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Frage von Michael Kellner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/6245)

dip / rede 10.06.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 82. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Michael Kellner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/6245) Wie bewertet die Bundesregierung die nach meiner Auffassung drohende Belastung kleiner Gewerbetreibender, wenn diese durch das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz 100 Prozent der Kosten der Biotreppe sowie 100 Prozent der Netzentgelte tragen werden müssen, während für die Aufteilung der CO2-Kosten die allgemeinen Regelungen des CO2-Kostenaufteilungsgesetzes gelten, und sieht die Bundesregierung gesetzgeberischen Handlungsbedarf, um Gewerbemietende besser zu schützen? Antwort der Parl. Staatssekretärin Gitta Connemann: Die im Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes vorgesehenen besonderen Regelungen zur Verteilung von Betriebskosten zwischen Mieter und Vermieter bei Einbau und Betrieb bestimmter Heizungsanlagen setzen die aufgrund der Verständigung zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz vom 24. Februar 2026 von der Koalition erzielte Einigung über Regelungen zum Mieterschutz um. Gegenstand dieser Einigung sind Mietverhältnisse über Wohnraum. Die Bundesregierung beobachtet gesetzgeberischen Handlungsbedarf fortlaufend.

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