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Rede von Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Gesetzes zur Modernisierung des Designrechts

dip / rede 24.09.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 96. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 20: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung des Designrechts.

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Rede von Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Gesetzes zur Modernisierung des Designrechts „Wir haben ein Spenderorgan für Sie!“ Wie erlösend und befreiend muss diese Nachricht für jemanden sein, der auf ein lebensrettendes Spenderorgan wartet? So hoffnungsvoll diese Nachricht auch ist, so selten ist sie leider auch: Im letzten Jahr hat sie nur etwa jeden Achten auf der Warteliste für ein Spenderorgan erreicht, nur 985 von knapp 8 200 Menschen. Das ist zu wenig, und darin sind wir uns alle einig. Wie können wir die Chancen für die Menschen auf der Warteliste erhöhen, ein Spenderorgan zu erhalten? Soll jeder Mensch, der zu Lebzeiten nicht aktiv widersprochen hat, im Falle eines Hirntods automatisch zum Organspender werden? Im Januar 2020 haben wir das letzte Mal über diese Frage diskutiert. Meine Antwort damals: Nein. Auch die Mehrheit im Bundestag hat die Widerspruchslösung abgelehnt. Heute komme ich zu einem anderen Schluss. Ich unterstütze die Widerspruchslösung. Die letzten Jahre haben gezeigt: Mehr Informationen, mehr Aufklärung, mehr Möglichkeiten, sich als Organspender verzeichnen zu lassen – all diese Maßnahmen, die wir im Januar 2020 beschlossen haben, sie haben alle nicht gereicht, um die Zahl der Organspender wirklich zu erhöhen. Auch wenn ich selbst schon bekennender Organspender bin: Kein einziges Mal wurde ich in den letzten Jahren von meinem Hausarzt oder bei Behördengängen auf die Organspende angesprochen. Sie etwa? Auch mit der Widerspruchslösung bleibt die Organspende freiwillig. Jeder Mensch hat das Recht, Nein zu sagen. Und ist jemand eingeschränkt fähig, eine Entscheidung zu treffen, wird verhindert, dass Organe ungewollt gespendet werden. Insgesamt bildet die Widerspruchslösung die Mehrheiten in der Bevölkerung besser ab: Mehr als 85 Prozent stehen einer Organspende positiv gegenüber. Aber nur ein kleiner Bruchteil dieser Menschen hat seine Bereitschaft zur Organspende dokumentiert. Das kann ich verstehen. Niemand setzt sich gerne mit dem eigenen Tod auseinander. Und genau hier liegt der Knackpunkt: Das Recht des einen, sich mit dem eigenen Tod nicht auseinandersetzen zu müssen, wird aktuell zur Pflicht der Familie, sich genau damit zu beschäftigen. Ohne dokumentierten Willen der hirntoten Person entscheidet aktuell die Familie, ob die Organe gespendet werden sollen – und das in einer Zeit des Schocks über den Tod eines geliebten Menschen, in einer Zeit voller Trauer, womöglich sogar voller existenzieller Sorgen, und das Ganze auch noch unter Zeitdruck. Die unerträgliche Bürde, so eine Entscheidung in einer emotionalen Ausnahmesituation zu treffen, möchte ich den Angehörigen nehmen. Mehr als drei Viertel derjenigen, die ihren Willen dokumentiert haben, stimmen einer Organspende zu. Treffen die Angehörigen die Entscheidung, stimmen mehr als drei Viertel dagegen. Diese Zahlen zeigen nicht nur, wie belastend so eine Entscheidung für die Familie ist. Sie zeigen auch: Wenn die Angehörigen den Willen ihres verstorbenen Familienmitglieds nicht kennen, entscheiden sie sich im Zweifel gegen die Organspende – auch wenn sie das später nicht selten bereuen und mit Gewissensbissen kämpfen. Die Organspende bleibt ein ethisches Dilemma. Auch die Widerspruchslösung ist kein Allheilmittel. Sie ist auch keine Garantie, dass alle Menschen auf der Warteliste ein lebensrettendes Organ erhalten. Wir haben noch nicht einmal die Sicherheit, dass die Anzahl der Transplantationen wirklich zunimmt. Die Widerspruchslösung nimmt aber den Angehörigen eine ungeheure Last von den Schultern und ist ein wichtiges Signal für alle Menschen auf der Warteliste: Wir tun alles dafür, dass ihr zumindest eine Chance auf die erlösende Nachricht bekommt: „Wir haben ein Spenderorgan für Sie!“ Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Stefan Seidler (fraktionslos) zu der namentlichen Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Karoline Otte, Julia Schneider, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Menschen vor Klimafolgen schützen – Jetzt Gemeinschaftsaufgabe „Klimaanpassung und Naturschutz“ im Grundgesetz verankern Als Abgeordneter des SSW unterstütze ich grundsätzlich das Anliegen zur Aufnahme einer Gemeinschaftsaufgabe „Klimaanpassung und Naturschutz“ ins Grundgesetz. Es braucht eine langfristige Perspektive und Verpflichtung für Bund und Länder zur Erarbeitung und Umsetzung von Konzepten, Strategien sowie verlässlichen Finanzierung, um den absehbar verheerenden Konsequenzen des Klimawandels vorzubeugen und sie abzumildern. Aus norddeutscher Perspektive halte ich es dabei für zwingend notwendig, in der Ausgestaltung auch den Fokus auf Maßnahmen zum Küstenschutz und zum Schutz vor Sturmfluten zu legen. Das ist mit dem vorliegenden Antrag leider nicht gegeben. Aus diesen Gründen werde ich mich bei der Abstimmung enthalten. Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung – des Antrags der Abgeordneten Hanna Steinmüller, Ayse Asar, Dr. Anja Reinalter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Endlich raus aus dem Elternhaus – Junge Menschen auf dem Wohnungsmarkt unterstützen – des Antrags der Abgeordneten Ayse Asar, Dr. Andrea Lübcke, Claudia Müller, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Studium und Lehre für die Zukunft weiterentwickeln –Individuell, lebensbegleitend und innovativ – des Antrags der Abgeordneten Dr. Anja Reinalter, Misbah Khan, Denise Loop, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Von der Werkhalle bis zur Pflegestation – Die berufliche Bildung als Rückgrat unserer Gesellschaft stärken

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