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Anbindung des zukünftigen Abstellbahnhofs Untertürkheim an den Bahnhof Stuttgart-Bad Cannstatt (Antwort zu Drs. 21/7468)

dip / drucksache 27.08.2026 · WP 21 · 21/7755 · Antwort · Original ↗

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Anbindung des zukünftigen Abstellbahnhofs Untertürkheim an den Bahnhof Stuttgart-Bad Cannstatt (Antwort zu Drs. 21/7468) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7755 21. Wahlperiode 27.08.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Gastel, Tarek Al-Wazir, Victoria Broßart, Swantje Henrike Michaelsen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/7468 – Anbindung des zukünftigen Abstellbahnhofs Untertürkheim an den Bahnhof Stuttgart-Bad Cannstatt V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In einem Zeitungsartikel der „Stuttgarter Zeitung“ vom 2. Januar 2025 (www. stuttgarter-zeitung.de/inhalt.abstellbahnhof-in-stuttgart-bahn-muss-s-21-plaen e-in-untertuerkheim-aendern.97c20740-0ec8-467a-97b9-4691ed64ae98.html? utm_medium=Social&utm_cam-paign=Echobox&utm_source=Facebook#Ech obox=1735541212) wird von einer nur eingleisigen Anbindung des im Zuge von Stuttgart 21 (S21) geplanten Abstellbahnhofs Untertürkheim von und nach Bad Cannstatt berichtet, obwohl eigentlich eine zweigleisige Anbindung geplant war. Dies führt zu betrieblichen Beeinträchtigungen. Die Antwort der Bundesregierung auf entsprechende Fragen auf Bundestagsdrucksache 21/509 führen aus Sicht der Fragestellenden zu erneutem Klärungsbedarf des Sachverhaltes. 1. Wie erklärt die Bundesregierung den Wiederspruch, dass laut Informationen der Fragestellenden im Gegensatz zur Darstellung auf Bundestagsdrucksache 21/509 sehr wohl Einschränkungen in Form von nicht fahrbaren HVZ-Verstärkerleistungen (HVZ = Hauptverkehrszeit) und Mehraufwand bzw. zusätzlichen Fahrten zum Wenden und zur Fahrzeugbereitstellung notwendig sind? Nach Angaben der Deutschen Bahn AG (DB AG) können in Einzelfällen verlängerte Fahrwege und Fahrzeiten zur Abstellung der Fahrzeuge entstehen, die jedoch ohne negative Auswirkung auf das produktive Verkehrsangebot für Fahrgäste sind. Es ergibt sich daher kein Widerspruch. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr vom 27. August 2028 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 2. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass laut Informationen der Fragestellenden im Gegensatz zur Darstellung auf Bundestagsdrucksache 21/509 Einschränkungen in Form von nicht fahrbaren HVZ- Verstärkerleistungen und Mehraufwand bzw. zusätzlichen Fahrten zum Wenden und zur Fahrzeugbereitstellung notwendig sind? Nach Angaben der DB AG ist der bei DB InfraGO AG bekannte Fahrplan der Ausschreibung Netz 35 vollständig umsetzbar. Der Mehraufwand infolge längerer Fahrzeiten ist bekannt. 3. Wurde das zur Änderung der Anbindung des Abstellbahnhofs Untertürkheim an Bad Cannstatt notwendige Planrechtsverfahren, welches laut Bundestagsdrucksache 21/509 zum damaligen Zeitpunkt noch nicht eingeleitet war, mittlerweile eingeleitet, und wenn nein, warum nicht? Nach Angaben der DB AG wurde das Planrechtsverfahren noch nicht eingeleitet, da der Fokus zuletzt auf den Gesamtinbetriebnahmeterminplan von Stuttgart 21 mit den Bausteinen 1 und 2 des Digitalen Knotens Stuttgart mit dem künftigen Hauptbahnhof und den neu geordneten Zulaufstrecken gelegt wurde. 4. Welche Anforderungen an die Anbindung des Abstellbahnhofs Untertürkheim an Bad Cannstatt für einen weitergehenden Planungshorizont, die laut Bundestagsdrucksache 21/509 zum damaligen Zeitpunkt definiert wurden, sind mittlerweile definiert, und wenn noch keine Ergebnisse vorliegen, wann ist mit konkreten Anforderungen zu rechnen? Nach Angaben der DB AG sind die Abstimmungen mit dem Land Baden- Württemberg noch nicht abgeschlossen. Eine zeitliche Perspektive kann derzeit nicht abgeschätzt werden. 5. Ist die auf Bundestagsdrucksache 21/509 erwähnte Machbarkeitsstudie zur Anbindung des Abstellbahnhofs Untertürkheims an Bad Cannstatt für einen weitergehenden Planungshorizont mittlerweile abgeschlossen, und wenn ja, mit welchen Ergebnissen? Nach Angaben der DB AG ist die Machbarkeitsstudie noch nicht abgeschlossen. 6. Wie ist der aktuelle Planungsstand zur Anbindung des Abstellbahnhofs Untertürkheim an den Bahnhof Bad Cannstatt? Nach Angaben der DB AG werden derzeit gemeinsam mit den Projektpartnern Anforderungen an die Anbindung des Abstellbahnhofs aus Richtung Bad Cannstatt auch für einen weitergehenden Betrachtungshorizont definiert und im Rahmen einer Machbarkeitsstudie bewertet. 7. Mit welchen Fahrstraßenkonflikten zwischen der Schusterbahn und der Anbindung des Abstellbahnhofs Untertürkheim an Bad Cannstatt ist im Falle eines zukünftigen, regelmäßigen S‑Bahn-Verkehrs auf der Schusterbahn zu rechnen? 8. Wie werden die auftretenden Fahrstraßenkonflikte zwischen der Schusterbahn und der Anbindung des Abstellbahnhofs Untertürkheim an Bad Cannstatt im Falle eines zukünftigen, regelmäßigen S‑Bahn-Verkehrs auf der Schusterbahn bewertet, und warum wird dieser sich abzeichnende Engpass in Kauf genommen? Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet. Nach Angaben der DB AG ist im Deutschlandtakt zukünftig kein regelmäßiger S‑Bahn-Verkehr auf der Schusterbahn vorgesehen. Der DB AG sind zudem keine konkreten Absichten des zuständigen Aufgabenträgers für einen zukünftigen, regelmäßigen S‑Bahn-Verkehr auf der Schusterbahn bekannt. Eine Bewertung liegt daher hierfür nicht vor. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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