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Rede von Dr. Georg Kippels (Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Gesundheit) – Fragestunde

dip / rede 10.06.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 82. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 2: Fragestunde.

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Text

Rede von Dr. Georg Kippels (Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Gesundheit) – Fragestunde Verehrter Herr Kollege Peterka, die Frage ist eigentlich relativ einfach zu beantworten. In der beabsichtigten Regelung ist vorgesehen, dass es einen Bestandsschutz für die bereits beschiedenen Pflegebedürftigen gibt. Also: Liegt ein entsprechender Bewilligungsbescheid des Pflegegrades 2 oder 3 vor, behält er so lange seine Wirksamkeit, bis es entweder zu einer Befundverbesserung kommt oder aber sich aus anderen Gründen eine Veränderung in der Bewertung ergibt. Auf die Veränderung der Bewertungsparameter bzw. der Werkzeuge wird auf jeden Fall keine Veränderung in der Einordnung in den Graden folgen.

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