Erstes Gesetz zur Änderung des Kulturgutschutzgesetzes (1. KGSGÄndG)
Text
Erstes Gesetz zur Änderung des Kulturgutschutzgesetzes (1. KGSGÄndG)
[Bundesrat Drucksache 286/25
27.06.25
K
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ISSN 0720-2946
Gesetzesbeschluss
des Deutschen Bundestages
B
R
Fu
ss
Erstes Gesetz zur Änderung des Kulturgutschutzgesetzes
(1. KGSGÄndG)
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 14. Sitzung am 26. Juni 2025 aufgrund
der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Ausschusses für Kultur und
Medien – Drucksache 21/638 – den von den Fraktionen der CDU/CSU und
SPD eingebrachten
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des
Kulturgutschutzgesetzes
(1. KGSGÄndG)
– Drucksache 21/219 –
mit beigefügter Maßgabe, im Übrigen unverändert angenommen.
Fristablauf: 18.07.25
Initiativgesetz des Bundestages
Artikel 1 Nummer 16 wird durch die folgende Nummer 16 ersetzt:
‚16. § 51 wird durch den folgenden § 51 ersetzt:
§ 51„
Rückgabeanspruch wegen Verstoßes gegen das Recht der Europäischen Union
Ist Kulturgut entgegen einem im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten,
unmittelbar geltenden Rechtsakt der Europäischen Union unrechtmäßig eingeführt worden, so
ist es an den betreffenden Staat zurückzugeben, sofern der Rechtsakt der Durchführung einer
vom Rat der Europäischen Union im Bereich der Gemeinsamen Außen- und
Sicherheitspolitik beschlossenen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahme dient.“ ‘
Drucksache 286/25 - 2 -]
Relationen
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