Entschließung des Bundesrates zum Verlust von Kulturgut in der NS-Zeit
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Entschließung des Bundesrates zum Verlust von Kulturgut in der NS-Zeit
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ISSN 0720-2946
Bundesrat zu Drucksache 94/14 (Beschluss)
25.03.26
Unterrichtung
durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des
Bundesrates zum Verlust von Kulturgut in der NS-Zeit
Bundesministerium Berlin, 13. März 2026
der Justiz und
für Verbraucherschutz
Parlamentarischer Staatssekretär
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Bürgermeister
Dr. Andreas Bovenschulte
Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
zu der am 14. März 2014 gefassten Entschließung des Bundesrates zum Verlust
von Kulturgut in der NS-Zeit (Bundesrats-Drucksache 94/14(Beschluss)) nehme
ich für die Bundesregierung wie folgt Stellung:
In Umsetzung des Koalitionsvertrages für die 20. Legislaturperiode hat die
Bundesregierung am 24. Juli 2024 den Entwurf eines Gesetzes zur erleichterten
Durchsetzung der Rückgabe von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut
beschlossen. Zu ihm hat der Bundesrat am 27. September 2024 Stellung genommen.
Der Gesetzentwurf wurde am 4. November 2024 im Kulturausschuss des
Deutschen Bundestages und am 2. Dezember 2024 im Rechtsausschuss des Deutschen
Bundestages erörtert. Aufgrund des vorzeitigen Endes der 20. Legislaturperiode
fiel er der Diskontinuität anheim.
Der Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode sieht in den Zeilen 3862 bis
3864 vor: „Der Staat trägt besondere Verantwortung bei der Rückgabe von
NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut. Wir werden die
Provenienzforschung intensivieren, die Schiedsgerichtsbarkeit einführen und ein wirksames
Restitutionsgesetz schaffen."
Das Bundesministerium der Finanzen, der Beauftragte der Bundesregierung für
Kultur und Medien und das Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz erörtern derzeit intensiv, wie das Ziel des Koalitionsvertrages
umgesetzt werden kann, die Rückgabe von NS-Raubgut zu verbessern.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Frank Schwabe
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