Rede von Michael Kellner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Vierten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Einführung einer Widerspruchsregelung
Teil von Protokoll der 96. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 9a bis 9c: Erste Beratung des von den Abgeordneten Sabine Dittmar, Gitta Connemann, Dr. Armin Grau und weiteren Abgeordneten eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes .
Das Protokoll 21/96 liegt bei DIP nur als Vorabfassung vor: Der Text endet vor dem Schluss der Sitzung, zu Protokoll gegebene Reden fehlen in polradar (der endgültige Bericht war für den 29.09.2026 angekündigt). Vollständig im Plenarprotokoll (PDF) ↗.
Text
Rede von Michael Kellner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Vierten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Einführung einer Widerspruchsregelung
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das ist keine Debatte, um einander möglichst gekonnt Argumente um den Kopf zu knallen, sondern es ist eine Debatte, in der es darum geht, zu beschreiben, wie wir selbst zu unseren Überzeugungen kommen. Ich weiß, dass viele Menschen sich nicht mit dem eigenen Tod oder mit dem Thema Organspende beschäftigen wollen; auch mir fällt das schwer.
Manche von uns haben diesen Luxus nicht. Sie müssen sich mit diesen Themen beschäftigen, wie meine Freundin Anke. Anke hat in der DDR eine Ausbildung als Elektronikfacharbeiterin gemacht. Ihr Ausbildungsbetrieb waren die Mechanischen Werkstätten Königswartha, eine NVA-Munitionsfabrik. Dort hat sie sich eine Kupfervergiftung zugezogen, die vermutlich der Auslöser für ihr lebenslanges schweres Leberleiden war. 2008 hat sich ihr Gesundheitszustand rapide verschlechtert. Anfang 2009 wurde es so schlimm, dass wir alle dachten, Anke stirbt. Buchstäblich auf dem letzten Meter wurde eine Spenderleber gefunden. Anke stand ganz oben auf der Warteliste, weil es ihr so schlimm erging. Die Transplantation im Februar 2009 glückte. Doch der Weg hätte einfacher sein können, wenn es mehr potenzielle Spender gegeben hätte. Schon 2009 fehlte es an ausreichend Spenderorganen.
Wegen Anke habe ich einen Organspendeausweis. Für mich war es nach der Erfahrung leicht, mich zu entscheiden. Aber ich habe diesen Anstoß gebraucht, sonst hätte ich mich vermutlich nie entschieden.
Ich bin dankbar, dass der unbekannte Spender oder seine Angehörigen eine Entscheidung zur Spende getroffen haben, weil die Transplantation Anke 17 gute Jahre geschenkt hat – Jahre, die großes Glück brachten. Es gab immer wieder gesundheitliche Rückschläge. 2025 wurde die Situation immer schlechter. Anke war eine Kämpferin. Sie ist Anfang des Jahres ins Krankenhaus gekommen, weil sie wieder gesund werden wollte, weil sie Hoffnung auf eine zweite Spenderleber hatte. Es sollte nicht sein. Sie ist am 18. März 2026 gestorben. Ich war bei ihr.
Eine zweite Spenderleber hätte ihre Rettung sein können, doch wir haben auch 2026 zu wenige Organe. Die Situation hat sich in 17 Jahren nicht grundlegend verbessert, trotz aller Gesetze und Debatten im Bundestag. Deswegen werbe ich für die Widerspruchsregelung.
Mehr als 8 000 Menschen warten aktuell auf ein Spenderorgan. Wir brauchen mehr Spender für Menschen wie Anke. Die Widerspruchsregelung ist die Lösung in den allermeisten europäischen Ländern. Deutschland geht einen Sonderweg, profitiert aber überdurchschnittlich von Organspenden aus dem Ausland. Das ist für mich ethisch schwer zu rechtfertigen.
Mit der vorliegenden Widerspruchsregelung bleibt jeder und jede frei und gleich in ihren Rechten. Jederzeit kann ich Nein sagen. Ich muss dafür aktiv widersprechen, also mich einmal mit der Frage der Organspende auseinandersetzen. Aktiv widersprechen und nicht mehr aktiv zustimmen, das ist der Unterschied. Angehörige werden ausnahmslos immer angehört. Auch nach dem Tod gelten diese Regeln. Eine Organentnahme gegen den ausdrücklichen emotionalen Widerstand einer trauernden Familie wird niemals erzwungen. Und besonders vulnerable Gruppen sind geschützt. Wer für sich keine selbstbestimmte Entscheidung treffen kann, der wird nicht zum Spender.
Und ja, eine Widerspruchsregelung allein reicht nicht aus. Die Verbesserung der Strukturen aber eben auch nicht. Noch mal: Niemand muss Spender sein. Die Würde des Menschen, die Selbstbestimmung bleibt unberührt, weil man immer Nein sagen kann. Geholfen wird mit dieser neuen Regelung Menschen, die auf ein Organ warten, und den Angehörigen von Spendern. Wer sich heute nicht entscheidet, überlässt das seinen Angehörigen, die verständlicherweise im Falle des Todes überfordert sind, weil sie vielleicht nicht wissen, was der oder die Verstorbene wollte, weil sie nichts falsch machen wollen, weil sie schlicht und ergreifend um einen geliebten Menschen trauern.
Eine Entscheidung zu Lebzeiten entlastet Menschen und hilft anderen. Daher bitte ich um die Zustimmung zur Widerspruchsregelung, für Anke, für die Menschen, die heute und zukünftig auf eine Spende hoffen.
Vielen Dank.
Relationen
- part_of → Protokoll der 96. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages
- part_of_vorgang → Freiwilligkeit der Organspende sichern - Aufklärungs- und Registrierungspotenziale heben
- part_of_vorgang → ... Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes und Einführung der Widerspruchslösung
- part_of_vorgang → Viertes Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Einführung einer Widerspruchsregelung
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