Mindestlohnbetrug und Kontrollen zur Einhaltung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland 2025
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Mindestlohnbetrug und Kontrollen zur Einhaltung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland 2025
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4126
21. Wahlperiode 12.02.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Cem Ince, Anne Zerr, Janine Wissler, Doris Achelwilm,
Dr. Dietmar Bartsch, Desiree Becker, Jörg Cezanne, Agnes Conrad, Mirze Edis,
Christian Görke, Cansin Köktürk, Tamara Mazzi, Pascal Meiser, Zada Salihović,
Lisa Schubert, Ines Schwerdtner, Isabelle Vandre, Sarah Vollath, Sascha Wagner
und der Fraktion Die Linke
Mindestlohnbetrug und Kontrollen zur Einhaltung des allgemeinen gesetzlichen
Mindestlohns in Deutschland 2025
Zum 1. Januar 2026 wurde der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro pro
Stunde angehoben. Eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro ist zum 1. Januar
2027 vorgesehen. Damit wird der Referenzwert der europäischen
Mindestlohnrichtlinie für den gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 60 Prozent des
mittleren Bruttolohns (vgl. Artikel 5 Absatz 4 der Richtlinie (EU) 2022/2024) jedoch
weiterhin nicht erreicht. Nach Ansicht der Fragestellenden ermöglicht eine
entsprechend vergütete Vollzeitbeschäftigung kein Leben oberhalb der
Armutsgrenze, weshalb eine Anhebung des Mindestlohns auf mindestens 15 Euro pro
Stunde im Jahr 2026 unabdingbar ist.
Darüber hinaus muss die konsequente Durchsetzung des Mindestlohnanspruchs
gewährleistet werden. Daten des Sozio-oekonomischen Panels deuten jedoch
darauf hin, dass im Jahr 2023 rund 2,5 Millionen Beschäftigte um den ihnen
zustehenden Mindestlohn betrogen wurden (vgl. www.mindestlohn-kommissio
n.de/shareddocs/downloads/de/Bericht/fuenfter-bericht.pdf?__blob=publication
File&v=5, S. 87). Dies hat nicht nur für die betroffenen Arbeiterinnen und
Arbeiter, sondern auch für die Sozialversicherungssysteme sowie die
Steuereinnahmen gravierende Folgen. Kriminelle Arbeitgebende verursachen Schäden in
Milliardenhöhe und schaffen zugleich unfaire Wettbewerbsbedingungen.
Die Fragestellenden möchten sich daher mit dieser Kleinen Anfrage ein Bild
von der Arbeit der zuständigen Finanzkontrolle Schwarzarbeit sowie von der
Entwicklung des Mindestlohnbetrugs verschaffen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Für wie viele Betriebe und für wie viele Beschäftigte hatte die
Finanzkontrolle Schwarzarbeit nach Kenntnis der Bundesregierung bundesweit im
Jahr 2025 die Kontrollkompetenz (bitte nach Wirtschaftszweigen
differenzieren und auch die Anzahl der Betriebe und Beschäftigten insgesamt
nennen)?
2. Wie viele Arbeitgeberprüfungen hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit
nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2025 bundesweit durchgeführt
(bitte nach Wirtschaftszweigen differenzieren und auch die Zahl insgesamt
nennen)?
3. Wie viele Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen das
Mindestlohngesetz wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2025
bundesweit durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit eingeleitet (bitte nach
Wirtschaftszweigen differenzieren und auch die Zahl insgesamt nennen)?
4. Wie viele Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen das
Mindestlohngesetz wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2025
bundesweit durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit erledigt (bitte nach
Wirtschaftszweigen und Strafen differenzieren sowie die Zahl insgesamt
nennen)?
5. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2025 die
verhängten Geldstrafen sowie Verwarn- und Bußgelder aufgrund von
Verstößen gegen das Mindestlohngesetz infolge von Kontrollen der
Finanzkontrolle Schwarzarbeit in Deutschland?
6. Wie viele Verdachte auf Mindestlohnverstoß wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung im Jahr 2025 bundesweit durch die Finanzkontrolle
Schwarzarbeit festgestellt (bitte nach Wirtschaftszweigen differenzieren
und die Zahl insgesamt nennen)?
7. Wie viele abhängig Beschäftigte erhalten nach Kenntnis der
Bundesregierung und aktuellen verfügbaren Daten derzeit bundesweit weniger als
14 Euro, 15 Euro sowie 16 Euro je Stunde (bitte nach Betrieben mit bzw.
ohne Tarifbindung, Wirtschaftszweigen und Geschlecht differenzieren)?
8. Welche Auswirkungen auf die Praxis des Mindestlohnbetrugs bzw. die
Anzahl betroffener Beschäftigter erwartet die Bundesregierung durch die
Erhöhung des Mindestlohns zum 1. Januar 2026, und welche Maßnahmen
plant sie zur Eindämmung des Problems?
Berlin, den 9. Februar 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
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ISSN 0722-8333
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