Erklärung von Sebastian Fiedler (SPD) – Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den von den Abgeordneten Swantje Henrike Michaelsen, Dr. Julia Verlinden …
Teil von Protokoll der 89. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 8c: Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den von den Abgeordneten Swantje Henrike Michaelsen, Dr. Julia Verlinden, Tarek Al-Wazir, weiteren . Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Das Protokoll 21/89 liegt bei DIP nur als Vorabfassung vor: Der Text endet vor dem Schluss der Sitzung, zu Protokoll gegebene Reden fehlen in polradar (der endgültige Bericht war für den 14.07.2026 angekündigt). Vollständig im Plenarprotokoll (PDF) ↗.
Text
Erklärung von Sebastian Fiedler (SPD) – Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den von den Abgeordneten Swantje Henrike Michaelsen, Dr. Julia Verlinden …
Ich stimme gegen diesen Gesetzentwurf.
Diese Entscheidung fällt mir nicht leicht. Ich halte die Frage eines allgemeinen Tempolimits für legitim und die Debatte darüber für notwendig. Verkehrssicherheit, Klimaschutz und Energieeffizienz sind Anliegen, die ich teile. Meine Ablehnung richtet sich daher nicht gegen das Ziel, sondern gegen diesen Gesetzentwurf in seiner vorliegenden Form.
Der Entwurf leidet an einem grundlegenden Konstruktionsfehler: Er verknüpft eine anlassbezogene Begründung mit einer unbefristeten gesetzlichen Wirkung. Als primäre Rechtfertigung dient ein aktueller Krieg im Nahen Osten, der zu steigenden Ölpreisen geführt habe. Diesen Anlass in ein dauerhaftes Regelwerk zu gießen, ohne eine Befristung oder eine automatische Überprüfungsklausel vorzusehen, ist methodisch nicht vertretbar. Ein Gesetz sollte auf strukturellen Notwendigkeiten beruhen und nicht auf einem geopolitischen Moment.
Hinzu kommt, dass der Entwurf an mehreren Stellen wesentliche Begründungsarbeit schuldig bleibt. Die behauptete CO2-Einsparung von 3,5 Millionen Tonnen jährlich wird nicht nach Fahrzeugtypen differenziert. Der wachsende Anteil von Elektrofahrzeugen, für den ein Tempolimit keinerlei Emissionsrelevanz hat, findet keine Erwähnung. Die vorgesehene Evaluierungspflicht nach fünf Monaten ohne Rechtsfolgebindung ist kein Ersatz für eine strukturierte Wirkungsprüfung.
Schließlich bereitet mir das Inkrafttreten drei Tage nach Verkündung erhebliche praktische Bedenken. Vollzugsbehörden der Länder, Beschilderungspflichten, Bußgeldkataloge, all das lässt sich nicht in drei Tagen vorbereiten. Das ist keine Geschwindigkeit, die Verlässlichkeit ausdrückt. Das ist Hektik, die dem Regelungsvorhaben schadet.
Ich bin bereit, einen Gesetzentwurf zu unterstützen, der ein allgemeines Tempolimit auf eine solide, strukturell begründete und handwerklich saubere Grundlage stellt. Mit einer ehrlichen Alternativenabwägung, einer angemessenen Übergangsfrist und einer klaren Evaluierungsarchitektur mit Konsequenzen. Der vorliegende Entwurf erfüllt diese Anforderungen nicht.
Relationen
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