Rede von Alexis L. Giersch (AfD) – Vierten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Einführung einer Widerspruchsregelung
Teil von Protokoll der 96. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 9a bis 9c: Erste Beratung des von den Abgeordneten Sabine Dittmar, Gitta Connemann, Dr. Armin Grau und weiteren Abgeordneten eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes .
Das Protokoll 21/96 liegt bei DIP nur als Vorabfassung vor: Der Text endet vor dem Schluss der Sitzung, zu Protokoll gegebene Reden fehlen in polradar (der endgültige Bericht war für den 29.09.2026 angekündigt). Vollständig im Plenarprotokoll (PDF) ↗.
Text
Rede von Alexis L. Giersch (AfD) – Vierten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Einführung einer Widerspruchsregelung
Frau Präsidentin! Kollegen! Liebe Landsleute! Die Neugier ist den Menschen angeboren, und seit Beginn der Neuzeit vergrößert sich deshalb das kollektive Wissen der Menschheit rasant. Noch vor 150 Jahren war eine Blinddarmentzündung häufig ein Todesurteil. Es ist – da sind wir uns, glaube ich, alle einig – ein großartiger Fortschritt der Medizin, dass schon seit vielen Jahrzehnten niemand mehr an Blinddarmentzündung sterben muss. Das gesamte Gesundheitssystem, das wir aufgebaut haben, und die medizinische Forschung haben sich dem Ziel verschrieben, Krankheiten zu behandeln und Menschenleben zu retten. Ich bin sicher, dass Sie mir alle zustimmen werden, wenn ich feststelle: Wir sind glücklich über diese Errungenschaften der letzten 100 Jahre.
Während meiner beruflichen Tätigkeit als Rettungsassistent habe ich Situationen erlebt, in denen es um Leben und Tod ging und jede Minute zählte. Ich habe aber auch Menschen kennengelernt, deren Leben nicht deshalb bedroht waren, weil die Medizin für sie nichts mehr hätte tun können, sondern weil ein lebensrettendes Organ fehlte. Und für diese betroffenen Menschen ist Organspende keine abstrakte politische Debatte. Es geht um Familien, die um Angehörige bangen und im schlimmsten Fall um Eltern, die um ihr Kind bangen. Es geht um schwer kranke Menschen, die leben wollen. Die Medizin von heute könnte ihnen das Leben ermöglichen. Kein Dialysepatient, der auf der Warteliste für eine Nierentransplantation steht, müsste versterben, wenn es mehr Spenderorgane gäbe.
Ja, auch ich wünsche mir, dass die wissenschaftliche Forschung für die Zukunft andere, vielleicht bessere Lösungen entwickeln kann; aber das löst nicht unser Problem von heute. Verehrte Kollegen, das ist der Grund, warum wir heute zum wiederholten Male die Frage diskutieren: Widerspruchslösung oder Zustimmungslösung? Jeder Bürger, der heute diese Debatte verfolgt, erkennt, wie sich für beide Auffassungen gewichtige Argumente ins Feld führen lassen. Aber bedenken Sie bitte: Unsere Entscheidung wird Auswirkungen auf das Leben und das Überleben anderer Menschen haben.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir sind umgeben von Demokratien und Rechtsstaaten. Fast alle unsere europäischen Nachbarländer haben sich bereits für die Widerspruchslösung entschieden. Die dortige Praxis der Organspende hat nach meiner Überzeugung das Argument entkräftet, dass die Widerspruchslösung ein Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht ist. Alle Bürger erwarten, wenn sie noch gesund sind, dass sie irgendwann, wenn sie vom Schicksal getroffen werden, die Errungenschaften der Transplantationsmedizin in Anspruch nehmen können. Die geltende Rechtslage kann diese Erwartungen nicht erfüllen, die Widerspruchslösung kann es hoffentlich etwas besser. Und deshalb hat jeder gesunde Mensch nach meiner Überzeugung die Bürgerpflicht, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen.
Dafür gibt es Informationskampagnen und das Organspende-Register. Denn wenn im Krankheitsfall das Überleben von einer Organspende abhängt, dann habe ich noch nie einen Menschen erlebt, der sagt: Ich verzichte. – Die geltende Gesetzeslage hat zur Folge, dass Organe nur deshalb nicht zur Verfügung stehen, weil zu wenige Menschen diese lebensrettende Entscheidung dokumentiert haben. In naher Zukunft werden wir hier im Bundestag zu dieser Frage eine Gewissensentscheidung treffen. Die Argumente für die Beibehaltung der Zustimmungslösung kann ich zwar nachvollziehen, aber nach intensiver Abwägung und intensivem Nachdenken sind die Argumente für die Einführung der Widerspruchslösung für mich überzeugender.
Die entscheidende Frage, die wir uns bei der Abstimmung stellen müssen, lautet: Welche Regelung trägt dazu bei, Menschenleben zu retten?
Vielen Dank.
Relationen
- part_of → Protokoll der 96. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages
- part_of_vorgang → Freiwilligkeit der Organspende sichern - Aufklärungs- und Registrierungspotenziale heben
- part_of_vorgang → ... Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes und Einführung der Widerspruchslösung
- part_of_vorgang → Viertes Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Einführung einer Widerspruchsregelung
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