Einbestellung des deutschen Botschafters in Georgien (Antwort zu Drs. 21/2084)
Text
Einbestellung des deutschen Botschafters in Georgien (Antwort zu Drs. 21/2084)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2426
21. Wahlperiode 24.10.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Udo Theodor Hemmelgarn, Gerold
Otten, Heinrich Koch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/2084 –
Einbestellung des deutschen Botschafters in Georgien
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Botschafter der Bundesrepublik Deutschland in Georgien, Ernst Peter
Fischer, wurde vor Kurzem von der georgischen Regierung einbestellt, wobei
ihm vorgeworfen wurde, eine „radikale Agenda“ in Georgien zu fördern
(www.welt.de/politik/ausland/article68d448b76199625f8c0fc1ed/Neuer-Tiefp
unkt-Georgien-bestellt-deutschen-Botschafter-ein.html#Comments). Die
Vorwürfe wurden dabei nur wenige Tage vor den georgischen
Kommunalwahlen am 4. Oktober 2025 erhoben.
Ernst Peter Fischer selbst bezeichnete den Vorgang als „neuen Tiefpunkt“ in
den Beziehungen zwischen den Ländern und die Vorwürfe gegen ihn als
„haltlos“ (a. a. O.).
Bereits vor einigen Wochen wurde dem deutschen Botschafter vorgeworfen,
er habe eine hochwertige Immobilie von dem georgischen Oppositionsführer
Mamuka Khazaradze angemietet und damit gegen diplomatische
Gepflogenheiten verstoßen (www.t-online.de/nachrichten/ausland/id_100869536/georgie
n-regierungspartei-wirft-deutschem-botschafter-korruption-vor.html).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Entsprechend Artikel 3 des Wiener Übereinkommens über diplomatische
Beziehungen (WÜD) gehört es zu den Kernaufgaben einer diplomatischen
Mission, sich mit allen rechtmäßigen Mitteln über Verhältnisse und Entwicklungen
im Empfangsstaat zu unterrichten und darüber an die Regierung des
Entsendestaats zu berichten. Dazu zählen Treffen mit Vertretern der Regierung genauso
wie mit Vertretern der Opposition.
1. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass der Botschafter der
Bundesrepublik Deutschland in Georgien, Ernst Peter Fischer, eine
hochwertige Immobilie von dem georgischen Oppositionsführer Mamuka
Khazaradze angemietet hat (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Nein, dies trifft nicht zu.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 24. Oktober 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Mit welchen Oppositionsgruppen und Oppositionspolitikern hat sich der
Botschafter der Bundesrepublik Deutschland in Georgien, Ernst Peter
Fischer, in den letzten zehn Wochen getroffen?
Der deutsche Botschafter hat sich im oben genannten Zeitraum mit einer
Vertreterin der Oppositionspartei „For Georgia“ getroffen.
3. Gab es bestimmte Anlässe für diese Treffen (vgl. Frage 2), und wenn ja,
welche?
4. Welchen Zwecken dienten die vorstehenden Treffen (vgl. Frage 2)?
Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
5. Welche Themen wurden anlässlich dieser Treffen besprochen (vgl.
Frage 2)?
6. Aus welchen Gründen fanden diese Treffen jetzt, wenige Wochen vor den
Kommunalwahlen in Georgien, statt (vgl. Frage 2)?
Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung äußert sich grundsätzlich nicht zu den Inhalten
vertraulicher Gespräche. Die Bundesregierung weist darüber hinaus darauf hin, dass
das in der Antwort zu Frage 2 aufgeführte Treffen erst nach den am 4. Oktober
2025 abgehaltenen Kommunalwahlen stattfand.
7. Wie oft hat sich der Botschafter der Bundesrepublik Deutschland in
Georgien, Ernst Peter Fischer, in den letzten zwölf Wochen mit Vertretern der
georgischen Regierung getroffen?
Der deutsche Botschafter traf sich in diesem Zeitraum einmal mit dem Leiter
der georgischen Staatskanzlei und einmal mit dem Vize-Außenminister
Georgiens.
8. Wie sind die Treffen mit georgischen Oppositionsgruppen oder
Oppositionspolitikern aus Sicht der Bundesregierung mit der Regelung nach
Artikel 41 Absatz 1 Satz 2 des Wiener Übereinkommens über diplomatische
Beziehungen (Wiener Konvention) zu vereinbaren?
Die Treffen stehen im Einklang mit dem Wiener Übereinkommen. Auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
- answered_by → Auswärtiges Amt
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Einbestellung des deutschen Botschafters in Georgien (Antwort)