Ausgaben der Bundesregierung für Fotografen, Visagisten, Frisöre, Masseure und repräsentative Kleidung in der 21. Legislaturperiode - Stand: 28. Februar 2026 (Antwort zu Drs. 21/4430)
Text
Ausgaben der Bundesregierung für Fotografen, Visagisten, Frisöre, Masseure und repräsentative Kleidung in der 21. Legislaturperiode - Stand: 28. Februar 2026 (Antwort zu Drs. 21/4430)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4836
21. Wahlperiode 17.03.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Brandner und der Fraktion
der AfD
– Drucksache 21/4430 –
Ausgaben der Bundesregierung für Fotografen, Visagisten, Frisöre,
Masseure und repräsentative Kleidung in der 21. Legislaturperiode –
Stand: 28. Februar 2026
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit der Kleinen Anfrage „Ausgaben der Bundesregierung für Fotografen,
Visagisten, Frisöre, Masseure und repräsentative Kleidung in der 20.
Legislaturperiode“ auf Bundestagsdrucksache 21/895 wurde unter anderem erfragt, in
welcher Höhe Kosten für die Inanspruchnahme von Dienstleistern aus den
Bereichen der Frisöre, Kosmetiker, Visagisten und sonstigen körpernahen
Dienstleistungen in der 20. Legislaturperiode entstanden sind. Mit dieser
Kleinen Anfrage soll nun geklärt werden, wie hoch die Kosten in der 21.
Legislaturperiode in den einzelnen Bereichen bis zum 28. Februar 2026 gewesen
sind.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Zur Beantwortung der nachfolgenden Fragen wird allgemein auf die Antwort
der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/895
verwiesen, welche auch der Fragesteller in seiner Vorbemerkung erwähnt.
Soweit anlässlich der vorliegenden Kleinen Anfrage Angaben zu ergänzen bzw.
zu aktualisieren sind, kann dies den nachfolgenden Antworten entnommen
werden.
1. Auf welche Gesamtsumme belaufen sich die Kosten, die seit dem
Anbeginn der 21. Legislaturperiode aufgrund der Inanspruchnahme von
Fotografen durch die Mitglieder der Bundesregierung, durch Staatssekretäre
und Parlamentarische Staatssekretäre bis zum 28. Februar 2026 entstanden
sind (bitte nach Bundesministerium und Jahresscheiben aufschlüsseln)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage
auf Bundestagsdrucksache 20/9077 verwiesen.
Die Antwort wurde mit Schreiben des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung vom 17. März 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Auf welche Gesamtsumme belaufen sich die Kosten, die seit dem
Anbeginn der 21. Legislaturperiode aufgrund der Inanspruchnahme von
Visagisten durch die Mitglieder der Bundesregierung, durch Staatssekretäre
und Parlamentarische Staatssekretäre bis zum 28. Februar 2026 entstanden
sind (bitte nach Bundesministerium und Jahresscheiben aufschlüsseln)?
Folgende Ausgaben sind im Abfragezeitraum vom 26. März 2025 bis 28.
Februar 2026 jeweils aufgeschlüsselt nach Jahresscheiben (Ausgaben 2025 vom
26. März 2025 bis 31. Dezember 2025, Ausgaben 2026 vom 1. Januar 2026 bis
28. Februar 2026) in den Bundesministerien entstanden:
Bundesministerium der Finanzen
2025: 10 307,87 Euro (einschließlich voraussichtlich einmaliger
Porträtaufnahmen nach Amtsübernahme der Staatssekretärin und der Staatssekretäre, der
Parlamentarischen Staatssekretäre sowie des Ministers), 2026: 1 785,00 Euro.
(Hinweis BMF: Die Beträge umfassten Kosten für Termine des Ministers, der
Staatssekretärin und Staatssekretäre sowie der Parlamentarischen
Staatssekretäre).
Bundesministerium des Innern
2025: 595,00 Euro
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
2025: 40 276,15 Euro 2026: 5 819,03 Euro
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
2025: 357,00 Euro (Hinweis: Der Betrag entstand für Maske (Make-up+
Friseur), diese Dienstleistung kann nicht getrennt aufgeführt werden.), 2026:
952,00 Euro
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
2025: 321,00 Euro
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
2025: 1 808,00 Euro
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
2025: 4 682,10 Euro
Bundesministerium Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
2025: 3 453,85 Euro (Hinweis BMUKN: Die genannte Summe umfasst die
Ausgaben früherer Regierungsmitglieder aus dem vorherigen Zuschnitt des
Ressorts.)
Bundesministerium für Gesundheit
2025: 9 395,62 Euro, 2026: 500,00 Euro
Bundesministerium Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
2025: 250,00 Euro
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
2025: 7 436,07 Euro
Die Beträge beinhalten in der Regel auch den Auftragnehmerinnen und
Auftragnehmern bezahlte Zuschläge für Reisetätigkeit oder Material. Mögliche
Reisekosten, die im Rahmen der Mitreise als Teil einer offiziellen Delegation
entstanden sind, werden nicht gesondert erfasst und sind hier nicht enthalten.
Die Antwort umfasst nur solche Angaben, die im zur Verfügung stehenden
Zeitraum ermittelt werden konnten.
3. Auf welche Gesamtsumme belaufen sich die Kosten, die seit dem
Anbeginn der 21. Legislaturperiode aufgrund der Inanspruchnahme von
Frisören durch die Mitglieder der Bundesregierung, durch Staatssekretäre und
Parlamentarische Staatssekretäre bis zum 28. Februar 2026 entstanden
sind (bitte nach Bundesministerium und Jahresscheiben aufschlüsseln)?
Bundesministerium für Gesundheit
2025: 1 352,58 Euro.
Die Beträge beinhalten in der Regel auch den Auftragnehmerinnen und
Auftragnehmern bezahlte Zuschläge für Reisetätigkeit oder Material. Mögliche
Reisekosten, die im Rahmen der Mitreise als Teil einer offiziellen Delegation
entstanden sind, werden nicht gesondert erfasst und sind hier nicht enthalten.
Die Antwort umfasst nur solche Angaben, die im zur Verfügung stehenden
Zeitraum ermittelt werden konnten.
4. Auf welche Gesamtsumme beliefen sich die Kosten, die seit dem
Anbeginn der 21. Legislaturperiode aufgrund der Inanspruchnahme von
Masseuren durch die Mitglieder der Bundesregierung, durch Staatssekretäre
und Parlamentarische Staatssekretäre bis zum 28. Februar 2026 entstanden
sind (bitte nach Bundesministerium und Jahresscheiben aufschlüsseln)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage
auf Bundestagsdrucksache 20/9077 verwiesen.
5. Auf welche Gesamtsumme beliefen sich die Kosten, die seit dem
Anbeginn der 21. Legislaturperiode aufgrund der Zurverfügungstellung von
repräsentativer Kleidung für die Mitglieder der Bundesregierung, für
Staatssekretäre und Parlamentarische Staatssekretäre bis zum 28. Februar 2026
entstanden sind (bitte nach Bundesministerium und Jahresscheiben
aufschlüsseln)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage
auf Bundestagsdrucksache 21/895 verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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