Rede von Karl-Josef Laumann, Minister (Nordrhein-Westfalen) – Vierten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Einführung einer Widerspruchsregelung
Teil von Protokoll der 96. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 9a bis 9c: Erste Beratung des von den Abgeordneten Sabine Dittmar, Gitta Connemann, Dr. Armin Grau und weiteren Abgeordneten eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes .
Das Protokoll 21/96 liegt bei DIP nur als Vorabfassung vor: Der Text endet vor dem Schluss der Sitzung, zu Protokoll gegebene Reden fehlen in polradar (der endgültige Bericht war für den 29.09.2026 angekündigt). Vollständig im Plenarprotokoll (PDF) ↗.
Text
Rede von Karl-Josef Laumann, Minister (Nordrhein-Westfalen) – Vierten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Einführung einer Widerspruchsregelung
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Abgeordnete des Deutschen Bundestages! Der Bundesrat hat am 26. September 2025 die Bundesratsinitiative zur Einführung der Widerspruchslösung erneut mit großer Mehrheit angenommen. Das ist auch der Grund, warum ich heute als Berichterstatter des Bundesrates hier bin.
Natürlich freue ich mich darüber, dass es eine große Gruppe von Abgeordneten dieses Hohen Hauses gibt, die die Widerspruchslösung für richtig hält. Es gibt auch einen anderen Antrag. Aber was wir im Bundesrat eigentlich erreichen wollten, war – und das ist jetzt Realität –, dass sich der Deutsche Bundestag auch in dieser Wahlperiode mit dem Thema der Organspende befasst und die rechtlichen Grundlagen mit den Erkenntnissen, die wir heute haben, noch einmal neu bewertet. Ich finde, es war das große Anliegen der Länder, dass der Bundestag sich in dieser Wahlperiode mit diesem Thema beschäftigt.
Ich glaube, dass die Zahlen Ihnen allen bekannt sind, und ich will sie, weil es zu viel Zeit kostet, jetzt gar nicht alle aufzählen. Aber wir haben im letzten Jahr ganze 985 Menschen gehabt, bei denen es am Ende zu einer Organentnahme gekommen ist. Allein in den letzten zwölf Monaten sind über 4 800 Menschen auf den Wartelisten dazugekommen. Und wahr ist auch, dass über 600 Menschen verstorben sind, weil wir kein Spendeorgan hatten. Das ist auch die Wahrheit. Deswegen komme ich als jemand, der schon ziemlich lange Gesundheitsminister in einem großen Bundesland ist, zu dem Ergebnis, dass das Problem einfach so ist: Wir haben viel zu wenig Organe. Ich gebe zu: Strukturen können immer besser werden. Es spielt auch immer eine Rolle, wie man die Sterbeverläufe, die überhaupt für eine Organtransplantation infrage kommen, identifiziert.
Meine Meinung ist, dass wir in den letzten Jahren zu Recht sehr vorsichtig damit waren, das System zu verändern. Wir haben in jeder Debatte, die wir in der letzten Wahlperiode im Deutschen Bundestag zu diesem Thema hatten, wieder neue Ideen hinzugefügt, wie wir denn noch besser aufklären können, wie wir dazu kommen, dass mehr Menschen ihren Willen zur Organentnahme dokumentieren. Wenn man ehrlich ist, hat all das wenig dazu geführt, dass die Dokumentationszahlen in der Bevölkerung größer geworden sind.
Wir sind nicht vorangekommen.
Unser Dilemma ist doch, dass einfach zu wenig Menschen dokumentiert haben, wie sie es denn für sich möchten für den Fall der Fälle. Da muss ich Ihnen ehrlich sagen, dass ich ganz klar der Meinung bin, dass man einem erwachsenen Menschen zumuten kann, die Antwort auf die Frage zu dokumentieren, wie er zur Organspende steht.
Um nicht mehr und um nicht weniger geht es.
Es ist doch vollkommen okay, wenn man Nein sagt, genauso wie es okay ist – ich habe schon sehr viele Jahre einen Spendeausweis –, wenn man dazu Ja sagt. Aber was ich auf gar keinen Fall möchte – und das muss man doch auch verstehen –, ist, dass in einer Situation, wo ein Mensch in einem Sterbeprozess ist, man es darauf ankommen lässt, dass es andere für einen entscheiden. Das finde ich nicht okay, und deswegen bin ich der Meinung: Es ist jedem erwachsenen Menschen zuzumuten, das zu entscheiden. Und wenn er sich mit 20 Jahren dafür entscheidet und mit 40 Jahren denkt, ein Nein wäre besser, dann kann man die Entscheidung, solange man lebt, natürlich auch wieder verändern. Aber im Grunde genommen heißt die Widerspruchslösung: Man muss es entscheiden. – Und das halte ich für zumutbar.
Ich wünsche, dass wir diese Debatte mit großem Respekt führen. Aber vielleicht sollte man, wenn man selber gerne ein Organ hätte, daran denken: Solidarität ist keine Einbahnstraße.
Relationen
- part_of → Protokoll der 96. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages
- part_of_vorgang → Freiwilligkeit der Organspende sichern - Aufklärungs- und Registrierungspotenziale heben
- part_of_vorgang → ... Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes und Einführung der Widerspruchslösung
- part_of_vorgang → Viertes Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Einführung einer Widerspruchsregelung