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Personelle Veränderungen im Beirat für Ausbildungsförderung nach § 44 Bundesausbildungsförderungsgesetz

dip / drucksache 27.06.2025 · WP 21 · 291/25 · Vorschlag · Original ↗

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Personelle Veränderungen im Beirat für Ausbildungsförderung nach § 44 Bundesausbildungsförderungsgesetz [Bundesrat Drucksache 291/25 27.06.25 K Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Vorschlag an den Bundesrat Personelle Veränderungen im Beirat für Ausbildungsförderung nach § 44 Bundesausbildungsförderungsgesetz Bundesministerium Berlin, 24. Juni 2025 für Forschung, Technologie und Raumfahrt An die Präsidentin des Bundesrates Frau Ministerpräsidentin Anke Rehlinger Sehr geehrte Frau Bundesratspräsidentin, nach § 44 Absatz 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) ist beim Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) ein Beirat für Ausbildungsförderung errichtet. Die Mitglieder des Beirats werden vom BMFTR in der Regel für die Dauer von vier Jahren berufen. Da die Amtszeit des zwölften Beirats endet, ist die Neuberufung seiner Mitglieder erforderlich. Die Berufung der nicht vom Bundesrat selbst vorzuschlagenden Mitglieder bedarf nach § 3 Absatz 1 Satz 3 der Verordnung über die Errichtung eines Beirats für Ausbildungsförderung (BeiratsV) der Zustimmung des Bundesrates. Das sind: 1. zwei Vertreter der Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften (§ 2 Ziff. 3 BeiratsV), 2. je ein Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer (§ 2 Ziff. 4 BeiratsV), 3. ein Vertreter der Elternschaft (§ 2 Ziff. 5 BeiratsV), 4. zwei Vertreter der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände (§ 2 Ziff. 7 BeiratsV), 5. ein Vertreter der Bundesagentur für Arbeit (§ 2 Ziff. 8 BeiratsV), 6. ein Vertreter des Deutschen Studentenwerkes (§ 2 Ziff. 9 BeiratsV). Ich bitte, die Zustimmung des Bundesrates zu der Berufung der nachstehend aufgeführten Personen herbeizuführen: Zu 1. Herr Michael Kalinowski, Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) und Frau Birgit Niepmann, Direktorin des Amtsgerichts Bonn i. R. Zu 2. Frau Dr. Isabel Rohner, Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Berlin Frau Sonja Bolenius, Bundesvorstand des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Berlin Zu 3. Herr Ingo Faulstich, Bundeselternrat, Berlin Zu 4. Frau Dr. Irene Vorholz, Beigeordnete des Deutschen Landkreistags, Berlin Herr Dr. Alex Mommert, Referent beim Deutschen Städtetag, Köln Zu 5. Frau Patricia Humboldt, Bundesagentur für Arbeit, Nürnberg Zu 6. Herr Matthias Anbuhl, Deutsches Studierendenwerk, Berlin Mit freundlichen Grüßen Dorothee Bär]

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