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Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1755 in Bezug auf die den Mitgliedstaaten im Rahmen der Reserve für die Anpassung an den Brexit zugewiesenen Beträge

dip / drucksache 21.11.2025 · WP 21 · 518/25(B) · Beschluss · Original ↗

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Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1755 in Bezug auf die den Mitgliedstaaten im Rahmen der Reserve für die Anpassung an den Brexit zugewiesenen Beträge [Bundesrat Drucksache 518/25 (Beschluss) 21.11.25 Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Beschluss des Bundesrates Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1755 in Bezug auf die den Mitgliedstaaten im Rahmen der Reserve für die Anpassung an den Brexit zugewiesenen Beträge COM(2025) 513 final Der Bundesrat hat in seiner 1059. Sitzung am 21. November 2025 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen: 1. Der Bundesrat nimmt den Vorschlag zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1755 in Bezug auf die den Mitgliedstaaten im Rahmen der Reserve für die Anpassung an den Brexit zugewiesenen Beträge zur Kenntnis. 2. Er stellt fest, dass eine Kürzung der Mittel, die den Ländern im Frühjahr 2023 zugewiesen wurden, auf der Grundlage dieser geplanten Verordnung in der zwischen dem Bund und den betroffenen Ländern geschlossenen Vereinbarung über die Umsetzung der Brexit-Anpassungsreserve (BAR) nicht vorgesehen ist und auch sonst keine diesbezüglichen Abstimmungen zwischen Bund und den betroffenen Ländern stattgefunden haben. Sollten von den Kürzungen im EU- Haushalt Mittel betroffen sein, die die Bundesrepublik Deutschland als Erstattung im Rahmen der BAR beantragt hat, so gehen die Länder davon aus, dass der Bund die Kosten der Kürzung der Finanzierung auf Grundlage des Änderungsvorschlags der Verordnung (EU) 2021/1755 in Bezug auf die den Mitgliedstaaten im Rahmen der Reserve für die Anpassung an den Brexit zugewiesenen Beträge trägt.]

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