Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes (Entschließungsantrag zu Drs. 21/5688, 21/6024, 21/6069)
Text
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes (Entschließungsantrag zu Drs. 21/5688, 21/6024, 21/6069)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6072
21. Wahlperiode 20.05.2026
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Sascha Müller, Katharina Beck, Dr. Moritz Heuberger, Max
Lucks, Karoline Otte, Stefan Schmidt, Lisa Badum, Dr. Andrea Lübcke, Johannes
Wagner, Tarek Al-Wazir, Michael Kellner, Matthias Gastel und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 21/5688, 21/6024, 21/6069 –
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Der Luftverkehr ist der am schnellsten wachsende Emittent von Treibhausgasen
im Verkehrssektor in Europa.1 Zusätzlich ist Deutschland stark von
Kerosinimporten abhängig, weshalb aufgrund der Blockade der Straße von Hormus eine
akute Gefährdung der Kerosinversorgung droht.2 Die derzeitige Ausgestaltung
der Luftverkehrsbesteuerung wird diesen Entwicklungen nicht gerecht und bleibt
klima-, verteilungs- und krisenpolitisch hinter den Erfordernissen zurück, anstatt
gezielte Schritte zu größerer Effizienz und langfristiger Dekarbonisierung
anzureizen. Der vorliegende Gesetzentwurf verstärkt diese Fehlentwicklungen, indem
er die Steuersätze absenkt, statt ein zentrales klimapolitisches Instrument gezielt
weiterzuentwickeln.
Strukturell wird der Luftverkehr weiterhin begünstigt: Kerosin ist von der
Energiesteuer befreit, internationale Flüge unterliegen nicht der Umsatzsteuer und
auch die bestehende Luftverkehrsteuer bildet ökologische Kosten bislang nur
unzureichend ab. Trotz der bestehenden Luftverkehrsteuer belaufen sich die
klimaschädlichen Subventionen im Luftverkehr in Deutschland laut Umweltbundesamt
auf rund 12 Milliarden Euro jährlich.3 Diese Privilegien verzerren den
Wettbewerb zulasten klimafreundlicherer Verkehrsträger.
1 https://climate.ec.europa.eu/eu-action/transport-decarbonisation/reducing-emissions-aviation_en?utm_
source=chatgpt.com
2 www.tagesschau.de/wirtschaft/energie/kerosin-knappheit-sperrung-strasse-hormus-100.html
3 www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/479/publikationen/uba_fachbroschuere_umweltsc
haedliche-subventionen_bf.pdf
Zugleich weist die bestehende Systematik der Luftverkehrsteuer erhebliche
inhaltliche Defizite auf. Unterschiede in der Klimawirkung werden bislang nur
unzureichend berücksichtigt: Extrem lange Flugstrecken mit hohen Emissionen
werden nicht ausreichend differenziert erfasst, da die bisher höchste Distanzklasse
bereits ab 6.000 Kilometern greift. Der deutlich höhere Flächen- und damit
Ressourcenverbrauch der Premiumklassen bleibt ebenfalls weitgehend
unberücksichtigt, obwohl dort pro Passagier ein Vielfaches der Emissionen eines regulären
Sitzplatzes anfällt.4
Auch besonders emissionsintensive Segmente wie der Privatjetflugverkehr
werden bislang weder systematisch in die Besteuerung noch vollständig in den
europäischen Emissionshandel einbezogen, wodurch sie gegenüber Linienflügen
zusätzlich privilegiert werden. Die Anzahl an Privatjetflügen steigt immens5 und
diese Flüge verursachen pro Passagier fünf- bis vierzehnmal höhere Emissionen
als Linienflüge.6 Gerade in diesem Segment konzentriert sich ein erheblicher Teil
der Emissionen auf eine sehr kleine, besonders einkommens- und
vermögensstarke Nutzergruppe. Daher ist ein Beitritt zur von Frankreich angeführten
internationalen Allianz zur höheren Besteuerung von Premiumflügen und zur
Finanzierung von Klimaanpassung und Klimaresilienz notwendig.
Diese Defizite werden durch den Gesetzentwurf nicht adressiert. Statt einer
stärkeren Differenzierung nach Distanz und Emissionsintensität werden die
Steuersätze pauschal abgesenkt und damit klimapolitische Steuerungswirkungen
geschwächt.
Vor diesem Hintergrund ist eine Reform der Luftverkehrsbesteuerung
erforderlich. Sie muss ökologische Kosten realitätsnäher abbilden, besonders
emissionsintensive Nutzungen stärker in die Verantwortung nehmen, bislang
unterbesteuerte Segmente konsequent einbeziehen und krisenfest ausgestaltet sein.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. von einer Absenkung der Luftverkehrsteuer abzusehen und diese stattdessen
gezielt zu einem wirksamen klimapolitischen Lenkungsinstrument
weiterzuentwickeln, das die tatsächlichen Umwelt- und Klimakosten des
Flugverkehrs stärker abbildet;
2. die Einführung einer zusätzlichen Distanzklasse 4 für besonders lange
Flugstrecken (ab ca. 13.000 km) vorzusehen, deren Besteuerung über der
bisherigen Distanzklasse 3 liegt, um die besonders hohen Emissionen angemessen
zu berücksichtigen;
3. Premiumtickets deutlich stärker zu besteuern, da sie einen überproportional
hohen Flächen- und Ressourcenverbrauch pro Passagier verursachen;
4. eine eigenständige, nach Distanzklassen differenzierte Abgabe für
Privatjetflüge einzuführen, die Flugzeuge mit besonders hohen Pro-Kopf-
Emissionen erfasst, sich an den vom Umweltbundesamt empfohlenen
Klimakostensätzen orientiert und Ausnahmen für notwendige Sonderflüge vorsieht;
4 https://documents1.worldbank.org/curated/en/141851468168853188/pdf/WPS6471.pdf?utm_source
=chatgpt.com
5 www.nature.com/articles/s43247-024-01775-z
6 https://te-cdn.ams3.digitaloceanspaces.com/files/202209_private_jets_FINAL_with_addendum_2024
-05-07-140647_xczq.pdf
5. die bestehende Deckelung des Steueraufkommens auf 2,33 Milliarden Euro
aufzuheben, um die volle Lenkungswirkung der Luftverkehrsteuer zu
ermöglichen;
6. die klimafreundliche Transformation des Luftverkehrs gezielt zu
unterstützen, insbesondere durch
a) die Förderung des Hochlaufs nachhaltiger Flugkraftstoffe (SAF),
b) die Förderung der Flottenmodernisierung,
c) die Förderung von Forschung, Entwicklung und Markteinführung
klimafreundlicher Antriebstechnologien sowie weiterer emissionsarmer
Innovationen im Luftverkehr,
d) die Schaffung der Voraussetzungen für klimaoptimierte Flugrouten,
insbesondere durch genauere, räumlich und zeitlich besser aufgelöste
Wettervorhersagen;
7. sich auf europäischer und internationaler Ebene für den Abbau
klimaschädlicher Subventionen im Luftverkehr einzusetzen, insbesondere für die
Besteuerung von Kerosin sowie die Einführung der Umsatzsteuer auf
internationale Flugtickets;
8. sich für eine krisensichere Kerosinversorgung einzusetzen, insbesondere
nicht mit der Reduzierung des Luftverkehrsteuersatzes zu einem stärkeren
Verbrauch knapper Ressourcen beizutragen.
Berlin, den 19. Mai 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
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ISSN 0722-8333
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