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Gesetz zu dem Übergangsabkommen für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vom 15. Januar 2009 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Vertragspartei Zentralafrika andererseits

dip / drucksache 31.10.2025 · WP 21 · 608/25 · Gesetzesbeschluss · Original ↗

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Gesetz zu dem Übergangsabkommen für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vom 15. Januar 2009 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Vertragspartei Zentralafrika andererseits [Bundesrat Drucksache 608/25 31.10.25 Wi Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages B R Fu ss Gesetz zu dem Übergangsabkommen für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vom 15. Januar 2009 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Vertragspartei Zentralafrika andererseits Der Deutsche Bundestag hat in seiner 34. Sitzung am 16. Oktober 2025 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung – Drucksache 21/2257 – den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Übergangsabkommen für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vom 15. Januar 2009 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Vertragspartei Zentralafrika andererseits – Drucksache 21/1886 – unverändert angenommen. Fristablauf: 21.11.25 Erster Durchgang: Drs. 399/25]

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