Deutsche Umwelthilfe e.V.
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Deutsche Umwelthilfe e.V.
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) ist eine deutsche Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutzorganisation. Sie ist politisch unabhängig, als gemeinnützig anerkannt, klageberechtigt und engagiert sich vor allem auf nationaler und europäischer Ebene
für den Naturschutz, die Erhaltung der biologischen Vielfalt und den Schutz unserer Naturgüter,
für den Umwelt- und Klimaschutz und damit für die Durchsetzung sauberer Luft in unseren Städten, für nachhaltige Mobilität, eine effiziente und regenerative Energieversorgung sowie für den schonenden Umgang mit wertvollen Ressourcen und eine funktionierende Kreislaufwirtschaft statt immer größerer Abfallmengen und für die Einhaltung insbesondere von Umwelt- und Verbraucherschutzrechten, insbesondere durch umweltbezogene Verbraucherberatung, den Schutz der Menschen vor Verbrauchertäuschung im Handel, die Durchsetzung der Einhaltung von Umwelt- und Verbrauchergesetzen gegenüber Industrie, Handel, Regierung und Behörden.
Der Schutz von Natur und Umwelt, der Kampf gegen den Klimawandel und für die ökologischen Interessen von Verbrauchern und Verbraucherinnen sind untrennbar miteinander verbunden.
Zum Zweck der Interessevertretung formulieren wir politische Forderungen und zeigen gleichzeitig Lösungen auf, die wir in Form von Positionspapieren Stellungnahmen und Gutachten, sowie im Rahmen von Fachgesprächen und parlamentarischen Abenden mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesministerien sowie mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages diskutieren. Gegenstand der Interessenvertretung sind dabei unsere zentralen Themen:
die Notwendigkeit einer echten Verkehrswende hin zu mehr Fahrrad- Fußverkehr, saubere Luft in unseren Städten und einen zuverlässigen, günstigen und gut ausgebauten öffentlichen Verkehr,
die Umsetzung der Energiewende weg von fossilen Energieträgern hin zu regenerativen Energiequellen und energieeffizienten Gebäuden,
der schonende Umgang mit wertvollen Ressourcen, Mehrwegprodukte, Abfallvermeidung und Kreislaufwirtschaft
die Einhaltung von Verbraucherrechten und das Aufdecken von Greenwashing und
die Sicherung einer sauberen, gesunden und intakten Natur als Lebendgrundlage für uns alle.
Interessenbereiche: Allgemeine Energiepolitik; Fossile Energien; Artenschutz/Biodiversität; Erneuerbare Energien; Verbraucherschutz; Atomenergie; Tierschutz; EU-Gesetzgebung; Sonstiges im Bereich "Energie"; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Land- und Forstwirtschaft; Klimaschutz; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Sonstiges im Bereich "Verkehr"; Verkehrsinfrastruktur; Energienetze; Verkehrspolitik; Straßenverkehr; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Schienenverkehr; Fischerei/Aquakultur; Immissionsschutz
Regelungsvorhaben:
- Rechtskonforme Umsetzung: Referentenentwurf für den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der RED III: Rechtskonforme Umsetzung der RED III mit Blick auf einen naturverträglichen Ausbau der Erneuerbaren Energien (Wind an Land und Solar).
- Umweltgerechten Umgang mit Elektrogeräten in der ElektroG-Novelle sicherstellen: Hersteller mehr in die Produktverantwortung nehmen; Ökodesign, Reparatur und grüne öffentliche Beschaffung stärken; Sammelmengen von Elektroaltgeräten steigern; Gesetzeslücken im Online-Handel und über Online-Plattformen schließen und illegale Importe von Elektrogeräten reduzieren; Rücknahme- und Informationspflichten von Onlinehändlern aus dem Ausland sichern, Wiederverwendungspotentiale von Elektrogeräten heben; Verbot von Retourenzerstörungen für Elektrogeräte; Brandrisiken durch ein Pfandsystem auf Lithium-Ionen-Batterien und gezielte Produktverbote effektiv bekämpfen; Recyclingstrukturen stärken und Einsatz von Rezyklaten erhöhen; Klimafreundliche Behandlung von Kühlgeräten und anderen Wärmeüberträgern sicherstellen; Bessere Vorgaben für PV-Module und Verbot von Einweg-E-Zigaretten.
- Einführung einer umweltgerechten Umlage der EU-Eigenmittel nicht recycelter Kunststoffverpackungen: Förderung der Abfallvermeidung, der verbesserten Recyclingfähigkeit und des Rezyklat-Einsatzes von Kunststoffverpackungen.
- Kreislaufwirtschaft am Bau stärken, u.a. im Kreislaufwirtschaftsgesetz: Förderung des Ressourcen- und Klimaschutzes im Bausektor.
- PFAS-Beschränkung auf EU-Ebene stärken: Unser Ziel ist, dass die Gefahren von PFAS anerkannt werden und die Beschränkung von PFAS im Rahmen des laufende PFAS-Beschränkungsverfahren in die REACH Verordnung (EU Chemikalienverordnung) aufgenommen wird.
- Umsetzung des §148 der GMO in deutsches Recht: Wir fordern eine Regelung zu fairen Vertragsbedingungen für Erzeuger*innen.
- Besserer Vollzug im Rahmen der Novellierung Gewerbeabfallverordnung: Ziel ist die Verbesserung der getrennten Wertstofferfassung von Gewerbeabfällen, eine Verringerung des Sortieraufwandes und eine Steigerung der Recyclingergebnisse.
- Fristgerechte Anwendung und Durchsetzung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR): Die DUH drängt darauf das das Durchführungsgesetz im Einklang mit der EU-Verordnung eine entsprechende Kontrolldichte und Sanktionsstärke festschreibt.
- Ambitionierte Umsetzung des EU-Lieferkettengesetzes: Wir fordern eine Umsetzung der EU-Lieferkettenrichtlinie in deutsches Recht, bei der bestehende Schutzlücken des LkSG geschlossen werden, insbesondere über die Schaffung einer Haftungsvorschrift, die Einrichtung einer unabhängigen Aufsichtsbehörde und empfindliche Bußgelder.
- Reduzierung des Einsatzes von Pestiziden: Durch die Forderung nach Etablierung ambitionierter gesetzlicher Regelungen wollen wir das Ziel den Pestizideinsatz bis 2030 um 50% zu reduzieren fördern.
- Gesetzliche Verankerung aller Formen der Photovoltaik als privilegierte Maßnahmen: Wir wirken darauf hin, dass alle Formen der Nutzung von Photovoltaik und Speicher als privilegierte Maßnahme verankert werden und nicht nur auf Balkonkraftwerke beschränkt sind.
- Stärkere finanzielle Förderung der Wärmewende gesetzlich verankern: Die Klimaschutzmaßnahmen im Bereich Wärme und Gebäude müssen finanziell ausreichend ausgestattet werden und es soll eine sinnvolle und sozialgerechte Förderlandschaft etabliert werden. Das könnte u.a. im Bundeshaushaltsgesetz festgelegt werden.
- Einführung eines Ressourcenschutzgesetzes: Einführung eines Ressourcenschutzgesetzes, um den Zielen und Forderungen der NKWS einen rechtlich verbindlichen Rahmen zu geben. Darin sollten verbindliche und messbare sektorspezifische Ressourcenschutzziele inklusive Zeitrahmen, Reduktionspfad, Monitoring und Sanktionen bei Nichterreichung der Ziele festgelegt werden.
- Umweltfreundliche Ausgestaltung des Gesetzes zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413: Beschleunigter Ausbau von Erneuerbaren Energien unter Wahrung von Umweltvorgaben sowie angemessener Beteiligungsrechte.
- Wir fordern die AVBFernwärmeV kurzfristig zu novellieren und Klima- und Verbraucherschutz zu stärken.: Wir begrüßen die im Verordnungsentwurf vom 28.11.2024 vorgeschlagenen Änderungen für mehr Transparenz und verbesserte Preisgleitklauseln im Wesentlichen. Außerdem fordern wir mehr Unterstützung der Fernwärme-Versorger bei der Finanzierung von Ausbau und Dekarbonisierung durch Bereitstellung attraktiver Finanzierungswege. Dies muss außerhalb der AVBFernwärmeV geregelt werden. Es ist wichtig, dass die Novelle der AVBFernwärmeV noch in dieser Legislatur erfolgt.
- Herstellung eines Strommarktdesigns für 100% Erneuerbare Energien: Wir fordern: Klimaschutz auch in einem zukünftigen Strommarktdesign manifestieren; Prioritäten entsprechend folgender Hierarchie setzen: 1. Die Flexibiltäts-Agenda umgehend beginnen und noch in dieser Legislatur umsetzen - 2. zeitnah gesetzliche Grundlage für Investitionsrahmen für steuerbare Kapazitäten schaffen - 3. gemachte Vorschläge für lokale Signale zügig umsetzen - 4. Investitionsrahmen für Erneuerbare Energien zunächst ausgiebig in Reallaboren erproben und mit ausreichender Kenntnis in der nächsten Legislatur anpassen.
- Ausweitung des EnWG und gesetzliche Verankerung u.a. von Energy Sharing: Wir fordern: Fernwärme für transparente Sektorenbilanzierung in Geltungsbereich des EnWG aufnehmen; Controlling für den Um- und Rückbau der Gas-Fernleitungsnetze; Netzanschlussbegehren müssen in allen Verteilernetzen auf der gleichen Grundlage erfolgen; Veröffentlichungspflichten wie für Übertragungsnetzbetreiber sollten auch für Gas-Fernleitungsnetzbetreiber gelten; Einführung von Energy Sharing als wirksames Instrument für Teilhabe und Akzeptanz zum 1. Juli 2025; Bürgerenergiegesellschaften weiter von Stromlieferantenpflichten ausnehmen; einen Ambitionierten Vorschlag für die einheitliche Bürgerbeteiligung auf Bundesebene; Ausweitung von naturschutzfachlichen Mindestkriterien auf alle PV-Freiflächenanlagen
- Verschärfung der Chemikalien-Sanktionsverordnung bzgl. Zuwiderhandlung gegen die F-Gase-Verordnung: Ziel ist es, dass illegaler Handel mit F-Gasen als Straftat und nicht nur als Ordnungswidrigkeit behandelt wird. Zudem wurden mehr Ressourcen (Budget und Personal) für die Vollzugsbehörden gefordert.
- Die Novelle der IED-Richtlinie fristgerecht und ohne Abschwächungen in nationales Recht umsetzen.: Die novellierte IED intendiert einen noch besseren Umwelt- und Gesundheitsschutz und macht entsprechende Vorgaben, diese müssen ambitioniert in deutsches Recht umgesetzt werden; weitreichende Ausnahmen müssen vermieden werden; vorgeschlagene Änderungen der 4. Bundes-Immissionsschutzverordnung sehen wir kritisch. Unser Ziel ist, dass an der IED-Novelle festgehalten wird. Kurzfristige Änderungen und Aufweichungen durch sog. Omnibusverfahren auf EU-Ebene sollen vermieden werden.
- Wir fordern ein Verkaufs- und Anwendungsverbot von Pyrotechnik, Änderung der 1. Sprengstoffverordnung.: Wir fordern eine Änderung der 1. Sprengstoffverordnung und ein bundesweites, ganzjähriges Verkaufs- und Anwendungsverbot von Pyrotechnik der Kategorie F2 über Streichungen des § 22 Abs. 1 Satz 1 und § 23 Abs. 2 Satz 2.
- Lückenlose Umsetzung der EU-Batterieverordnung durch das Batt-EU-AnpG: Die in der Batterieverordnung vorgesehene Ökomodulation wird nicht richtig umgesetzt, jetziger Entwurf sieht keine Systembeteiligungspflicht vor. Gefahr besteht, dass Hersteller mit besonders umweltschädlichen Batterien höhere Gebühren im Rahmen der Ökomodulation umgehen, indem sie ihre Herstellerverantwortung individuell wahrnehmen; Sanktionsmechanismen fehlen, es bedarf verbindlicher Bedingung für die Registrierung der Organisationen für Herstellerverantwortung.
- Reform des StVG: Soziale Staffelung Bewohnerparkausweise: Ermöglichung einer sozialen Staffelung der Gebühren für Bewohnerparkausweise. Etablierung der Rechtsgrundlage zur digitalen Parkraumkontrolle wird grundsätzlich begrüßt. Allerdings gefordert, dass die Überprüfung der digital detektierten Fälle durch eine Überwachungskraft ausschließlich auf digital nicht eindeutig identifizierbare Fälle beschränkt bleibt. Darüber hinaus Möglichkeit der flächendeckenden und systematischen Kontrolle der digitalen Parkraumkontrolle gefordert.
- Reform des §19 Abs. 2 StromNEV: Unser Ziel ist eine autonome, sichere, klimaneutrale und sozial verträgliche Energieversorgung aus 100 Prozent Erneuerbaren Energien sowie eine bundesweite Angleichung der Übertragungsnetzentgelte. Die Reform der Regelungen zu den individuellen Netzentgelten nach § 19 Abs. 2 StromNEV bleibt erforderlich, um stärkere Anreize für eine flexible Stromnachfrage zu schaffen und so auf Nachfragespitzen sowie Angebotsengpässe im zunehmend erneuerbaren Stromsystem reagieren zu können.
- Klimafreundliche Umsetzung der novellierten RED III im Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze: Wir begrüßen grundsätzlich den beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien. Dieser Ausbau darf jedoch nicht auf Kosten des Klima- und Naturschutzes geschehen.
Die Durchführung der UVP ermöglicht eine vorausschauende kumulative Folgenabschätzung und ist daher für einen naturverträglichen Ausbau von Offshore Windenergieanlagen (WEA) zwingend notwendig.
Die DUH sieht die Einführung von Beschleunigungsgebieten für Offshore-Wind sehr kritisch, da dadurch eine dauerhafte Aussetzung der UVP in diesem Bereich im deutschen Recht etabliert würde.
Wir fordern, die nationalen Änderungen auf die EU-Bestimmungen zu limitieren und nicht auf Umweltkosten über das Ziel hinauszuschießen. Zusätzlich besteht die Gefahr eines Espoo- und Arhus-Konventionverstoßes
- Umweltfreundgerechte Ausgestaltung des Vergabebeschleunigungsgesetzes: Die Vergabe muss Umweltkriterien verpflichtend berücksichtigen, so wie zum Teil im Vorgängerentwurf des Vergabetransformationspakets vorgesehen. Dies betrifft insb. die Rücknahme der Abschwächungen durch Streichung des §120a GWB (d.h. Soll-Regelungen, Negativlisten, ökologischer Produkt – und Best-Practice Pools). Umweltfreundlichkeit soll bei der Vergabe als gleichwertiges Kriterium zur Wirtschaftlichkeit behandelt werden, außerdem soleln Ziel- &Grenzwerte für Ressourcenschutz festgelegt und die Abfallhierarchie verbindlich umgesetzt werden, bspw. über Mindestanforderungen an die Reparierbarkeit von Produkten.
- Nationale Umsetzung der RED III im Verkehr, Weiterentwicklung der THG-Quote: Umsetzung der REDIII im Verkehrsbereich durch Weiterentwicklung der THG-Quote so ausgestalten, dass ein realer positiver Effekt für den Klimaschutz erzielt wird und bisherige kontraproduktive Regelungen abgebaut werden durch: Priorisierung der Elektrifizerung, v.a. im Straßenverkehr. Beendigung der Förderung von Agrokraftstoffen. Begrenzung von Abfall- und Reststoffen für den Verkehr. Wasserstoffbasierte Kraftstoffe nur für Luft- und Schifffahrt.
- Verhinderung eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wasserstoffhochlaufes (WassBG): Der Anwendungsbereich des WassBG ist zu weit gefasst, zu viele Infrastrukturen erhalten den Status des ÜÖI, auch Infrastruktur, die für fossile Enregieträger genutzt werden kann. Hinzukommt, dass H2-Infrastruktur unter Beeinträchtigung von Umwelt- und Naturschutz forciert werden soll und demokratische Beteiligungsrechte der Zivilgesellschaft beschnitten werden. Das Gesetz lehnen wir deshalb komplett ab.
- Wir fordern eine engagierte Umsetzung der EnWG Novelle: § 42c EnWG: Wir begrüßen das ab 1. Juni 2026 geltende Energy Sharing gemäß § 42c EnWG. Dies stellt jedoch nur eine Minimalumsetzung dar. Es sollten alle Hebel für die kommunale Energiewende gesehen werden und vor allem auch praxistauglich und systemdienlich gestaltet werden.
- Wir fordern eine verbrauchernahe Reform der Netzentgelte, die sich innerhalb der Leitlinien der Klimaneutralität gestaltet.: en. NEU: Wir fordern eine Reform der Strompreis- und Netzentgeltstruktur, sodass private Verbrauchende und Unternehmen ausgewogen entlastet werden. Eine Senkung der Netzentgelte halten wir grundsätzlich für sinnvoll. Die Finanzierung solcher Entlastungen sollte jedoch transparent, langfristig tragfähig und mit den Zielen der klimaneutralen Transformation vereinbar sein. Mittel des Klima- und Transformationsfonds sollten vorrangig für Investitionen in Klimaschutz und Transformation eingesetzt werden.
- Wir fordern eine umweltverträglichere sowie verbrauchernahe Ausgestaltung der Strom- und Energiesteuersystematik.: Wir fordern, dass Entlastungen und Steuerbefreieungen nur an Transformations- und Klimaschutzrichtlinien gekoppelt gewährt werden. Eine Privilegisierung der Industrie in dieser Form und ohne Transformationsleitplanken lehnen wir ab, stattdessen fordern wir Entlastungen der privaten Verbrauchenden. Außerdem darf es nicht zu einer Steuerentlastung für fossile Energieträger kommen.
- Anpassung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes an europa- und völkerrechtliche Vorgaben: Wir setzen uns im Rahmen des Novellierungsprozesses für eine Generalklausel statt eines enumerativen Kataloges an Klagegenständen ein, die europa- und völkerrechtlichen Vorgaben am ehesten entsprechen würden. Der Entwurf des BMUKN greift nach unserer Einschätzung zu kurz.
- Die nationale Umsetzung darf nicht hinter die EU-RL zurückfallen. Wir fordern Einsatz für zentrale Punkte aus der Green Claims Directive.: Der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor irreführenden Umweltaussagen wird deutlich verbessert. Zentrale Aspekte fallen allerdings hinter die EU-Richtlinie zurück, die dem Entwurf zu Grunde liegt, beziehungsweise sind noch unzureichend geregelt. Wir fordern eine Ergänzung durch die geplanten Regelungen der Green Claims Directive, insbesondere eine Vorab-Prüfung von Werbaussagen mit Umweltvorteilen.
- Wir fordern ein benutzerfreundliches und bürokratiearmes Systems der Pflanzenschutzmittel-Anwendungsdaten bei der Umsetzung der (EU) 2023/564: Der Zugang zu detaillierten Anwendungsdaten von Pflanzenschutzmitteln (PSM) ist zentral für die Bewertung ökologischer und gesundheitlicher Risiken. Entgegen bestehender Regelungen wird dieser Zugang in der Praxis oft eingeschränkt oder verweigert. Wir fordern die Ausgestaltung eines benutzerfreundlichen und bürokratiearmen Systems zur Erfassung, Speicherung und Bereitstellung der Pflanzenschutzmittel-Anwendungsdaten. Es sollte die Form eines elektronischen, flächenscharfen Datenregisters annehmen, welches Behörden, Wissenschaft und Öffentlichkeit dauerhaft zugänglich ist. Pflanzenschutzmittel-Anwendungsdaten sollten dort proaktiv veröffentlicht werden. Die Daten sollten über einen längeren Zeitraum gespeichert und verfügbar gehalten werden.
- Ablehnung des Gesetzesentwurfes zur Erschließung grenzüberschreitender Kohlenwasserstofflagerstätten in der Nordsee: Das geplante Vertragsgesetz zum Abkommen mit den Niederlanden über die Erschließung grenzüberschreitender Kohlenwasserstofflagerstätten in der Nordsee ist aus Sicht der DUH nicht tragfähig. Ziel ist die Absage des Unitarisierungsabkommens durch Nicht-Umsetzung in deutsches Recht.
- Forderungen für besseres Ökodesign von Elektrogeräten: Wir fordern die lückenlose Umsetzung der EU Vorgaben zum Ökodesign und Recht auf Reparatur, zusätzliche Förderung der Reparatur z.B. durch herstellerfinanzierten Reparaturbonus, Senkung der Mehrwertsteuer auf Reparaturen und Wirksame Obhutspflicht gegen die Zerstörung neuwertiger Waren.
- Wir fordern die Anpassung des Regionalisierungsgesetzes durch ausreichende Mittel für das Deutschlandticket: Dynamisierung der Bundesmittel für das Deutschlandticket, Fortschreibung bis mindestens 2030, ausreichend Mittel für Ticket unter 50€ und vergünstigte Tickets für Schüler, Studierende, Rentner und Armutsbetroffene
- Wir fordern eine ambitionierte Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung: Wir fordern die Umsetzung der Wiederherstellungsverordnung in Deutschland und setzten uns für einen guten und fundierten Wiederherstellungsplan ein und versuchen gleichzeitig Angriffe auf die Verordnung abzuwehren.
- Wir begrüßen eine Überarbeitung des EnWG, sehen aber die geplanten Änderungen aus klima- und umweltpolitischer Sicht als unzureichend an.: Die geplanten Änderungen im EnWG sind unzureichend. Wir fordern zusätzlich verpflichtende Gasnetzstilllegungspläne, die durch klare Fristen geregelt werden sollten. Ankündigungsfristen sollten verkürzt werden, und Kommunen sollten mehr Mitspracherecht bei der Entwicklung der Stilllegungspläne erhalten. Zusätzlich sollten die Definitionen von kohlenstoffarmem Gas und Wasserstoff überarbeitet werden.
- Das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz muss für eine konsequente Mehrwegförderung überarbeitet werden.: Dazu gehören eine verbindliche und ambitionierte Ausgestaltung von Mehrwegquoten im Getränkebereich, eine Etablierung eines wirksamen Mehrweg-Förderfonds ohne finanzielle Belastung und mit Mitspracherecht von Mehrwegunternehmen, die Einführung einer bundesweiten Abgabe auf Einweggeschirr im Take-Away-Bereich, die frühzeitige Ausweitung der Mehrwegangebotspflicht und eine Rücknahmepflicht von Mehrweg-Take-Away-Verpackungen im Lebensmitteleinzelhandel.
- Keine Aufweichung der Verordnung der (EG) 1107/2009: Änderungen am EU Kommissionsvorschlag zum Food and Feed Safety Simplification Omnibus: Aufrechterhaltung eines gefahrenbasierten, mit dem Vorsorgeprinzip im Einklang befindlichen Rechtsrahmens der EU Pestizid-Gesetzgebung. Interessenvertretung gegen geplante Änderungen bezüglich der Verordnung (EG) 1107/2009.
- Wir fordern ein Verbot von Einweg E-Zigaretten.: Wir fordern dieses Verbot für das ElektroG, alternativ fordern wir es auch Tabakerzeugnisverordnung (TabakerzV) und das Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG). Anknüpfungspunkte für eine schnelle und wirksame Verbotsregelung würde eine Ergänzung der Tabakerzeugnisverordnung (TabakerzV) in Anlage 2 bieten. Nach der EU-Richtlinie 2014/40/EU über die Herstellung, Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen haben EU-Mitgliedstaaten die Möglichkeit das Inverkehrbringen einer bestimmten Kategorie von Tabakerzeugnissen (z.B. Einweg-E-Zigaretten) national zu verbieten, wenn das Verbot dem Schutz der öffentlichen Gesundheit dient. In Deutschland wurde die EU-Richtlinie 2014/40/EU durch die TabakerzV und das Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG) umgesetzt.
- Wir kritisieren die Streichung der 65-Prozent-Regel und die Einführung einer Biotreppe deutlich.: Das Gebäudemodernisierungsgesetz soll das Gebäudeenergiegesetz ersetzen. Die Streichung der 65%-Regel und die Einführung einer „Biotreppe“ kritisieren wir deutlich, da sie den Zielpfad zur Klimaneutralität im Gebäudesektor gefährden, Planungssicherheit für Haushalte und Handwerk reduzieren und Mieter:innen dem Risiko steigender Kosten durch Gasheizungen aussetzen. Auch die vorgesehene Umsetzung der EPBD ist unzureichend und wirkt in Teilen konstruiert, um mangelnde Ambition zu verschleiern.
- Verhinderung der Abschaffung des Pestizid-Schutzstandards in dem EU-Gesetzentwurf (Omnibus X): Die Pläne der EU-Kommission in Form des "Omnibus X zur Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit sowie zum Tierschutz" führen laut unserem Rechtsgutachten zu „einer erheblichen Absenkung des Schutzniveaus für Umwelt und Gesundheit“. Zudem gebe es „ernsthafte Zweifel“ an der Vereinbarkeit mit dem Vorsorgeprinzip und dem europarechtlich garantierten hohen Schutzniveau für Gesundheit und Umwelt. Deshalb muss der Entwurf zwingend überarbeitet werden.
- Verschlechterungen der Pkw-Kennzeichnung gegenüber RL 1999/94/EG ist zu verhindern.: Wir fordern, dass die im Verordnungsvorschlag der EU-Kommission enthaltenen Verschlechterungen der Verbraucherinformation gegenüber der geltenden Car Labelling Directive 1999/94/EG und der nationalen Pkw-EnVKV korrigiert werden. So fehlen Vorgaben, dass die Verbrauchswerte in Werbungen rechtzeitig und deutlich angegeben werden müssen. Wir fordern eine differenzierte Effizienzdarstellung für batterieelektrische Fahrzeuge und realitätsnahe statt irreführende Verbraucherinformationen für extern aufladbare Hybrid-Elektrofahrzeuge. Darüber hinaus weisen wir auf fehlende Definitionen im Verordnungsvorschlag hin.
- Umsetzung des HochseeSchG zur Umsetzung des UN Hochseeschutzabkommen: Das UN-Hochseeschutzabkommen regelt die Einrichtung von Meeresschutzgebieten in der Hochsee, verbindliche Umweltverträglichkeitsprüfungen, die gerechte Teilung von Erlösen aus marinen genetischen Ressourcen und den Aufbau von Kapazitäten sowie einen Technologietransfer zwischen allen Vertragsländern. Nach der verspäteten Ratifizierung muss Deutschland nun ambitioniert an der Umsetzung arbeiten und aktiv an der Gestaltung der Rahmenbedingungen mitwirken.
- Wir kritisieren Teile der VwGO-Novelle.: Wir raten zu mehr Augenmaß bei Gesetzgebung, es werden bei manchen Regelungsvorschlägen Konflikte mit höherrangigem Recht riskiert; teilweise ist Beschleunigungswirkung fraglich.
- Wie fordern ein ambitioniertes Textilgesetz für Deutschland.: Die Ausgestaltung einer deutschen Textil-EPR sollte folgende Aspekte beinhalten: Verbindliche Umweltziele, eine Wirksame Ökomodulation, Transformationsfonds (für Re-Use, Reparatur, Sharing etc.), Volle Herstellerverantwortung (inkl. Onlinehandel, keine Kostenabwälzung), Transparenz & Beteiligung (klare Kontrolle, Einbindung aller Akteur:innen). Neues Textilgesetzt soll geschaffen werden, für Umsetzung der Richtlinie 2025/1892 zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG (Abfallrahmenrichtlinie), die Eckpunkte des BMUKN liegen vor.
- Verhinderung der Änderungen im Environmental Omnibus zur Aussetzung des Bevollmächtigten-Systems: Wir wollen die Aussetzung des Bevollmächtigten-Systems des EU Environmental Omnibus in der EU-Verordnung verhindern.
- Wir wollen ambitionierte Anforderungen bei den derzeit entwickelten Ökodesign und Labelling Anforderungen für Laptops und Computer: Hauptforderungen:
- bessere Energieeffizienzvorgaben
- gute Verfügbarkeit von Ersatzteilen
- Regelungen zu Software, die lange Updates garantieren und Reparaturblockaden ausschließen
- Reparaturen müssen mit einfachen Werkzeugen möglich sein
- Reparaturfreundliches Design
- hohe Anforderungen an die Haltbarkeit von Laptops incl. Batterie
- Verlässliches Ökolabel, das auch Reparaturinformationen einschließt
- Wir fordern eine Nachschärfung des Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts: Wir fordern die Nachbesserungen am Referentenentwurf zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts. Kritisiert werden insbesondere die Ausweitung beschleunigter Verfahren zulasten von Umweltprüfung und Beteiligungsrechten sowie die stärkere Privilegierung des Wohnungsbaus gegenüber Klima-, Natur- und Freiraumschutz. Gefordert werden verbindliche Regelungen zur Klimaanpassung, zur Begrenzung des Flächenverbrauchs, zur Stärkung von Innenentwicklung und Bestandsumbau sowie zur Sicherung grüner Infrastruktur und kommunaler Steuerungsrechte. Ziel ist eine nachhaltige und klimaangepasste Stadtentwicklung ohne Absenkung von Umweltstandards.
- Wir fordern eine grundlegende Änderung des StromVKG, das sicherstellt, dass fossile Kraftwerke nicht einseitig subventioniert werden.: Wir fordern eine Nachbesserungen am Referentenentwurf zum StromVKG. Kritisiert wird besonders, dass die erste Ausschreibungsrunde aktiv fossile Gaskraftwerke prioritisiert: die Resilienzanforderung und das Laufzeitkriterium schließen Batteriespeicher und weitere saubere Flexibilitäten faktisch aus. Darüber hinaus gibt es für geförderte Gaskraftwerke keinen hinreichenden Dekarbonisierungpfad und kein klare Definion von Wasserstoffähigkeit. Zusammen genommen zementiert der gegenwärtige Gesetzesentwurf fossile Abhängigkeiten und sollte grundlegend überarbeitet werden.
- Wir fordern eine verbindliche Regulierung von Methanemissionen.: Verankerung verbindlicher Methanminderungsziele und spezifischer Minderungsmaßnahmen im nationalen Recht zur Umsetzung der deutschen Verpflichtungen aus dem Global Methane Pledge sowie des Pariser Klimaabkommens: Einführug verbindliches Methanreduktionsziel im Bundes-Immissionsschutzgesetz; Methan als Ozonvorläuferstoff in die Luftreinhaltevorschriften aufgenehmen, bestehende immissionsschutzrechtliche Verordnungen um Vorgaben zur Messung, Begrenzung und Vermeidung von Methanemissionen ergänzen. Ausweitung EU-Methanverordnung auf weitere emissionsrelevante Anlagen; die Tierzahlen in genehmigungsbedürftigen Rinderhaltungsanlagen schrittweise reduzieren; die Entwässerung von Mooren und der Grünlandumbruch ausschließen sowie die Erschließung neuer Öl- und Gasvorkommen rechtlich untersagen.
- Wir fordern verkürzte Ankündigungsfristen für die Stilllegung, keine Sonderregelung für Biomethan und klare Fristen für die VNP.: Es sollte gesetzlich festgeschrieben werden, das Gasnetzbetreiber die durch den Gesetzentwurf neu eingeführten Verteilernetzentwicklungspläne bis spätestens 2029 vorlegen müssen. Auch soll die im Entwurf genannte, verkürzte Ankündigungsfrist im Vorfeld von geplanten Gasnetzstilllegungen auf fünf Jahre verkürzt werden. Für die Überprüfung und Bestätigung von Verteilernetzentwicklungsplänen soll eine zentrale Anlaufstelle festgelegt werden. Die im Entwurf vorgesehen Sonderfrist für neu angeschlosse Biomethananlagen soll gestrichen werden.
- Der vorliegende Gesetzesänderungsvorschlag zum EnWG ist für eine erfolgreiche Transformation von Gasverteilnetzen unzureichend ausgestaltet.: Es sollte gesetzlich festgeschrieben werden, das Gasnetzbetreiber die durch den Gesetzentwurf neu eingeführten Verteilernetzentwicklungspläne bis spätestens 2029 vorlegen müssen. Auch soll die im Entwurf genannte, verkürzte Ankündigungsfrist im Vorfeld von geplanten Gasnetzstilllegungen auf fünf Jahre verkürzt werden. Für die Überprüfung und Bestätigung von Verteilernetzentwicklungsplänen soll eine zentrale Anlaufstelle festgelegt werden. Die im Entwurf vorgesehen Sonderfrist für neu angeschlossene Biomethananlagen soll gestrichen werden.
- Wir kritisieren die mangelhafte Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie.: Die Streichung der 65%-Regel und die Einführung einer „Biotreppe“ kritisieren wir deutlich, da sie den Zielpfad zur Klimaneutralität im Gebäudesektor gefährden, Planungssicherheit für Haushalte und Handwerk reduzieren und Mieter:innen dem Risiko steigender Kosten durch Gasheizungen aussetzen. Wir fordern, dass die EPBD im Sinne des "Efficiency First" Prinzip umgesetzt wird, um das Potenzial der Richtlinie für den Sanierungshochlauf und einen verlässlichen Dekarbonisierungspfad im Gebäudesektor zu entfalten. Unter anderem sollen die Primärenergiefaktoren höher angesetzt und One-Stop-Shop eingeführt werden, sowie Mindesteffizienzstandarde auch für den Wohnbereich.
- Die Einführung einer kleinen Wärmeplanung zur Entlastung von Kommunen lehnen wir in dieser Form ab.: Die vorgeschlagene kleine Wärmeplanung lehnen wir ab, da die Wärmeplanung dann ohne jede Prüftiefe erfolgt. Zur Entlastung kleiner Kommunen schlagen wir stattdessen eine Ergänzung in §14 vor; Dezentrale Versorgung als Standard, aber Gebiete für Wärme- und Gasnetze nur nach fundierter Prüfung.
- Für die angekündigte Novelle der Wärmelieferverordnung fordern wir stärkeren Schutz von Mietenden vor teuren oder nicht nachhaltigen Wärmenetzen.: Wir fordern den Mieterschutz bei Umstellung auf Fernwärme zu erhalten und die ökologische Qualität der Fernwärme sicherzustellen. Insbesondere müssen zusätzliche ökologische Kriterien bei der Umstellung auf Fernwärme eingeführt werden, um sicherzustellen, dass die Mieter:innen an eine effiziente und klimafreundliche Heizoption angeschlossen werden.
- Für die angekündigte Novelle der Wärmelieferverordnung fordern wir stärkeren Schutz von Mietenden vor teuren oder nicht nachhaltigen Wärmenetzen.: Wir fordern den Mieterschutz bei Umstellung auf Fernwärme zu erhalten und die ökologische Qualität der Fernwärme sicherzustellen. Insbesondere müssen zusätzliche ökologische Kriterien bei der Umstellung auf Fernwärme eingeführt werden, um sicherzustellen, dass die Mieter:innen an eine effiziente und klimafreundliche Heizoption angeschlossen werden.
- Verhinderung der Novellierung der EU-GFP Verordnung.: Auf EU-Ebene wird aktuell diskutiert, ob die EU-GFP novelliert werden soll. Wir sprechen uns gegen eine Novellierung aus, und fordern stattdessen die konsequente Umsetzung der bestehenden Regelungen.
- keine Aufweichung des Düngegesetztes: Nach BVerwG-Urteil zu Roten Gebieten und Nitrataktionsprogramm plant BuReg eine Änderung des Düngegesetzes. Wir setzen uns dafür ein, die Stoffstrombilanz zu erhalten, ein wissenschaftlich validiertes Monitoring einzuführen und das DüG nachzubessern, um Konformität mit der EU-Nitratrichtlinie herzustellen. Des weiteren setzen wir uns dafür ein, dass die BuReg das Urteil des BVerwG umsetzt und ein Nitrataktionsprogramm aufstellt, dass geeignet ist, unser Wasser ausreichend vor Nitrateinträgen aus der Landwirtschaft zu schützen.
- ambitionierten Umsetzung der EU-Luftqualitätsrichtlinie: Verschärfung der Grenzwerte entsprechend der WHO-Empfehlungen; Anpassung von § 47 BImSchG für einen rechtssicheren Einsatz wirksamer Luftreinhaltemaßnahmen; Fristverlängerungen nur in eng begrenzten Ausnahmefällen und nach Ausschöpfung aller Minderungsmaßnahmen; Ausbau des Monitorings für UFP, Ruß und Ammoniak; Zuständigkeit des Bundes für Luftreinhaltepläne bei Ozon; Stärkung des Maßnahmenkatalogs durch wirksame Maßnahmen zur Minderung von Emissionen aus Holzfeuerungen
- Stellungnahme zum Bürokratierückbaugesetz im Verkehrsbereich: Sicherstellung der parlamentarischen Kontrolle über Investitionen in die Autobahninfrastruktur, Beibehaltung des Ziels der Erreichung vollständiger Barrierefreiheit im ÖPNV, Abschaffung der Nutzen-Kosten-Rechnung als Bewertungsinstrument für Elektrifizierungsvorhaben bei Schieneninfrastrukturprojekten.
- Kritik am EEG 2027: Der Referentenentwurf muss grundlegend überarbeitet, Kostenrisiken für Anlagenbetreiber:innen vermieden und das EEG2027 auf Klimaschutz, Versorgungssicherheit und Teilhabe ausgerichtet werden.
- Wir fordern den Netzanschluss fair, transparent und netzdienlich auszugestalten: Pauschale Redispath und Spitzenkappung lehen wir ab, Erforderlich sind klare Grenzen, faire Baukostenzuschüsse, verbindliche Priorisierunskriterien sowie transparente Kapazitätsdaten und Fristen.
- Ambitionierte Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes: BMUKN soll: Abfallvermeidungsziele nachbessern und für alle Sektoren verbindliche Pro-Kopf-Ziele, ambitionierte Zwischenziele sowie wirksame Prüf- und Nachsteuerungsmechanismen festlegen. Hersteller von Elektrogeräten, Textilien, Lebensmitteln etc. durch verbindliche Mindestvorgaben stärker in die Verantwortung nehmen, statt bestehende Sorgfaltspflichten zu streichen.
Chemische Verwertung nicht mit mechanischem Recycling gleichstellen, um die Abfallhierarchie und Recyclingquoten zu schützen. Die Kreislaufwirtschaft stärken, insbesondere durch verbindliche kreislaufgerechte öffentliche Beschaffung und mehr Verantwortung für Online-Marktplätze.
- Strenge Regelung bei der Verwendung von Biomasse und Biokraftstoff: Nachhaltige Verwendung der begrenzten Biomasse, Priorisierung stofflicher Nutzung, keine Verbrennung von Frisch- und Rundholz in Industriequalität für Stromgewinnung, Verbesserung des Zertifizierungssystems und der Betrugsbekämpfung bei biogenen Kraftstoffen, Ausschluss kritischer Rohstoffe.
- Wir fordern die Einhaltung ökologischer Standards beim Ausbau der Offshore-Windenergie.: Bei der Novelle darf Verfahrensbeschleunigung nicht mit einer Absenkung ökologischer Standards oder der Abschwächung verbindlicher Beteiligungspflichten einhergehen. Wir fordern, dass neue Windenergieflächen weder innerhalb von Meeresschutzgebieten und besonders sensiblen Gebieten noch innerhalb eines 8-Km-Puffers um deren Außengrenzen ausgewiesen werden. Im Ausschreibungsdesign müssen ökologische Bewertungskriterien verankert werden und es sollte an Realisierungssicherheit, Akteursvielfalt und langfristiger wirtschaftlicher Tragfähigkeit ausgerichtet werden. Wir fordern eine dauerhafte Mindestfinanzierung des Meeresnaturschutzes und der nachhaltigen Transformation der Fischerei für jeden Zuschlag. Die Streichung des 2-K-Kriteriums aus § 17d Abs. 1 b des EnWG ist nicht hinnehmbar.
Relationen
Keine Relationen.