Gaskostenfalle abwenden, Mietende schützen - Auswirkungen der Eckpunkte zum Gebäudemodernisierungsgesetz
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Gaskostenfalle abwenden, Mietende schützen - Auswirkungen der Eckpunkte zum Gebäudemodernisierungsgesetz
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4709
21. Wahlperiode 16.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Kassem Taher Saleh, Dr. Alaa Alhamwi, Harald Ebner,
Michael Kellner, Dr. Sandra Detzer, Julian Joswig, Sandra Stein, Katrin
Uhlig, Lisa Badum, Hanna Steinmüller, Sylvia Rietenberg, Mayra Vriesema,
Karolin Otte, Timon Dzienus, Julia Schneider, Stefan Schmidt und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Gaskostenfalle abwenden, Mietende schützen – Auswirkungen der Eckpunkte
zum Gebäudemodernisierungsgesetz
Am 24. Februar 2026 stellten die Fraktionsvorsitzenden von CDU, CSU und
SPD Eckpunkte zur Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vor,
welches zukünftig Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) heißen soll. In dem
vorgestellten Papier kündigt die Bundesregierung die komplette Streichung der
bestehenden Regelungen zur erneuerbaren Wärmeversorgung (§§ 71 bis 71p
sowie § 72) im GEG an. Stattdessen soll ein neuer Katalog mit möglichen
Optionen beim Heizungstausch geschaffen werden, welcher auch fossile Öl- und
Gasheizungen umfasst. Gasheizungen und auch Ölheizungen sollen durch eine
sogenannte „Grüngasquote“ ab 1. Januar 2029 zu einem Anteil von 10 Prozent
mit „klimaneutralen Brennstoffen“ betrieben werden – der weitere prozentuale
Anstieg dieser „Biotreppe“ sowie die Definition der „klimaneutralen
Brennstoffe“ bleiben unklar.
Zahlreiche Verbände und Pressestimmen sehen in diesen Änderungen eine
Gefahr für die Bezahlbarkeit der Wärmeversorgung privater Haushalte –
insbesondere für Mieterinnen und Mieter (https://mieterbund.de/aktuelles/meldungen/mi
eterbund-kritisiert-eckpunkte-zum-gebaeudemodernisierungsgesetz/; https://w
ww.wwf.de/themen-projekte/klimaschutz/klimaschutz-deutschland/ohne-waer
mewende-keine-energiewende/gebaeudeenergiegesetz; statement-von-agora-en
ergiewende-zum-eckpunktepapier-zum-gebaeudemodernisierungsgesetz/pdf).
Es bleibt vor allem offen, wie die Verfügbarkeit der sogenannten grünen Gase
sichergestellt werden soll und zu welchen Kosten für Verbrauchende diese
bereitgestellt werden sollen. Es stellt sich zudem die Frage, wie die
angekündigten Änderungen mit den Klimazielen, dem Europarecht und dem
Verfassungsrecht zu vereinbaren sind.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Plant die Bundesregierung ein neues Bekenntnis zum 2045-Klimaziel im
Gebäudemodernisierungsgesetz festzuschreiben, da dies nun durch die
Streichung des § 72 Absatz 4 „Heizkessel dürfen längstens bis zum
Ablauf des 31. Dezember 2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden“
verschwindet, wenn ja, inwiefern, wenn nein, warum nicht, und wie plant
die Bundesregierung bei einem Wegfall des § 72 Absatz 4 sicherzustellen,
dass ein fossilfreier Betrieb von Heizungen in Deutschland mit der
Einhaltung der Klimaneutralität im Jahr 2045 ermöglicht wird?
2. Wie schätzt die Bundesregierung die Vereinbarkeit der Eckpunkte des
GMG mit den nationalen Klimaschutzzielen im Klimaschutzgesetz ein,
insbesondere in Anbetracht der nun veröffentlichen Berechnungen des
Öko-Instituts, nach denen diese Novelle des GMG die bereits bestehende
Ziellücke „signifikant weiter vergrößert“, nämlich im Jahr 2030 um 5 bis
8 Megatonnen (Mt) CO2‑Äquivalent (Äq.) und im Jahr 2040 auf 14 bis
22 Mt CO2-Äq. (www.oeko.de/publikation/auswirkungen-der-
eckpunktezum-neuen-gebaeudemodg-auf-die-klimaziele/)?
3. Wie gedenkt die Bunderegierung, die ausbleibende Emissionsminderung
aufgrund der Abschaffung von § 71 Absatz 1 GEG (65-
Prozenterneuerbare Energien-Vorgabe für neue Heizungen) im
Klimaschutzprogramm zu kompensieren?
4. Liegen der Bundesregierung konkrete Zahlen für den
emmissionsmindernden Effekt der aktuellen Biomethanvorschriften in § 71 Absatz 9
GEG vor (bitte tabellarisch in Jahresschritten bis 2045 aufschlüsseln)?
5. Wie gedenkt die Bundesregierung, die ausbleibende Emissionsminderung
aufgrund der Einführung der Grüngasquote im Jahr 2029 von 10 Prozent,
wie in den Eckpunkten angekündigt, zu kompensieren, und wie bewertet
die Bundesregierung die Vereinbarkeit in Bezug auf das
Verschlechterungsverbot im Klimaschutz, das im Urteil des Bundesverfassungsgerichts
vom 24. März 2021 mit Verweis auf Artikel 20a des Grundgesetzes (GG)
festgestellt wurde (Aktenzeichen 1 BvR 2656/18, 1 BvR 78/20, 1 BvR
96/20, 1 BvR 288/20)?
6. Wie hoch müsste die Quote nach Einschätzung der Bundesregierung ab
2029 sein, damit sowohl die Klimaziele im Gebäudesektor als auch die
Gesamtklimaziele bis einschließlich 2045 erreichbar wären?
7. Wie wird die Bundesregierung die im Rahmen der Effort Sharing
Regulation (ESR) der EU verpflichtenden Emissionsgrenzen einhalten, wenn die
65-Prozent-Regelung zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung
wegfällt?
8. Wie ordnet die Bundesregierung die aus den Eckpunkten hervorgehende
Formulierung ein, dass bei einer möglichen Zielverfehlung der Evaluation
des Gebäudesektors im Jahr 2030 eine Nachsteuerung erfolgt, im Lichte
dessen, dass eine jährliche THG-Prüfung (THG = Treibhausgas) durch das
Umweltbundesamt und Evaluierung durch den Expertenrat für
Klimafragen, sowie eine dem folgende Nachsteuerung durch die Bundesministerin
für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche, wie es im
Klimaschutzgesetz vorgeschrieben ist, bereits jetzt erfolgen sollte?
9. Liegen der Bundesregierung Prognosen zur Gaspreisentwicklung bis 2045
vor, wenn ja, bitte nach Jahreszahl, Komponente (Beschaffung,
Netzentgelt, CO2-Preis, Steuern bzw. Vertrieb) und Gasart (Erdgas, Biomethan,
grüner Wasserstoff) auflisten, und wenn nein, wird die Bundesregierung
eine solche Studie zur Berechnung der Preise in Auftrag geben?
10. Wie bewertet die Bundesregierung Berechnungen zum Öl- und
Gaspreisanstieg in den kommenden Jahren, der insbesondere Mietende treffen
wird, wenn bei denen weiterhin Öl- und Gasheizungen eingebaut werden
(beispielsweise BBSR-Berechnungen [BBSR = Bundesinstitut für Bau-,
Stadt- und Raumforschung] von 24,9 Cent pro Kilowattstunde [ct/kWh]
Erdgas-Privatkundenpreis im Vergleich zu ca. 12 ct 2025; www.bbsr.bun
d.de/BBSR/DE/forschung/programme/refo/wohnungswesen/2023/
warmenebenkosten/01-start.html?pos=2)?
11. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass das Heizen mit (grünen)
Gasen, insbesondere für Miethaushalte, die nicht über ihre Heizart
mitentscheiden können, bezahlbar bleibt?
12. Welche Maßnahmen sind geplant, um Mieterinnen und Mieter vor
steigenden Nebenkosten zu schützen?
13. Welche Beratungsangebote plant die Bundesregierung für
Eigentümerinnen und Eigentümer, damit diese ausreichend über Kosten und
Preisentwicklungen von verschiedenen Heizarten informiert sind, gerade in
Anbetracht des laut des Fraktionsvorsitzenden Jens Spahn geplanten Wegfalls
der Beratungspflicht beim Heizungstausch (Pressekonferenz am 24.
Februar 2026 zu den Eckpunkten des GMG, www.youtube.com/watch?v=-F
Zu4C3WP0Y)?
14. Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle und zukünftige
Importabhängigkeit Deutschlands von
a) Erdöl,
b) Erdgas,
c) Biomethan und
d) Wasserstoff für den Wärmesektor,
und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, zu ergreifen, um
Abhängigkeiten zu verringern?
15. Liegen der Bundesregierung Zahlen oder Prognosen dazu vor, welche
zusätzlichen Investitionen ein Biomethanhochlauf in Deutschland auslösen
würde und wie sich dies auf die Netzentgelte der Verbraucherinnen und
Verbraucher auswirkt, wenn ja, welche (bitte auflisten), und wenn nein,
wird die Bundesregierung diese Zahlen ermitteln und in die Erarbeitung
des GMG einfließen lassen?
16. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, zu ergreifen, um
Verbrauchende bei geringerer Auslastung des Gasnetzes vor stark steigenden
Gasnetzentgelten zu schützen (3 000 bis 4 000 Euro jährliche Mehrkosten für
Dreipersonenhaushalte bis 2045 laut Fraunhofer-Studie; Quelle: www.ifa
m.fraunhofer.de/de/Presse/fraunhofer-studie-fehlende-gasnetzplanun
g.html)?
17. Auf welcher Datengrundlage erarbeitet die Bundesregierung das Konzept
der „Biotreppe“, und wie sollen die weiteren Stufen ausgestaltet werden?
18. Wie prognostiziert die Bundesregierung den Bedarf von sogenannten
grünen Gasen aufgrund der allgemeinen Grüngasquote von 1 Prozent im Jahr
2028 (bitte nach Biomethan, grünem, blauem, orangenem und türkisem
Wasserstoff, Wasserstoffderivaten, synthetischem Methan aufschlüsseln)?
19. Von welchem Flächenbedarf insbesondere zur Erzeugung von Substrat für
die Biomethanerzeugung geht die Bundesregierung für die Umsetzung
einer Grüngasquote im Gebäudesektor aus?
Wenn hierzu keine Zahlen vorliegen, wird die Bundesregierung eine
solche Berechnung in Auftrag geben, und wenn nein, auf welchen Annahmen
basiert die Bundesregierung ihren Gesetzesvorschlag und die Garantie der
Umsetzbarkeit?
20. Wie rechtfertigt die Bundesregierung die Setzung neuer Anreize für die
Biomethanproduktion vor dem Hintergrund, dass die Nutzung von
Energiepflanzen zur Produktion von Substrat eine niedrige Flächeneffizienz
und einen wesentlich höheren Preis pro erzeugter Kilowattstunde im
Vergleich zu Windkraft, Photovoltaik und fester Biomasse aufweist (vgl.
Fraunhofer-Studie „Stromgestehungskosten Erneuerbare Energien“ Juli
2024 sowie www.topagrar.com/energie/news/thuenen-studie-photovoltai
k-und-wind-deutlich-flaecheneffizienter-als-biogas-13377051.html)?
21. Welche Folgen erwartet die Bundesregierung durch die über die
Grüngasquote und deren geplante Ausweitung gesetzten Anreize zur Ausdehnung
der Biomethanproduktion in Deutschland für die Entwicklung der bereits
erheblichen Flächenkonkurrenzen zwischen Anbauflächen für die
Substraterzeugung zur Biomethanproduktion, zur Lebensmittelerzeugung,
Grünlandnutzung durch Beweidung und den Ausbau der Freiflächen-
Photovoltaik; und welche Auswirkung ist auf die Pachtpreisentwicklung
landwirtschaftlicher Flächen zu erwarten?
22. Welche Folgen der Grüngasquote und durch deren geplante Ausweitung
erwartet die Bundesregierung für die Biodiversität durch Ausdehnung von
Maismonokulturen mit Pestizideinsatz, Nährstoffeinträge in Gewässer,
anwachsenden Grünlandumbruch sowie durch indirekte Effekte wie
schleppende Umsetzung von Ersatzmaßnahmen als Folge der wachsenden
Flächenkonkurrenz in der Landnutzung?
23. Von welchem Importbedarf geht die Bundesregierung für die Umsetzung
einer Grüngasquote im Gebäudesektor aus (bitte nach Land und Bedarf
aufschlüsseln)?
Wenn hierzu keine Zahlen vorliegen, wird die Bundesregierung eine
solche Berechnung in Auftrag geben, und wenn nein, auf welchen Annahmen
basiert die Bundesregierung ihren Gesetzesvorschlag und die Garantie der
Umsetzbarkeit?
24. Wie schätzt die Bundesregierung die Wahrscheinlichkeit ein, dass bei der
marktlichen Anreizung grüner Gase zunächst Biomethan (und nicht
Wasserstoff) hochläuft?
25. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass sogenannte grüne Gase wie
Biomethan und erneuerbarer Wasserstoff, ausreichend für die Industrie
(insbesondere die Chemie- und Stahlindustrie) verfügbar sein werden, um
eine Produktion in Deutschland zu sichern?
26. Wie viele Menschen arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung in der
Wärmepumpenindustrie (bitte nach Branchenzweig Hersteller, Handwerk,
Energieberatung und Sonstiges aufschlüsseln), und wie wird die
Bundesregierung sicherstellen, dass die Arbeitsplätze in der
Wärmepumpenindustrie gesichert sind?
27. Welche Auswirkungen der angekündigten Änderungen prognostiziert die
Bundesregierung für den Absatz von
a) Wärmepumpen,
b) Gasheizungen,
c) Ölheizungen und
d) Stromdirektheizungen
in Deutschland in den Jahren 2026, 2027, 2028 und 2029 (bitte
tabellarisch auflisten)?
28. Wie stellt die Bundesregierung die Rechtssicherheit der geplanten Novelle
sicher, insbesondere vor dem Hintergrund, das bereits erstellte
Rechtsgutachten die Streichung des § 71 GEG als europarechts- und
verfassungswidrig einstufen (Quelle: www.waermepumpe.de/fileadmin/user_upload/
Gutachten_zum_GEG_Dr._Miriam_Vollmer.pdf; www.greenpeace.de/pu
blikationen/2026-02-02_GEG-Gutachten.pdf?ref=surplusmagazin.de)?
29. Wie stellt die Bundesregierung die Vereinbarkeit mit Europarecht,
insbesondere der Europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD), die bis Ende April
2026 in nationales Recht umgesetzt werden muss, sicher?
30. Was versteht die Bundesregierung unter der Formulierung „Spielräume
bei der Umsetzung der EPBD schöpfen wir aus“ (S. 2 der Eckpunkte)?
31. Sind die Eckpunkte zum GMG nach Einschätzung der Bundesregierung
ausreichend ambitioniert, um RED-III-kompatibel (RED III = Renewable
Energy Directive III) zu sein (Artikel 15a Absatz 1 sowie
Erwägungsgrund [ErwG9 17)?
32. Was ist der Arbeitsstand des Entwurfs des nationalen Renovierungsplans
für Deutschland, welcher ursprünglich von allen Mitgliedstaaten im
Rahmen der EPBD nach Artikel 3 Absatz 3 bis zum 31. Dezember 2025
vorzulegen war (insbesondere vor dem Hintergrund, dass die
Bundesregierung sich zu einer 1 : 1‑Umsetzung der EPBD bekennt)?
33. Wird die Bundesregierung den in der EPBD vorgeschriebenen
Renovierungsplan (Artikel 9 Absatz 2) mit einem nationalen Fahrplan und den
hier enthaltenen Zielen für 2030, 2040 und 2050 sowie mit dem Ziel der
schrittweisen Transformation des nationalen Gebäudebestandes in einen
Nullemissionsgebäudebestand bis 2050 in Anbetracht der nun
veröffentlichten Eckpunkte, die eine Streichung des § 71 und § 72 vorsehen,
fristgerecht bis zum 29. Mai 2026 vorlegen?
34. Wie schätzt die Bundesregierung die Vereinbarkeit der GMG-Eckpunkte
mit der Vorschrift der EPBD ein, dass ab dem 1. Januar 2028 alle
Neubauten, die Eigentum von öffentlichen Einrichtungen sind und ab dem 1.
Januar 2030 alle Neubauten, Nullemissionsgebäude sein müssen, wonach
am Standort keine CO2-Emissionen aus fossilen Brennstoffen verursacht
werden dürfen?
35. Wie wird die Bundesregierung, in Anbetracht der angekündigten
Verlängerung der Umsetzungsfristen für die EPBD, sicherstellen, dass zeitnah
und zielgerichtet weitere Sanierungsanreize für die Verbesserung der
Energieeffizienz von Bestandsgebäuden gesetzt werden, insbesondere in
Bezug auf die energetisch schlechtesten Gebäude, auf welche die EPBD
explizit abzielt?
36. Welche Auswirkungen haben die Eckpunkte zum GMG auf die
Transformation der Gasnetze und die Umsetzung der EU-
Gasbinnenmarktrichtlinie?
37. Welche Auswirkungen haben die GMG-Eckpunkte nach Einschätzung der
Bundesregierung auf bereits abgeschlossene oder bis zum 31. Juni 2026
fertigzustellende Wärmeplanungen?
38. Inwiefern plant die Bundesregierung, die vom Fraktionsvorsitzenden Jens
Spahn bei der Pressekonferenz angekündigte Abkopplung der
Wärmeplanung vom Gebäudeenergiegesetz umzusetzen?
39. Wie schätzt die Bundesregierung die Attraktivität des Ausbaus von
Wärmenetzen ein, wenn weiterhin Öl- und Gasheizungen eingebaut werden?
40. Wird die Grüngasquote auch für Gaskraftwerke in der Fernwärme gelten?
41. Plant die Bundesregierung, das Kostenneutralitätsgebot der
Wärmelieferverordnung i. V. m. § 556c des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)
anzupassen, und wenn ja, wie, bzw. welche Anpassungsmöglichkeiten sieht die
Bundesregierung, die den Verbraucherschutz wahren?
42. Bis wann plant die Bundesregierung, die Maßnahmen in Bezug auf die
Fernwärme zu konkretisieren und die Novelle der Verordnungen
(Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme
[AVBFernwärmeV] und Wärmelieferverordnung [WärmelieferVO])
vorzunehmen?
43. Für wie realistisch hält die Bundesregierung den vorgelegten Zeitplan zur
Erarbeitung eines Gesetzentwurfs bis Ostern 2026 und einer
Verabschiedung des Gesetzes bis 1. Juli 2026, und wie sieht der konkrete Zeitplan
aus (bitte mit Datum und inklusive jeweils Kabinett, Deutscher
Bundestag, Anhörung, Bundesrat angeben)
Berlin, den 13. März 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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