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Anbindung des geplanten Abstellbahnhofs Untertürkheim (Antwort zu Drs. 21/252)

dip / drucksache 16.06.2025 · WP 21 · 21/509 · Antwort · Original ↗

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Anbindung des geplanten Abstellbahnhofs Untertürkheim (Antwort zu Drs. 21/252) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/509 21. Wahlperiode 16.06.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Gastel, Tarek Al-Wazir, Victoria Broßart, Swantje Henrike Michaelsen und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/252 – Anbindung des geplanten Abstellbahnhofs Untertürkheim V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In einem Zeitungsartikel der „Stuttgarter Zeitung“ wird von einer nur eingleisigen Anbindung des im Zuge von Stuttgart 21 (S21) geplanten Abstellbahnhofs Untertürkheim von und nach Bad Cannstatt berichtet, obwohl eigentlich eine zweigleisige Anbindung geplant war (www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.a bstellbahnhof-in-stuttgart-bahn-muss-s-21-plaene-in-untertuerkheim-aendern. 97c20740-0ec8-467a-97b9-4691ed64ae98.html?utm_medium=Social&utm_c ampaign=Echobox&utm_source=Facebook#Echobox=1735541212). Eine Reduzierung der Kapazität der Anbindung kann zu betrieblichen Beeinträchtigungen führen. 1. Ist die fehlende zweigleisige Anbindung des Abstellbahnhofs Untertürkheim in den Fahrplanentwürfen für die Inbetriebnahme von Stuttgart 21 berücksichtigt? Nach Auskunft der Deutsche Bahn AG (DB AG) ist die Anbindung in den Inbetriebnahmefahrplänen berücksichtigt. 2. Aus welchen Gründen kann die Anbindung des Abstellbahnhofs Untertürkheim nicht zweigleisig gebaut werden? Nach Auskunft der DB AG ist die Anbindung des Bahnhofs Bad Cannstatt an den Abstellbahnhof Untertürkheim, die sogenannte Cannstatter Kurve, in der heute planfestgestellten Form nicht baubar. Es sind Planrechtsverfahren zur Änderung der Planung erforderlich. Diese betreffen insbesondere Themen des Artenschutzes, aber auch der Ausführung bspw. aufgrund von Richtlinienänderungen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr vom 16. Juni 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 3. Welche Fahrplaneinschränkungen gegenüber dem ursprünglich geplanten Fahrplan mit zweigleisiger Anbindung des Abstellbahnhofs sind zu erwarten? Nach Auskunft der DB AG sind für den Inbetriebnahmefahrplan und den darüber hinaus absehbaren verkehrlichen Bedarf keine Einschränkungen zu erwarten. 4. Kreuzt die bestehende eingleisige Anbindung des Abstellbahnhofs Untertürkheim die Gleise der Schusterbahn, und wenn ja, ist mit Konflikten zwischen den aus Richtung Bad Cannstatt in den Abstellbahnhof einrückenden Fahrzeugen und den Güterzügen auf der Schusterbahn zu rechnen? Nach Auskunft der DB AG kreuzen die Leerfahrten aus Richtung Cannstatt die Schusterbahn. Beide Verkehrsströme sind in der Ausarbeitung des Fahrplankonzepts berücksichtigt. 5. Wurde das Planänderungsverfahren, das nach Informationen der Fragestellenden bereits im Oktober 2021 absehbar war, eingeleitet? Nach Auskunft der DB AG wurde ein für die Umsetzung einer Neuordnung des Bereichs erforderliches Planrechtsverfahren bisher nicht eingeleitet. 6. Wie sieht die alternative Planung für die zukünftige Anbindung des Abstellbahnhofs Untertürkheim an Bad Cannstatt aus, und wies ist der aktuelle Planungsstand? Nach Auskunft der DB AG werden derzeit gemeinsam mit den Projektpartnern Anforderungen an die Anbindung des Abstellbahnhofs aus Richtung Bad Cannstatt auch für einen weitergehenden Betrachtungshorizont definiert und im Rahmen einer Machbarkeitsstudie bewertet. 7. Wann wird beabsichtigt, eine ausreichend leistungsfähige Anbindung an den Abstellbahnhof (ursprüngliche zweigleisige Anbindung des Abstellbahnhofs Untertürkheim oder alternative Planungen) in Betrieb zu nehmen? Nach Auskunft der DB AG ist die Anbindung des Abstellbahnhofs zur Inbetriebnahme von Stuttgart 21 ausreichend leistungsfähig. Die zur Inbetriebnahme geplanten Verkehre werden vollständig aufgenommen. Die Kapazität der Zulaufstrecken außerhalb des Stuttgarter Bahnknotens limitiert mögliche Überlegungen zu zusätzlichen Verkehren. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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