Erklärung von Dr. Stefan Nacke (CDU/CSU) – Zu Protokoll gegebene Reden zur aktuellen Stunde auf Verlangen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Angekündigte Verschärfungen bei …
Teil von Protokoll der 90. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 22: Zu Protokoll gegebene Reden zur aktuellen Stunde auf Verlangen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Angekündigte Verschärfungen bei Krankschreibungen – Mehr Gesu. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
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Erklärung von Dr. Stefan Nacke (CDU/CSU) – Zu Protokoll gegebene Reden zur aktuellen Stunde auf Verlangen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Angekündigte Verschärfungen bei …
Wenn über Krankschreibungen gesprochen wird, ist sehr schnell ein falscher Ton in der Debatte. Dann klingt es manchmal so, als stünden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter Generalverdacht. Das ist nicht meine Haltung. Wer krank ist, gehört nicht an den Arbeitsplatz. Aus Verantwortung gegenüber der eigenen Gesundheit, gegenüber den Kolleginnen und Kollegen und gegenüber dem Betrieb. Niemandem ist geholfen, wenn Menschen krank zur Arbeit gehen, Erkrankungen verschleppen, andere anstecken oder krankheitsbedingt im Betrieb Fehler machen.
Aber zur Wahrheit gehört auch: Unser System lebt von Vertrauen. Wer eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellt, obwohl keine Arbeitsunfähigkeit vorliegt, schadet nicht nur dem Arbeitgeber, er schadet den Kolleginnen und Kollegen, die die Arbeit auffangen müssen; er schadet den Sozialversicherungen; und er schadet vor allem den vielen ehrlichen Beschäftigten und Ärztinnen und Ärzten, die sich korrekt verhalten. Deshalb ist es richtig, Missbrauch klarer zu bekämpfen; denn eine unrichtige AU-Ausstellung untergräbt das Vertrauen in ein wichtiges Schutzinstrument des Arbeitsrechts.
Auch die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung halte ich für richtig. Sie war in einer besonderen Lage sinnvoll, um Kontakte zu vermeiden und Infektionsrisiken zu senken. Aber aus einer Krisenregel darf kein Dauerinstrument werden, das am Ende die ärztliche Feststellung zu sehr ausdünnt.
Das heißt nicht, dass jeder Schnupfen einen Praxisbesuch erfordert. Aber es heißt, dass eine Krankschreibung eine medizinische Grundlage braucht. Dafür gibt es heute moderne Wege: Videosprechstunden, digitale Verfahren und elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Entscheidend ist nicht, dass der Kontakt immer im Wartezimmer stattfindet, sondern dass die Feststellung medizinisch verantwortbar bleibt.
Der schwierigste Punkt ist die verpflichtende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag. Auch hier sollten wir die Kirche im Dorf lassen. Schon heute können Arbeitgeber verlangen, dass eine AU-Bescheinigung ab dem ersten Tag vorgelegt wird. Das ist also kein völlig neuer Gedanke. Neu wäre, dass aus einer möglichen Einzelanforderung eine gesetzliche Grundregel wird. Das kann man kritisieren. Aber man kann darin auch einen vernünftigen Ordnungsansatz sehen: weg von betrieblichen Einzelfallverdächtigungen, hin zu einer klaren, einheitlichen und transparenten Regel. Nicht der einzelne Beschäftigte soll sich rechtfertigen müssen, nicht der einzelne Arbeitgeber soll nach Bauchgefühl entscheiden, sondern es gibt eine klare Regel: Wenn die AU vorliegt, ist der Vorgang erledigt.
Nur darf diese Regel nicht in Bürokratie kippen und sie darf nicht dazu führen, dass Arztpraxen mit Bagatellfällen überlaufen. Sie darf nicht bedeuten, dass Beschäftigte am ersten Krankheitstag erst einmal durch die halbe Stadt fahren müssen, um ein Formular zu bekommen. Dann hätten wir Gesundheitsschutz versprochen und Bürokratie geliefert. Darum muss die Umsetzung drei Bedingungen erfüllen:
Erstens: digital. Die elektronische AU muss der Normalfall sein. Keine Zettelwirtschaft, kein unnötiger Aufwand für Beschäftigte, Arbeitgeber und Praxen.
Zweitens: praxistauglich. Wo eine Videosprechstunde medizinisch ausreicht, muss sie möglich sein. Wo eine persönliche Untersuchung nötig ist, muss sie stattfinden. Die Entscheidung darüber trifft der Arzt bzw. die Ärztin.
Drittens: mit Augenmaß. Wir dürfen nicht bewährte Vertrauenskulturen in Betrieben zerstören. Wenn Tarifpartner, Betriebsparteien oder Arbeitgeber und Beschäftigte gute, verlässliche Lösungen haben, dann sollte der Gesetzgeber diese nicht unnötig erschweren. Unser Ziel ist nicht Misstrauen, unser Ziel ist Ordnung. Wer krank ist, soll geschützt werden. Und wer das System missbraucht, braucht klare Grenzen. So schaffen wir Vertrauen: bei Beschäftigten, bei Arbeitgebern, bei Ärztinnen und Ärzten und in den Sozialstaat insgesamt.
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