Einbestellung des deutschen Botschafters in Georgien
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Einbestellung des deutschen Botschafters in Georgien
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2084
21. Wahlperiode 08.10.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Udo Theodor Hemmelgarn, Gerold Otten, Heinrich Koch, Jan
Wenzel Schmidt, Uwe Schulz, Stefan Keuter und der Fraktion der AfD
Einbestellung des deutschen Botschafters in Georgien
Der Botschafter der Bundesrepublik Deutschland in Georgien, Ernst Peter
Fischer, wurde vor Kurzem von der georgischen Regierung einbestellt, wobei
ihm vorgeworfen wurde, eine „radikale Agenda“ in Georgien zu fördern (www.
welt.de/politik/ausland/article68d448b76199625f8c0fc1ed/Neuer-Tiefpunkt-Ge
orgien-bestellt-deutschen-Botschafter-ein.html#Comments). Die Vorwürfe
wurden dabei nur wenige Tage vor den georgischen Kommunalwahlen am
4. Oktober 2025 erhoben.
Ernst Peter Fischer selbst bezeichnete den Vorgang als „neuen Tiefpunkt“ in
den Beziehungen zwischen den Ländern und die Vorwürfe gegen ihn als
„haltlos“ (a. a. O.).
Bereits vor einigen Wochen wurde dem deutschen Botschafter vorgeworfen, er
habe eine hochwertige Immobilie von dem georgischen Oppositionsführer
Mamuka Khazaradze angemietet und damit gegen diplomatische Gepflogenheiten
verstoßen (www.t-online.de/nachrichten/ausland/id_100869536/georgien-regier
ungspartei-wirft-deutschem-botschafter-korruption-vor.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass der Botschafter der
Bundesrepublik Deutschland in Georgien, Ernst Peter Fischer, eine
hochwertige Immobilie von dem georgischen Oppositionsführer Mamuka
Khazaradze angemietet hat (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
2. Mit welchen Oppositionsgruppen und Oppositionspolitikern hat sich der
Botschafter der Bundesrepublik Deutschland in Georgien, Ernst Peter
Fischer, in den letzten zehn Wochen getroffen?
3. Gab es bestimmte Anlässe für diese Treffen (vgl. Frage 2), und wenn ja,
welche?
4. Welchen Zwecken dienten die vorstehenden Treffen (vgl. Frage 2)?
5. Welche Themen wurden anlässlich dieser Treffen besprochen (vgl.
Frage 2)?
6. Aus welchen Gründen fanden diese Treffen jetzt, wenige Wochen vor den
Kommunalwahlen in Georgien, statt (vgl. Frage 2)?
7. Wie oft hat sich der Botschafter der Bundesrepublik Deutschland in
Georgien, Ernst Peter Fischer, in den letzten zwölf Wochen mit Vertretern der
georgischen Regierung getroffen?
8. Wie sind die Treffen mit georgischen Oppositionsgruppen oder
Oppositionspolitikern aus Sicht der Bundesregierung mit der Regelung nach
Artikel 41 Absatz 1 Satz 2 des Wiener Übereinkommens über diplomatische
Beziehungen (Wiener Konvention) zu vereinbaren?
Berlin, den 2. Oktober 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333]
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