Rede von Sven Lehmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Vierten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Einführung einer Widerspruchsregelung
Teil von Protokoll der 96. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 9a bis 9c: Erste Beratung des von den Abgeordneten Sabine Dittmar, Gitta Connemann, Dr. Armin Grau und weiteren Abgeordneten eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes .
Das Protokoll 21/96 liegt bei DIP nur als Vorabfassung vor: Der Text endet vor dem Schluss der Sitzung, zu Protokoll gegebene Reden fehlen in polradar (der endgültige Bericht war für den 29.09.2026 angekündigt). Vollständig im Plenarprotokoll (PDF) ↗.
Text
Rede von Sven Lehmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Vierten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Einführung einer Widerspruchsregelung
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Dieser Bundestag hat in der Vergangenheit einige schwierige ethische Debatten geführt: von der Jungenbeschneidung über die Sterbehilfe bis hin zur Organspende. Diese Debatten waren immer dann am besten, wenn sie mit Respekt vor der jeweils anderen Position geführt wurden.
Respekt bedeutet für mich auch, der anderen Position erst mal Gutes zu unterstellen, nämlich, die Gesundheit und das Leben von Menschen retten zu wollen. Das eint uns, und genau so sollten wir auch diese Debatte führen, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen.
Viele von uns haben persönliche Erfahrungen mit dem Thema Organspende, auch ich. Bei meiner Mutter wurde im Alter von noch nicht einmal 60 Jahren eine schwere Lebererkrankung diagnostiziert. Es folgte ein nervenaufreibendes Verfahren bei einer Transplantationsambulanz. Sie hätte sogar die Chance auf eine neue Leber gehabt, wenn ihr am Ende ihrer Erkrankung nicht der Wille gefehlt hätte, weiterzukämpfen. Meine Mutter hat ihre Erkrankung nicht überlebt. Dennoch bin ich heute dieser einen Person sehr dankbar, die sich bereit erklärt hatte, ihre Leber zu spenden.
Auch ich möchte, dass nach meinem Tod mit meinen Organen vielleicht Leben gerettet werden können. Viele Menschen in Deutschland haben einen Organspendeausweis. Ich finde, dafür können wir alle sehr, sehr dankbar sein.
Trotzdem brauchen wir mehr Spenderinnen und Spender. Aber eine so sensible Entscheidung wie die Spende eines Organs auch nach dem eigenen Tod sollte weiterhin eine Entscheidung bleiben, die ein Mensch aktiv bejahen muss.
Warum?
Erstens. Oft wird ja Spanien als Beispiel für die Widerspruchslösung angeführt. Dort ist aber die Zahl der Spender erst dann nach oben gegangen, nachdem Spanien die Kliniken besser ausgestattet und systematisch die Ansprache der Menschen verbessert hat.
Und nur weil wir in Deutschland da gerade nicht gut genug sind, heißt das doch nicht, dass wir nicht jeden Tag daran arbeiten sollten, besser zu werden. Das ist unsere Aufgabe.
Wenn wir jetzt stattdessen sagen: „Wir haben es bisher nicht gut genug hinbekommen, also erklären wir jetzt erstmal per Gesetz alle automatisch zu Spendern“, dann könnten wir das Vertrauen eines großen Teils der Bevölkerung verlieren. Und das wäre bei dieser wichtigen Frage total kontraproduktiv.
Denn – das ist mein zweiter Punkt – Spenden sind freiwillig. Und das ist auch keine Nebensache, sondern das ist der Kern einer Spende.
Ein Mensch sollte nur selbst über seinen Körper verfügen.
Die Widerspruchsregelung hingegen bedeutet im Kern nichts anderes als eine Vergesellschaftung des Körpers. Entweder Menschen wollen spenden, dann sagen sie aktiv Ja, oder sie wollen es nicht, dann ist das ihre legitime Entscheidung, die auch nicht moralisch schlechter oder besser ist. Oder aber sie wissen es noch nicht oder haben sich damit noch nicht beschäftigt oder verstehen schlichtweg die Tragweite nicht. Dann darf aus Schweigen nicht automatisch Zustimmung werden.
Denn der Körper – auch der hirntote Körper – unterliegt keinem kollektiven Zugriffsrecht. Das wäre in meinen Augen zutiefst unethisch.
Drittens. Ich höre in dieser Debatte oft das Argument – hier noch nicht, aber oft in der Gesellschaft –: Mit dem Tod enden Selbstbestimmung und Würde eines Menschen. – Nein, das tun sie nicht. Wir haben postmortale Persönlichkeitsrechte. Wenn es so wäre, dass ein toter Körper keine Menschenwürde mehr besäße, dann bräuchten wir auch keine Bestattungsregeln, dann bräuchten wir keine Gesetze gegen die Störung der Totenruhe und keine Ruhestätten, die religiösen Regeln folgen. Warum sollte ausgerechnet bei der Organspende die Selbstbestimmung über den eigenen Körper nach dem Tod enden? Ich finde, eine Entscheidung von einer solchen Tragweite, die wir ja stellvertretend für alle Menschen treffen würden, sollten wir Abgeordnete uns nicht anmaßen. Es sollte weiterhin eine Entscheidung bleiben, die jeder Mensch selbst aktiv für sich trifft.
Das führt mich zum letzten Punkt: Ich habe große Sorge, dass die Widerspruchsregelung das Potenzial hat, die Gesellschaft weiter zu spalten. Wir erleben seit Jahren einen Vertrauensverlust in Politik. Die Organspende kann aber nur funktionieren, wenn Menschen darauf vertrauen, dass die Selbstbestimmung über ihren Körper und ihre persönliche Entscheidung respektiert wird. Wir als Hohes Haus dürfen nicht den Eindruck erwecken, dass wir bzw. der Staat über die Körper seiner Bürger verfügt.
Das wäre aus meiner Sicht ein Brandbeschleuniger für das Misstrauen zwischen Bürgern und Staat. Deswegen werbe ich hier für den Antrag der Gruppe, die sagt: Ja zu besseren Strukturen, Ja zu besserer Ansprache und Aufklärung und Ja zur aktiven Zustimmung und zum Erhalt der Freiwilligkeit bei der Organspende.
Vielen Dank.
Relationen
- part_of → Protokoll der 96. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages
- part_of_vorgang → Freiwilligkeit der Organspende sichern - Aufklärungs- und Registrierungspotenziale heben
- part_of_vorgang → ... Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes und Einführung der Widerspruchslösung
- part_of_vorgang → Viertes Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Einführung einer Widerspruchsregelung
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