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Protokoll der 1067. Sitzung des Bundesrates

dip / plenarprotokoll 10.07.2026 · WP 21 · 1067 · Original ↗

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Protokoll der 1067. Sitzung des Bundesrates Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-7999 Plenarprotokoll 1067 BUNDESRAT Stenografischer Bericht 1067. Sitzung Berlin, Freitag, den 10. Juli 2026 I n h a l t : Begrüßung des Präsidenten des Senats der Französischen Republik, Gérard Larcher, und einer Delegation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 329 Glückwünsche zum Geburtstag . . . . . . . . . . . 329 Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 330 1. Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (Gesetz zur Durchführung der Verordnung über künstliche Intelligenz) (Drucksache 375/26, zu Drucksache 375/26) . . . . . . . . . . . . . . . . 347 Prof. Dr. Kristina Sinemus (Hessen) . . . 347 Dr. Markus Richter, Staatssekretär im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung . . . . . . . . . . 387* Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 348 2. Gesetz zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drucksache 376/26) . . . . . . . . . . . . . . . 348 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 348 3. a) Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren sowie zur Verbesserung der Verfügbarkeit von Vorsorgeverfügungen (Drucksache 389/26, zu Drucksache 389/26) b) Erste Verordnung zur Änderung der Vorsorgeregister-Verordnung (Drucksache 232/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 348 Beschluss zu a): Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 388* Beschluss zu b): Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 389* 4. Gesetz zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40 (Drucksache 377/26, zu Drucksache 377/26, zu Drucksache 377/26(2)) 348 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 348 5. Infrastruktur-Zukunftsgesetz (Drucksache 390/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 330 Dr. Markus Söder (Bayern) . . . . . . . . 330 Cem Özdemir (Baden-Württemberg) . . 330 Dr. Andreas Bovenschulte (Bremen) . . 331 Nicole Razavi (Baden-Württemberg) . . 332 Dr. Lydia Hüskens (Sachsen-Anhalt) . . 333 Steffen Schütz (Thüringen) . . . . . . . . 334 Regina Kraushaar (Sachsen) . . . . . . . 335 Patrick Schnieder, Bundesminister für Verkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . 335 Grant Hendrik Tonne (Niedersachsen) . 385* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 87e Absatz 5 Satz 1 und 2 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . 336 6. Gesetz zur Ermöglichung der digitalen Fluggastabfertigung (Drucksache 391/26) . . . . . 348 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 388* 7. Gesetz zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie anderer Rechtsvorschriften zur Aufhebung von Berichtspflichten (Drucksache 378/26) . . . . . . . . . . 349 Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut (Baden- Württemberg) . . . . . . . . . . . . . . . 349 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 104b Absatz 2 Satz 1 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 349 8. Gesetz zu dem Abkommen vom 29. Juli 2025 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die Deutsch- Französischen Gymnasien und das Deutsch- Französische Abitur (Drucksache 379/26) . . 348 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 84 Absatz 1 Satz 5 und 6 GG . . . . . . . . . . . . 389* 9. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) – Antrag der Länder Hamburg und Bremen – (Drucksache 356/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 352 Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag – Bestellung von Senatorin Anna Gallina (Hamburg) zur Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . 352 10. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes: Ausgestaltung des unerlaubten Umgangs mit halbautomatischen Kurzwaffen zum Verschießen von Patronenmunition als Verbrechen – Antrag des Landes Berlin – (Drucksache 383/26) . . . . . 344 Stefan Evers (Berlin) . . . . . . . . . . . . 387* Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag – Bestellung von Senatorin Iris Spranger (Berlin) zur Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . 344 11. Entwurf eines Gesetzes zur Strafbewehrung der Leugnung des Existenzrechts des Staates Israel – Antrag des Landes Hessen – (Drucksache 227/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 352 Christian Heinz (Hessen) . . . . . . . . . 352 Jacqueline Bernhardt (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . 393* Dr. Andreas Philippi (Niedersachsen) . 393* Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag – Bestellung von Staatsminister Christian Heinz (Hessen) zum Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 353 12. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes – Antrag des Landes Schleswig-Holstein – (Drucksache 143/26) 353 Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag – Bestellung von Minister Tobias Goldschmidt (Schleswig-Holstein) zum Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 353 13. Entschließung des Bundesrates „Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) vereinfachen und entbürokratisieren“ – Antrag der Länder Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 384/26) . . . . . 353 Aminata Touré (Schleswig-Holstein) . . 354 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 355 14. Entschließung des Bundesrates zur Rechtsklarheit bei der Umsatzsteuer für Sportvereine – Antrag der Länder Saarland, Bremen, Niedersachsen und Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hamburg, Nordrhein- Westfalen, Thüringen – (Drucksache 361/26) 355 Beschluss: Annahme der Entschließung nach Maßgabe der beschlossenen Änderung . . 355 15. Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der gesamtstaatlichen Resilienz – Antrag der Länder Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg – (Drucksache 249/26) . . . . . . . . 355 Beschluss: Annahme der Entschließung nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 355 16. Entschließung des Bundesrates: Schulpflicht als Garant für Chancengerechtigkeit und gesellschaftlichen Zusammenhalt bewahren – Antrag der Länder Thüringen, Sachsen- Anhalt und Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Saarland, Sachsen – (Drucksache 358/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 355 Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . 394* Beschluss: Annahme der Entschließung nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 355 17. Entschließung des Bundesrates „Geschlechtsbezogene Tatmotive im Recht der vorsätzlichen Tötungsdelikte sachgerecht erfassen“ – Antrag der Länder Mecklenburg- Vorpommern, Hamburg, Niedersachsen – (Drucksache 345/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 355 Anna Gallina (Hamburg) . . . . . . . . . . 355 Christian Heinz (Hessen) . . . . . . . . . . 394* Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 356 18. Entschließung des Bundesrates „Stärkung der sexuellen Selbstbestimmung durch konsensbasiertes Sexualstrafrecht“ – Antrag der Länder Hamburg und Mecklenburg- Vorpommern, Niedersachsen, Saarland – (Drucksache 357/26) in Verbindung mit 19. Entschließung des Bundesrates „Konsequente Umsetzung der Istanbul-Konvention – kritische Bestandsaufnahme des § 177 StGB“ – Antrag des Landes Schleswig-Holstein gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 385/26) 356 Anna Gallina (Hamburg) . . . . . . . . . . 356 Jacqueline Bernhardt (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . 357 Petra Berg (Saarland) . . . . . . . . . . . . 358 Dr. Benjamin Limbach (Nordrhein- Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 359 Prof. Dr. Kerstin von der Decken (Schleswig-Holstein) . . . . . . . . . . . . . . . 395* Prof. Dr. Kristina Sinemus (Hessen) . . . 395* Beschluss zu 18: Die Entschließung wird gefasst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 360 Mitteilung zu 19: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . 360 20. Entschließung des Bundesrates „Unmittelbarer Handlungsbedarf in Folge der Sperrung der Friedrich-Ebert-Autobahnbrücke im Bonner Norden“ – Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen – (Drucksache 367/26) . . . . 360 Beschluss: Annahme der Entschließung nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 360 21. Entschließung des Bundesrates „Reform des Trassenpreissystems und Kompensation der Mehrbelastungen nach dem EuGH-Urteil zur Trassenpreisbremse“ – Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg- Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen- Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 387/26) 344 Mona Neubaur (Nordrhein-Westfalen) . 344 Anke Rehlinger (Saarland) . . . . . . . . 345 Christian Bernreiter (Bayern) . . . . . . 346 Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 347 22. Entschließung des Bundesrates zu kartellrechtlichen Maßnahmen zur Stärkung des dualen Mediensystems – Antrag der Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Baden- Württemberg, Brandenburg, Saarland, Schleswig- Holstein, Thüringen – (Drucksache 346/26) . 360 Beschluss: Annahme der Entschließung nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 360 23. Entschließung des Bundesrates zur Einführung eines flexiblen Preisdeckels bei Kraftstoffen – Antrag der Länder Saarland und Mecklenburg-Vorpommern – (Drucksache 368/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 361 Beschluss: Die Entschließung wird nicht gefasst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 361 24. Entschließung des Bundesrates „Streichung des Abwägungsvorrangs in § 2 EEG 2023 für Photovoltaik-Anlagen im Wald“ – Antrag des Freistaates Sachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 392/26) . . . . . . . . . . 361 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 361 25. Entschließung des Bundesrates „Investitionssicherheit auf dem Wohnungsmarkt erhalten, Vergesellschaftungen Grenzen setzen“ – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 380/26) Mitteilung: Absetzung von der Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 330 26. a) Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des GAP-Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetzes und des GAP- Konditionalitäten-Gesetzes an die Vorgaben der Verordnung (EU) 2025/2649 sowie zur Verbesserung des behördlichen Informationsaustauschs (Drucksache 321/26) 363 b) Verordnung zur Anpassung der GAP- Direktzahlungen-Verordnung, der GAPInVeKoS-Verordnung und der GAP- Konditionalitäten-Verordnung an die Vorgaben der Verordnung (EU) 2025/2649 sowie zur Entlastung der landwirtschaftlichen Betriebe (Drucksache 316/26) . . . . 348 Beschluss zu a): Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . 363 Beschluss zu b): Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 389* 27. Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der unionsrechtlichen Vorschriften über die Europäische Brieftasche für die Digitale Identität sowie zur Änderung anderer Rechtsvorschriften (Digitale Identitätengesetz – DIdG) (Drucksache 322/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 363 Prof. Dr. Kristina Sinemus (Hessen) . . . 396* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 363 28. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Cybersicherheit – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 323/26) . . . . . . . . 363 Prof. Dr. Roman Poseck (Hessen) . . . . 363 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 364 29. Entwurf eines Gesetzes zur Förderung europäischer audiovisueller Werke durch eine Investitionsverpflichtung für Mediendiensteanbieter (Mediendienste-Investitionsverpflichtungs- Gesetz – MedienInvestVG) (Drucksache 324/26) 364 Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . . 364 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 365 30. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sogenannten K.-o.-Tropfen (Drucksache 325/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 365 Dr. Benjamin Limbach (Nordrhein- Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 365 Heike Hofmann (Hessen) . . . . . . . . . 366 Eva Schmierer, Staatssekretärin im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz . . . . . . . . . . . . . . 367 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 367 31. Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen (Drucksache 326/26) . . . . . . . . 367 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 367 32. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1712 – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 327/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 367 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 368 33. Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung und anderer Gesetze (Drucksache 328/26) . . . . . . . . 368 Franziska Weidinger (Sachsen-Anhalt) 368 Eva Schmierer, Staatssekretärin im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz . . . . . . . . . . . . . 368 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 369 34. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Regelung über ärztliche Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht und zur Stärkung des Ultima-Ratio-Gebots sowie der Selbstbestimmung der Betroffenen (Drucksache 329/26) . 370 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 370 35. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fahrlehrergesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Gesetze (Drucksache 330/26) 370 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 370 36. Entwurf eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes (Drucksache 331/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 370 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 370 37. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 332/26) . 370 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 371 38. Entwurf eines Ersten Unternehmensstatistikreformgesetzes – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 333/26) . . . 371 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 371 39. Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 388/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 371 Dr. Andreas Philippi (Niedersachsen) . . 397* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 372 40. Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 334/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 372 Christian Bernreiter (Bayern) . . . . . . . 372 Özlem Ünsal (Bremen) . . . . . . . . . . . 373 Prof. Dr. Roman Poseck (Hessen) . . . . 374 Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 374 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 378 41. Entwurf eines Gesetzes zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 22. Juni 2021 zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Einkünfte, die mittels digitaler Plattformen erzielt wurden (Drucksache 335/26) . . . . . . 348 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 389* 42. Entwurf eines Gesetzes zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 8. Juni 2023 zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen nach dem Melderahmen für Kryptowerte (Drucksache 336/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 348 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 389* 43. Entwurf eines Gesetzes zu der Zusatzvereinbarung vom 8. Juni 2023 zur Mehrseitigen Vereinbarung vom 29. Oktober 2014 zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten (Drucksache 337/26) . . 348 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 389* 44. Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 2025 – Einzelplan 20 – gemäß § 101 BHO – (Drucksache 359/26) . . 348 Beschluss: Erteilung der Entlastung gemäß § 101 BHO . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 390* 45. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den gesellschaftlichen Rahmen des 28. Regimes – „EU INC“ COM(2026) 321 final; Ratsdok. 7498/26 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 238/26, zu Drucksache 238/26) 378 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 378 46. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über digitale Netze, zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/2120, der Richtlinie 2002/58/EG und der Entscheidung Nr. 676/2002/EG sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2018/1971, der Richtlinie (EU) 2018/1972 und des Beschlusses Nr. 243/2012/EU (Verordnung über digitale Netze) COM(2026) 16 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 217/26, zu Drucksache 217/26) 378 Prof. Dr. Kristina Sinemus (Hessen) . . 398* Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 379 47. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Agentur für Weltraumdienste der Europäischen Union und zur Änderung Verordnung (EU) 2021/696 COM(2026) 152 final; Ratsdok. 7998/26 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 309/26, zu Drucksache 309/26) 348 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 390* 48. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Strategie der Europäischen Union gegen Armut: Armut in allen Lebensphasen bekämpfen und verhindern COM(2026) 538 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 339/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 379 Heike Hofmann (Hessen) . . . . . . . . . 398* Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 379 49. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Strategischer Fahrplan für Digitalisierung und KI im Energiesektor COM(2026) 501 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 342/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 348 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 390* 50. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Aktionsplan für Düngemittel: Eine Partnerschaft zur Gewährleistung von Verfügbarkeit, Erschwinglichkeit und strategischer Autonomie bei heimischen EU-Düngemitteln COM(2026) 310 final; Ratsdok. 9437/26 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 363/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 379 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 379 51. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein einfacheres, klareres und besser durchsetzbares EU-Regelwerk COM(2026) 380 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 280/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 379 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 380 52. Verordnung zu der Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen über die Anwendung des Abkommens vom 10. November 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinten Nationen über den Sitz des Freiwilligenprogramms der Vereinten Nationen auf das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen, einschließlich seines Repräsentationsbüros in Bonn, seines Satellitenbüros in Berlin sowie anderer möglicher künftiger Satellitenbüros innerhalb Deutschlands (Drucksache 341/26) . . . . . . . . . . . . . 348 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 389* 53. Verordnung zur Festlegung und Anpassung der Bundesbeteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung für das Jahr 2026 (Bundesbeteiligungs-Festlegungsverordnung 2026 – BBFestV 2026) (Drucksache 288/26) 348 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 389* 54. Siebte Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung (Drucksache 312/26) 348 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 389* 55. Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (Drucksache 314/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 348 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 390* 56. Zweite Verordnung zur Änderung der Agrarstatistikverordnung (Drucksache 315/26) . 348 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 389* 57. Verordnung zur Ergänzung der Anlage A des Übereinkommens vom 25. Januar 1988 über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen (Drucksache 289/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 348 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 389* 58. Siebte Verordnung zur Änderung der CRS- Ausdehnungsverordnung (Drucksache 290/26) 348 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 389* 59. Verordnung zur Änderung der Mindeststeuer- Bericht-Verordnung (Drucksache 291/26) . 348 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 389* 60. Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen (Drucksache 317/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 380 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 380 61. Erste Verordnung zur Änderung der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (Drucksache 318/26) . . . . . . . . . . . . . . 380 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 380 62. Verordnung zu dem Abkommen vom 21. April 2026 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentrum für internationale Forstforschung über den Sitz des Zentrums für internationale Forstforschung in der Bundesrepublik Deutschland (Drucksache 313/26) . . . . . . . 348 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 389* 63. Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Register über Unternehmensbasisdaten (Drucksache 319/26) . . . . . . . . . . . 348 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 389* 64. Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge im Gewerberecht (Drucksache 320/26) 380 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 380 65. Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der AVV Zoonosen Lebensmittelkette (Drucksache 297/26) . . . . . . . . 348 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 84 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 389* 66. Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung für die Außenprüfung (Außenprüfungsordnung – ApO) (Drucksache 296/26, zu Drucksache 296/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 348 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 108 Absatz 7 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 389* 67. Vorschlag der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz für die Ernennung von Bundesanwältinnen und Bundesanwälten beim Bundesgerichtshof – gemäß § 149 GVG – (Drucksache 371/26) . . . . . . . 348 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in Drucksache 371/26 . . . . . . . . . . . . . . . . . 390* 68. Benennung eines stellvertretenden Mitglieds für den Eisenbahninfrastrukturbeirat – gemäß § 4 Absatz 4 BEVVG – Antrag des Landes Baden-Württemberg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 381/26) . . . . . 348 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in Drucksache 381/26 . . . . . . . . . . . . . . . . . 390* 69. Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 372/26, zu Drucksache 372/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 348 Beschluss: Von einer Äußerung und einem Beitritt wird abgesehen . . . . . . . . . . . . . . 391* 70. Entschließung des Bundesrates zum für das Jahr 2026 vorgesehenen Bericht der Europäischen Kommission über die Bewertung und Überprüfung gemäß Artikel 62 der Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zweck der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI des Rates – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 395/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 380 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 381 71. Entschließung des Bundesrates zur wirksameren Bekämpfung des sogenannten „Autoposing“ im öffentlichen Straßenraum – Antrag der Freien Hansestadt Bremen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 396/26) . . . 361 Özlem Ünsal (Bremen) . . . . . . . . . . 361 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 362 72. Vorschlag für die Berufung eines Mitglieds des Verwaltungsrates der Bundesagentur für Arbeit – gemäß § 377 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 sowie § 375 Absatz 3, § 377 Absatz 2 und § 379 Absatz 2 Nummer 2 SGB III – Antrag des Landes Baden-Württemberg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 398/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 348 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in Drucksache 398/26 . . . . . . . . . . . . . . . . 390* 73. Benennung eines stellvertretenden Mitglieds für den Beirat bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen – gemäß § 5 Absatz 1 BEGTPG – Antrag des Landes Hessen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 393/26) 348 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in Drucksache 393/26 . . . . . . . . . . . . . . . . 390* 74. Entschließung des Bundesrates „Für eine Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ab 2028, die Einkommen sichert, Wettbewerbsfähigkeit erhält und die bestehenden Strukturen in Deutschland anerkennt“ – Antrag der Länder Sachsen-Anhalt, Sachsen und Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen – Geschäftsordnungsantrag des Landes Sachsen- Anhalt – (Drucksache 360/26) . . . . . . . . . . 362 Colette Boos-John (Thüringen) . . . . . . 362 Beschluss: Annahme der Entschließung nach Maßgabe der beschlossenen Änderung . . 363 75. Entschließung des Bundesrates für faire Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit – Antrag der Länder Saarland, Niedersachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 399/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 381 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 381 76. Benennung eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung „Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland“ – gemäß § 7 Absatz 3 HdGStiftG – Antrag des Freistaats Thüringen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 403/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 348 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in Drucksache 403/26 . . . . . . . . . . . . . . . . . 390* 77. Benennung eines Vertreters des Bundesrates im Mittelstandsrat der Kreditanstalt für Wiederaufbau – gemäß § 7a Absatz 1 KredAnstWiAG – Antrag des Landes Rheinland-Pfalz gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 401/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 348 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in Drucksache 401/26 . . . . . . . . . . . . . . . . . 390* 78. Benennung eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds für den Beirat bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen – gemäß § 5 Absatz 1 BEGTPG – Antrag des Landes Rheinland-Pfalz gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 402/26) . . . . . 348 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in Drucksache 402/26 . . . . . . . . . . . . . . . . . 390* 79. Benennung eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds für den Beirat bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen – gemäß § 5 Absatz 1 BEGTPG – Antrag des Landes Baden-Württemberg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 404/26) . . . 348 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in Drucksache 404/26 . . . . . . . . . . . . . . . . . 390* 80. Gesetz zur Entlastung der Länder und ihrer Kommunen (Länder- und Kommunalentlastungsgesetz – LKEG) (Drucksache 405/26) 349 Dr. Heiko Geue (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 350 Andy Grote (Hamburg) . . . . . . . . . . . 391* Dr. Andreas Philippi (Niedersachsen) . . 391* Dr. Tamara Zieschang (Sachsen-Anhalt) 391* Dirk Schrödter (Schleswig-Holstein) . . 392* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 106 Absatz 3 Satz 3 und Artikel 107 Absatz 2 GG 350 81. Gesetz zur Weiterentwicklung der Digitalisierung in der Migrationsverwaltung (Migrationsverwaltungsdigitalisierungsweiterentwicklungsgesetz – MDWG) (Drucksache 406/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 381 Heike Hofmann (Hessen) . . . . . . . . . 399* Anna Gallina (Hamburg) . . . . . . . . . 400* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 und Artikel 84 Absatz 1 Satz 5 und 6 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 381 82. Gesetz zur Abweichung von dem Anpassungsverfahren gemäß § 11 Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes für das Jahr 2026 sowie zur Änderung des Abgeordnetengesetzes (Drucksache 407/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 381 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 381 83. Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der Richtlinie 2014/30/EU und der Richtlinie 2014/53/EU durch die Richtlinie (EU) 2024/2749 im Elektromagnetische- Verträglichkeit-Gesetz und im Funkanlagengesetz in Bezug auf Notfallverfahren bei einem Binnenmarkt-Notfall (Drucksache 408/26) . . . 381 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 381 84. Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude- Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich (Drucksache 409/26, zu Drucksache 409/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 350 Thekla Walker (Baden-Württemberg) . 350 Dr. Benjamin Limbach (Nordrhein- Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 392* Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 382 85. Gesetz zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA (Drucksache 410/26, zu Drucksache 410/26) . . . . . . 351 Thekla Walker (Baden-Württemberg) . 351 Dr. Tamara Zieschang (Sachsen-Anhalt) 392* Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 352 86. Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV- Beitragssatzstabilisierungsgesetz) (Drucksache 411/26, zu Drucksache 411/26, zu Drucksache 411/26(2)) . . . . . . . . . . . . . . . . 337 Dr. Markus Söder (Bayern) . . . . . . . . 337 Anke Rehlinger (Saarland) . . . . . . . . . 338 Stefanie Drese (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 340 Claudia Bernhard (Bremen) . . . . . . . . 341 Dr. Andreas Philippi (Niedersachsen) . . 342 Nina Warken, Bundesministerin für Gesundheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . 343 Armin Schuster (Sachsen) . . . . . . . . 386* Prof. Dr. Kristina Sinemus (Hessen) . . 400* Dr. Tamara Zieschang (Sachsen-Anhalt) 400* Tino Sorge, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Gesundheit . . 401* Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 382 Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 382 Beschlüsse im vereinfachten Verfahren gemäß § 35 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 383 Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . . . . . . . 383 Verzeichnis der Anwesenden V o r s i t z : Präsident D r . A n d r e a s B o v e n s c h u l - t e , Präsident des Senats, Bürgermeister, Senator für Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften und Senator für Kultur der Freien Hansestadt Bremen Vizepräsident H e n d r i k W ü s t , Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen – zeitweise – Amtierender Präsident D r . F l o r i a n H e r r - m a n n , Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien des Freistaates Bayern – zeitweise – Amtierender Präsidentin P e t r a B e r g , Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz sowie Ministerin der Justiz des Saarlandes – zeitweise – S c h r i f t f ü h r e r : Rudolf Hoogvliet (Baden-Württemberg) Nancy Böhning (Bremen) Thorsten Bischoff (Saarland) B a d e n - W ü r t t e m b e r g : Cem Özdemir, Ministerpräsident Manuel Hagel, Minister des Inneren, für Digitalisierung und Europa Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus Nicole Razavi, Ministerin für Verkehr Rudolf Hoogvliet, Staatssekretär für Medienpolitik und Bevollmächtigter des Landes Baden- Württemberg beim Bund Thekla Walker, Ministerin für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Oliver Hildenbrand, Minister für Soziales, Arbeit und Gesundheit B a y e r n : Dr. Markus Söder, Ministerpräsident Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien Christian Bernreiter, Staatsminister für Wohnen, Bau und Verkehr B e r l i n : Stefan Evers, Bürgermeister und Senator für Finanzen und für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt B r a n d e n b u r g : Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident Gordon Hoffmann, Minister für Bildung, Jugend und Sport Martina Klement, Ministerin für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa B r e m e n : Dr. Andreas Bovenschulte, Präsident des Senats, Bürgermeister, Senator für Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften und Senator für Kultur Björn Fecker, Bürgermeister, Senator für Finanzen Nancy Böhning, Staatsrätin, Bevollmächtigte der Freien Hansestadt Bremen beim Bund und für Europa Dr. Eva Högl, Senatorin für Inneres und Sport Claudia Bernhard, Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz Özlem Ünsal, Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung H a m b u r g : Andy Grote, Senator, Präses der Behörde für Inneres und Sport Anna Gallina, Senatorin, Präses der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz H e s s e n : Boris Rhein, Ministerpräsident Timon Gremmels, Minister für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur Prof. Dr. Kristina Sinemus, Ministerin für Digitalisierung und Innovation Heike Hofmann, Ministerin für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales Prof. Dr. Roman Poseck, Minister des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Christian Heinz, Minister der Justiz und für den Rechtsstaat M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n : Jacqueline Bernhardt, Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Stefanie Drese, Ministerin für Soziales, Gesundheit und Sport Dr. Heiko Geue, Finanzminister N i e d e r s a c h s e n : Dr. Andreas Philippi, Minister für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Grant Hendrik Tonne, Minister für Wirtschaft, Bauen und Verkehr N o r d r h e i n - W e s t f a l e n : Hendrik Wüst, Ministerpräsident Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien und Chef der Staatskanzlei Dr. Benjamin Limbach, Minister der Justiz R h e i n l a n d - P f a l z : Gordon Schnieder, Ministerpräsident Marcus Klein, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Sport, Ehrenamt und Medien und Chef der Staatskanzlei Doris Ahnen, Ministerin der Finanzen Clemens Hoch, Minister für Wissenschaft, Weiterbildung und Gesundheit Christine Schneider, Ministerin für Landwirtschaft, Weinbau, Umwelt und Forsten S a a r l a n d : Anke Rehlinger, Ministerpräsidentin Thorsten Bischoff, Staatssekretär und Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund Petra Berg, Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz sowie Ministerin der Justiz S a c h s e n : Michael Kretschmer, Ministerpräsident Armin Schuster, Staatsminister des Innern Regina Kraushaar, Staatsministerin für Infrastruktur und Landesentwicklung S a c h s e n - A n h a l t : Dr. Lydia Hüskens, Ministerin für Infrastruktur und Digitales Prof. Dr. Armin Willingmann, Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Franziska Weidinger, Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz Dr. Tamara Zieschang, Ministerin für Inneres und Sport S c h l e s w i g - H o l s t e i n : Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung Dirk Schrödter, Minister und Chef der Staatskanzlei Prof. Dr. Kerstin von der Decken, Ministerin für Justiz und Gesundheit T h ü r i n g e n : Colette Boos-John, Ministerin für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum Steffen Schütz, Minister für Digitales und Infrastruktur V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g : Patrick Schnieder, Bundesminister für Verkehr Nina Warken, Bundesministerin für Gesundheit Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Dr. Michael Meister, Staatsminister beim Bundeskanzler Dr. Wolfram Weimer, Staatsminister beim Bundeskanzler Christoph de Vries, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern Tino Sorge, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Gesundheit Silvia Breher, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Hans-Georg Engelke, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern Frank Wetzel, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Eva Schmierer, Staatssekretärin im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Ingo Behnel, Staatssekretär im Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Dr. Markus Richter, Staatssekretär im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung Dr. Claudia Elif Stutz, Staatssekretärin im Bundesministerium für Verkehr Katja Kohfeld, Staatssekretärin im Bundesministerium für Gesundheit 1067. Sitzung Berlin, den 10. Juli 2026 Beginn: 09.37 Uhr Präsident Dr. Andreas Bovenschulte: Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich eröffne die 1067. Sitzung des Bundesrates. Sehr geehrte Damen und Herren, zunächst möchte ich Ihre Aufmerksamkeit auf unsere Ehrentribüne lenken. Dort hat der Präsident des Senats der Französischen Republik, Seine Exzellenz Herr Gérard L a r c h e r , mit einer hochrangigen Delegation Platz genommen. – Herr Senatspräsident, ich begrüße Sie und Ihre Delegation sehr herzlich bei uns im Bundesrat. Bienvenue au Bundesrat, Monsieur le Président! (Beifall) Unser Kontinent braucht die starke Partnerschaft zwischen Deutschland und Frankreich. Beide Länder – und ganz Europa – müssen sich derzeit einer Reihe von Herausforderungen stellen. Ich denke hierbei an die Bedrohung der europäischen Sicherheit, das Erstarken extremistischer und populistischer Kräfte sowie die Aufgabe, unsere Klimaziele zu erreichen und zugleich die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft zu bewahren. Auf diese Herausforderungen kann es keine ausschließlich deutschen oder französischen Antworten geben. Sie verlangen gemeinsames Handeln, gemeinsamen Mut und gemeinsame Verantwortung. Die Antworten, die wir finden müssen, werden europäische Antworten sein. Gerade deshalb erfüllt es mich mit Stolz, sagen zu können, dass der französische Senat und der Bundesrat seit vielen Jahren eine tragende Säule der deutsch- französischen Freundschaft und Zusammenarbeit bilden. Unsere Häuser verbindet ein enges und vertrauensvolles parlamentarisches Miteinander, welches vom regelmäßigen Austausch, von persönlichen Begegnungen und vom Engagement unserer Freundschaftsgruppen lebt. Erst in der vergangenen Woche empfing Ihr Haus die deutsch-französische Freundschaftsgruppe des Bundesrates zu einer Arbeitssitzung in Paris. Für den produktiven Austausch und Ihre außerordentliche Gastfreundschaft möchte auch ich Ihnen meinen Dank aussprechen. Es war uns zudem eine besondere Ehre, dass Sie mit uns im September 2024 das 75-jährige Bestehen des Bundesrates im historischen Plenarsaal in Bonn gefeiert haben. In Ihrer Rede nannten Sie als entscheidende Wesensmerkmale des Föderalismus, der Dezentralisierung und des Zweikammersystems – ich zitiere – „die Kultur des Kompromisses, die Nähe zu den Bürgern und den Pragmatismus vor der Ideologie“. Lassen Sie uns mithilfe der von Ihnen beschriebenen Vorzüge des Bikameralismus auch in Zukunft Hand in Hand die bestmöglichen Lösungen für die Herausforderungen unserer Zeit für die Bürgerinnen und Bürger in Frankreich, in Deutschland und in Europa finden! Herr Senatspräsident, liebe Gäste aus Frankreich, ich freue mich, dass wir später noch Gelegenheit haben werden, unsere Gespräche fortzusetzen. Ich wünsche Ihnen weiterhin einen angenehmen Aufenthalt in Berlin und heiße Sie nochmals im Namen des gesamten Hauses ganz herzlich willkommen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor wir uns der Tagesordnung zuwenden, möchte ich noch unserer Kollegin, Frau Ministerin B e r g aus dem Saarland, im Namen des Hauses zu ihrem Geburtstag gratulieren. – Herzlichen Glückwunsch, liebe Kollegin! (Beifall) Die Gesetze, die der Deutsche Bundestag gestern beschlossen hat – unsere Punkte 80, 81, 83 und 85 –, finden Sie umgedruckt hier im Saal auf Ihren Plätzen vor. Das Abgeordnetenentschädigungsgesetz, das Gebäudeenergiegesetz und das GKV- Beitragssatzstabilisierungsgesetz – TOP 82, 84 und 86 unserer Tagesordnung – behandelt der Deutsche Bundestag erst heute Vormittag. Sobald der Bundestag die Gesetze verabschiedet und zugestellt hat, werden sie umgedruckt und im Saal verteilt. Bitte richten Sie sich darauf ein, dass wir die Sitzung gegebenenfalls unterbrechen müssen, sofern die Beschlüsse uns nicht rechtzeitig vor dem Ende unserer Sitzung vorliegen! Und jetzt zur Tagesordnung. Sie liegt Ihnen in vorläufiger Form mit 86 Punkten vor. TOP 25 wird abgesetzt. Zur Reihenfolge: Zu Beginn der Sitzung werden TOP 5, die Debatte zu TOP 86, TOP 10 und TOP 21 – in dieser Reihenfolge – aufgerufen. Nach TOP 7 werden TOP 80, die Debatte zu TOP 84 und TOP 85 – in dieser Reihenfolge – behandelt. TOP 18 wird verbunden mit TOP 19 beraten. Nach TOP 24 werden die Punkte 71 und 74 – in dieser Reihenfolge – erörtert. Am Schluss der Sitzung werden die Abstimmung zu TOP 84 und die Abstimmung zu TOP 86 – in dieser Reihenfolge – aufgerufen. Im Übrigen bleibt die Reihenfolge unverändert. Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Das ist nicht der Fall. Dann ist sie so festgestellt. Ich komme zu Tagesordnungspunkt 5: TOP 5 Infrastruktur-Zukunftsgesetz (Drucksache 390/26) Mir liegt eine Reihe von Wortmeldungen vor. Als Erstes rufe ich auf: Herrn Ministerpräsident Dr. Söder aus Bayern. Dr. Markus Söder (Bayern): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute beteiligt sich der Bundesrat an großen Reformvorhaben, die unser Land voranbringen. Wir alle wissen, dass Deutschland Veränderung, Reformen und mehr Geschwindigkeit braucht, um zum einen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Landes zu steigern, aber zum anderen auch, um zu zeigen, dass die Demokraten in der Lage sind, Entscheidungen zu treffen. Zu lange war der Vorwurf, es gebe Stillstand in Deutschland. Heute erzeugen wir Bewegung. Der erste Punkt ist das Infrastruktur-Zukunftsgesetz. Das ist eine zentrale und wichtige Weichenstellung. Im letzten Jahr wurde auf der einen Seite das Sondervermögen für Verteidigung beschlossen, auf der anderen Seite das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz. Von diesem Sondervermögen profitieren die Länder und Kommunen sehr stark. Kollege Kretschmer, Frau Schwesig und meine Person haben damals sehr hart daran gearbeitet, das in die Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene einzubringen. Jetzt muss es auch auf die Straße gebracht werden: für Schienen, für Brücken, für den Ausbau von Straßen. Zu lang dauert es in Deutschland, bis etwas verbaut wird. Mit diesem Gesetz wird schnelleres Planen, schnelleres Bauen ohne materielle Abstriche ermöglicht. Wir beschleunigen das Ganze einfach. Wir haben zwar noch nicht die Geschwindigkeit wie andere Teile der Welt, aber wir werden deutlich besser. Wichtig dabei: die Vorfahrt für wesentliche Infrastrukturprojekte – das heißt, es steht im überragenden öffentlichen Interesse –, für Straßen, Brücken, Schienen und andere Verkehrsinfrastruktur. Doppelte Prozesse, Mehrfachprüfungen werden endlich aufgehoben. Genehmigungsverfahren werden deutlich vereinfacht, vor allem für die Schieneninfrastruktur, bei der normalerweise die Verfahren mit den beteiligten Behörden mit Abstand am längsten dauern. Genehmigungsverfahren vereinfacht, Genehmigungsfiktionen eingeführt, einheitliches Verfahrensrecht, Digitalisierung des Verfahrens und, und, und – es ist ein großes und wichtiges Paket, mit dem klaren Ziel, dass etwas vorangeht, dass das Sondervermögen nicht irgendwo geparkt, sondern tatsächlich umgesetzt wird, vom Parkplatz auf die Straße, auf die Schiene kommt. Das wird für Bundesstraßen, für Flughäfen, für Wasserstraßen, für Bahnstrecken, für Brücken, für Rastanlagen und, und, und einen großen Schub bringen. Damit hat Deutschland die Chance, dass neben der Verteidigung auch die Infrastruktur auf den neuesten Stand gebracht werden kann. Ich bin froh, dass das Gesetz im Bundestag beschlossen wurde. Ich hoffe sehr, dass auch wir uns klar dazu bekennen, denn das bringt unser Land voran. Das Ganze ist für den Bundesrat heute sozusagen der erste Streich. Nicht alles, was drinsteht, ist perfekt. Nicht alles, was da beschlossen wird, muss einem gefallen. Aber es geht etwas voran. Es sind Kompromisse, und an dieser Stelle erhöht das einfach die Geschwindigkeit für Deutschland. Das ist ein wichtiger Schritt. Deswegen unterstützen wir das Gesetz sehr. Präsident Dr. Andreas Bovenschulte: Herzlichen Dank, Herr Kollege! – Ich rufe auf: Herrn Ministerpräsident Özdemir aus Baden-Württemberg. Cem Özdemir (Baden-Württemberg): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich stehe heute zum ersten Mal als Ministerpräsident meines Heimatlandes Baden-Württemberg hier am Rednerpult, aber nicht zum ersten Mal im Bundesrat. Ich danke für die freundliche Aufnahme in diesen Kreis. In meiner ersten Rede als Ministerpräsident spreche ich zu einem Thema, das wie kein anderes die Menschen nicht nur in Baden-Württemberg, sondern auch in der ganzen Republik bewegt: der marode Zustand der Infrastruktur unseres Landes, der der drittgrößten Volkswirtschaft der Welt nicht angemessen ist. Die sichtbarsten Beispiele dafür sind der Zustand der Bahn und der Zustand unserer Brücken. Wir haben es dahin kommen lassen, dass mittlerweile Unpünktlichkeit, Ausfälle, jahrelange Umleitungen fast schon Normalität sind. Und weil wir Gäste aus Frankreich haben, sage ich: Ich erinnere mich an Zeiten, in denen das Gegenteil der Normalfall in der Bundesrepublik Deutschland war. Da müssen wir wieder hin! Wer schon einmal stundenlang schwitzend im Zug auf einem Streckenabschnitt gefangen war, der weiß, dass da etwas grundlegend schiefgelaufen ist. Und wer nach einer plötzlichen Brückensperrung über Jahre lange Umwege in Kauf nehmen muss, weiß das ebenfalls. Sie wie ich, wir erleben jeden Tag den Ärger unserer Bürgerinnen und Bürger. Und unsere Bürger haben recht! Wie konnte es so weit kommen, meine Damen und Herren? Man muss zum einen die jahrzehntelange finanzielle Vernachlässigung unserer Infrastruktur deutlich beim Namen nennen. Alle haben daran ihren Anteil. Doch unterm Strich will ich sagen, dass sich der konservative Teil des politischen Spektrums das vielleicht etwas stärker ins Stammbuch schreiben muss. Aber ich muss auch auf das jahrzehntelange regulative Draufsatteln zu sprechen kommen, mit immer mehr Regeln, mit immer mehr Verfahren, mit immer mehr Vetorechten und Kontrollschleifen. Auch daran haben alle ihren Anteil. Doch unterm Strich muss man ehrlicherweise sagen, dass sich der progressive Teil des politischen Spektrums das möglicherweise etwas stärker ins Stammbuch schreiben muss. Inzwischen merken die einen: Sparen allein kann kein Selbstzweck sein. Man kann auch alles kaputtsparen. Und die anderen merken vielleicht, zum Beispiel bei der Energiewende, dass man die eigenen Herzensprojekte mit zu viel gut gemeinter Regulierung ad absurdum führen kann. Wir sind jetzt in einer schwierigen Lage, in der die tiefste Wirtschaftskrise seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland uns alle miteinander dazu zwingt, dass business as usual keine Option mehr sein kann. Vielmehr brauchen wir eine geradezu disruptive Kraftanstrengung. Die finanzielle Grundlage für diese Kraftanstrengung haben Bund und Länder mit dem 500-Milliarden-Euro- Sondervermögen geschaffen. Ich werbe dafür, dass wir heute mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz die regulative Grundlage für diese Kraftanstrengung schaffen. Das eine und das andere gehören zusammen. Es macht keinen Sinn, das zu trennen. Wir brauchen beides zugleich, sonst kommen wir nicht mit dem nötigen Tempo aus dem Sanierungsstau und der Krise heraus. Dafür müssen alle Seiten über ihren Schatten springen – der konservative Teil vielleicht stärker beim Sondervermögen und der progressive Teil vielleicht stärker beim Infrastruktur- Zukunftsgesetz. Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz tut, was es soll. Es beschleunigt Planungen – „endlich!“, ist man geneigt zu sagen –; es vermeidet doppelte Prüfungen zwischen Bund und Ländern; es vereinfacht die Erneuerung maroder Brücken, Tunnel und Wasserstraßen; es sichert unseren Standort durch moderne Schienen und Straßen; es ermöglicht einen einfachen, vorzeitigen Baubeginn noch vor Abschluss des Planfeststellungsbeschlusses; und es sorgt für die Modernisierung der Transportrouten für unsere Unternehmen, für die Bundeswehr und stärkt dadurch auch unsere Sicherheit. All das sind wichtige Fortschritte. Dabei ist mir bewusst, dass viele sich sorgen, was das für den Umweltschutz bedeutet, und fragen, ob der möglicherweise unter die Räder kommt. Deshalb weise ich darauf hin: Es entstehen durch das Gesetz keine rechtsfreien Räume. Die Umweltverträglichkeitsprüfungen wird es weiterhin geben. Sie werden lediglich für bestimmte Vorhaben vereinfacht. Auch einen Ausgleich für den Verbrauch von Flächen wird es weiterhin geben. Der Unterschied ist nur, dass der Bau nicht mehr jahrelang durch die Suche nach Ausgleichsflächen gebremst wird. Mehr Pragmatismus und eine Kultur des Ermöglichens, das ist der Geist, den auch wir in Baden- Württemberg uns vorgenommen haben, und das ist der Geist, mit dem wir in Bund und Ländern gemeinsam die Dinge angehen müssen. Wenige Regeln, die dann aber auch funktionieren, statt immer neuer Regeln, die alles blockieren und kaputtmachen, und eine Umkehrung der bisherigen Logik. Der Staat muss künftig begründen, warum eine Berichtspflicht unbedingt sein muss, ansonsten gilt: Einfach abgeschafft! Der Staat muss gewährleisten, dass innerhalb einer bestimmten Frist entschieden wird, ansonsten muss gelten: Genehmigt! Ich freue mich, dass dieser neue Geist immer mehr Schule macht, nicht nur bei uns in Baden-Württemberg. Ich komme zum Schluss. Lassen Sie mich noch kurz zwei kritische Anmerkungen machen! Erstens: Auch bei der Beschleunigung kann man es übertreiben. Die Länder haben im ersten Durchgang zu Recht viele Änderungen angemahnt, nicht zuletzt, weil das Verfahren sehr kurzfristig angesetzt wurde. Etwas mehr Vorlauf hätte uns sicherlich gutgetan. Zweitens: Auch beim Priorisieren kann man es übertreiben. Das überragende öffentliche Interesse ist im Fall des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes begründet. Allerdings müssen wir für die Zukunft bedenken, dass nicht alles gleich wichtig sein kann. Denn sonst ist es wie im Fußballstadion: Steht einer auf, stehen alle auf, und es ist genauso wie vorher. Meine Damen und Herren, mir ist nicht bange um die Zukunft. Wenn wir hier zeigen, dass wir die Dinge gemeinsam ändern können, dann können wir auch verlorenes Vertrauen zurückgewinnen. Vizepräsident Hendrik Wüst: Vielen herzlichen Dank, Herr Kollege! – Ich rufe auf für Bremen: Herrn Kollegen Dr. Bovenschulte. Dr. Andreas Bovenschulte (Bremen): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das heute zur Abstimmung stehende Infrastruktur-Zukunftsgesetz ist von ganz außerordentlicher Bedeutung. Wir können uns in Deutschland keinen Monat, eigentlich keine Woche weiterer ökonomischer Stagnation erlauben. Wir erleben jeden Tag, was es bedeutet, dass wir jetzt seit sechs Jahren in einer Situation sind, die mit „Verharren“ noch freundlich beschrieben ist. Das inflationsbereinigte Wachstum betrug in Deutschland von 2019 bis 2025 insgesamt 0,3 Prozent. Rechnet man das auf die Pro- Kopf-Entwicklung um, dann wäre in der Statistik sogar eine Schrumpfung zu verzeichnen. So kann es nicht weitergehen. Und deshalb – das haben meine beiden Vorredner treffend begründet – ist es notwendig, dass heute von dieser Sitzung ein ganz starkes Signal ausgeht: Wir brauchen ein Infrastruktur-Zukunftsgesetz – nicht, weil mit diesem Gesetz alle Probleme beseitigt würden und das der einzige Schritt zu mehr Wachstum und Entwicklung wäre. Wir wissen: Für jedes schwierige Problem gibt es eine Lösung, die klar, einfach und falsch ist. Wir brauchen immer mehrere Ansatzpunkte. Wir brauchen eine Investitionsoffensive. Wir brauchen eine Stärkung der Nachfrage. Wir brauchen Handelsabkommen auf internationaler Ebene. Aber wir brauchen eben auch eine Beschleunigung und Vereinfachung von Verfahren, damit das, was wir investieren wollen, zeitnah und pragmatisch auf die Straße, die Brücke, die Wasserstraße und in andere Infrastruktureinrichtungen gebracht wird. Nun ist von meinen beiden Vorrednern viel über Straßen, Brücken, Wasserstraßen, Bahnstrecken geredet worden. Aber eine wichtige Sache, die noch nicht erwähnt worden ist, möchte ich an dieser Stelle hervorheben: die Häfen, insbesondere die Seehäfen. Die Seehäfen und die Häfen insgesamt sind für eine wirtschaftlich so stark international verflochtene Nation wie Deutschland von geradezu existenzieller Bedeutung. Wir brauchen sie für den Export, für den Import. Die Stärke einer Nation in wirtschaftlicher Hinsicht zeigt sich insbesondere auch darin, wie stark ihre Häfen aufgestellt sind. Sie können mir glauben: Es hat mich gequält, dass in den letzten 10, 15 Jahren Hamburg, Bremerhaven und andere Häfen so sehr hinter ARA – Antwerpen, Rotterdam und Amsterdam – zurückgefallen sind. Aber, meine Damen und Herren, das ist kein Naturgesetz. Diese Entwicklung kann umgekehrt werden. Dafür brauchen wir aber auch die Grundlagen, unsere Häfen weiterentwickeln zu können und konkurrenzfähig zu machen. Im Infrastruktur-Zukunftsgesetz sind viele Maßnahmen enthalten, die auch der Entwicklung unserer Häfen dienen. Etliche Dinge, die für uns aus Bremen wichtig sind, zum Beispiel für die Vertiefung der Außenweser, zum Beispiel für die Sanierung und Ertüchtigung unserer Hafenanlagen, übrigens auch zu Zwecken der Verteidigung, zum Beispiel für die Hinterlandanbindung unserer Häfen, haben wir reinverhandelt. Ich erhoffe mir von dieser Sitzung ein klares Signal, auch im Interesse des Bundeslandes Bremen, weil wir sehr existenziell auf die Häfen angewiesen sind. Ich möchte noch einen letzten Gedanken aufgreifen. Der Kollege Özdemir aus Baden-Württemberg hat gefragt: Was ist denn mit dem Umweltschutz? Gerät der nicht unter die Räder? – Natürlich ist das eine schwierige Abwägung, wie es mit dem Verhältnis von Wachstum und Ökologie aussieht. Ich nehme wahr, dass die Stagnation, die wir im Moment haben, die Transformation nicht wirklich beschleunigt, sondern eher dazu führt, dass wir bei der Transformation Rückschritte machen. Insofern ist meine feste Überzeugung: Ja, wir brauchen natürlich Ökologie und Umweltschutz, aber das Ganze muss so pragmatisch ausgestaltet sein, dass wir damit arbeiten können. Und ja: Aus Sicht eines flächenkleinen Stadtstaates ist es gut, dass man eine Kompensation auch über Ersatzgeldzahlungen leisten kann, mit denen man an anderer Stelle Ausgleichsflächen erwerben kann, statt in unserem kleinen Gebiet immer auf eine Naturalkompensation angewiesen zu sein, wo wir kaum noch räumliche Möglichkeiten haben. Deshalb ist das Infrastruktur- Zukunftsgesetz trotz schwieriger Abwägungen, die man im Einzelfall auch anders treffen könnte, der richtige Ansatz und für uns in Bremen eine existenzielle Voraussetzung für die Zukunftssicherung unserer Häfen. – Ganz herzlichen Dank! Vizepräsident Hendrik Wüst: Vielen herzlichen Dank, Herr Kollege! – Ich erteile für das Land Baden- Württemberg Frau Ministerin Razavi das Wort. Nicole Razavi (Baden-Württemberg): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir alle wissen es längt: Für große Infrastrukturvorhaben brauchen wir in Deutschland einfach viel zu lange. Das gilt für den Aus- und Neubau von Straßen, Schienen, Brücken und Wasserstraßen, und es gilt natürlich genauso für die dringende Sanierung von alternden Straßenbrücken. Wozu das führen kann und welche Folgen das für eine ganze Region haben kann, erleben wir aktuell mit der Sperrung der Rheinbrücke Bonn-Nord. Eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur ist für unser Gemeinwesen unabdingbar und elementar. Sie sichert wirtschaftliches Wachstum und ist ein echter Wettbewerbsfaktor. Sie ist Daseinsvorsorge, gerade auch im ländlichen Raum. Und sie ist im Krisen- und Verteidigungsfall lebenswichtig. Mit dem Sondervermögen hat der Bund die finanzielle Grundlage für eine umfassende Sanierung der Verkehrsinfrastruktur geschaffen. Das Sondervermögen hilft aber nur, wenn wir schnell bauen und es mit der Infrastruktur jetzt wirklich vorangeht. Dazu müssen wir die komplizierten und langen Genehmigungsverfahren endlich schneller hinbekommen, denn all das viele Geld nützt nichts, wenn es in Verwaltungs- und Gutachterschleifen stecken bleibt. Insofern brauchen wir hier auf alle Fälle mehr Durchschlagskraft. Eines ist aber auch klar: Wir bewegen uns in einem vom europäischen Recht geprägten Spannungsfeld zwischen dem Infrastrukturausbau und den Vorgaben aus dem Natur- und Artenschutzrecht. Das europäische Recht können wir Länder nicht ändern. Hier sind wir auf die Initiative des Bundes angewiesen, den wir unterstützen. Wir können aber im bestehenden Rechtsrahmen flexiblere Lösungen schaffen. Hier enthielt schon der Gesetzentwurf der Bundesregierung viele gute Ansätze. Ich danke dem Bundesminister für Verkehr für die wichtige Initiative und für die gute Vorlage, und ich danke den Kolleginnen und Kollegen aus den Ländern für die umfangreiche Stellungnahme des Bundesrates im ersten Durchgang. Außerdem danke ich den Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag, die viele Anmerkungen aus dem Bundesrat aufgegriffen und weitere Aspekte eingebracht haben. In Summe liegt mit dem Infrastruktur- Zukunftsgesetz ein rundes Werk vor. Was genau regelt und was bewirkt das Infrastruktur- Zukunftsgesetz? Es ist, wie ich finde, zunächst einmal ein Moderne- Verwaltung-Gesetz. Die Genehmigungsverfahren werden gestrafft, vereinfacht und vollständig digitalisiert. Schon allein das sorgt für schnellere Verfahren. Überflüssige Doppelprüfungen, wie zum Beispiel bei der Raumverträglichkeitsprüfung oder bei der Linienbestimmung für Bundesfernstraßen, entfallen im Genehmigungsverfahren. Ebenso gilt: Was einmal genehmigt und gegebenenfalls auch gerichtlich überprüft wurde, das gilt. Weitere Schleifen vor Gericht sind überflüssig und belasten wichtige Kapazitäten. Hier schafft das Gesetz endlich Klarheit und Planbarkeit. Eine echte Verbesserung ist auch die Stichtagsregelung, mit der in Zukunft nur noch die Sach- und Rechtslage zum Abschluss der Beteiligungsphase zählt. Damit fängt bei Rechtsänderungen während der Planung nicht alles wieder von vorn an. Das ist auch ein wichtiges Signal an die Planerinnen und Planer vor Ort: Wir vertrauen auf eure Integrität und euer Verantwortungsbewusstsein, dass ihr mit den neuen Regelungen, zum Beispiel zu den vorläufigen Anordnungen, verantwortlich umgeht. Zweitens ist das Gesetz ein Wichtige- Vorhabenzuerst-Gesetz. Viele wichtige Vorhaben werden gesetzlich in das überragende öffentliche Interesse gestellt. Zudem wird der Beitrag dieser Vorhaben für die öffentliche Sicherheit als Abwägungsbelang festgeschrieben. Das betrifft in Baden-Württemberg unter anderem zentrale Vorhaben im Güterverkehr und im Personen- und Nahverkehr auf der Schiene, rund 40 Aus- und Neubauprojekte an Autobahnen und Bundesstraßen, Ersatzneubauten und Unterhaltungsmaßnahmen an Brücken und Tunneln, den Ausbau von Lkw-Parkplätzen und zentrale Projekte der Binnenschifffahrt, zum Beispiel bei der Verlängerung der Neckarschleusen. Die Priorisierung ist wichtig. Sie darf auch durch das angekündigte Gesetz zur Stärkung der natürlichen Infrastruktur nicht zurückgedreht werden; das zu sagen, ist mir an dieser Stelle ganz wichtig. Darauf wird im parlamentarischen Verfahren und auch in den Beratungen hier im Haus zu achten sein. Drittens ist das Infrastruktur-Zukunftsgesetz ein Mehr- Praxistauglichkeit-Gesetz. Mit dem Fokus auf die Population statt auf das einzelne Tier werden Natur- und Umweltschutz praxisnäher und handhabbarer. Das ist ein wichtiger Paradigmenwechsel und bringt Infrastrukturausbau und Naturschutz in eine deutlich bessere Balance. Die Inhalte sind bereits politisch innerhalb der MPK abgestimmt und haben Eingang in die Föderale Modernisierungsagenda gefunden. Ich möchte dafür werben, dass wir nicht nur heute dem Gesetz zustimmen, sondern auch weiterhin dem Bund aktive Partner bei der Planungsbeschleunigung bleiben. Für das Land Baden-Württemberg kann ich ankündigen, dass wir bei der anstehenden Novellierung unseres Straßengesetzes wesentliche Inhalte des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes in unser Landesrecht übernehmen wollen. – Herzlichen Dank! Vizepräsident Hendrik Wüst: Vielen Dank, Frau Kollegin! – Ich erteile nun für das Land Sachsen-Anhalt Frau Ministerin Dr. Hüskens das Wort. Dr. Lydia Hüskens (Sachsen-Anhalt): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetz soll der Bau von Infrastruktur in Deutschland schneller, einfacher und günstiger werden. Jeder und jede hier im Raum weiß: Das ist bitter nötig. Wenn wir uns unsere Infrastruktur vor Augen führen, dann fallen uns marode Brücken ein, dann fallen uns Schienen ein, die nicht mehr funktionsfähig sind, dann fallen uns Verspätungen, Behinderungen, Entschleunigung ein. Wenn ich an die eine oder andere Brücke denke, die inzwischen abgängig ist, dann muss ich sagen: Das sind Bilder, die man nie vergisst. Natürlich bleibt unsere Grundhaltung dabei: Sanierung ist wichtig – bei Straße wie Schiene. In einer der größten Wirtschaftsnationen auf diesem Globus – und das ist Deutschland; das sollten wir uns vielleicht manchmal vor Augen führen – muss aber immer auch die Frage gestellt werden, wo neue Investitionen erforderlich sind, um die Verkehrsinfrastruktur modernen Anforderungen anzupassen. Wenn ein Verkehrsminister oder eine Verkehrsministerin sich diese Aufgabe im Land stellt, bekommt er oder sie relativ häufig von Mitarbeitern zu hören – zumindest, wenn man in meinem Alter ist –: Das werden Sie nicht mehr erleben. – Und damit meinen die Mitarbeiter nicht die Amtszeit, sondern die Lebenszeit. Meine Damen und Herren, das ist absurd. Das darf so nicht sein. Wir müssen als Verkehrsminister ohnehin immer über die Legislatur hinweg denken. Aber doch bitte nicht über mehrere Legislaturen! Ich glaube, diesen Zeithorizont müssen wir ändern, vor allen Dingen, wenn wir das mal matchen mit den wirtschaftlichen oder technologischen Entwicklungen, die wir beobachten. Es kann ja nicht sein, dass wir eine Straße bauen, die dem Gewicht des Lkws, der in Zukunft darüberfahren wird, gar nicht mehr gerecht wird. Zumindest in Sachsen-Anhalt gibt es eine Vielzahl von Projekten, die dringend angegangen und realisiert werden müssen. Sachsen-Anhalt hat das größte autobahnfreie Gebiet dieser Republik. Und ja, das kann den einen oder anderen hier im Raum vielleicht freuen. Die Menschen bei uns im Land betrachten das mit großer Sorge. Sie freuen sich über jeden Kilometer überregionaler Straße, der fertiggestellt wird. Sachsen-Anhalt liegt mitten in Deutschland. Viele von Ihnen, die nicht fliegen, fahren, wenn sie zum Bundesrat kommen, durch unser Land. Die ganzen Warenströme gehen durch unser Land. Dafür brauchen wir eine entsprechende Infrastruktur. Nicht nur mir zeigt jede Straßensperrung, die wir im überregionalen Netz vornehmen müssen, sehr deutlich: In Sachsen- Anhalt ist das Verkehrsnetz insgesamt zu dünn. Das ist auch der Grund, warum wir bei einer Straßenfreigabe, bei einer Autobahnfreigabe Pro-Autobahn-Demonstrationen haben. Ich weiß gar nicht, in wie vielen Ländern es das noch gibt, dass sich Menschen auf den Weg machen und für die Fertigstellung einer Autobahn demonstrieren. Das ist auch der Grund, warum wir als Land konsequent jede vom Bund bereitgestellte Möglichkeit zur Beschleunigung nutzen und auch nutzen werden. Wir brauchen all diese Instrumente – ich nenne mal stellvertretend das Thema „Eigengenehmigung für den Brückenersatzneubau“ – und nutzen sie, damit die Menschen den Eindruck haben, dass Verkehrsinfrastruktur kein Generationenprojekt ist, sondern dass man die Fertigstellung noch zu eigenen Lebzeiten erleben wird. Aus meiner Sicht setzt das Infrastruktur- Zukunftsgesetz an den richtigen Stellen an. Es schafft für uns die Voraussetzungen, um Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und die Digitalisierung im Verkehrsbereich voranzutreiben. Und ja, es sorgt auch für eine etwas größere Sicherheit beim Thema Finanzierung. In diesem Zusammenhang ein klarer Appell – wahrscheinlich nicht nur von Sachsen-Anhalt – in Richtung Bund: Sorgen Sie dafür, dass die überregionale Verkehrsinfrastruktur, was Sanierung, aber auch Neubau angeht, wirklich ausfinanziert ist! Gerade vor dem Hintergrund des Sondervermögens können Sie keinem Bürger, keiner Bürgerin aktuell erklären, dass es am Geld fehlen soll. Die Menschen sehen 500 Milliarden Euro im Raum stehen und erwarten, dass das umgesetzt wird. Wir begrüßen als Land das Gesetz ausdrücklich in seinem Kernanliegen, ebenso die Ergänzung zum Länderund-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz mit der Möglichkeit der Kofinanzierung. Das ist der richtige Weg, gerade in Zeiten klammer Kassen. Ich möchte mit einem Appell an all diejenigen enden, die planen und die genehmigen – es ist ja nicht überall ein Automatismus, dass diese Beschleunigungsmöglichkeiten auch genutzt werden –: Nutzen Sie diese Beschleunigungsmöglichkeiten! Die Menschen in Deutschland erwarten einen funktionsfähigen Staat. Sie erwarten eine Infrastruktur, die dem Bild der Menschen von einer großen Wirtschaftsnation entspricht. Das tut sie aktuell an vielen Stellen nicht. Deshalb sind wir alle gefordert. Nutzen wir alles, was dieses Gesetz uns zur Verfügung stellt! Nutzen wir alles, was die anderen Beschleunigungsgesetze uns zur Verfügung gestellt haben! Ich bin sicher: Das hat deutlich mehr Wirkung als – in Anführungszeichen – „nur“ für das eine oder andere Unternehmen. Das sendet deutliche Signale in unsere Gesellschaft nach dem Motto „Schaut her: Deutschland kann es!“. Vizepräsident Hendrik Wüst: Ganz herzlichen Dank! – Ich erteile das Wort Herrn Minister Schütz aus Thüringen. Steffen Schütz (Thüringen): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Handlungsfähigkeit eines Staates bemisst sich nicht an Sonntagsreden. Sie zeigt sich im Alltag, nämlich daran, ob Brücken saniert, Bahnstrecken ausgebaut und Straßen rechtzeitig fertig werden. Daran messen uns die Bürgerinnen und Bürger. Sie bemessen damit die Leistungsfähigkeit unseres Gemeinwesens – und das zu Recht. Wenn Planungen und Genehmigungen Jahre oder gar Jahrzehnte dauern, leidet nicht nur unsere Infrastruktur. Es schwindet das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit unseres Staates. Deshalb ist das Infrastruktur-Zukunftsgesetz viel mehr als nur ein Fachgesetz. Es muss schneller, einfacher und auch digitaler gebaut werden. Genau das werden wir tun. Die im Gesetz enthaltenen Änderungen sollen dazu beitragen, Planungs- und Genehmigungsverfahren von Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen zu beschleunigen und damit deren frühzeitige Realisierung zu ermöglichen. Dies liegt natürlich in unser aller Interesse, denn Mobilität ist für die Resilienz unseres Landes unerlässlich. Es geht um einen Ausgleich zwischen Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung und zügiger Umsetzung von dringend notwendigen Verkehrsinfrastrukturprojekten einerseits und Bürgerbeteiligung und Schutz der Umwelt andererseits. Dieses Verhältnis müssen wir neu justieren. Wir in Thüringen, dem grünen Herz Deutschlands, wissen aus eigener Erfahrung, dass schnellere Verfahren funktionieren können. Die Verkehrsprojekte Deutsche Einheit haben gezeigt, dass zügige Planung und hohe Akzeptanz absolut kein Widerspruch sind. Es ist eben einfach nicht nachvollziehbar, dass wir damals beispielsweise unsere Bahntrassen von Erfurt über Eisenach nach Bebra und vom Saaletal in Richtung Bayern in nur zwei Jahren unter laufendem Betrieb modernisiert haben und wir heute von einem Jahr Vollsperrung für eine 30- Kilometer-Strecke reden. Das versteht nun wirklich niemand. Deshalb sollten wir uns heute von unseren damaligen Erfahrungen leiten lassen. Die Länder haben den Prozess von Anfang an unterstützt. Ich möchte Ihnen, Herr Bundesminister, ausdrücklich für die kooperative Zusammenarbeit danken, für die Diskussionen, die wir geführt haben. Das verstehe ich als Thüringer unter Ermöglichungskultur. Ich freue mich, dass wir bestimmt noch viele Ideen haben werden, um hier weiterzuarbeiten. Zu erwähnen ist auch – Herr Ministerpräsident Özdemir hat es schon gesagt –: Naturschutzfachlich wird die durch dieses Gesetz eingeführte Gleichstellung von Realkompensation und Ersatzzahlungen weiterhin kritisch gesehen. Ja, das ist so. Deshalb braucht es besonders hier einen vernünftigen Ausgleich zwischen Ökonomie und Ökologie. Und ja, eine echte Beschleunigung von Infrastrukturmaßnahmen ist nicht nur wichtig und erforderlich. Sie ist das Gebot der Stunde. Das darf aber nicht dazu führen, dass wir einen Schritt vorwärts und dann wieder zwei zurück machen. Sie wissen, wovon ich spreche. Die Bauwirtschaft spürt aktuell noch nicht, dass wir das Sondervermögen wirklich auf die Straße, auf die Schiene oder auf die Brücke bringen. Deshalb: Denken wir bitte an unseren Mittelstand! Eines sollten wir uns nicht vormachen: Mit diesem Gesetz allein werden wir die bestehenden Herausforderungen nicht lösen können. Weitere Vereinfachungen sind auf den unterschiedlichsten Ebenen wichtig. Als Thüringer Minister für Digitales und Infrastruktur bin ich überzeugt, dass wir Planungs- und Genehmigungsverfahren konsequent digitalisieren und vor allem auf entbehrliche Verfahrensschritte verzichten müssen. Was auf der Bundesebene beschlossen wurde, muss sich natürlich auch in den Ländern widerspiegeln. Deswegen haben wir gerade ein Entlastungsgesetz auf den Weg gebracht und werden jedes Jahr ein weiteres Entlastungsgesetz auf den Weg bringen. Diesen Weg werden wir also entschieden fortsetzen, damit – liebe Kollegin Hüskens – wir es auch noch erleben. – Vielen Dank! Vizepräsident Hendrik Wüst: Danke Ihnen! – Das Wort hat nun Frau Staatsministerin Kraushaar aus Sachsen. Regina Kraushaar (Sachsen): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wer zügig Brücken sanieren, Schienen ausbauen und unsere Infrastruktur ertüchtigen will, muss die Bremse lösen. Dafür hat Sachsen früh geworben. Mit unserer Bundesratsinitiative haben wir uns dafür starkgemacht, das Verfahrensrecht einheitlicher, digitaler und praxistauglicher zu machen. Gut, dass sich vieles im Gesetz wiederfindet! Vielen Dank an Sie, Herr Bundesminister Schnieder! Das ist die richtige Richtung. Bevor ich Ministerin wurde, war ich Präsidentin der Landesdirektion Sachsen, unserer Mittelbehörde für den Gesetzesvollzug, die viele dieser Planungs- und Genehmigungsverfahren selbst führt. Ich weiß deshalb aus eigener Anschauung, wo in einem Planfeststellungsverfahren die Zeit verloren geht. Sie geht oft schon verloren, bevor ein Verfahren überhaupt richtig begonnen hat: bei Gutachten, Fachbeiträgen, durch immer neue Tekturen. Die Verfahren sind über die Jahre nicht nur länger geworden. Nein, sie sind auch erheblich komplexer geworden. Genau deshalb ist mir eines besonders wichtig: Wir wissen, dass ein gutes Gesetz seine Feuerprobe nicht im Bundesgesetzblatt, sondern bei der Umsetzung in der Praxis bestehen muss. Unsere Behördenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter vor Ort – das ist hier schon angeklungen – brauchen echte Arbeitserleichterungen, damit Planung, Genehmigung und Bau von Infrastrukturprojekten tatsächlich zügiger vorankommen können. Die Kolleginnen und Kollegen, die diese Verfahren jeden Tag mit großem Engagement führen, brauchen für eine saubere Umsetzung, für eine gute Umsetzung, klare Vorgaben. Das gilt gerade für die Digitalisierung. Sie wirkt erst dann beschleunigend, wenn ein Verfahren durchgängig digital läuft und nicht analog und digital zugleich. Lassen Sie mich mit Blick auf die Debatte eines klar sagen: Beschleunigung heißt für uns nicht weniger Umweltschutz und nicht weniger Beteiligung, sondern weniger Vorlagen, weniger Berichtspflichten und Doppelprüfungen, frühestmögliche Konfliktklärung und mehr Verlässlichkeit für alle Beteiligten. Dass es sich lohnt, dranzubleiben, zeigt ein Beispiel, das uns in Sachsen unmittelbar betrifft: die Elektrifizierung bestehender Bahnstrecken. Im Entwurf war hier eine starre Grenze von 60 Kilometern vorgesehen, oberhalb derer eine Umweltverträglichkeitsprüfung fällig geworden wäre. Ich sage es mal so: ohne überzeugende fachliche Begründung. Sachsen hat das kritisiert. Jetzt liegt die Grenze bei 180 Kilometern. Das ist ein echter Fortschritt. Das bedeutet ganz konkret: Verkehrlich wichtige nahräumliche Vorhaben, zum Beispiel die Elektrifizierung der Strecken von Leipzig nach Chemnitz oder von Dresden nach Görlitz, können nun schneller vorangetrieben werden. So kann und so sollte ein gutes Gesetzgebungsverfahren funktionieren. Der Bund greift die Erfahrungen der Länder auf. Auch dafür vielen Dank, Herr Schnieder! Ein Anliegen bleibt uns für die nächsten Schritte wichtig: die Finanzierung. Auch hier bewegt sich etwas. Die Länder können die Mittel aus dem Sondervermögen künftig flexibler einsetzen. Aber Planung, Bau und Abschluss eines Projekts brauchen über die gesamte Laufzeit verlässliche Mittel, gerade bei der Schiene. Das beste Planungsrecht nützt nichts bis wenig, wenn das Geld bei Planungsbeginn nicht gesichert ist. Dafür werben wir weiter. Meine Damen und Herren, das Gesetz ist ein wichtiger und richtiger Schritt. Der Gesetzentwurf zum Schutz der natürlichen Infrastruktur, der soeben in die Länderanhörung gegeben wurde, muss dieses Gesetz ergänzen und darf es nicht, wie zu befürchten ist, ausbremsen und konterkarieren. Nur so können am Ende – und das ist uns gemeinsam das Wichtigste – die Menschen und die Wirtschaft in diesem Land davon profitieren, von Brücken, Schienen und Straßen, deren Bau oder Sanierung zügig vorankommt. Sachsen wird diesem Gesetz zustimmen. Ich werbe dafür, dass wir das gemeinsam tun. – Vielen Dank! Vizepräsident Hendrik Wüst: Ganz herzlichen Dank, Frau Kollegin! – Ich erteile nun dem Bundesminister für Verkehr, Herrn Minister Schnieder, das Wort. Patrick Schnieder, Bundesminister für Verkehr: Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Wir brauchen dringend mehr Tempo beim Sanieren, Modernisieren und Ausbauen unserer Infrastruktur. Genau dafür sorgen wir mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz, über das Sie heute abstimmen. Wichtige Infrastrukturvorhaben können damit künftig deutlich schneller geplant und genehmigt werden. Neben Brücken, die ersetzt werden müssen, zählen dazu zum Beispiel auch Zugstrecken, die wir elektrifizieren, digitalisieren und modernisieren wollen, ebenso Engpässe, etwa auf Autobahnen oder Bundesstraßen, und erstmals auch alle wichtigen Wasserstraßenprojekte. Dank der Änderungen, die Sie, die Länder, noch eingebracht haben, beziehen wir auch das Instandsetzen von systemrelevanten Schifffahrtsanlagen, also etwa von Schleusen, mit ein. All diese Vorhaben liegen künftig im überragenden öffentlichen Interesse, was bei Abwägungsentscheidungen angemessen berücksichtigt werden muss. Auch werden wir Planungs- und Genehmigungsverfahren insgesamt beschleunigen. Ein wichtiger Baustein dabei ist die weitere Digitalisierung. Verfahren können damit in Zukunft komplett digital durchgeführt werden, beispielsweise das Planfeststellungsverfahren. Das spart Papierberge, wertvolle Zeit und Geld. Beim Planfeststellungsverfahren sagen Experten bis zu 30 Prozent Zeitersparnis nur durch Digitalisierung voraus. Zudem wird es künftig in bestimmten Fällen verbindliche Fristen geben. Wenn sie verstrichen sind, gilt die Zustimmung als erteilt. Damit verhindern wir Stillstand durch Nichtentscheidung. Auch bei unvermeidbaren Eingriffen in Natur und Landschaft schaffen wir praxistaugliche Lösungen. Wichtig dabei ist – und das möchte ich hier noch einmal betonen –: Wir senken die Umweltstandards nicht ab. Wir machen die Verfahren in diesem Bereich handhabbarer. Konkret bedeutet das, dass künftig Ausgleich, Ersatz und Ersatzgeldzahlung gleichrangig zur Verfügung stehen. Der Vorhabenträger muss sich also nicht mehr zwangsläufig selbst um eine Ausgleichsfläche oder Naturschutzmaßnahme bemühen. Es reicht, wenn er das Ersatzgeld zahlt und damit dann eine geeignete Fläche gesucht und eine erforderliche Maßnahme umgesetzt wird. So kann sich der Vorhabenträger voll und ganz auf das Verkehrsvorhaben konzentrieren, und trotzdem ist ein effizienter und praxisgerechter Naturschutz sichergestellt. Diese Ersatzgeldregelung wurde im parlamentarischen Verfahren noch ausgeweitet auf Energieinfrastrukturvorhaben, wie etwa den Bau von Windenergieanlagen auf See. Auch das begrüßen wir sehr. Überhaupt haben wir im parlamentarischen Verfahren das Gesetz an wichtigen Stellen weiter verbessert. Dazu gehört zum Beispiel die Stichtagsregelung bei Planfeststellungsverfahren. Das wurde Ende Juni mit dem Ersten Fortschrittsbericht zur Föderalen Modernisierungsagenda bereits angekündigt. Künftig bleibt es dadurch bei der Sach- und Rechtslage, die nach Abschluss der Beteiligungsphase gilt, wenn der Vorhabenträger das verlangt. Das schafft Planungssicherheit für alle Beteiligten. Es wurde auch beschlossen, dass die Länder die Möglichkeit haben, Vorhaben, die mit Mitteln aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität finanziert werden, kozufinanzieren. Möglich macht das eine Änderung des Länder-und-Kommunal- Infrastrukturfinanzierungsgesetzes. Darüber hinaus wurden viele weitere Anregungen von Ihnen aufgegriffen, wie die eben bereits erwähnten Ergänzungen beim überragenden öffentlichen Interesse. Das betrifft auch die Ausweitung des überragenden öffentlichen Interesses auf die vierstreifige Erweiterung von bestimmten Bundesstraßen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, rund 82 Prozent der Menschen in Deutschland wünschen sich nach jüngsten Umfragen mehr Investitionen in Straßen, Brücken und Schienen. Mit Rekordinvestitionen in unsere Infrastruktur kommt diese Bundesregierung dem Wunsch, aber insbesondere dem Erfordernis, das dort besteht, nach. Erst am Montag haben wir im Kabinett den Haushaltsentwurf für 2027 beschlossen und festgehalten, dass wir auf einem weiterhin hohen Niveau in unsere Verkehrsinfrastruktur investieren werden, trotz des Konsolidierungsdrucks, der besteht. Insgesamt stehen von 2026 bis 2030 rund 170 Milliarden Euro für Verkehrsinvestitionen bereit. Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz ist ein wichtiger Schritt, damit dieses Geld schnell verbaut werden kann. Es macht den Staat handlungsfähiger, wenn es darum geht, wichtige Projekte umzusetzen, die im Moment noch Jahre oder Jahrzehnte dauern. Es trägt dazu bei, dass Bürgerinnen und Bürger und Wirtschaft wieder stärker darauf vertrauen können, dass der Staat Probleme nicht nur erkennt, sondern sie auch löst, und zwar möglichst schnell. Kurzum: Die Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft warten auf dieses Gesetz. Ich bitte um Ihre Zustimmung. Vizepräsident Hendrik Wüst: Vielen herzlichen Dank, Herr Bundesminister Schnieder! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. – Herr Minister Tonne (Niedersachsen) hat eine Erklärung zu Protokoll1 abgegeben. Wir stimmen ab über die Ausschussempfehlungen und einen Landesantrag. Ich beginne mit den Ausschussempfehlungen. Wer der Empfehlung in Ziffer 1 folgen möchte, den Vermittlungsausschuss aus dem vorgeschlagenen Grund anzurufen, den bitte ich um das Handzeichen. – Klare Minderheit. Damit hat der Bundesrat den Vermittlungsausschuss n i c h t angerufen. Dann frage ich, wer dem Gesetz entsprechend Ziffer 2 zustimmen möchte. Ihr Handzeichen bitte! – Klare Mehrheit. Dann ist so beschlossen. (Björn Fecker [Bremen]: Herr Präsident!) – Bitte sehr! Björn Fecker (Bremen): Auch wenn wir bei der Unterstützung der Häfen in Bremen an einem Strang ziehen, 1 Anlage 1 so haben wir doch bei anderen Themen des Gesetzes im Senat unterschiedliche Auffassungen. Ich stimme deswegen dem Gesetz nicht zu. Vizepräsident Hendrik Wüst: Dann habe ich hier festzustellen, dass das Land Bremen nicht einheitlich abstimmt. Damit ist das Votum ungültig. Es war trotzdem eine klare Mehrheit. Wir haben noch über die empfohlene Entschließung abzustimmen. Ich beginne mit dem Landesantrag. Wer ist dafür? – Klare Mehrheit. Weiter mit den Ausschussempfehlungen: Ziffer 3 lasse ich nach Buchstaben getrennt abstimmen. Bitte Ihr Handzeichen für: Buchstabe a! – Mehrheit. Buchstabe b! – Mehrheit. Buchstabe c! – Mehrheit. Ziffer 4! – Mehrheit. Ziffer 5! – Minderheit. Ziffer 6! – Minderheit. Ziffer 7! – Minderheit. Ziffer 8! – Mehrheit. Ziffer 9! – Minderheit. Ziffer 10! – Minderheit. Ziffer 11! – Minderheit. Ziffer 12! – Mehrheit. Ziffer 13! – Mehrheit. Ziffer 14! – Mehrheit. Ziffer 15! – Mehrheit. Ziffer 16! – Mehrheit. Ziffer 17! – Mehrheit. Ziffer 18! – Mehrheit. Ziffer 19! – Minderheit. Ziffer 20! – Minderheit. Ziffer 21! – Minderheit. Ziffer 22! – Minderheit. Ziffer 23! – Minderheit. Ziffer 24! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat auch eine Entschließung gefasst. Ich rufe Tagesordnungspunkt 86 auf: TOP 86 Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV- Beitragssatzstabilisierungsgesetz) (Drucksache 411/26, zu Drucksache 411/26, zu Drucksache 411/26 (2)) Ich erteile das Wort Herrn Ministerpräsidenten Dr. Söder aus Bayern. Dr. Markus Söder (Bayern): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist ein großes, ein wichtiges und auch kein einfaches Vorhaben, über das wir heute reden und über das wir zu entscheiden haben. Es geht um die Gesundheit, die jedem Einzelnen wichtig ist, ein Thema, das jeden Einzelnen betrifft. Wir haben aber die Verantwortung, nicht nur den Einzelnen zu sehen, sondern auch das gesamte System. Unser Problem ist: Unser Gesundheitssystem beginnt zu wackeln, aus den Fugen zu geraten. Die Beiträge können enorm steigen, die Ausgaben wachsen. Wenn Beiträge steigen, bedeutet das nicht nur, dass die Bürger mehr zahlen müssen, sondern am Ende vor allen Dingen auch, dass die Wirtschaft durch die Lohnnebenkosten massiv belastet wird. Unser Land ist derzeit – es wurde vorhin angesprochen – in einer schweren Wirtschaftskrise. Wir müssen alles dafür tun, dass die Wirtschaft entlastet wird und trotzdem soziale Verantwortung bestehen bleibt. Insofern ist es für viele gar nicht einfach, dem Gesetz, das jetzt vorliegt, zuzustimmen oder es zu akzeptieren. Es ist ein Gesamtkompromiss, der hart erarbeitet wurde und der am Ende eine wichtige Entscheidung bedeutet. Keiner hatte Zutrauen, dass Deutschland es noch schafft, für die großen Sozialreformen Vorschläge zu unterbreiten. Die Rentenkommission hat den ersten großen Wurf gemacht – der für uns in Deutschland wichtig ist. Den zweiten gibt es jetzt beim Thema Gesundheit. Wir müssen handeln, sonst steigen die Beiträge massiv. Das würde uns massiv schaden. Die Diskussion dreht sich um das Verschieben, Aufschieben, Nicht-Entscheiden. Und dafür gibt es ja gute Argumente. Es gibt immer Einzelpunkte, die man völlig anders sehen kann. Es haben viele Kritik angemeldet, aus allen Bereichen. Manchmal ist es aber so: Wenn es alle irgendwie kritisieren, kann es vielleicht sein, dass es gerade genau der Mittelweg ist, der am Ende tragbar ist. Wenn wir aber nicht entscheiden, verschieben, hinausschieben – wer profitiert davon? Die Bürger wahrscheinlich nicht. Die Wirtschaft auf keinen Fall. Vielleicht profitieren aber diejenigen, die uns dann vorwerfen, wir seien gar nicht entscheidungsfähig, die uns unterstellen, wir könnten gar nicht mehr große Reformen voranbringen. Sind Parteien, die älter sind, Altparteien, die nicht mehr entscheiden können? Ich sehe das anders. Ich glaube, wir haben heute aus unserer Verantwortung heraus die Aufgabe, zu entscheiden, eine vernünftige Abwägung zu treffen und eine Balance herzustellen. Bis in die letzten Stunden hinein wurde verhandelt. Der Bund hat sich bewegt. Die Länder haben noch mal Druck gemacht – übrigens zu Recht. Verbesserungen wurden erreicht, vor allem für die Krankenhäuser. Der Beitrag der Krankenhäuser wird deutlich reduziert. Bürokratische Vorgaben werden fast schon maximal dereguliert. Auch die Universitätskliniken erfahren etwas Entgegenkommen. Das alles hilft den Krankenhäusern noch nicht genug, aber es ist eine Möglichkeit, einen Weg zu finden, mit der Herausforderung umzugehen. Zum Thema Pharmaindustrie gibt es immer unterschiedliche Meinungen. Einige fordern, sie solle mehr leisten. Wir haben vor wenigen Tagen gesehen, was schon passiert: Große Pharmaunternehmen, die im globalen Wettbewerb stehen, überlegen, Investitionen in Deutschland zurückzuziehen. Das trifft vor allem den Süden Deutschlands stark, beispielsweise auch Hessen und Rheinland-Pfalz. Ist das der richtige Weg, wenn wir eine weitere große Industrie aus dem Land treiben? Ich halte Entschließungsanträge und die Diskussionen darüber, zu helfen und der forschenden Pharmaindustrie einen Platz in Deutschland zu ermöglichen, für richtig. Krankenhäuser und Pharmaindustrie waren zwei Bereiche, die am Ende noch einmal ganz entscheidend waren. Ja, es gibt viele einzelne Punkte, bei denen auch ich an einigen Stellen gern mehr oder weniger hätte – keine Frage! – und über die wir auch alle verhandelt haben. Ich hätte mir zum Beispiel gewünscht, dass noch mehr Geld für versicherungsfremde Leistungen aus dem Bundeshaushalt kommt. Dennoch gibt es auch hier Bewegung. Statt 250 Millionen Euro kommt deutlich mehr, nämlich weitere 750 Millionen Euro, sodass die Bundesbeteiligung jetzt bei 1 Milliarde Euro liegt. Das ist noch nicht das Ende der Entwicklung, aber ein guter Schritt. Wenn man alles abwägt, dann auch die Familienversicherung, die beitragsfreie Mitversicherung: Da hätte ich mir ein Weniger an Veränderung gewünscht. Wir haben aber erreicht, dass es am Ende verträglich geworden ist. Das Gesamtpaket jedenfalls, davon bin ich fest überzeugt, bremst die Kostenentwicklung und führt dazu, dass die Beiträge stabil bleiben – ein Paket, das muss man auch sehen, von rund 19 Milliarden Euro, das in vier Monaten mit vielen Diskussionen auf die Beine gestellt wurde. Am Ende werden schon 2030 rund 38 Milliarden Euro Einsparungen erbracht werden können. Wenn man das einmal betrachtet – das ist wuchtig! Hat man dabei Schmerzen? Klar. Gibt es Einzelfälle, in denen man sich vorstellen könnte, dass es anders sein müsste? Auch klar. Glaubt jemand aber, dass er einen besseren Vorschlag hat, wie man es machen kann? Glaubt jemand, dass man es jetzt, indem man noch fünfmal darüber redet, irgendwie besser macht? Oder entsteht dadurch nicht der Eindruck, dass wir gar nicht mehr handeln können? Man muss alles ausdiskutieren, man muss abwägen. Am Ende muss man aber – und das unterscheidet uns letztlich von anderen, die hier nicht in Verantwortung sind – entscheiden können. Ich glaube, dass das Gesetz, so wie es ist, mit Schmerzen, am Ende zustimmungsfähig ist und wir damit einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung unseres Landes leisten. Mir sei noch gestattet, zu sagen: Ich habe das Gefühl, dass wir damit insgesamt – und die meisten, die hier im Raum sind, tragen ja in unterschiedlichen Funktionen die Gesamtverantwortung für Deutschland mit – unserem gesamten Land und der Demokratie einen Dienst erweisen, indem wir uns nicht vor anderen verstecken, sondern mutig und entschlossen nach außen treten und sagen: Ja, wir können es! Wir können entscheiden. Wir als Demokraten sind in der Lage, auch schwere Dinge gemeinsam zu entscheiden. Deswegen finden wir den Entwurf gut und würden den Vermittlungsausschuss nicht anrufen. Präsident Dr. Andreas Bovenschulte: Herzlichen Dank, Herr Kollege! – Als Nächstes rufe ich auf: Frau Ministerpräsidentin Rehlinger aus dem Saarland. Anke Rehlinger (Saarland): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht der Finanzkommission Gesundheit und sogar das Gesetz selbst machen sehr deutlich, wie groß die Herausforderungen sind, vor denen wir stehen und die bewältigt werden müssen, wenn das Ziel einer guten gesundheitlichen Versorgung, aber eben auch der Bezahlbarkeit aus Sicht der Versicherungsnehmer und auch aus Sicht der Unternehmen in Deutschland vernünftig erreicht werden soll. Ich finde es wichtig, dass es, selbst wenn man in der Frage, ob es noch eine Runde des Verhandelns geben soll oder nicht, unterschiedlicher Meinung ist, heute an einem Punkt keine unterschiedliche Meinung in diesem Haus gibt: nämlich dazu, dass Nichtstun an dieser Stelle keine Alternative ist, dass es Veränderungen und Reformen bedarf und auch, dass diese Veränderungen und Reformen in ihrer konkreten Ausgestaltung niemals so sein werden, dass sie die Zustimmung aller finden werden und dass das wahrscheinlich sogar in den allerwenigsten Fällen der Fall sein wird. Denn Nichtstun führt entweder zu dem einen Ergebnis, dass wir bei einem gleichbleibenden Beitragssatz schon im nächsten Jahr eine Deckungslücke von 19 Milliarden Euro hätten, die bis zum Jahr 2030 auf 40 Milliarden Euro anwachsen würde – eine völlige Überforderung des Systems, etwas, das undenkbar und auch unwägbar ist. Oder aber das Nichtstun führt in der anderen Alternative zu einem ungebremsten Anstieg des Beitragssatzes mit den entsprechenden Konsequenzen für Versicherungsnehmer und die Wirtschaft und damit den Standort Deutschland insgesamt – ebenso undenkbar und unverantwortlich. Nichtstun ist also keine Alternative. Stattdessen sollten wir das Richtige tun oder zumindest mit dem, was vorgelegt wird, nicht neue Probleme schaffen, die so groß und für die Leistungserbringer teilweise so existenziell sind, dass man sie auch nicht ohne Weiteres verantworten kann. Der vorliegende Gesetzentwurf stellt sich dieser nicht ganz einfachen Herausforderung und bietet eine ganze Reihe Lösungsansätze, die nicht alle schön, aber, ich würde sagen, überwiegend zielführend und in der gerade angeführten Gesamtabwägung letztendlich auch vertretbar sind. Es gibt allerdings ein paar Punkte, bei denen ich sagen würde, dass sie in ihren negativen Auswirkungen so gewichtig sind, dass sie noch einmal einer – nicht auf Ewigkeit, nicht bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag vertagten – weiteren Betrachtung zugeführt werden müssten. Ich will das nur an einigen wenigen Punkten festmachen und jetzt nicht die ganze Kritik, die uns allesamt auf den unterschiedlichsten Wegen erreicht hat, hier noch einmal vortragen. Darum geht es auch nicht, wenn man politische Verantwortung trägt. Aber es sind die Punkte, die zumindest mich dazu veranlasst haben, zu sagen: Die Anrufung des Vermittlungsausschusses zu diesem Zeitpunkt ist vertretbar. Sie ist sogar notwendig, um zu einem wirklich insgesamt vertretbaren Ergebnis zu gelangen. Dabei führt mich die Debatte vor allem zum Blick auf die Krankenhaussituation. Das betrifft zum einen die Krankenhausträger als Leistungserbringer, aber im Endeffekt auch die Bürgerinnen und Bürgern, denn um deren Gesundheitsversorgung geht es letztendlich. Die Bezahlbarkeit ist das eine, die hohe Qualität ist das andere. Drittens darf aber auch die Wohnortnähe nicht aus dem Blick geraten. Das ist ja auch Gegenstand der Krankenhausstrukturreform, über die wir reden, wodurch es jetzt natürlich auch sich überholende Ereignisse gibt. Wir erkennen an, dass in dieser und der letzten Woche, in den letzten Tagen und Stunden von der Bundesseite eine Reihe von Vorschlägen unterbreitet worden ist, die sehr wohl geeignet sind, die Situation zu verbessern. Das ist ganz abstrakt betrachtet das Thema Bürokratieabbau. Dort wurde noch mal nachgelegt. Das ist richtig. Die Geburtshilfe, die Pädiatrie, die Unikliniken dürften von diesen Vorschlägen profitieren. Und der Verzicht auf die strikte Anwendung der Personaluntergrenzen für alle hilft uns im Moment in der Versorgungssituation vor Ort. Aber es bleibt ein wesentlicher, ganz großer Kritikpunkt, nämlich dass die Tarifsteigerungen nicht mehr vollständig refinanziert werden könnten. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist ein Punkt, der in zweierlei Hinsicht hochproblematisch ist: Erstens. Wir haben, glaube ich, alle miteinander in der Vergangenheit sehr dafür gekämpft, dass das medizinische Fachpersonal, dass das Pflegepersonal anständig bezahlt wird und dass Tariflöhne dafür – zumindest aus meiner Perspektive – die bestmögliche Gewähr bieten. Jetzt soll allerdings ein System unterstützt werden, das darauf aufbaut, dass das, was die Tarifparteien miteinander vereinbart haben, nicht mehr refinanziert wird, weil man einfach sagt: „Das wollen wir nicht so ohne Weiteres übernehmen“. Das kann und das darf von dieser Stelle aus nicht unterstützt werden – insbesondere deshalb, weil das die Krankenhäuser in eine massive finanzielle Schieflage bringen wird, wodurch letztendlich die Versorgung gefährdet wird. Zweitens. Die Krankenhäuser befinden sich momentan ohnehin in einem Transformationsprozess. Wir sind in den Ländern dabei, die Leistungsgruppenzuweisungen vorzunehmen. Am Ende des Tages könnte es sein, dass wir Leistungsgruppenzuweisungen für Krankenhäuser vornehmen, die uns jetzt schon zurückmelden, dass sie unter diesen Bedingungen überhaupt nicht mehr auskömmlich arbeiten können, und dass somit unser Versorgungsauftrag nicht mehr ohne Weiteres erfüllt werden kann. Eine aktuelle Umfrage besagt, dass sich unter diesen Bedingungen 42 Prozent der Kliniken für 2027 als insolvenzgefährdet betrachten und 53 Prozent eine Insolvenzgefahr im darauffolgenden Jahr 2028 sehen. Zwei Drittel können Standortschließungen unter den gegebenen Bedingungen nicht ausschließen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, dem kann man noch entgegenwirken, wenn es sich um kommunale Träger handelt, indem man einen Ausgleich vornimmt. Das allerdings würde unsere Kommunen noch einmal ganz erheblich belasten. Das Geld dafür haben sie ganz oft nicht. In den Fällen, wo nicht die Kommunen die Träger der Krankenhäuser sind, gibt es für uns Länder noch nicht einmal mehr die Möglichkeit, ohne Weiteres einzugreifen, weil es gerade nicht um Investitionskosten geht, für die wir originär zuständig sind, sondern weil es sich um einen Ausgleich auf der Betriebskostenseite handeln würde, für die die Länder ja ganz ausdrücklich nicht zuständig sind, sondern der Bund. Das heißt, wir würden vor einer nahezu unlösbaren Aufgabe stehen. Die Frage, wie wir Krankenhausversorgung leisten können, könnte unter diesen Rahmenbedingungen nicht mehr adäquat beantwortet werden. Ich finde, allein das ist ein Punkt, der noch einmal ausgeleuchtet werden muss: ob wir uns wirklich alle der Konsequenzen an dieser Stelle bewusst sind und ob es nicht einen besseren, einen klügeren Weg gibt, Einsparungen zu generieren, ohne eine unkontrollierte Krankenhausversorgungssituation entstehen zu lassen, in der wir noch nicht einmal mehr die Instrumente in der Hand hätten, um dem etwas entgegenzusetzen. Ich möchte beispielhaft zwei weitere kleine Punkte anführen. Das ist zum einen das Thema Psychotherapeuten. Die Versorgung stellt sich in diesem Bereich ohnehin schon problematisch dar, mit sehr langen Wartezeiten für Patientinnen und Patienten, die dringend auf Unterstützung angewiesen sind. Deren Situation wird durch die Vorschläge nicht verbessert werden, sie wird verschlechtert werden. Ich halte das für einen durchaus eklatanten Mangel der Vorschläge, die dazu gemacht worden sind. Gleichermaßen gilt dies für die hausärztliche Versorgung, im Bereich der niedergelassenen Ärzte, der uns im Übrigen ja hilft, Kosten im stationären Bereich zu sparen. Denn all das, was durch die Praxen versorgt werden kann, führt nicht zu – in der Regel höheren – Kosten im stationären Bereich, sondern wird von guten Fachkräften ambulant erledigt. Insofern scheint mir die Fixkostendegression, die einerseits ohnehin nicht für einen großen Beitrag bei den Einsparungen steht, aber auf der anderen Seite ein falsches Prinzip befördert, nicht der klügste Ansatz zu sein. Wir dürfen nicht am Ende diejenigen bestrafen, die mehr arbeiten müssen, wollen und auch können und uns dabei helfen, die Versorgung gerade im ländlichen Raum und gerade angesichts des Hausärztemangels noch in den Griff zu bekommen. Eine ganze Reihe von anderen kritischen Punkten will ich hier ausblenden. Es geht nicht darum, sie hier aufzulisten. Ich weiß auch, dass man nicht für alle Punkte die eine Lösung finden wird, die alle zufriedenstellt. Aber ich glaube, die drei Punkte, die ich angeführt habe, sollten wir stärker in den Blick nehmen. Den ersten auf jeden Fall! Aus diesem Grund beantrage ich, den Vermittlungsausschuss anzurufen, und würde mich über Ihre Unterstützung freuen. Das ist nicht die Vertagung einer wichtigen Entscheidung für die Gesundheitsversorgung in Deutschland, sondern es ist das Herbeiführen eines angemessenen Arbeitsergebnisses in einer wichtigen Frage. Dafür würde ich gern den Weg frei machen, um diese Frage ordnungsgemäß im Sinne der Leistungserbringer, vor allem aber auch im Sinne der Versicherten und der Menschen, die auf gesundheitliche Unterstützung angewiesen sind, zu beantworten. – Herzlichen Dank! Präsident Dr. Andreas Bovenschulte: Herzlichen Dank, Frau Kollegin Rehlinger! – Ich rufe auf: Frau Ministerin Drese aus Mecklenburg-Vorpommern. Stefanie Drese (Mecklenburg-Vorpommern): Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Dass wir heute abschließend über das GKV- Beitragssatzstabilisierungsgesetz befinden sollen, ist aus Sicht der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns und auch weiterer Landesregierungen ein großer Fehler. Parallel zu unserer Sitzung berät der Bundestag das Gesetz und nimmt dabei wohl auch umfangreiche Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf vor. Allein dass wir jetzt debattieren und irgendwann heute Nachmittag abstimmen, ist kein gutes Zeichen mit Blick auf die Erarbeitung eines solch wichtigen Gesetzes, das praktisch jede Bürgerin und jeden Bürger in unserem Land in irgendeiner Form betrifft. Dabei erkennen wir durchaus an, dass sowohl das Bundesgesundheitsministerium als auch die Koalitionsfraktionen im Bundestag auf die heftige Kritik reagiert haben und zahlreiche Anpassungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf erfolgt sind. Gerade deshalb wäre eine ausreichende Frist zur Bewertung der umfänglichen Änderungen am Gesetzentwurf angemessen, wenn nicht sogar zwingend notwendig gewesen. Nun müssen wir mit der Fristverkürzung umgehen. Lassen Sie mich aus Sicht eines ostdeutschen Flächenlandes einige Punkte zum Gesetz sagen! Ganz deutlich möchte ich betonen, dass das Ziel des GKV- Beitragssatzstabilisierungsgesetzes, einen weiteren Anstieg der Beitragssätze in der GKV zu verhindern, absolut richtig und notwendig ist. Wir erkennen auch an, dass das zügig geschehen muss, da das Defizit noch größer ist als bisher prognostiziert und die Beiträge ohne Einsparung in allen Bereichen des Gesundheitswesens zum Jahresanfang 2027 abermals enorm ansteigen würden. Nichtstun ist also keine Lösung. Aber das kann kein Freibrief sein, um auf die Schnelle den Entwurf des Bundes durchzuwinken. Gerade angesichts des wachsenden Defizits der GKV und der sozialen Schieflage war und ist die ungleiche Lastenverteilung ein Kardinalfehler des Gesetzes. Dass der Bund trotz des großen Defizits unter dem Strich seinen Beitrag zur GKV zur Entlastung des Bundeshaushalts deutlich reduziert, ist den Akteuren im Gesundheitssystem, ist den Ländern und vor allem den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern nicht zu vermitteln. Das haben die Koalitionäre im Bundestag inzwischen auch bemerkt. Die Absenkung des Bundeszuschusses soll 2027 und 2028 zumindest nicht mehr ganz so stark erfolgen. Gleichzeitig werden die Beiträge des Bundes für Grundsicherungsempfänger erhöht. Das ist löblich, aber aus unserer Sicht noch nicht ausreichend. Es ist nicht einzusehen und in der Logik der GKV ein großer Fehler im System, dass weiterhin über viele Jahre hinweg versicherungsfremde Leistungen durch die GKV-Beitragszahler – und nur durch diese – bezahlt werden sollen. Die Richtung stimmt, das Ergebnis noch nicht. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, für uns bleibt ein Haupthindernis für die Annahme des GKV-Gesetzes die auch weiterhin nicht vorgesehene vollständige Refinanzierung der Tarifsteigerungen für Beschäftigte im Gesundheitsbereich, vor allem in den Krankenhäusern. Das ist gerade für eine sozialdemokratisch geführte Landesregierung nicht akzeptabel mit Blick auf die Beschäftigten im Gesundheitsbereich, vor allem in den Krankenhäusern. Das widerspricht zudem unserem erklärten Ziel einer stärkeren Tarifbindung im Gesundheitswesen und in der Pflege und damit einer fairen Entlohnung. Viele Krankenhäuser werden – auch aufgrund weiterer Mehrbelastungen in Milliardenhöhe – diese nicht refinanzierten Ausgaben nicht stemmen können. Die Folgen sind: weitere Arbeitsverdichtungen, weniger Investitionen in Infrastruktur und Digitalisierung, eine höhere Insolvenzgefahr und damit eine schlechtere Versorgungsqualität. Wir erkennen durchaus an, dass sich durch die Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen im Bundestag eine Reduzierung der finanziellen Belastung für die Krankenhäuser ergeben hat. Dennoch bleibt es bei Einsparungen in Milliardenhöhe, auch für die Krankenhäuser. Das ist für viele Krankenhäuser, die sich ohnehin in einer durch Umbrüche geprägten Situation befinden, nicht darstellbar. Und es trifft vor allem ostdeutsche Krankenhäuser, die fast allesamt Sicherstellungshäuser sind, also Krankenhäuser, die wir für die Sicherstellung der medizinischen Versorgung in der Fläche dringend brauchen. Diese sind durch die undurchdachten Kürzungen jetzt einer hohen Insolvenzgefahr ausgesetzt. Mich ärgert vor allem, dass dabei die Krankenhausreform konterkariert wird. Die Krankenhausreform hat Schwächen, aber sie zeigt den Weg auf für eine flächendeckende, zukunftsfeste, sektorenübergreifende Gesundheitsversorgung. Durch das GKV-Spargesetz besteht die große Gefahr, dass viele Sicherstellungshäuser die Umsetzung der Krankenhausreform nicht mehr erleben werden, weil sie insolvent sind. Das wäre fatal und darf nicht passieren, meine Damen und Herren! Ein einmal in die Insolvenz geratenes und geschlossenes Krankenhaus kann nur schwerlich ersetzt werden. Es gibt aus Sicht unserer Landesregierung weitere Punkte, die dringend im Gesetz zu verhindern und zu beraten sind. Dazu gehört der Fixkostendegressionsabschlag bei den niedergelassenen Praxen. Die aktuell vorgesehene Regelung führt dazu, dass niedergelassene Ärzte benachteiligt werden, wenn sie zum Beispiel nach einer Praxisübernahme zusätzliche Patienten behandeln. Denn der Bund unterstellt, dass die Kosten bei zusätzlichen Patienten tendenziell niedriger werden. Das Modell stammt aus dem Krankenhausbereich und ist nicht eins zu eins auf den ambulanten Bereich übertragbar. Darüber müssen wir reden, bevor wir Fakten schaffen. Das Gleiche gilt für geplante erhebliche strukturelle Einschnitte, Budgetierung und Leistungskürzungen, beispielsweise im Bereich der Psychotherapie. Diese haben tiefgreifende Auswirkungen auf die Patientenversorgung und auf die Praxen. Deshalb werden wir den Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses unterstützen, um zügig, aber in der dafür notwendigen Zeit eine Verbesserung des Gesetzes zu erreichen. Die Länder und die Koalitionsfraktionen im Bundestag zeigen dazu den Weg auf. Lassen Sie uns ihn also auch beschreiten und nicht ein Gesetz verabschieden, das zu dieser Stunde noch im Bundestag beraten wird und das noch so viele Fragen aufwirft! – Vielen Dank! Präsident Dr. Andreas Bovenschulte: Herzlichen Dank, Frau Kollegin! – Das Wort hat Frau Senatorin Bernhard, Bremen. Claudia Bernhard (Bremen): Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist ein durchaus ernst zu nehmendes Thema. Ich möchte darauf hinweisen, dass hier vor wenigen Wochen elf Gesundheitsminister/-innen und Gesundheitssenatorinnen dazu gesprochen haben. Im Übrigen war auch Bayern der Meinung, dass die Kritik daran durchaus bemerkenswert ist. Es gibt keinen Dissens darüber, dass wir die GKV auf stabile Beine stellen sollten. Das ist vollkommen klar. Jedoch ist in den Wochen, die hinter uns liegen, deutlich geworden, wo es letztendlich hakt, und wir können es nicht verantworten, dass das Gesetz jetzt tatsächlich in dieser Art und Weise beschlossen wird. Die Kosten für Bürgergeldempfänger/-innen, wie sie nach wie vor in diesem System sind, sind hier weidlich besprochen worden. Das ist ein Umfang von circa 10 Milliarden Euro. Was wir jetzt bekommen, ist ein Bruchteil dessen. Das darf man nicht vergessen. Mir geht es zweitens um eine intensive Fokussierung auf die Tarifverträge in Gesundheit und Pflege sowie insbesondere auf die Beschäftigten und damit faktisch um die Qualität der Versorgung. Tatsächlich bleiben Einrichtungen, die ihren Beschäftigten Tariflöhne zahlen, künftig auf einem Teil dieser Lohnkosten sitzen. Wer fair bezahlt, wird schlechtergestellt als diejenigen, die es nicht tun. Drittens wird das Pflegebudget gedeckelt. Das klingt technisch, bedeutet aber im Klartext: Bisher wurden den Kliniken die tatsächlichen Pflegekosten letztendlich eins zu eins erstattet. Wer mehr Pflegekräfte eingestellt hat, hat auch das bezahlt bekommen. Das wird nun abgeschafft. Meine Damen und Herren, hier geht es nicht um abstrakte Finanzmechanik. Hier geht es um die Beschäftigten, die unser Gesundheitssystem tragen. Mit Blick auf die Tarifverträge möchte ich noch einmal sagen, dass dieses Gesetz diejenigen bestraft, die fair zahlen. Das Gesetz legt im Grunde genommen die Axt an genau diese Vereinbarungen. Dann wird eine halbierte Tariffinanzierung um sich greifen. Das heißt: Das Krankenhaus bleibt auf einem Teil der Mehrkosten sitzen. Tarifbindung wird zum wirtschaftlichen Risiko. Faire Arbeitsbedingungen werden zum Standortnachteil. Tariflöhne sind aus Sicht der Bundesregierung ein Kostenproblem. Und dann das Pflegebudget! Das Pflegebudget ist eines der wenigen gesundheitspolitischen Instrumente und eine der wenigen Errungenschaften der vergangenen Jahre. Wir haben alle darunter gelitten, dass es so dermaßen eng aussieht, was die Pflege anbelangt. Wir haben endlich den Personalaufbau in den Krankenhäusern, den wir alle wollen. Und jetzt wird dieses erfolgreiche Instrument gedeckelt? Man greift ausgerechnet dort ein, wo Politik nachweislich funktioniert hat. Das ist kurzsichtig, und es ist demotivierend – Stichworte „Fachkräftemangel“ und „Überalterung der Gesellschaft“. Wir werden in Zukunft auch auf dieser Ebene riesige Probleme bekommen. Wir dürfen nicht ausgerechnet an der Ecke anfangen zu sparen, wo die Probleme in Zukunft minimiert werden müssen. Das passt nicht zusammen. Es ist hier schon erwähnt worden, in welchem Maße die Kommunen belastet werden. Diese werden es für ihre kommunalen Häuser mehr oder weniger ausbaden. Die freigemeinnützigen Träger haben kaum eine Chance, in diesem Wettbewerb standzuhalten. Und das heißt: Qualität in der Gesundheitsversorgung geht verloren. Das sollte uns ziemlich deutlich klar werden. Ich bin deswegen sehr für die Anrufung des Vermittlungsausschusses, um genau diese Punkte noch mal in den Mittelpunkt zu stellen. Ich möchte Ihnen zum Schluss sagen, weil es ja, insbesondere was die Pharmaindustrie anbelangt, immer um die Standortdiskussion geht: Die Ausgaben für Gesundheit sind doch keine verlorenen Mittel. Jeder investierte Euro sichert und schafft Arbeitsplätze bei uns im Land. Die Pflegekraft zieht nicht weg. Die Therapeutin ist nach wie vor in der Praxis. Das Krankenhauspersonal zahlt genauso Steuern und Sozialabgaben. Sie kaufen hier ein. Sie leben hier. Gesundheit ist ein Wirtschaftszweig mit einer Wertschöpfungskette, die man nicht außer Acht lassen darf und die lokal wirkt. Insofern sind diese Kürzungen nicht allein sozialpolitisch falsch, sondern auch volkswirtschaftlich kurzsichtig. – Vielen Dank! Präsident Dr. Andreas Bovenschulte: Herzlichen Dank, Frau Kollegin! – Ich rufe auf: Herrn Minister Dr. Philippi, Niedersachsen. Dr. Andreas Philippi (Niedersachsen): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bis heute Morgen war noch nicht klar, ob das Gesetz, welches wir jetzt beraten, überhaupt auf die heutige Tagesordnung kommt, so sehr hatten sich die am Gesetzgebungsverfahren beteiligten Stellen – wie soll man sagen? – verhakt oder um Kompromisse gekämpft oder irgendetwas dergleichen. Meine Damen und Herren, die gesetzliche Krankenversicherung steht unter erheblichem Finanzierungsdruck. Wir müssen aber auch sicherstellen, dass die notwendigen Maßnahmen zur Stabilisierung der Beitragssätze nicht zulasten einer leistungsfähigen Gesundheitsversorgung gehen. Insofern kommt es darauf an, bei allen Reformschritten die Belange von Patientinnen und Patienten, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und auch der Arzneimittelversorgung gleichermaßen in den Blick zu nehmen. Vor diesem Hintergrund enthält das heute im Bundestag möglicherweise schon beschlossene Gesetz nur in Ansätzen Regelungen, die die Bedenken der Länder wirklich aufgreifen. Die tarifbedingten Steigerungen der Personalkosten, die über der Veränderungsrate liegen, sollen nur zu 50 Prozent berücksichtigt werden. Der Kompromissvorschlag Niedersachsens, dies auf 75 Prozent zu erhöhen, wurde vom Bund in den letzten Tagen abgelehnt. Die Einrichtungsträger werden so nur zur Hälfte von Kostensteigerungen, zu denen sie über Tarifbindung vertragsbedingt verpflichtet sind, entlastet. Diese Regelung setzt die durch Tarifvereinbarungen verpflichteten Einrichtungen in einer ökonomisch angespannten Situation finanziell weiter unter Druck. Denn die verbleibenden 50 Prozent der tarifbedingten Mehrkosten müssen von den Einrichtungen selbst erwirtschaftet werden. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der Großteil der Krankenhäuser in Niedersachsen, aber auch bundesweit, seine Aufgaben schon jetzt defizitär erbringen muss, gehört also nicht sehr viel Fantasie dazu, um zu der Folgerung zu kommen, dass dies zulasten der Versorgungsqualität gehen wird, und das gerade in den ländlichen Räumen. Deshalb muss unser gemeinsames Ziel sein, diese Kostensteigerungen komplett zu refinanzieren. Positiv hervorzuheben ist, dass mit dem Gesetz die Obergrenze für Krankenhäuser in den Jahren 2027 bis 2029 unverändert bleibt und damit die notwendige Gleichstellung des Krankenhausbereiches mit anderen Leistungsbereichen erfolgt. Meine Damen und Herren, der Kostendruck, unter dem die gesetzliche Krankenversicherung leidet, ist eindeutig nicht zu übersehen. Das angestrebte Ziel der Beitragsstabilität, auch unter Berücksichtigung der Lohnkostenentwicklung, ist nur logisch, und die erzielten Kompromisse fördern dieses Ziel. Bei allem Lob für diese und weitere erzielte Kompromisse möchte ich aber auch deutlich machen: In ihrer Gesamtheit sind sie nur begrenzt geeignet, den ebenfalls bestehenden Kostendruck in den stationären Einrichtungen wirksam zu verringern. Es muss bei allen Einsparungsbemühungen vorrangiges Ziel sein, eine qualitativ hochwertige und leistungsfähige Krankenhauslandschaft in der Fläche zu erhalten. Die erzielten Kompromisse können dies im Ergebnis jedoch nicht in Gänze gewährleisten. Die Länder begrüßen jedoch die gefundene Lösung zu den Pflegepersonaluntergrenzen, kurz PpUG, im Zuge der Einführung der Leistungsgruppen. Die vorgesehene Streichung ermöglicht eine rechtssichere Umsetzung der Krankenhausreform. Klar bleibt aber auch: Die PpUG bleibt als Untergrenze in Kraft. Die Krankenhäuser müssen sie einhalten, und Verstöße müssen auch wirksam sanktioniert werden. Patientinnen und Patienten müssen sich weiterhin darauf verlassen können, dass die pflegerische Versorgung im Krankenhaus gewährleistet ist. Neben der Krankenhausversorgung verdient allerdings auch die Arzneimittelversorgung besondere Aufmerksamkeit. Ich begrüße die vorliegenden Änderungen, da sie dazu beitragen können, negative Auswirkungen auf die Arzneimittelversorgung zu begrenzen und zugleich mehr Pflegeplanungssicherheit für die Beteiligten zu schaffen. Die vorgesehene Umwandlung des ursprünglich geplanten dynamisierten Herstellerabschlages in einen festgeschriebenen gleichbleibenden ergänzenden Herstellerabschlag schafft verlässliche Rahmenbedingungen und kann langfristige Investitionsentscheidungen erleichtern. Auch die vorgesehene Standortförderung kann dazu beitragen, den Pharmastandort Deutschland zu stärken und damit günstige Voraussetzungen für Innovation sowie für eine verlässliche Versorgung zu schaffen. Dabei muss jedoch eine faire und ausgewogene Beteiligung aller Akteure gewährleistet bleiben. Daher ist auch die Anpassung der Preismengenregelung notwendig, um in diesem Leistungsbereich den bisherigen Interessensausgleich zu wahren. Die vorliegenden Änderungen sind insgesamt ein wichtiger Schritt. Gleichwohl besteht nach unserer Meinung weiterhin erheblicher Handlungsbedarf, um Innovation, Versorgungssicherheit und Finanzstabilität langfristig in Einklang zu bringen. Kernforderungen bleiben die Übernahme der Refinanzierung von Tarifsteigerungen sowie die Zurücknahme der geplanten Prüfquotenverstärkung und weiterhin der Regelungen zur Entbudgetierung und den Fixkostendegressionsabschlägen für Hausärzte, Kinderärzte und Psychotherapeuten. Wir können also an dieser Stelle nur gemeinsam, mit dem Plenarantrag aus dem Saarland, einen Vermittlungsausschuss fordern. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Glück auf! Präsident Dr. Andreas Bovenschulte: Herzlichen Dank, Herr Kollege! – Das Wort hat jetzt Frau Bundesministerin Warken, Bundesministerin für Gesundheit, gerade frisch aus dem Bundestag. Nina Warken, Bundesministerin für Gesundheit: So ist es, Herr Präsident. Herzlichen Dank! – Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Bundestag hat soeben das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung beraten. Die Abstimmung läuft, und damit kann dann, so hoffen wir, die erste Hürde genommen werden. Jetzt bin ich hier, um für Ihre spätere Unterstützung des Gesetzes zu werben, durch das die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung wiederhergestellt werden soll, eines Grundpfeilers unseres Solidarsystems, der in massiver Schieflage ist. Ich bin mir durchaus bewusst, dass die Unterstützung dieser Vorhaben alle Verantwortlichen Überwindung kostet. Denn natürlich geht es auch mir nicht anders als Ihnen bei der Feststellung, dass man sich eine solche Entscheidung, mit der teils schmerzhafte Maßnahmen umgesetzt werden, eigentlich nicht wünscht. Der Handlungsdruck ist allerdings so groß, dass wir schlichtweg alle Leistungsbereiche im Gesundheitswesen einbeziehen müssen, und wir haben in diesem Gesetz die Lasten breit und ausgewogen verteilt. Bei einem zwingend notwendigen Sparvolumen von fast 19 Milliarden Euro allein im kommenden Jahr ist es unmöglich, dass die damit verbundenen Veränderungen nicht spürbar sind. Eine grundsätzliche Einordnung ist mir dabei sehr wichtig, da die Wirkung des Gesetzes in Teilen doch etwas verzerrt dargestellt wird. Wir streichen Leistungen – und damit auch Vergütungen –, wenn sie für die Versicherten keinen nachweislichen Nutzen haben. Hier geht es um Kürzungen mit finanziellen Auswirkungen für die Betroffenen, das stelle ich nicht in Abrede. Doch, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir können das Geld der Versicherten nicht ausgeben, wenn die Versorgung dadurch nicht spürbar und nachweislich besser wird. Wir können uns das schlichtweg nicht mehr leisten. Wir deckeln zudem die Steigerung der Ausgaben in der Zukunft – das ist die zweite Leitlinie dieses Gesetzes –, und zwar bezogen auf die Entwicklung der beitragspflichtigen Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung und damit auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung. Zur Klarstellung, weil auch das häufig missverstanden wurde: Diese für alle Leistungsbereiche geltende Maßnahme ist keine Kürzung, sondern eine Begrenzung der Anstiege in der Zukunft. Nach derzeitiger Prognose werden im kommenden Jahr Steigerungen von bis zu 3,5 Prozent möglich sein. Das ist alles andere als eine Nullrunde. Das gilt ausdrücklich auch für die Refinanzierung von Tarifsteigerungen, die bis zu dieser Höhe vollständig erstattet werden. Dieser Grundsatz der Deckelung der Steigerung der Ausgaben ist notwendig, denn wir können schlichtweg nicht mehr Geld ausgeben als eingenommen wird. Niemand kann weiter steigende Beiträge wollen, weder Versicherte noch Arbeitgeber, denn die Grenze der Belastung ist definitiv erreicht. Ohne Reform würde der durchschnittliche Zusatzbeitrag zum Jahreswechsel um einen Prozentpunkt steigen, von derzeit 2,9 auf 3,9 Prozent. Das ist eine Belastung, die alle Beitragszahler und alle Unternehmen in diesem Land unmittelbar spüren würden. Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe eingangs gesagt: Ich bin mir durchaus bewusst, dass wir allen Bereichen und allen Beteiligten im Gesundheitswesen etwas abverlangen. – Mir ist auch die wirtschaftlich angespannte Lage der Krankenhäuser bewusst. Deshalb haben wir uns zusammen mit den Koalitionsfraktionen und Ihnen, den Ländern, darauf verständigt, die finanziellen Auswirkungen der Reform auf die Krankenhäuser noch einmal zu reduzieren. Zudem werden wir ganz besonders die Belastung durch Dokumentations- und Nachweispflichten deutlich verringern. Das ist ein grundsätzliches Ziel, das ich in dieser Woche zusammen mit verschiedenen Akteuren im Gesundheitswesen besprochen habe. Wir wollen und müssen von unnötiger Bürokratie befreien und dadurch viel mehr Freiräume schaffen, ohne die Qualität der Versorgung aufs Spiel zu setzen. Wir sind auch bereit, einen weiteren Schritt zu gehen und den Krankenhäusern finanziell noch einmal entgegenzukommen. Unser Angebot haben wir in einer Protokollerklärung festgehalten, die wir als Bundesregierung im Fall einer Nichtanrufung des Vermittlungsausschusses zu diesem Gesetz abgeben: 450 Millionen Euro für die Krankenhäuser durch Rechnungszuschläge sowie 100 Millionen Euro für die besondere Vorhaltung der Universitätskliniken. Zudem wollen wir durch eine rechtssichere Ausgestaltung für die pharmazeutische Industrie gezielt Abgaben reduzieren, wenn sie in Deutschland Innovationen vorantreibt und produziert, dadurch die Resilienz stärkt, einen schnellen Zugang zu neuen Diagnose- und Therapiemöglichkeiten sicherstellt und nicht zuletzt Beschäftigung sichert. Das ist ein Ziel, das uns als Bund und Länder eint. Wir wollen attraktive Standortbedingungen und nehmen die aktuellen globalen Herausforderungen für diese Branche sehr ernst. Insgesamt gab es einen großen Wunsch nach weiterem Bürokratieabbau im Gesundheitswesen. Im gesamten Gesundheitswesen wollen wir künftig Aufgaben reduzieren. Es gibt viele Vorschläge der Akteure aus dem Gesundheitswesen, von Krankenhausgesellschaften und Ärzten. Wir wollen gemeinsam in einem ersten Gesetz, das im August kommt, Entlastungen in hoher dreistelliger Millionenhöhe vorsehen. Meine Damen und Herren, Sie haben heute die Möglichkeit, durch Ihre Unterstützung unser Gesundheitssystem nachhaltig auf ein stabiles Fundament zu setzen. Diese Stabilität ist die notwendige Grundlage dafür, dass wir durch ergänzende Strukturreformen unser Leistungsversprechen erneuern – für ein Gesundheitssystem, das eine qualitativ hochwertige und zuverlässige Versorgung sicherstellt. Bitte nutzen Sie diese Chance und unterstützen Sie dieses Gesetz! – Vielen Dank! Präsident Dr. Andreas Bovenschulte: Herzlichen Dank, Frau Bundesministerin! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. – Mir liegt eine Erklärung zu Protokoll1 von Herrn Staatsminister Schuster (Sachsen) vor. Die Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt wird zurückgestellt. Wir rufen den Punkt am Schluss der Sitzung erneut auf, und dann werden wir die Abstimmung durchführen. Damit schließe ich den Tagesordnungspunkt. Ich komme zu Tagesordnungspunkt 10: TOP 10 Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes: Ausgestaltung des unerlaubten Umgangs mit halbautomatischen Kurzwaffen zum Verschießen von Patronenmunition als Verbrechen – Antrag des Landes Berlin – (Drucksache 383/26) Hierzu liegt mir eine Erklärung zu Protokoll2 von Herrn Bürgermeister Evers (Berlin) vor. – Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Ausschüsse empfehlen, den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einzubringen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat beschlossen, den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einzubringen. Wir sind übereingekommen, Frau Senatorin Iris Spranger (Berlin) zur Beauftragten zu bestellen. Damit schließe ich den Tagesordnungspunkt. 1 Anlage 2 2 Anlage 3 Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 21: TOP 21 Entschließung des Bundesrates „Reform des Trassenpreissystems und Kompensation der Mehrbelastungen nach dem EuGH-Urteil zur Trassenpreisbremse“ – Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 387/26) Dem Antrag sind Mecklenburg-Vorpommern, das Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig- Holstein und Thüringen beigetreten. Hierzu liegen mir Wortmeldungen vor. Als Erstes rufe ich auf: Frau Ministerin Neubaur aus Nordrhein- Westfalen. Mona Neubaur (Nordrhein-Westfalen): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Nahverkehr steht seit Jahren unter massivem Kostendruck. Steigende Personalkosten, höhere Energiepreise, aber auch die allgemeine Inflation machen sich bei Bus und Bahn ganz direkt bemerkbar. Nahverkehr ist Daseinsvorsorge. Wir in NRW unternehmen alles, um dem Kostendruck entgegenzusteuern und zugleich das Angebot zu sichern. Dazu gehört zum Beispiel eine große Strukturreform, die die Zahl der Aufgabenträger von drei auf einen reduzieren wird. Ab 2027 gibt es dann mit Schiene.NRW eine Bündelung des gesamten Schienenpersonennahverkehrs, ein Planungszentrum, ein Bestellzentrum, und damit eine deutliche Steigerung der Effizienz. Davon profitieren die Fahrgäste, aber eben auch der Haushalt. Aber wir können noch so gut vorangehen – die Entscheidung des EuGH zur Trassenpreisbremse aus dem März stellt die Länder und die Aufgabenträger vor neue und massive Probleme. Die Wahrheit ist: Den finanziellen Konsequenzen des Urteils sind wir Länder nicht gewachsen. Aus gutem Grund war die Steigerung der sogenannten Schienenmaut im Nahverkehr bislang gesetzlich gedeckelt, um die Kostenentwicklung planbar zu machen und so einen preislich attraktiven Nahverkehr zu schaffen. Im Vertrauen auf diese Preisbremse haben die Aufgabenträger ihr Angebot geplant und berechnet. Nachdem der EuGH die Trassenpreisbremse gekippt hat, müssen sich die Aufgabenträger nicht nur auf eine deutlich höhere Schienenmaut ab dem kommenden Jahr einstellen. Nein, es kommen auch noch Nachzahlungen für die Jahre 2025 und 2026 dazu. Allein für NRW sprechen wir von 71 Millionen Euro für 2025 und rund 83 Millionen Euro für das Jahr 2026. Und es wird absehbar nicht bei diesen Nachzahlungen bleiben. Künftig wird allein NRW jedes Jahr Mehrkosten im dreistelligen Millionenbereich stemmen müssen. Ohne Gegenmaßnahmen bedeutet das: weniger Züge auf der Schiene. Dabei ist das Ziel ja gerade das Gegenteil. Wir wollen mehr Menschen ermöglichen, vom Auto zu einer zuverlässigen und klimafreundlichen Bahn zu wechseln. Die Länder haben aus diesem Grund erhebliche Anstrengungen unternommen, um das Angebot zu sichern und die Attraktivität des Schienenverkehrs zu steigern. Die Länder erwarten erstens, dass der Bund die Mehrkosten für die Jahre 2025 und 2026 über zusätzliche Regionalisierungsmittel noch im laufenden Jahr vollständig kompensiert. Denn ohne eine solche Kompensation gehen wir davon aus, dass wir in NRW bis zu 10 Millionen Zugkilometer abbestellen müssen. Das bisherige Angebot könnte dann nicht mehr aufrechterhalten werden. Zweitens erwarten die Länder kurzfristig eine umfassende Reform der Trassenentgeltsystematik, um die Kosten dauerhaft bezahlbar zu halten und zu stabilisieren. Seit Jahren arbeitet das Bundesverkehrsministerium an einer Reform. Den Ländern ist aber bislang weder ein Konzept noch die Skizze einer Lösung vorgelegt worden. Unsere Bereitschaft als Länder, an einer grundlegenden Trassenpreisreform aktiv und vor allem konstruktiv mitzuwirken, gilt weiterhin. Was es jetzt also mehr denn je braucht, sind Planbarkeit und Sicherheit. Die Zeit drängt. Nur bis zum 24. August dieses Jahres können die Eisenbahnunternehmen ihre Trassenanmeldungen für das kommende Jahr 2027 ohne weitere finanzielle Belastungen ändern. Ohne eine Zusage des Bundes, die aus dem Urteil resultierenden Zusatzkosten zu übernehmen, und ohne Hinweise über eine Reform der Trassenpreise, gäbe es dabei erhebliche finanzielle Risiken. Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich daran erinnern, dass die verfassungsrechtliche Finanzierungsverantwortung für die Schieneninfrastruktur beim Bund liegt. Die Länder dürfen weder über steigende Trassenpreise noch über die mittelbare Überwälzung von Infrastrukturkosten strukturell belastet werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Verkehrswende kann nur gelingen, wenn Bund und Länder an einem Strang und vor allem in dieselbe Richtung ziehen. Dafür brauchen wir verlässliche finanzielle Rahmenbedingungen für einen leistungsfähigen und attraktiven Nahverkehr auf der Schiene. Ich freue mich, wenn der Bund seine Verantwortung dafür übernimmt. Präsident Dr. Andreas Bovenschulte: Herzlichen Dank, Frau Kollegin! – Als Nächstes hat das Wort: Frau Ministerpräsidentin Rehlinger, Saarland. Anke Rehlinger (Saarland): Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! – Herr Präsident, mit Ihrer Erlaubnis zitiere ich aus dem Koalitionsvertrag des Bundes. Dort steht: Zur Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) werden Bund und Länder die ÖPNV-Finanzierung auf eine neue gesetzliche Grundlage stellen und einen Modernisierungspakt starten. Die Regionalisierungsmittel sollen vorrangig als Bestellmittel für den Schienenpersonennahverkehr genutzt werden. Wir werden den Status quo sichern, steigende Kosten auffangen und Spielräume für neue Verkehre schaffen. Welch wunderbare Formulierungen! Sie sind zutreffend, sie sind eindeutig, und selten sind sich Bund und Länder im Ziel so einig. Selten klaffen allerdings Wunsch und Realität so weit auseinander wie in diesem Bereich. Die Bilanz ist ernüchternd. Der Umsetzungsstand ist ernüchternd. Und gegenüber dem Zeitpunkt, zu dem diese Sätze formuliert worden sind, und dem Zeitpunkt im Hier und Jetzt hat sich die Situation sogar noch um einiges verschärft und verschlimmert. Das hängt sicherlich mit steigenden Energiepreisen zusammen, mit erhöhten Personalkosten, inflationsbedingten Preissteigerungen, aber auch mit der Frage: Wie setzen wir Barrierefreiheit um? Und, gerade jüngst in diesen Tagen noch mal im besonderen öffentlichen Interesse, mit der Frage: Wie können wir für mehr Sicherheit von Personal und Fahrgästen sorgen? All das hängt mit Preissteigerungen und Mehrausgaben zusammen. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Frühjahr dieses Jahres – es ist eben schon angesprochen worden von Frau Kollegin Neubaur – bedeutet, wenn man so will, nun endgültig einen Knock-out für die zukunftsfeste Finanzierung unserer Schiene. In dieser Deutlichkeit muss man es sagen. Denn im Ergebnis heißt das nichts anderes, als dass unsere bislang geltende Trassenpreisbremse als erledigt zu betrachten ist. Sie ist damit ausgehebelt. Die bittere Konsequenz ist gerade auch schon dargestellt worden. Schon aus den anderen Gründen, die ich eben angesprochen habe, mussten manche Bundesländer bereits Zugkilometer abbestellen. Es werden jetzt, wenn wir keine schnelle Lösung finden, weitere Zugkilometer hinzukommen. Unser Ziel war es, für ein Mehr an Angebot zu sorgen. Tatsächlich werden wir durch Nichtstun an dieser Stelle definitiv ganz automatisch zu einem Weniger kommen. Wichtig ist mir, darauf hinzuweisen, dass dieses Weniger nicht einfach nur kurzfristig besteht und wir das dann irgendwie wieder ganz schnell aufholen können. Vielmehr werden wir es angesichts der Laufzeit von Verträgen und dann auch nicht erfolgter Ausschreibungen und deren Ausgestaltung sehr langfristig mit Beeinträchtigungen im Angebot zu tun haben. Wir haben es hier mit einem Fall zu tun, in dem Nichtstun keine Alternative ist und in dem es zwangsläufig zu Verschlechterungen des Angebots kommen wird. Es ist eben schon – in Kilometern ausgerechnet – das Beispiel aus Nordrhein- Westfalen dafür gekommen. Da nützt es auch nichts, wenn wir jetzt noch anfangen, uns über Zuständigkeiten zu streiten. Die Diskussionen darum sind nicht ganz neu. Aber auch der Hinweis darauf, wie die Verteilung stattgefunden hat, wer dies also operativ vor Ort zu verantworten hat, wer den schienengebundenen Personennahverkehr zu organisieren hat, hilft nicht. Es ist klar: Das sind die Länder. Es ist auch sinnvoll, dass das die Länder machen. Aber eines ist genauso klar: Die Finanzierungsverantwortung ist damit eben explizit nicht übergegangen. Damit ist auch klar, wer hier für die Auskömmlichkeit der Finanzierung zu sorgen hat. Es sind nicht die Länder, sondern es ist an dieser Stelle ganz klar der Bund. Es gibt neben dieser grundsätzlichen Vereinbarung auch eine individuell getroffene Vereinbarung aus dem Jahr 2016. Ich kann mich aus meiner vormaligen Verwendung als Verkehrsministerin noch ganz gut daran erinnern, wie wir den Deckel miteinander vereinbart haben und festgelegt haben, dass die Trassenpreise nicht stärker steigen dürfen, als die Regionalisierungsmittel dynamisiert sind. Das gehört jetzt nun einmal aufgrund der Entscheidung des EuGHs der Vergangenheit an. Wenn das also nicht mehr gilt, wenn die bisherige Trassenpreisbremse nicht mit dem EU-Recht vereinbar ist, dann muss das umgekehrte Prinzip gelten, meine sehr verehrten Damen und Herren. Die Regionalisierungsmittel müssen also in dem Umfang dynamisiert werden, wie die Trassenpreise steigen. Wer nicht will, dass die Trassenpreise ins Unendliche steigen, der muss sich in eine Trassenpreisreform begeben. Auch dafür gibt es bereits Ansätze, nur müssen wir das letztendlich miteinander im Ergebnis der politischen Debatte finanzieren. Wo die Nutzerinnen und Nutzer der Schieneninfrastruktur über die Trassenpreise nur die Grenzkosten und nicht Vollkosten finanzieren müssen, haben wir einen Ansatz, den wir verfolgen wollen. Insofern, finde ich, ist es nicht zielführend, einfach diese Debatten nicht zu führen. Das ist der Punkt, an dem wir stehen. Durch Ausblenden wird die Situation nur schlechter, sie wird schlimmer. Das ist eine große Sorge mit Blick auf die Zukunft unseres Angebotes, die ich mit diesem Antrag noch einmal unterstreichen und zum Ausdruck bringen möchte. Wir brauchen jetzt dringend drei Dinge: erstens eine Erhöhung der Regionalisierungsmittel, um den Bestand zu sichern, aber auch das Erliegen der Verkehrswende wirklich zu verhindern. Wir brauchen zweitens noch in diesem Jahr eine vollständige finanzielle Kompensation der Mehrbelastungen infolge des EuGH-Urteils, sonst wird es zu den angedrohten Abbestellungen kommen, die nicht so schnell wieder rückgängig gemacht werden können. Und wir brauchen drittens eine grundlegende, eine dauerhafte Reform des Trassenpreissystems, das für die Länder zwingend aufkommensneutral sein muss, sonst können wir die Aufgabe nicht vernünftig erledigen. Das alles muss schnell geschehen. Ich habe mir wirklich ein bisschen die Augen gerieben und mich gefragt, warum es nicht möglich ist, diesbezüglich in ein Gespräch zu kommen. Die Länderverkehrsminister befassen sich permanent mit dieser Frage. Aber das allein reicht angesichts der geschilderten Situation eben nicht. Ausblenden und Aussitzen ist keine Alternative, meine sehr verehrten Damen und Herren. Ein Deutschlandticket in der Tasche, aber kein Zug am Gleis – das ist die Zukunft, auf die wir uns dann einstellen müssten. Ich finde, das ist keine Zukunft, für die wir politisch einstehen sollten. Deshalb ist es wichtig, dass der Bundesrat an dieser Stelle ein anderes Signal sendet. Die Hand zu Gesprächen und zu Lösungen ist gereicht, sie muss aber auch ergriffen werden. – In diesem Sinne: Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit und Glück auf! Präsident Dr. Andreas Bovenschulte: Herzlichen Dank, Frau Kollegin! – Das Wort hat Herr Staatsminister Bernreiter, Bayern. Christian Bernreiter (Bayern): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bayern unterstützt den vorliegenden Entschließungsantrag des Landes Nordrhein-Westfalen uneingeschränkt. Ich bitte um ein starkes Signal des Bundesrates und werbe daher für eine geschlossene Zustimmung zu dieser Entschließung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Länder und die Aufgabenträger – das ist angesprochen worden – haben langfristige Verkehrsleistungen bestellt, und das im Vertrauen auf den politischen Konsens zur Trassenpreisbremse, wie sie im Eisenbahnregulierungsgesetz für den Schienenpersonennahverkehr geregelt ist. Sie wissen alle: Der EuGH hat am 19. März entschieden, dass die Deckelung der Trassenpreisanstiege nicht mit dem EU-Recht vereinbar ist. Das hat für uns, für mein Bundesland, dramatische Auswirkungen. Wir haben mit Abstand die meisten Schienenkilometer. Die Summe ist noch höher als für Nordrhein-Westfalen. Wir haben für die beiden Jahre 2025 und 2026 rückwirkend ein Defizit von in etwa 165 Millionen Euro zu tragen. Für die Länder bedeutet das Urteil eine zusätzliche Belastung für beide Jahre, die nicht stemmbar ist. Und welche Auswirkungen das in Zukunft hat, ist ja von meinen Vorrednerinnen bereits ausgeführt worden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, für das Jahr 2027 und die folgenden Jahre brauchen wir neue Rahmenbedingungen. Nötig ist zum einen natürlich die Reform der Trassenpreise, so wie im Koalitionsvertrag des Bundes vereinbart. Ich durfte das mitverhandeln und weiß natürlich, was wir da hineingeschrieben haben. Es war allen klar, dass das kommunizierende Röhren sind, dass das immer mit dem Regionalisierungsgesetz zusammenhängt. Ich bin ja derzeit der Vorsitzende der Verkehrsministerkonferenz. Wir haben uns wiederholt mit diesem Thema beschäftigt, es auf die Tagesordnung gesetzt. Wir sind uns da alle einig. Jeder weiß, was das bedeutet. Frau Ministerpräsidentin Rehlinger hat das ja gerade angesprochen. Das bedeutet, dass wir Verkehr massenweise abbestellen müssen. Das wollen wir nicht. Und an Ausbau ist aktuell ja gar nicht zu denken. Wir brauchen also die Kompensation der Mehrbelastung über die Regionalisierungsmittel und eine nachhaltige Reform der Trassenpreise. Ich weiß aber auch: Das Bundesverkehrsministerium rechnet rauf und runter. Wenn die Regionalisierungsmittel insgesamt nicht angehoben werden, dann können wir noch so viel rechnen, dann wird das nicht funktionieren. Ich bitte wirklich – Frau Ministerpräsidentin, ich setze da auf Sie –: Wir wollen ein gemeinsames Gespräch. Wir haben einstimmige Beschlüsse gefasst. Wir haben uns die Finger wundgeschrieben, den Herrn Bundesfinanzminister persönlich angesprochen. Wir müssen uns zusammensetzen. Wir, A-, B- und G-Seite, wollen in die Diskussion treten. Wir wollen offenlegen, was wir mit den Regionalisierungsmitteln machen. Ist von den Rechnungshöfen alles geprüft? Ich höre wiederholt, auch in Debatten – ich durfte das Bundesschienenwegeausbaugesetz, das im Vermittlungsausschuss war, mit verhandeln und war Verhandlungsführer für die Länder –, dass immer wieder kommt: „Ihr habt ja schwarze Kassen! Was macht ihr mit dem Geld?“ – Ja, das ist alles geregelt. Es ist auch bestätigt, dass wir die Mittel gesetzeskonform verwenden. Ich habe den Bundesverkehrsminister vorher gefragt – er hat von uns auch alle Unterlagen –, ob ich das anführen darf: Bis 2031 fehlen den Ländern, um nichts abbestellen zu müssen, 14 Milliarden Euro an Regionalisierungsmitteln. Wenn das nicht ausgeglichen wird, tritt das ein, was bereits im Kommen ist. Die MPK hat dazu einen Beschluss gefasst, und das hängt ja, wie alles, zusammen. Darum meine Bitte: Es wäre wichtig, dass sich Bundesverkehrsminister, Bundesfinanzminister und die Länderverkehrsminister an einen Tisch setzen, das klären und hier für eine neue Ordnung sorgen. Dafür werbe ich. Ich werbe natürlich auch um die Zustimmung zu der von Nordrhein-Westfalen eingebrachten Entschließung in allen Punkten. – Vielen Dank! Präsident Dr. Andreas Bovenschulte: Herzlichen Dank, Herr Kollege! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ausschussberatungen zu der Vorlage haben noch nicht stattgefunden. Wir sind jedoch übereingekommen, bereits heute in der Sache zu entscheiden. Ich frage daher: Wer ist dafür, die Entschließung zu fassen? Ihr Handzeichen bitte! – Mehrheit. Dann ist das so beschlossen. Ich schließe den Tagesordnungspunkt. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 1: TOP 1 Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (Gesetz zur Durchführung der Verordnung über künstliche Intelligenz) (Drucksache 375/26, zu Drucksache 375/26) Mir liegt eine Wortmeldung von Frau Staatsministerin Professor Dr. Sinemus aus Hessen vor. Prof. Dr. Kristina Sinemus (Hessen): Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Mitglieder des Bundesrates! Die Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag dazu verpflichtet – ich zitiere Seite 70, Zeile 2270 –, „dass die nationale Umsetzung des AI-Acts innovationsfreundlich und bürokratiearm erfolgt und die Marktaufsicht nicht zersplittert wird“. Ebendieses Ziel ist auch in der Föderalen Modernisierungsagenda bekräftigt. Diesem Anspruch wird die Bundesregierung mit ihrem Vorschlag aus Sicht von uns Ländern bisher nicht gerecht. Denn dieser sieht vor, die Marktaufsicht auf 16 Länder zu zersplittern. Meine Damen und Herren, eine Zersplitterung auf 16 Länder mit sektoralen Marktaufsichtsbehörden oder mit Aufwuchs an Personal bei den Landesdatenschutzbeauftragten möchten wir nicht. Der Bundesrat hat sich im Gesetzgebungsverfahren von Beginn an mit Nachdruck für eine Zentralisierung der Marktüberwachung beim Bund eingesetzt. Unsere Haltung teilen auch große Branchenverbände wie beispielsweise der Bitkom, der davor warnt, einen Flickenteppich regional unterschiedlicher Zuständigkeiten zu schaffen mit dem Risiko einer Fragmentierung. Unnötiger Aufwand, Ineffizienz, Dysbalancen bei der Produktzulassung sind in jedem Fall kein innovationsfreundliches Umfeld. Diese regionale Fragmentierung können wir uns im dynamisch wachsenden deutschen KI-Markt nicht leisten. Ausgehend von einem Marktvolumen von etwa 9 Milliarden Euro allein im Jahr 2025 wird ein Anstieg auf rund 37 Milliarden Euro bis 2031 prognostiziert, was einer jährlichen Wachstumsrate von 26 Prozent entspricht. Meine Damen und Herren, unser Standort braucht Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit. Gerade im Bereich KI haben wir Umsetzungsbedarf und brauchen eine Umsetzungsdynamik. Wir müssen Unternehmen in die Lage versetzen, innovative KI-Anwendungen schnell und erfolgreich auf den Markt zu bringen. Dafür brauchen wir eine zügige und praktikable Umsetzung der neuen Regelungen. Denn eine Aufsicht muss komplexe Fragen zur Funktionsweise der KI, zu den verwendeten Daten und zur Risikobewertung beurteilen können. Dafür braucht es spezialisiertes Wissen. Diese Kompetenzen sollten wir nicht 16-fach aufbauen, sondern bündeln und für einheitliche Entscheidungen, mehr Effizienz und mehr Rechtssicherheit sorgen. In den letzten Wochen haben wir im Bundesratsverfahren erfolgreich darauf hingewirkt, die Bundesregierung erneut an den Verhandlungstisch zu bringen. Ich darf mich beim BMDS, hier vertreten durch den beamteten Staatssekretär Markus Richter, dafür bedanken, dass wir hier, wie ich finde, gemeinsam einen sehr konstruktiven Weg gefunden haben und in den Bund-Länder- Diskussionen zu der Entscheidung gekommen sind, eine gemeinsame Marktaufsicht auf den Weg zu bringen. Diese Offenheit der Bundesregierung, auf das Anliegen der Länder einzugehen, ist nur deswegen möglich, weil wir ein Bundesdigitalministerium haben, das mit den Ländern an einem Strang ziehen will – auch in dieser Frage. Es freut mich, dass die Gespräche so erfolgreich verlaufen sind und dass wir uns im Vorfeld des heutigen Tages auf einen Weg einigen konnten. Die Bündelung der Marktaufsicht wird künftig bei der BNetzA erfolgen, wahrscheinlich im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung. Nach der Sommerpause werden wir dann diskutieren, wie wir das Ganze umsetzen, und zwar so, dass die Grundlage für eine starke und praxisnahe KI-Governance gegeben ist. Denn nur durch Innovation werden wir Investitionen fördern, und nur durch Investitionen werden wir Deutschland als wettbewerbsfähigen Standort für die Entwicklung und Anwendung künstlicher Intelligenz stärken. Das müssen wir bürokratiearm tun, gemeinsam mit Bund und Ländern. – Vielen Dank! Präsident Dr. Andreas Bovenschulte: Herzlichen Dank, Frau Kollegin! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung empfiehlt, den Vermittlungsausschuss mit dem Ziel der grundlegenden Überarbeitung des Gesetzes anzurufen. Wer ist dafür? – Minderheit. Damit hat der Bundesrat den Vermittlungsausschuss n i c h t angerufen. Herr Staatssekretär Dr. Markus Richter (Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung) gibt eine Erklärung zu Protokoll1. Damit schließe ich den Tagesordnungspunkt. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 2: TOP 2 Gesetz zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drucksache 376/26) Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Es liegen weder Ausschussempfehlungen noch Landesanträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses vor. 1 Anlage 4 Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat den Vermittlungsausschuss n i c h t angerufen hat. Es bleibt noch über die Entschließung in Ziffer 2 der Ausschussempfehlungen abzustimmen. Bitte Ihr Handzeichen für Ziffer 2! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat die Entschließung gefasst. Ich schließe den Tagesordnungspunkt. Ich komme zur Grünen Liste. Zur gemeinsamen Abstimmung nach § 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung rufe ich die in dem Umdruck 6/20262 zusammengefassten Beratungsgegenstände auf. Es sind dies die Tagesordnungspunkte: 3, 6, 8, 26 b), 41 bis 44, 47, 49, 52 bis 59, 62, 63, 65 bis 69, 72, 73 und 76 bis 79. Wer den Empfehlungen und Vorschlägen folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Dann ist das so beschlossen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 4: TOP 4 Gesetz zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40 (Drucksache 377/26, zu Drucksache 377/26, zu Drucksache 377/26 (2)) Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Da Empfehlungen oder Anträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses nicht vorliegen, stelle ich fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft. Es bleibt noch über die vom Umweltausschuss empfohlene sowie die mi

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