Verordnung zu der Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen über die Anwendung des Abkommens vom 10. November 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinten Nationen über den Sitz des Freiwilligenprogramms der Vereinten Nationen auf das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen, einschließlich seines Repräsentationsbüros in Bonn, seines Satellitenbüros in Berlin sowie anderer möglicher künftiger Satellitenbüros innerhalb Deutschlands
Text
Verordnung zu der Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen über die Anwendung des Abkommens vom 10. November 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinten Nationen über den Sitz des Freiwilligenprogramms der Vereinten Nationen auf das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen, einschließlich seines Repräsentationsbüros in Bonn, seines Satellitenbüros in Berlin sowie anderer möglicher künftiger Satellitenbüros innerhalb Deutschlands
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 341/26 (Beschluss)
10.07.26
Beschluss
des Bundesrates
Verordnung zu der Vereinbarung zwischen der Regierung der
Bundesrepublik Deutschland und dem Entwicklungsprogramm
der Vereinten Nationen über die Anwendung des Abkommens
vom 10. November 1995 zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und den Vereinten Nationen über den Sitz des
Freiwilligenprogramms der Vereinten Nationen auf das
Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen, einschließlich seines
Repräsentationsbüros in Bonn, seines Satellitenbüros in Berlin
sowie anderer möglicher künftiger Satellitenbüros innerhalb
Deutschlands
Der Bundesrat hat in seiner 1067. Sitzung am 10. Juli 2026 beschlossen, der
Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.
Relationen
- part_of_vorgang → Verordnung zu der Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen übe (Beschlussdrucksache)