Rede von Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU) – Vierten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Einführung einer Widerspruchsregelung
Teil von Protokoll der 96. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 9a bis 9c: Erste Beratung des von den Abgeordneten Sabine Dittmar, Gitta Connemann, Dr. Armin Grau und weiteren Abgeordneten eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes .
Text
Rede von Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU) – Vierten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Einführung einer Widerspruchsregelung
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute Morgen schon bewegende Fälle von gelungenen Transplantationen gehört, aber auch, dass in manchen Fällen die Zeit nicht ausreichte, um das rettende Organ zu erhalten. Wir haben von der Dramatik für die Angehörigen gehört.
Ich selbst habe keine Geschichte aus eigenem Erleben beizusteuern; aber für mich ist die Abwägung klar: Auf der einen Seite geht es um Leben und Tod. Es geht um die Chance, wieder ins Leben zurückzukehren, vielleicht die eigenen Kinder aufwachsen zu sehen. Knapp 1 000 Menschen bekommen diese Chance pro Jahr; aber über 8 000 warten darauf, und viele halten eben nicht lange genug durch.
Worum geht es auf der anderen Seite? Es geht nicht darum, eine Organspende gegen den Willen eines Menschen zu ermöglichen. Das wäre in der Tat nicht mit dem Schutz der Menschenwürde, dem Anspruch auf Integrität und Identität vereinbar; da sind wir uns doch einig. Es geht vielmehr um die Verpflichtung, besser: die Obliegenheit, zu entscheiden, ob man im Fall des Falles zur Spende bereit ist.
Ja, damit muten wir den Menschen etwas zu. Wir muten ihnen zu, sich der Frage des eigenen Sterbens zu stellen. Man kann nicht nicht entscheiden, weil auch die unterlassene Erklärung dann Erklärungswert bekommt. Aber entscheidend ist: Jeder ist und bleibt frei, zu sagen, ob und was er spenden will, oder auch, dass er nicht spenden will. Das allein ist verbindlich. Es gibt keine Nachfragen und keine Begründungspflicht. Es ist einfach, den Widerspruch zu erklären und auch wieder zurückzunehmen – online oder formlos auf anderen Wegen.
Das Gesetz sorgt dafür, dass jeder die dafür notwendigen Informationen bekommt. In diesem Rahmen bleibt die Autonomie jeder Person in der Verfügung über ihre Organe, bleibt die Freiwilligkeit der Spende absolut gewahrt und unangetastet.
Deshalb beschränkt sich der Eingriff auf eine vielleicht lästige, aber letztlich wenig aufwendige Obliegenheit, sich zu entscheiden, sich zu erklären – nicht mehr und nicht weniger.
Diese Last der Entscheidung muten wir heute oft den Angehörigen zu. Im Moment des größten Schocks sollen sie den mutmaßlichen Willen des Verstorbenen wiedergeben und Verantwortung für diese Entscheidung übernehmen. Sie sind oft überfordert und sprachlos. Aus Angst, etwas falsch zu machen, sagen sie im Zweifel Nein.
Die Widerspruchslösung würde auch diese Angehörigen entlasten; denn sie würden nur noch gefragt werden, ob ihnen ein Widerspruch des Betroffenen bekannt ist. Sie würden also nicht mehr die Last der Verantwortung für die Organentnahme tragen.
Keiner kann heute versprechen, wie viele Spenderorgane zusätzlich das bringt. Aber es liegt doch auf der Hand, dass der Pool möglicher Spender mit der Widerspruchslösung größer wird. Damit kann man mehr Menschen eine Transplantation ermöglichen und neue Lebenszeit schenken.
Auf der einen Seite geht es um die Chance auf Heilung und Leben, um höchste Rechtsgüter, und auf der anderen Seite geht es um die Zumutung, eine Entscheidung zu treffen. Für mich ist diese Abwägung hier klar: Die Chance auf Heilung, der Schutz des Lebens muss hier den Vorrang haben.
Die Widerspruchsregelung setzt nicht bloß auf die Trägheit der Menschen, sondern sie hat auch eine Botschaft: Denk mal darüber nach, ob du im Fall deines Hirntods, zum Beispiel durch einen Unfall, nicht noch einem anderen Menschen das Leben schenken kannst! – Sie zielt auf einen Kulturwandel, indem sie die Entscheidung zur Spende zur naheliegenden und einfachen Möglichkeit macht und uns diese im wahrsten Sinne des Wortes ans Herz legt.
Und was ist die Alternative? An irgendeinem Punkt muss bei jedem Hirntoten doch entschieden werden, ob die lebensrettenden Apparate abgestellt werden. Rund drei Viertel der Verstorbenen werden dann verbrannt. Deren Organe werden mitverbrannt. Das ist doch das, was mit den Organen und Gewebeteilen dann passiert; auch das gehört zur Wahrheit dazu.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in Diskussionen wie dieser, in denen es um den Schutz des Lebens, um ethische Fragen geht, haben wir häufig ungewohnte Koalitionen, über Parteigrenzen hinweg. Häufig sind es dieselben Kollegen, die auf der einen oder der anderen Seite stehen. Ich glaube, heute ist diese Linie stärker aufgebrochen. Für mich ist klar: Wer auch sonst für den Schutz des Lebens steht, der muss auch hier für eine Regelung eintreten, die dem Erhalt des Lebens, der Chance auf Heilung dient, der muss sich auf die Seite der Lebenden stellen und der muss sich für die Widerspruchslösung entscheiden.
Ich danke Ihnen.
Relationen
- part_of → Protokoll der 96. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages
- part_of_vorgang → Freiwilligkeit der Organspende sichern - Aufklärungs- und Registrierungspotenziale heben
- part_of_vorgang → ... Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes und Einführung der Widerspruchslösung
- part_of_vorgang → Viertes Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Einführung einer Widerspruchsregelung
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