Gesetz zu dem Abkommen vom 30. Januar 2025 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung über den Sitz der Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Text
Gesetz zu dem Abkommen vom 30. Januar 2025 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung über den Sitz der Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
[Bundesrat Drucksache 604/25 (Beschluss)
21.11.25
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ISSN 0720-2946
Beschluss
des Bundesrates
Gesetz zu dem Abkommen vom 30. Januar 2025 zwischen der
Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Behörde zur
Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung über
den Sitz der Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und
Terrorismusfinanzierung
Der Bundesrat hat in seiner 1059. Sitzung am 21. November 2025 beschlossen,
dem vom Deutschen Bundestag am 16. Oktober 2025 verabschiedeten Gesetz
gemäß Artikel 105 Absatz 3 und Artikel 84 Absatz 1 Satz 5 und Satz 6 des
Grundgesetzes zuzustimmen.]
Relationen
- part_of_vorgang → Gesetz zu dem Abkommen vom 30. Januar 2025 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsc (Beschlussdrucksache)