polradar

Unterstützung von Nichtregierungsorganisationen in Georgien durch die Bundesregierung (Antwort zu Drs. 21/2177)

dip / drucksache 27.10.2025 · WP 21 · 21/2433 · Antwort · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Unterstützung von Nichtregierungsorganisationen in Georgien durch die Bundesregierung (Antwort zu Drs. 21/2177) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2433 21. Wahlperiode 27.10.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Udo Theodor Hemmelgarn, Dr. Anna Rathert, Torben Braga, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/2177 – Unterstützung von Nichtregierungsorganisationen in Georgien durch die Bundesregierung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesregierung hat die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH in verschiedenen Ländern mit der Durchführung bestimmter Projekte beauftragt. So ist die GIZ GmbH in Georgien hauptsächlich im Auftrag deutscher Bundesministerien und der EU aktiv (www.giz.de/de/re gionen/europa/georgien). Gefördert werden dabei verschiedene Projekte. Schwerpunkt der deutsch- georgischen Projekte ist unter anderem ein Projekt mit dem Namen „Gute Regierungsführung“ (a. a. O.). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Antworten zu den Fragen 1 bis 9 beziehen sich aufgrund der Vorbemerkung der Fragesteller auf die Förderung von Nichtregierungsorganisationen (NRO) durch Projekte, die im Auftrag der Bundesregierung durch die Deutsche Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH durchgeführt werden. 1. Welche in Georgien tätigen Nichtregierungsorganisationen (NGOs) werden gegenwärtig von der Bundesregierung durch Projekte der GIZ GmbH und ggf. auf anderem Wege direkt oder indirekt unterstützt? Die öffentliche Nennung der lokalen zivilgesellschaftlichen Partnerorganisationen würde aufgrund eines zunehmend repressiven Klimas gegenüber zivilgesellschaftlichen Organisationen in Georgien ein nicht unerhebliches Risiko für den Bestand der lokalen nichtstaatlichen Organisationen und für die in den Organisationen tätigen Personen beinhalten. Die Förderung der Bundesregierung basiert in diesen Fällen auf einem Vertrauensverhältnis, zu dem auch eine vertrauliche Behandlung sensibler Daten gehört. Dieses Vertrauensverhältnis ist grundlegende Voraussetzung für die Zusammenarbeit. Anderweitig wäre die Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 27. Oktober 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Umsetzung entsprechender Vorhaben beeinträchtigt. Auch eine Übermittlung der Namen der lokalen Partner als Verschlusssache scheidet aufgrund der potentiellen Gefahr für Leib und Leben der für die Partnerorganisationen in Georgien arbeitenden Personen aus. Eine auch nur geringfügige Gefahr des Bekanntwerdens der Namen kann nicht hingenommen werden. Eine Einwilligung der Zuwendungsempfänger liegt nicht vor. Deshalb überwiegen nach konkreter Abwägung der Grundrechte der vor Ort tätigen Personen und dem Schutz der funktionsgerechten und adäquaten Aufgabenwahrnehmung mit dem parlamentarischen Informationsrecht mit Blick auf die Übermittlung von lokalen Projektpartnern ausnahmsweise Erstere. 2. Welche in Georgien tätigen NGOs wurden in den Jahren von 2020 bis 2024 von der Bundesregierung durch Projekte der GIZ GmbH und ggf. auf anderem Wege direkt oder indirekt unterstützt? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 3. Zu welchem Zweck und mit welcher Zielstellung erfolgte oder erfolgt die Unterstützung der betreffenden NGOs (vgl. die Fragen 1 und 2)? Zweck und Ziel der Zusammenarbeit mit NROs ist die Erreichung eines gemeinsam vereinbarten Projektziels. Daneben ist übergeordnetes Ziel, mit der Unterstützung von zivilgesellschaftlichen Organisationen politische, soziale und wirtschaftliche Teilhabe und damit Pluralismus, Demokratie und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Georgien zu stärken. 4. Mit welchen Summen erfolgte bzw. erfolgt die Unterstützung (vgl. die Fragen 1 und 2; bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Die Bundesregierung stellte die folgenden Summen für die Unterstützung von zivilgesellschaftlichen Organisationen in Georgien im Rahmen von Projekten der GIZ bereit: 2020: 360.164 Euro 2021: 401.368 Euro 2022: 297.899 Euro 2023: 517.937 Euro 2024: 831.914 Euro 2025: 150.580 Euro. 5. Welche konkreten Projekte der GIZ GmbH und ggf. vergleichbarer Unterstützungsformate werden aktuell durch die Bundesregierung in Georgien gefördert, insbesondere im Falle der GIZ GmbH im Rahmen des Projekts „Gute Regierungsführung“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Siehe Liste der laufenden Aufträge unter: www.giz.de/de/regionen/europa/geor gien. 6. Ist die deutsche Botschaft oder der deutsche Botschafter in die Kooperation der GIZ GmbH und ggf. vergleichbarer Unterstützungsformate mit in Georgien tätigen NGOs eingebunden, und wenn ja, in welcher Art und Weise? Die deutsche Botschaft ist im Rahmen der regulären Beauftragungs- und Berichtsverfahren eingebunden. 7. Welche der von der Bundesregierung ggf. direkt oder indirekt unterstützten NGOs stehen nach Kenntnis der Bundesregierung der georgischen Opposition nahe? 8. Welche der von der Bundesregierung ggf. direkt oder indirekt unterstützten NGOs stehen nach Kenntnis der Bundesregierung der georgischen Regierung nahe? Die Fragen 7 und 8 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 9. Wurden oder werden in den Jahren von 2020 bis 2025 im Rahmen der von der Bundesregierung geförderten Projekte in Georgien bestimmte Medien in irgendeiner Art und Weise gefördert, und wenn ja, mit welchen Summen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Es wurden in den Jahren von 2020 bis 2025 über die GIZ in Georgien keine Medien gefördert. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

Relationen