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Erklärung von Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU) – Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung …

dip / rede 10.07.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 90. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 28a: Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergieges. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Erklärung von Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU) – Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung … Ich stimme heute dem Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich (Drucksachen 21/6278, 21/6565) sowie der Entschließung, jeweils in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (Drucksache 21/7009) zu, mit dem das Gebäudeenergiegesetz (GEG) durch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) abgelöst wird. Der Gesetzentwurf vereinbart die Entscheidungsfreiheit der Hauseigentümer bei der Wahl der Gebäudeheizung mit dem Ziel der Dekarbonisierung des Gebäudesektors bis 2045 und schafft damit Rechtssicherheit für die Investitionsentscheidungen privater Eigentümer und Unternehmen. Dabei ist für mich mit entscheidend, dass das GModG die Klimaneutralität im Gebäudesektor für 2045 durch die Einführung einer Grüngas-/Grünheizölquote verbindlich in Aussicht nimmt. Die bisher geltende Gesetzeslage verlangte für neue Heizungen einen Anteil erneuerbarer Energien in Höhe von 65 Prozent. Mit der sogenannten Biotreppe von 10 Prozent ansteigend bis zu 60 Prozent Anteil von klimaneutralen Brennstoffen bleibt das GModG zunächst dahinter zurück. Das ist problematisch für den notwendigen Klimaschutz und unter dem Aspekt des Rückschrittsverbots außerdem verfassungsrechtlich riskant. Das heute verabschiedete Gesetz verpflichtet nun aber die Regierung, bis zum 1. Dezember 2026 den Entwurf eines ergänzenden Gesetzes vorzulegen. Dieses wird die Inverkehrbringer von Gas, Öl und Flüssiggas verpflichten, die zur Wärmeversorgung von Gebäuden gelieferten Brennstoffe ab dem Jahr 2045 vollständig auf klimaneutrale Brennstoffe umzustellen. Ein solches Gesetz wird bewirken, dass auch alle im Bestand befindlichen, bisher fossil betriebenen Gas- und Ölheizungen bis spätestens 2045 effektiv dekarbonisiert werden. In dieser Hinsicht geht die Wirkung der zukünftigen Regelung über die Wirkung des bisherigen Ampel-GEG hinaus. Auch wenn die heute verabschiedete Regelung zunächst noch keine Pflicht der Inverkehrbringer begründet, gehe ich auch wegen der entsprechenden Argumentation der CDU/CSU-Fraktionsführung fest davon aus, dass diese Absicht zügig angegangen und umgesetzt wird. Außerdem werde ich mich als Abgeordnete und Mitglied des Ausschusses für Wirtschaft und Energie zusammen mit meinen Kolleginnen und Kollegen dafür einsetzen.

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