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Vierundzwanzigster Bericht zur Überprüfung der Bedarfssätze, Freibeträge sowie Vomhundertsätze und Höchstbeträge nach § 21 Absatz 2 des Berufsausbildungsförderungsgesetzes - Drucksache 21/3365 - Stellungnahme des Beirates für Ausbildungsförderung

dip / drucksache 05.02.2026 · WP 21 · 21/3985 · Unterrichtung · Original ↗

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Vierundzwanzigster Bericht zur Überprüfung der Bedarfssätze, Freibeträge sowie Vomhundertsätze und Höchstbeträge nach § 21 Absatz 2 des Berufsausbildungsförderungsgesetzes - Drucksache 21/3365 - Stellungnahme des Beirates für Ausbildungsförderung Deutscher Bundestag Drucksache 21/3985 21. Wahlperiode 05.02.2026 Unterrichtung durch die Bundesregierung Vierundzwanzigster Bericht zur Überprüfung der Bedarfssätze, Freibeträge sowie Vomhundertsätze und Höchstbeträge nach § 21 Absatz 2 des Berufsausbildungsföderungsgesetzes – Drucksache 21/3365 – Stellungnahme des Beirates für Ausbildungsförderung Der Beirat für Ausbildungsförderung hat den vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt vorgelegten 24. Bericht nach § 35 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) zur Überprüfung der Bedarfssätze, Freibeträge sowie Vomhundertsätze und Höchstbeträge nach § 21 Absatz 2 BAföG am 25. November 2025 eingehend erörtert. Er nimmt zu dem Bericht wie folgt Stellung: Der Beirat für Ausbildungsförderung begrüßt, dass mit dem 29. BAföG-Änderungsgesetz vom 19. Juli 2024 die Freibeträge und Bedarfssätze angehoben worden sind und der Gesetzgeber somit den Empfehlungen des Beirates vom 18. Januar 2024 teilweise gefolgt ist. Da die Erhöhung im laufenden Berichtszeitraum erfolgte, gibt der Bericht ihre Auswirkungen nicht vollständig wieder. Nach den vorliegenden Daten der BAföG-Statistik des Jahres 2024 konnte weder der langjährige Rückgang der Gefördertenzahlen gestoppt, noch eine Trendumkehr eingeleitet werden. Der Beirat hält eine zügige und spürbare Anpassung der Bedarfssätze sowie insbesondere der Wohnkostenpauschale und Sozialpauschalen für notwendig. Um das Vertrauen in die Verlässlichkeit der staatlichen Ausbildungsförderung auch künftig sicherzustellen, sollten die BAföG-Leistungen dynamisiert werden. Hierzu empfiehlt der Beirat die Entwicklung einer Bezugsgröße, die den Bedarf aller Auszubildenden realistisch wiedergibt. Hinsichtlich der Freibeträge vom Einkommen der Eltern empfiehlt der Beirat eine automatische Dynamisierung gekoppelt an die jährliche Inflationsrate. Laut dem vorliegenden 24. Bericht nach § 35 BAföG beantragen bis zu 70 Prozent der BAföG-berechtigten Studierenden kein BAföG. Als Hauptgrund für die geringe Inanspruchnahme wurden Fehleinschätzungen bezüglich der Anspruchsberechtigung als auch Rückzahlungsbedingungen genannt. Der Beirat für Ausbildungsförderung begrüßt die Entwicklung gezielter, adressatengerechter, interaktiver Informationsangebote (z. B.: Chat-Bot), um die Inanspruchnahme zu erhöhen. Der Beirat regt an, die Wirksamkeit der Informationsangebote kontinuierlich zu evaluieren und diese zielgruppengerecht weiterzuentwickeln. Das BAföG-Verfahren muss grundsätzlich vereinfacht werden. Dazu sind neben der Veränderung der Formblätter auch gesetzliche Reformen notwendig. Hierzu sollte, z. B. die Notwendigkeit und der Umfang der Nachweiserbringung kritisch überprüft werden. Eine wichtige Vereinfachung wäre die Einführung des Once-only-Prinzips, d. h. was die eine Behörde schon weiß, sollte eine andere nicht mehr bei den Antragsstellenden abfragen. Zugeleitet mit Schreiben des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt vom 3. Februar 2026 gemäß § 35 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes. Die Antragstellung sollte praxis- und adressatengerecht vereinfacht werden. Die Verfahrensbearbeitung sollte medienbruchfrei gestaltet und eine länderübergreifende Übertragbarkeit der Daten sichergestellt werden. Ziel muss es sein, ein vollständig digitales BAföG-Verfahren zu etablieren. Eine kürzere Bearbeitungsdauer wird sich allerdings nur realisieren lassen, wenn mit der Digitalisierung eine Vereinfachung des BAföG-Verfahrens einhergeht. Der Beirat begrüßt ausdrücklich die Einführung des Flexibilitätssemesters als einen ersten Schritt und bekräftigt seine Forderung nach einer Verlängerung der Förderungshöchstdauer auf die Regelstudienzeit plus zwei Semester. Angesichts sinkender sozialer Mobilität spricht sich der Beirat für eine Förderung von Schülerinnen und Schülern unabhängig davon aus, ob sie bei ihren Eltern wohnen oder nicht. Die Vorschläge des Beirats dienen der Stärkung des BAföG als ein zentrales Instrument zur Erhöhung der Chancengleichheit im Bildungssystem und der Erschließung zusätzlicher Potenziale im Interesse der Fachkräftesicherung. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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