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Entschließung des Bundesrates zum Verlust von Kulturgut in der NS-Zeit

dip / drucksache 25.03.2026 · WP 21 · zu94/14(B) · Unterrichtung · Original ↗

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Entschließung des Bundesrates zum Verlust von Kulturgut in der NS-Zeit Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat zu Drucksache 94/14 (Beschluss) 25.03.26 Unterrichtung durch die Bundesregierung Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Verlust von Kulturgut in der NS-Zeit Bundesministerium Berlin, 13. März 2026 der Justiz und für Verbraucherschutz Parlamentarischer Staatssekretär An den Präsidenten des Bundesrates Herrn Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident, zu der am 14. März 2014 gefassten Entschließung des Bundesrates zum Verlust von Kulturgut in der NS-Zeit (Bundesrats-Drucksache 94/14(Beschluss)) nehme ich für die Bundesregierung wie folgt Stellung: In Umsetzung des Koalitionsvertrages für die 20. Legislaturperiode hat die Bundesregierung am 24. Juli 2024 den Entwurf eines Gesetzes zur erleichterten Durchsetzung der Rückgabe von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut beschlossen. Zu ihm hat der Bundesrat am 27. September 2024 Stellung genommen. Der Gesetzentwurf wurde am 4. November 2024 im Kulturausschuss des Deutschen Bundestages und am 2. Dezember 2024 im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages erörtert. Aufgrund des vorzeitigen Endes der 20. Legislaturperiode fiel er der Diskontinuität anheim. Der Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode sieht in den Zeilen 3862 bis 3864 vor: „Der Staat trägt besondere Verantwortung bei der Rückgabe von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut. Wir werden die Provenienzforschung intensivieren, die Schiedsgerichtsbarkeit einführen und ein wirksames Restitutionsgesetz schaffen." Das Bundesministerium der Finanzen, der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz erörtern derzeit intensiv, wie das Ziel des Koalitionsvertrages umgesetzt werden kann, die Rückgabe von NS-Raubgut zu verbessern. Mit vorzüglicher Hochachtung Frank Schwabe

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