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Mindestlohnbetrug und Kontrollen zur Einhaltung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland 2025

dip / drucksache 12.02.2026 · WP 21 · 21/4126 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Mindestlohnbetrug und Kontrollen zur Einhaltung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland 2025 Deutscher Bundestag Drucksache 21/4126 21. Wahlperiode 12.02.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Cem Ince, Anne Zerr, Janine Wissler, Doris Achelwilm, Dr. Dietmar Bartsch, Desiree Becker, Jörg Cezanne, Agnes Conrad, Mirze Edis, Christian Görke, Cansin Köktürk, Tamara Mazzi, Pascal Meiser, Zada Salihović, Lisa Schubert, Ines Schwerdtner, Isabelle Vandre, Sarah Vollath, Sascha Wagner und der Fraktion Die Linke Mindestlohnbetrug und Kontrollen zur Einhaltung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland 2025 Zum 1. Januar 2026 wurde der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde angehoben. Eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro ist zum 1. Januar 2027 vorgesehen. Damit wird der Referenzwert der europäischen Mindestlohnrichtlinie für den gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 60 Prozent des mittleren Bruttolohns (vgl. Artikel 5 Absatz 4 der Richtlinie (EU) 2022/2024) jedoch weiterhin nicht erreicht. Nach Ansicht der Fragestellenden ermöglicht eine entsprechend vergütete Vollzeitbeschäftigung kein Leben oberhalb der Armutsgrenze, weshalb eine Anhebung des Mindestlohns auf mindestens 15 Euro pro Stunde im Jahr 2026 unabdingbar ist. Darüber hinaus muss die konsequente Durchsetzung des Mindestlohnanspruchs gewährleistet werden. Daten des Sozio-oekonomischen Panels deuten jedoch darauf hin, dass im Jahr 2023 rund 2,5 Millionen Beschäftigte um den ihnen zustehenden Mindestlohn betrogen wurden (vgl. www.mindestlohn-kommissio n.de/shareddocs/downloads/de/Bericht/fuenfter-bericht.pdf?__blob=publication File&v=5, S. 87). Dies hat nicht nur für die betroffenen Arbeiterinnen und Arbeiter, sondern auch für die Sozialversicherungssysteme sowie die Steuereinnahmen gravierende Folgen. Kriminelle Arbeitgebende verursachen Schäden in Milliardenhöhe und schaffen zugleich unfaire Wettbewerbsbedingungen. Die Fragestellenden möchten sich daher mit dieser Kleinen Anfrage ein Bild von der Arbeit der zuständigen Finanzkontrolle Schwarzarbeit sowie von der Entwicklung des Mindestlohnbetrugs verschaffen. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Für wie viele Betriebe und für wie viele Beschäftigte hatte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit nach Kenntnis der Bundesregierung bundesweit im Jahr 2025 die Kontrollkompetenz (bitte nach Wirtschaftszweigen differenzieren und auch die Anzahl der Betriebe und Beschäftigten insgesamt nennen)? 2. Wie viele Arbeitgeberprüfungen hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2025 bundesweit durchgeführt (bitte nach Wirtschaftszweigen differenzieren und auch die Zahl insgesamt nennen)? 3. Wie viele Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2025 bundesweit durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit eingeleitet (bitte nach Wirtschaftszweigen differenzieren und auch die Zahl insgesamt nennen)? 4. Wie viele Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2025 bundesweit durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit erledigt (bitte nach Wirtschaftszweigen und Strafen differenzieren sowie die Zahl insgesamt nennen)? 5. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2025 die verhängten Geldstrafen sowie Verwarn- und Bußgelder aufgrund von Verstößen gegen das Mindestlohngesetz infolge von Kontrollen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit in Deutschland? 6. Wie viele Verdachte auf Mindestlohnverstoß wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2025 bundesweit durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit festgestellt (bitte nach Wirtschaftszweigen differenzieren und die Zahl insgesamt nennen)? 7. Wie viele abhängig Beschäftigte erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung und aktuellen verfügbaren Daten derzeit bundesweit weniger als 14 Euro, 15 Euro sowie 16 Euro je Stunde (bitte nach Betrieben mit bzw. ohne Tarifbindung, Wirtschaftszweigen und Geschlecht differenzieren)? 8. Welche Auswirkungen auf die Praxis des Mindestlohnbetrugs bzw. die Anzahl betroffener Beschäftigter erwartet die Bundesregierung durch die Erhöhung des Mindestlohns zum 1. Januar 2026, und welche Maßnahmen plant sie zur Eindämmung des Problems? Berlin, den 9. Februar 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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