Unterstützung von Nichtregierungsorganisationen in Georgien durch die Bundesregierung (Antwort zu Drs. 21/2177)
Text
Unterstützung von Nichtregierungsorganisationen in Georgien durch die Bundesregierung (Antwort zu Drs. 21/2177)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2433
21. Wahlperiode 27.10.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Udo Theodor Hemmelgarn, Dr. Anna
Rathert, Torben Braga, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/2177 –
Unterstützung von Nichtregierungsorganisationen in Georgien durch die
Bundesregierung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung hat die Deutsche Gesellschaft für Internationale
Zusammenarbeit (GIZ) GmbH in verschiedenen Ländern mit der Durchführung
bestimmter Projekte beauftragt. So ist die GIZ GmbH in Georgien hauptsächlich
im Auftrag deutscher Bundesministerien und der EU aktiv (www.giz.de/de/re
gionen/europa/georgien).
Gefördert werden dabei verschiedene Projekte. Schwerpunkt der deutsch-
georgischen Projekte ist unter anderem ein Projekt mit dem Namen „Gute
Regierungsführung“ (a. a. O.).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Antworten zu den Fragen 1 bis 9 beziehen sich aufgrund der
Vorbemerkung der Fragesteller auf die Förderung von Nichtregierungsorganisationen
(NRO) durch Projekte, die im Auftrag der Bundesregierung durch die Deutsche
Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH durchgeführt
werden.
1. Welche in Georgien tätigen Nichtregierungsorganisationen (NGOs)
werden gegenwärtig von der Bundesregierung durch Projekte der GIZ GmbH
und ggf. auf anderem Wege direkt oder indirekt unterstützt?
Die öffentliche Nennung der lokalen zivilgesellschaftlichen
Partnerorganisationen würde aufgrund eines zunehmend repressiven Klimas gegenüber
zivilgesellschaftlichen Organisationen in Georgien ein nicht unerhebliches Risiko für
den Bestand der lokalen nichtstaatlichen Organisationen und für die in den
Organisationen tätigen Personen beinhalten. Die Förderung der
Bundesregierung basiert in diesen Fällen auf einem Vertrauensverhältnis, zu dem auch eine
vertrauliche Behandlung sensibler Daten gehört. Dieses Vertrauensverhältnis ist
grundlegende Voraussetzung für die Zusammenarbeit. Anderweitig wäre die
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 27. Oktober 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Umsetzung entsprechender Vorhaben beeinträchtigt. Auch eine Übermittlung
der Namen der lokalen Partner als Verschlusssache scheidet aufgrund der
potentiellen Gefahr für Leib und Leben der für die Partnerorganisationen in
Georgien arbeitenden Personen aus. Eine auch nur geringfügige Gefahr des
Bekanntwerdens der Namen kann nicht hingenommen werden. Eine Einwilligung
der Zuwendungsempfänger liegt nicht vor. Deshalb überwiegen nach konkreter
Abwägung der Grundrechte der vor Ort tätigen Personen und dem Schutz der
funktionsgerechten und adäquaten Aufgabenwahrnehmung mit dem
parlamentarischen Informationsrecht mit Blick auf die Übermittlung von lokalen
Projektpartnern ausnahmsweise Erstere.
2. Welche in Georgien tätigen NGOs wurden in den Jahren von 2020 bis
2024 von der Bundesregierung durch Projekte der GIZ GmbH und ggf.
auf anderem Wege direkt oder indirekt unterstützt?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
3. Zu welchem Zweck und mit welcher Zielstellung erfolgte oder erfolgt die
Unterstützung der betreffenden NGOs (vgl. die Fragen 1 und 2)?
Zweck und Ziel der Zusammenarbeit mit NROs ist die Erreichung eines
gemeinsam vereinbarten Projektziels. Daneben ist übergeordnetes Ziel, mit der
Unterstützung von zivilgesellschaftlichen Organisationen politische, soziale
und wirtschaftliche Teilhabe und damit Pluralismus, Demokratie und den
gesellschaftlichen Zusammenhalt in Georgien zu stärken.
4. Mit welchen Summen erfolgte bzw. erfolgt die Unterstützung (vgl. die
Fragen 1 und 2; bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung stellte die folgenden Summen für die Unterstützung von
zivilgesellschaftlichen Organisationen in Georgien im Rahmen von Projekten
der GIZ bereit:
2020: 360.164 Euro
2021: 401.368 Euro
2022: 297.899 Euro
2023: 517.937 Euro
2024: 831.914 Euro
2025: 150.580 Euro.
5. Welche konkreten Projekte der GIZ GmbH und ggf. vergleichbarer
Unterstützungsformate werden aktuell durch die Bundesregierung in Georgien
gefördert, insbesondere im Falle der GIZ GmbH im Rahmen des Projekts
„Gute Regierungsführung“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Siehe Liste der laufenden Aufträge unter: www.giz.de/de/regionen/europa/geor
gien.
6. Ist die deutsche Botschaft oder der deutsche Botschafter in die
Kooperation der GIZ GmbH und ggf. vergleichbarer Unterstützungsformate mit in
Georgien tätigen NGOs eingebunden, und wenn ja, in welcher Art und
Weise?
Die deutsche Botschaft ist im Rahmen der regulären Beauftragungs- und
Berichtsverfahren eingebunden.
7. Welche der von der Bundesregierung ggf. direkt oder indirekt
unterstützten NGOs stehen nach Kenntnis der Bundesregierung der georgischen
Opposition nahe?
8. Welche der von der Bundesregierung ggf. direkt oder indirekt
unterstützten NGOs stehen nach Kenntnis der Bundesregierung der georgischen
Regierung nahe?
Die Fragen 7 und 8 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
9. Wurden oder werden in den Jahren von 2020 bis 2025 im Rahmen der von
der Bundesregierung geförderten Projekte in Georgien bestimmte Medien
in irgendeiner Art und Weise gefördert, und wenn ja, mit welchen
Summen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Es wurden in den Jahren von 2020 bis 2025 über die GIZ in Georgien keine
Medien gefördert.
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ISSN 0722-8333]
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