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Rede von Dr. Georg Kippels (Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Gesundheit) – Fragestunde

dip / rede 10.06.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 82. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 2: Fragestunde.

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Text

Rede von Dr. Georg Kippels (Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Gesundheit) – Fragestunde Nein, der Prozess der Einordnung in die verschiedenen Grade ist ja ein dynamischer. In vielen Fällen verschlechtert sich die Situation. Im Rahmen der jetzigen gesetzlichen Veränderungen würde eine Neueinstufung in einen höheren Pflegegrad nach den neuen Parametern erfolgen. Aber die Bewertung des vorhandenen Pflegegrades wird in keiner Weise angetastet. Das heißt, es geht immer nur um die Fragestellung: Gibt es Veränderungen? Und im Rahmen dieser Veränderungen wird dann die neue Gesetzeslage zurate gezogen. Die Veränderung, die Sie zu Beginn Ihrer Frage angesprochen haben, nämlich dass es möglicherweise zu einer Reduzierung um 12 Prozent kommen könnte, bezieht sich auf die Situation, wenn jetzt der Begutachtungsprozess bei den zu Prüfenden begonnen wird. Das heißt, für alle Neufälle werden dann vermutlich die Regularien herangezogen, die seinerzeit bei der Bewertung vorlagen, aber damals nicht angewendet worden sind.

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