Gesetz zu dem Abkommen vom 30. Januar 2025 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung über den Sitz der Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Text
Gesetz zu dem Abkommen vom 30. Januar 2025 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung über den Sitz der Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
[Bundesrat Drucksache 604/25
31.10.25
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ISSN 0720-2946
Gesetzesbeschluss
des Deutschen Bundestages
B
R
Fu
ss
Gesetz zu dem Abkommen vom 30. Januar 2025 zwischen der
Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Behörde zur
Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung über
den Sitz der Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und
Terrorismusfinanzierung
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 34. Sitzung am 16. Oktober 2025
aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Finanzausschusses
– Drucksache 21/2251 – den von der Bundesregierung eingebrachten
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 30. Januar 2025
zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der
Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
über den Sitz der Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und
Terrorismusfinanzierung
– Drucksache 21/1901 –
unverändert angenommen.
Fristablauf: 21.11.25
Erster Durchgang: Drs. 391/25]
Relationen
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