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Anbindung des zukünftigen Abstellbahnhofs Untertürkheim an den Bahnhof Stuttgart-Bad Cannstatt

dip / drucksache 04.08.2026 · WP 21 · 21/7468 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Anbindung des zukünftigen Abstellbahnhofs Untertürkheim an den Bahnhof Stuttgart-Bad Cannstatt Deutscher Bundestag Drucksache 21/7468 21. Wahlperiode 04.08.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Gastel, Tarek Al-Wazir, Victoria Broßart, Swantje Henrike Michaelsen und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Anbindung des zukünftigen Abstellbahnhofs Untertürkheim an den Bahnhof Stuttgart-Bad Cannstatt In einem Zeitungsartikel der „Stuttgarter Zeitung“ vom 2. Januar 2025 (www.st uttgarter-zeitung.de/inhalt.abstellbahnhof-in-stuttgart-bahn-muss-s-21-plaene-i n-untertuerkheim-aendern.97c20740-0ec8-467a-97b9-4691ed64ae98.html?ut m_medium=Social&utm_cam-paign=Echobox&utm_source=Facebook#Echob ox=1735541212) wird von einer nur eingleisigen Anbindung des im Zuge von Stuttgart 21 (S21) geplanten Abstellbahnhofs Untertürkheim von und nach Bad Cannstatt berichtet, obwohl eigentlich eine zweigleisige Anbindung geplant war. Dies führt zu betrieblichen Beeinträchtigungen. Die Antwort der Bundesregierung auf entsprechende Fragen auf Bundestagsdrucksache 21/509 führen aus Sicht der Fragestellenden zu erneutem Klärungsbedarf des Sachverhaltes. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Wie erklärt die Bundesregierung den Wiederspruch, dass laut Informationen der Fragestellenden im Gegensatz zur Darstellung auf Bundestagsdrucksache 21/509 sehr wohl Einschränkungen in Form von nicht fahrbaren HVZ-Verstärkerleistungen (HVZ = Hauptverkehrszeit) und Mehraufwand bzw. zusätzlichen Fahrten zum Wenden und zur Fahrzeugbereitstellung notwendig sind? 2. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass laut Informationen der Fragestellenden im Gegensatz zur Darstellung auf Bundestagsdrucksache 21/509 Einschränkungen in Form von nicht fahrbaren HVZ- Verstärkerleistungen und Mehraufwand bzw. zusätzlichen Fahrten zum Wenden und zur Fahrzeugbereitstellung notwendig sind? 3. Wurde das zur Änderung der Anbindung des Abstellbahnhofs Untertürkheim an Bad Cannstatt notwendige Planrechtsverfahren, welches laut Bundestagsdrucksache 21/509 zum damaligen Zeitpunkt noch nicht eingeleitet war, mittlerweile eingeleitet, und wenn nein, warum nicht? 4. Welche Anforderungen an die Anbindung des Abstellbahnhofs Untertürkheim an Bad Cannstatt für einen weitergehenden Planungshorizont, die laut Bundestagsdrucksache 21/509 zum damaligen Zeitpunkt definiert wurden, sind mittlerweile definiert, und wenn noch keine Ergebnisse vorliegen, wann ist mit konkreten Anforderungen zu rechnen? 5. Ist die auf Bundestagsdrucksache 21/509 erwähnte Machbarkeitsstudie zur Anbindung des Abstellbahnhofs Untertürkheims an Bad Cannstatt für einen weitergehenden Planungshorizont mittlerweile abgeschlossen, und wenn ja, mit welchen Ergebnissen? 6. Wie ist der aktuelle Planungsstand zur Anbindung des Abstellbahnhofs Untertürkheim an den Bahnhof Bad Cannstatt? 7. Mit welchen Fahrstraßenkonflikten zwischen der Schusterbahn und der Anbindung des Abstellbahnhofs Untertürkheim an Bad Cannstatt ist im Falle eines zukünftigen, regelmäßigen S‑Bahn-Verkehrs auf der Schusterbahn zu rechnen? 8. Wie werden die auftretenden Fahrstraßenkonflikte zwischen der Schusterbahn und der Anbindung des Abstellbahnhofs Untertürkheim an Bad Cannstatt im Falle eines zukünftigen, regelmäßigen S‑Bahn-Verkehrs auf der Schusterbahn bewertet, und warum wird dieser sich abzeichnende Engpass in Kauf genommen? Berlin, den 30. Juli 2026 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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