Protokoll der 1067. Sitzung des Bundesrates
Text
Protokoll der 1067. Sitzung des Bundesrates
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln
Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0720-7999
Plenarprotokoll 1067
BUNDESRAT
Stenografischer Bericht
1067. Sitzung
Berlin, Freitag, den 10. Juli 2026
I n h a l t :
Begrüßung des Präsidenten des Senats der
Französischen Republik, Gérard Larcher, und
einer Delegation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 329
Glückwünsche zum Geburtstag . . . . . . . . . . . 329
Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 330
1. Gesetz zur Durchführung der Verordnung
(EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 13. Juni 2024 zur
Festlegung harmonisierter Vorschriften für
künstliche Intelligenz und zur Änderung der
Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU)
Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU)
2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU)
2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU,
(EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (Gesetz
zur Durchführung der Verordnung über
künstliche Intelligenz) (Drucksache 375/26,
zu Drucksache 375/26) . . . . . . . . . . . . . . . . 347
Prof. Dr. Kristina Sinemus (Hessen) . . . 347
Dr. Markus Richter, Staatssekretär im
Bundesministerium für Digitales und
Staatsmodernisierung . . . . . . . . . . 387*
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 348
2. Gesetz zur besseren Verhinderung
missbräuchlicher Anerkennungen der
Vaterschaft und zur Änderung weiterer
Vorschriften (Drucksache 376/26) . . . . . . . . . . . . . . . 348
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 348
3. a) Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU)
2024/1799 zur Förderung der Reparatur
von Waren sowie zur Verbesserung der
Verfügbarkeit von Vorsorgeverfügungen
(Drucksache 389/26, zu Drucksache 389/26)
b) Erste Verordnung zur Änderung der
Vorsorgeregister-Verordnung
(Drucksache 232/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 348
Beschluss zu a): Kein Antrag gemäß
Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 388*
Beschluss zu b): Zustimmung gemäß
Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 389*
4. Gesetz zur Anpassung des
Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die
Verordnung (EU) 2025/40 (Drucksache 377/26,
zu Drucksache 377/26, zu Drucksache 377/26(2)) 348
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 348
5. Infrastruktur-Zukunftsgesetz
(Drucksache 390/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 330
Dr. Markus Söder (Bayern) . . . . . . . . 330
Cem Özdemir (Baden-Württemberg) . . 330
Dr. Andreas Bovenschulte (Bremen) . . 331
Nicole Razavi (Baden-Württemberg) . . 332
Dr. Lydia Hüskens (Sachsen-Anhalt) . . 333
Steffen Schütz (Thüringen) . . . . . . . . 334
Regina Kraushaar (Sachsen) . . . . . . . 335
Patrick Schnieder, Bundesminister für
Verkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . 335
Grant Hendrik Tonne (Niedersachsen) . 385*
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 87e
Absatz 5 Satz 1 und 2 GG – Annahme
einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . 336
6. Gesetz zur Ermöglichung der digitalen
Fluggastabfertigung (Drucksache 391/26) . . . . . 348
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 388*
7. Gesetz zum Bürokratierückbau in der
Gewerbeordnung und dem
Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie anderer
Rechtsvorschriften zur Aufhebung von
Berichtspflichten (Drucksache 378/26) . . . . . . . . . . 349
Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut (Baden-
Württemberg) . . . . . . . . . . . . . . . 349
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 104b
Absatz 2 Satz 1 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 349
8. Gesetz zu dem Abkommen vom 29. Juli 2025
zwischen der Regierung der Bundesrepublik
Deutschland und der Regierung der
Französischen Republik über die Deutsch-
Französischen Gymnasien und das Deutsch-
Französische Abitur (Drucksache 379/26) . . 348
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 84
Absatz 1 Satz 5 und 6 GG . . . . . . . . . . . . 389*
9. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) –
Antrag der Länder Hamburg und Bremen –
(Drucksache 356/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 352
Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs
gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim
Deutschen Bundestag – Bestellung von
Senatorin Anna Gallina (Hamburg) zur
Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . 352
10. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Waffengesetzes: Ausgestaltung des
unerlaubten Umgangs mit halbautomatischen
Kurzwaffen zum Verschießen von
Patronenmunition als Verbrechen – Antrag des
Landes Berlin – (Drucksache 383/26) . . . . . 344
Stefan Evers (Berlin) . . . . . . . . . . . . 387*
Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs
gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim
Deutschen Bundestag – Bestellung von
Senatorin Iris Spranger (Berlin) zur Beauftragten
des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . 344
11. Entwurf eines Gesetzes zur Strafbewehrung
der Leugnung des Existenzrechts des
Staates Israel – Antrag des Landes Hessen –
(Drucksache 227/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 352
Christian Heinz (Hessen) . . . . . . . . . 352
Jacqueline Bernhardt (Mecklenburg-
Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . 393*
Dr. Andreas Philippi (Niedersachsen) . 393*
Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs
gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim
Deutschen Bundestag – Bestellung von
Staatsminister Christian Heinz (Hessen) zum
Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO
BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 353
12. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Energiewirtschaftsgesetzes – Antrag des
Landes Schleswig-Holstein – (Drucksache 143/26) 353
Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs
gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim
Deutschen Bundestag – Bestellung von Minister
Tobias Goldschmidt (Schleswig-Holstein)
zum Beauftragten des Bundesrates gemäß
§ 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 353
13. Entschließung des Bundesrates
„Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
vereinfachen und entbürokratisieren“ –
Antrag der Länder Schleswig-Holstein und
Mecklenburg-Vorpommern gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 384/26) . . . . . 353
Aminata Touré (Schleswig-Holstein) . . 354
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 355
14. Entschließung des Bundesrates zur
Rechtsklarheit bei der Umsatzsteuer für
Sportvereine – Antrag der Länder Saarland, Bremen,
Niedersachsen und Baden-Württemberg,
Bayern, Brandenburg, Hamburg, Nordrhein-
Westfalen, Thüringen – (Drucksache 361/26) 355
Beschluss: Annahme der Entschließung nach
Maßgabe der beschlossenen Änderung . . 355
15. Entschließung des Bundesrates zur Stärkung
der gesamtstaatlichen Resilienz – Antrag
der Länder Mecklenburg-Vorpommern und
Hamburg – (Drucksache 249/26) . . . . . . . . 355
Beschluss: Annahme der Entschließung nach
Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 355
16. Entschließung des Bundesrates: Schulpflicht
als Garant für Chancengerechtigkeit und
gesellschaftlichen Zusammenhalt bewahren –
Antrag der Länder Thüringen, Sachsen-
Anhalt und Brandenburg, Bremen, Hamburg,
Niedersachsen, Saarland, Sachsen –
(Drucksache 358/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 355
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . 394*
Beschluss: Annahme der Entschließung nach
Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 355
17. Entschließung des Bundesrates
„Geschlechtsbezogene Tatmotive im Recht der
vorsätzlichen Tötungsdelikte sachgerecht
erfassen“ – Antrag der Länder Mecklenburg-
Vorpommern, Hamburg, Niedersachsen –
(Drucksache 345/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 355
Anna Gallina (Hamburg) . . . . . . . . . . 355
Christian Heinz (Hessen) . . . . . . . . . . 394*
Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 356
18. Entschließung des Bundesrates „Stärkung der
sexuellen Selbstbestimmung durch
konsensbasiertes Sexualstrafrecht“ – Antrag der
Länder Hamburg und Mecklenburg-
Vorpommern, Niedersachsen, Saarland –
(Drucksache 357/26)
in Verbindung mit
19. Entschließung des Bundesrates „Konsequente
Umsetzung der Istanbul-Konvention –
kritische Bestandsaufnahme des § 177 StGB“ –
Antrag des Landes Schleswig-Holstein gemäß
§ 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 385/26) 356
Anna Gallina (Hamburg) . . . . . . . . . . 356
Jacqueline Bernhardt (Mecklenburg-
Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . 357
Petra Berg (Saarland) . . . . . . . . . . . . 358
Dr. Benjamin Limbach (Nordrhein-
Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 359
Prof. Dr. Kerstin von der Decken
(Schleswig-Holstein) . . . . . . . . . . . . . . . 395*
Prof. Dr. Kristina Sinemus (Hessen) . . . 395*
Beschluss zu 18: Die Entschließung wird
gefasst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 360
Mitteilung zu 19: Überweisung an die
zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . 360
20. Entschließung des Bundesrates
„Unmittelbarer Handlungsbedarf in Folge der Sperrung
der Friedrich-Ebert-Autobahnbrücke im
Bonner Norden“ – Antrag des Landes
Nordrhein-Westfalen – (Drucksache 367/26) . . . . 360
Beschluss: Annahme der Entschließung nach
Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 360
21. Entschließung des Bundesrates „Reform des
Trassenpreissystems und Kompensation der
Mehrbelastungen nach dem EuGH-Urteil zur
Trassenpreisbremse“ – Antrag der Länder
Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-
Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-
Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen gemäß
§ 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 387/26) 344
Mona Neubaur (Nordrhein-Westfalen) . 344
Anke Rehlinger (Saarland) . . . . . . . . 345
Christian Bernreiter (Bayern) . . . . . . 346
Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 347
22. Entschließung des Bundesrates zu
kartellrechtlichen Maßnahmen zur Stärkung des
dualen Mediensystems – Antrag der Länder
Sachsen, Sachsen-Anhalt und Baden-
Württemberg, Brandenburg, Saarland, Schleswig-
Holstein, Thüringen – (Drucksache 346/26) . 360
Beschluss: Annahme der Entschließung nach
Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 360
23. Entschließung des Bundesrates zur
Einführung eines flexiblen Preisdeckels bei
Kraftstoffen – Antrag der Länder Saarland und
Mecklenburg-Vorpommern –
(Drucksache 368/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 361
Beschluss: Die Entschließung wird nicht
gefasst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 361
24. Entschließung des Bundesrates „Streichung
des Abwägungsvorrangs in § 2 EEG 2023 für
Photovoltaik-Anlagen im Wald“ – Antrag
des Freistaates Sachsen gemäß § 36 Absatz 2
GO BR – (Drucksache 392/26) . . . . . . . . . . 361
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 361
25. Entschließung des Bundesrates
„Investitionssicherheit auf dem Wohnungsmarkt
erhalten, Vergesellschaftungen Grenzen setzen“ –
Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 380/26)
Mitteilung: Absetzung von der
Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 330
26. a) Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung
des GAP-Integriertes Verwaltungs- und
Kontrollsystem-Gesetzes und des GAP-
Konditionalitäten-Gesetzes an die
Vorgaben der Verordnung (EU) 2025/2649 sowie
zur Verbesserung des behördlichen
Informationsaustauschs (Drucksache 321/26) 363
b) Verordnung zur Anpassung der GAP-
Direktzahlungen-Verordnung, der
GAPInVeKoS-Verordnung und der GAP-
Konditionalitäten-Verordnung an die
Vorgaben der Verordnung (EU) 2025/2649
sowie zur Entlastung der
landwirtschaftlichen Betriebe (Drucksache 316/26) . . . . 348
Beschluss zu a): Stellungnahme gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . 363
Beschluss zu b): Zustimmung gemäß
Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 389*
27. Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der
unionsrechtlichen Vorschriften über die
Europäische Brieftasche für die Digitale
Identität sowie zur Änderung anderer
Rechtsvorschriften (Digitale Identitätengesetz – DIdG)
(Drucksache 322/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 363
Prof. Dr. Kristina Sinemus (Hessen) . . . 396*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 363
28. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der
Cybersicherheit – gemäß Artikel 76 Absatz 2
Satz 4 GG – (Drucksache 323/26) . . . . . . . . 363
Prof. Dr. Roman Poseck (Hessen) . . . . 363
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 364
29. Entwurf eines Gesetzes zur Förderung
europäischer audiovisueller Werke durch eine
Investitionsverpflichtung für Mediendiensteanbieter
(Mediendienste-Investitionsverpflichtungs-
Gesetz – MedienInvestVG) (Drucksache 324/26) 364
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . . 364
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 365
30. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Strafgesetzbuches – Stärkung des
strafrechtlichen Schutzes vor sogenannten K.-o.-Tropfen
(Drucksache 325/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 365
Dr. Benjamin Limbach (Nordrhein-
Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 365
Heike Hofmann (Hessen) . . . . . . . . . 366
Eva Schmierer, Staatssekretärin im
Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz . . . . . . . . . . . . . . 367
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 367
31. Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des
Rechts der internationalen Rechtshilfe in
Strafsachen (Drucksache 326/26) . . . . . . . . 367
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 367
32. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der
strafrechtlichen Verfolgung des
Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung sowie zur
Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1712 –
gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 327/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 367
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 368
33. Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung
der Verwaltungsgerichtsordnung und
anderer Gesetze (Drucksache 328/26) . . . . . . . . 368
Franziska Weidinger (Sachsen-Anhalt) 368
Eva Schmierer, Staatssekretärin im
Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz . . . . . . . . . . . . . 368
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 369
34. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der
Regelung über ärztliche Zwangsmaßnahmen
im Betreuungsrecht und zur Stärkung des
Ultima-Ratio-Gebots sowie der
Selbstbestimmung der Betroffenen (Drucksache 329/26) . 370
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 370
35. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Fahrlehrergesetzes und anderer
straßenverkehrsrechtlicher Gesetze (Drucksache 330/26) 370
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 370
36. Entwurf eines Siebzehnten Gesetzes zur
Änderung des Luftverkehrsgesetzes
(Drucksache 331/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 370
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 370
37. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Wärmeplanungsgesetzes – gemäß Artikel 76
Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 332/26) . 370
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 371
38. Entwurf eines Ersten
Unternehmensstatistikreformgesetzes – gemäß Artikel 76
Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 333/26) . . . 371
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 371
39. Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung
der Umsetzung der
Energieeffizienzrichtlinie – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 388/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 371
Dr. Andreas Philippi (Niedersachsen) . . 397*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 372
40. Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung
des Städtebau- und Raumordnungsrechts –
gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 334/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 372
Christian Bernreiter (Bayern) . . . . . . . 372
Özlem Ünsal (Bremen) . . . . . . . . . . . 373
Prof. Dr. Roman Poseck (Hessen) . . . . 374
Verena Hubertz, Bundesministerin für
Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 374
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 378
41. Entwurf eines Gesetzes zu der Mehrseitigen
Vereinbarung vom 22. Juni 2021 zwischen
den zuständigen Behörden über den
automatischen Austausch von Informationen über
Einkünfte, die mittels digitaler Plattformen
erzielt wurden (Drucksache 335/26) . . . . . . 348
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 389*
42. Entwurf eines Gesetzes zu der Mehrseitigen
Vereinbarung vom 8. Juni 2023 zwischen den
zuständigen Behörden über den
automatischen Austausch von Informationen nach
dem Melderahmen für Kryptowerte
(Drucksache 336/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 348
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 389*
43. Entwurf eines Gesetzes zu der
Zusatzvereinbarung vom 8. Juni 2023 zur Mehrseitigen
Vereinbarung vom 29. Oktober 2014
zwischen den zuständigen Behörden über den
automatischen Austausch von Informationen
über Finanzkonten (Drucksache 337/26) . . 348
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 389*
44. Rechnung des Bundesrechnungshofes für
das Haushaltsjahr 2025 – Einzelplan 20 –
gemäß § 101 BHO – (Drucksache 359/26) . . 348
Beschluss: Erteilung der Entlastung gemäß
§ 101 BHO . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 390*
45. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates über den
gesellschaftlichen Rahmen des 28. Regimes –
„EU INC“
COM(2026) 321 final; Ratsdok. 7498/26
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 238/26, zu Drucksache 238/26) 378
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 378
46. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates über digitale
Netze, zur Änderung der Verordnung (EU)
2015/2120, der Richtlinie 2002/58/EG und
der Entscheidung Nr. 676/2002/EG sowie zur
Aufhebung der Verordnung (EU) 2018/1971,
der Richtlinie (EU) 2018/1972 und des
Beschlusses Nr. 243/2012/EU (Verordnung
über digitale Netze)
COM(2026) 16 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 217/26, zu Drucksache 217/26) 378
Prof. Dr. Kristina Sinemus (Hessen) . . 398*
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 379
47. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates über die
Agentur für Weltraumdienste der
Europäischen Union und zur Änderung Verordnung
(EU) 2021/696
COM(2026) 152 final; Ratsdok. 7998/26
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 309/26, zu Drucksache 309/26) 348
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 390*
48. Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und den
Ausschuss der Regionen – Strategie der
Europäischen Union gegen Armut: Armut in
allen Lebensphasen bekämpfen und verhindern
COM(2026) 538 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 339/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 379
Heike Hofmann (Hessen) . . . . . . . . . 398*
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 379
49. Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und den
Ausschuss der Regionen: Strategischer
Fahrplan für Digitalisierung und KI im
Energiesektor
COM(2026) 501 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 342/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 348
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 390*
50. Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und den
Ausschuss der Regionen – Aktionsplan für
Düngemittel: Eine Partnerschaft zur
Gewährleistung von Verfügbarkeit,
Erschwinglichkeit und strategischer Autonomie bei
heimischen EU-Düngemitteln
COM(2026) 310 final; Ratsdok. 9437/26
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 363/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 379
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 379
51. Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den
Rat, den Europäischen Wirtschafts- und
Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
Ein einfacheres, klareres und besser
durchsetzbares EU-Regelwerk
COM(2026) 380 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 280/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 379
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 380
52. Verordnung zu der Vereinbarung zwischen
der Regierung der Bundesrepublik
Deutschland und dem Entwicklungsprogramm der
Vereinten Nationen über die Anwendung des
Abkommens vom 10. November 1995
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und
den Vereinten Nationen über den Sitz des
Freiwilligenprogramms der Vereinten
Nationen auf das Entwicklungsprogramm der
Vereinten Nationen, einschließlich seines
Repräsentationsbüros in Bonn, seines
Satellitenbüros in Berlin sowie anderer möglicher
künftiger Satellitenbüros innerhalb
Deutschlands (Drucksache 341/26) . . . . . . . . . . . . . 348
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 389*
53. Verordnung zur Festlegung und Anpassung
der Bundesbeteiligung an den Leistungen für
Unterkunft und Heizung für das Jahr 2026
(Bundesbeteiligungs-Festlegungsverordnung
2026 – BBFestV 2026) (Drucksache 288/26) 348
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 389*
54. Siebte Verordnung zur Änderung der
Berufskrankheiten-Verordnung (Drucksache 312/26) 348
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 389*
55. Verordnung zur Änderung der Verordnung
zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
(Drucksache 314/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 348
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 390*
56. Zweite Verordnung zur Änderung der
Agrarstatistikverordnung (Drucksache 315/26) . 348
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 389*
57. Verordnung zur Ergänzung der Anlage A des
Übereinkommens vom 25. Januar 1988 über
die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen
(Drucksache 289/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 348
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 389*
58. Siebte Verordnung zur Änderung der CRS-
Ausdehnungsverordnung (Drucksache 290/26) 348
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 389*
59. Verordnung zur Änderung der Mindeststeuer-
Bericht-Verordnung (Drucksache 291/26) . 348
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 389*
60. Verordnung zur Änderung der
Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen
(Drucksache 317/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 380
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 380
61. Erste Verordnung zur Änderung der
Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung und
anderer straßenverkehrsrechtlicher
Vorschriften (Drucksache 318/26) . . . . . . . . . . . . . . 380
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 380
62. Verordnung zu dem Abkommen vom
21. April 2026 zwischen der Regierung der
Bundesrepublik Deutschland und dem
Zentrum für internationale Forstforschung über
den Sitz des Zentrums für internationale
Forstforschung in der Bundesrepublik
Deutschland (Drucksache 313/26) . . . . . . . 348
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 389*
63. Verordnung zur Änderung der Verordnung
über das Register über
Unternehmensbasisdaten (Drucksache 319/26) . . . . . . . . . . . 348
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 389*
64. Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie
(EU) 2023/2225 über
Verbraucherkreditverträge im Gewerberecht (Drucksache 320/26) 380
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 380
65. Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift
zur Änderung der AVV Zoonosen
Lebensmittelkette (Drucksache 297/26) . . . . . . . . 348
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 84
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 389*
66. Allgemeine Verwaltungsvorschrift der
Bundesregierung für die Außenprüfung
(Außenprüfungsordnung – ApO) (Drucksache 296/26, zu
Drucksache 296/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 348
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 108
Absatz 7 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 389*
67. Vorschlag der Bundesministerin der Justiz
und für Verbraucherschutz für die
Ernennung von Bundesanwältinnen und
Bundesanwälten beim Bundesgerichtshof – gemäß
§ 149 GVG – (Drucksache 371/26) . . . . . . . 348
Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in
Drucksache 371/26 . . . . . . . . . . . . . . . . . 390*
68. Benennung eines stellvertretenden Mitglieds
für den Eisenbahninfrastrukturbeirat –
gemäß § 4 Absatz 4 BEVVG – Antrag des
Landes Baden-Württemberg gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 381/26) . . . . . 348
Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in
Drucksache 381/26 . . . . . . . . . . . . . . . . . 390*
69. Verfahren vor dem
Bundesverfassungsgericht (Drucksache 372/26, zu
Drucksache 372/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 348
Beschluss: Von einer Äußerung und einem
Beitritt wird abgesehen . . . . . . . . . . . . . . 391*
70. Entschließung des Bundesrates zum für das
Jahr 2026 vorgesehenen Bericht der
Europäischen Kommission über die Bewertung und
Überprüfung gemäß Artikel 62 der Richtlinie
(EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 27. April 2016 zum
Schutz natürlicher Personen bei der
Verarbeitung personenbezogener Daten durch die
zuständigen Behörden zum Zweck der
Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder
Verfolgung von Straftaten oder der
Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr und
zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses
2008/977/JI des Rates – Antrag des
Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 395/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 380
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 381
71. Entschließung des Bundesrates zur
wirksameren Bekämpfung des sogenannten
„Autoposing“ im öffentlichen Straßenraum – Antrag
der Freien Hansestadt Bremen gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 396/26) . . . 361
Özlem Ünsal (Bremen) . . . . . . . . . . 361
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 362
72. Vorschlag für die Berufung eines Mitglieds
des Verwaltungsrates der Bundesagentur
für Arbeit – gemäß § 377 Absatz 3 Satz 1
Nummer 3 sowie § 375 Absatz 3, § 377
Absatz 2 und § 379 Absatz 2 Nummer 2 SGB III
– Antrag des Landes Baden-Württemberg
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 398/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 348
Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in
Drucksache 398/26 . . . . . . . . . . . . . . . . 390*
73. Benennung eines stellvertretenden Mitglieds
für den Beirat bei der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation,
Post und Eisenbahnen – gemäß § 5 Absatz 1
BEGTPG – Antrag des Landes Hessen gemäß
§ 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 393/26) 348
Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in
Drucksache 393/26 . . . . . . . . . . . . . . . . 390*
74. Entschließung des Bundesrates „Für eine
Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ab 2028,
die Einkommen sichert,
Wettbewerbsfähigkeit erhält und die bestehenden Strukturen in
Deutschland anerkennt“ – Antrag der Länder
Sachsen-Anhalt, Sachsen und Brandenburg,
Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen –
Geschäftsordnungsantrag des Landes Sachsen-
Anhalt – (Drucksache 360/26) . . . . . . . . . . 362
Colette Boos-John (Thüringen) . . . . . . 362
Beschluss: Annahme der Entschließung nach
Maßgabe der beschlossenen Änderung . . 363
75. Entschließung des Bundesrates für faire
Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit –
Antrag der Länder Saarland, Niedersachsen
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 399/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 381
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 381
76. Benennung eines Mitglieds des Kuratoriums
der Stiftung „Haus der Geschichte der
Bundesrepublik Deutschland“ – gemäß § 7
Absatz 3 HdGStiftG – Antrag des Freistaats
Thüringen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 403/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 348
Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in
Drucksache 403/26 . . . . . . . . . . . . . . . . . 390*
77. Benennung eines Vertreters des Bundesrates
im Mittelstandsrat der Kreditanstalt für
Wiederaufbau – gemäß § 7a Absatz 1
KredAnstWiAG – Antrag des Landes
Rheinland-Pfalz gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 401/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 348
Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in
Drucksache 401/26 . . . . . . . . . . . . . . . . . 390*
78. Benennung eines Mitglieds und eines
stellvertretenden Mitglieds für den Beirat bei der
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post und
Eisenbahnen – gemäß § 5 Absatz 1 BEGTPG – Antrag
des Landes Rheinland-Pfalz gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 402/26) . . . . . 348
Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in
Drucksache 402/26 . . . . . . . . . . . . . . . . . 390*
79. Benennung eines Mitglieds und eines
stellvertretenden Mitglieds für den Beirat bei der
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post und
Eisenbahnen – gemäß § 5 Absatz 1 BEGTPG – Antrag
des Landes Baden-Württemberg gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 404/26) . . . 348
Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in
Drucksache 404/26 . . . . . . . . . . . . . . . . . 390*
80. Gesetz zur Entlastung der Länder und ihrer
Kommunen (Länder- und
Kommunalentlastungsgesetz – LKEG) (Drucksache 405/26) 349
Dr. Heiko Geue (Mecklenburg-
Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 350
Andy Grote (Hamburg) . . . . . . . . . . . 391*
Dr. Andreas Philippi (Niedersachsen) . . 391*
Dr. Tamara Zieschang (Sachsen-Anhalt) 391*
Dirk Schrödter (Schleswig-Holstein) . . 392*
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 106
Absatz 3 Satz 3 und Artikel 107 Absatz 2 GG 350
81. Gesetz zur Weiterentwicklung der
Digitalisierung in der Migrationsverwaltung
(Migrationsverwaltungsdigitalisierungsweiterentwicklungsgesetz – MDWG)
(Drucksache 406/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 381
Heike Hofmann (Hessen) . . . . . . . . . 399*
Anna Gallina (Hamburg) . . . . . . . . . 400*
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 und Artikel 84 Absatz 1 Satz 5
und 6 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 381
82. Gesetz zur Abweichung von dem
Anpassungsverfahren gemäß § 11 Absatz 4 des
Abgeordnetengesetzes für das Jahr 2026 sowie
zur Änderung des Abgeordnetengesetzes
(Drucksache 407/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 381
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 381
83. Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der
Richtlinie 2014/30/EU und der Richtlinie
2014/53/EU durch die Richtlinie (EU)
2024/2749 im Elektromagnetische-
Verträglichkeit-Gesetz und im Funkanlagengesetz in
Bezug auf Notfallverfahren bei einem
Binnenmarkt-Notfall (Drucksache 408/26) . . . 381
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 381
84. Gesetz zur Änderung des
Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-
Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur
Änderung weiterer Vorschriften im
Wärmebereich (Drucksache 409/26, zu
Drucksache 409/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 350
Thekla Walker (Baden-Württemberg) . 350
Dr. Benjamin Limbach (Nordrhein-
Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 392*
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 382
85. Gesetz zur Sicherung der
Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer
Kapazitäten und zur Änderung der
Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
(Drucksache 410/26, zu Drucksache 410/26) . . . . . . 351
Thekla Walker (Baden-Württemberg) . 351
Dr. Tamara Zieschang (Sachsen-Anhalt) 392*
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 352
86. Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in
der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-
Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
(Drucksache 411/26, zu Drucksache 411/26, zu
Drucksache 411/26(2)) . . . . . . . . . . . . . . . . 337
Dr. Markus Söder (Bayern) . . . . . . . . 337
Anke Rehlinger (Saarland) . . . . . . . . . 338
Stefanie Drese (Mecklenburg-
Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 340
Claudia Bernhard (Bremen) . . . . . . . . 341
Dr. Andreas Philippi (Niedersachsen) . . 342
Nina Warken, Bundesministerin für
Gesundheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . 343
Armin Schuster (Sachsen) . . . . . . . . 386*
Prof. Dr. Kristina Sinemus (Hessen) . . 400*
Dr. Tamara Zieschang (Sachsen-Anhalt) 400*
Tino Sorge, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin für Gesundheit . . 401*
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 382
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 382
Beschlüsse im vereinfachten Verfahren gemäß
§ 35 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 383
Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . . . . . . . 383
Verzeichnis der Anwesenden
V o r s i t z :
Präsident D r . A n d r e a s B o v e n s c h u l -
t e , Präsident des Senats, Bürgermeister, Senator
für Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften
und Senator für Kultur der Freien Hansestadt
Bremen
Vizepräsident H e n d r i k W ü s t ,
Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen – zeitweise –
Amtierender Präsident D r . F l o r i a n H e r r -
m a n n , Leiter der Staatskanzlei und
Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien des
Freistaates Bayern – zeitweise –
Amtierender Präsidentin P e t r a B e r g ,
Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Mobilität, Agrar und
Verbraucherschutz sowie Ministerin der Justiz des
Saarlandes – zeitweise –
S c h r i f t f ü h r e r :
Rudolf Hoogvliet (Baden-Württemberg)
Nancy Böhning (Bremen)
Thorsten Bischoff (Saarland)
B a d e n - W ü r t t e m b e r g :
Cem Özdemir, Ministerpräsident
Manuel Hagel, Minister des Inneren, für
Digitalisierung und Europa
Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für
Wirtschaft, Handwerk und Tourismus
Nicole Razavi, Ministerin für Verkehr
Rudolf Hoogvliet, Staatssekretär für Medienpolitik
und Bevollmächtigter des Landes Baden-
Württemberg beim Bund
Thekla Walker, Ministerin für Umwelt, Klima und
Energiewirtschaft
Oliver Hildenbrand, Minister für Soziales, Arbeit
und Gesundheit
B a y e r n :
Dr. Markus Söder, Ministerpräsident
Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und
Staatsminister für Bundesangelegenheiten und
Medien
Christian Bernreiter, Staatsminister für Wohnen, Bau
und Verkehr
B e r l i n :
Stefan Evers, Bürgermeister und Senator für
Finanzen und für Kultur und Gesellschaftlichen
Zusammenhalt
Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr,
Klimaschutz und Umwelt
B r a n d e n b u r g :
Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident
Gordon Hoffmann, Minister für Bildung, Jugend und
Sport
Martina Klement, Ministerin für Wirtschaft, Energie,
Klimaschutz und Europa
B r e m e n :
Dr. Andreas Bovenschulte, Präsident des Senats,
Bürgermeister, Senator für Angelegenheiten der
Religionsgemeinschaften und Senator für Kultur
Björn Fecker, Bürgermeister, Senator für Finanzen
Nancy Böhning, Staatsrätin, Bevollmächtigte der
Freien Hansestadt Bremen beim Bund und für
Europa
Dr. Eva Högl, Senatorin für Inneres und Sport
Claudia Bernhard, Senatorin für Gesundheit, Frauen
und Verbraucherschutz
Özlem Ünsal, Senatorin für Bau, Mobilität und
Stadtentwicklung
H a m b u r g :
Andy Grote, Senator, Präses der Behörde für Inneres
und Sport
Anna Gallina, Senatorin, Präses der Behörde für
Justiz und Verbraucherschutz
H e s s e n :
Boris Rhein, Ministerpräsident
Timon Gremmels, Minister für Wissenschaft und
Forschung, Kunst und Kultur
Prof. Dr. Kristina Sinemus, Ministerin für
Digitalisierung und Innovation
Heike Hofmann, Ministerin für Arbeit, Integration,
Jugend und Soziales
Prof. Dr. Roman Poseck, Minister des Innern, für
Sicherheit und Heimatschutz
Christian Heinz, Minister der Justiz und für den
Rechtsstaat
M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n :
Jacqueline Bernhardt, Ministerin für Justiz,
Gleichstellung und Verbraucherschutz
Stefanie Drese, Ministerin für Soziales, Gesundheit
und Sport
Dr. Heiko Geue, Finanzminister
N i e d e r s a c h s e n :
Dr. Andreas Philippi, Minister für Soziales, Arbeit,
Gesundheit und Gleichstellung
Grant Hendrik Tonne, Minister für Wirtschaft, Bauen
und Verkehr
N o r d r h e i n - W e s t f a l e n :
Hendrik Wüst, Ministerpräsident
Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie,
Klimaschutz und Energie
Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und
Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien
und Chef der Staatskanzlei
Dr. Benjamin Limbach, Minister der Justiz
R h e i n l a n d - P f a l z :
Gordon Schnieder, Ministerpräsident
Marcus Klein, Minister für Bundes- und
Europaangelegenheiten, Sport, Ehrenamt und Medien und
Chef der Staatskanzlei
Doris Ahnen, Ministerin der Finanzen
Clemens Hoch, Minister für Wissenschaft,
Weiterbildung und Gesundheit
Christine Schneider, Ministerin für Landwirtschaft,
Weinbau, Umwelt und Forsten
S a a r l a n d :
Anke Rehlinger, Ministerpräsidentin
Thorsten Bischoff, Staatssekretär und
Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund
Petra Berg, Ministerin für Umwelt, Klimaschutz,
Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz sowie
Ministerin der Justiz
S a c h s e n :
Michael Kretschmer, Ministerpräsident
Armin Schuster, Staatsminister des Innern
Regina Kraushaar, Staatsministerin für Infrastruktur
und Landesentwicklung
S a c h s e n - A n h a l t :
Dr. Lydia Hüskens, Ministerin für Infrastruktur und
Digitales
Prof. Dr. Armin Willingmann, Minister für
Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt
Franziska Weidinger, Ministerin für Justiz und
Verbraucherschutz
Dr. Tamara Zieschang, Ministerin für Inneres und
Sport
S c h l e s w i g - H o l s t e i n :
Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend,
Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Dirk Schrödter, Minister und Chef der Staatskanzlei
Prof. Dr. Kerstin von der Decken, Ministerin für
Justiz und Gesundheit
T h ü r i n g e n :
Colette Boos-John, Ministerin für Wirtschaft,
Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Steffen Schütz, Minister für Digitales und
Infrastruktur
V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g :
Patrick Schnieder, Bundesminister für Verkehr
Nina Warken, Bundesministerin für Gesundheit
Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen
Dr. Michael Meister, Staatsminister beim
Bundeskanzler
Dr. Wolfram Weimer, Staatsminister beim
Bundeskanzler
Christoph de Vries, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister des Innern
Tino Sorge, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin für Gesundheit
Silvia Breher, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
Hans-Georg Engelke, Staatssekretär im
Bundesministerium des Innern
Frank Wetzel, Staatssekretär im Bundesministerium
für Wirtschaft und Energie
Eva Schmierer, Staatssekretärin im
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Ingo Behnel, Staatssekretär im Bundesministerium
für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Dr. Markus Richter, Staatssekretär im
Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung
Dr. Claudia Elif Stutz, Staatssekretärin im
Bundesministerium für Verkehr
Katja Kohfeld, Staatssekretärin im
Bundesministerium für Gesundheit
1067. Sitzung
Berlin, den 10. Juli 2026
Beginn: 09.37 Uhr
Präsident Dr. Andreas Bovenschulte: Meine
sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und
Kollegen, ich eröffne die 1067. Sitzung des Bundesrates.
Sehr geehrte Damen und Herren, zunächst möchte ich
Ihre Aufmerksamkeit auf unsere Ehrentribüne lenken.
Dort hat der Präsident des Senats der Französischen
Republik, Seine Exzellenz Herr Gérard L a r c h e r ,
mit einer hochrangigen Delegation Platz genommen. –
Herr Senatspräsident, ich begrüße Sie und Ihre
Delegation sehr herzlich bei uns im Bundesrat. Bienvenue au
Bundesrat, Monsieur le Président!
(Beifall)
Unser Kontinent braucht die starke Partnerschaft
zwischen Deutschland und Frankreich. Beide Länder – und
ganz Europa – müssen sich derzeit einer Reihe von
Herausforderungen stellen. Ich denke hierbei an die
Bedrohung der europäischen Sicherheit, das Erstarken
extremistischer und populistischer Kräfte sowie die Aufgabe,
unsere Klimaziele zu erreichen und zugleich die
Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft zu bewahren. Auf
diese Herausforderungen kann es keine ausschließlich
deutschen oder französischen Antworten geben. Sie
verlangen gemeinsames Handeln, gemeinsamen Mut und
gemeinsame Verantwortung. Die Antworten, die wir
finden müssen, werden europäische Antworten sein.
Gerade deshalb erfüllt es mich mit Stolz, sagen zu
können, dass der französische Senat und der Bundesrat seit
vielen Jahren eine tragende Säule der deutsch-
französischen Freundschaft und Zusammenarbeit bilden. Unsere
Häuser verbindet ein enges und vertrauensvolles
parlamentarisches Miteinander, welches vom regelmäßigen
Austausch, von persönlichen Begegnungen und vom
Engagement unserer Freundschaftsgruppen lebt.
Erst in der vergangenen Woche empfing Ihr Haus die
deutsch-französische Freundschaftsgruppe des
Bundesrates zu einer Arbeitssitzung in Paris. Für den produktiven
Austausch und Ihre außerordentliche Gastfreundschaft
möchte auch ich Ihnen meinen Dank aussprechen. Es war
uns zudem eine besondere Ehre, dass Sie mit uns im
September 2024 das 75-jährige Bestehen des Bundesrates
im historischen Plenarsaal in Bonn gefeiert haben. In
Ihrer Rede nannten Sie als entscheidende
Wesensmerkmale des Föderalismus, der Dezentralisierung und des
Zweikammersystems – ich zitiere – „die Kultur des
Kompromisses, die Nähe zu den Bürgern und den
Pragmatismus vor der Ideologie“. Lassen Sie uns mithilfe der
von Ihnen beschriebenen Vorzüge des Bikameralismus
auch in Zukunft Hand in Hand die bestmöglichen
Lösungen für die Herausforderungen unserer Zeit für die
Bürgerinnen und Bürger in Frankreich, in Deutschland und in
Europa finden!
Herr Senatspräsident, liebe Gäste aus Frankreich, ich
freue mich, dass wir später noch Gelegenheit haben
werden, unsere Gespräche fortzusetzen. Ich wünsche Ihnen
weiterhin einen angenehmen Aufenthalt in Berlin und
heiße Sie nochmals im Namen des gesamten Hauses ganz
herzlich willkommen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor wir uns der
Tagesordnung zuwenden, möchte ich noch unserer
Kollegin, Frau Ministerin B e r g aus dem Saarland, im
Namen des Hauses zu ihrem Geburtstag gratulieren. –
Herzlichen Glückwunsch, liebe Kollegin!
(Beifall)
Die Gesetze, die der Deutsche Bundestag gestern
beschlossen hat – unsere Punkte 80, 81, 83 und 85 –, finden
Sie umgedruckt hier im Saal auf Ihren Plätzen vor.
Das Abgeordnetenentschädigungsgesetz, das
Gebäudeenergiegesetz und das GKV-
Beitragssatzstabilisierungsgesetz – TOP 82, 84 und 86 unserer Tagesordnung –
behandelt der Deutsche Bundestag erst heute Vormittag.
Sobald der Bundestag die Gesetze verabschiedet und
zugestellt hat, werden sie umgedruckt und im Saal
verteilt. Bitte richten Sie sich darauf ein, dass wir die
Sitzung gegebenenfalls unterbrechen müssen, sofern die
Beschlüsse uns nicht rechtzeitig vor dem Ende unserer
Sitzung vorliegen!
Und jetzt zur Tagesordnung. Sie liegt Ihnen in
vorläufiger Form mit 86 Punkten vor.
TOP 25 wird abgesetzt.
Zur Reihenfolge: Zu Beginn der Sitzung werden TOP 5,
die Debatte zu TOP 86, TOP 10 und TOP 21 – in dieser
Reihenfolge – aufgerufen. Nach TOP 7 werden TOP 80,
die Debatte zu TOP 84 und TOP 85 – in dieser
Reihenfolge – behandelt. TOP 18 wird verbunden mit TOP 19
beraten. Nach TOP 24 werden die Punkte 71 und 74 – in
dieser Reihenfolge – erörtert. Am Schluss der Sitzung
werden die Abstimmung zu TOP 84 und die Abstimmung
zu TOP 86 – in dieser Reihenfolge – aufgerufen. Im
Übrigen bleibt die Reihenfolge unverändert.
Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Das ist
nicht der Fall.
Dann ist sie so festgestellt.
Ich komme zu Tagesordnungspunkt 5:
TOP 5
Infrastruktur-Zukunftsgesetz (Drucksache 390/26)
Mir liegt eine Reihe von Wortmeldungen vor. Als
Erstes rufe ich auf: Herrn Ministerpräsident Dr. Söder aus
Bayern.
Dr. Markus Söder (Bayern): Herr Präsident! Meine
sehr verehrten Damen und Herren! Heute beteiligt sich
der Bundesrat an großen Reformvorhaben, die unser
Land voranbringen. Wir alle wissen, dass Deutschland
Veränderung, Reformen und mehr Geschwindigkeit
braucht, um zum einen die wirtschaftliche
Leistungsfähigkeit des Landes zu steigern, aber zum anderen auch,
um zu zeigen, dass die Demokraten in der Lage sind,
Entscheidungen zu treffen. Zu lange war der Vorwurf, es
gebe Stillstand in Deutschland. Heute erzeugen wir
Bewegung.
Der erste Punkt ist das Infrastruktur-Zukunftsgesetz.
Das ist eine zentrale und wichtige Weichenstellung. Im
letzten Jahr wurde auf der einen Seite das
Sondervermögen für Verteidigung beschlossen, auf der anderen Seite
das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz.
Von diesem Sondervermögen profitieren die Länder und
Kommunen sehr stark. Kollege Kretschmer, Frau
Schwesig und meine Person haben damals sehr hart daran
gearbeitet, das in die Koalitionsverhandlungen auf
Bundesebene einzubringen. Jetzt muss es auch auf die Straße
gebracht werden: für Schienen, für Brücken, für den
Ausbau von Straßen. Zu lang dauert es in Deutschland,
bis etwas verbaut wird. Mit diesem Gesetz wird
schnelleres Planen, schnelleres Bauen ohne materielle Abstriche
ermöglicht. Wir beschleunigen das Ganze einfach. Wir
haben zwar noch nicht die Geschwindigkeit wie andere
Teile der Welt, aber wir werden deutlich besser.
Wichtig dabei: die Vorfahrt für wesentliche
Infrastrukturprojekte – das heißt, es steht im überragenden
öffentlichen Interesse –, für Straßen, Brücken, Schienen und
andere Verkehrsinfrastruktur. Doppelte Prozesse,
Mehrfachprüfungen werden endlich aufgehoben.
Genehmigungsverfahren werden deutlich vereinfacht, vor allem
für die Schieneninfrastruktur, bei der normalerweise die
Verfahren mit den beteiligten Behörden mit Abstand am
längsten dauern. Genehmigungsverfahren vereinfacht,
Genehmigungsfiktionen eingeführt, einheitliches
Verfahrensrecht, Digitalisierung des Verfahrens und, und, und –
es ist ein großes und wichtiges Paket, mit dem klaren
Ziel, dass etwas vorangeht, dass das Sondervermögen
nicht irgendwo geparkt, sondern tatsächlich umgesetzt
wird, vom Parkplatz auf die Straße, auf die Schiene
kommt. Das wird für Bundesstraßen, für Flughäfen, für
Wasserstraßen, für Bahnstrecken, für Brücken, für
Rastanlagen und, und, und einen großen Schub bringen.
Damit hat Deutschland die Chance, dass neben der
Verteidigung auch die Infrastruktur auf den neuesten Stand
gebracht werden kann.
Ich bin froh, dass das Gesetz im Bundestag
beschlossen wurde. Ich hoffe sehr, dass auch wir uns klar dazu
bekennen, denn das bringt unser Land voran. Das Ganze
ist für den Bundesrat heute sozusagen der erste Streich.
Nicht alles, was drinsteht, ist perfekt. Nicht alles, was da
beschlossen wird, muss einem gefallen. Aber es geht
etwas voran. Es sind Kompromisse, und an dieser Stelle
erhöht das einfach die Geschwindigkeit für Deutschland.
Das ist ein wichtiger Schritt. Deswegen unterstützen wir
das Gesetz sehr.
Präsident Dr. Andreas Bovenschulte:
Herzlichen Dank, Herr Kollege! – Ich rufe auf: Herrn
Ministerpräsident Özdemir aus Baden-Württemberg.
Cem Özdemir (Baden-Württemberg): Herr
Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich stehe heute
zum ersten Mal als Ministerpräsident meines
Heimatlandes Baden-Württemberg hier am Rednerpult, aber nicht
zum ersten Mal im Bundesrat. Ich danke für die
freundliche Aufnahme in diesen Kreis.
In meiner ersten Rede als Ministerpräsident spreche
ich zu einem Thema, das wie kein anderes die Menschen
nicht nur in Baden-Württemberg, sondern auch in der
ganzen Republik bewegt: der marode Zustand der
Infrastruktur unseres Landes, der der drittgrößten
Volkswirtschaft der Welt nicht angemessen ist. Die sichtbarsten
Beispiele dafür sind der Zustand der Bahn und der
Zustand unserer Brücken. Wir haben es dahin kommen
lassen, dass mittlerweile Unpünktlichkeit, Ausfälle,
jahrelange Umleitungen fast schon Normalität sind. Und
weil wir Gäste aus Frankreich haben, sage ich: Ich
erinnere mich an Zeiten, in denen das Gegenteil der
Normalfall in der Bundesrepublik Deutschland war. Da müssen
wir wieder hin! Wer schon einmal stundenlang
schwitzend im Zug auf einem Streckenabschnitt gefangen war,
der weiß, dass da etwas grundlegend schiefgelaufen ist.
Und wer nach einer plötzlichen Brückensperrung über
Jahre lange Umwege in Kauf nehmen muss, weiß das
ebenfalls. Sie wie ich, wir erleben jeden Tag den Ärger
unserer Bürgerinnen und Bürger. Und unsere Bürger
haben recht!
Wie konnte es so weit kommen, meine Damen und
Herren? Man muss zum einen die jahrzehntelange
finanzielle Vernachlässigung unserer Infrastruktur deutlich
beim Namen nennen. Alle haben daran ihren Anteil.
Doch unterm Strich will ich sagen, dass sich der
konservative Teil des politischen Spektrums das vielleicht etwas
stärker ins Stammbuch schreiben muss. Aber ich muss
auch auf das jahrzehntelange regulative Draufsatteln zu
sprechen kommen, mit immer mehr Regeln, mit immer
mehr Verfahren, mit immer mehr Vetorechten und
Kontrollschleifen. Auch daran haben alle ihren Anteil. Doch
unterm Strich muss man ehrlicherweise sagen, dass sich
der progressive Teil des politischen Spektrums das
möglicherweise etwas stärker ins Stammbuch schreiben muss.
Inzwischen merken die einen: Sparen allein kann kein
Selbstzweck sein. Man kann auch alles kaputtsparen. Und
die anderen merken vielleicht, zum Beispiel bei der
Energiewende, dass man die eigenen Herzensprojekte mit
zu viel gut gemeinter Regulierung ad absurdum führen
kann.
Wir sind jetzt in einer schwierigen Lage, in der die
tiefste Wirtschaftskrise seit Gründung der
Bundesrepublik Deutschland uns alle miteinander dazu zwingt, dass
business as usual keine Option mehr sein kann. Vielmehr
brauchen wir eine geradezu disruptive Kraftanstrengung.
Die finanzielle Grundlage für diese Kraftanstrengung
haben Bund und Länder mit dem 500-Milliarden-Euro-
Sondervermögen geschaffen. Ich werbe dafür, dass wir
heute mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz die regulative
Grundlage für diese Kraftanstrengung schaffen. Das eine
und das andere gehören zusammen. Es macht keinen
Sinn, das zu trennen. Wir brauchen beides zugleich, sonst
kommen wir nicht mit dem nötigen Tempo aus dem
Sanierungsstau und der Krise heraus. Dafür müssen alle
Seiten über ihren Schatten springen – der konservative
Teil vielleicht stärker beim Sondervermögen und der
progressive Teil vielleicht stärker beim Infrastruktur-
Zukunftsgesetz.
Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz tut, was es soll. Es
beschleunigt Planungen – „endlich!“, ist man geneigt zu
sagen –; es vermeidet doppelte Prüfungen zwischen Bund
und Ländern; es vereinfacht die Erneuerung maroder
Brücken, Tunnel und Wasserstraßen; es sichert unseren
Standort durch moderne Schienen und Straßen; es
ermöglicht einen einfachen, vorzeitigen Baubeginn noch vor
Abschluss des Planfeststellungsbeschlusses; und es sorgt
für die Modernisierung der Transportrouten für unsere
Unternehmen, für die Bundeswehr und stärkt dadurch
auch unsere Sicherheit. All das sind wichtige Fortschritte.
Dabei ist mir bewusst, dass viele sich sorgen, was das
für den Umweltschutz bedeutet, und fragen, ob der
möglicherweise unter die Räder kommt. Deshalb weise ich
darauf hin: Es entstehen durch das Gesetz keine
rechtsfreien Räume. Die Umweltverträglichkeitsprüfungen
wird es weiterhin geben. Sie werden lediglich für
bestimmte Vorhaben vereinfacht. Auch einen Ausgleich für
den Verbrauch von Flächen wird es weiterhin geben. Der
Unterschied ist nur, dass der Bau nicht mehr jahrelang
durch die Suche nach Ausgleichsflächen gebremst wird.
Mehr Pragmatismus und eine Kultur des
Ermöglichens, das ist der Geist, den auch wir in Baden-
Württemberg uns vorgenommen haben, und das ist der
Geist, mit dem wir in Bund und Ländern gemeinsam die
Dinge angehen müssen. Wenige Regeln, die dann aber
auch funktionieren, statt immer neuer Regeln, die alles
blockieren und kaputtmachen, und eine Umkehrung der
bisherigen Logik. Der Staat muss künftig begründen,
warum eine Berichtspflicht unbedingt sein muss,
ansonsten gilt: Einfach abgeschafft! Der Staat muss
gewährleisten, dass innerhalb einer bestimmten Frist entschieden
wird, ansonsten muss gelten: Genehmigt! Ich freue mich,
dass dieser neue Geist immer mehr Schule macht, nicht
nur bei uns in Baden-Württemberg.
Ich komme zum Schluss. Lassen Sie mich noch kurz
zwei kritische Anmerkungen machen! Erstens: Auch bei
der Beschleunigung kann man es übertreiben. Die Länder
haben im ersten Durchgang zu Recht viele Änderungen
angemahnt, nicht zuletzt, weil das Verfahren sehr
kurzfristig angesetzt wurde. Etwas mehr Vorlauf hätte uns
sicherlich gutgetan. Zweitens: Auch beim Priorisieren
kann man es übertreiben. Das überragende öffentliche
Interesse ist im Fall des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes
begründet. Allerdings müssen wir für die Zukunft
bedenken, dass nicht alles gleich wichtig sein kann. Denn sonst
ist es wie im Fußballstadion: Steht einer auf, stehen alle
auf, und es ist genauso wie vorher.
Meine Damen und Herren, mir ist nicht bange um die
Zukunft. Wenn wir hier zeigen, dass wir die Dinge
gemeinsam ändern können, dann können wir auch
verlorenes Vertrauen zurückgewinnen.
Vizepräsident Hendrik Wüst: Vielen herzlichen
Dank, Herr Kollege! – Ich rufe auf für Bremen: Herrn
Kollegen Dr. Bovenschulte.
Dr. Andreas Bovenschulte (Bremen): Herr
Präsident! Meine Damen und Herren! Das heute zur
Abstimmung stehende Infrastruktur-Zukunftsgesetz ist von ganz
außerordentlicher Bedeutung. Wir können uns in
Deutschland keinen Monat, eigentlich keine Woche
weiterer ökonomischer Stagnation erlauben. Wir erleben
jeden Tag, was es bedeutet, dass wir jetzt seit sechs
Jahren in einer Situation sind, die mit „Verharren“ noch
freundlich beschrieben ist. Das inflationsbereinigte
Wachstum betrug in Deutschland von 2019 bis 2025
insgesamt 0,3 Prozent. Rechnet man das auf die Pro-
Kopf-Entwicklung um, dann wäre in der Statistik sogar
eine Schrumpfung zu verzeichnen. So kann es nicht
weitergehen. Und deshalb – das haben meine beiden
Vorredner treffend begründet – ist es notwendig, dass heute von
dieser Sitzung ein ganz starkes Signal ausgeht: Wir
brauchen ein Infrastruktur-Zukunftsgesetz – nicht, weil mit
diesem Gesetz alle Probleme beseitigt würden und das
der einzige Schritt zu mehr Wachstum und Entwicklung
wäre. Wir wissen: Für jedes schwierige Problem gibt es
eine Lösung, die klar, einfach und falsch ist. Wir
brauchen immer mehrere Ansatzpunkte. Wir brauchen eine
Investitionsoffensive. Wir brauchen eine Stärkung der
Nachfrage. Wir brauchen Handelsabkommen auf
internationaler Ebene. Aber wir brauchen eben auch eine
Beschleunigung und Vereinfachung von Verfahren, damit
das, was wir investieren wollen, zeitnah und pragmatisch
auf die Straße, die Brücke, die Wasserstraße und in
andere Infrastruktureinrichtungen gebracht wird.
Nun ist von meinen beiden Vorrednern viel über
Straßen, Brücken, Wasserstraßen, Bahnstrecken geredet
worden. Aber eine wichtige Sache, die noch nicht erwähnt
worden ist, möchte ich an dieser Stelle hervorheben: die
Häfen, insbesondere die Seehäfen. Die Seehäfen und die
Häfen insgesamt sind für eine wirtschaftlich so stark
international verflochtene Nation wie Deutschland von
geradezu existenzieller Bedeutung. Wir brauchen sie für
den Export, für den Import. Die Stärke einer Nation in
wirtschaftlicher Hinsicht zeigt sich insbesondere auch
darin, wie stark ihre Häfen aufgestellt sind. Sie können
mir glauben: Es hat mich gequält, dass in den letzten 10,
15 Jahren Hamburg, Bremerhaven und andere Häfen so
sehr hinter ARA – Antwerpen, Rotterdam und
Amsterdam – zurückgefallen sind.
Aber, meine Damen und Herren, das ist kein
Naturgesetz. Diese Entwicklung kann umgekehrt werden. Dafür
brauchen wir aber auch die Grundlagen, unsere Häfen
weiterentwickeln zu können und konkurrenzfähig zu
machen. Im Infrastruktur-Zukunftsgesetz sind viele
Maßnahmen enthalten, die auch der Entwicklung unserer
Häfen dienen. Etliche Dinge, die für uns aus Bremen
wichtig sind, zum Beispiel für die Vertiefung der
Außenweser, zum Beispiel für die Sanierung und
Ertüchtigung unserer Hafenanlagen, übrigens auch zu Zwecken
der Verteidigung, zum Beispiel für die
Hinterlandanbindung unserer Häfen, haben wir reinverhandelt. Ich
erhoffe mir von dieser Sitzung ein klares Signal, auch im
Interesse des Bundeslandes Bremen, weil wir sehr
existenziell auf die Häfen angewiesen sind.
Ich möchte noch einen letzten Gedanken aufgreifen.
Der Kollege Özdemir aus Baden-Württemberg hat
gefragt: Was ist denn mit dem Umweltschutz? Gerät der
nicht unter die Räder? – Natürlich ist das eine schwierige
Abwägung, wie es mit dem Verhältnis von Wachstum
und Ökologie aussieht. Ich nehme wahr, dass die
Stagnation, die wir im Moment haben, die Transformation nicht
wirklich beschleunigt, sondern eher dazu führt, dass wir
bei der Transformation Rückschritte machen. Insofern ist
meine feste Überzeugung: Ja, wir brauchen natürlich
Ökologie und Umweltschutz, aber das Ganze muss so
pragmatisch ausgestaltet sein, dass wir damit arbeiten
können. Und ja: Aus Sicht eines flächenkleinen
Stadtstaates ist es gut, dass man eine Kompensation auch über
Ersatzgeldzahlungen leisten kann, mit denen man an
anderer Stelle Ausgleichsflächen erwerben kann, statt in
unserem kleinen Gebiet immer auf eine
Naturalkompensation angewiesen zu sein, wo wir kaum noch räumliche
Möglichkeiten haben. Deshalb ist das Infrastruktur-
Zukunftsgesetz trotz schwieriger Abwägungen, die man
im Einzelfall auch anders treffen könnte, der richtige
Ansatz und für uns in Bremen eine existenzielle
Voraussetzung für die Zukunftssicherung unserer Häfen. – Ganz
herzlichen Dank!
Vizepräsident Hendrik Wüst: Vielen herzlichen
Dank, Herr Kollege! – Ich erteile für das Land Baden-
Württemberg Frau Ministerin Razavi das Wort.
Nicole Razavi (Baden-Württemberg): Herr
Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir alle
wissen es längt: Für große Infrastrukturvorhaben
brauchen wir in Deutschland einfach viel zu lange. Das gilt
für den Aus- und Neubau von Straßen, Schienen,
Brücken und Wasserstraßen, und es gilt natürlich genauso für
die dringende Sanierung von alternden Straßenbrücken.
Wozu das führen kann und welche Folgen das für eine
ganze Region haben kann, erleben wir aktuell mit der
Sperrung der Rheinbrücke Bonn-Nord.
Eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur ist für
unser Gemeinwesen unabdingbar und elementar. Sie sichert
wirtschaftliches Wachstum und ist ein echter
Wettbewerbsfaktor. Sie ist Daseinsvorsorge, gerade auch im
ländlichen Raum. Und sie ist im Krisen- und
Verteidigungsfall lebenswichtig. Mit dem Sondervermögen hat
der Bund die finanzielle Grundlage für eine umfassende
Sanierung der Verkehrsinfrastruktur geschaffen. Das
Sondervermögen hilft aber nur, wenn wir schnell bauen
und es mit der Infrastruktur jetzt wirklich vorangeht.
Dazu müssen wir die komplizierten und langen
Genehmigungsverfahren endlich schneller hinbekommen, denn
all das viele Geld nützt nichts, wenn es in Verwaltungs-
und Gutachterschleifen stecken bleibt. Insofern brauchen
wir hier auf alle Fälle mehr Durchschlagskraft.
Eines ist aber auch klar: Wir bewegen uns in einem
vom europäischen Recht geprägten Spannungsfeld
zwischen dem Infrastrukturausbau und den Vorgaben aus
dem Natur- und Artenschutzrecht. Das europäische Recht
können wir Länder nicht ändern. Hier sind wir auf die
Initiative des Bundes angewiesen, den wir unterstützen.
Wir können aber im bestehenden Rechtsrahmen
flexiblere Lösungen schaffen. Hier enthielt schon der
Gesetzentwurf der Bundesregierung viele gute Ansätze. Ich danke
dem Bundesminister für Verkehr für die wichtige
Initiative und für die gute Vorlage, und ich danke den
Kolleginnen und Kollegen aus den Ländern für die umfangreiche
Stellungnahme des Bundesrates im ersten Durchgang.
Außerdem danke ich den Regierungsfraktionen im
Deutschen Bundestag, die viele Anmerkungen aus dem
Bundesrat aufgegriffen und weitere Aspekte eingebracht
haben. In Summe liegt mit dem Infrastruktur-
Zukunftsgesetz ein rundes Werk vor.
Was genau regelt und was bewirkt das Infrastruktur-
Zukunftsgesetz?
Es ist, wie ich finde, zunächst einmal ein Moderne-
Verwaltung-Gesetz. Die Genehmigungsverfahren werden
gestrafft, vereinfacht und vollständig digitalisiert. Schon
allein das sorgt für schnellere Verfahren. Überflüssige
Doppelprüfungen, wie zum Beispiel bei der
Raumverträglichkeitsprüfung oder bei der Linienbestimmung für
Bundesfernstraßen, entfallen im Genehmigungsverfahren.
Ebenso gilt: Was einmal genehmigt und gegebenenfalls
auch gerichtlich überprüft wurde, das gilt. Weitere
Schleifen vor Gericht sind überflüssig und belasten
wichtige Kapazitäten. Hier schafft das Gesetz endlich Klarheit
und Planbarkeit. Eine echte Verbesserung ist auch die
Stichtagsregelung, mit der in Zukunft nur noch die Sach-
und Rechtslage zum Abschluss der Beteiligungsphase
zählt. Damit fängt bei Rechtsänderungen während der
Planung nicht alles wieder von vorn an. Das ist auch ein
wichtiges Signal an die Planerinnen und Planer vor Ort:
Wir vertrauen auf eure Integrität und euer
Verantwortungsbewusstsein, dass ihr mit den neuen Regelungen,
zum Beispiel zu den vorläufigen Anordnungen,
verantwortlich umgeht.
Zweitens ist das Gesetz ein Wichtige-
Vorhabenzuerst-Gesetz. Viele wichtige Vorhaben werden
gesetzlich in das überragende öffentliche Interesse gestellt.
Zudem wird der Beitrag dieser Vorhaben für die
öffentliche Sicherheit als Abwägungsbelang festgeschrieben.
Das betrifft in Baden-Württemberg unter anderem
zentrale Vorhaben im Güterverkehr und im Personen- und
Nahverkehr auf der Schiene, rund 40 Aus- und
Neubauprojekte an Autobahnen und Bundesstraßen,
Ersatzneubauten und Unterhaltungsmaßnahmen an Brücken und
Tunneln, den Ausbau von Lkw-Parkplätzen und zentrale
Projekte der Binnenschifffahrt, zum Beispiel bei der
Verlängerung der Neckarschleusen. Die Priorisierung ist
wichtig. Sie darf auch durch das angekündigte Gesetz zur
Stärkung der natürlichen Infrastruktur nicht
zurückgedreht werden; das zu sagen, ist mir an dieser Stelle ganz
wichtig. Darauf wird im parlamentarischen Verfahren
und auch in den Beratungen hier im Haus zu achten sein.
Drittens ist das Infrastruktur-Zukunftsgesetz ein Mehr-
Praxistauglichkeit-Gesetz. Mit dem Fokus auf die
Population statt auf das einzelne Tier werden Natur- und
Umweltschutz praxisnäher und handhabbarer. Das ist ein
wichtiger Paradigmenwechsel und bringt
Infrastrukturausbau und Naturschutz in eine deutlich bessere Balance.
Die Inhalte sind bereits politisch innerhalb der MPK
abgestimmt und haben Eingang in die Föderale
Modernisierungsagenda gefunden. Ich möchte dafür werben, dass
wir nicht nur heute dem Gesetz zustimmen, sondern auch
weiterhin dem Bund aktive Partner bei der
Planungsbeschleunigung bleiben. Für das Land Baden-Württemberg
kann ich ankündigen, dass wir bei der anstehenden
Novellierung unseres Straßengesetzes wesentliche Inhalte
des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes in unser Landesrecht
übernehmen wollen. – Herzlichen Dank!
Vizepräsident Hendrik Wüst: Vielen Dank, Frau
Kollegin! – Ich erteile nun für das Land Sachsen-Anhalt
Frau Ministerin Dr. Hüskens das Wort.
Dr. Lydia Hüskens (Sachsen-Anhalt): Herr
Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden
Gesetz soll der Bau von Infrastruktur in Deutschland
schneller, einfacher und günstiger werden. Jeder und jede
hier im Raum weiß: Das ist bitter nötig. Wenn wir uns
unsere Infrastruktur vor Augen führen, dann fallen uns
marode Brücken ein, dann fallen uns Schienen ein, die
nicht mehr funktionsfähig sind, dann fallen uns
Verspätungen, Behinderungen, Entschleunigung ein. Wenn
ich an die eine oder andere Brücke denke, die inzwischen
abgängig ist, dann muss ich sagen: Das sind Bilder, die
man nie vergisst. Natürlich bleibt unsere Grundhaltung
dabei: Sanierung ist wichtig – bei Straße wie Schiene. In
einer der größten Wirtschaftsnationen auf diesem Globus –
und das ist Deutschland; das sollten wir uns vielleicht
manchmal vor Augen führen – muss aber immer auch die
Frage gestellt werden, wo neue Investitionen erforderlich
sind, um die Verkehrsinfrastruktur modernen
Anforderungen anzupassen. Wenn ein Verkehrsminister oder eine
Verkehrsministerin sich diese Aufgabe im Land stellt,
bekommt er oder sie relativ häufig von Mitarbeitern zu
hören – zumindest, wenn man in meinem Alter ist –: Das
werden Sie nicht mehr erleben. – Und damit meinen die
Mitarbeiter nicht die Amtszeit, sondern die Lebenszeit.
Meine Damen und Herren, das ist absurd. Das darf so
nicht sein. Wir müssen als Verkehrsminister ohnehin
immer über die Legislatur hinweg denken. Aber doch
bitte nicht über mehrere Legislaturen! Ich glaube, diesen
Zeithorizont müssen wir ändern, vor allen Dingen, wenn
wir das mal matchen mit den wirtschaftlichen oder
technologischen Entwicklungen, die wir beobachten. Es kann
ja nicht sein, dass wir eine Straße bauen, die dem
Gewicht des Lkws, der in Zukunft darüberfahren wird, gar
nicht mehr gerecht wird.
Zumindest in Sachsen-Anhalt gibt es eine Vielzahl
von Projekten, die dringend angegangen und realisiert
werden müssen. Sachsen-Anhalt hat das größte
autobahnfreie Gebiet dieser Republik. Und ja, das kann den einen
oder anderen hier im Raum vielleicht freuen. Die
Menschen bei uns im Land betrachten das mit großer Sorge.
Sie freuen sich über jeden Kilometer überregionaler
Straße, der fertiggestellt wird. Sachsen-Anhalt liegt mitten in
Deutschland. Viele von Ihnen, die nicht fliegen, fahren,
wenn sie zum Bundesrat kommen, durch unser Land. Die
ganzen Warenströme gehen durch unser Land. Dafür
brauchen wir eine entsprechende Infrastruktur. Nicht nur
mir zeigt jede Straßensperrung, die wir im überregionalen
Netz vornehmen müssen, sehr deutlich: In Sachsen-
Anhalt ist das Verkehrsnetz insgesamt zu dünn. Das ist
auch der Grund, warum wir bei einer Straßenfreigabe, bei
einer Autobahnfreigabe Pro-Autobahn-Demonstrationen
haben. Ich weiß gar nicht, in wie vielen Ländern es das
noch gibt, dass sich Menschen auf den Weg machen und
für die Fertigstellung einer Autobahn demonstrieren. Das
ist auch der Grund, warum wir als Land konsequent jede
vom Bund bereitgestellte Möglichkeit zur
Beschleunigung nutzen und auch nutzen werden. Wir brauchen all
diese Instrumente – ich nenne mal stellvertretend das
Thema „Eigengenehmigung für den
Brückenersatzneubau“ – und nutzen sie, damit die Menschen den Eindruck
haben, dass Verkehrsinfrastruktur kein
Generationenprojekt ist, sondern dass man die Fertigstellung noch zu
eigenen Lebzeiten erleben wird.
Aus meiner Sicht setzt das Infrastruktur-
Zukunftsgesetz an den richtigen Stellen an. Es schafft für uns die
Voraussetzungen, um Planungs- und
Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und die Digitalisierung im
Verkehrsbereich voranzutreiben. Und ja, es sorgt auch für
eine etwas größere Sicherheit beim Thema Finanzierung.
In diesem Zusammenhang ein klarer Appell –
wahrscheinlich nicht nur von Sachsen-Anhalt – in Richtung
Bund: Sorgen Sie dafür, dass die überregionale
Verkehrsinfrastruktur, was Sanierung, aber auch Neubau angeht,
wirklich ausfinanziert ist! Gerade vor dem Hintergrund
des Sondervermögens können Sie keinem Bürger, keiner
Bürgerin aktuell erklären, dass es am Geld fehlen soll.
Die Menschen sehen 500 Milliarden Euro im Raum
stehen und erwarten, dass das umgesetzt wird.
Wir begrüßen als Land das Gesetz ausdrücklich in
seinem Kernanliegen, ebenso die Ergänzung zum
Länderund-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz mit der
Möglichkeit der Kofinanzierung. Das ist der richtige
Weg, gerade in Zeiten klammer Kassen. Ich möchte mit
einem Appell an all diejenigen enden, die planen und die
genehmigen – es ist ja nicht überall ein Automatismus,
dass diese Beschleunigungsmöglichkeiten auch genutzt
werden –: Nutzen Sie diese
Beschleunigungsmöglichkeiten! Die Menschen in Deutschland erwarten einen
funktionsfähigen Staat. Sie erwarten eine Infrastruktur, die dem
Bild der Menschen von einer großen Wirtschaftsnation
entspricht. Das tut sie aktuell an vielen Stellen nicht.
Deshalb sind wir alle gefordert. Nutzen wir alles, was
dieses Gesetz uns zur Verfügung stellt! Nutzen wir alles,
was die anderen Beschleunigungsgesetze uns zur
Verfügung gestellt haben! Ich bin sicher: Das hat deutlich mehr
Wirkung als – in Anführungszeichen – „nur“ für das eine
oder andere Unternehmen. Das sendet deutliche Signale
in unsere Gesellschaft nach dem Motto „Schaut her:
Deutschland kann es!“.
Vizepräsident Hendrik Wüst: Ganz herzlichen
Dank! – Ich erteile das Wort Herrn Minister Schütz aus
Thüringen.
Steffen Schütz (Thüringen): Herr Präsident! Meine
Damen und Herren! Die Handlungsfähigkeit eines
Staates bemisst sich nicht an Sonntagsreden. Sie zeigt sich im
Alltag, nämlich daran, ob Brücken saniert, Bahnstrecken
ausgebaut und Straßen rechtzeitig fertig werden. Daran
messen uns die Bürgerinnen und Bürger. Sie bemessen
damit die Leistungsfähigkeit unseres Gemeinwesens –
und das zu Recht. Wenn Planungen und Genehmigungen
Jahre oder gar Jahrzehnte dauern, leidet nicht nur unsere
Infrastruktur. Es schwindet das Vertrauen in die
Handlungsfähigkeit unseres Staates. Deshalb ist das
Infrastruktur-Zukunftsgesetz viel mehr als nur ein Fachgesetz. Es
muss schneller, einfacher und auch digitaler gebaut
werden. Genau das werden wir tun.
Die im Gesetz enthaltenen Änderungen sollen dazu
beitragen, Planungs- und Genehmigungsverfahren von
Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen zu beschleunigen und
damit deren frühzeitige Realisierung zu ermöglichen.
Dies liegt natürlich in unser aller Interesse, denn
Mobilität ist für die Resilienz unseres Landes unerlässlich. Es
geht um einen Ausgleich zwischen Planungs- und
Genehmigungsbeschleunigung und zügiger Umsetzung von
dringend notwendigen Verkehrsinfrastrukturprojekten
einerseits und Bürgerbeteiligung und Schutz der Umwelt
andererseits. Dieses Verhältnis müssen wir neu justieren.
Wir in Thüringen, dem grünen Herz Deutschlands,
wissen aus eigener Erfahrung, dass schnellere Verfahren
funktionieren können. Die Verkehrsprojekte Deutsche
Einheit haben gezeigt, dass zügige Planung und hohe
Akzeptanz absolut kein Widerspruch sind. Es ist eben
einfach nicht nachvollziehbar, dass wir damals
beispielsweise unsere Bahntrassen von Erfurt über Eisenach nach
Bebra und vom Saaletal in Richtung Bayern in nur zwei
Jahren unter laufendem Betrieb modernisiert haben und
wir heute von einem Jahr Vollsperrung für eine 30-
Kilometer-Strecke reden. Das versteht nun wirklich niemand.
Deshalb sollten wir uns heute von unseren damaligen
Erfahrungen leiten lassen.
Die Länder haben den Prozess von Anfang an
unterstützt. Ich möchte Ihnen, Herr Bundesminister,
ausdrücklich für die kooperative Zusammenarbeit danken, für die
Diskussionen, die wir geführt haben. Das verstehe ich als
Thüringer unter Ermöglichungskultur. Ich freue mich,
dass wir bestimmt noch viele Ideen haben werden, um
hier weiterzuarbeiten. Zu erwähnen ist auch – Herr
Ministerpräsident Özdemir hat es schon gesagt –:
Naturschutzfachlich wird die durch dieses Gesetz eingeführte
Gleichstellung von Realkompensation und
Ersatzzahlungen weiterhin kritisch gesehen. Ja, das ist so. Deshalb
braucht es besonders hier einen vernünftigen Ausgleich
zwischen Ökonomie und Ökologie. Und ja, eine echte
Beschleunigung von Infrastrukturmaßnahmen ist nicht
nur wichtig und erforderlich. Sie ist das Gebot der
Stunde. Das darf aber nicht dazu führen, dass wir einen
Schritt vorwärts und dann wieder zwei zurück machen.
Sie wissen, wovon ich spreche.
Die Bauwirtschaft spürt aktuell noch nicht, dass wir
das Sondervermögen wirklich auf die Straße, auf die
Schiene oder auf die Brücke bringen. Deshalb: Denken
wir bitte an unseren Mittelstand! Eines sollten wir uns
nicht vormachen: Mit diesem Gesetz allein werden wir
die bestehenden Herausforderungen nicht lösen können.
Weitere Vereinfachungen sind auf den
unterschiedlichsten Ebenen wichtig. Als Thüringer Minister für Digitales
und Infrastruktur bin ich überzeugt, dass wir Planungs-
und Genehmigungsverfahren konsequent digitalisieren
und vor allem auf entbehrliche Verfahrensschritte
verzichten müssen. Was auf der Bundesebene beschlossen
wurde, muss sich natürlich auch in den Ländern
widerspiegeln. Deswegen haben wir gerade ein
Entlastungsgesetz auf den Weg gebracht und werden jedes Jahr ein
weiteres Entlastungsgesetz auf den Weg bringen. Diesen
Weg werden wir also entschieden fortsetzen, damit –
liebe Kollegin Hüskens – wir es auch noch erleben. –
Vielen Dank!
Vizepräsident Hendrik Wüst: Danke Ihnen! – Das
Wort hat nun Frau Staatsministerin Kraushaar aus
Sachsen.
Regina Kraushaar (Sachsen): Sehr geehrter Herr
Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wer
zügig Brücken sanieren, Schienen ausbauen und unsere
Infrastruktur ertüchtigen will, muss die Bremse lösen.
Dafür hat Sachsen früh geworben. Mit unserer
Bundesratsinitiative haben wir uns dafür starkgemacht, das
Verfahrensrecht einheitlicher, digitaler und praxistauglicher
zu machen. Gut, dass sich vieles im Gesetz wiederfindet!
Vielen Dank an Sie, Herr Bundesminister Schnieder! Das
ist die richtige Richtung.
Bevor ich Ministerin wurde, war ich Präsidentin der
Landesdirektion Sachsen, unserer Mittelbehörde für den
Gesetzesvollzug, die viele dieser Planungs- und
Genehmigungsverfahren selbst führt. Ich weiß deshalb aus
eigener Anschauung, wo in einem
Planfeststellungsverfahren die Zeit verloren geht. Sie geht oft schon verloren,
bevor ein Verfahren überhaupt richtig begonnen hat: bei
Gutachten, Fachbeiträgen, durch immer neue Tekturen.
Die Verfahren sind über die Jahre nicht nur länger
geworden. Nein, sie sind auch erheblich komplexer
geworden. Genau deshalb ist mir eines besonders wichtig: Wir
wissen, dass ein gutes Gesetz seine Feuerprobe nicht im
Bundesgesetzblatt, sondern bei der Umsetzung in der
Praxis bestehen muss. Unsere Behördenmitarbeiterinnen
und -mitarbeiter vor Ort – das ist hier schon
angeklungen – brauchen echte Arbeitserleichterungen, damit
Planung, Genehmigung und Bau von Infrastrukturprojekten
tatsächlich zügiger vorankommen können. Die
Kolleginnen und Kollegen, die diese Verfahren jeden Tag mit
großem Engagement führen, brauchen für eine saubere
Umsetzung, für eine gute Umsetzung, klare Vorgaben.
Das gilt gerade für die Digitalisierung. Sie wirkt erst
dann beschleunigend, wenn ein Verfahren durchgängig
digital läuft und nicht analog und digital zugleich.
Lassen Sie mich mit Blick auf die Debatte eines klar
sagen: Beschleunigung heißt für uns nicht weniger
Umweltschutz und nicht weniger Beteiligung, sondern
weniger Vorlagen, weniger Berichtspflichten und
Doppelprüfungen, frühestmögliche Konfliktklärung und mehr
Verlässlichkeit für alle Beteiligten. Dass es sich lohnt,
dranzubleiben, zeigt ein Beispiel, das uns in Sachsen
unmittelbar betrifft: die Elektrifizierung bestehender
Bahnstrecken. Im Entwurf war hier eine starre Grenze von
60 Kilometern vorgesehen, oberhalb derer eine
Umweltverträglichkeitsprüfung fällig geworden wäre. Ich sage es
mal so: ohne überzeugende fachliche Begründung.
Sachsen hat das kritisiert. Jetzt liegt die Grenze bei
180 Kilometern. Das ist ein echter Fortschritt. Das
bedeutet ganz konkret: Verkehrlich wichtige nahräumliche
Vorhaben, zum Beispiel die Elektrifizierung der Strecken
von Leipzig nach Chemnitz oder von Dresden nach
Görlitz, können nun schneller vorangetrieben werden. So
kann und so sollte ein gutes Gesetzgebungsverfahren
funktionieren. Der Bund greift die Erfahrungen der
Länder auf. Auch dafür vielen Dank, Herr Schnieder!
Ein Anliegen bleibt uns für die nächsten Schritte
wichtig: die Finanzierung. Auch hier bewegt sich etwas. Die
Länder können die Mittel aus dem Sondervermögen
künftig flexibler einsetzen. Aber Planung, Bau und
Abschluss eines Projekts brauchen über die gesamte
Laufzeit verlässliche Mittel, gerade bei der Schiene. Das beste
Planungsrecht nützt nichts bis wenig, wenn das Geld bei
Planungsbeginn nicht gesichert ist. Dafür werben wir
weiter.
Meine Damen und Herren, das Gesetz ist ein wichtiger
und richtiger Schritt. Der Gesetzentwurf zum Schutz der
natürlichen Infrastruktur, der soeben in die
Länderanhörung gegeben wurde, muss dieses Gesetz ergänzen und
darf es nicht, wie zu befürchten ist, ausbremsen und
konterkarieren. Nur so können am Ende – und das ist uns
gemeinsam das Wichtigste – die Menschen und die
Wirtschaft in diesem Land davon profitieren, von Brücken,
Schienen und Straßen, deren Bau oder Sanierung zügig
vorankommt. Sachsen wird diesem Gesetz zustimmen.
Ich werbe dafür, dass wir das gemeinsam tun. – Vielen
Dank!
Vizepräsident Hendrik Wüst: Ganz herzlichen
Dank, Frau Kollegin! – Ich erteile nun dem
Bundesminister für Verkehr, Herrn Minister Schnieder, das Wort.
Patrick Schnieder, Bundesminister für Verkehr:
Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Wir
brauchen dringend mehr Tempo beim Sanieren,
Modernisieren und Ausbauen unserer Infrastruktur. Genau dafür
sorgen wir mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz, über
das Sie heute abstimmen. Wichtige Infrastrukturvorhaben
können damit künftig deutlich schneller geplant und
genehmigt werden. Neben Brücken, die ersetzt werden
müssen, zählen dazu zum Beispiel auch Zugstrecken, die
wir elektrifizieren, digitalisieren und modernisieren
wollen, ebenso Engpässe, etwa auf Autobahnen oder
Bundesstraßen, und erstmals auch alle wichtigen
Wasserstraßenprojekte. Dank der Änderungen, die Sie, die Länder,
noch eingebracht haben, beziehen wir auch das
Instandsetzen von systemrelevanten Schifffahrtsanlagen, also
etwa von Schleusen, mit ein. All diese Vorhaben liegen
künftig im überragenden öffentlichen Interesse, was bei
Abwägungsentscheidungen angemessen berücksichtigt
werden muss. Auch werden wir Planungs- und
Genehmigungsverfahren insgesamt beschleunigen.
Ein wichtiger Baustein dabei ist die weitere
Digitalisierung. Verfahren können damit in Zukunft komplett
digital durchgeführt werden, beispielsweise das
Planfeststellungsverfahren. Das spart Papierberge, wertvolle Zeit
und Geld. Beim Planfeststellungsverfahren sagen
Experten bis zu 30 Prozent Zeitersparnis nur durch
Digitalisierung voraus. Zudem wird es künftig in bestimmten Fällen
verbindliche Fristen geben. Wenn sie verstrichen sind,
gilt die Zustimmung als erteilt. Damit verhindern wir
Stillstand durch Nichtentscheidung.
Auch bei unvermeidbaren Eingriffen in Natur und
Landschaft schaffen wir praxistaugliche Lösungen.
Wichtig dabei ist – und das möchte ich hier noch einmal
betonen –: Wir senken die Umweltstandards nicht ab.
Wir machen die Verfahren in diesem Bereich
handhabbarer. Konkret bedeutet das, dass künftig Ausgleich, Ersatz
und Ersatzgeldzahlung gleichrangig zur Verfügung
stehen. Der Vorhabenträger muss sich also nicht mehr
zwangsläufig selbst um eine Ausgleichsfläche oder
Naturschutzmaßnahme bemühen. Es reicht, wenn er das
Ersatzgeld zahlt und damit dann eine geeignete Fläche
gesucht und eine erforderliche Maßnahme umgesetzt
wird. So kann sich der Vorhabenträger voll und ganz auf
das Verkehrsvorhaben konzentrieren, und trotzdem ist ein
effizienter und praxisgerechter Naturschutz sichergestellt.
Diese Ersatzgeldregelung wurde im parlamentarischen
Verfahren noch ausgeweitet auf
Energieinfrastrukturvorhaben, wie etwa den Bau von Windenergieanlagen auf
See. Auch das begrüßen wir sehr. Überhaupt haben wir
im parlamentarischen Verfahren das Gesetz an wichtigen
Stellen weiter verbessert. Dazu gehört zum Beispiel die
Stichtagsregelung bei Planfeststellungsverfahren. Das
wurde Ende Juni mit dem Ersten Fortschrittsbericht zur
Föderalen Modernisierungsagenda bereits angekündigt.
Künftig bleibt es dadurch bei der Sach- und Rechtslage,
die nach Abschluss der Beteiligungsphase gilt, wenn der
Vorhabenträger das verlangt. Das schafft
Planungssicherheit für alle Beteiligten.
Es wurde auch beschlossen, dass die Länder die
Möglichkeit haben, Vorhaben, die mit Mitteln aus dem
Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität
finanziert werden, kozufinanzieren. Möglich macht das eine
Änderung des Länder-und-Kommunal-
Infrastrukturfinanzierungsgesetzes. Darüber hinaus wurden viele weitere
Anregungen von Ihnen aufgegriffen, wie die eben bereits
erwähnten Ergänzungen beim überragenden öffentlichen
Interesse. Das betrifft auch die Ausweitung des
überragenden öffentlichen Interesses auf die vierstreifige
Erweiterung von bestimmten Bundesstraßen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, rund 82
Prozent der Menschen in Deutschland wünschen sich nach
jüngsten Umfragen mehr Investitionen in Straßen,
Brücken und Schienen. Mit Rekordinvestitionen in unsere
Infrastruktur kommt diese Bundesregierung dem
Wunsch, aber insbesondere dem Erfordernis, das dort
besteht, nach. Erst am Montag haben wir im Kabinett den
Haushaltsentwurf für 2027 beschlossen und festgehalten,
dass wir auf einem weiterhin hohen Niveau in unsere
Verkehrsinfrastruktur investieren werden, trotz des
Konsolidierungsdrucks, der besteht. Insgesamt stehen von
2026 bis 2030 rund 170 Milliarden Euro für
Verkehrsinvestitionen bereit. Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz ist
ein wichtiger Schritt, damit dieses Geld schnell verbaut
werden kann. Es macht den Staat handlungsfähiger, wenn
es darum geht, wichtige Projekte umzusetzen, die im
Moment noch Jahre oder Jahrzehnte dauern. Es trägt dazu
bei, dass Bürgerinnen und Bürger und Wirtschaft wieder
stärker darauf vertrauen können, dass der Staat Probleme
nicht nur erkennt, sondern sie auch löst, und zwar
möglichst schnell. Kurzum: Die Bürgerinnen und Bürger und
die Wirtschaft warten auf dieses Gesetz. Ich bitte um Ihre
Zustimmung.
Vizepräsident Hendrik Wüst: Vielen herzlichen
Dank, Herr Bundesminister Schnieder!
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. – Herr
Minister Tonne (Niedersachsen) hat eine Erklärung zu
Protokoll1 abgegeben.
Wir stimmen ab über die Ausschussempfehlungen und
einen Landesantrag.
Ich beginne mit den Ausschussempfehlungen.
Wer der Empfehlung in Ziffer 1 folgen möchte, den
Vermittlungsausschuss aus dem vorgeschlagenen Grund
anzurufen, den bitte ich um das Handzeichen. – Klare
Minderheit.
Damit hat der Bundesrat den Vermittlungsausschuss
n i c h t angerufen.
Dann frage ich, wer dem Gesetz entsprechend Ziffer 2
zustimmen möchte. Ihr Handzeichen bitte! – Klare
Mehrheit.
Dann ist so beschlossen.
(Björn Fecker [Bremen]: Herr Präsident!)
– Bitte sehr!
Björn Fecker (Bremen): Auch wenn wir bei der
Unterstützung der Häfen in Bremen an einem Strang ziehen,
1 Anlage 1
so haben wir doch bei anderen Themen des Gesetzes im
Senat unterschiedliche Auffassungen. Ich stimme
deswegen dem Gesetz nicht zu.
Vizepräsident Hendrik Wüst: Dann habe ich hier
festzustellen, dass das Land Bremen nicht einheitlich
abstimmt. Damit ist das Votum ungültig. Es war trotzdem
eine klare Mehrheit.
Wir haben noch über die empfohlene Entschließung
abzustimmen.
Ich beginne mit dem Landesantrag. Wer ist dafür? –
Klare Mehrheit.
Weiter mit den Ausschussempfehlungen:
Ziffer 3 lasse ich nach Buchstaben getrennt
abstimmen. Bitte Ihr Handzeichen für:
Buchstabe a! – Mehrheit.
Buchstabe b! – Mehrheit.
Buchstabe c! – Mehrheit.
Ziffer 4! – Mehrheit.
Ziffer 5! – Minderheit.
Ziffer 6! – Minderheit.
Ziffer 7! – Minderheit.
Ziffer 8! – Mehrheit.
Ziffer 9! – Minderheit.
Ziffer 10! – Minderheit.
Ziffer 11! – Minderheit.
Ziffer 12! – Mehrheit.
Ziffer 13! – Mehrheit.
Ziffer 14! – Mehrheit.
Ziffer 15! – Mehrheit.
Ziffer 16! – Mehrheit.
Ziffer 17! – Mehrheit.
Ziffer 18! – Mehrheit.
Ziffer 19! – Minderheit.
Ziffer 20! – Minderheit.
Ziffer 21! – Minderheit.
Ziffer 22! – Minderheit.
Ziffer 23! – Minderheit.
Ziffer 24! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat auch eine Entschließung
gefasst.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 86 auf:
TOP 86
Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der
gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-
Beitragssatzstabilisierungsgesetz) (Drucksache 411/26, zu
Drucksache 411/26, zu Drucksache 411/26 (2))
Ich erteile das Wort Herrn Ministerpräsidenten
Dr. Söder aus Bayern.
Dr. Markus Söder (Bayern): Herr Präsident! Meine
sehr verehrten Damen und Herren! Es ist ein großes, ein
wichtiges und auch kein einfaches Vorhaben, über das
wir heute reden und über das wir zu entscheiden haben.
Es geht um die Gesundheit, die jedem Einzelnen wichtig
ist, ein Thema, das jeden Einzelnen betrifft. Wir haben
aber die Verantwortung, nicht nur den Einzelnen zu
sehen, sondern auch das gesamte System. Unser Problem
ist: Unser Gesundheitssystem beginnt zu wackeln, aus
den Fugen zu geraten. Die Beiträge können enorm
steigen, die Ausgaben wachsen.
Wenn Beiträge steigen, bedeutet das nicht nur, dass
die Bürger mehr zahlen müssen, sondern am Ende vor
allen Dingen auch, dass die Wirtschaft durch die
Lohnnebenkosten massiv belastet wird. Unser Land ist derzeit – es
wurde vorhin angesprochen – in einer schweren
Wirtschaftskrise. Wir müssen alles dafür tun, dass die
Wirtschaft entlastet wird und trotzdem soziale Verantwortung
bestehen bleibt. Insofern ist es für viele gar nicht einfach,
dem Gesetz, das jetzt vorliegt, zuzustimmen oder es zu
akzeptieren. Es ist ein Gesamtkompromiss, der hart
erarbeitet wurde und der am Ende eine wichtige
Entscheidung bedeutet. Keiner hatte Zutrauen, dass Deutschland
es noch schafft, für die großen Sozialreformen
Vorschläge zu unterbreiten. Die Rentenkommission hat den ersten
großen Wurf gemacht – der für uns in Deutschland
wichtig ist. Den zweiten gibt es jetzt beim Thema Gesundheit.
Wir müssen handeln, sonst steigen die Beiträge massiv.
Das würde uns massiv schaden.
Die Diskussion dreht sich um das Verschieben,
Aufschieben, Nicht-Entscheiden. Und dafür gibt es ja gute
Argumente. Es gibt immer Einzelpunkte, die man völlig
anders sehen kann. Es haben viele Kritik angemeldet, aus
allen Bereichen. Manchmal ist es aber so: Wenn es alle
irgendwie kritisieren, kann es vielleicht sein, dass es
gerade genau der Mittelweg ist, der am Ende tragbar ist.
Wenn wir aber nicht entscheiden, verschieben,
hinausschieben – wer profitiert davon? Die Bürger
wahrscheinlich nicht. Die Wirtschaft auf keinen Fall. Vielleicht
profitieren aber diejenigen, die uns dann vorwerfen, wir
seien gar nicht entscheidungsfähig, die uns unterstellen,
wir könnten gar nicht mehr große Reformen
voranbringen. Sind Parteien, die älter sind, Altparteien, die nicht
mehr entscheiden können? Ich sehe das anders. Ich
glaube, wir haben heute aus unserer Verantwortung heraus
die Aufgabe, zu entscheiden, eine vernünftige Abwägung
zu treffen und eine Balance herzustellen.
Bis in die letzten Stunden hinein wurde verhandelt.
Der Bund hat sich bewegt. Die Länder haben noch mal
Druck gemacht – übrigens zu Recht. Verbesserungen
wurden erreicht, vor allem für die Krankenhäuser. Der
Beitrag der Krankenhäuser wird deutlich reduziert.
Bürokratische Vorgaben werden fast schon maximal
dereguliert. Auch die Universitätskliniken erfahren etwas
Entgegenkommen. Das alles hilft den Krankenhäusern noch
nicht genug, aber es ist eine Möglichkeit, einen Weg zu
finden, mit der Herausforderung umzugehen.
Zum Thema Pharmaindustrie gibt es immer
unterschiedliche Meinungen. Einige fordern, sie solle mehr
leisten. Wir haben vor wenigen Tagen gesehen, was
schon passiert: Große Pharmaunternehmen, die im
globalen Wettbewerb stehen, überlegen, Investitionen in
Deutschland zurückzuziehen. Das trifft vor allem den
Süden Deutschlands stark, beispielsweise auch Hessen
und Rheinland-Pfalz. Ist das der richtige Weg, wenn wir
eine weitere große Industrie aus dem Land treiben? Ich
halte Entschließungsanträge und die Diskussionen
darüber, zu helfen und der forschenden Pharmaindustrie
einen Platz in Deutschland zu ermöglichen, für richtig.
Krankenhäuser und Pharmaindustrie waren zwei
Bereiche, die am Ende noch einmal ganz entscheidend waren.
Ja, es gibt viele einzelne Punkte, bei denen auch ich an
einigen Stellen gern mehr oder weniger hätte – keine
Frage! – und über die wir auch alle verhandelt haben. Ich
hätte mir zum Beispiel gewünscht, dass noch mehr Geld
für versicherungsfremde Leistungen aus dem
Bundeshaushalt kommt. Dennoch gibt es auch hier Bewegung.
Statt 250 Millionen Euro kommt deutlich mehr, nämlich
weitere 750 Millionen Euro, sodass die
Bundesbeteiligung jetzt bei 1 Milliarde Euro liegt. Das ist noch nicht
das Ende der Entwicklung, aber ein guter Schritt. Wenn
man alles abwägt, dann auch die Familienversicherung,
die beitragsfreie Mitversicherung: Da hätte ich mir ein
Weniger an Veränderung gewünscht. Wir haben aber
erreicht, dass es am Ende verträglich geworden ist.
Das Gesamtpaket jedenfalls, davon bin ich fest
überzeugt, bremst die Kostenentwicklung und führt dazu, dass
die Beiträge stabil bleiben – ein Paket, das muss man
auch sehen, von rund 19 Milliarden Euro, das in vier
Monaten mit vielen Diskussionen auf die Beine gestellt
wurde. Am Ende werden schon 2030 rund 38 Milliarden
Euro Einsparungen erbracht werden können. Wenn man
das einmal betrachtet – das ist wuchtig! Hat man dabei
Schmerzen? Klar. Gibt es Einzelfälle, in denen man sich
vorstellen könnte, dass es anders sein müsste? Auch klar.
Glaubt jemand aber, dass er einen besseren Vorschlag
hat, wie man es machen kann? Glaubt jemand, dass man
es jetzt, indem man noch fünfmal darüber redet,
irgendwie besser macht? Oder entsteht dadurch nicht der
Eindruck, dass wir gar nicht mehr handeln können? Man
muss alles ausdiskutieren, man muss abwägen. Am Ende
muss man aber – und das unterscheidet uns letztlich von
anderen, die hier nicht in Verantwortung sind –
entscheiden können. Ich glaube, dass das Gesetz, so wie es ist,
mit Schmerzen, am Ende zustimmungsfähig ist und wir
damit einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung unseres
Landes leisten.
Mir sei noch gestattet, zu sagen: Ich habe das Gefühl,
dass wir damit insgesamt – und die meisten, die hier im
Raum sind, tragen ja in unterschiedlichen Funktionen die
Gesamtverantwortung für Deutschland mit – unserem
gesamten Land und der Demokratie einen Dienst
erweisen, indem wir uns nicht vor anderen verstecken, sondern
mutig und entschlossen nach außen treten und sagen: Ja,
wir können es! Wir können entscheiden. Wir als
Demokraten sind in der Lage, auch schwere Dinge gemeinsam
zu entscheiden. Deswegen finden wir den Entwurf gut
und würden den Vermittlungsausschuss nicht anrufen.
Präsident Dr. Andreas Bovenschulte:
Herzlichen Dank, Herr Kollege! – Als Nächstes rufe ich auf:
Frau Ministerpräsidentin Rehlinger aus dem Saarland.
Anke Rehlinger (Saarland): Herr Präsident! Meine
sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen
und Kollegen! Der Bericht der Finanzkommission
Gesundheit und sogar das Gesetz selbst machen sehr
deutlich, wie groß die Herausforderungen sind, vor denen wir
stehen und die bewältigt werden müssen, wenn das Ziel
einer guten gesundheitlichen Versorgung, aber eben auch
der Bezahlbarkeit aus Sicht der Versicherungsnehmer
und auch aus Sicht der Unternehmen in Deutschland
vernünftig erreicht werden soll. Ich finde es wichtig, dass
es, selbst wenn man in der Frage, ob es noch eine Runde
des Verhandelns geben soll oder nicht, unterschiedlicher
Meinung ist, heute an einem Punkt keine unterschiedliche
Meinung in diesem Haus gibt: nämlich dazu, dass
Nichtstun an dieser Stelle keine Alternative ist, dass es
Veränderungen und Reformen bedarf und auch, dass diese
Veränderungen und Reformen in ihrer konkreten
Ausgestaltung niemals so sein werden, dass sie die Zustimmung
aller finden werden und dass das wahrscheinlich sogar in
den allerwenigsten Fällen der Fall sein wird. Denn
Nichtstun führt entweder zu dem einen Ergebnis, dass wir
bei einem gleichbleibenden Beitragssatz schon im
nächsten Jahr eine Deckungslücke von 19 Milliarden Euro
hätten, die bis zum Jahr 2030 auf 40 Milliarden Euro
anwachsen würde – eine völlige Überforderung des
Systems, etwas, das undenkbar und auch unwägbar ist. Oder
aber das Nichtstun führt in der anderen Alternative zu
einem ungebremsten Anstieg des Beitragssatzes mit den
entsprechenden Konsequenzen für Versicherungsnehmer
und die Wirtschaft und damit den Standort Deutschland
insgesamt – ebenso undenkbar und unverantwortlich.
Nichtstun ist also keine Alternative. Stattdessen sollten
wir das Richtige tun oder zumindest mit dem, was
vorgelegt wird, nicht neue Probleme schaffen, die so groß und
für die Leistungserbringer teilweise so existenziell sind,
dass man sie auch nicht ohne Weiteres verantworten
kann.
Der vorliegende Gesetzentwurf stellt sich dieser nicht
ganz einfachen Herausforderung und bietet eine ganze
Reihe Lösungsansätze, die nicht alle schön, aber, ich
würde sagen, überwiegend zielführend und in der gerade
angeführten Gesamtabwägung letztendlich auch
vertretbar sind. Es gibt allerdings ein paar Punkte, bei denen ich
sagen würde, dass sie in ihren negativen Auswirkungen
so gewichtig sind, dass sie noch einmal einer – nicht auf
Ewigkeit, nicht bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag
vertagten – weiteren Betrachtung zugeführt werden müssten.
Ich will das nur an einigen wenigen Punkten festmachen
und jetzt nicht die ganze Kritik, die uns allesamt auf den
unterschiedlichsten Wegen erreicht hat, hier noch einmal
vortragen. Darum geht es auch nicht, wenn man
politische Verantwortung trägt. Aber es sind die Punkte, die
zumindest mich dazu veranlasst haben, zu sagen: Die
Anrufung des Vermittlungsausschusses zu diesem
Zeitpunkt ist vertretbar. Sie ist sogar notwendig, um zu einem
wirklich insgesamt vertretbaren Ergebnis zu gelangen.
Dabei führt mich die Debatte vor allem zum Blick auf
die Krankenhaussituation. Das betrifft zum einen die
Krankenhausträger als Leistungserbringer, aber im
Endeffekt auch die Bürgerinnen und Bürgern, denn um deren
Gesundheitsversorgung geht es letztendlich. Die
Bezahlbarkeit ist das eine, die hohe Qualität ist das andere.
Drittens darf aber auch die Wohnortnähe nicht aus dem Blick
geraten. Das ist ja auch Gegenstand der
Krankenhausstrukturreform, über die wir reden, wodurch es jetzt
natürlich auch sich überholende Ereignisse gibt. Wir
erkennen an, dass in dieser und der letzten Woche, in den
letzten Tagen und Stunden von der Bundesseite eine Reihe
von Vorschlägen unterbreitet worden ist, die sehr wohl
geeignet sind, die Situation zu verbessern. Das ist ganz
abstrakt betrachtet das Thema Bürokratieabbau. Dort
wurde noch mal nachgelegt. Das ist richtig. Die
Geburtshilfe, die Pädiatrie, die Unikliniken dürften von diesen
Vorschlägen profitieren. Und der Verzicht auf die strikte
Anwendung der Personaluntergrenzen für alle hilft uns
im Moment in der Versorgungssituation vor Ort. Aber es
bleibt ein wesentlicher, ganz großer Kritikpunkt, nämlich
dass die Tarifsteigerungen nicht mehr vollständig
refinanziert werden könnten. Meine sehr verehrten Damen
und Herren, das ist ein Punkt, der in zweierlei Hinsicht
hochproblematisch ist:
Erstens. Wir haben, glaube ich, alle miteinander in der
Vergangenheit sehr dafür gekämpft, dass das
medizinische Fachpersonal, dass das Pflegepersonal anständig
bezahlt wird und dass Tariflöhne dafür – zumindest aus
meiner Perspektive – die bestmögliche Gewähr bieten.
Jetzt soll allerdings ein System unterstützt werden, das
darauf aufbaut, dass das, was die Tarifparteien
miteinander vereinbart haben, nicht mehr refinanziert wird, weil
man einfach sagt: „Das wollen wir nicht so ohne
Weiteres übernehmen“. Das kann und das darf von dieser Stelle
aus nicht unterstützt werden – insbesondere deshalb, weil
das die Krankenhäuser in eine massive finanzielle
Schieflage bringen wird, wodurch letztendlich die Versorgung
gefährdet wird.
Zweitens. Die Krankenhäuser befinden sich momentan
ohnehin in einem Transformationsprozess. Wir sind in
den Ländern dabei, die Leistungsgruppenzuweisungen
vorzunehmen. Am Ende des Tages könnte es sein, dass
wir Leistungsgruppenzuweisungen für Krankenhäuser
vornehmen, die uns jetzt schon zurückmelden, dass sie
unter diesen Bedingungen überhaupt nicht mehr
auskömmlich arbeiten können, und dass somit unser
Versorgungsauftrag nicht mehr ohne Weiteres erfüllt werden
kann.
Eine aktuelle Umfrage besagt, dass sich unter diesen
Bedingungen 42 Prozent der Kliniken für 2027 als
insolvenzgefährdet betrachten und 53 Prozent eine
Insolvenzgefahr im darauffolgenden Jahr 2028 sehen. Zwei Drittel
können Standortschließungen unter den gegebenen
Bedingungen nicht ausschließen. Meine sehr verehrten
Damen und Herren, dem kann man noch entgegenwirken,
wenn es sich um kommunale Träger handelt, indem man
einen Ausgleich vornimmt. Das allerdings würde unsere
Kommunen noch einmal ganz erheblich belasten. Das
Geld dafür haben sie ganz oft nicht. In den Fällen, wo
nicht die Kommunen die Träger der Krankenhäuser sind,
gibt es für uns Länder noch nicht einmal mehr die
Möglichkeit, ohne Weiteres einzugreifen, weil es gerade nicht
um Investitionskosten geht, für die wir originär zuständig
sind, sondern weil es sich um einen Ausgleich auf der
Betriebskostenseite handeln würde, für die die Länder ja
ganz ausdrücklich nicht zuständig sind, sondern der
Bund. Das heißt, wir würden vor einer nahezu unlösbaren
Aufgabe stehen. Die Frage, wie wir
Krankenhausversorgung leisten können, könnte unter diesen
Rahmenbedingungen nicht mehr adäquat beantwortet werden. Ich
finde, allein das ist ein Punkt, der noch einmal ausgeleuchtet
werden muss: ob wir uns wirklich alle der Konsequenzen
an dieser Stelle bewusst sind und ob es nicht einen
besseren, einen klügeren Weg gibt, Einsparungen zu
generieren, ohne eine unkontrollierte
Krankenhausversorgungssituation entstehen zu lassen, in der wir noch nicht einmal
mehr die Instrumente in der Hand hätten, um dem etwas
entgegenzusetzen.
Ich möchte beispielhaft zwei weitere kleine Punkte
anführen. Das ist zum einen das Thema Psychotherapeuten.
Die Versorgung stellt sich in diesem Bereich ohnehin
schon problematisch dar, mit sehr langen Wartezeiten für
Patientinnen und Patienten, die dringend auf
Unterstützung angewiesen sind. Deren Situation wird durch die
Vorschläge nicht verbessert werden, sie wird
verschlechtert werden. Ich halte das für einen durchaus eklatanten
Mangel der Vorschläge, die dazu gemacht worden sind.
Gleichermaßen gilt dies für die hausärztliche Versorgung,
im Bereich der niedergelassenen Ärzte, der uns im
Übrigen ja hilft, Kosten im stationären Bereich zu sparen.
Denn all das, was durch die Praxen versorgt werden
kann, führt nicht zu – in der Regel höheren – Kosten im
stationären Bereich, sondern wird von guten Fachkräften
ambulant erledigt. Insofern scheint mir die
Fixkostendegression, die einerseits ohnehin nicht für einen großen
Beitrag bei den Einsparungen steht, aber auf der anderen
Seite ein falsches Prinzip befördert, nicht der klügste
Ansatz zu sein. Wir dürfen nicht am Ende diejenigen
bestrafen, die mehr arbeiten müssen, wollen und auch
können und uns dabei helfen, die Versorgung gerade im
ländlichen Raum und gerade angesichts des
Hausärztemangels noch in den Griff zu bekommen.
Eine ganze Reihe von anderen kritischen Punkten will
ich hier ausblenden. Es geht nicht darum, sie hier
aufzulisten. Ich weiß auch, dass man nicht für alle Punkte die
eine Lösung finden wird, die alle zufriedenstellt. Aber ich
glaube, die drei Punkte, die ich angeführt habe, sollten
wir stärker in den Blick nehmen. Den ersten auf jeden
Fall! Aus diesem Grund beantrage ich, den
Vermittlungsausschuss anzurufen, und würde mich über Ihre
Unterstützung freuen. Das ist nicht die Vertagung einer
wichtigen Entscheidung für die Gesundheitsversorgung in
Deutschland, sondern es ist das Herbeiführen eines
angemessenen Arbeitsergebnisses in einer wichtigen Frage.
Dafür würde ich gern den Weg frei machen, um diese
Frage ordnungsgemäß im Sinne der Leistungserbringer,
vor allem aber auch im Sinne der Versicherten und der
Menschen, die auf gesundheitliche Unterstützung
angewiesen sind, zu beantworten. – Herzlichen Dank!
Präsident Dr. Andreas Bovenschulte:
Herzlichen Dank, Frau Kollegin Rehlinger! – Ich rufe auf: Frau
Ministerin Drese aus Mecklenburg-Vorpommern.
Stefanie Drese (Mecklenburg-Vorpommern): Sehr
geehrter Herr Bundesratspräsident! Sehr geehrte Damen
und Herren! Dass wir heute abschließend über das GKV-
Beitragssatzstabilisierungsgesetz befinden sollen, ist aus
Sicht der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns
und auch weiterer Landesregierungen ein großer Fehler.
Parallel zu unserer Sitzung berät der Bundestag das
Gesetz und nimmt dabei wohl auch umfangreiche
Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf vor.
Allein dass wir jetzt debattieren und irgendwann heute
Nachmittag abstimmen, ist kein gutes Zeichen mit Blick
auf die Erarbeitung eines solch wichtigen Gesetzes, das
praktisch jede Bürgerin und jeden Bürger in unserem
Land in irgendeiner Form betrifft. Dabei erkennen wir
durchaus an, dass sowohl das
Bundesgesundheitsministerium als auch die Koalitionsfraktionen im Bundestag auf
die heftige Kritik reagiert haben und zahlreiche
Anpassungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf erfolgt
sind. Gerade deshalb wäre eine ausreichende Frist zur
Bewertung der umfänglichen Änderungen am
Gesetzentwurf angemessen, wenn nicht sogar zwingend
notwendig gewesen. Nun müssen wir mit der
Fristverkürzung umgehen.
Lassen Sie mich aus Sicht eines ostdeutschen
Flächenlandes einige Punkte zum Gesetz sagen! Ganz deutlich
möchte ich betonen, dass das Ziel des GKV-
Beitragssatzstabilisierungsgesetzes, einen weiteren
Anstieg der Beitragssätze in der GKV zu verhindern, absolut
richtig und notwendig ist. Wir erkennen auch an, dass das
zügig geschehen muss, da das Defizit noch größer ist als
bisher prognostiziert und die Beiträge ohne Einsparung in
allen Bereichen des Gesundheitswesens zum
Jahresanfang 2027 abermals enorm ansteigen würden. Nichtstun
ist also keine Lösung. Aber das kann kein Freibrief sein,
um auf die Schnelle den Entwurf des Bundes
durchzuwinken.
Gerade angesichts des wachsenden Defizits der GKV
und der sozialen Schieflage war und ist die ungleiche
Lastenverteilung ein Kardinalfehler des Gesetzes. Dass
der Bund trotz des großen Defizits unter dem Strich
seinen Beitrag zur GKV zur Entlastung des Bundeshaushalts
deutlich reduziert, ist den Akteuren im
Gesundheitssystem, ist den Ländern und vor allem den
Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern nicht zu vermitteln. Das haben
die Koalitionäre im Bundestag inzwischen auch bemerkt.
Die Absenkung des Bundeszuschusses soll 2027 und
2028 zumindest nicht mehr ganz so stark erfolgen.
Gleichzeitig werden die Beiträge des Bundes für
Grundsicherungsempfänger erhöht. Das ist löblich, aber aus
unserer Sicht noch nicht ausreichend. Es ist nicht
einzusehen und in der Logik der GKV ein großer Fehler im
System, dass weiterhin über viele Jahre hinweg
versicherungsfremde Leistungen durch die GKV-Beitragszahler –
und nur durch diese – bezahlt werden sollen. Die
Richtung stimmt, das Ergebnis noch nicht.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, für uns bleibt
ein Haupthindernis für die Annahme des GKV-Gesetzes
die auch weiterhin nicht vorgesehene vollständige
Refinanzierung der Tarifsteigerungen für Beschäftigte im
Gesundheitsbereich, vor allem in den Krankenhäusern.
Das ist gerade für eine sozialdemokratisch geführte
Landesregierung nicht akzeptabel mit Blick auf die
Beschäftigten im Gesundheitsbereich, vor allem in den
Krankenhäusern. Das widerspricht zudem unserem erklärten Ziel
einer stärkeren Tarifbindung im Gesundheitswesen und
in der Pflege und damit einer fairen Entlohnung. Viele
Krankenhäuser werden – auch aufgrund weiterer
Mehrbelastungen in Milliardenhöhe – diese nicht
refinanzierten Ausgaben nicht stemmen können. Die Folgen sind:
weitere Arbeitsverdichtungen, weniger Investitionen in
Infrastruktur und Digitalisierung, eine höhere
Insolvenzgefahr und damit eine schlechtere Versorgungsqualität.
Wir erkennen durchaus an, dass sich durch die
Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen im Bundestag eine
Reduzierung der finanziellen Belastung für die
Krankenhäuser ergeben hat. Dennoch bleibt es bei Einsparungen
in Milliardenhöhe, auch für die Krankenhäuser. Das ist
für viele Krankenhäuser, die sich ohnehin in einer durch
Umbrüche geprägten Situation befinden, nicht
darstellbar. Und es trifft vor allem ostdeutsche Krankenhäuser,
die fast allesamt Sicherstellungshäuser sind, also
Krankenhäuser, die wir für die Sicherstellung der
medizinischen Versorgung in der Fläche dringend brauchen.
Diese sind durch die undurchdachten Kürzungen jetzt einer
hohen Insolvenzgefahr ausgesetzt. Mich ärgert vor allem,
dass dabei die Krankenhausreform konterkariert wird.
Die Krankenhausreform hat Schwächen, aber sie zeigt
den Weg auf für eine flächendeckende, zukunftsfeste,
sektorenübergreifende Gesundheitsversorgung. Durch
das GKV-Spargesetz besteht die große Gefahr, dass viele
Sicherstellungshäuser die Umsetzung der
Krankenhausreform nicht mehr erleben werden, weil sie insolvent sind.
Das wäre fatal und darf nicht passieren, meine Damen
und Herren! Ein einmal in die Insolvenz geratenes und
geschlossenes Krankenhaus kann nur schwerlich ersetzt
werden.
Es gibt aus Sicht unserer Landesregierung weitere
Punkte, die dringend im Gesetz zu verhindern und zu
beraten sind. Dazu gehört der
Fixkostendegressionsabschlag bei den niedergelassenen Praxen. Die aktuell
vorgesehene Regelung führt dazu, dass niedergelassene
Ärzte benachteiligt werden, wenn sie zum Beispiel nach
einer Praxisübernahme zusätzliche Patienten behandeln.
Denn der Bund unterstellt, dass die Kosten bei
zusätzlichen Patienten tendenziell niedriger werden. Das Modell
stammt aus dem Krankenhausbereich und ist nicht eins
zu eins auf den ambulanten Bereich übertragbar. Darüber
müssen wir reden, bevor wir Fakten schaffen. Das
Gleiche gilt für geplante erhebliche strukturelle Einschnitte,
Budgetierung und Leistungskürzungen, beispielsweise im
Bereich der Psychotherapie. Diese haben tiefgreifende
Auswirkungen auf die Patientenversorgung und auf die
Praxen. Deshalb werden wir den Antrag auf Anrufung
des Vermittlungsausschusses unterstützen, um zügig,
aber in der dafür notwendigen Zeit eine Verbesserung des
Gesetzes zu erreichen. Die Länder und die
Koalitionsfraktionen im Bundestag zeigen dazu den Weg auf.
Lassen Sie uns ihn also auch beschreiten und nicht ein
Gesetz verabschieden, das zu dieser Stunde noch im
Bundestag beraten wird und das noch so viele Fragen
aufwirft! – Vielen Dank!
Präsident Dr. Andreas Bovenschulte:
Herzlichen Dank, Frau Kollegin! – Das Wort hat Frau
Senatorin Bernhard, Bremen.
Claudia Bernhard (Bremen): Sehr geehrter Herr
Bundesratspräsident! Sehr geehrte Damen und Herren!
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist ein
durchaus ernst zu nehmendes Thema. Ich möchte darauf
hinweisen, dass hier vor wenigen Wochen elf
Gesundheitsminister/-innen und Gesundheitssenatorinnen dazu
gesprochen haben. Im Übrigen war auch Bayern der
Meinung, dass die Kritik daran durchaus bemerkenswert ist.
Es gibt keinen Dissens darüber, dass wir die GKV auf
stabile Beine stellen sollten. Das ist vollkommen klar.
Jedoch ist in den Wochen, die hinter uns liegen, deutlich
geworden, wo es letztendlich hakt, und wir können es
nicht verantworten, dass das Gesetz jetzt tatsächlich in
dieser Art und Weise beschlossen wird.
Die Kosten für Bürgergeldempfänger/-innen, wie sie
nach wie vor in diesem System sind, sind hier weidlich
besprochen worden. Das ist ein Umfang von circa
10 Milliarden Euro. Was wir jetzt bekommen, ist ein
Bruchteil dessen. Das darf man nicht vergessen. Mir geht
es zweitens um eine intensive Fokussierung auf die
Tarifverträge in Gesundheit und Pflege sowie insbesondere
auf die Beschäftigten und damit faktisch um die Qualität
der Versorgung. Tatsächlich bleiben Einrichtungen, die
ihren Beschäftigten Tariflöhne zahlen, künftig auf einem
Teil dieser Lohnkosten sitzen. Wer fair bezahlt, wird
schlechtergestellt als diejenigen, die es nicht tun. Drittens
wird das Pflegebudget gedeckelt. Das klingt technisch,
bedeutet aber im Klartext: Bisher wurden den Kliniken
die tatsächlichen Pflegekosten letztendlich eins zu eins
erstattet. Wer mehr Pflegekräfte eingestellt hat, hat auch
das bezahlt bekommen. Das wird nun abgeschafft.
Meine Damen und Herren, hier geht es nicht um
abstrakte Finanzmechanik. Hier geht es um die
Beschäftigten, die unser Gesundheitssystem tragen. Mit Blick auf
die Tarifverträge möchte ich noch einmal sagen, dass
dieses Gesetz diejenigen bestraft, die fair zahlen. Das
Gesetz legt im Grunde genommen die Axt an genau diese
Vereinbarungen. Dann wird eine halbierte
Tariffinanzierung um sich greifen. Das heißt: Das Krankenhaus bleibt
auf einem Teil der Mehrkosten sitzen. Tarifbindung wird
zum wirtschaftlichen Risiko. Faire Arbeitsbedingungen
werden zum Standortnachteil. Tariflöhne sind aus Sicht
der Bundesregierung ein Kostenproblem.
Und dann das Pflegebudget! Das Pflegebudget ist
eines der wenigen gesundheitspolitischen Instrumente und
eine der wenigen Errungenschaften der vergangenen
Jahre. Wir haben alle darunter gelitten, dass es so
dermaßen eng aussieht, was die Pflege anbelangt. Wir haben
endlich den Personalaufbau in den Krankenhäusern, den
wir alle wollen. Und jetzt wird dieses erfolgreiche
Instrument gedeckelt? Man greift ausgerechnet dort ein, wo
Politik nachweislich funktioniert hat. Das ist kurzsichtig,
und es ist demotivierend – Stichworte
„Fachkräftemangel“ und „Überalterung der Gesellschaft“. Wir werden in
Zukunft auch auf dieser Ebene riesige Probleme
bekommen. Wir dürfen nicht ausgerechnet an der Ecke
anfangen zu sparen, wo die Probleme in Zukunft minimiert
werden müssen. Das passt nicht zusammen.
Es ist hier schon erwähnt worden, in welchem Maße
die Kommunen belastet werden. Diese werden es für ihre
kommunalen Häuser mehr oder weniger ausbaden. Die
freigemeinnützigen Träger haben kaum eine Chance, in
diesem Wettbewerb standzuhalten. Und das heißt:
Qualität in der Gesundheitsversorgung geht verloren. Das
sollte uns ziemlich deutlich klar werden. Ich bin
deswegen sehr für die Anrufung des Vermittlungsausschusses,
um genau diese Punkte noch mal in den Mittelpunkt zu
stellen.
Ich möchte Ihnen zum Schluss sagen, weil es ja,
insbesondere was die Pharmaindustrie anbelangt, immer um
die Standortdiskussion geht: Die Ausgaben für
Gesundheit sind doch keine verlorenen Mittel. Jeder investierte
Euro sichert und schafft Arbeitsplätze bei uns im Land.
Die Pflegekraft zieht nicht weg. Die Therapeutin ist nach
wie vor in der Praxis. Das Krankenhauspersonal zahlt
genauso Steuern und Sozialabgaben. Sie kaufen hier ein.
Sie leben hier. Gesundheit ist ein Wirtschaftszweig mit
einer Wertschöpfungskette, die man nicht außer Acht
lassen darf und die lokal wirkt. Insofern sind diese
Kürzungen nicht allein sozialpolitisch falsch, sondern auch
volkswirtschaftlich kurzsichtig. – Vielen Dank!
Präsident Dr. Andreas Bovenschulte:
Herzlichen Dank, Frau Kollegin! – Ich rufe auf: Herrn Minister
Dr. Philippi, Niedersachsen.
Dr. Andreas Philippi (Niedersachsen): Sehr
geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und
Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bis heute Morgen
war noch nicht klar, ob das Gesetz, welches wir jetzt
beraten, überhaupt auf die heutige Tagesordnung kommt,
so sehr hatten sich die am Gesetzgebungsverfahren
beteiligten Stellen – wie soll man sagen? – verhakt oder um
Kompromisse gekämpft oder irgendetwas dergleichen.
Meine Damen und Herren, die gesetzliche
Krankenversicherung steht unter erheblichem
Finanzierungsdruck. Wir müssen aber auch sicherstellen, dass die
notwendigen Maßnahmen zur Stabilisierung der
Beitragssätze nicht zulasten einer leistungsfähigen
Gesundheitsversorgung gehen. Insofern kommt es darauf an, bei allen
Reformschritten die Belange von Patientinnen und
Patienten, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und auch der
Arzneimittelversorgung gleichermaßen in den Blick zu
nehmen. Vor diesem Hintergrund enthält das heute im
Bundestag möglicherweise schon beschlossene Gesetz
nur in Ansätzen Regelungen, die die Bedenken der
Länder wirklich aufgreifen.
Die tarifbedingten Steigerungen der Personalkosten,
die über der Veränderungsrate liegen, sollen nur zu
50 Prozent berücksichtigt werden. Der
Kompromissvorschlag Niedersachsens, dies auf 75 Prozent zu erhöhen,
wurde vom Bund in den letzten Tagen abgelehnt. Die
Einrichtungsträger werden so nur zur Hälfte von
Kostensteigerungen, zu denen sie über Tarifbindung
vertragsbedingt verpflichtet sind, entlastet. Diese Regelung setzt die
durch Tarifvereinbarungen verpflichteten Einrichtungen
in einer ökonomisch angespannten Situation finanziell
weiter unter Druck. Denn die verbleibenden 50 Prozent
der tarifbedingten Mehrkosten müssen von den
Einrichtungen selbst erwirtschaftet werden. Unter
Berücksichtigung der Tatsache, dass der Großteil der Krankenhäuser
in Niedersachsen, aber auch bundesweit, seine Aufgaben
schon jetzt defizitär erbringen muss, gehört also nicht
sehr viel Fantasie dazu, um zu der Folgerung zu kommen,
dass dies zulasten der Versorgungsqualität gehen wird,
und das gerade in den ländlichen Räumen. Deshalb muss
unser gemeinsames Ziel sein, diese Kostensteigerungen
komplett zu refinanzieren. Positiv hervorzuheben ist, dass
mit dem Gesetz die Obergrenze für Krankenhäuser in den
Jahren 2027 bis 2029 unverändert bleibt und damit die
notwendige Gleichstellung des Krankenhausbereiches
mit anderen Leistungsbereichen erfolgt.
Meine Damen und Herren, der Kostendruck, unter
dem die gesetzliche Krankenversicherung leidet, ist
eindeutig nicht zu übersehen. Das angestrebte Ziel der
Beitragsstabilität, auch unter Berücksichtigung der
Lohnkostenentwicklung, ist nur logisch, und die erzielten
Kompromisse fördern dieses Ziel. Bei allem Lob für diese und
weitere erzielte Kompromisse möchte ich aber auch
deutlich machen: In ihrer Gesamtheit sind sie nur begrenzt
geeignet, den ebenfalls bestehenden Kostendruck in den
stationären Einrichtungen wirksam zu verringern. Es
muss bei allen Einsparungsbemühungen vorrangiges Ziel
sein, eine qualitativ hochwertige und leistungsfähige
Krankenhauslandschaft in der Fläche zu erhalten. Die
erzielten Kompromisse können dies im Ergebnis jedoch
nicht in Gänze gewährleisten.
Die Länder begrüßen jedoch die gefundene Lösung zu
den Pflegepersonaluntergrenzen, kurz PpUG, im Zuge
der Einführung der Leistungsgruppen. Die vorgesehene
Streichung ermöglicht eine rechtssichere Umsetzung der
Krankenhausreform. Klar bleibt aber auch: Die PpUG
bleibt als Untergrenze in Kraft. Die Krankenhäuser
müssen sie einhalten, und Verstöße müssen auch wirksam
sanktioniert werden. Patientinnen und Patienten müssen
sich weiterhin darauf verlassen können, dass die
pflegerische Versorgung im Krankenhaus gewährleistet ist.
Neben der Krankenhausversorgung verdient allerdings
auch die Arzneimittelversorgung besondere
Aufmerksamkeit. Ich begrüße die vorliegenden Änderungen, da
sie dazu beitragen können, negative Auswirkungen auf
die Arzneimittelversorgung zu begrenzen und zugleich
mehr Pflegeplanungssicherheit für die Beteiligten zu
schaffen. Die vorgesehene Umwandlung des ursprünglich
geplanten dynamisierten Herstellerabschlages in einen
festgeschriebenen gleichbleibenden ergänzenden
Herstellerabschlag schafft verlässliche Rahmenbedingungen und
kann langfristige Investitionsentscheidungen erleichtern.
Auch die vorgesehene Standortförderung kann dazu
beitragen, den Pharmastandort Deutschland zu stärken und
damit günstige Voraussetzungen für Innovation sowie für
eine verlässliche Versorgung zu schaffen. Dabei muss
jedoch eine faire und ausgewogene Beteiligung aller
Akteure gewährleistet bleiben. Daher ist auch die
Anpassung der Preismengenregelung notwendig, um in diesem
Leistungsbereich den bisherigen Interessensausgleich zu
wahren.
Die vorliegenden Änderungen sind insgesamt ein
wichtiger Schritt. Gleichwohl besteht nach unserer
Meinung weiterhin erheblicher Handlungsbedarf, um
Innovation, Versorgungssicherheit und Finanzstabilität
langfristig in Einklang zu bringen. Kernforderungen bleiben die
Übernahme der Refinanzierung von Tarifsteigerungen
sowie die Zurücknahme der geplanten
Prüfquotenverstärkung und weiterhin der Regelungen zur Entbudgetierung
und den Fixkostendegressionsabschlägen für Hausärzte,
Kinderärzte und Psychotherapeuten. Wir können also an
dieser Stelle nur gemeinsam, mit dem Plenarantrag aus
dem Saarland, einen Vermittlungsausschuss fordern. –
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Glück auf!
Präsident Dr. Andreas Bovenschulte:
Herzlichen Dank, Herr Kollege! – Das Wort hat jetzt Frau
Bundesministerin Warken, Bundesministerin für Gesundheit,
gerade frisch aus dem Bundestag.
Nina Warken, Bundesministerin für Gesundheit: So
ist es, Herr Präsident. Herzlichen Dank! – Herr Präsident!
Sehr geehrte Damen und Herren! Der Bundestag hat
soeben das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in
der gesetzlichen Krankenversicherung beraten. Die
Abstimmung läuft, und damit kann dann, so hoffen wir, die
erste Hürde genommen werden. Jetzt bin ich hier, um für
Ihre spätere Unterstützung des Gesetzes zu werben, durch
das die finanzielle Stabilität der gesetzlichen
Krankenversicherung wiederhergestellt werden soll, eines
Grundpfeilers unseres Solidarsystems, der in massiver
Schieflage ist.
Ich bin mir durchaus bewusst, dass die Unterstützung
dieser Vorhaben alle Verantwortlichen Überwindung
kostet. Denn natürlich geht es auch mir nicht anders als
Ihnen bei der Feststellung, dass man sich eine solche
Entscheidung, mit der teils schmerzhafte Maßnahmen
umgesetzt werden, eigentlich nicht wünscht. Der
Handlungsdruck ist allerdings so groß, dass wir schlichtweg
alle Leistungsbereiche im Gesundheitswesen einbeziehen
müssen, und wir haben in diesem Gesetz die Lasten breit
und ausgewogen verteilt. Bei einem zwingend
notwendigen Sparvolumen von fast 19 Milliarden Euro allein im
kommenden Jahr ist es unmöglich, dass die damit
verbundenen Veränderungen nicht spürbar sind. Eine
grundsätzliche Einordnung ist mir dabei sehr wichtig, da die
Wirkung des Gesetzes in Teilen doch etwas verzerrt
dargestellt wird. Wir streichen Leistungen – und damit
auch Vergütungen –, wenn sie für die Versicherten
keinen nachweislichen Nutzen haben. Hier geht es um
Kürzungen mit finanziellen Auswirkungen für die
Betroffenen, das stelle ich nicht in Abrede. Doch, liebe
Kolleginnen und Kollegen, wir können das Geld der Versicherten
nicht ausgeben, wenn die Versorgung dadurch nicht
spürbar und nachweislich besser wird. Wir können uns
das schlichtweg nicht mehr leisten.
Wir deckeln zudem die Steigerung der Ausgaben in
der Zukunft – das ist die zweite Leitlinie dieses Gesetzes –,
und zwar bezogen auf die Entwicklung der
beitragspflichtigen Einnahmen der gesetzlichen
Krankenversicherung und damit auf die gesamtwirtschaftliche
Entwicklung. Zur Klarstellung, weil auch das häufig
missverstanden wurde: Diese für alle Leistungsbereiche
geltende Maßnahme ist keine Kürzung, sondern eine
Begrenzung der Anstiege in der Zukunft. Nach derzeitiger
Prognose werden im kommenden Jahr Steigerungen von
bis zu 3,5 Prozent möglich sein. Das ist alles andere als
eine Nullrunde. Das gilt ausdrücklich auch für die
Refinanzierung von Tarifsteigerungen, die bis zu dieser Höhe
vollständig erstattet werden. Dieser Grundsatz der
Deckelung der Steigerung der Ausgaben ist notwendig, denn
wir können schlichtweg nicht mehr Geld ausgeben als
eingenommen wird.
Niemand kann weiter steigende Beiträge wollen,
weder Versicherte noch Arbeitgeber, denn die Grenze der
Belastung ist definitiv erreicht. Ohne Reform würde der
durchschnittliche Zusatzbeitrag zum Jahreswechsel um
einen Prozentpunkt steigen, von derzeit 2,9 auf 3,9
Prozent. Das ist eine Belastung, die alle Beitragszahler und
alle Unternehmen in diesem Land unmittelbar spüren
würden.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe eingangs
gesagt: Ich bin mir durchaus bewusst, dass wir allen
Bereichen und allen Beteiligten im Gesundheitswesen
etwas abverlangen. – Mir ist auch die wirtschaftlich
angespannte Lage der Krankenhäuser bewusst. Deshalb
haben wir uns zusammen mit den Koalitionsfraktionen
und Ihnen, den Ländern, darauf verständigt, die
finanziellen Auswirkungen der Reform auf die Krankenhäuser
noch einmal zu reduzieren. Zudem werden wir ganz
besonders die Belastung durch Dokumentations- und
Nachweispflichten deutlich verringern. Das ist ein
grundsätzliches Ziel, das ich in dieser Woche zusammen mit
verschiedenen Akteuren im Gesundheitswesen
besprochen habe. Wir wollen und müssen von unnötiger
Bürokratie befreien und dadurch viel mehr Freiräume
schaffen, ohne die Qualität der Versorgung aufs Spiel zu
setzen.
Wir sind auch bereit, einen weiteren Schritt zu gehen
und den Krankenhäusern finanziell noch einmal
entgegenzukommen. Unser Angebot haben wir in einer
Protokollerklärung festgehalten, die wir als Bundesregierung
im Fall einer Nichtanrufung des Vermittlungsausschusses
zu diesem Gesetz abgeben: 450 Millionen Euro für die
Krankenhäuser durch Rechnungszuschläge sowie
100 Millionen Euro für die besondere Vorhaltung der
Universitätskliniken.
Zudem wollen wir durch eine rechtssichere
Ausgestaltung für die pharmazeutische Industrie gezielt Abgaben
reduzieren, wenn sie in Deutschland Innovationen
vorantreibt und produziert, dadurch die Resilienz stärkt, einen
schnellen Zugang zu neuen Diagnose- und
Therapiemöglichkeiten sicherstellt und nicht zuletzt Beschäftigung
sichert. Das ist ein Ziel, das uns als Bund und Länder
eint. Wir wollen attraktive Standortbedingungen und
nehmen die aktuellen globalen Herausforderungen für
diese Branche sehr ernst.
Insgesamt gab es einen großen Wunsch nach weiterem
Bürokratieabbau im Gesundheitswesen. Im gesamten
Gesundheitswesen wollen wir künftig Aufgaben
reduzieren. Es gibt viele Vorschläge der Akteure aus dem
Gesundheitswesen, von Krankenhausgesellschaften und
Ärzten. Wir wollen gemeinsam in einem ersten Gesetz,
das im August kommt, Entlastungen in hoher dreistelliger
Millionenhöhe vorsehen.
Meine Damen und Herren, Sie haben heute die
Möglichkeit, durch Ihre Unterstützung unser
Gesundheitssystem nachhaltig auf ein stabiles Fundament zu setzen.
Diese Stabilität ist die notwendige Grundlage dafür, dass
wir durch ergänzende Strukturreformen unser
Leistungsversprechen erneuern – für ein Gesundheitssystem, das
eine qualitativ hochwertige und zuverlässige Versorgung
sicherstellt. Bitte nutzen Sie diese Chance und
unterstützen Sie dieses Gesetz! – Vielen Dank!
Präsident Dr. Andreas Bovenschulte:
Herzlichen Dank, Frau Bundesministerin!
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. – Mir
liegt eine Erklärung zu Protokoll1 von Herrn
Staatsminister Schuster (Sachsen) vor.
Die Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt wird
zurückgestellt. Wir rufen den Punkt am Schluss der
Sitzung erneut auf, und dann werden wir die Abstimmung
durchführen.
Damit schließe ich den Tagesordnungspunkt.
Ich komme zu Tagesordnungspunkt 10:
TOP 10
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Waffengesetzes: Ausgestaltung des unerlaubten Umgangs
mit halbautomatischen Kurzwaffen zum
Verschießen von Patronenmunition als Verbrechen – Antrag
des Landes Berlin – (Drucksache 383/26)
Hierzu liegt mir eine Erklärung zu Protokoll2 von
Herrn Bürgermeister Evers (Berlin) vor. –
Wortmeldungen liegen mir nicht vor.
Die Ausschüsse empfehlen, den Gesetzentwurf beim
Deutschen Bundestag einzubringen. Wer dafür ist, den
bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat beschlossen, den
Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einzubringen.
Wir sind übereingekommen, Frau Senatorin Iris
Spranger (Berlin) zur Beauftragten zu bestellen.
Damit schließe ich den Tagesordnungspunkt.
1 Anlage 2
2 Anlage 3
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 21:
TOP 21
Entschließung des Bundesrates „Reform des
Trassenpreissystems und Kompensation der
Mehrbelastungen nach dem EuGH-Urteil zur
Trassenpreisbremse“ – Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 387/26)
Dem Antrag sind Mecklenburg-Vorpommern, das
Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-
Holstein und Thüringen beigetreten.
Hierzu liegen mir Wortmeldungen vor. Als Erstes rufe
ich auf: Frau Ministerin Neubaur aus Nordrhein-
Westfalen.
Mona Neubaur (Nordrhein-Westfalen): Sehr
geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der
Nahverkehr steht seit Jahren unter massivem
Kostendruck. Steigende Personalkosten, höhere Energiepreise,
aber auch die allgemeine Inflation machen sich bei Bus
und Bahn ganz direkt bemerkbar.
Nahverkehr ist Daseinsvorsorge. Wir in NRW
unternehmen alles, um dem Kostendruck entgegenzusteuern
und zugleich das Angebot zu sichern. Dazu gehört zum
Beispiel eine große Strukturreform, die die Zahl der
Aufgabenträger von drei auf einen reduzieren wird. Ab 2027
gibt es dann mit Schiene.NRW eine Bündelung des
gesamten Schienenpersonennahverkehrs, ein
Planungszentrum, ein Bestellzentrum, und damit eine deutliche
Steigerung der Effizienz. Davon profitieren die Fahrgäste, aber
eben auch der Haushalt.
Aber wir können noch so gut vorangehen – die
Entscheidung des EuGH zur Trassenpreisbremse aus dem
März stellt die Länder und die Aufgabenträger vor neue
und massive Probleme. Die Wahrheit ist: Den
finanziellen Konsequenzen des Urteils sind wir Länder nicht
gewachsen. Aus gutem Grund war die Steigerung der
sogenannten Schienenmaut im Nahverkehr bislang gesetzlich
gedeckelt, um die Kostenentwicklung planbar zu machen
und so einen preislich attraktiven Nahverkehr zu
schaffen. Im Vertrauen auf diese Preisbremse haben die
Aufgabenträger ihr Angebot geplant und berechnet. Nachdem
der EuGH die Trassenpreisbremse gekippt hat, müssen
sich die Aufgabenträger nicht nur auf eine deutlich
höhere Schienenmaut ab dem kommenden Jahr einstellen.
Nein, es kommen auch noch Nachzahlungen für die Jahre
2025 und 2026 dazu. Allein für NRW sprechen wir von
71 Millionen Euro für 2025 und rund 83 Millionen Euro
für das Jahr 2026. Und es wird absehbar nicht bei diesen
Nachzahlungen bleiben. Künftig wird allein NRW jedes
Jahr Mehrkosten im dreistelligen Millionenbereich
stemmen müssen. Ohne Gegenmaßnahmen bedeutet das:
weniger Züge auf der Schiene. Dabei ist das Ziel ja
gerade das Gegenteil. Wir wollen mehr Menschen
ermöglichen, vom Auto zu einer zuverlässigen und
klimafreundlichen Bahn zu wechseln. Die Länder haben aus diesem
Grund erhebliche Anstrengungen unternommen, um das
Angebot zu sichern und die Attraktivität des
Schienenverkehrs zu steigern.
Die Länder erwarten erstens, dass der Bund die
Mehrkosten für die Jahre 2025 und 2026 über zusätzliche
Regionalisierungsmittel noch im laufenden Jahr
vollständig kompensiert. Denn ohne eine solche Kompensation
gehen wir davon aus, dass wir in NRW bis zu
10 Millionen Zugkilometer abbestellen müssen. Das
bisherige Angebot könnte dann nicht mehr
aufrechterhalten werden.
Zweitens erwarten die Länder kurzfristig eine
umfassende Reform der Trassenentgeltsystematik, um die
Kosten dauerhaft bezahlbar zu halten und zu stabilisieren.
Seit Jahren arbeitet das Bundesverkehrsministerium an
einer Reform. Den Ländern ist aber bislang weder ein
Konzept noch die Skizze einer Lösung vorgelegt worden.
Unsere Bereitschaft als Länder, an einer grundlegenden
Trassenpreisreform aktiv und vor allem konstruktiv
mitzuwirken, gilt weiterhin. Was es jetzt also mehr denn je
braucht, sind Planbarkeit und Sicherheit.
Die Zeit drängt. Nur bis zum 24. August dieses Jahres
können die Eisenbahnunternehmen ihre
Trassenanmeldungen für das kommende Jahr 2027 ohne weitere
finanzielle Belastungen ändern. Ohne eine Zusage des Bundes,
die aus dem Urteil resultierenden Zusatzkosten zu
übernehmen, und ohne Hinweise über eine Reform der
Trassenpreise, gäbe es dabei erhebliche finanzielle Risiken.
Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich daran erinnern,
dass die verfassungsrechtliche
Finanzierungsverantwortung für die Schieneninfrastruktur beim Bund liegt. Die
Länder dürfen weder über steigende Trassenpreise noch
über die mittelbare Überwälzung von Infrastrukturkosten
strukturell belastet werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Verkehrswende
kann nur gelingen, wenn Bund und Länder an einem
Strang und vor allem in dieselbe Richtung ziehen. Dafür
brauchen wir verlässliche finanzielle
Rahmenbedingungen für einen leistungsfähigen und attraktiven
Nahverkehr auf der Schiene. Ich freue mich, wenn der Bund
seine Verantwortung dafür übernimmt.
Präsident Dr. Andreas Bovenschulte:
Herzlichen Dank, Frau Kollegin! – Als Nächstes hat das Wort:
Frau Ministerpräsidentin Rehlinger, Saarland.
Anke Rehlinger (Saarland): Herr Präsident!
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! – Herr Präsident, mit Ihrer
Erlaubnis zitiere ich aus dem Koalitionsvertrag des
Bundes. Dort steht:
Zur Stärkung des öffentlichen
Personennahverkehrs (ÖPNV) werden Bund und Länder die
ÖPNV-Finanzierung auf eine neue gesetzliche
Grundlage stellen und einen
Modernisierungspakt starten. Die Regionalisierungsmittel sollen
vorrangig als Bestellmittel für den
Schienenpersonennahverkehr genutzt werden. Wir werden
den Status quo sichern, steigende Kosten
auffangen und Spielräume für neue Verkehre
schaffen.
Welch wunderbare Formulierungen! Sie sind
zutreffend, sie sind eindeutig, und selten sind sich Bund und
Länder im Ziel so einig. Selten klaffen allerdings Wunsch
und Realität so weit auseinander wie in diesem Bereich.
Die Bilanz ist ernüchternd. Der Umsetzungsstand ist
ernüchternd. Und gegenüber dem Zeitpunkt, zu dem
diese Sätze formuliert worden sind, und dem Zeitpunkt
im Hier und Jetzt hat sich die Situation sogar noch um
einiges verschärft und verschlimmert.
Das hängt sicherlich mit steigenden Energiepreisen
zusammen, mit erhöhten Personalkosten,
inflationsbedingten Preissteigerungen, aber auch mit der Frage: Wie
setzen wir Barrierefreiheit um? Und, gerade jüngst in
diesen Tagen noch mal im besonderen öffentlichen
Interesse, mit der Frage: Wie können wir für mehr Sicherheit
von Personal und Fahrgästen sorgen? All das hängt mit
Preissteigerungen und Mehrausgaben zusammen.
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem
Frühjahr dieses Jahres – es ist eben schon angesprochen
worden von Frau Kollegin Neubaur – bedeutet, wenn
man so will, nun endgültig einen Knock-out für die
zukunftsfeste Finanzierung unserer Schiene. In dieser
Deutlichkeit muss man es sagen. Denn im Ergebnis heißt das
nichts anderes, als dass unsere bislang geltende
Trassenpreisbremse als erledigt zu betrachten ist. Sie ist damit
ausgehebelt. Die bittere Konsequenz ist gerade auch
schon dargestellt worden. Schon aus den anderen
Gründen, die ich eben angesprochen habe, mussten manche
Bundesländer bereits Zugkilometer abbestellen. Es
werden jetzt, wenn wir keine schnelle Lösung finden, weitere
Zugkilometer hinzukommen.
Unser Ziel war es, für ein Mehr an Angebot zu sorgen.
Tatsächlich werden wir durch Nichtstun an dieser Stelle
definitiv ganz automatisch zu einem Weniger kommen.
Wichtig ist mir, darauf hinzuweisen, dass dieses Weniger
nicht einfach nur kurzfristig besteht und wir das dann
irgendwie wieder ganz schnell aufholen können.
Vielmehr werden wir es angesichts der Laufzeit von
Verträgen und dann auch nicht erfolgter Ausschreibungen und
deren Ausgestaltung sehr langfristig mit
Beeinträchtigungen im Angebot zu tun haben. Wir haben es hier mit
einem Fall zu tun, in dem Nichtstun keine Alternative ist
und in dem es zwangsläufig zu Verschlechterungen des
Angebots kommen wird. Es ist eben schon – in
Kilometern ausgerechnet – das Beispiel aus Nordrhein-
Westfalen dafür gekommen. Da nützt es auch nichts,
wenn wir jetzt noch anfangen, uns über Zuständigkeiten
zu streiten. Die Diskussionen darum sind nicht ganz neu.
Aber auch der Hinweis darauf, wie die Verteilung
stattgefunden hat, wer dies also operativ vor Ort zu
verantworten hat, wer den schienengebundenen
Personennahverkehr zu organisieren hat, hilft nicht. Es ist klar: Das sind
die Länder. Es ist auch sinnvoll, dass das die Länder
machen. Aber eines ist genauso klar: Die
Finanzierungsverantwortung ist damit eben explizit nicht
übergegangen. Damit ist auch klar, wer hier für die
Auskömmlichkeit der Finanzierung zu sorgen hat. Es sind nicht die
Länder, sondern es ist an dieser Stelle ganz klar der
Bund.
Es gibt neben dieser grundsätzlichen Vereinbarung
auch eine individuell getroffene Vereinbarung aus dem
Jahr 2016. Ich kann mich aus meiner vormaligen
Verwendung als Verkehrsministerin noch ganz gut daran
erinnern, wie wir den Deckel miteinander vereinbart
haben und festgelegt haben, dass die Trassenpreise nicht
stärker steigen dürfen, als die Regionalisierungsmittel
dynamisiert sind. Das gehört jetzt nun einmal aufgrund
der Entscheidung des EuGHs der Vergangenheit an.
Wenn das also nicht mehr gilt, wenn die bisherige
Trassenpreisbremse nicht mit dem EU-Recht vereinbar ist,
dann muss das umgekehrte Prinzip gelten, meine sehr
verehrten Damen und Herren. Die
Regionalisierungsmittel müssen also in dem Umfang dynamisiert werden, wie
die Trassenpreise steigen.
Wer nicht will, dass die Trassenpreise ins Unendliche
steigen, der muss sich in eine Trassenpreisreform
begeben. Auch dafür gibt es bereits Ansätze, nur müssen wir
das letztendlich miteinander im Ergebnis der politischen
Debatte finanzieren. Wo die Nutzerinnen und Nutzer der
Schieneninfrastruktur über die Trassenpreise nur die
Grenzkosten und nicht Vollkosten finanzieren müssen,
haben wir einen Ansatz, den wir verfolgen wollen.
Insofern, finde ich, ist es nicht zielführend, einfach diese
Debatten nicht zu führen. Das ist der Punkt, an dem wir
stehen. Durch Ausblenden wird die Situation nur
schlechter, sie wird schlimmer. Das ist eine große Sorge mit
Blick auf die Zukunft unseres Angebotes, die ich mit
diesem Antrag noch einmal unterstreichen und zum
Ausdruck bringen möchte.
Wir brauchen jetzt dringend drei Dinge: erstens eine
Erhöhung der Regionalisierungsmittel, um den Bestand
zu sichern, aber auch das Erliegen der Verkehrswende
wirklich zu verhindern. Wir brauchen zweitens noch in
diesem Jahr eine vollständige finanzielle Kompensation
der Mehrbelastungen infolge des EuGH-Urteils, sonst
wird es zu den angedrohten Abbestellungen kommen, die
nicht so schnell wieder rückgängig gemacht werden
können. Und wir brauchen drittens eine grundlegende, eine
dauerhafte Reform des Trassenpreissystems, das für die
Länder zwingend aufkommensneutral sein muss, sonst
können wir die Aufgabe nicht vernünftig erledigen. Das
alles muss schnell geschehen.
Ich habe mir wirklich ein bisschen die Augen gerieben
und mich gefragt, warum es nicht möglich ist,
diesbezüglich in ein Gespräch zu kommen. Die
Länderverkehrsminister befassen sich permanent mit dieser Frage. Aber
das allein reicht angesichts der geschilderten Situation
eben nicht. Ausblenden und Aussitzen ist keine
Alternative, meine sehr verehrten Damen und Herren. Ein
Deutschlandticket in der Tasche, aber kein Zug am Gleis
– das ist die Zukunft, auf die wir uns dann einstellen
müssten. Ich finde, das ist keine Zukunft, für die wir
politisch einstehen sollten. Deshalb ist es wichtig, dass
der Bundesrat an dieser Stelle ein anderes Signal sendet.
Die Hand zu Gesprächen und zu Lösungen ist gereicht,
sie muss aber auch ergriffen werden. – In diesem Sinne:
Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit und Glück auf!
Präsident Dr. Andreas Bovenschulte:
Herzlichen Dank, Frau Kollegin! – Das Wort hat Herr
Staatsminister Bernreiter, Bayern.
Christian Bernreiter (Bayern): Herr Präsident! Sehr
geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Bayern unterstützt den vorliegenden
Entschließungsantrag des Landes Nordrhein-Westfalen
uneingeschränkt. Ich bitte um ein starkes Signal des Bundesrates
und werbe daher für eine geschlossene Zustimmung zu
dieser Entschließung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Länder und die
Aufgabenträger – das ist angesprochen worden – haben
langfristige Verkehrsleistungen bestellt, und das im
Vertrauen auf den politischen Konsens zur
Trassenpreisbremse, wie sie im Eisenbahnregulierungsgesetz für den
Schienenpersonennahverkehr geregelt ist. Sie wissen alle:
Der EuGH hat am 19. März entschieden, dass die
Deckelung der Trassenpreisanstiege nicht mit dem EU-Recht
vereinbar ist. Das hat für uns, für mein Bundesland,
dramatische Auswirkungen. Wir haben mit Abstand die
meisten Schienenkilometer. Die Summe ist noch höher
als für Nordrhein-Westfalen. Wir haben für die beiden
Jahre 2025 und 2026 rückwirkend ein Defizit von in etwa
165 Millionen Euro zu tragen. Für die Länder bedeutet
das Urteil eine zusätzliche Belastung für beide Jahre, die
nicht stemmbar ist. Und welche Auswirkungen das in
Zukunft hat, ist ja von meinen Vorrednerinnen bereits
ausgeführt worden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, für das Jahr 2027
und die folgenden Jahre brauchen wir neue
Rahmenbedingungen. Nötig ist zum einen natürlich die Reform der
Trassenpreise, so wie im Koalitionsvertrag des Bundes
vereinbart. Ich durfte das mitverhandeln und weiß
natürlich, was wir da hineingeschrieben haben. Es war allen
klar, dass das kommunizierende Röhren sind, dass das
immer mit dem Regionalisierungsgesetz zusammenhängt.
Ich bin ja derzeit der Vorsitzende der
Verkehrsministerkonferenz. Wir haben uns wiederholt mit diesem Thema
beschäftigt, es auf die Tagesordnung gesetzt. Wir sind
uns da alle einig. Jeder weiß, was das bedeutet. Frau
Ministerpräsidentin Rehlinger hat das ja gerade
angesprochen. Das bedeutet, dass wir Verkehr massenweise
abbestellen müssen. Das wollen wir nicht. Und an
Ausbau ist aktuell ja gar nicht zu denken. Wir brauchen also
die Kompensation der Mehrbelastung über die
Regionalisierungsmittel und eine nachhaltige Reform der
Trassenpreise.
Ich weiß aber auch: Das Bundesverkehrsministerium
rechnet rauf und runter. Wenn die
Regionalisierungsmittel insgesamt nicht angehoben werden, dann können wir
noch so viel rechnen, dann wird das nicht funktionieren.
Ich bitte wirklich – Frau Ministerpräsidentin, ich setze da
auf Sie –: Wir wollen ein gemeinsames Gespräch. Wir
haben einstimmige Beschlüsse gefasst. Wir haben uns die
Finger wundgeschrieben, den Herrn
Bundesfinanzminister persönlich angesprochen. Wir müssen uns
zusammensetzen. Wir, A-, B- und G-Seite, wollen in die Diskussion
treten. Wir wollen offenlegen, was wir mit den
Regionalisierungsmitteln machen. Ist von den Rechnungshöfen
alles geprüft? Ich höre wiederholt, auch in Debatten – ich
durfte das Bundesschienenwegeausbaugesetz, das im
Vermittlungsausschuss war, mit verhandeln und war
Verhandlungsführer für die Länder –, dass immer wieder
kommt: „Ihr habt ja schwarze Kassen! Was macht ihr mit
dem Geld?“ – Ja, das ist alles geregelt. Es ist auch
bestätigt, dass wir die Mittel gesetzeskonform verwenden. Ich
habe den Bundesverkehrsminister vorher gefragt – er hat
von uns auch alle Unterlagen –, ob ich das anführen darf:
Bis 2031 fehlen den Ländern, um nichts abbestellen zu
müssen, 14 Milliarden Euro an Regionalisierungsmitteln.
Wenn das nicht ausgeglichen wird, tritt das ein, was
bereits im Kommen ist. Die MPK hat dazu einen
Beschluss gefasst, und das hängt ja, wie alles, zusammen.
Darum meine Bitte: Es wäre wichtig, dass sich
Bundesverkehrsminister, Bundesfinanzminister und die
Länderverkehrsminister an einen Tisch setzen, das klären und
hier für eine neue Ordnung sorgen. Dafür werbe ich.
Ich werbe natürlich auch um die Zustimmung zu der
von Nordrhein-Westfalen eingebrachten Entschließung in
allen Punkten. – Vielen Dank!
Präsident Dr. Andreas Bovenschulte:
Herzlichen Dank, Herr Kollege!
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.
Ausschussberatungen zu der Vorlage haben noch nicht
stattgefunden. Wir sind jedoch übereingekommen, bereits
heute in der Sache zu entscheiden.
Ich frage daher: Wer ist dafür, die Entschließung zu
fassen? Ihr Handzeichen bitte! – Mehrheit.
Dann ist das so beschlossen.
Ich schließe den Tagesordnungspunkt.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 1:
TOP 1
Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU)
2024/1689 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter
Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur
Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU)
Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858,
(EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der
Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU)
2020/1828 (Gesetz zur Durchführung der
Verordnung über künstliche Intelligenz)
(Drucksache 375/26, zu Drucksache 375/26)
Mir liegt eine Wortmeldung von Frau Staatsministerin
Professor Dr. Sinemus aus Hessen vor.
Prof. Dr. Kristina Sinemus (Hessen): Sehr
geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen!
Liebe Mitglieder des Bundesrates! Die Bundesregierung
hat sich in ihrem Koalitionsvertrag dazu verpflichtet – ich
zitiere Seite 70, Zeile 2270 –, „dass die nationale
Umsetzung des AI-Acts innovationsfreundlich und
bürokratiearm erfolgt und die Marktaufsicht nicht zersplittert wird“.
Ebendieses Ziel ist auch in der Föderalen
Modernisierungsagenda bekräftigt. Diesem Anspruch wird die
Bundesregierung mit ihrem Vorschlag aus Sicht von uns
Ländern bisher nicht gerecht. Denn dieser sieht vor, die
Marktaufsicht auf 16 Länder zu zersplittern.
Meine Damen und Herren, eine Zersplitterung auf
16 Länder mit sektoralen Marktaufsichtsbehörden oder
mit Aufwuchs an Personal bei den
Landesdatenschutzbeauftragten möchten wir nicht. Der Bundesrat hat sich im
Gesetzgebungsverfahren von Beginn an mit Nachdruck
für eine Zentralisierung der Marktüberwachung beim
Bund eingesetzt. Unsere Haltung teilen auch große
Branchenverbände wie beispielsweise der Bitkom, der davor
warnt, einen Flickenteppich regional unterschiedlicher
Zuständigkeiten zu schaffen mit dem Risiko einer
Fragmentierung. Unnötiger Aufwand, Ineffizienz,
Dysbalancen bei der Produktzulassung sind in jedem Fall kein
innovationsfreundliches Umfeld. Diese regionale
Fragmentierung können wir uns im dynamisch wachsenden
deutschen KI-Markt nicht leisten. Ausgehend von einem
Marktvolumen von etwa 9 Milliarden Euro allein im Jahr
2025 wird ein Anstieg auf rund 37 Milliarden Euro bis
2031 prognostiziert, was einer jährlichen Wachstumsrate
von 26 Prozent entspricht.
Meine Damen und Herren, unser Standort braucht
Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit. Gerade im Bereich
KI haben wir Umsetzungsbedarf und brauchen eine
Umsetzungsdynamik. Wir müssen Unternehmen in die Lage
versetzen, innovative KI-Anwendungen schnell und
erfolgreich auf den Markt zu bringen. Dafür brauchen wir
eine zügige und praktikable Umsetzung der neuen
Regelungen. Denn eine Aufsicht muss komplexe Fragen zur
Funktionsweise der KI, zu den verwendeten Daten und
zur Risikobewertung beurteilen können. Dafür braucht es
spezialisiertes Wissen. Diese Kompetenzen sollten wir
nicht 16-fach aufbauen, sondern bündeln und für
einheitliche Entscheidungen, mehr Effizienz und mehr
Rechtssicherheit sorgen.
In den letzten Wochen haben wir im
Bundesratsverfahren erfolgreich darauf hingewirkt, die
Bundesregierung erneut an den Verhandlungstisch zu bringen. Ich
darf mich beim BMDS, hier vertreten durch den
beamteten Staatssekretär Markus Richter, dafür bedanken, dass
wir hier, wie ich finde, gemeinsam einen sehr
konstruktiven Weg gefunden haben und in den Bund-Länder-
Diskussionen zu der Entscheidung gekommen sind, eine
gemeinsame Marktaufsicht auf den Weg zu bringen.
Diese Offenheit der Bundesregierung, auf das Anliegen
der Länder einzugehen, ist nur deswegen möglich, weil
wir ein Bundesdigitalministerium haben, das mit den
Ländern an einem Strang ziehen will – auch in dieser
Frage. Es freut mich, dass die Gespräche so erfolgreich
verlaufen sind und dass wir uns im Vorfeld des heutigen
Tages auf einen Weg einigen konnten.
Die Bündelung der Marktaufsicht wird künftig bei der
BNetzA erfolgen, wahrscheinlich im Rahmen einer
Verwaltungsvereinbarung. Nach der Sommerpause werden
wir dann diskutieren, wie wir das Ganze umsetzen, und
zwar so, dass die Grundlage für eine starke und
praxisnahe KI-Governance gegeben ist. Denn nur durch
Innovation werden wir Investitionen fördern, und nur durch
Investitionen werden wir Deutschland als
wettbewerbsfähigen Standort für die Entwicklung und Anwendung
künstlicher Intelligenz stärken. Das müssen wir bürokratiearm
tun, gemeinsam mit Bund und Ländern. – Vielen Dank!
Präsident Dr. Andreas Bovenschulte:
Herzlichen Dank, Frau Kollegin!
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor.
Der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung
empfiehlt, den Vermittlungsausschuss mit dem Ziel der
grundlegenden Überarbeitung des Gesetzes anzurufen.
Wer ist dafür? – Minderheit.
Damit hat der Bundesrat den Vermittlungsausschuss
n i c h t angerufen.
Herr Staatssekretär Dr. Markus Richter
(Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung) gibt
eine Erklärung zu Protokoll1.
Damit schließe ich den Tagesordnungspunkt.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 2:
TOP 2
Gesetz zur besseren Verhinderung missbräuchlicher
Anerkennungen der Vaterschaft und zur Änderung
weiterer Vorschriften (Drucksache 376/26)
Wortmeldungen liegen mir nicht vor.
Es liegen weder Ausschussempfehlungen noch
Landesanträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses
vor.
1 Anlage 4
Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat den
Vermittlungsausschuss n i c h t angerufen hat.
Es bleibt noch über die Entschließung in Ziffer 2 der
Ausschussempfehlungen abzustimmen.
Bitte Ihr Handzeichen für Ziffer 2! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat die Entschließung gefasst.
Ich schließe den Tagesordnungspunkt.
Ich komme zur Grünen Liste. Zur gemeinsamen
Abstimmung nach § 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung rufe
ich die in dem Umdruck 6/20262 zusammengefassten
Beratungsgegenstände auf. Es sind dies die
Tagesordnungspunkte:
3, 6, 8, 26 b), 41 bis 44, 47, 49, 52 bis 59, 62,
63, 65 bis 69, 72, 73 und 76 bis 79.
Wer den Empfehlungen und Vorschlägen folgen
möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit.
Dann ist das so beschlossen.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 4:
TOP 4
Gesetz zur Anpassung des Verpackungsrechts und
anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU)
2025/40 (Drucksache 377/26, zu Drucksache 377/26,
zu Drucksache 377/26 (2))
Wortmeldungen liegen mir nicht vor.
Da Empfehlungen oder Anträge auf Anrufung des
Vermittlungsausschusses nicht vorliegen, stelle ich fest,
dass der Bundesrat zu dem Gesetz den
Vermittlungsausschuss n i c h t anruft.
Es bleibt noch über die vom Umweltausschuss
empfohlene sowie die mi
Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.
Relationen
- part_of_vorgang → Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung für die Außenprüfung (Außenprüfungsordnung - ApO) (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Begrüßung des Präsidenten des Senats der Französischen Republik, Gerard Larcher, und einer Delegation (Ansprache)
- part_of_vorgang → Benennung eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Benennung eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds für den Beirat bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunik (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Benennung eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds für den Beirat bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunik (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Benennung eines stellvertretenden Mitglieds für den Beirat bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eise (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Benennung eines stellvertretenden Mitglieds für den Eisenbahninfrastrukturbeirat (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Benennung eines Vertreters des Bundesrates im Mittelstandsrat der Kreditanstalt für Wiederaufbau (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) vereinfachen und entbürokratisieren" (Ausschusszuweisung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Für eine Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ab 2028, die Einkommen sichert, Wettbewerbsfähigkeit erhält und die be (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates für faire Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit (Ausschusszuweisung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Geschlechtsbezogene Tatmotive im Recht der vorsätzlichen Tötungsdelikte sachgerecht erfassen" (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Investitionssicherheit auf dem Wohnungsmarkt erhalten, Vergesellschaftungen Grenzen setzen" (Absetzung von der TO)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Konsequente Umsetzung der Istanbul-Konvention - kritische Bestandsaufnahme des § 177 StGB" (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Reform des Trassenpreissystems und Kompensation der Mehrbelastungen nach dem EuGH-Urteil zur Trassenpreisbrem (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates: Schulpflicht als Garant für Chancengerechtigkeit und gesellschaftlichen Zusammenhalt bewahren (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Stärkung der sexuellen Selbstbestimmung durch konsensbasiertes Sexualstrafrecht" (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Streichung des Abwägungsvorrangs in § 2 EEG 2023 für Photovoltaik-Anlagen im Wald" (Ausschusszuweisung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Unmittelbarer Handlungsbedarf in Folge der Sperrung der Friedrich-Ebert-Autobahnbrücke im Bonner Norden" (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates zu kartellrechtlichen Maßnahmen zur Stärkung des dualen Mediensystems (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates zum für das Jahr 2026 vorgesehenen Bericht der Europäischen Kommission über die Bewertung und Überprüfung gemä (Ausschusszuweisung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates zur Einführung eines flexiblen Preisdeckels bei Kraftstoffen (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates zur Rechtsklarheit bei der Umsatzsteuer für Sportvereine (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der gesamtstaatlichen Resilienz (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates zur wirksameren Bekämpfung des sogenannten "Autoposing" im öffentlichen Straßenraum (Ausschusszuweisung)
- part_of_vorgang → Erstes Unternehmensstatistikreformgesetz (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Erste Verordnung zur Änderung der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Erste Verordnung zur Änderung der Vorsorgeregister-Verordnung (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Gesetz zu dem Abkommen vom 29. Juli 2025 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 22. Juni 2021 zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Information (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 8. Juni 2023 zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informatione (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zu der Zusatzvereinbarung vom 8. Juni 2023 zur Mehrseitigen Vereinbarung vom 29. Oktober 2014 zwischen den zuständigen Behörden über (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie anderer Rechtsvorschriften zur Aufheb (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Abweichung von dem Anpassungsverfahren gemäß § 11 Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes für das Jahr 2026 sowie zur Änderung des Abge (Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Änderung der Regelung über ärztliche Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht und zur Stärkung des ultima-ratio-Gebots sowie der Selbst (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → ... Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → ... Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Änderung des Fahrlehrergesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Gesetze (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer V (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → ... Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sogenannten K.-o.-Tropfen (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → ... Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes - Ausgestaltung des unerlaubten Umgangs mit halbautomatischen Kurzwaffen zum Verschießen von Patr (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Anpassung des GAP-Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetzes und des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes an die Vorgaben de (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40 (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft und zur Änderung weiterer Vorschriften (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Durchführung der unionsrechtlichen Vorschriften über die Europäische Brieftasche für die Digitale Identität sowie zur Änderung an (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisier (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Entlastung der Länder und ihrer Kommunen (Länder- und Kommunalentlastungsgesetz - LKEG) (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Ermöglichung der digitalen Fluggastabfertigung (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Förderung europäischer audiovisueller Werke durch eine Investitionsverpflichtung für Mediendiensteanbieter (Mediendienste-Investi (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Neuregelung des Rechts der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverord (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Stärkung der Cybersicherheit (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Strafbewehrung der Leugnung des Existenzrechts des Staates Israel (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der Richtlinie 2014/30/EU und der Richtlinie 2014/53/EU durch die Richtlinie (EU) 2024/2749 im Elektroma (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren sowie zur Verbesserung der Verfügbarkeit von Vorsor (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Weiterentwicklung der Digitalisierung in der Migrationsverwaltung (Migrationsverwaltungsdigitalisierungsweiterentwicklungsgesetz (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Glückwünsche zum Geburtstag (Ansprache)
- part_of_vorgang → Infrastruktur-Zukunftsgesetz (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Reg (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Reg (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Reg (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 2025 - Einzelplan 20 - (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der AVV Zoonosen Lebensmittelkette (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Siebtes Gesetz zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung und anderer Gesetze (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Siebte Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Siebte Verordnung zur Änderung der CRS-Ausdehnungsverordnung (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Siebzehntes Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Verordnung zu dem Abkommen vom 21. April 2026 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentrum für internationale Forst (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Verordnung zu der Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen übe (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Verordnung zur Änderung der Mindeststeuer-Bericht-Verordnung (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Register über Unternehmensbasisdaten (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Verordnung zur Anpassung der GAP-Direktzahlungen-Verordnung, der GAPInVeKoS-Verordnung und der GAP-Konditionalitäten-Verordnung an die Vorga (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Verordnung zur Ergänzung der Anlage A des Übereinkommens vom 25. Januar 1988 über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Verordnung zur Festlegung und Anpassung der Bundesbeteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung für das Jahr 2026 (Bundesbeteilig (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge im Gewerberecht (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz für die Ernennung von Bundesanwältinnen und Bundesanwälten beim Bundesge (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für die Berufung eines Mitglieds des Verwaltungsrates der Bundesagentur für Arbeit (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Bekämpfung der Ausgrenzung auf dem Wohnungsmarkt KOM(2026) 540 endg.; Ratsdok. 9205/26 (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den gesellschaftlichen Rahmen des 28. Regimes - "EU INC" KOM(20 (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Agentur für Weltraumdienste der Europäischen Union und zur (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Ausstellung von Eisenbahnfahrkarten KOM(2026) 232 endg.; Ra (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über digitale Netze, zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/2120, der (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über multimodales Buchen und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 8 (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2115 hinsichtlich einer besond (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2024/1157 hinsichtlich des Verbots (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Zweite Verordnung zur Änderung der Agrarstatistikverordnung (BR-Sitzung)
- spoke_in ← Aminata Touré (Rede)
- spoke_in ← Andreas Bovenschulte (Rede)
- spoke_in ← Andreas Philippi (Rede (zu Protokoll gegeben))
- spoke_in ← Andy Grote (Rede (zu Protokoll gegeben))
- spoke_in ← Anke Rehlinger (Rede)
- spoke_in ← Anna Gallina (Rede)
- spoke_in ← Armin Schuster (Rede (zu Protokoll gegeben))
- spoke_in ← Armin Willingmann (Rede (zu Protokoll gegeben))
- spoke_in ← Benjamin Limbach (Rede)
- spoke_in ← Cem Özdemir (Rede)
- spoke_in ← Christian Bernreiter (Rede)
- spoke_in ← Christian Heinz (Rede)
- spoke_in ← Claudia Bernhard (Rede)
- spoke_in ← Colette Boos-John (Rede)
- spoke_in ← Dirk Schrödter (Rede (zu Protokoll gegeben))
- spoke_in ← Eva Schmierer (Rede)
- spoke_in ← Florian Herrmann (Rede (zu Protokoll gegeben))
- spoke_in ← Franziska Weidinger (Rede)
- spoke_in ← Grant Hendrik Tonne (Rede (zu Protokoll gegeben))
- spoke_in ← Heike Hofmann (Rede)
- spoke_in ← Heiko Geue (Rede)
- spoke_in ← Jacqueline Bernhardt (Rede (zu Protokoll gegeben))
- spoke_in ← Kerstin von der Decken (Rede (zu Protokoll gegeben))
- spoke_in ← Kristina Sinemus (Rede)
- spoke_in ← Lydia Hüskens (Rede)
- spoke_in ← Markus Söder (Rede)
- spoke_in ← Mona Neubaur (Rede)
- spoke_in ← Nicole Hoffmeister-Kraut (Rede)
- spoke_in ← Nicole Razavi (Rede)
- spoke_in ← Nina Warken (Rede)
- spoke_in ← Özlem Ünsal (Rede)
- spoke_in ← Patrick Schnieder (Rede)
- spoke_in ← Petra Berg (Rede)
- spoke_in ← Regina Kraushaar (Rede)
- spoke_in ← Roman Poseck (Rede)
- spoke_in ← Stefan Evers (Rede (zu Protokoll gegeben))
- spoke_in ← Stefanie Drese (Rede)
- spoke_in ← Steffen Schütz (Rede)
- spoke_in ← Thekla Walker (Rede)
- spoke_in ← Verena Hubertz (Rede)