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Rede von Sabine Dittmar (SPD) – Vierten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Einführung einer Widerspruchsregelung

dip / rede 24.09.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 96. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 9a bis 9c: Erste Beratung des von den Abgeordneten Sabine Dittmar, Gitta Connemann, Dr. Armin Grau und weiteren Abgeordneten eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes .

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Rede von Sabine Dittmar (SPD) – Vierten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Einführung einer Widerspruchsregelung Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Stellen Sie sich vor, Sie warten auf ein Organ. Sie warten nicht auf einen Termin, nicht auf eine Untersuchung, Sie warten auf einen Anruf, einen Anruf, der Ihnen die Chance gibt, weiterzuleben, und Sie wissen nicht, ob dieser Anruf rechtzeitig kommt. Genau das ist heute trotz vielfältiger Maßnahmen und Initiativen in der Vergangenheit Realität für Tausende Menschen auf den Wartelisten und an der Dialyse. Hinter jeder Zahl steht ein Mensch, eine Familie, die Hoffnung auf mehr Zeit. Genau deshalb führen wir heute diese Debatte. Und genau deshalb fordert meine Gruppe die Widerspruchsregelung und damit eine Rechtsgrundlage, die in den meisten Ländern Europas und in den sieben Ländern des Eurotransplant-Verbundes, aus dem auch wir Organe erhalten, gilt. Kolleginnen und Kollegen, ich will einen Einwand, den wir immer wieder hören, ausdrücklich aufgreifen: Schweigen ist keine Zustimmung. Das stimmt; aber Schweigen ist auch keine Ablehnung. Schweigen heißt zunächst einmal: Ich habe mich nicht entschieden. Ich habe mich vielleicht nicht mit der Frage beschäftigt oder meine Entscheidung nicht festgehalten. – Aber diese Nichtentscheidung bleibt nicht folgenlos; denn wenn ich mich zu Lebzeiten nicht entscheide, schwindet die Last der Entscheidung nicht. Sie wird im entscheidenden Moment auf andere übertragen: auf meine Angehörigen. Diese müssen dann in einer Situation von Trauer, Schock und Überforderung herausfinden, was ich gewollt hätte. So ist es im Transplantationsgesetz geregelt. Auch bei der Widerspruchsregelung bleiben die Angehörigen eng eingebunden. Aber wir bürden ihnen nicht länger eine Entscheidung auf, die jeder Mensch zu Lebzeiten selbst treffen kann. Deswegen geht es für mich auch um Verantwortung: Ist es einem erwachsenen, einwilligungsfähigen Menschen zuzumuten, sich selbst mit der Frage auseinanderzusetzen, statt sie im Ernstfall seinen Angehörigen zu hinterlassen? Und ich sage: Ja; denn Organspende kann jede und jeden von uns betreffen. Jeder von uns kann morgen auf ein Spenderorgan angewiesen sein. Deshalb ist es zumutbar, sich zumindest einmal im Leben mit der Frage auseinanderzusetzen: Möchte ich nach meinem Tod Organe spenden, oder möchte ich das nicht? Und beides ist zu respektieren. Denn genau hier liegt der Kern unseres Gesetzentwurfes: Wir schaffen keinen Zwang zur Organspende. Die Organspende ist und bleibt freiwillig. Wir verändern die Ausgangslage, und das ist angesichts der hohen Zustimmungsrate zur Organspende gut begründbar. Heute müssen diejenigen aktiv werden, die Organe spenden wollen. Sie müssen ihre Zustimmung erklären. Künftig müssen diejenigen aktiv werden, die keine Organe spenden wollen. Sie müssen widersprechen. Jeder Mensch kann Nein sagen. Niemand muss dieses Nein begründen, und ein Widerspruch ist jederzeit möglich. Was wir verändern, ist, wer aktiv werden muss. Nicht die Mehrheit muss handeln, sondern die Minderheit. Meine Kolleginnen und Kollegen, natürlich ist die Widerspruchsregelung nicht die einzige Antwort auf die Probleme der Organspende in Deutschland. Wir müssen weiter an den Strukturen in unseren Krankenhäusern arbeiten. Wir müssen mögliche Organspender zuverlässig erkennen. Transplantationsbeauftragte brauchen Zeit, Personal und Unterstützung. Es ist kein Entweder-oder, es ist ein Sowohl-als-auch. Das zeigt gerade das Beispiel des Uniklinikums Regensburg, das von den Kritikern unseres Gesetzentwurfes oft als Beispiel für gute Strukturen und Spendererkennung genannt wird. Richtig: In Regensburg gibt es gute Strukturen und großes Engagement. Professor Banas, der Leiter des dortigen Transplantationszentrums und ein uneingeschränkter Befürworter der Widerspruchsregelung, beschreibt aber auch immer wieder, wie auch sein Haus trotz guter Strukturen an die Grenzen stößt, wenn keine Entscheidung des Verstorbenen bekannt ist. Das ist doch der Punkt. Wir können die Abläufe in den Kliniken verbessern. Wir können mögliche Spender besser erkennen. Aber wir können organisatorisch nicht ersetzen, was vorher nicht entschieden wurde. Deshalb müssen wir weiter an den Strukturen arbeiten und die rechtliche Ausgangslage verbessern. Denn am Ende, Kolleginnen und Kollegen, reden wir nicht über ein abstraktes System. Wir reden über Menschen – über Menschen, die seit Monaten und Jahren auf ein Organ warten, über Menschen, die morgens aufwachen und nicht wissen, ob der Anruf, auf den sie hoffen, rechtzeitig kommt. Wir können diesen Menschen nicht versprechen, dass die Widerspruchsregelung alle Probleme löst. Das wird sie nicht. Aber wir können aufhören, immer nur an denselben Stellschrauben zu drehen. Lassen Sie uns dafür sorgen, dass eine mögliche Spende nicht daran scheitert, dass zu Lebzeiten keine Entscheidung getroffen wurde. Diese Verantwortung, Kolleginnen und Kollegen, sollten wir übernehmen – für die Menschen, die hier warten, und für die Familien, die mit ihnen hoffen. Danke für die Aufmerksamkeit.

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