Gesetz zu dem Übergangsabkommen für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vom 15. Januar 2009 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Vertragspartei Zentralafrika andererseits
Text
Gesetz zu dem Übergangsabkommen für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vom 15. Januar 2009 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Vertragspartei Zentralafrika andererseits
[Bundesrat Drucksache 608/25
31.10.25
Wi
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ISSN 0720-2946
Gesetzesbeschluss
des Deutschen Bundestages
B
R
Fu
ss
Gesetz zu dem Übergangsabkommen für ein
Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vom 15. Januar 2009 zwischen der
Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der
Vertragspartei Zentralafrika andererseits
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 34. Sitzung am 16. Oktober 2025
aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Ausschusses für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung – Drucksache 21/2257 –
den von der Bundesregierung eingebrachten
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übergangsabkommen für ein
Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vom 15. Januar 2009 zwischen
der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der
Vertragspartei Zentralafrika andererseits
– Drucksache 21/1886 –
unverändert angenommen.
Fristablauf: 21.11.25
Erster Durchgang: Drs. 399/25]
Relationen
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