Vierundzwanzigster Bericht zur Überprüfung der Bedarfssätze, Freibeträge sowie Vomhundertsätze und Höchstbeträge nach § 21 Absatz 2 des Berufsausbildungsförderungsgesetzes - Drucksache 21/3365 - Stellungnahme des Beirates für Ausbildungsförderung
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Vierundzwanzigster Bericht zur Überprüfung der Bedarfssätze, Freibeträge sowie Vomhundertsätze und Höchstbeträge nach § 21 Absatz 2 des Berufsausbildungsförderungsgesetzes - Drucksache 21/3365 - Stellungnahme des Beirates für Ausbildungsförderung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/3985
21. Wahlperiode 05.02.2026
Unterrichtung
durch die Bundesregierung
Vierundzwanzigster Bericht zur Überprüfung der Bedarfssätze, Freibeträge sowie
Vomhundertsätze und Höchstbeträge nach § 21 Absatz 2 des
Berufsausbildungsföderungsgesetzes
– Drucksache 21/3365 –
Stellungnahme des Beirates für Ausbildungsförderung
Der Beirat für Ausbildungsförderung hat den vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
vorgelegten 24. Bericht nach § 35 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) zur Überprüfung der
Bedarfssätze, Freibeträge sowie Vomhundertsätze und Höchstbeträge nach § 21 Absatz 2 BAföG am 25. November
2025 eingehend erörtert. Er nimmt zu dem Bericht wie folgt Stellung:
Der Beirat für Ausbildungsförderung begrüßt, dass mit dem 29. BAföG-Änderungsgesetz vom 19. Juli 2024 die
Freibeträge und Bedarfssätze angehoben worden sind und der Gesetzgeber somit den Empfehlungen des Beirates
vom 18. Januar 2024 teilweise gefolgt ist. Da die Erhöhung im laufenden Berichtszeitraum erfolgte, gibt der
Bericht ihre Auswirkungen nicht vollständig wieder. Nach den vorliegenden Daten der BAföG-Statistik des Jahres
2024 konnte weder der langjährige Rückgang der Gefördertenzahlen gestoppt, noch eine Trendumkehr eingeleitet
werden. Der Beirat hält eine zügige und spürbare Anpassung der Bedarfssätze sowie insbesondere der
Wohnkostenpauschale und Sozialpauschalen für notwendig. Um das Vertrauen in die Verlässlichkeit der staatlichen
Ausbildungsförderung auch künftig sicherzustellen, sollten die BAföG-Leistungen dynamisiert werden. Hierzu
empfiehlt der Beirat die Entwicklung einer Bezugsgröße, die den Bedarf aller Auszubildenden realistisch wiedergibt.
Hinsichtlich der Freibeträge vom Einkommen der Eltern empfiehlt der Beirat eine automatische Dynamisierung
gekoppelt an die jährliche Inflationsrate.
Laut dem vorliegenden 24. Bericht nach § 35 BAföG beantragen bis zu 70 Prozent der BAföG-berechtigten
Studierenden kein BAföG. Als Hauptgrund für die geringe Inanspruchnahme wurden Fehleinschätzungen bezüglich
der Anspruchsberechtigung als auch Rückzahlungsbedingungen genannt. Der Beirat für Ausbildungsförderung
begrüßt die Entwicklung gezielter, adressatengerechter, interaktiver Informationsangebote (z. B.: Chat-Bot), um
die Inanspruchnahme zu erhöhen. Der Beirat regt an, die Wirksamkeit der Informationsangebote kontinuierlich
zu evaluieren und diese zielgruppengerecht weiterzuentwickeln.
Das BAföG-Verfahren muss grundsätzlich vereinfacht werden. Dazu sind neben der Veränderung der Formblätter
auch gesetzliche Reformen notwendig. Hierzu sollte, z. B. die Notwendigkeit und der Umfang der
Nachweiserbringung kritisch überprüft werden. Eine wichtige Vereinfachung wäre die Einführung des Once-only-Prinzips,
d. h. was die eine Behörde schon weiß, sollte eine andere nicht mehr bei den Antragsstellenden abfragen.
Zugeleitet mit Schreiben des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt vom 3. Februar
2026 gemäß § 35 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes.
Die Antragstellung sollte praxis- und adressatengerecht vereinfacht werden. Die Verfahrensbearbeitung sollte
medienbruchfrei gestaltet und eine länderübergreifende Übertragbarkeit der Daten sichergestellt werden. Ziel
muss es sein, ein vollständig digitales BAföG-Verfahren zu etablieren. Eine kürzere Bearbeitungsdauer wird sich
allerdings nur realisieren lassen, wenn mit der Digitalisierung eine Vereinfachung des BAföG-Verfahrens
einhergeht.
Der Beirat begrüßt ausdrücklich die Einführung des Flexibilitätssemesters als einen ersten Schritt und bekräftigt
seine Forderung nach einer Verlängerung der Förderungshöchstdauer auf die Regelstudienzeit plus zwei
Semester.
Angesichts sinkender sozialer Mobilität spricht sich der Beirat für eine Förderung von Schülerinnen und Schülern
unabhängig davon aus, ob sie bei ihren Eltern wohnen oder nicht.
Die Vorschläge des Beirats dienen der Stärkung des BAföG als ein zentrales Instrument zur Erhöhung der
Chancengleichheit im Bildungssystem und der Erschließung zusätzlicher Potenziale im Interesse der
Fachkräftesicherung.
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ISSN 0722-8333
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