Gesetz zu dem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vom 10. Juni 2016 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den SADC-WPA-Staaten andererseits
Text
Gesetz zu dem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vom 10. Juni 2016 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den SADC-WPA-Staaten andererseits
[Bundesrat Drucksache 607/25 (Beschluss)
21.11.25
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln
Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0720-2946
Beschluss
des Bundesrates
Gesetz zu dem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vom
10. Juni 2016 zwischen der Europäischen Union und ihren
Mitgliedstaaten einerseits und den SADC-WPA-Staaten
andererseits
Der Bundesrat hat in seiner 1059. Sitzung am 21. November 2025 beschlossen, zu
dem vom Deutschen Bundestag am 16. Oktober 2025 verabschiedeten Gesetz
einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes n i c h t zu stellen.]
Relationen
- part_of_vorgang → Gesetz zu dem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vom 10. Juni 2016 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und d (Beschlussdrucksache)