarktbericht 2024).
Mit dem neuen Postgesetz, das am 19. Juli 2024 in Kraft trat, entfällt die frühere Unterscheidung
zwischen lizenzpflichtigen Briefsendungen bis 1.000 Gramm und nicht-lizenzpflichtigen Sendungen über
1.000 Gramm. Alle in diesem Bericht dargestellten Daten und Abbildungen orientieren sich an der
neuen Rechtslage und berücksichtigen auch rückwirkend Sendungen mit einem Gewicht von über
1.000 Gramm. Ein Vergleich mit älteren Publikationen ist deshalb nur eingeschränkt möglich.
Drucksache 21/3360 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 14 –
Sendungsmengenstruktur im Markt sehr unterschiedlich. Daher werden die Daten im Folgenden
jeweils auch getrennt dargestellt.
Umsatz und Sendungsmenge im Briefbereich insgesamt
Die Marktentwicklung im Briefbereich wird anhand von Umsätzen und Sendungsmengen aufgezeigt.
Entwicklung der Umsätze
Im Briefbereich gingen die Umsätze im Jahr 2024 insgesamt zurück. Sie sanken von 7,31 Milliarden
Euro im Jahr 2023 auf 6,99 Milliarden Euro im Jahr 2024, was einem Minus von 4,39 Prozent entspricht.
Für das Jahr 2025 wird mit einer leichten Steigerung der Umsätze um 1,9 Prozent gerechnet, die im
Wesentlichen auf Preisanpassungen zurückzuführen ist.
Der Umsatz der Wettbewerbsunternehmen der DP DHL1 sank von eine Milliarde Euro im Jahr 2023 auf
0,9 Milliarden Euro im Jahr 2024 und damit um rund 9,38 Prozent. Für das Jahr 2025 wird bei den
Wettbewerbsunternehmen mit einem weiteren Rückgang der Umsätze um 1,1 Prozent gerechnet.
Umsätze im Briefbereich nach Anbietenden
in Milliarden Euro
Abbildung 2: Umsätze im Briefbereich nach Anbietenden
Bei der DP DHL gingen die Umsätze im Jahr 2024 ebenfalls zurück. Der Umsatz verringerte sich von
6,32 Milliarden Euro im Jahr 2023 auf 6,09 Milliarden Euro im Jahr 2024, was einem Rückgang um 3,6
Prozent entspricht. Zur DP DHL zählen im Briefbereich neben der DP AG unter anderem die DP IHS,
die Deutsche Post E-POST Solutions GmbH (DP EPS), die Deutsche Post Dialog Solutions GmbH sowie
1Vgl. auch im Folgenden: Hier und an weiteren Stellen wird zur Vereinfachung – wie auch im letzten Tätigkeitsbericht – die
Bezeichnung DP DHL verwendet, da die Daten sowohl Daten der DHL als auch der Deutschen Post AG enthalten.
Drucksache 21/3360Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 15 –
die DHL Express Germany GmbH. Für das Jahr 2025 wird jedoch von der DP DHL ein Anstieg der
Umsätze um rund 2,35 Prozent prognostiziert.
Entwicklung der Sendungsmengen
Das Briefvolumen ist 2024 zurückgegangen. Gegenüber 2023 verringerte sich die Zahl der Sendungen
von 10,92 Milliarden auf 10,16 Milliarden Stück – ein Minus von 6,89 Prozent. Aus den gemeldeten
Marktdaten der Unternehmen ergibt sich für 2025 ein weiterer Rückgang um ungefähr 7,69 Prozent.
Die Wettbewerbsunternehmen der DP DHL verzeichneten 2024 ebenfalls geringere Mengen. Das
Volumen verringerte sich von 1,4 Milliarden Stück im Jahr 2023 auf 1,24 Milliarden Stück im Jahr 2024,
entsprechend einem Minus von 11,52 Prozent. Nach den gemeldeten Unternehmensdaten wird für 2025
ein erneuter Rückgang um rund 4,46 Prozent prognostiziert.
Auch bei der DP DHL war im Jahr 2024 ein Rückgang zu verzeichnen. Die Mengen gingen von 9,51
Milliarden Stück im Jahr 2023 auf 8,92 Milliarden Stück im Jahr 2024 zurück, was einem Minus von 6,2
Prozent entspricht. Für 2025 rechnet die DP DHL mit einer weiteren Abnahme um rund 8,14 Prozent.
Sendungsmengen im Briefbereich nach Anbietenden
in Milliarden Stück
Abbildung 3: Sendungsmengen im Briefbereich nach Anbietenden
Inländische Ende-zu-Ende-Briefsendungen der Wettbewerbsunternehmen
Ende-zu-Ende-Briefsendungen sind Briefsendungen bis 2.000 Gramm, die von
Wettbewerbsunternehmen der DP DHL selbst zugestellt werden, ohne dass hierfür Teilleistungen (siehe unten) der DP DHL in
Anspruch genommen werden.
Im Segment der inländischen Ende-zu-Ende-Briefsendungen verringerten sich die Umsätze dieser
Unternehmen um 14,73 Prozent – von 0,7 Milliarden Euro im Jahr 2023 auf rund 0,59 Milliarden Euro im
Jahr 2024.
Drucksache 21/3360 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 16 –
Umsätze inländischer Ende-zu-Ende-Briefsendungen bis 2.000 Gramm der Wettbewerbsunternehmen
in Milliarden Euro
Abbildung 4: Umsätze inländischer Ende-zu-Ende-Briefsendungen bis 2.000 Gramm der
Wettbewerbsunternehmen
Die beförderte Sendungsmenge verringerte sich im Jahr 2024 um 13,93 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Insgesamt wurden 1,08 Milliarden Sendungen transportiert, nach 1,25 Milliarden Sendungen im Jahr
2023.
Sendungsmenge inländischer Ende-zu-Ende-Briefsendungen bis 2.000 Gramm der
Wettbewerbsunternehmen
in Milliarden Stück
Abbildung 5: Sendungsmenge inländischer Ende-zu-Ende-Briefsendungen bis 2.000 Gramm der
Wettbewerbsunternehmen
Von diesen Sendungen wurden rund 35 Prozent durch die Wettbewerbsunternehmen selbst zugestellt.
Etwa 65 Prozent erfolgten im Rahmen von Kooperationspartnerschaften oder wurden an
konsolidierende Unternehmen (ohne Beteiligung der DP DHL) übergeben.
Drucksache 21/3360Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 17 –
Briefsendungen Wettbewerbsunternehmen nach Art der Zustellung im Jahr 2024
in Prozent
Abbildung 6: Briefsendungen Wettbewerbsunternehmen nach Art der Zustellung im Jahr 2024
Teilleistungssendungen
Ein Großteil der Briefsendungen im Bereich entfällt weiterhin auf sogenannte Teilleistungssendungen.
Dabei werden Sendungen von Großversendern oder Wettbewerbsunternehmen bei der DP DHL
eingeliefert, für die bereits Vorleistungen wie Vorsortierung oder Frankierung erbracht wurden. Für diese
Mengen wird ein vermindertes Entgelt berechnet, das sich nach dem Umfang der erbrachten
Vorleistungen richtet.
Die Umsätze mit Teilleistungssendungen gingen im Jahr 2024 zurück. Sie sanken von 4,05 Milliarden
Euro im Jahr 2023 auf 3,96 Milliarden Euro im Jahr 2024, was einem Rückgang von 2,14 Prozent
entspricht. Für das Jahr 2025 rechnen die Postunternehmen mit einem leichten Anstieg der Umsätze auf
4,04 Milliarden Euro. Der größte Teil des Umsatzes entfiel dabei erneut auf die DP DHL. Diese
erwirtschaftete im Jahr 2024 3,8 Milliarden Euro nach 3,89 Milliarden Euro im Jahr 2023, entsprechend einem
Minus von 2,37 Prozent. Für 2025 wird auf Basis der Angaben der Unternehmen ein Zuwachs auf
3,87 Milliarden Euro prognostiziert. Die Umsätze der Wettbewerbsunternehmen stiegen im Jahr 2024
um rund 3,58 Prozent.
Im Jahr 2024 belieferten Wettbewerbsunternehmen die DHL Group mit rund 0,87 Milliarden
Teilleistungssendungen, was einem Anteil von 12,2 Prozent entspricht. Der überwiegende Teil der beförderten
Teilleistungssendungen wurde von konzernangehörigen Unternehmen sowie von Geschäftskundschaft
der DP DHL generiert.
Drucksache 21/3360 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 18 –
Umsatz Teilleistungssendungen nach Anbietenden
in Millionen Euro
Abbildung 7: Umsatz Teilleistungssendungen nach Anbietenden
Förmliche Zustellung
Die förmliche Zustellung umfasst als besondere Briefdienstleistung den Transport von Schriftstücken
nach den Vorgaben der Prozessordnungen sowie der gesetzlichen Regelungen zur
Verwaltungszustellung, unabhängig vom Gewicht der Sendungen.
Die Umsätze in diesem Segment lagen im Jahr 2024 bei 147 Millionen Euro, nach 137 Millionen Euro im
Jahr 2023. Das entspricht einer Steigerung von 6,81 Prozent. Die Prognosen der Unternehmen deuten
für 2025 auf einen weiteren Anstieg auf 154 Millionen Euro hin.
Bei der DP DHL erhöhten sich die Umsätze im Jahr 2024 von 124 Millionen Euro im Jahr 2023 auf 132
Millionen Euro, was einem Plus von 5,38 Prozent entspricht. Für das Jahr 2025 wird ein weiterer Anstieg
auf rund 139 Millionen Euro prognostiziert. Die Umsätze der Wettbewerbsunternehmen stiegen im
Jahr 2024 um rund 5,38 Prozent im Vergleich zum Vorjahr auf 15 Millionen Euro, nach 14 Millionen
Euro im Jahr 2023.
Drucksache 21/3360Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 19 –
Umsatz Förmliche Zustellung nach Anbietenden
in Millionen Euro
Abbildung 8: Umsatz Förmliche Zustellung nach Anbietenden
Die förmlichen Zustellungen erreichten im Jahr 2024 ein Gesamtvolumen von 53,8 Millionen
Sendungen, nachdem im Vorjahr noch 50,3 Millionen verzeichnet worden waren – ein Zuwachs von 6,96
Prozent. Für 2025 wird von den Unternehmen mit einem weiteren Anstieg auf rund 54,25 Millionen
gerechnet. Auch die Deutsche Post DHL zeigte in diesem Segment eine positive Entwicklung: von 44,79
Millionen Sendungen im Jahr 2023 auf 47,94 Millionen im Jahr 2024, was einer Steigerung von 7,3
Prozent entspricht. Der Trend dürfte sich 2025 fortsetzen. Die Wettbewerber hingegen bewegten sich
nahezu auf Vorjahresniveau – 2024 belief sich das Volumen auf 5,86 Millionen Stück nach 5,51 Millionen
im Jahr 2023. Für 2025 wird von den Unternehmen eine leichte Steigerung erwartet.
Sendungsmenge Förmliche Zustellung nach Anbietenden
in Millionen Stück
Abbildung 9: Sendungsmenge Förmliche Zustellung nach Anbietenden
Drucksache 21/3360 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 20 –
Unternehmensstruktur im Briefbereich
Die Struktur der Wettbewerbsunternehmen im Briefbereich bleibt auch im aktuellen Berichtszeitraum
heterogen. Dies ist vor allem auf die unterschiedlichen Geschäftsmodelle – wie etwa Konsolidierung
oder Ende-zu-Ende-Angebote – sowie auf die regional unterschiedlichen Tätigkeitsschwerpunkte der
Anbieter zurückzuführen.
Bei der Anzahl kleinere Unternehmen mit Jahresumsätzen bis 500.000 Euro war ein Rückgang zu
beobachten. In den höheren Umsatzklassen blieb die Zahl der aktiven Unternehmen nur leicht unter dem
Niveau des Vorjahres.
Insgesamt meldeten rund 400 Unternehmen Umsätze im Briefbereich. Die Anzahl der bei der
Bundesnetzagentur registrierten Postdienstleistungsunternehmen (bestehend aus ehemals nach § 36 PostG
a. F. angezeigten Anbietenden sowie Anbietende, die bereits in das Anbieterverzeichnis gemäß § 4 PostG
eingetragen sind; (siehe Kapitel II C Marktzugang) liegt jedoch deutlich darüber. Ein Grund dafür sind
Anbietende, die trotz Eintragung aktuell nicht am Markt aktiv sind; zudem fassen
Unternehmensgruppen ihre Meldungen häufig zusammen, sodass in der Regel nur die Muttergesellschaft Angaben an die
Bundesnetzagentur übermittelt. Hinweise zur Umsatzkonzentration und zu strukturellen
Besonderheiten der Wettbewerbsunternehmen finden sich in Kapitel I A 6.2.2 Wettbewerbsverhältnisse/ 6.2.3
Strukturelle Besonderheiten bei den Wettbewerbsunternehmen.
Kundschaftsstruktur im Briefbereich
Wie bereits in den Vorjahren entfiel auch im Berichtszeitraum der überwiegende Teil der von
Wettbewerbsunternehmen abgewickelten Sendungsmengen auf Geschäftskundschaft. Im Durchschnitt
generierten diese Unternehmen – mit Ausnahme der DP DHL – rund 98 Prozent ihrer Umsätze und
Sendungsmengen in diesem Segment. Ein erheblicher Teil der Marktteilnehmer gab zudem an,
ausschließlich für Geschäftskundschaft tätig zu sein. Dienstleistungen für Privatkundschaft werden damit nahezu
ausschließlich durch die DP DHL bereitgestellt.
Bei der DP DHL zeigte sich ein breiteres Kundenspektrum. Im Jahr 2024 entfielen rund 94,2 Prozent der
Umsätze und etwa 87,6 Prozent der Sendungsmengen auf Geschäftskundschaft. Der verbleibende
Anteil entfiel auf Privatkundschaft und Kleinstunternehmen, die damit etwa 12,4 Prozent der Mengen und
5,8 Prozent der Umsätze ausmachten.
Aus diesen Verhältnissen ergibt sich die nachfolgende Aufteilung der im Jahr 2024 erzielten Umsätze im
Markt für Briefdienstleistungen insgesamt.
Drucksache 21/3360Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 21 –
Sendungsmengenanteile nach Auftraggebenden im Briefbereich im Jahr 2024
in Prozent
Abbildung 10: Sendungsmengenanteile nach Auftraggebenden im Briefbereich im Jahr 2024
2.2 KEP-Dienstleistungen
Im Jahr 2024 erhöhten sich die Umsätze im KEP-Segment auf 27,29 Milliarden Euro, nach 25,98
Milliarden Euro im Jahr 2023. Dies entspricht einem Anstieg um 5,01 Prozent. Für 2025 wird ein weiterer
Zuwachs um rund 6,07 Prozent auf 28,94 Milliarden Euro erwartet. Der größte Anteil entfiel dabei auf den
Paketbereich mit rund 75 Prozent des Gesamtumsatzes. Auf die Expresssparte entfielen etwa zehn
Prozent und auf den Kurierdienstbereich rund 15 Prozent der Umsätze.
Drucksache 21/3360 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 22 –
Segmente des KEP-Bereiches
Kurierdienste zeichnet aus, dass Sendungen - meist mit kleinem Gewicht und geringem Volumen -
einzeln befördert und permanent persönlich begleitet werden. Hierdurch ist ein Zugriff auf die
Sendungen jederzeit möglich. Die Zustellung erfolgt in der Regel per Direktfahrt. Kurierdienste sind meist
Einzelunternehmen oder Vermittlungszentralen, die Aufträge an angeschlossene Einzelunternehmen
vermitteln. Diese sind in der Regel regional tätig.
Bei Expressdiensten stehen eine garantierte Beförderungslaufzeit und teilweise ein festgelegter
Liefertermin im Mittelpunkt der Dienstleistung. Dabei erfolgt die Beförderung charakteristisch über
Umschlagzentren. Einige der in diesem Bereich tätigen Unternehmen verfügen über eigene globale Netze
(z. B. DHL Group, FedEx (Federal Express Corporation) und UPS (United Parcel Service)). Daneben gibt
es eine größere Anzahl national agierender Unternehmen, die für einen flächendeckenden Service
miteinander kooperieren.
Paketdienste sind geprägt durch einen sehr hohen Grad an Standardisierung und Automatisierung.
Für die Zwecke der Marktbeobachtung wird von der Bundesnetzagentur ein Maximalgewicht von 31,5
Kilogramm zugrunde gelegt, auch wenn die Maximalgewichte der Paketdienstleistungsunternehmen
unterschiedlich sind und im Einzelfall bis zu 70 Kilogramm betragen können. Damit wird
internationalen Regelungen Rechnung getragen und der Postmarkt klarer vom Güterverkehr und Logistikmarkt
abgegrenzt. Die Beförderungslaufzeiten betragen in der Regel 24 bis 72 Stunden, werden allerdings
nicht garantiert.
Drucksache 21/3360Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 23 –
Umsätze in den KEP-Märkten nach Segmenten
in Milliarden Euro
Abbildung 11: Umsätze in den KEP-Märkten nach Segmenten
Im Jahr 2024 wurden im KEP-Bereich insgesamt rund 4,73 Milliarden Sendungen abgewickelt.
Gegenüber 2023 mit 4,49 Milliarden Stück entspricht dies einem Anstieg von 5,54 Prozent. Für 2025 wird mit
einem weiteren Zuwachs gerechnet: Nach Angaben der Unternehmen wird für 2025 ein Anstieg der
Sendungsmengen auf rund 4,96 Milliarden Stück erwartet, was einer prognostizierten Veränderung von
4,8 Prozent, also einer leicht kleineren Wachstumsrate, entspricht.
Der größte Teil des Volumens entfiel weiterhin auf das Paketsegment. Expresssendungen machten
lediglich einen kleineren Anteil an den Gesamtsendungen aus. Ihr Umsatzanteil lag jedoch deutlich
höher, was auf die im Vergleich wesentlich höheren Stückumsätze zurückzuführen ist.
Sendungsmengen im Kurierbereich
Sendungsmengen im Kurierbereich, entsprechend dem Paket- bzw. Expresssegment, lassen sich nicht
genau bestimmen. Die Unternehmen im Kurierbereich erfassen zum Teil keine einzelnen Sendungen,
da dort typischerweise nach Fahrten abgerechnet wird. Daher muss an dieser Stelle auf die Angaben zu
Mengen im Kurierbereich verzichtet werden.
Drucksache 21/3360 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 24 –
Sendungsmengenentwicklung Paket und Express
in Milliarden Stück
Abbildung 12: Sendungsmengenentwicklung Paket und Express
Paketdienstleistungen
Im Jahr 2024 wurden im Paketsegment insgesamt 20,37 Milliarden Euro umgesetzt. Gegenüber dem
Vorjahr mit 19,19 Milliarden Euro entspricht dies einem Anstieg von 6,13 Prozent. Für 2025 wird ein
weiterer Zuwachs erwartet, die Umsätze sollen nach Prognosen der Unternehmen auf rund 21,79
Milliarden Euro steigen, was einer prognostizierten Steigerung von sieben Prozent entspricht.
Auch die Sendungsmengen entwickelten sich positiv. Im Jahr 2024 wurden insgesamt 4,6 Milliarden
Pakete versendet, nach 4,36 Milliarden Stück im Jahr 2023. Dies entspricht einem Plus von 5,65 Prozent.
Für 2025 wird ein erneuter - etwas geringerer - Anstieg um rund 4,82 Prozent auf etwa 4,83 Milliarden
Sendungen von den Unternehmen prognostiziert.
Paketsendungen Inland und grenzüberschreitend
Bei der Erhebung der Marktdaten wird zwischen inländischen und grenzüberschreitenden
Paketsendungen unterschieden. Unter Letzteres fallen sowohl Sendungen, die ins Ausland versendet werden, als
auch solche, die aus dem Ausland stammen und in Deutschland zugestellt werden.
Im Jahr 2024 entfiel der überwiegende Teil der Umsätze im Paketbereich auf das Inland. Rund 80
Prozent der Gesamterlöse wurden mit innerdeutschen Sendungen erzielt, während 20 Prozent auf
grenzüberschreitende Pakete zurückgingen. Von diesen entfielen 17 Prozent auf ins Ausland versandte
Sendungen, die größtenteils in den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gerichtet waren. Der
verbleibende Anteil von rund drei Prozent wurde mit Paketen erzielt, die aus dem Ausland nach Deutschland
gelangten, ebenfalls überwiegend aus dem EWR.
Ein ähnliches Verhältnis zeigt sich bei den Sendungsmengen. Im Jahr 2024 machten nationale
Sendungen rund 88 Prozent des Gesamtvolumens aus. Auf ins Ausland versandte Pakete entfielen sieben
Prozent, während rund fünf Prozent der Sendungen aus dem Ausland nach Deutschland kamen.
Drucksache 21/3360Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 25 –
Dass der Umsatzanteil grenzüberschreitender Sendungen deutlich über ihrem Mengenanteil liegt,
erklärt sich durch die höheren Stückumsätze in diesem Bereich.
Verteilung der Paketumsätze nach Inland/Ausland
in Prozent
Abbildung 13: Verteilung der Paketumsätze nach Inland/Ausland
Verteilung der Paketmengen nach Inland/Ausland
in Prozent
Abbildung 14: Verteilung der Paketmengen nach Inland/Ausland
Paketsendungen nach Sendungsströmen
Die Entwicklung des Paketmarktes wird in erheblichem Maße durch den E-Commerce geprägt,
insbesondere im Geschäftskundschaftssegment. Von besonderem Interesse ist daher die differenzierte
Betrachtung von Mengen- und Umsatzentwicklung inländischer Sendungen nach Sendungsströmen.
Unter-schieden wird zwischen Sendungen aus dem Geschäftskundschaftssegment (B2X – Business-to-
Consumer/-Business) sowie Sendungen aus dem Privatkundschaftssegment (C2X – Consumer-to-
Consumer/-Business).
Drucksache 21/3360 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 26 –
Der überwiegende Teil der Paketmengen entfällt auf das B2X-Segment. Im Jahr 2024 lag der Anteil bei
rund 95 Prozent, während das C2X-Segment etwa fünf Prozent der Mengen ausmachte. Ein ähnliches
Bild ergibt sich auf der Umsatzseite: Rund 94 Prozent entfielen auf B2X-Sendungen, während das C2X-
Segment sechs Prozent der Erlöse generierte.
Im Jahr 2024 erwirtschafteten die Paketdienstleister im B2X-Segment einen Umsatz von 15,29
Milliarden Euro. Damit konnte gegenüber dem Vorjahr (2023: 14,35 Milliarden Euro) ein deutliches Plus von
6,56 Prozent erzielt werden. Auch das Sendungsvolumen entwickelte sich dynamisch und legte im
selben Zeitraum um 5,14 Prozent zu – von 3,66 Milliarden Sendungen im Jahr 2023 auf 3,85 Milliarden
Sendungen im Jahr 2024. Für das Jahr 2025 wird auf Basis der Unternehmensprognosen eine
Fortsetzung dieses Wachstumskurses erwartet: Der Umsatz dürfte um 6,89 Prozent auf 16,35 Milliarden Euro
steigen, während die Sendungsmengen voraussichtlich um 4,85 Pro-zent auf 4,03 Milliarden
Sendungen anwachsen werden (Prognose 2025p).
Paketmarkt B2X-Umsätze und -Sendungsmengen 2021-2025p
in Milliarden Euro bzw. Stück
Abbildung 15: Paketmarkt B2X-Umsätze und -Sendungsmengen 2021-2025p
Unterschiede bei Sendungsmengen- und Umsatzanteilen zwischen B2X und C2X-Paketsendungen
Die Unterschiede bei Sendungsmengen- und Umsatzanteilen sind auf Preisunterschiede zwischen
B2X- und C2X-Paketsendungen zurückzuführen. Der Umsatz pro Sendung liegt dabei im C2X-
Segment (Einzelpreise) deutlich über dem Stückumsatz im B2X-Segment (in der Regel gesondert
ausgehandelte Konditionen).
Drucksache 21/3360Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 27 –
Im Bereich der C2X-Sendungen blieben die Umsätze und Sendungsmengen auf etwa gleichbleibendem
Niveau. Im Jahr 2024 beliefen sich die Umsätze auf rund 1 Milliarde Euro, nach 0,99 Milliarden Euro im
Jahr 2023, was einer Steigerung um ein Prozent entspricht. Für 2025 wird mit einer weiteren Steigerung
von rund 3,28 Prozent auf rund 1,03 Milliarden Euro gerechnet.
Im C2X-Segment stagnierten die Sendungsmengen im Jahr 2024 bei rund 0,19 Milliarden Stück. Für
2025 wird ein leichter Rückgang erwartet.
Paketmarkt C2X-Umsätze und -Sendungsmengen 2021-2025p
in Milliarden Euro bzw. Stück
Abbildung 16: Paketmarkt C2X-Umsätze und -Sendungsmengen 2021-2025p
Kurier- und Expressdienstleistungen
Kurier- und Expresssendungen konzentrieren sich nach wie vor überwiegend auf die
Geschäftskundschaft, doch gewinnen Zustellungen an die Privatkundschaft zunehmend an Bedeutung. Treibende
Kraft dahinter sind die wachsenden Erwartungen an flexible und besonders zeitnahe Lieferoptionen.
Im Jahr 2024 meldeten die Unternehmen im Expresssegment ein Sendungsvolumen von 130 Millionen
Stück, nach 128 Millionen im Vorjahr. Dies entspricht einem Wachstum von 1,82 Prozent. Für 2025
wird ein weiterer Anstieg auf rund 136 Millionen Sendungen prognostiziert, was einer Zunahme von
4,16 Prozent gleichkommt. Vergleichbare Mengendaten für den Kurierbereich stehen nicht zur
Verfügung.
Die Umsätze der Expressdienstleister erhöhten sich 2024 auf 2,78 Milliarden Euro (2023: 2,69 Milliarden
Euro, +3,47 Prozent). Für das Jahr 2025 wird seitens der Unternehmen ein erneuter Anstieg auf 2,89
Milliarden Euro erwartet (+3,83 Prozent).
Die Analyse der Sendungsströme zeigt, dass im Jahr 2024 rund 32 Prozent der Umsätze auf inländische
Expresssendungen entfielen. Weitere 42 Prozent wurden mit ins Ausland gerichteten Sendungen
erzielt, wobei ein erheblicher Anteil auf Destinationen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Drucksache 21/3360 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 28 –
(EWR) entfiel. Die verbleibenden 26 Prozent resultierten aus eingehenden Auslandssendungen, die
überwiegend aus Mitgliedstaaten des EWR nach Deutschland gelangten.
Umsatzanteile Expressbereich nach In- und Ausland im Jahr 2024
in Prozent
Abbildung 17: Umsatzanteile Expressbereich nach In- und Ausland im Jahr 2024
Durch die hohen Stückumsätze grenzüberschreitender Expresssendungen – insbesondere bei
Sendungen in und aus Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) – ergibt sich ein anderes
Bild, wenn die Verteilung der Sendungsmengen betrachtet wird.
Im Jahr 2024 entfielen rund 50 Prozent aller Expresssendungen auf inländische Zustellungen. Der
Anteil der ins Ausland gerichteten Sendungen lag bei 50 Prozent. Der Anteil der in das Ausland
abgehenden Sendungen lag bei rund 35 Prozent. Aus dem Ausland eingehende Sendungen machten 15 Prozent
der Gesamtmenge aus; der überwiegende Teil stammte dabei aus Mitgliedstaaten des EWR.
Europäischer Wirtschaftsraum (EWR)
Der EWR ist im Jahr 1994 durch ein Abkommen zwischen der Europäischen Union und den
sogenannten EFTA-Staaten (Europäische Freihandelsassoziation) Island, Liechtenstein und Norwegen
entstanden. Die Schweiz als EFTA-Land ist nicht am EWR beteiligt. Die EWR-Mitglieder bilden einen
gemeinsamen Markt.
Drucksache 21/3360Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 29 –
Sendungsmengenanteile Expressbereich nach In- und Ausland im Jahr 2024
in Prozent
Abbildung 18: Sendungsmengenanteile Expressbereich nach In- und Ausland im Jahr 2024
Im Kuriersegment lagen die Umsätze im Jahr 2023 bei rund 4,1 Milliarden Euro und hielten sich 2024
auf nahezu konstantem Niveau. Für 2025 wird auf Basis von Unternehmensdaten ein leichter Anstieg
erwartet, sodass die Umsätze voraussichtlich etwa 4,3 Milliarden Euro erreichen werden (+2,99 Prozent).
Zugangs- und Zustellpunkte im KEP-Bereich
Die in Deutschland tätigen Paketdienstleistungsunternehmen verfügen über ein weit verzweigtes Netz
an Zugangspunkten und Zustellmöglichkeiten. Dieses umfasst Filialen, Paketshops sowie
Paketstationen. Zu den Unternehmen mit einem bundesweiten Versorgungsnetz zählen unter anderem DHL,
DPD, GLS, Hermes und UPS. Insgesamt stehen 61.407 Einrichtungen für die Einlieferung und Abholung
von Paketsendungen zur Verfügung.
Besonders dynamisch entwickelt hat sich in den vergangenen Jahren die Zahl der Paketstationen. Um
den steigenden Anforderungen des Onlinehandels zu begegnen, wurde deren Ausbau konsequent
vorangetrieben. Aktuell sind ca. 19.803 Stationen in Betrieb, die von unterschiedlichen Unternehmen
betrieben werden. Zusammen verfügen sie über mehr als 1,5 Millionen Fächer und ermöglichen eine
flexible sowie kontaktlose Abwicklung von Versand- und Empfangsprozessen. Durch die zunehmende
Verteilung auf Standorte in Städten und ländlichen Regionen wird die Kundenerreichbarkeit weiter
verbessert.
Die kontinuierliche Erweiterung der Infrastruktur verdeutlicht, dass die
Paketdienstleistungsunternehmen auf wachsende Erwartungen an Flexibilität, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit reagieren. Damit
tragen sie zur Sicherstellung einer flächendeckenden und kundenorientierten Versorgung im digitalen
Handel bei.
Drucksache 21/3360 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 30 –
Zugangs- und Zustellpunkte im KEP-Bereich im Jahr 2024
in Stück
Abbildung 19: Zugangs- und Zustellpunkte im KEP-Bereich im Jahr 2024
3. Beschäftigungsentwicklung
Im Jahr 2024 waren im Postmarkt insgesamt 343.664 Personen beschäftigt. Dies entspricht einem
Rückgang um rund sieben Prozent im Vergleich zum Jahr 2023. Hierzu zählen Beschäftigte, die in
Deutschland Postdienstleistungen erbringen, zuzüglich einer Schätzung für die Anzahl der Beschäftigten bei
Subunternehmen. Nicht berücksichtigt sind Beschäftigte, die andere Aufgaben als Postdienstleistungen
wahrnehmen sowie im Ausland tätige Personen der in Deutschland gemeldeten Unternehmen.
Auch für das Jahr 2025 ist mit einem weiteren Rückgang der Beschäftigtenzahl zu rechnen. Hintergrund
sind gesamtwirtschaftliche Entwicklungen, die zu einer nachlassenden Nachfrage und damit zu
sinkenden Sendungsmengen, insbesondere im Briefbereich, geführt haben.
Auf eine Darstellung der Beschäftigten getrennt nach Brief- und KEP-Branche wird verzichtet. Eine
trennscharfe Aufteilung ist nicht möglich, da beide Bereiche am Markt eng miteinander verflochten
sind (Verbundzustellung, branchenübergreifende Kooperationsmodelle sowie briefkastengeeignete
Warensendungen).
Drucksache 21/3360Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 31 –
Beschäftigte in den Postmärkten im Jahr 2024, Stichtag 30. Juni 2024
Abbildung 20: Beschäftigte in den Postmärkten im Jahr 2024, Stichtag 30. Juni 2024
4. Entwicklung nationaler Briefpreise
Der Briefmarkt wurde ab 1998 sukzessive für den Wettbewerb geöffnet. In der Zeitspanne von 2003 bis
2013 blieb das Porto für Standardbriefe konstant bei 0,55 Euro. Mit Wirkung nach dem 1. Januar 2013
wurde eine stufenweise Anpassung vorgenommen, die bis 2015 zu einem Entgelt von 0,62 Euro führte.
Briefpreise DP AG 2014-2025
Jahr 2014 2015 2016-2018 2019**-2021 2022-2024 ab 2025
Standardbrief bis 20g 0,60 € 0,62 € 0,70 € 0,80 € 0,85 € 0,95 €
Kompaktbrief bis 50g 0,90 € 0,85 € 0,85 € 0,95 € 1,00 € 1,10 €
Großbrief bis 500g 1,45 € 1,45 € 1,45 € 1,55 € 1,60 € 1,80 €
Maxibrief bis 1.000g 2,40 € 2,40 € 2,60 € 2,70 € 2,75 € 2,90 €
Postkarte 0,45 € 0,45 € 0,45 € 0,60 € 0,70 € 0,95 €
Quelle: Bundesnetzagentur
Tabelle 1: Briefpreise DP AG 2014-2025
Im Jahr 2015 entschied die Bundesnetzagentur im Rahmen des Maßgrößenverfahrens, das Entgelt für
den Standardbrief auf 0,70 Euro anzuheben. Dieser Preis war vom 1. Januar 2016 bis zum 30. Juni 2019
Drucksache 21/3360 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 32 –
gültig. Zum 1. Juli 2019 trat eine weitere Anpassung in Kraft: Das Porto wurde auf 0,80 Euro festgesetzt
und blieb bis Ende 2021 bestehen. Für die Jahre 2022 bis 2024 legte die Bundesnetzagentur im nächsten
Verfahren einen Betrag von 0,85 Euro fest.
Die bislang letzte Maßgrößenentscheidung datiert vom 11. November 2024. Auf dieser Grundlage
erhöhte die DP AG zum 1. Januar 2025 das Porto für den Standardbrief auf 0,95 Euro. Gleichzeitig stiegen
auch die Entgelte für Kompakt-, Groß- und Maxibriefe sowie für Postkarten.
Der Briefbeförderungspreisindex wird von der Bundesnetzagentur in Anlehnung an die Methodik des
Statistischen Bundesamtes ermittelt. Ausgangspunkt ist das Basisjahr 2020. Die Werte der Vorjahre und
Folgejahre werden auf dieses Basisjahr umgerechnet und mit der Mengenverteilung des Jahres 2020
gewichtet. Dadurch bleiben konstante Entgelte im Index stabil, während Preisänderungen unmittelbar
sichtbar werden. Veränderungen im Produktmix, etwa durch eine Verschiebung der Nachfrage
zwischen verschiedenen Briefarten, wirken sich nicht aus.
Wie sich der Briefpreisindex künftig entwickeln wird, hängt wesentlich von den Ergebnissen der
nächsten Maßgrößenverfahren und den darauf basierenden Entscheidungen der DP AG bei der Umsetzung
der ihr mit dem Price-Cap-Verfahren gewährten Spielraum ab.
Preisentwicklung Verbraucherpreise und Briefpreise der DP AG
Abbildung 21: Preisentwicklung Verbraucherpreise und Briefpreise der DP AG
Drucksache 21/3360Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 33 –
5. Internationale Marktbeobachtung
5.1 Internationaler Briefpreisvergleich
Im April 2025 hat die Bundesnetzagentur zum wiederholten Male einen Preisvergleich für die
Briefprodukte Standard-, Kompakt-, Groß- und Maxibrief im Privatkundschaftssegment veröffentlicht. Der
Preisvergleich beschränkt sich auf die Vergleichsprodukte der Universaldienst anbietenden
Unternehmen im europäischen Ausland. Insgesamt wurden 30 Länder in die Untersuchung einbezogen. Die
Vergleichsgruppe setzte sich aus allen 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie den Mitgliedern
der Europäische Freihandelsassoziation (EFTA) Island, Norwegen und Schweiz zusammen. Für Länder,
die nicht dem Euro-Raum angehören, erfolgte eine Umrechnung der Briefpreise in Euro. Die
Wechselkursumrechnung basiert auf den Referenzangaben der Europäischen Zentralbank (EZB) zum Stand
2. Januar 2025. In vielen Ländern werden - anders als in Deutschland - zwei Produkte für eine
20 Gramm Briefsendung (Inland) angeboten: ein Premiumbrief mit einer Zustellqualität E+1 und ein
Standardprodukt mit Zustellqualität E+X. Daher wurden für die 20 Gramm Briefsendung diese beiden
Gruppen in der Untersuchung separat betrachtet. Die Bundesnetzagentur stellt hierbei Nominal- und
Realpreise (inflationsbereinigt) dar und unterscheidet zusätzlich in börsennotierte und nicht-
börsennotierte Unternehmen. Die nachfolgende Übersicht bildet die Ergebnisse des durchgeführten Vergleichs
für das Jahr 2025 ab. Der jeweilige Realpreis der DP AG liegt regelmäßig unter dem europäischen
Durchschnitt. Die Produkte Groß- und Maxibrief werden im Vergleich zum europäischen Durchschnitt
deutlich günstiger angeboten. Die Differenz liegt hier bei 1,92 Euro bzw. 1,95 Euro.
Übersicht durchschnittliche Preise für den Standardbrief in Europa (Mittelwerte)
Standardbrief Vergleich E+X
in Euro
Vergleich E+1
in Euro
Realpreis DP AG
in Euro
Mittelwert gesamte Vergleichsgruppe 1,26 2,25 0,93
Mittelwert börsennotierte Unternehmen 0,94 1,44 0,93
Mittelwert nicht börsennotierte Unternehmen 1,36 2,83 0,93
Kompaktbrief 1,47 1,07
Großbrief 3,68 1,76
Maxibrief 4,78 2,83
* ohne FI, IS, NO, PT, RO, da diese Länder kein vergleichbares E+1 Produkt anbieten
Quelle: Bundesnetzagentur
Tabelle 2: Übersicht durchschnittliche Preise für den Standardbrief in Europa (Mittelwerte)
6. Analyse der Marktentwicklung in den Postmärkten
6.1 Allgemeine wirtschaftliche Lage
Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland war im Berichtszeitraum 2024/2025 weiterhin
von einem schwierigen Umfeld geprägt. Bestimmend waren dabei die Folgen des Kriegs in der Ukraine,
Drucksache 21/3360 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 34 –
eine schwache Weltkonjunktur, die nach wie vor hohen Energiepreise sowie eine insgesamt gedämpfte
Investitionstätigkeit. Hinzu kamen steigende Finanzierungskosten und eine weiterhin angespannte
Lage am Arbeitsmarkt, insbesondere aufgrund des Fachkräftemangels. Trotz dieser Belastungsfaktoren
blieb die deutsche Volkswirtschaft insgesamt stabil, zeigte jedoch nur geringe Wachstumsimpulse.
Das preis-, saison- und kalenderbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) ging im Jahr 2024 gegenüber
dem Vorjahr leicht zurück.2 Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes verringerte sich die
Wirtschaftsleistung im Jahresdurchschnitt um 0,2 Prozent. Im Verlauf des Jahres zeigte sich eine schwache
Konjunkturdynamik: Das BIP sank im ersten Quartal um 0,5 Prozent, im zweiten Quartal um 0,1
Prozent und im dritten Quartal um 0,3 Prozent gegenüber dem jeweiligen Vorquartal. Erst im vierten
Quartal kam die Abwärtsbewegung zum Stillstand.
Im Jahr 2025 setzte sich diese Tendenz fort. Im ersten Quartal verzeichnete die deutsche Wirtschaft ein
leichtes Wachstum von 0,3 Prozent gegenüber dem Vorquartal, was auf eine beginnende Stabilisierung
hinweist. Im zweiten Quartal ging die Wirtschaftsleistung jedoch erneut leicht zurück (–0,1 Prozent).
Für das Gesamtjahr 2025 ergibt sich damit im Durchschnitt eine Stagnation des preisbereinigten BIP.
Verschiedene Prognosen bestätigen dieses Bild: Während einige Wirtschaftsforschungsinstitute für
2025 von einem Zuwachs von rund 0,3 bis 0,4 Prozent ausgehen, rechnen andere mit einer
weitgehenden Stabilisierung ohne nennenswertes Wachstum. Ein substantieller Wachstumsimpuls bleibt jedoch
aus heutiger Sicht unsicher.
Die Erwerbstätigkeit blieb trotz der schwachen Wachstumsentwicklung auf einem hohen Niveau. Die
Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten erreichte auch im Jahr 2024 einen Rekordwert und
lag leicht über dem Niveau des Vorjahres. Ein Einbruch der Beschäftigung ist somit trotz der schwachen
Konjunktur bisher ausgeblieben. Dennoch wird erwartet, dass die Anzahl der Arbeitslosen wieder steigt,
und die Quote 2025 voraussichtlich über dem Niveau von 2024 liegen wird.
Die einzelnen Segmente der Postmärkte haben sich auch im Jahr 2024 unterschiedlich entwickelt.
Haupttreiber dieser Entwicklungen bleibt die fortschreitende Digitalisierung. Während im Briefbereich
die elektronische Kommunikation weiterhin zu einem deutlichen Rückgang der Sendungsmengen
führt, profitiert der Paketbereich nach wie vor vom anhaltenden Wachstum des Onlinehandels. Die
besondere Bedeutung des Paketbereichs wird auch bei der Betrachtung des Verhältnisses von Brief- zu
Paketumsätzen deutlich. Im Jahr 2024 erwirtschafteten die Unternehmen in beiden Bereichen
insgesamt 27,4 Milliarden Euro. Davon entfielen 74 Prozent auf den Paketbereich und 26 Prozent auf den
Briefbereich.
2 Vgl. auch im Folgenden: https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Volkswirtschaftliche-Gesamtrechnungen-Inlandspro-
dukt/Tabellen/bip-bubbles.html, abgerufen am 28.10.2025.
Drucksache 21/3360Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 35 –
Entwicklung der Umsatzverteilung Briefbereich und Paketbereich
in Prozent
Abbildung 22: Entwicklung der Umsatzverteilung Briefbereich und Paketbereich
6.2 Marktentwicklung im Briefbereich
Marktumfeld und allgemeine Entwicklung
Wie in den vergangenen Jahren ist der Briefmarkt von Sendungsmengenrückgängen geprägt. Die seit
dem Jahr 2022 ansteigende Inflation und die damit verbundenen Kostensteigerungen haben den
Rückgang nach der Corona-Pandemie wieder anziehen lassen. Des Weiteren ist ein stetiger Grund für die
Rückgänge die fortschreitende Digitalisierung.
Die Digitalisierung wirkt sich zwar schon seit einigen Jahren auf den Briefmarkt aus, ersetzt ihn aber
nicht. Die Sendungsmengenrückgänge sind eher konstant und die digitalen Kommunikationsmittel
sind sowohl im privaten als auch im Geschäftskundschaftsbereich bisher als komplementär
einzuordnen.
Die Inflation sowie die Handelskonflikte und die zusammenhängenden Kostensteigerungen führen oft
dazu, dass es vor allem einen Sendungsmengenrückgang bei den adressierten Werbesendungen gibt,
welcher sich in besseren wirtschaftlichen Lagen wie nach der Corona-Pandemie wieder ein wenig
erholt. Auch die alternativen Postdienstleistungsunternehmen werden aufgrund der anhaltenden
Inflation vor neue Herausforderungen gestellt. Daher müssen sich die Wettbewerbsunternehmen
zunehmend auf Marktumstrukturierungen einstellen und ihre Reichweite neu justieren. Das ist der teilweise
Umstieg auf die Netze der DP AG, aber auch die Schließung neuer Verbünde und die damit verbundene
Erweiterung ihrer Zustellnetze und den Ausbau von neuen Geschäftstätigkeiten. Hier sollte die
Postgesetznovelle ein wenig Abhilfe schaffen mit beispielsweise Zugangsverpflichtungen für
Warensendungen oder Zeitungen und Zeitschriften als Wettbewerbsförderung. Die Wirkung dieser
Zugangsverpflichtung ist zukünftig noch zu beurteilen
Drucksache 21/3360 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 36 –
Wettbewerbsverhältnisse
Seit dem Jahr 2017 haben sich die Marktanteile beim Umsatz und auch bei den Sendungsmengen nur
geringfügig verschoben. Der Umsatzanteil der DP DHL hat zunächst über die Jahre nur sehr leicht
abgenommen, ist aber in den letzten beiden Jahren 2023 und 2024 wieder angestiegen auf 87,1 Prozent.
Damit haben die Wettbewerbsunternehmen im Jahr 2024 nur noch einen Umsatzanteil von 12,9 Prozent.
Für das Jahr 2025 ist auf Basis von Unternehmensdaten davon auszugehen, dass der Umsatzanteil der
DP DHL weiter leicht ansteigt und der Umsatzanteil der Wettbewerbsunternehmen somit weiterhin
leicht zurückgeht.
Umsatzanteile Briefbereich nach Anbietenden
in Prozent
2022 2023 2024 2025p
DP DHL 85,0 86,4 87,1 87,5
Wettbewerbsunternehmen 15,0 13,6 12,9 12,5
Quelle: Bundesnetzagentur
Tabelle 3: Umsatzanteile Briefbereich nach Anbietenden
Auch der Sendungsmengenanteil der DP DHL hat sich seit 2017 nur leicht verschoben. Im Jahr 2023 lag
der Sendungsmengenanteil der DP DHL bei 87,1 Prozent. Im Jahr 2024 ist er auf 87,8 Prozent
angestiegen. Somit hatten die Wettbewerbsunternehmen einen Sendungsmengenanteil von 12,2 Prozent. Für
2025 wird auf Basis der Unternehmensdaten eine leichte Verschiebung der Sendungsmengenanteile
zugunsten der Wettbewerbsunternehmen prognostiziert. Hierbei ist zu beachten, dass die Menge der
Zugangsverpflichtungen als Wettbewerbsförderung
Viele alternative Briefdienstleistungsunternehmen könnten mit ihren eigenen
Postbeförderungsnetzen nur regionale Lieferungen anbieten. Mit Verbünden untereinander erweitern sie ihr Gebiet, jedoch
ist eine flächendeckende Zustellung auch dann noch nicht garantiert. Um jedem
Wettbewerbsunternehmen die Möglichkeit einer flächendeckenden Zustellung zu bieten, damit dieser die Chance hat
auch andere Kundschaft zu erreichen, werden dem marktbeherrschenden Unternehmen
Zugangsverpflichtungen zur Wettbewerbsförderung auferlegt. Mit der Novellierung des Postgesetz wurde die
Zugangsverpflichtung für Briefe (Teilleistung) auf die Produkte Warensendung und Zeitung und
Zeitschriften erweitert. Somit sollen Briefdienstleistungsunternehmen die Möglichkeit erhalten, ihr
Angebotsportfolio um diese Produkte zu erweitern.
Drucksache 21/3360Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 37 –
Teilleistungssendungen (siehe Kapitel I A 2.1.3 Teilleistungssendungen) vollständig der DP DHL
zugerechnet wird, da auf ihrer Seite der größte Teil der Wertschöpfung entsteht.
Sendungsmengenanteile im Briefbereich nach Anbietenden
in Prozent
2022 2023 2024 2025p
DP DHL 85,5 87,1 87,8 87,3
Wettbewerbsunternehmen 14,5 12,9 12,2 12,7
Quelle: Bundesnetzagentur
Tabelle 4: Sendungsmengenanteile im Briefbereich nach Anbietenden
Damit hat die DP DHL sowohl nach Umsätzen als auch nach Sendungsmengen weiterhin eindeutig den
höchsten Anteil im Briefbereich in Deutschland. Angesichts rückläufiger Sendungsmengen dürfte sich
daran tendenziell in den nächsten Jahren wenig ändern.
Im Bereich des Teilleistungssegments fiel der Anteil, der von Endkundschaft und
Konzernunternehmen eingeliefert wurde, von 88,6 Prozent im Jahr 2023 auf 87,8 Prozent in 2024. Die von
Wettbewerbsunternehmen eingelieferten Mengen stiegen um 1,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr und der Anteil
an der Gesamtmenge damit insgesamt um 0,8 Prozentpunkte.
Teilleistungssendungen nach Einlieferung
in Prozent
2021 2022 2023 2024
Konzernunternehmen und Endkunden bzw. -kundinnen 85,1 86,4 88,6 87,8
Wettbewerbsunternehmen 14,9 13,6 11,4 12,2
Quelle: Bundesnetzagentur
Tabelle 5: Teilleistungssendungen nach Einlieferung
Analysen zur Konzentration im Briefbereich
Detaillierte Ausführungen und tiefergehende Analysen zur Konzentration im Briefbereich sind dem
Briefmarktbericht (Stand: April 2024) zu entnehmen. Dort werden neben der ausführlich für die
einzelnen Segmente dargestellten Marktentwicklung mittels verschiedener Konzentrationsmaße wie
beispielsweise des Herfindahl-Hirschmann-Index die Wettbewerbsverhältnisse ausführlich beschrieben.
Drucksache 21/3360 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 38 –
Im Bereich des Ende-zu-Ende-Wettbewerbs fällt es den Wettbewerbsunternehmen aufgrund hoher
Lohnanteile und geringer Margen weiterhin schwer, ihre Marktstellung auszubauen. Im Hinblick auf
tendenziell sinkende Sendungsmengen wird der Aufbau und Betrieb flächendeckender Zustellnetze für
die Wettbewerbsunternehmen nicht einfacher.
Strukturelle Besonderheiten bei den Wettbewerbsunternehmen
Die alternativen Briefdienstleistungsunternehmen konzentrieren ihre Produktpalette hauptsächlich
auf den Bereich der Geschäftskundschaft. Im Jahr 2024 betrug der Anteil in diesem Segment 98 Prozent.
Das Geschäft mit Privatkundschaft im Briefbereich macht somit einen Anteil von zwei Prozent aus. Das
Verhältnis war über die letzten Jahre nahezu konstant. Signifikante Änderungen sind auch in Zukunft
nicht zu erwarten. Zudem ist das Tätigkeitsgebiet der Unternehmen zum Teil regional bzw. auf
bestimmte Produktgruppen beschränkt.
Die Geschäftsmodelle der Wettbewerbsunternehmen der DP DHL im Briefbereich sind sehr
unterschiedlich und die Wettbewerbsstruktur ist sehr heterogen. Der Fokus der Geschäftsmodelle liegt
zumeist auf der Ende-zu-Ende-Zustellung über Verbünde, auf dem Teilleistungssegment sowie auf der
Beförderung von Katalog- und Presseerzeugnissen.
Umsatzverteilung der Wettbewerbsunternehmen
in Prozent
Top 5 Top 10 Top 20 Weitere
Umsatzanteil 32,7 46,4 64,3 35,7
Anteil der Unternehmen 1,6 3,3 6,6 93,4
Quelle: Bundesnetzagentur
Tabelle 6: Umsatzverteilung der Wettbewerbsunternehmen
Die Heterogenität spiegelt sich in der Umsatzkonzentration wider. Im Jahr 2024 entfielen fast 32,7
Prozent der Umsätze auf nur 1,6 Prozent der Wettbewerbsunternehmen. Diese bilden die Gruppe der Top
fünf. Ein Großteil der Unternehmen, nämlich 95 Prozent, erwirtschaftet nur einen geringen Anteil an
Umsätzen (ca. 35,7 Prozent).
6.3 Marktentwicklung im KEP-Bereich
Struktur im KEP-Bereich
Der KEP-Bereich unterteilt sich in die drei Segmente Kurier, Express und Paket (siehe Kapitel I A 2.2
KEP-Dienstleistungen). Die Marktstrukturen in den einzelnen KEP-Bereichen sind sehr
unterschiedlich. Allerdings verschwimmen teilweise die Grenzen zwischen den Bereichen. Daher wird es
zunehmend schwieriger, diese trennscharf abzugrenzen oder isoliert zu betrachten.
Aufgrund der dynamischen Entwicklung, die durch die insgesamt steigende Bedeutung des
Onlinehandels getrieben wird, und der damit verbundenen Wünsche der Kundschaft erweitern die KEP-Dienste
Drucksache 21/3360Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 39 –
ihr Leistungsspektrum fortlaufend. Dieses umfasst z. B. die Zustellung innerhalb bestimmter
Zeitfenster, die Zusammenarbeit der KEP-Dienstleistungsunternehmen mit denen anderer Branchen zur
Erschließung neuer Märkte - wie die Belieferung der Haushalte mit Lebensmitteln - oder das Angebot
verschiedener Zustelloptionen.
Kurierbereich
Der Kurierbereich ist geprägt von vielen kleinen Unternehmen (meist Einzelunternehmen), die in der
Regel regional tätig sind. Teilweise arbeiten die Kurierdienstunternehmen in großen Netzwerken (z. B.
GO! oder Inline Kurierdienst) zusammen. Der deutsche Kuriermarkt gilt allgemein als gesättigt.
Kurierdienste sind hauptsächlich im Segment Business-to-Business (B2B) tätig. Der Empfangswunsch nach
einer zeitgenauen Auslieferung von online bestellten Waren bietet Kurierdiensten vermehrt ein neues
Betätigungsfeld im Segment Business-to-Consumer (B2C).
Expressbereich
Im Expressbereich sind neben den großen global agierenden Expressunternehmen (z. B. DHL Group,
FedEx und UPS) auch mittelständische Unternehmen im deutschen Markt aktiv, die sich teilweise in
Verbünden zusammengeschlossen haben (z. B. GEL oder GO!). Expressdienste befördern traditionell
fast ausschließlich B2B-Sendungen. Ihre wirtschaftliche Entwicklung ist somit sehr
konjunkturabhängig. Zusätzliche Wachstumspotentiale ergeben sich durch den Onlinehandel, der die Nachfrage nach
Expressdienstleistungen im B2C-Segment steigen lässt.
Paketmarkt
Im nationalen Paketmarkt existieren im Wesentlichen sechs große Unternehmen (in alphabetischer
Reihenfolge: Amazon, DP DHL, DPD, GLS, Hermes und UPS). Bis auf Amazon bieten diese ihre
Dienstleistungen sowohl im B2X (B2B/B2C)- als auch im Bereich C2X (C2B/C2C) flächendeckend an. Daneben
gibt es eine Vielzahl weiterer kleiner Unternehmen im Markt, die deutlich geringere Sendungsmengen
und Umsätze im Paketbereich haben.
Wettbewerbsverhältnisse im Paketbereich
Im Vergleich zum Briefmarkt herrschen im Paketmarkt derzeit wettbewerblichere Strukturen. Die o. g.
sechs großen Unternehmen beförderten im Jahr 2024 rund 98 Prozent aller Paketsendungen im Inland
und grenzüberschreitend. Hier hat es in den letzten Jahren keine Veränderungen gegeben. Somit ist der
Markt weiterhin als hoch konzentriert anzusehen.
Die Marktstruktur unterscheidet sich deutlich nach Segmenten. Im B2X-Bereich, der den
überwiegenden Teil des Paketaufkommens ausmacht, ist die Wettbewerbsintensität vergleichsweise höher, da in
diesem Segment sechs Anbieter mit relevanten Marktanteilen vertreten sind. Im C2X-Bereich hingegen
zeigt sich eine deutlich einseitigere Struktur, die vor allem durch eine nahezu monopolartige Stellung
der DP DHL geprägt wird. Konzentrationsmaße wie der Herfindahl-Hirschman-Index und der Gini-
Koeffizient verdeutlichen, dass der C2X-Paketbereich insgesamt als stark konzentriert einzustufen ist
(vgl. Paketmarktbericht 2024)
Drucksache 21/3360 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 40 –
Das Paketvolumen und die entsprechenden Umsätze sind nach einem kleinen Rückgang im Jahr 2022
wieder kontinuierlich gestiegen (siehe Kapitel I A 2.2.1 Paketdienstleistungen).
Betrachtet man die Marktanteile der sechs größten Anbieter auf dem Paketmarkt, so kann man
feststellen, dass diese um Marktanteile konkurrieren. Allerdings bewegen sich deren Mengenanteile seit 2023
auf nahezu gleichbleibendem Niveau.
Die DP DHL verfügt nach wie vor über einen Mengenanteil von über 40 Prozent. Danach folgt das
Unternehmen Amazon mit einem Anteil im Bereich von 15 bis 25 Prozent. Dessen starkes Wachstum der
Anfangsjahre und der folgenden Coronajahre hat sich seit 2023 deutlich verlangsamt.
Die übrigen wichtigen Paketdienstleistungsunternehmen (in alphabetischer Reihenfolge: DPD, GLS,
Hermes und UPS) haben jeweils einen Sendungsmengenanteil von vier bis 15 Prozent. Da der
Marktanteil eines der Unternehmen im Berichtszeitraum knapp unter fünf Prozent gesunken ist, wurde hier der
Korridor angepasst.
Insgesamt weist die DP DHL nach wie vor einen deutlichen Marktanteilvorsprung vor den übrigen
Unternehmen aus.
Analysen zur Konzentration im Paketbereich
Detaillierte Ausführungen und tiefergehende Analysen zur Konzentration im Paketbereich sind dem
Paketmarktbericht zu entnehmen. Hier werden neben der ausführlich für die einzelnen Segmente
dargestellten Marktentwicklung mittels verschiedener Konzentrationsmaße wie beispielsweise des
Herfindahl-Hirschmann-Index die Wettbewerbsverhältnisse ausführlich beschrieben.
Drucksache 21/3360Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 41 –
Sendungsmengenanteile Paketdienstleistungsunternehmen 2024
Inland und grenzüberschreitend
Abbildung 23: Sendungsmengenanteile Paketdienstleistungsunternehmen 2024 (Inland und
grenzüberschreitend)
B Netzzugang
Nach Maßgabe der postgesetzlichen Regelungen kann das Netz
des marktbeherrschenden Postdienstleistungsunternehmens von
anderen Wettbewerbsunternehmen genutzt werden, indem diese
Briefsendungen an bestimmten Punkten in die
Beförderungsabläufe einspeisen. Die Bundesnetzagentur stellt den
diskriminierungsfreien Zugang zum Postnetz sicher.
Die DP AG ist als marktbeherrschendes Postdienstleistungsunternehmen nach Maßgabe der
postgesetzlichen Regelungen verpflichtet, den Wettbewerbsunternehmen einen Zugang zu ihrem Netz
anzubieten. Der Begriff des Netzes kann sowohl auf eine physische Netzinfrastruktur verwendet werden als
auch Dienstleistungsnetze charakterisieren. Im Postsektor beschränkt sich die physische Komponente
auf die Netzknotenpunkte, insbesondere auf die Briefzentren. Die Verbindung der Netzpunkte erfolgt
Drucksache 21/3360 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 42 –
über Dienstleistungsstrukturen, wodurch der Postsektor im Vergleich zu den Telekommunikations-,
Energie- und Eisenbahnsektoren weniger kapital- und eher personalintensiv ist. Wettbewerb zur
DP AG kann zum einen über den Aufbau eines parallelen Netzes (Ende-zu-Ende-Wettbewerb) oder zum
anderen über die Teilnutzung des Netzes der DP AG (Netzzugangswettbewerb) erfolgen. Eine
Teilnutzung des Netzes liegt vor, wenn Briefsendungen direkt im Briefzentrum der DP AG eingeliefert werden.
Netzstruktur im Postsektor
Abbildung 24: Netzstruktur im Postsektor
In Deutschland gibt es für den Ende-zu-Ende-Wettbewerb zwei Zusammenschlüsse von regional und
bundesweit tätigen Postdienstleistungsunternehmen, die über eine Kooperation miteinander ein
paralleles Netz anbieten, das von der DP AG unabhängig ist. Die einzelnen Unternehmen führen die
Briefsendungen ihrer Kundschaft zusammen und stellen innerhalb ihrer Regionen die Zustellqualität sicher.
Bei diesen Zusammenschlüssen handelt es sich um die mail alliance und P2 Die zweite Post. Die mail
alliance wurde Anfang 2010 gegründet. Betrieben wird sie von der mailworXs GmbH mit Sitz in
Würzburg und wird von fünf Gesellschafterinnen getragen. Zu den Partnerunternehmen der mail alliance
zählen private Zustellbetriebe mit insgesamt ca. 55.000 Zustellenden. Das Verbundnetzwerk P2 Die
zweite Post besteht aus regionalen Briefdiensten und ist seit 2008 im Postmarkt aktiv. Es verfügt über
drei Hauptumschlagsbasen (Stuttgart, Chemnitz und Biebesheim am Rhein). Der P2-Verbund mit
seinen Gesellschaften hat insgesamt über 50.000 Kundinnen und Kunden. Angaben dazu, wie viele
Briefsendungen des gesamten Sendungsvolumens über das Verbundnetz verteilt bzw. zugestellt werden,
liegen der Bundesnetzagentur nicht vor. Dem Netzzugangswettbewerb kommt in Deutschland eine
Drucksache 21/3360Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 43 –
besondere Rolle zu, da bislang kein Postdienstleistungsunternehmen ein bundesweit flächendeckendes
Alternativnetz zur DP AG anbietet. Im Verbund erreichen die Wettbewerbsunternehmen zwar eine
deutlich höhere Zustelldichte, sie sind aber gleichwohl auf den Netzzugang der DP AG angewiesen, um
ihrer Kundschaft eine lückenlose Flächenabdeckung zu ermöglichen. Charakteristisch für den
Netzzugangswettbewerb ist die Doppelfunktion der Unternehmen. Das Postdienstleistungsunternehmen steht
zwar gegenüber den auftraggebenden Versendenden mit einem Gesamtangebot im Wettbewerb zur DP
DHL, gleichzeitig fragt es aber Leistungen bei der DP AG nach, da es nach Erbringung eigener Dienste
einen Teil des Netzes der DP AG (Teilleistung) nutzt. Das physische Netz und das Dienstleistungsnetz
der DP AG werden in diesem Fall erst ab dem Briefzentrum in Anspruch genommen. Für die DP AG
entfallen die Arbeitsschritte, die mit dem Abholen und Einliefern der Briefsendungen in das nächste
Briefzentrum zusammenhängen. Diese Leistungen muss das Postdienstleistungsunternehmen zur
Herstellung der Teilleistungsfähigkeit der Briefsendungen erbringen. Sie werden als „Vorleistung“
bezeichnet. Hierunter fallen bspw. die Frankierung, Vorsortierung, Nummerierung und die Einlieferung im
Briefzentrum.
Unternehmen mit hohen Sendungsmengen (Großversendende) können aufgrund von
Mengenvorgaben direkt mit der DP AG vertragliche Vereinbarungen über Teilleistungen abschließen. Unternehmen
mit geringen Sendungsmengen können sich eines konsolidierenden Unternehmens bedienen, das
Briefsendungen seiner gesamten Kundschaft zusammenführt und diese als Großkunde bei der DP AG
teilleistungsfähig einliefern kann. Über eigene Konzernunternehmen bietet auch die DP DHL
Konsolidierungsdienstleistungen am Markt an. Großversendende und Konsolidierende haben für die von der
DP AG erbrachten Teilleistungen ein mengengestaffeltes Entgelt (TL-Entgelt) an die DP AG zu
entrichten. Die Differenz zwischen dem Porto und dem jeweiligen TL-Entgelt entspricht einer
mengengestaffelten Rückerstattung auf das Porto.
Die Abgrenzung der gesamten Beförderungskette in Teilleistung und Vorleistung wird in der
nachfolgenden Grafik dargestellt.
Was ist eine Teilleistung?
Unter einer Teilleistung im Sinne des § 54 Abs. 1 PostG ist jeder abgrenzbare Teil der
Beförderungskette eines Postdienstleisters zu verstehen. Eine Teilleistung bezeichnet folglich einen von der DP AG
erbrachten Abschnitt der gesamten Beförderungsleistung. Die Teilleistung kann neben dem
Einsammeln, Weiterleiten und Ausliefern auch das Sortieren der Sendungen umfassen.
Drucksache 21/3360 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 44 –
Teilleistungskette
Abbildung 25: Teilleistungskette
Das konsolidierende Unternehmen gibt diese Rückerstattung abzüglich vereinbarter
Dienstleistungskosten (Bearbeitungsgebühr) an seine Kundschaft weiter. Die Einlieferung der Basisprodukte
(Standard- , Kompakt-, Groß- oder Maxibrief und Postkarte) kann durch Großversendende oder
konsolidierende Unternehmen entweder beim Briefzentrum Abgang (BZA, bundesweit) oder beim Briefzentrum
Eingang (BZE, innerhalb der Leitregion des Briefzentrums) der DP AG erfolgen. Eine Einlieferung im
Briefzentrum Eingang erhöht die Rückerstattung weiter, da die Leistungen des Briefzentrums Abgang
und der zwischen den Briefzentren erforderliche Transport nicht in Anspruch genommen werden. Die
Briefsendungen befinden sich in diesem Fall bereits in der Zielregion der Empfängerin bzw. des
Empfängers.
Um das Netz der DP AG zu nutzen, müssen Großversendende und konsolidierende Unternehmen
Verträge im Sinne des § 54 Abs. 1 PostG mit der DP AG abschließen. In diesen Verträgen werden u. a. die
von den Großversendenden bzw. konsolidierenden Unternehmen zu erbringenden Vorleistungen zur
Herstellung der Teilleistungsfähigkeit der Briefsendungen, die Anforderungen an die Frankierung und
die Regelungen zur Entgeltsicherung festgelegt. Die Verträge werden nach dem Ort der Einlieferung
(BZA bzw. BZE) im Netz der DP AG unterschieden. Die DP AG bietet Großversendenden und
konsolidierenden Unternehmen zwölf unterschiedliche Verträge und Zusatzvereinbarungen über
Teilleistungen an.
Im Rahmen des neuen Postgesetz sind Teilleistungen (TL) in die Price-Cap-Regulierung aufgenommen
worden. Damit unterliegen TL-Entgelte der Genehmigungspflicht durch die Bundesnetzagentur, d. h.
sie müssen die von der Bundesnetzagentur festgelegten Maßgrößen einhalten (siehe Beschluss BK5-
24/003 für die Price-Cap-Regulierung ab 1. Januar 2025) und der Bundesnetzagentur zur Genehmigung
vorgelegt werden. Mit Beschluss BK5-24/015 vom 11. Dezember 2024 (vorläufige Anordnung) bzw.
29. April 2025 hat die Bundesnetzagentur die von der DP AG für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2025
beantragten TL-Entgelte genehmigt.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die ab dem 1. Januar 2025 geltenden TL-Entgelte bei einer
Einlieferungsmenge, welche der maximalen Rückerstattungsstufe entspricht.
Drucksache 21/3360Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 45 –
TL-Entgelte Großverbrauchende
Porto
in Euro
Teilleistung Basis
in Euro
Teilleistung ID
in Euro
Teilleistung E+1
BZA BZE BZA BZE BZA BZE
Standardbrief
0,950 0,532 0,504 0,504 0,475 0,551 0,523
Kompaktbrief
1,100 0,704 0,671 0,671 0,638 0,726 0,693
Großbrief 1,800 1,224 1,170 1,170 1,116 1,260 1,206
Maxibrief 2,900 2,146 2,059 2,059 1,972 2,204 2,117
Postkarte 0,950 0,532 0,504 0,504 0,475 0,551 0,523
Quelle: Bundesnetzagentur
Tabelle 7: TL-Entgelte Großverbrauchende
Drucksache 21/3360 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 46 –
Tätigkeiten
Drucksache 21/3360Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 47 –
A Marktbeobachtung
Zu den Regulierungstätigkeiten gehört es, die Entwicklungen auf
den Postmärkten kontinuierlich zu beobachten, um sie zu
bewerten. Die jährlich von der Bundesnetzagentur durchgeführte
Markterhebung spielt dabei eine wichtige Rolle. Diese Erhebung
stützt sich auf das gesetzlich verankerte Auskunftsrecht der
Bundesnetzagentur gegenüber den Unternehmen im Bereich Brief
sowie im Kurier-, Express- und Paketbereich (KEP-Bereich).
1. Gesetzliche Grundlagen der Marktbeobachtung
Die Bundesnetzagentur ist verpflichtet, gemäß § 84 Postgesetz (PostG) alle zwei Jahre einen
umfassenden Bericht über die Entwicklung und aktuelle Situation auf dem Postmarkt vorzulegen. Dieser
Tätigkeitsbericht richtet sich an die gesetzgebenden Organe des Bundes und liefert zentrale Informationen
zur Marktentwicklung, die als Grundlage für die parlamentarische Kontrolle und die Bewertung
regulatorischer Maßnahmen dienen.
Um ihrer Berichtspflicht nachzukommen, kann die Bundesnetzagentur auf ein weitreichendes
Auskunfts- und Prüfungsrecht nach § 90 PostG zurückgreifen. Dieses berechtigt sie, von allen
Unternehmen, die Postdienstleistungen erbringen, sowohl Auskünfte über deren wirtschaftliche Verhältnisse
einzuholen als auch Einsicht in sämtliche relevante Geschäftsunterlagen zu nehmen. Dadurch ist eine
umfassende Marktbeobachtung und Bewertung der Branche gewährleistet.
Parallel zum Tätigkeitsbericht erstellt die Monopolkommission im selben Turnus ein Sektorgutachten,
das den Stand und die Entwicklung des Wettbewerbs im Postsektor untersucht. Hierfür ist es der
Monopolkommission gestattet, in die Akten der Bundesnetzagentur Einsicht zu nehmen, einschließlich
elektronisch gespeicherter Daten und vertraulicher Geschäftsunterlagen, soweit dies für die Erstellung
des Gutachtens erforderlich ist. Nach Fertigstellung legt die Bundesregierung das Gutachten der
Monopolkommission zusammen mit ihrer eigenen Stellungnahme unverzüglich den gesetzgebenden
Körperschaften des Bundes vor. Weiterführende Informationen sowie aktuelle Gutachten sind unter
https://monopolkommission.de/de/gutachten/sektorgutachten/sektorgutachten-post.html abrufbar.
Drucksache 21/3360 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 48 –
2. Durchführung der Marktbeobachtung
Wesentlicher Bestandteil der Marktbeobachtung durch die Bundesnetzagentur ist die jährliche
Markterhebung. Hierbei werden die Unternehmen, die in den Postmärkten tätig sind, mit Hilfe eines
Fragebogens zu ihren wirtschaftlichen Verhältnissen (insbesondere Umsatz- und Absatzzahlen) befragt.
Die Befragung erfolgt online über ein Portal der Bundesnetzagentur.
Die Daten werden von den befragten Unternehmen über eine verschlüsselte Verbindung eingegeben
und an die Bundesnetzagentur übermittelt. Die dafür benötigten individuellen Zugangsdaten erhält
jedes Unternehmen zu Beginn der Erhebung auf dem Postweg. Die Bundesnetzagentur setzt damit alle
Anforderungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) für eine moderne und
sichere Kommunikation um. Für die Unternehmen ist die Verwendung des Portals ohne besondere
Hard- oder Software möglich, vorausgesetzt werden nur ein aktuelles Betriebssystem sowie ein
aktueller Browser.
Aufgrund des boomenden Onlinehandels steigt die Bedeutung der KEP-Dienstleistungen stetig (siehe
Kapitel I A 6.3 Marktentwicklung im KEP-Bereich). Um diesem Umstand Rechnung zu tragen und
einen tieferen Einblick in die Marktstruktur und -entwicklung zu erhalten, hat die Bundesnetzagentur im
Jahr 2018 damit begonnen, die notwendigen Daten für die Marktbeobachtung in diesem Bereich mittels
einer eigenen Erhebung zu generieren.
Der Datenbestand konnte in den vergangenen Jahren durch die gewonnenen Informationen sukzessive
bereinigt und somit der Umfang der zu befragenden Unternehmen von Jahr zu Jahr deutlich reduziert
werden. Um eine hohe Ergebnisqualität sicherzustellen, wurde darauf geachtet, dass trotz des
geringeren Erhebungsumfangs der Abdeckungsgrad nahezu gleichbleibend hoch ist. Die freigewordenen
Kapazitäten konnten in eine vertiefte Plausibilisierung und Aufbereitung der Daten investiert werden.
EU-PaketVO (Verordnung (EU) 2018/644 vom 18. April 2018
Das Inkrafttreten der EU-PaketVO (Verordnung (EU) 2018/644 vom 18. April 2018 über
grenzüberschreitende Paketzustelldienste) hat den Fokus der Marktbeobachtung verstärkt auf
grenzüberschreitende Paketsendungen gelenkt. In der entsprechenden Durchführungsverordnung hat die EU-
Kommission einen Katalog an Indikatoren zu diesem Thema festgelegt. Gemäß Artikel 4 der EU-PaketVO
waren die nationalen Regulierungsbehörden im Jahr 2019 erstmals dazu verpflichtet, entsprechende
Daten bei den Unternehmen, die Pakete befördern und auf dem Gebiet des jeweiligen Mitgliedstaates
tätig sind, zu erheben.
Drucksache 21/3360Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 49 –
Um strukturelle Veränderungen im Markt rechtzeitig zu erkennen werden in regelmäßigen Abständen
Vollerhebungen durchgeführt, so dass der Erhebungszuschnitt und -umfang in den Folgejahren wieder
entsprechend angepasst werden kann.
Für die diesjährige Markterhebung (Referenzjahr 2024/2025) konnte der Erhebungsumfang auf Basis
der Ergebnisse der Vorjahre wieder deutlich reduziert werden. So hat die Bundesnetzagentur im Jahr
2025 rund 1.200 Unternehmen im Rahmen der Markterhebung angeschrieben. Mit dieser Stichprobe
lassen sich insgesamt ca. 98 Prozent des Marktvolumens erfassen. Im Briefbereich liegt die Abdeckung
bei knapp 99 Prozent. Im Paketbereich beträgt sie nahezu 100 Prozent, im Expressbereich gut 99
Prozent und im Kurierbereich über 95 Prozent (jeweils gemessen am Umsatz für das Jahr 2023).
3. Studie Nachhaltigkeit im Postsektor
Grundlagen, Herausforderungen und Handlungsempfehlungen
Im neuen Postgesetz wurde erstmals die ökologische Nachhaltigkeit als Regulierungsziel verankert.
Hierbei sind Regelungen enthalten (vgl. §§ 76 PostG), die den Transformationsprozess und damit die
Umstellung der Beförderungskette unter Berücksichtigung der ökologischen Nachhaltigkeit,
unterstützen und steuern sollen. Insbesondere bestehen für die Bundesnetzagentur zusätzliche
Datenerhebungskompetenzen im Hinblick auf die Treibhausgasemissionen, die durch Postdienstleistungen verursacht
werden. Bislang gibt es hierzu keinen einheitlich angewendeten und damit vergleichbaren
Messstandard im Markt.
Vor diesem Hintergrund hat die WIK-Consult GmbH in Zusammenarbeit mit dem Wuppertal Institut
für Umwelt, Energie und Klima im Auftrag der Bundesnetzagentur im Jahr 2024 in einer Studie
„Nachhaltigkeit im Postsektor“3 die aktuellen Entwicklungen im Hinblick auf eine nachhaltige Gestaltung des
Postsektors analysiert und verschiedene Handlungsoptionen für die Regulierung und
Marktbeobachtung aufgezeigt. In diesem Zusammenhang wurden insbesondere die verschiedenen Standards zur
Treibhausgasbilanzierung untersucht und die verschiedenen Vor- und Nachteile gegeneinander
abgewogen.
Die Studie kommt u. a. zu dem Schluss, dass Standards, die einer Transportkettensystematik folgen,
besser geeignet sind als Standards mit einer Wertschöpfungskettensystematik, um die Anforderungen
an die Datenerhebung zur Nachhaltigkeit im Postsektor zu erfüllen. Dabei profitieren insbesondere
Genauigkeit und Vergleichbarkeit von der Definition transportspezifischer Systemgrenzen und
50
3 Vgl. https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Post/Studien/StudieNachhaltig-
keit.pdf?__blob=publicationFile&v=4, online im Internet [angerufen am 04.11.2025].
Drucksache 21/3360 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 50 –
Allokationsregeln. Nach der Analyse des WIK gilt der Standard DIN EN 17837 aktuell als der am besten
geeignetste Standard, jedoch ist er bislang nur für das Segment Pakete anwendbar. Dieser wird aber
bisher von keinem Dienstleister erhoben. Ein entsprechender Standard für Briefe befindet sich derzeit in
Entwicklung. Die Abdeckung anderer Postsegmente wie Kurier- oder Expressdienste ist dagegen
bislang unklar. Für diese Bereiche empfiehlt die Studie den Einsatz der aktualisierten Version des Global
Logistics Emissions Council (GLEC)-Standards. Für alle weiteren Fälle, insbesondere dort, wo
umfassende Transparenzpflichten bestehen, wird das Greenhouse Gas Protocol (GHGP) empfohlen, da dieser
Standard mit vielen Offenlegungspflichten auf Unternehmensebene kompatibel ist und zahlreiche
kostenlose Leitfäden zur Verfügung stehen.
Ein entscheidender Nachteil aktuell angewandter Standards ist, dass bei paralleler Nutzung
verschiedener Standards potenziell inkonsistente und nicht direkt vergleichbare Ergebnisse entstehen könnten.
Zudem verursacht die parallele Nutzung mehrerer Standards erhöhte Bürokratielasten, da
Anpassungen und parallele Datenerhebungen notwendig sind.
Aus Sicht der Bundesnetzagentur sollte in jedem Fall darauf geachtet werden, dass veröffentlichte
Kennzahlen nicht zu Wettbewerbsverzerrungen führen und sowohl für Nutzergruppen als auch für die
Politik einen Mehrwert bieten.
Die in der Studie ausgeführte Erläuterung und Bewertung der dargestellten Optionen für
Messstandards liefert eine hilfreiche Diskussionsgrundlage. Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass die
Regelung zur Transparenz im Postgesetz dahingehend geändert wurde, dass die Berichterstattung nicht
mehr verpflichtend, sondern lediglich auf freiwilliger Basis durchzuführen ist. Diese Anpassung erfolgte
nach Fertigstellung der Studie, so dass sich die Voraussetzungen für Vorgaben zur Berichterstattung
deutlich geändert haben.
Abschließend bewertet die Studie, dass eine Kombination der Standards erforderlich sein könnte, bis
spezifische und umfassende Lösungen für alle Postsegmente vorliegen. Dabei empfiehlt sie eine
regelmäßige Überprüfung und ggf. Anpassung der verwendeten Standards, um künftigen technologischen
und methodischen Entwicklungen gerecht zu werden.
Das Umweltbewusstsein und das Interesse an nachhaltigen Versandoptionen nehmen bei Kundinnen
und Kunden zu. Allerdings mangelt es weiterhin an transparenten, vergleichbaren und
verbrauchernahen Informationen zu den Nachhaltigkeitsleistungen der anbietenden Unternehmen. Die
veröffentlichten Angaben sind häufig marketingorientiert und erlauben nur eingeschränkt eine objektive
Bewertung. Insbesondere Privatkundinnen und -kunden erhalten bislang nur wenige Informationen,
während Geschäftskundinnen und -kunden auf Anfrage stärker adressiert werden.
Die Umstellung auf nachhaltige Fahrzeuge und Prozesse stellt für viele anbietende Unternehmen eine
große Herausforderung dar. Insbesondere die Elektrifizierung der Zustellflotten ist mit hohen
Investitionen, insbesondere in Ladeinfrastruktur, verbunden. Die größten Emissionsanteile entfallen weiterhin
auf den Langstreckentransport, für den es bislang kaum marktreife emissionsarme Alternativen gibt.
Drucksache 21/3360Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 51 –
Die Auswirkungen der Nachhaltigkeitsvorgaben werden von den Postdienstleistungsunternehmen
unterschiedlich eingeschätzt. Während fast alle anbietenden Unternehmen von deutlichen
Kostensteigerungen durch fahrzeugbezogene Anforderungen ausgehen, werden die Effekte von Transparenz- und
Berichtspflichten überwiegend als geringer eingestuft. Im Wettbewerb profitieren große Anbietende,
wie DP DHL, von strukturellen Vorteilen – etwa einer frühen Flottenelektrifizierung und der
Möglichkeit zur Verbundzustellung –, wohingegen für kleinere und mittlere Marktteilnehmende besonderer
Druck auf die Margen entsteht. Die Studie betont die Rolle der Bundesnetzagentur, Transparenz im
Markt zu schaffen und damit eine Grundlage für informierte Entscheidungen von Unternehmen,
Verbaucherinnen und Verbrauchern sowie der Politik zu bieten. Ferner ist darauf zu achten, dass
Anforderungen wettbewerbsneutral ausgestaltet werden.
Eine Ausweitung der Kompetenzen im Bereich der Nachhaltigkeitsdatenerhebung wird in der Studie
empfohlen. Dabei sollte das Erhebungsverfahren schrittweise ausgestaltet und die Berichtspflichten
regelmäßig überprüft und angepasst werden, um bürokratische Belastungen zu minimieren. Als
Indikatoren für die Berichterstattung werden insbesondere die nationalen Treibhausgasemissionen, der Anteil
nachhaltiger Fahrzeuge auf der ersten und letzten Meile sowie Angaben zu Zielen und Maßnahmen der
anbietenden Unternehmen empfohlen. Gleichzeitig sollte darauf geachtet werden, dass veröffentlichte
Kennzahlen nicht zu Wettbewerbsverzerrungen führen und sowohl für Gruppen von Nutzenden als
auch für die Politik einen Mehrwert bieten.
4. Verbraucherstudie Elektronische Substitution im Briefbereich
Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung haben sich die Kommunikations- und
Konsumgewohnheiten der Menschen grundlegend verändert. Elektronische Kommunikationsmittel haben in den
vergangenen Jahren zunehmend klassische, analoge Briefsendungen ersetzt, was sich in einem
anhaltenden Rückgang der Briefmengen in Deutschland widerspiegelte.
Vor diesem Hintergrund wurde eine Studie beauftragt, die darauf abzielte, belastbare und differenzierte
Informationen über das Ausmaß und die Muster der elektronischen Substitution klassischer
Briefsendungen zu erheben. Ziel der Untersuchung war es zu erfassen, in welchem Umfang und durch welche
elektronischen Kommunikationsdienste (wie E-Mail, Messenger oder Online-Plattformen) physische
Briefe – sowohl im privaten Bereich als auch bei kleinen Unternehmen – ersetzt wurden. Die Studie
sollte insbesondere folgende Fragen beantworten: In welchen Bereichen und für welche Arten von
Briefsendungen war eine besonders starke Substitution durch elektronische Medien feststellbar oder zu
erwarten? In welchen Kommunikationsbereichen wurden weiterhin klassische Briefsendungen
bevorzugt? Wie unterschieden sich das Substitutionsverhalten und die Nutzungsmuster nach
soziodemografischen Merkmalen wie Alter, Einkommen, Bildungsniveau und Region sowie nach
unternehmensspezifischen Merkmalen wie Größe, Branche und Umsatz? Gab es Unterschiede zwischen versendeten und
empfangenen Briefen und wie beeinflusste die Preisgestaltung von Briefdienstleistungen das
Drucksache 21/3360 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 52 –
Substitutionsverhalten? Zudem sollten Aussagen zur zukünftigen Entwicklung und zur Sensitivität
gegenüber Preisänderungen ermöglicht werden.
Zur Beantwortung dieser Fragestellungen wurde eine repräsentative Befragung durchgeführt, die
sowohl Privatpersonen (Wohnbevölkerung ab 16 Jahren) als auch kleinere Unternehmen (ohne
Rahmenverträge, Versand zu Listentarifen) einschloss.
Die Studie im Auftrag der Bundesnetzagentur zeigt einen klaren Rückgang des Briefversands bei
kleinen Unternehmen sowie Verbrauchern und Verbraucherinnen, da sich viele Anliegen schneller digital
erledigen lassen (E-Mail, Messenger, Online-Portale). Briefe werden vor allem deshalb noch versendet,
da Originale oder ein rechtssicherer Nachweis erforderlich sind. Privatpersonen betonen zudem den
persönlichen und wertschätzenden Charakter. Insofern bleibt sowohl bei den kleinen Unternehmen als
auch bei den Privatpersonen ein gewisser Anteil an physischen Briefsendungen erhalten, die nicht
substituiert werden. Insbesondere ältere Personen sind bei der Nutzung von elektronischen Medien
zurückhaltend. Beim Postempfang dominieren Rechnungen und Werbepost, private Briefe spielen kaum
noch eine Rolle. Viele Befragte können sich vorstellen, offizielle Schreiben künftig ausschließlich digital
zu empfangen. Dies allerdings unter der Voraussetzung, dass die digitale Nutzung vereinfacht wird und
datensichere Lösungen geschaffen werden. Eine Portoerhöhung würde das Volumen zwar weiter
einschränken, jedoch rund die Hälfte der kleinen Unternehmen würde ihr Verhalten nicht ändern. Bei der
Privatkundschaft ist die Auswirkung altersabhängig. Insgesamt ist laut Studie in den kommenden
Jahren mit einem weiteren Rückgang des physischen Briefaufkommens zu rechnen, wobei man davon
ausgehen kann, dass insbesondere in den nächsten Jahren ein bestimmter Anteil an Briefsendungen
beibehalten wird.
B Marktanalyse
Mit der Einführung des neuen Postgesetzes wurde geregelt, dass zukünftig regelmäßig (grundsätzlich
alle 3 Jahre) eine Marktanalyse unabhängig von den Beschlusskammerverfahren durchzuführen ist. Das
Marktanalyseverfahren besteht aus drei Schritten. Im ersten Schritt erfolgt die Definition bzw. die
Abgrenzung des Marktes. Für jeden der definierten Märkte ist im zweiten Schritt ein Drei-Kriterien-Test
durchzuführen, bei dem festgestellt wird, ob eine Regulierungsbedürftigkeit besteht oder nicht. Sofern
der entsprechende Markt regulierungsbedürftig ist, erfolgt im dritten Schritt die Feststellung, ob für
den betreffenden relevanten Markt ein (bzw. mehrere Unternehmen) über eine marktbeherrschende
Stellung verfügt (verfügen) und somit den Regelungen der Abschnitte 2 (Entgeltregulierung) 3
(Zugangsregulierung) und § 62 Satz 3 PostG unterliegt (unterliegen).
Die erste Marktanalyse muss bereits rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit des Maßgrößenbeschlusses
2024-2026 für die Segmente Briefe und C2X-Pakete vorliegen. Insofern arbeitet die Bundesnetzagentur
intensiv an der Konzeptionierung und Umsetzung dieser Marktanalyse. Dazu werden die jeweils
Drucksache 21/3360Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 53 –
größten Postdienstleister ausführlich zu ihren Angeboten, Preisen und den Wettbewerbsbedingungen
befragt. Die Informationen werden ausgewertet und auf dieser Grundlage ein oder mehrere Märkte
definiert, zur Feststellung der Regulierungsbedürftigkeit der Drei-Kriterien-Test durchgeführt und die
relevanten regulierungsbedürftigen Märkte bezüglich der Wettbewerbsbedingungen analysiert, um
festzustellen, ob ein oder mehrere Unternehmen über eine marktbeherrschende Stellung verfügt
(verfügen). Die Festlegung durch die Präsidentenkammer ist für Juni 2026 geplant.
C Marktzugang
Das neue Postgesetz beinhaltet wesentliche Änderungen für den Marktzutritt von Anbieter bzw.
Anbieterinnen für Postdienstleistungen. Wesentlicher Zweck des neuen Verfahrens ist die Schaffung von
Transparenz und die Sicherung fairer Arbeitsbedingungen in der Postbranche durch die Einhaltung
sozial- und arbeitsrechtlicher Vorschriften.
Postdienstleistungen darf gemäß § 4 Abs. 1 PostG nunmehr nur erbringen, wer in das
Anbieterverzeichnis eingetragen ist. Anbieter bzw. Anbieterinnen, die am Tag vor Inkrafttreten des neuen Postgesetzes
(d. h. am 18. Juli 2024) über eine gültige Lizenz nach altem Gesetz verfügten, wurden von Amts wegen in
das Anbieterverzeichnis eingetragen (§ 112 Abs. 1 Satz 1 PostG).
Für Anbieter bzw. Anbieterinnen, die am 18. Juli 2024 nach altem Recht bei der Bundesnetzagentur
gemäß § 36 PostG a. F. angezeigt waren, gilt eine gesetzliche Übergangsfrist bis zum 18. August 2026 für
die Eintragung. Alle anderen Anbieter bzw. Anbieterinnen müssen seit dem 19. Juli 2024 vor Aufnahme
der Tätigkeit einen Antrag auf Eintragung in das Anbieterverzeichnis stellen.
Voraussetzung für die Eintragung in das Anbieterverzeichnis ist der Nachweis darüber, dass der
antragstellende Anbieter bzw. Anbieterinnen über die erforderliche Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und
Fachkunde verfügt. Um dies nachzuweisen, müssen die Anbieter bzw. Anbieterinnen der
Bundesnetzagentur zahlreiche Unterlagen und Dokumente (z. B. ein erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei
einer Behörde) zur Prüfung vorlegen. Wenn alle mit dem Antrag einzureichenden Unterlagen
vollständig vorliegen, prüft die Bundesnetzagentur innerhalb von vier Wochen nach Eingang, ob Gründe für
die Versagung der Eintragung vorliegen. Liegen keine Gründe für die Versagung der Eintragung vor,
trägt die Bundesnetzagentur die Anbieter bzw. Anbieterinnen in das Anbieterverzeichnis ein.
Drucksache 21/3360 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 54 –
Die Bundesnetzagentur erreichten in den ersten sechs Wochen nach dem Inkrafttreten des neuen
Gesetzes allein gut 2.000 Anträge auf Eintragung in das Anbieterverzeichnis, überwiegend von Anbietern
bzw. Anbieterinnen, die nicht unter die genannten Übergangsvorschriften fielen. Aufgrund mangelnder
personeller Kapazitäten konnte die Bundesnetzagentur die Vielzahl der Anträge allerdings nicht
innerhalb der gesetzlichen Fristen abarbeiten. Denn jeder Antrag ist einzeln auf Vollständigkeit etc. zu
prüfen. Auch muss die Bundesnetzagentur ein entsprechendes IT-Workflow- und Datenbankverfahrens
erst aufbauen (s. u.).
Um in diesen Fällen einem faktischen Berufsbetätigungsverbot ohne sachlichen Grund, das eine
gravierende Verletzung der verfassungsrechtlich garantierten Berufsfreiheit gleichkommen würde,
vorzubeugen, hat die Bundesnetzagentur erstmals am 18. September 2024 eine Allgemeinverfügung erlassen
(Vfg. Nr. 87/2024, Bundesnetzagentur Amtsblatt 18/2024 vom 18.09.2024). Diese erlaubt es Personen
und Unternehmen, Postdienstleistungen bis zu einer endgültigen Entscheidung über den Antrag
vorerst vorläufig zu erbringen. Die Regelungen der Allgemeinverfügung galt bis zum 30. September 2025
und wurde aufgrund des anhaltend hohen Antragseingang mit Verfügung Nr. 73/2025 vom 23. Juli 2025
bis zum 18. August 2026 verlängert.
Die Zahl der eingehenden Anträge ist nach wie vor sehr hoch. Bis zum 15. Oktober 2025 sind bereits
5.906 Anträge auf Eintragung in das Anbieterverzeichnis bei der Bundesnetzagentur eingegangen.
Bislang konnten seit Inkrafttreten des neuen Postgesetzes insgesamt 1.413 Anträge auf Eintragung in das
Anbieterverzeichnis positiv beschieden werden.
Vorzulegende Unterlagen und Dokumente
• Erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
• Kopie der Gewerbeanmeldung
• Selbstauskunft aus dem Schuldnerverzeichnis
• Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes und des Gemeindesteueramtes
• Formblatt ,,Erklärung zu Straf- und Ermittlungsverfahren‘‘
• Anmeldebescheinigung des gesetzlichen Unfallversicherungsträger.
Drucksache 21/3360Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 55 –
Die Antragsbearbeitung stellt sich aufgrund der gesetzlichen Anforderungen sowohl auf Seiten der
Antragstellenden als auch behördenseitig als sehr komplex und aufwändig dar. Sie ähnelt hinsichtlich des
Aufwands dem früheren Lizenzierungsverfahren. Die Bundesnetzagentur muss für die Bearbeitung der
Anträge, denen zahlreiche Unterlagen beizufügen sind, umfangreichen Beratungsaufwand betreiben
und ggf. bei den Antragstellenden Unterlagen nachfordern, da die mit dem Antrag einzureichenden
Unterlagen in der Regel zunächst nicht vollständig vorliegen. Auch die Genehmigungsfiktion nach
§ 4 Abs. 3 PostG reduziert den Aufwand in der Praxis aus diesen Gründen nur geringfügig.
Deutlich weniger aufwändig stellt sich die Bearbeitung der Anträge denen eine
Güterkraftverkehrslizenz bzw. Gemeinschaftslizenz beigefügt ist dar, da in diesen Fällen keine weiteren Unterlagen
einzureichen (§ 6 Abs. 4 PostG) sind. Insgesamt 1.014 der oben angegebenen Neueintragungen entfallen auf
solche Anträge.
Derzeit muss die Bundesnetzagentur für die Einreichung und Bearbeitung der Anträge eine IT-
Übergangslösung nutzen. Diese führt vor allem auf Seiten der Behörde zu vielen Medienbrüchen und
manuellen Arbeitsschritten und erschwert die Arbeit zusätzlich. Parallel zur Antragsbearbeitung arbeitet die
Bundesnetzagentur an der Umsetzung eines komplett neuen IT-Workflow- und Datenbankverfahrens,
das auf Seiten der Behörde eine rein digitale Antragsbearbeitung ermöglicht.
Auch nach Inbetriebnahme dieses IT-Verfahrens wird die Bearbeitung der Anträge mit erheblichem
Personalbedarf verbunden sein. Bis zum 18. Juli 2026 werden zwischen 10.000 und 15.000 weitere
Unternehmen einen Antrag auf Eintragung in das Anbieterverzeichnis stellen müssen. Dabei handelt es
sich um die Anbieter und Anbieterinnen, die nach altem Recht angezeigt waren, und daher noch bis
zum Ablauf der zweijährigen Übergangsfrist weiterhin Postdienstleistungen erbringen dürfen, ohne
eingetragen zu sein.
D Postgeheimnis und Postmarktprüfungen
Anbieter bzw. Anbieterinnen von Postdienstleistungen sind zur
Wahrung des Postgeheimnisses verpflichtet. Die
Bundesnetzagentur führt regelmäßig entsprechende Kontrollen im Postmarkt
durch und geht Beschwerden zu Verstößen gegen das
Postgeheimnis nach.
Drucksache 21/3360 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 56 –
Anbieter bzw. Anbieterinnen von Postdienstleistungen sind zur Wahrung des Postgeheimnisses
verpflichtet. Die Überwachung der Einhaltung dieser Pflicht obliegt der Bundesnetzagentur. Hierzu führt
sie zum einen Kontrollen der Unternehmen vor Ort durch. Adressaten dieser Prüfungen sind vor allem
stationäre (Paketshops, Briefannahmestellen etc.) sowie mobile (Pakettransportdienste, Kurierdienste
etc.) Anbieter bzw. Anbieterinnen, aber auch die Brief- und Paketzentren sowie die Zustellstützpunkte
der großen Marktakteure (DP AG, DPD, Hermes, GLS usw.). Hierbei wird insbesondere die Lagerung der
Sendungen sowie der Umgang mit den Daten rund um die Sendung hinsichtlich der gesetzlichen
Vorgaben geprüft.
Sofern bei einer Überprüfung Mängel festgestellt werden, leitet die Bundesnetzagentur die
notwendigen Maßnahmen ein, um auf deren Beseitigung hinzuwirken. In der Regel erfolgt bei festgestellten
Mängeln eine Nachprüfung im Abstand von etwa sechs Wochen.
Ferner geht die Bundesnetzagentur Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern über Verstöße gegen
das Postgeheimnis nach. In der zurückliegenden Berichtsperiode betrafen diese vor allem
Falschzustellungen, ungesicherte Ablagen von Postsendungen oder die Öffnung sowie Beschädigung von
Postsendungen und waren zumeist auf das einzelne Fehlverhalten der Zustellkräfte vor Ort oder auch
automatisierte Sortierverfahren zurückzuführen.
Die Bundesnetzagentur hört bei Beschwerden die betreffenden Postdienstleistungsunternehmen zum
Sachverhalt an und fordert diese auf, entsprechende Maßnahmen zur Beseitigung der festgestellten
Mängel zu ergreifen. Sollten sich anschließend weitere gleichgelagerte Sachverhalte ergeben, findet in
der Regel ein Treffen mit den Verantwortlichen vor Ort statt, um den Ursachen auf den Grund zu gehen
und diese möglichst abzustellen.
Im zurückliegenden Zeitraum gingen überwiegend Beschwerden zur Verletzung des Postgeheimnisses
ein. Weiterhin werden Zustellmängel bezüglich Postzustellaufträgen PZA bearbeitet.
Verteilung der Beschwerdefälle
Jahr Gesamtzahl
(*) in Prozent
Postgeheimnis
(*) in Prozent
Einschreiben und PZA
(*) in Prozent
sonstiges
(*) in Prozent
2024 765 (100) 639 (83,5) 81 (10,6) 45 (5,9)
2025 347 (100) 292 (84,1) 39 (11,2) 16 (4,6)
Quelle: Bundesnetzagentur, Stand 30.06.2025
Tabelle 8: Zahlen zum Beschwerdeaufkommen
Drucksache 21/3360Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 57 –
E Beschwerdestelle für Hinweisgebende
Gemäß § 74 PostG hat die Bundesnetzagentur eine Beschwerdestelle eingerichtet, bei der natürliche
Personen im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Hinweise auf Verstöße gegen Vorschriften
im Postsektor melden können. Ziel dieser Regelung ist es, den Schutz von Hinweisgebenden zu
gewährleisten, Verstöße frühzeitig zu erkennen und strukturelle Missstände im Postbereich wirksam
anzugehen. Die rechtliche Grundlage für die Tätigkeit der Beschwerdestelle findet sich in § 74 Absätze
1 bis 4 PostG in Verbindung mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG).
1. Einrichtung und Aufgaben der Beschwerdestelle
Die Beschwerdestelle wurde organisatorisch innerhalb der Bundesnetzagentur als unabhängige und
vertrauliche Meldestelle etabliert. Ihre Aufgaben umfassen insbesondere:
• Entgegennahme von Hinweisen über Verstöße gegen sozial-, arbeitsrechtliche oder
sektorspezifische Vorschriften im Postsektor
• Dokumentation und sichere Aufbewahrung der Meldungen in Textform, Schutz der Identität der
Hinweisgebenden nach Maßgabe des Hinweisgeberschutzgesetzes
• Weiterleitung relevanter Hinweise an zuständige Behörden
Beratung der Hinweisgebenden durch Bereitstellung von Kontaktinformationen geeigneter
Beratungsstellen.
2. Verfahrensweise und Datenschutz
Im Berichtszeitraum (ab Inkrafttreten des neuen Postgesetzes) wurden insgesamt 38 Hinweise in
mündlicher Form (z. B. telefonisch) sowie in Textform (per E-Mail, Brief, Online-Formular)
entgegengenommen (Stand 15. Oktober 2025). Die Beschwerdestelle hat sämtliche Hinweise dauerhaft abrufbar
dokumentiert und in einer geschützten Umgebung gespeichert. Die weitere Verarbeitung der Hinweise
erfolgt unter Beachtung der Vertraulichkeit gemäß §§ 8, 9 und 28 HinSchG.
Die eingegangenen Hinweise wurden im Rahmen der Risikoanalyse bei der Auswahl von Unternehmen
für Prüfungen nach § 7 Abs. 1 Satz 1 PostG berücksichtigt. Sofern die Inhalte für andere Aufsichts- oder
Ermittlungsbehörden relevant waren, erfolgte eine geprüfte Weitergabe unter Einhaltung der
Datenschutz- und Vertraulichkeitsvorgaben. Die Bundesnetzagentur hat personenbezogene Daten nur
insoweit verarbeitet, wie dies zur Bearbeitung der Meldungen und zur Durchführung anschließender
aufsichtsrechtlicher Maßnahmen notwendig war.
Drucksache 21/3360 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 58 –
3. Herausforderungen und Ausblick
Herausforderungen bestanden teilweise in der Einordnung komplexer Sachverhalte und im Schutz der
Identität von Hinweisgebenden in kleineren Betrieben. Zudem konnten aufgrund komplett anonym
verfasster Beschwerden in einigen Fällen keine weiteren Untersuchungen eingeleitet werden, da keine
oder nicht ausreichende Informationen zum Sachverhalt hierzu vorlagen. Die Aufgaben der
Beschwerdestelle nach § 74 PostG wurden im Berichtszeitraum ordnungsgemäß erfüllt.
F Universaldienst und Bürgereingaben
Die Bundesnetzagentur überwacht, ob eine ausreichende und
angemessene Grundversorgung mit Postdienstleistungen in
Deutschland gewährleistet ist. Zudem wertet sie Bürgereingaben
nach regionalen und thematischen Auffälligkeiten aus.
1. Universaldienst
Die Qualität im Postbereich steht auch nach Inkrafttreten der Postgesetznovelle weiterhin im Fokus der
öffentlichen Aufmerksamkeit. Die Bundesnetzagentur überwacht, ob die DP AG als sogenannter
Universaldienstanbieter die Qualitätsvorgaben zu Laufzeiten, Filialen und Briefkästen flächendeckend
einhält. Zudem prüft die Bundesnetzagentur, ob die DP AG an bestimmten Orten die Grundversorgung
mit einer automatisierten Station anstelle einer Filiale erfüllen darf.
Drucksache 21/3360Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 59 –
1.1 Brieflaufzeiten
Die Briefbeförderung durch den Universaldienstanbieter DP AG unterliegt besonderen
Qualitätsvorgaben: Im bundesweiten Jahresdurchschnitt müssen mindestens 95 Prozent aller inländischer
Briefsendungen an dem dritten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag (E+3) und 99 Prozent an dem
vierten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag (E+4) ausgeliefert werden. Es gibt keinen gesetzlichen
Anspruch, dass ein einzelner Brief innerhalb dieser Fristen befördert wird. Die Bundesnetzagentur
überprüft die Laufzeitvorgabe für Briefsendungen durch regelmäßige Laufzeitmessungen unter
Berücksichtigung allgemein anerkannter Standards. Bei den Laufzeitangaben wird, nach den Vorgaben
der Norm DIN EN 13850, nur noch die Betriebssicht berücksichtigt. Die Laufzeitmessung beginnt dabei
mit Entnahme einer Sendung aus dem Briefkasten bzw. mit der Abholung in einer Filiale.
Bis 2024 galten die Laufzeitvorgaben nach der inzwischen außer Kraft getretenen Post-
Universaldienstleistungsverordnung. Hiernach waren 80 Prozent aller Einzelbriefsendungen am nächsten Werktag
(E+1) und 95 Prozent innerhalb von zwei Werktagen (E+2) auszuliefern. Die DP AG hat diese Vorgaben
eingehalten.
Brieflaufzeiten DP AG
in Prozent
88,6 88,1
85,4 85,5
83,7
98,0 97,7 96,4 96,5 96,2
2020 2021 2022 2023 2024
E+1 E+2
Universaldienst
Universaldienst meint eine flächendeckend angemessene und ausreichende Grundversorgung mit
Postdienstleistungen. Das Postgesetz legt fest, welche grundlegenden Leistungen erbracht werden
müssen und welche Qualitätskriterien dabei im Hinblick auf Laufzeiten, Filialen und Briefkästen
gelten. Als Universaldienstanbieter muss sich die Deutsche Post AG an diese gesetzlichen Vorgaben
halten.
Drucksache 21/3360 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 60 –
Abbildung 26: Brieflaufzeiten DP AG
1.2 Filialen und automatisierte Stationen
Im Rahmen des Universaldienstes müssen bundesweit mindestens 12.000 Filialen vorhanden sein. In
Gemeinden mit mehr als 2.000 Einwohnern bzw. Einwohnerinnen muss es mindestens eine Filiale
geben. Ab 4.000 Einwohnern bzw. Einwohnerinnen muss eine Filiale in zusammenhängend bebauten
Gebieten in maximal 2.000 Metern erreichbar sein. Die DP AG betreibt über 12.000 Filialen. Überwiegend
handelt es sich dabei um Partnerfilialen. Daneben gibt es Filialen, die die DP AG im Eigenbetrieb führt.
Filialen der DP AG
in Stück
Abbildung 27: Filialen der DP AG (Stichtag: 30. Juni 2025)
Seit Inkrafttreten des neuen Postgesetzes kann die DP AG ihre Verpflichtungen zur flächendeckenden
Grundversorgung in bestimmten Fällen auch mit einer automatisierten Station anstelle einer
personenbetriebenen Filiale erfüllen. Voraussetzung dafür ist, dass die Bundesnetzagentur die automatisierte
Station im Einzelfall zugelassen hat. Die Bundesnetzagentur entscheidet über die Zulassungsanträge der
DP AG im Benehmen mit der örtlichen Kommune.
Bei ihrer Entscheidung berücksichtigt die Bundesnetzagentur insbesondere die örtliche Nachfrage nach
Postdienstleistungen, die Möglichkeit der Einrichtung einer Filiale sowie die flächendeckend
angemessene und ausreichende Verfügbarkeit von Filialen, insbesondere im ländlichen Raum. Bei der
Einschätzung dieser Kriterien kommt der Stellungnahme der örtlichen Kommune eine besondere Bedeutung
zu.
12.868 12.709 12.806 12.703 12.557
984 1.013 1.117 1.163 1.177
2021 2022 2023 2024 1.Hj. 2025
Filialen insgesamt Filialen im Eigenbetrieb
Drucksache 21/3360Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 61 –
Bis zum 30. Juni 2025 wurden bei 504 eingegangenen Anträgen insgesamt 50 Verfahren abgeschlossen,
wobei 46 automatisierte Stationen zugelassen wurden. Vier Anträge wurden seitens der DP AG
zurückgenommen. Zu den noch anhängigen Anträgen gehören auch solche, deren Ablehnung die
Bundesnetzagentur beabsichtigt.
Zugelassene automatisierte Stationen nach Bundesländern
in Stück
Abbildung 28: Zugelassene automatisierte Stationen nach Bundesländern (Stand: 30. Juni 2025)
4
10
0
1
0
0
5
0
3
10
4
2
1
1
4
1
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
Erteilte Zulassungen
Anzahl der Anträge auf
Zulassung einer
automatisierten Station
504
Seit Inkrafttreten des neuen
Postgesetzes bis zum 30. Juni 2025
Drucksache 21/3360 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 62 –
1.3 Briefkästen
In zusammenhängend bebauten Wohngebieten darf der nächste Briefkasten des
Universaldienstanbieters DP AG in der Regel nicht weiter als 1.000 Meter entfernt sein. Briefkästen müssen jeden Werktag
geleert werden. Für die Leerungszeiten sind die Bedürfnisse des Wirtschaftslebens, insbesondere der
Verbraucher, zu berücksichtigen. Außerdem ist an Sonn- und Feiertagen bedarfsgerecht zu leeren.
Am 30. Juni 2025 verfügte die DP AG über ca. 108.000 Briefkästen. Die Zahlen der nachfolgenden Grafik
beinhalten ausschließlich Briefkästen, die zum jeweiligen Jahresende bzw. Halbjahresende für die
Kundschaft erreichbar waren. Temporär stillgelegte Briefkästen (z. B. wegen Baustellen und saisonalem
Betrieb o. ä.) sind in den Angaben nicht enthalten.
Briefkästen der DP AG
in Stück
Abbildung 29: Briefkästen der DP AG (Stichtag 30. Juni 2025)
2. Bürgereingaben Post
Die Bundesnetzagentur misst der Sicherstellung der gesetzlichen Vorgaben zur Postversorgung in
Deutschland eine zentrale Bedeutung bei. Die Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, die bei der
Behörde eingehen, leisten dabei einen wichtigen Beitrag: Sie ermöglichen es, Zustellprobleme oder
sonstige Verschlechterungen in der Postversorgung frühzeitig zu identifizieren und darauf zu reagieren.
2.1 Beschwerdeentwicklung
Die Anzahl der Beschwerden zu Postthemen bewegt sich seit 2022 auf anhaltend hohem Niveau.
Gingen im Jahr 2021 noch rund 15.000 Beschwerden ein, waren es in den Jahren 2022 bis 2024 jeweils
deutlich über 40.000 Beschwerden. Im ersten Halbjahr 2025 hat die Bundesnetzagentur knapp 23.000
Beschwerden verzeichnet.
Drucksache 21/3360Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 63 –
Entwicklung der Beschwerdezahlen
in Stück
Abbildung 30: Entwicklung der Beschwerdezahlen
2.2 Beschwerdegründe
In den Jahren 2023 und 2024 entfielen jeweils 60 Prozent der Beschwerden auf Briefe und 32 Prozent
auf Pakete. Die übrigen Beschwerden betrafen u. a. Zeitungen und Zeitschriften, stationäre
Einrichtungen (Filialen) und Briefkästen.
Beschwerdegründe nach Themen
in Prozent
Abbildung 31: Beschwerdegründe nach Themen
Drucksache 21/3360 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 64 –
Paketbereich
In den Jahren 2023 und 2024 bezogen sich die Paketbeschwerden zu über zwei Dritteln auf
Zustellmängel. Bürgerinnen und Bürger kritisierten dabei insbesondere: das Unterlassen eines persönlichen
Zustellversuchs, die unsichere Ablage von Sendungen (z. B. offen zugänglich im Hausflur oder vor der Tür)
sowie den fehlenden Einwurf von Benachrichtigungskarten im Falle einer Nichtzustellung. Auch
Hinweise auf vollständig unterbliebene Zustellungen wurden häufig gemeldet.
Beschwerdegründe im Paketbereich
in Prozent
Abbildung 32: Beschwerdegründe im Paketbereich
Briefbereich
Auch im Briefbereich betrafen die Beschwerden in den Jahren 2023 und 2024 mehrheitlich Mängel bei
der Zustellung. Dabei wurden insbesondere regelmäßig auftretende Zustellausfälle beanstandet.
Weitere Beschwerdeanlässe waren u. a. lange Laufzeiten, der Verlust oder die Beschädigung von Sendungen
sowie unzureichende Nachsendungen.
Drucksache 21/3360Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 65 –
Beschwerdegründe im Briefbereich
in Prozent
Abbildung 33: Beschwerdegründe im Briefbereich
2.3 Beschwerden nach Bundesländern
Die Beschwerden verteilten sich in den Jahren 2023 und 2024 wie folgt auf die einzelnen Bundesländer:
Drucksache 21/3360 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 66 –
Beschwerden nach Bundesländern
in Stück
Abbildung 34: Beschwerden nach Bundesländern
2.4 Beschwerden nach Postunternehmen
Die Beschwerden richteten sich in den Jahren 2023 und 2024 überwiegend gegen den Marktführer
DP AG.
Drucksache 21/3360Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 67 –
Beschwerden nach Postunternehmen 2023
in Prozent
Abbildung 35: Beschwerden nach Postunternehmen 2023
Beschwerden nach Postunternehmen 2024
in Prozent
Abbildung 36: Beschwerden nach Postunternehmen 2024
Drucksache 21/3360 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 68 –
3. Anlassprüfungen
Die Bundesnetzagentur wertet regelmäßig die Eingaben der Bürgerinnen und Bürger zur
Postversorgung aus. Stellt sie dabei Auffälligkeiten wie ein gehäuftes Beschwerdeaufkommen in bestimmten
Regionen oder Postleitzahlgebieten fest, führt sie bei dem entsprechenden Postunternehmen eine
Anlassprüfung durch. Darin fordert sie das Unternehmen auf, die gesetzlich geforderte Qualität
wiederherzustellen. Das betroffene Unternehmen muss zudem erläutern, worin die Gründe für die Qualitätsmängel
liegen und welche Maßnahmen dagegen ergriffen wurden. Die Anlassprüfungen werden fortlaufend
auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht.
In den Jahren 2023 und 2024 hat die Bundesnetzagentur 57 Anlassprüfungen in 84 Postleitzahlgebieten
durchgeführt. Die häufigsten Gründe für eine kurzfristige und regionale Verschlechterung der Qualität
im Briefbereich waren laut den Ergebnissen der Anlassprüfungen organisatorische oder personelle
Gründe, z. B. durch Umstellung auf Verbundzustellung oder Personalengpässe aufgrund eines
unerwartet hohen Krankenstandes oder unerwartet hoher Sendungsmengen. Alle Anlassprüfungen betrafen die
DP AG. Die betroffenen Orte verteilen sich auf das gesamte Bundesgebiet und sind sowohl ländlich als
auch städtisch geprägt.
Im ersten Halbjahr 2025 hat die Bundesnetzagentur weitere acht Anlassprüfungen eingeleitet.
Außerdem hat die Bundesnetzagentur die hohe Zahl der Beschwerden im Sommer 2025 zum Anlass
genommen, sich von der DP AG mehrfach über die aktuelle betriebliche Lage unterrichten zu lassen. Die
DP AG hat eingeräumt, dass die betriebliche Lage insbesondere in Teilen des Landes Schleswig-Holstein
und der Region Berlin/Brandenburg über die Sommermonate aus verschiedenen Gründen angespannt
war. Als Gegenmaßnahmen habe die DP AG in den betroffenen Gebieten zusätzliches Personal
rekrutiert und örtliche Leitungskräfte bei der Standortsteuerung gezielt unterstützt. Bei Redaktionsschluss
lagen noch keine Erkenntnisse dazu vor, ob die von der DP AG ergriffenen Maßnahmen eine
nachhaltige Stabilisierung der Betriebslage bewirkt haben. Nach dem neuen Postgesetz kann die
Bundesnetzagentur bei einem schwerwiegenden, wiederholten oder andauernden Verstoß gegen
Universaldienstvorgaben verbindliche Maßnahmen anordnen und ggf. Zwangsgelder androhen.
In den Jahren 2023 und
2024 durchgeführte
Anlassprüfungen:
57
Betroffen waren insgesamt 84
Postleitzahlgebiete
Drucksache 21/3360Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 69 –
G Schlichtungsstelle Post
Das Interesse an einer außergerichtlichen Streitbeilegung im
Postbereich ist größer als je zuvor.
1. Gesetzlicher Auftrag
Die Schlichtungsstelle Post der Bundesnetzagentur ist eine behördliche Verbraucherschlichtungsstelle
im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG). Sie gehört zu den von der Europäischen
Kommission anerkannten Streitbeilegungsstellen im Europäischen Wirtschaftsraum. Außerdem legt
das Postgesetz weitere Einzelheiten für das Schlichtungsverfahren vor der Schlichtungsstelle Post fest.
Das Verfahren und der Aufbau der Schlichtungsstelle Post sind in der Post-Schlichtungsverordnung
(PostSchliV) geregelt.
2. Ziel der Schlichtung
Die Schlichtung dient der außergerichtlichen Streitbeilegung mit dem Ziel, eine möglichst
kostengünstige und schnelle gütliche Einigung im Interesse beider Parteien zu erreichen. Durch die freiwillige
Einigung der Parteien schafft die Schlichtung auf beiden Seiten eine hohe Akzeptanz der gefunden
Lösung.
3. Das Schlichtungsverfahren
3.1 Gegenstand der Schlichtung
Gegenstand der Schlichtung sind grundsätzlich Streitigkeiten von Postkundinnen und Postkunden mit
einem postdienstleistenden Unternehmen über Rechte und Pflichten bei Verlust, Entwendung oder
Beschädigung von Postsendungen (§ 34 Abs. 1 PostG).
Mit der jüngsten Anpassung des Postgesetzes im Juli 2024 wurden zudem zwei bisher in der
Postdienstleistungsverordnung (PDLV) geregelte schlichtungsfähige Tatbestände in diese neue
Schlichtungsvorschrift im Postgesetz übertragen. Hierbei handelt es sich um Verstöße gegen den Anspruch auf
Erbringung von Universaldienstleistungen nach § 15 Abs. 4 S. 1 PostG und das Diskriminierungsverbot aus
§ 15 Abs. 4 S. 2 PostG.
Drucksache 21/3360 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 70 –
3.2 Antragsberechtigung und Teilnahmepflicht
Antragsberechtigt sind sowohl die absendende als auch die empfangende Person einer Postsendung.
Sofern eine Verbraucherin oder ein Verbraucher die Schlichtungsstelle Post anruft, ist das
postdienstleistende Unternehmen verpflichtet, am Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Im Übrigen ist die
Schlichtung im Postbereich ein freiwilliges Verfahren. Für die Durchführung des
Schlichtungsverfahrens werden keine Gebühren und Auslagen erhoben. Jede Partei trägt die ihr durch die Teilnahme am
Schlichtungsverfahren entstehenden Kosten selbst.
3.3 Schlichtungsantrag
Das von der Schlichtungsstelle Post zur Verfügung gestellte Antragsformular fragt für das Verfahren
relevante Sachverhaltsinformationen ab. Der Schlichtungsantrag kann über die Internetseite, per E-
Mail, als Brief oder Fax bei der Schlichtungsstelle Post eingereicht werden. Zwingende Voraussetzung
für die Durchführung des Schlichtungsverfahrens ist insbesondere, dass die Antragstellerin oder der
Antragsteller im Vorfeld erfolglos versucht hat, sich mit dem postdienstleistenden Unternehmen zu
einigen. Zudem dürfen keine Sonderbedingungen für die Postsendung vereinbart worden sein.
Sonderbedingungen werden von den postdienstleistenden Unternehmen regelmäßig im kommerziellen
Versandhandel mit ihrer Geschäftskundschaft vereinbart. Im Übrigen darf kein Ausschlussgrund für die
Durchführung des Schlichtungsverfahrens vorliegen. Ein Ausschlussgrund liegt zum Beispiel dann vor,
wenn der Streitwert unter 10 Euro liegt oder ein Gerichtsverfahren bereits rechtshängig ist.
Nach Eingang des Schlichtungsantrags prüft die Schlichtungsstelle Post, ob alle
Zulässigkeitsvoraussetzungen vorliegen, kein Ausschlussgrund gegeben und der Antrag vollständig ist. Sind diese
Voraussetzungen erfüllt, wird der Antrag dem betroffenen postdienstleistenden Unternehmen als
Antragsgegnerin bzw. Antragsgegner weitergeleitet und eine Stellungnahme zu dem Sachverhalt angefordert.
3.4 Verfahrensablauf
Die Schlichtungsstelle Post führt das Verfahren unparteiisch und transparent. Die Parteien erhalten
Gelegenheit, zum jeweiligen Vortrag der anderen Partei Stellung zu nehmen. Im Schlichtungsverfahren
obliegt es den Parteien, die Tatsachen, Nachweise und Unterlagen, die ihr Vorbringen stützen,
beizubringen. Eine Beweisaufnahme findet nicht statt. Dies Möglichkeit steht nur den Gerichten zur
Verfügung. Die Schlichtungsstelle Post bewertet den Sachverhalt anhand der jeweiligen Stellungnahmen und
vermittelt zwischen den Parteien. In einigen Fällen kann so bereits während des schriftlichen
Austausches im laufenden Verfahren eine gütliche Einigung zwischen den Parteien erreicht werden.
Verbleibende Unsicherheiten werden im Rahmen des Schlichtungsverfahrens angemessen berücksichtigt und
gewertet.
In einigen Fällen stellt sich im laufenden Verfahren heraus, dass ein Ablehnungsgrund gegeben ist. Die
einzelnen Ablehnungsgründe sind in der Verfahrensverordnung geregelt. Liegt ein Ablehnungsgrund
vor, muss das Verfahren ohne gütliche Einigung für beendet erklärt werden. Der Rechtsweg steht den
Parteien selbstverständlich auch dann weiter offen.
Drucksache 21/3360Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 71 –
Das Schlichtungsverfahren wird in der Regel in Textform (per E-Mail oder Brief) durchgeführt. Eine
mündliche Erörterung kann stattfinden, wenn die Schlichtungsstelle Post dies für erforderlich hält und
beide Parteien zustimmen.
3.5 Schlichtungsvorschlag
Sobald der Sachverhalt hinreichend aufgeklärt ist und die Schlichtungsstelle Post keine weiteren
Unterlagen oder Informationen mehr benötigt, prüft die Schlichtungsstelle Post den Sachverhalt
abschließend. Dabei werden die vorgebrachten Angaben und Unterlagen unter Berücksichtigung der Sach- und
Rechtslage abgewogen. Kann die Schlichtungsstelle Post mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eine
Haftung des Postdienstleisters dem Grunde nach annehmen, arbeitet sie einen Schlichtungsvorschlag
aus und unterbreitet diesen den Parteien. Die Parteien sind jedoch nicht verpflichtet, den
Einigungsvorschlag der Schlichtungsstelle Post anzunehmen. Nehmen beide Parteien den Vorschlag an, kommt eine
bindende Abrede zustande. Andernfalls wird das Verfahren ohne gütliche Einigung beendet.
4. Auswertung der Schlichtungsanträge und -verfahren
4.1 Schlichtungsanträge und sonstige Eingaben
Die Schlichtungsstelle Post unterscheidet zwischen Anträgen auf Durchführung eines
Schlichtungsverfahrens und sonstigen Eingaben. Ein formaler Antrag liegt vor, wenn das Antragsformular ausgefüllt
und an die Schlichtungsstelle Post übermittelt wurde. Im Übrigen handelt es sich um "sonstige
Eingaben". Ein Schlichtungsverfahren wird in diesen Fällen nicht durchgeführt. Die Anzahl der
Schlichtungsanträge und sonstigen Eingaben (Eingänge) steigt seit einigen Jahren stetig. Im Jahr 2024 erreichte die
Schlichtungsstelle Post mit 4.115 Eingängen einen neuen Höchstwert. Dies entspricht einem Anstieg
von 15 Prozent im Vergleich zum Vorjahr (3.574 Eingänge). Die Zahl liegt erstmals über der 4.000er-
Marke und zeigt das wachsende Interesse an einer außergerichtlichen Streitbeilegung. Im ersten
Weitere Informationen
Weitere Informationen zur Schlichtungsstelle Post und zum Schlichtungsverfahren sind auf der
Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Dort sind neben Angaben zu notwendigen
Verfahrensvoraussetzungen auch Antworten zu häufig gestellten Fragen (FAQ) hinterlegt.
Diese Informationen und das Online-Antragsformular sind unter bundesnetzagentur.de/
postschlichtungsstelle zu finden. Die Anschrift lautet: Bundesnetzagentur, Schlichtungsstelle Post,
Referat 523, Postfach 8001, 53105 Bonn.
Drucksache 21/3360 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 72 –
Halbjahr 2025 wurden bereits 2.333 Eingänge erfasst. Es ist daher zu erwarten, dass in diesem Jahr die
Gesamtanzahl der Schlichtungsanträge und sonstigen Eingaben im Vergleich zum Vorjahr noch einmal
deutlich steigen wird. Das Bedürfnis nach einer außergerichtlichen Streitbeilegung im Postbereich ist
so hoch wie nie zuvor.
Schlichtungsanträge und sonstige Eingaben 2022 - 1. Halbjahr 2025
in Stück
Abbildung 37: Schlichtungsanträge und sonstige Eingaben 2022 - 1. Halbjahr 2025
4.2 Gründe für eine Antragstellung oder sonstige Eingabe
Bei den Gründen für eine Antragstellung oder sonstige Eingabe wird zwischen Verlust/Entwendung
und Beschädigung sowie sonstigen Gründen unterschieden. Zu diesen sonstigen Themen zählen unter
anderem Verstöße gegen das Diskriminierungsverbot aus § 15 Abs. 4 PostG und Verstöße gegen den
Anspruch auf Erbringung von Universaldienstleistungen, aber auch alle nicht schlichtungsfähigen
Sachverhalte, die von Postkundinnen und Postkunden vorgetragen werden. Von den 4.115 Eingängen
im Jahr 2024 wurden 2.403 Anträge und sonstige Eingaben (etwa 58 Prozent) aufgrund von Verlust oder
Entwendung der Postsendung gestellt. 844 Eingänge (etwa 21 Prozent) hatten eine Beschädigung des
Sendungsinhalts zum Anlass und 868 Eingänge (etwa 21 Prozent) entfielen auf sonstige Gründe. Im
ersten Halbjahr 2025 wurden von den insgesamt 2.333 Anträgen und sonstigen Eingaben 1.441 (etwa 62
Prozent) wegen Verlust oder Entwendung gestellt, 472 (etwa 20 Prozent) wegen Beschädigung und etwa
18 Prozent aus sonstigen Gründen.
Drucksache 21/3360Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 73 –
Gründe für Anträge und sonstige Eingaben 2024 - 1. Halbjahr 2025
in Stück
Abbildung 38: Gründe für Anträge und sonstige Eingaben 2024 - 1. Halbjahr 2025
4.3 Verfahrensausgänge
In mehr als einem Drittel der Fälle, in denen ein zulässiger Antrag gestellt wurde, konnte im
Berichtszeitraum eine Einigung zwischen den Parteien erreicht werden. Eine Einigung wurde in diesen Fällen
entweder bereits durch die Vermittlungsbemühungen der Schlichtungsstelle Post im laufenden
Verfahren oder durch die Unterbreitung eines Schlichtungsvorschlages erreicht. Die Einigungsquoten zeigen
nach wie vor, dass außergerichtliche Konfliktlösung vor der Schlichtungsstelle Post funktioniert. Die
Einigungsquoten belegen, dass die Vermittlungsbemühungen der Schlichtungsstelle Post in einer
Vielzahl der Fälle erfolgreich sind und langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren vermieden werden
können.
Einigungsquote 2024 - 1. Halbjahr 2025
in Prozent
Abbildung 39: Einigungsquote 2024 - 1. Halbjahr 2025
Drucksache 21/3360 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 74 –
Mit Blick auf die Gesamtzahl aller im Berichtszeitraum abschließend bearbeiteten Verfahren, inklusive
der unzulässigen Anträge, macht die Einigungsquote immer noch mehr als ein Fünftel der
Verfahrensausgänge aus. Ungefähr 40 Prozent der Anträge mussten abgelehnt werden, beispielsweise weil der
Antrag unzulässig war oder keine Aussicht auf Erfolg hatte. In etwa vier Prozent der Fälle verweigerte die
Antragsgegnerin die Teilnahme am Schlichtungsverfahren, weil der Antrag nicht durch eine
Verbraucherin oder einen Verbraucher gestellt wurde. In circa einem Drittel der Fälle wurde der Antrag im
Berichtszeitraum zurückgenommen. Ein Antrag gilt nach der Verfahrensordnung auch dann als
zurückgenommen, wenn er nicht innerhalb einer angemessenen Frist vervollständigt wird. Sofern ein
Schlichtungsvorschlag unterbreitet wurde, ist dieser in unter einem Prozent der Fälle von mindestens einer
Partei abgelehnt worden.
Ergebnis der Schlichtungsverfahren 2024 - 1. Halbjahr 2025
in Prozent
Abbildung 40: Ergebnis der Schlichtungsverfahren 2024 - 1. Halbjahr 2025
H Normung
In enger Abstimmung mit dem Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie (BMWE) wirkt die Bundesnetzagentur aktiv
an der Weiterentwicklung von Normen im Postsektor mit und
Drucksache 21/3360Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 75 –
bringt ihre Expertise in nationale, europäische sowie
internationale Gremien ein.
Die Postmärkte befinden sich aufgrund von Innovationen bei den Dienstleistungen, dem Einsatz neuer
Technologien sowie sich wandelnder Kundenbedürfnisse in einem kontinuierlichen
Transformationsprozess. Um diesen Entwicklungen gerecht zu werden, sind fortlaufende Maßnahmen im Bereich der
Standardisierung und Normung erforderlich.
Die Harmonisierung technischer Verfahren stärkt die Interoperabilität von Postdienstleistungen und
ermöglicht eine reibungslose Zusammenarbeit unterschiedlicher Systeme. Normen fungieren dabei als
gemeinsame globale Sprache für alle Prozesse der postalischen Wertschöpfungskette und erleichtern
den Zugang zu Märkten für Produkte und Dienstleistungen. Durch die Anwendung einheitlicher
Standards werden nichttarifäre Handelshemmnisse abgebaut und der globale Handel nachhaltig gefördert.
Die digitale Transformation hat in den vergangenen Jahren eine Dynamik entfaltet, die auch im
Postsektor einen steigenden Bedarf an Normen und standardisierten Prozessen hervorruft. Die
Standardisierung umfasst dabei längst nicht mehr ausschließlich physische Postdienstleistungen. Der
Onlinehandel verzeichnete in den vergangenen Jahren ein starkes Wachstum und ist dadurch auch zu einem
zentralen Treiber der Marktentwicklung geworden. Hinzu kommen Aspekte wie zunehmende
Digitalisierung und Automatisierung, die zahlreiche Prozesse unmittelbar prägen – etwa in Form kontaktloser
Zustellung, elektronischer Sendungsverfolgung oder einheitlicher Datenformate und Schnittstellen für
automatisierte Postdienstleistungen.
Darüber hinaus kommt dem Themenfeld Nachhaltigkeit mit seinen vielfältigen Auswirkungen auf die
gesamte postalische Wertschöpfungskette eine maßgebliche Bedeutung zu.
Diese Entwicklungen machen deutlich, dass Normung und Standardisierung heute ein zentrales
Instrument zur Gestaltung zukunftsfähiger Postdienstleistungen sind.
Drucksache 21/3360 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 76 –
1. Deutsches Institut für Normung (DIN)
Auf nationaler Ebene arbeitet die Bundesnetzagentur schwerpunktmäßig in den jeweiligen
Ausschüssen des Deutschen Instituts für Normung mit. Neben dem Normenausschuss „Postalische
Dienstleistungen“, dessen Arbeitsgruppen national die Normungsaktivitäten auf europäischer Ebene spiegeln,
wirkt die Bundesnetzagentur auch bei den Ausschüssen "Empfängerverfügung", "Logistik" und dem
Fachbeirat der Koordinierungsstelle Logistik mit. Die einzelnen nationalen DIN-Experten nehmen
regelmäßig an den entsprechenden Sitzungen auf europäischer (CEN) sowie internationaler (ISO) Ebene
teil.
2. Europäisches Komitee für Normung (CEN)
Im Postbereich werden die innereuropäischen Standardisierungsaktivitäten durch das CEN
wahrgenommen. Zuständig ist der Technische Ausschuss TC331 "Postalische Dienstleistungen", in dessen
Plenarsitzungen und Arbeitsgruppen zuletzt etwa 80 Experten aus 34 europäischen Ländern mitwirkten.
Hier kooperieren in relevanten Standardisierungsfragen Vertreter und Vertreterinnen von Industrie,
Postunternehmen, Onlinehändlern, Verbänden und Verbraucherorganisationen wie auch Vertreter
und Vertreterinnen von nationalen Ministerien und Regulierungsbehörden - so auch die
Bundesnetzagentur.
Die Standardisierungsaktivitäten von CEN/TC 331 erfolgen in enger Abstimmung mit dem
Standardisierungsgremium des Weltpostvereins, dem "Standards Board" (siehe Kapitel II I 3 Weltpostverein). Die
Zusammenarbeit zwischen beiden Gremien ist in einem "Memorandum of Understanding" bilateral
geregelt. Ziele dieser Vereinbarung sind die Vermeidung von Disparitäten und damit einhergehend die
gemeinsame Entwicklung von aktuell im Fokus stehenden technischen Standards.
Was sind Normen?
Normen schaffen eine gemeinsame Sprache
im Welthandel. Sie erleichtern den
Marktzugang und bauen Handelshemmnisse ab.
Drucksache 21/3360Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 77 –
Die Europäische Kommission erteilt in aufeinanderfolgenden Mandaten Normungsaufträge für die
europäische Standardisierung von postalischen Dienstleistungen. Im Berichtszeitraum wurde die
Erfüllung des Anfang 2023 formal übermittelten Auftrags (M/590) weiterhin vorangetrieben. Insgesamt
waren hierbei sieben einzelne Projekte von der Europäischen Kommission aus den Bereichen
Digitalisierung, Track&Trace-Anwendungen, kontaktlose Zustellung sowie Nachhaltigkeit und Umweltaspekte
konkret benannt. Gemäß den Regularien ist der Normungsauftrag in einem Arbeitszyklus von 48
Monaten umzusetzen. Der gegenwärtige Zyklus endet daher 2027.
3. Internationale Organisation für Normung (ISO)
Auf internationaler Ebene rücken zunehmend logistikrelevante Themen auch abseits von CEN und
Weltpostverein (UPU) in den Fokus. So wurden bereits bei ISO mehrere Technische Komitees und
Arbeitsgruppen mit Fokus auf Logistik etabliert.
Im Technischen Komitee ISO/TC 315 „Kühlketten-Logistik“ werden Normen entwickelt, die
Auswirkungen auf postalische Dienstleistungen und Logistikketten in Europa haben werden. Bei ISO/TC 344
„Innovative Logistics“ werden ebenfalls innovative Konzepte und Standards für moderne
Logistiklösungen vorangetrieben.
Angesichts der globalen Relevanz von ISO-Normen ist es von entscheidender Bedeutung, diese
Aktivitäten und Entwicklungen konsequent im deutschen und europäischen Interesse zu begleiten. Nur so
lassen sich mögliche Divergenzen zu bestehenden Standards und Normen des Weltpostvereins sowie
des Europäischen Komitees für Normung frühzeitig erkennen und vermeiden. Besonders wichtig ist
dabei eine enge und koordinierte Zusammenarbeit auf europäischer Ebene. In beiden Gremien sind vor
allem asiatische Staaten wie Japan, Volksrepublik China, Korea und Indien stark vertreten.
Die Bundesnetzagentur nimmt regelmäßig an den Plenarsitzungen sowie den nachgeordneten
Arbeitsgruppen der beiden Technischen Komitees teil. Die Entsendung erfolgt dabei über die nationalen
Normenausschüsse des DIN. Für das Komitee ISO/TC 315 übernimmt die Bundesnetzagentur zusätzlich die
Delegationsleitung für Deutschland.
Drucksache 21/3360 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 78 –
I Internationale Zusammenarbeit
Die Bundesnetzagentur ist auf europäischer Ebene im
Regulierergremium „European Regulators Group for Postal Services"
(ERGP) sowie im Europäischen Ausschuss für Regulierung Post
(CERP) aktiv. Außerdem unterstützt sie auf internationaler Ebene
das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), bei
der Vertretung Deutschlands im Weltpostverein (WPV).
1. Europäische Aktivitäten, ERGP
Die Struktur der ERGP ist in der folgenden Abbildung dargestellt. In den Jahren 2024/2025 hat sie sechs
Arbeitsgruppen zu den verschiedenen Themenbereichen, dabei wurden die fünf regulären
Arbeitsgruppen in beiden Jahren um jeweils eine Task Force ergänzt. Die Bundesnetzagentur ist in allen
Arbeitsgruppen mit ihrer Expertise vertreten.
Im Jahr 2024 hat sie zusammen mit der griechischen Regulierungsbehörde EETT die Task Force for
following and contributing to the EC the prospective study of the European Postal Sector geleitet.
Zusammen mit der belgischen Regulierungsbehörde BIPT leitet sie 2025 die Task Force zur Erarbeitung
der neuen ERGP Medium Term Strategy (MTS) 2026 - 2028. Außerdem hat sie 2025 in der Arbeitsgruppe
zur grenzüberschreitenden Paketzustellung zusammen mit der polnischen Regulierungsbehörde UKE
den Vorsitz innegehabt.
Drucksache 21/3360Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 79 –
ERGP Struktur
Abbildung 41: ERGP Struktur 2024/2025
1.1 ERGP-Vollversammlungen 2024
Die erste Vollversammlung 2024 fand am 21. Juni 2024 in Wien unter der Leitung des ERGP-
Vorsitzenden Dan Sjöblom von der schwedischen Regulierungsbehörde PTS statt. Es wurden das "Draft ERGP
PLENARY
CONTACT NETWORK
(CN)
SECRETARIAT ERGP CHAIR +
TROIKA
Access and
Interoperability WG
CNMC/AGCOM
Consumer and
Market
Indicators WG
BIPT/MCA
Cross-Border
Parcel
Delivery WG
BNetzA/UKE
Regulatory
Framework
WG
ANACOM/RTR
Sustainability
WG
NMHH/BTK
Task Force on
Medium Term
Strategy2026-
2028
BNetzA/BIPT
ERGP
Die Gruppe der Europäischen Regulierungsbehörden für Postdienste (ERGP) wurde im Jahr 2010 mit
einer Entscheidung der Europäischen Kommission gegründet. Ihre Aufgabe ist insbesondere die
Beratung und Unterstützung der Europäischen Kommission bei der Förderung des Binnenmarktes für
Postdienste. Im Fokus steht die konsequente und konsistente Anwendung des Regelungsrahmens für
Postdienste in allen Mitgliedstaaten. Zu diesem Zweck dient sie als Forum für den Austausch der
Regulierungsbehörden untereinander und für die Abstimmung einheitlicher Positionen in gemeinsamen
Berichten und Positionspapieren. Die ERGP setzt sich aus den Regulierungsbehörden der EU-
Mitgliedstaaten, des europäischen Wirtschaftsraums sowie der EU-Beitrittskandidaten zusammen, während
die Europäische Kommission die Rolle einer Beobachterin einnimmt und das ERGP-Sekretariat zur
Verfügung stellt. Nur die Regulierungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten sind stimmberechtigt, wobei
jede Behörde eine Stimme hat.
Drucksache 21/3360 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 80 –
Work Programme 2025" zur öffentlichen Konsultation und der Bericht ERGP PL I (24) 11 – Report on
access to the infrastructure for the delivery of parcels verabschiedet.4
Am Vortag fand ein öffentlicher Workshop zum Thema schutzbedürftige Postnutzer (vulnerable user)
statt. Dort wurde erörtert, wer heutzutage zu den schutzbedürftigen Nutzern zählt und welche
Anforderungen und Bedürfnisse diese Nutzer haben, damit sie weiterhin mit adäquaten Postdienstleistungen
versorgt werden können. Die wichtigsten Themen wurden aus der Perspektive der potenziell
schutzbedürftigen Nutzer, der Postdienstleister und der politischen Entscheidungsträger behandelt. Die
Ergebnisse sind in den ERGP-Bericht über die Bedürfnisse schutzbedürftiger Nutzer im Bereich der
Postdienste eingegangen, der auf der 27. ERGP-Plenarsitzung im November 2024 verabschiedet wurde.
Die zweite Vollversammlung 2024 fand am 28 und 29. November 2024 in Stockholm statt. Auf der
Vollversammlung wurde das konsultierte ERGP-Arbeitsprogramm für 2025 endgültig verabschiedet. Darin
liegt der Schwerpunkt auf einem Bericht zu einem neuen Regulierungsrahmen. Weitere wichtige
Themen sind die Finanzierung des Universaldienstes sowie technologische Veränderungen und
Innovationen im Bereich der Nachhaltigkeit im Postsektor.
Ferner wurden die folgenden Berichte verabschiedet:
• ERGP PL II (24) 7 – ERGP Report on the needs of postal services for vulnerable users
• ERGP PL II (24) 8 – ERGP Report on postal core indicators
• ERGP PL II (24) 9 – ERGP Report on quality of service, consumer protection and consumer handling
• ERGP PL II (24) 11 – ERGP Report the regulation of end-user prices
• ERGP PL II (24) 12– ERGP Report on exploring the possibilities to support environmental
sustainability within the postal regulatory framework.
Außerdem wurde Dr. Sandra Maximiano von der portugiesischen Regulierungsbehörde ANACOM zur
ERGP-Vorsitzenden 2026 gewählt.
1.2 ERGP Stakeholders Forum 2024
Am 26. September 2024 fand in Brüssel das ERGP Stakeholders Forum statt. Bei diesem wurden den
Interessensvertretern des Sektors der Entwurf des Arbeitsprogramms für das nachfolgende Jahr
vorgestellt. Des Weiteren gab es zwei Diskussionsrunden, die sich (auch vor dem Hintergrund der von der
EU-Kommission in Auftrag gegebenen zukunftsorientierten Studie zum Postsektor) mit der Zukunft
4 Alle ERGP-Dokumente sind abrufbar unter: https://single-market-economy.ec.europa.eu/sectors/postal-services/european-regula-
tors-group-postal-services_en.
Drucksache 21/3360Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 81 –
des Postsektors und den wichtigsten Fragen der künftigen Regulierung befasst haben. Außerdem gab es
eine Diskussionsrunde, in der es um Fragen der Sicherheit und Resilienz in den Postmärkten ging.
1.3 ERGP-Vollversammlungen 2025
Die erste Vollversammlung 2025 fand am 2. Juli 2025 in Istanbul unter der Leitung des ERGP-
Vorsitzenden Dan Sjöblom von der schwedischen Regulierungsbehörde PTS in dessen zweiter Amtszeit statt. Es
wurden der Entwurf der neuen ERGP Medium Term Strategy (MTS) 2026 – 2028“ (siehe Kapitel II I 1.5
Medium Term Strategy) und das darauf basierende "Draft ERGP Work Programm
Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.