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Rede von Dr. Hans Theiss (CDU/CSU) – Vierten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Einführung einer Widerspruchsregelung

dip / rede 24.09.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 96. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 9a bis 9c: Erste Beratung des von den Abgeordneten Sabine Dittmar, Gitta Connemann, Dr. Armin Grau und weiteren Abgeordneten eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes .

Das Protokoll 21/96 liegt bei DIP nur als Vorabfassung vor: Der Text endet vor dem Schluss der Sitzung, zu Protokoll gegebene Reden fehlen in polradar (der endgültige Bericht war für den 29.09.2026 angekündigt). Vollständig im Plenarprotokoll (PDF) ↗.

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Text

Rede von Dr. Hans Theiss (CDU/CSU) – Vierten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Einführung einer Widerspruchsregelung Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Allein in dieser Sitzungswoche sterben in Deutschland ungefähr 12 bis14 Menschen, die auf der Warteliste für ein Spenderorgan stehen, im ganzen Jahr sind es 600 bis 700 Patienten. Ich will heute mit Ihnen durch die Brille eines Arztes, eines Intensivmediziners und eines Wissenschaftlers auf die Widerspruchsregelung blicken und die wichtigsten Fragen hierzu adressieren. Wie steht die Ärzteschaft zur Widerspruchsregelung in Deutschland? Die Bundesärztekammer sprach sich am 18. August dieses Jahres für den Gesetzentwurf zur Widerspruchsregelung aus. Der 121. Deutsche Ärztetag beschloss bereits 2018 in Erfurt mit großer, eindeutiger Mehrheit einen Antrag zur Einführung der Widerspruchsregelung. Die Deutsche Transplantationsgesellschaft, die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie, die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin und viele andere Fachgesellschaften, sie alle, ja, die breite medizinische Fachwelt fordert seit Jahren die Widerspruchsregelung, liebe Kolleginnen und Kollegen. Warum ist das so? Weil die internationale Studien- und Datenlage insgesamt den deutlichen Effekt der Widerspruchsregelung zeigt. Ja, die Gegner der Widerspruchslösung zitieren häufig eine Studie des Max-Planck-Instituts für Bildungsforschung, die die Wirksamkeit der Widerspruchsregelung infrage stellt. Diese Studie weist aber deutliche methodische Schwächen auf. Es wurden hier von ursprünglich 39 Staaten letztlich nur fünf Länder – drei südamerikanische sowie Schweden und Wales – analysiert. Wegen der kleinen Fallzahl ist die Studie daher nicht aussagekräftig genug und angesichts der Vergleichsstaaten auch nicht gut auf Deutschland übertragbar. Im Gegensatz dazu gibt es eine ganze Reihe größerer und methodisch validerer Studien, die ein positives Ergebnis der Widerspruchsregelung auf die Anzahl der Organtransplantationen zeigen. Hier wurden nicht nur fünf Länder einbezogen, sondern 13 bis 25. Es wurde verglichen zwischen Ländern mit und ohne Widerspruchsregelung. Der Beobachtungszeitraum betrug 5 bis 14 Jahre. In diesen Studien wurde die Organspenderate in Ländern nach Einführung der Widerspruchsregelung um 21 bis 76 Prozent gesteigert, die Transplantationsrate um 38 bis 83 Prozent. Sieht man sich also die gesamte Studienlage an, ohne einzelne Studien herauszupicken, so kommt man aus wissenschaftlicher Sicht zu dem Schluss, dass die große Mehrzahl der Daten für die Einführung der Widerspruchsregelung spricht und unseren Antrag klar unterstützt, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ist die Widerspruchsregelung für sich ganz alleine denn effektiv? Nein, aber das ist in der Medizin überhaupt nicht ungewöhnlich. Es gibt viele medizinische Konstellationen, die nur im Zusammenspiel mit anderen Maßnahmen wirken. Zum Beispiel hilft beim Herzinfarkt die alleinige Wiedereröffnung des Infarktgefäßes mit einem sogenannten Stent auch nicht. Nur mit Intensivbehandlung und entsprechender Medikation entfaltet sich die volle Wirkung. Das gilt analog auch für die Widerspruchsregelung. Im Zusammenspiel mit anderen Maßnahmen wie intensiver Aufklärung, Optimierung von Klinikstrukturen und einer guten Transplantationskoordination ist die Widerspruchsregelung effektiv. Sie ist der entscheidende Mosaikstein, der in unserem Land bei der Organtransplantation noch fehlt, liebe Kolleginnen und Kollegen. Und nur zur Klarstellung: Unser Gesetzentwurf fordert nicht die Organentnahme nach dem Herztod. Nein, unser Antrag hält am Hirntodkonzept fest. Gibt es neben den wissenschaftlichen Studien noch weitere Zahlen und Fakten, die für die Einführung der Widerspruchsregelung in Deutschland sprechen? Ja, natürlich: Die 14 Länder in Europa mit der höchsten Organspendequote haben alle die Widerspruchsregelung, alle 14 Topländer. Deutschland liegt hier nur auf dem beschämenden 22. Platz. Alle neun Nachbarländer Deutschlands haben sich für die Widerspruchsregelung entschieden, und die sind auch nicht alle gespalten. Alle sieben Länder, mit denen Deutschland über Eurotransplant verbunden ist, um grenzüberschreitend die Spenderorgane bestmöglich zu vermitteln, haben die Widerspruchsregelung. Und ausgerechnet Deutschland, das sich bisher als einziges Land in Eurotransplant der Widerspruchsregelung verweigert hat, ist Nettoimporteur von über 200 Spenderorganen pro Jahr aus Ländern, die alle die Widerspruchsregelung haben. Wir sollten daher unseren Partnerstaaten bei der Organspende konsequenterweise folgen. Als Arzt versichere ich Ihnen zusammen mit vielen meiner ärztlichen Kolleginnen und Kollegen: Die Daten sprechen klar für die Widerspruchsregelung. Unsere Patientinnen und Patienten in Deutschland warten dringend auf die Einführung der Widerspruchsregelung, sie zählen auf uns. Ich bitte Sie daher ganz herzlich um Ihre Unterstützung. Stimmen Sie für unseren Gesetzentwurf, stimmen Sie für die Widerspruchsregelung. Vielen Dank.

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