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Personelle Veränderung im Beirat für Ausbildungsförderung beim Bundesministerium für Bildung und Forschung

dip / drucksache 25.03.2025 · WP 21 · 134/25 · Vorlage · Original ↗

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Personelle Veränderung im Beirat für Ausbildungsförderung beim Bundesministerium für Bildung und Forschung [Bundesrat Drucksache 134/25 25.03.25 K Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Vorlage an den Bundesrat Personelle Veränderung im Beirat für Ausbildungsförderung beim Bundesministerium für Bildung und Forschung Bundesministerium Berlin, 24. März 2025 für Bildung und Forschung An die Präsidentin des Bundesrates Frau Ministerpräsidentin Anke Rehlinger Sehr geehrte Frau Bundesratspräsidentin, nach § 44 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes ist beim Bundesministerium für Bildung und Forschung ein Beirat für Ausbildungsförderung errichtet. Folgende Beiratsmitglieder werden nach § 3 Absatz 1 der Beiratsverordnung auf Vorschlag des Bundesrates berufen:  vier Mitglieder zur Vertretung der Lehrkörper der Ausbildungsstätten  fünf Mitglieder aus dem Kreis der Auszubildenden, (wobei ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen den nach dem BAföG an förderungsfähigen Ausbildungsstätten Studierenden einerseits und Schülerinnen oder Schülern andererseits wünschenswert wäre)  vier Mitglieder zur Vertretung der obersten Landesbehörden für Ausbildungsförderung. Die Mitglieder werden in der Regel für die Dauer von vier Jahren berufen. Nur die Mitglieder aus dem Kreis der Auszubildenden, soweit sie die Gruppe der Schülerinnen und Schüler vertreten, werden für die Dauer von zwei Jahren berufen. Da die derzeitige Amtsperiode des Beirates für Ausbildungsförderung im April 2025 auslaufen wird, bitte ich Sie, die auf Vorschlag des Bundesrates für die neue Amtsperiode zu berufenen Mitglieder des Beirates möglichst bis Ende April 2025 zu benennen. Mit freundlichen Grüßen Cem Özdemir]

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