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Erstes Gesetz zur Änderung des Kulturgutschutzgesetzes (1. KGSGÄndG)

dip / drucksache 27.06.2025 · WP 21 · 286/25 · Gesetzesbeschluss · Original ↗

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Erstes Gesetz zur Änderung des Kulturgutschutzgesetzes (1. KGSGÄndG) [Bundesrat Drucksache 286/25 27.06.25 K Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages B R Fu ss Erstes Gesetz zur Änderung des Kulturgutschutzgesetzes (1. KGSGÄndG) Der Deutsche Bundestag hat in seiner 14. Sitzung am 26. Juni 2025 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Ausschusses für Kultur und Medien – Drucksache 21/638 – den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Kulturgutschutzgesetzes (1. KGSGÄndG) – Drucksache 21/219 – mit beigefügter Maßgabe, im Übrigen unverändert angenommen. Fristablauf: 18.07.25 Initiativgesetz des Bundestages Artikel 1 Nummer 16 wird durch die folgende Nummer 16 ersetzt: ‚16. § 51 wird durch den folgenden § 51 ersetzt: § 51„ Rückgabeanspruch wegen Verstoßes gegen das Recht der Europäischen Union Ist Kulturgut entgegen einem im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten, unmittelbar geltenden Rechtsakt der Europäischen Union unrechtmäßig eingeführt worden, so ist es an den betreffenden Staat zurückzugeben, sofern der Rechtsakt der Durchführung einer vom Rat der Europäischen Union im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik beschlossenen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahme dient.“ ‘ Drucksache 286/25 - 2 -]

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