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Gesetz zu dem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vom 10. Juni 2016 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den SADC-WPA-Staaten andererseits

dip / drucksache 31.10.2025 · WP 21 · 607/25 · Gesetzesbeschluss · Original ↗

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Gesetz zu dem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vom 10. Juni 2016 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den SADC-WPA-Staaten andererseits [Bundesrat Drucksache 607/25 31.10.25 Wi Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages B R Fu ss Gesetz zu dem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vom 10. Juni 2016 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den SADC-WPA-Staaten andererseits Der Deutsche Bundestag hat in seiner 34. Sitzung am 16. Oktober 2025 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung – Drucksache 21/2257 – den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vom 10. Juni 2016 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den SADC-WPA-Staaten andererseits – Drucksache 21/1887 – unverändert angenommen. Fristablauf: 21.11.25 Erster Durchgang: Drs. 398/25]

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