Aufgabenwahrnehmung der Bundeskanzler a. D.
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Aufgabenwahrnehmung der Bundeskanzler a. D.
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5088
21. Wahlperiode 30.03.2026
Kleine Anfrage
des Abgeordneten Stephan Brandner und der Fraktion der AfD
Aufgabenwahrnehmung der Bundeskanzler a. D.
Ehemalige Bundeskanzler erhalten nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt eine
sogenannte Amtsausstattung, die ihnen zur Wahrnehmung nachwirkender
Aufgaben im Zusammenhang mit ihrer früheren Tätigkeit zur Verfügung gestellt
wird. Diese Ausstattung umfasst in der Regel Personalstellen, Sachmittel sowie
Büro- und Reisekosten und wird aus dem Bundeshaushalt finanziert. Grundlage
hierfür ist die fortdauernde Repräsentations- und Beratungstätigkeit ehemaliger
Amtsinhaber im nationalen und internationalen Kontext. Angesichts der
haushaltsrechtlichen Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie der
öffentlichen Debatte über Umfang und Ausgestaltung dieser Leistungen besteht
nach Auffassung der Fragesteller ein berechtigtes parlamentarisches Interesse
an der Transparenz hinsichtlich der tatsächlichen Inanspruchnahme und
Kostenentwicklung seit dem 1. Juli 2024. Dies betrifft sowohl die Gesamtausgaben
der Amtsausstattung als auch einzelne Kostenpositionen wie Personal,
Reisekosten, sonstige Sachausgaben sowie gegebenenfalls zusätzliche
Dienstleistungen. Zudem ist für die Fragesteller von Bedeutung, welche konkreten Aufgaben
von den Bundeskanzlern a. D. wahrgenommen werden, die eine Finanzierung
durch den Bundeshaushalt rechtfertigen, und in welchem Umfang diese
Tätigkeiten fortbestehen. Auch Fragen der organisatorischen Ausgestaltung der
Büros sowie deren öffentliche Erreichbarkeit sind im Hinblick auf die Transparenz
und Nachvollziehbarkeit für die Fragesteller von Interesse.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie haben sich die Gesamtausgaben der Amtsausstattung der ehemaligen
Bundeskanzler seit dem 1. Juli 2024 entwickelt (bitte jährlich auflisten)?
2. Welche Kosten fallen für Frisör- und Visagistenleistungen zugunsten der
Bundeskanzler a. D. jeweils seit 1. Juli 2024 an (bitte nach Monaten und
Personen auflisten)?
3. Welche Kosten fallen für Reisekosten der Mitarbeiter der Bundeskanzler
a. D. monatlich seit 1. Juli 2024 an?
4. Über welche Amtsausstattung verfügen die Bundeskanzler a. D. jeweils
aktuell (bitte nach Stellen und Besoldung auflisten)?
5. Wie wird die postalische, telefonische und sonstige Erreichbarkeit der
Büros der Bundeskanzler a. D. für die Öffentlichkeit bekannt gemacht (bitte
einzeln auflisten)?
6. Welche Reisen wurden durch die Bundeskanzler a. D. zulasten des
Bundeshaushalts unternommen (bitte einzeln seit 1. Juli 2024 nach Ziel, Grund der
Reise und Kosten auflisten)?
7. Welche Aufgaben werden durch die Bundeskanzler a. D. jeweils
übernommen, die eine Übernahme der Kosten der Amtsausstattung durch den
Bundeshaushalt gebieten?
Berlin, den 11. März 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
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ISSN 0722-8333
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