Gesetz zu dem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vom 10. Juni 2016 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den SADC-WPA-Staaten andererseits
Text
Gesetz zu dem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vom 10. Juni 2016 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den SADC-WPA-Staaten andererseits
[Bundesrat Drucksache 607/25
31.10.25
Wi
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ISSN 0720-2946
Gesetzesbeschluss
des Deutschen Bundestages
B
R
Fu
ss
Gesetz zu dem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vom
10. Juni 2016 zwischen der Europäischen Union und ihren
Mitgliedstaaten einerseits und den SADC-WPA-Staaten
andererseits
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 34. Sitzung am 16. Oktober 2025
aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Ausschusses für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung – Drucksache 21/2257 –
den von der Bundesregierung eingebrachten
Entwurf eines Gesetzes zu dem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen
vom 10. Juni 2016 zwischen der Europäischen Union und ihren
Mitgliedstaaten einerseits und den SADC-WPA-Staaten andererseits
– Drucksache 21/1887 –
unverändert angenommen.
Fristablauf: 21.11.25
Erster Durchgang: Drs. 398/25]
Relationen
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