Anbindung des zukünftigen Abstellbahnhofs Untertürkheim an den Bahnhof Stuttgart-Bad Cannstatt (Antwort zu Drs. 21/7468)
Text
Anbindung des zukünftigen Abstellbahnhofs Untertürkheim an den Bahnhof Stuttgart-Bad Cannstatt (Antwort zu Drs. 21/7468)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7755
21. Wahlperiode 27.08.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Gastel, Tarek Al-Wazir, Victoria
Broßart, Swantje Henrike Michaelsen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/7468 –
Anbindung des zukünftigen Abstellbahnhofs Untertürkheim an den
Bahnhof Stuttgart-Bad Cannstatt
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In einem Zeitungsartikel der „Stuttgarter Zeitung“ vom 2. Januar 2025 (www.
stuttgarter-zeitung.de/inhalt.abstellbahnhof-in-stuttgart-bahn-muss-s-21-plaen
e-in-untertuerkheim-aendern.97c20740-0ec8-467a-97b9-4691ed64ae98.html?
utm_medium=Social&utm_cam-paign=Echobox&utm_source=Facebook#Ech
obox=1735541212) wird von einer nur eingleisigen Anbindung des im Zuge
von Stuttgart 21 (S21) geplanten Abstellbahnhofs Untertürkheim von und
nach Bad Cannstatt berichtet, obwohl eigentlich eine zweigleisige Anbindung
geplant war. Dies führt zu betrieblichen Beeinträchtigungen. Die Antwort der
Bundesregierung auf entsprechende Fragen auf Bundestagsdrucksache 21/509
führen aus Sicht der Fragestellenden zu erneutem Klärungsbedarf des
Sachverhaltes.
1. Wie erklärt die Bundesregierung den Wiederspruch, dass laut
Informationen der Fragestellenden im Gegensatz zur Darstellung auf
Bundestagsdrucksache 21/509 sehr wohl Einschränkungen in Form von nicht
fahrbaren HVZ-Verstärkerleistungen (HVZ = Hauptverkehrszeit) und
Mehraufwand bzw. zusätzlichen Fahrten zum Wenden und zur
Fahrzeugbereitstellung notwendig sind?
Nach Angaben der Deutschen Bahn AG (DB AG) können in Einzelfällen
verlängerte Fahrwege und Fahrzeiten zur Abstellung der Fahrzeuge entstehen, die
jedoch ohne negative Auswirkung auf das produktive Verkehrsangebot für
Fahrgäste sind. Es ergibt sich daher kein Widerspruch.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr vom 27. August 2028
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass laut Informationen
der Fragestellenden im Gegensatz zur Darstellung auf
Bundestagsdrucksache 21/509 Einschränkungen in Form von nicht fahrbaren HVZ-
Verstärkerleistungen und Mehraufwand bzw. zusätzlichen Fahrten zum Wenden
und zur Fahrzeugbereitstellung notwendig sind?
Nach Angaben der DB AG ist der bei DB InfraGO AG bekannte Fahrplan der
Ausschreibung Netz 35 vollständig umsetzbar. Der Mehraufwand infolge
längerer Fahrzeiten ist bekannt.
3. Wurde das zur Änderung der Anbindung des Abstellbahnhofs
Untertürkheim an Bad Cannstatt notwendige Planrechtsverfahren, welches laut
Bundestagsdrucksache 21/509 zum damaligen Zeitpunkt noch nicht eingeleitet
war, mittlerweile eingeleitet, und wenn nein, warum nicht?
Nach Angaben der DB AG wurde das Planrechtsverfahren noch nicht
eingeleitet, da der Fokus zuletzt auf den Gesamtinbetriebnahmeterminplan von
Stuttgart 21 mit den Bausteinen 1 und 2 des Digitalen Knotens Stuttgart mit dem
künftigen Hauptbahnhof und den neu geordneten Zulaufstrecken gelegt wurde.
4. Welche Anforderungen an die Anbindung des Abstellbahnhofs
Untertürkheim an Bad Cannstatt für einen weitergehenden Planungshorizont, die
laut Bundestagsdrucksache 21/509 zum damaligen Zeitpunkt definiert
wurden, sind mittlerweile definiert, und wenn noch keine Ergebnisse
vorliegen, wann ist mit konkreten Anforderungen zu rechnen?
Nach Angaben der DB AG sind die Abstimmungen mit dem Land Baden-
Württemberg noch nicht abgeschlossen. Eine zeitliche Perspektive kann derzeit
nicht abgeschätzt werden.
5. Ist die auf Bundestagsdrucksache 21/509 erwähnte Machbarkeitsstudie zur
Anbindung des Abstellbahnhofs Untertürkheims an Bad Cannstatt für
einen weitergehenden Planungshorizont mittlerweile abgeschlossen, und
wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
Nach Angaben der DB AG ist die Machbarkeitsstudie noch nicht
abgeschlossen.
6. Wie ist der aktuelle Planungsstand zur Anbindung des Abstellbahnhofs
Untertürkheim an den Bahnhof Bad Cannstatt?
Nach Angaben der DB AG werden derzeit gemeinsam mit den Projektpartnern
Anforderungen an die Anbindung des Abstellbahnhofs aus Richtung Bad
Cannstatt auch für einen weitergehenden Betrachtungshorizont definiert und im
Rahmen einer Machbarkeitsstudie bewertet.
7. Mit welchen Fahrstraßenkonflikten zwischen der Schusterbahn und der
Anbindung des Abstellbahnhofs Untertürkheim an Bad Cannstatt ist im
Falle eines zukünftigen, regelmäßigen S‑Bahn-Verkehrs auf der
Schusterbahn zu rechnen?
8. Wie werden die auftretenden Fahrstraßenkonflikte zwischen der
Schusterbahn und der Anbindung des Abstellbahnhofs Untertürkheim an Bad
Cannstatt im Falle eines zukünftigen, regelmäßigen S‑Bahn-Verkehrs auf
der Schusterbahn bewertet, und warum wird dieser sich abzeichnende
Engpass in Kauf genommen?
Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet.
Nach Angaben der DB AG ist im Deutschlandtakt zukünftig kein regelmäßiger
S‑Bahn-Verkehr auf der Schusterbahn vorgesehen. Der DB AG sind zudem
keine konkreten Absichten des zuständigen Aufgabenträgers für einen
zukünftigen, regelmäßigen S‑Bahn-Verkehr auf der Schusterbahn bekannt. Eine
Bewertung liegt daher hierfür nicht vor.
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ISSN 0722-8333
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