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Schriftliche Frage 143 von Hanna Steinmüller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung zu der Frage der Möglichkeit eines Heizkostendeckels im Mietrecht, wie er vom Verbändebü…

dip / schriftliche_frage 10.04.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

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Schriftliche Frage 143 von Hanna Steinmüller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung zu der Frage der Möglichkeit eines Heizkostendeckels im Mietrecht, wie er vom Verbändebü… Frage 143 (Hanna Steinmüller, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung zu der Frage der Möglichkeit eines Heizkostendeckels im Mietrecht, wie er vom Verbändebündnis des Deutschen Mieterbundes und dem Verbraucherzentrale Bundesverband vorgeschlagen wurde, gebildet (https://mieterbund.de/aktuell es/meldungen/verbaendevorschlag-fuer-mietersch utz-im-gebaeudemodernisierungsgesetz/), und wenn ja, wie lautet diese, und plant die Bundesregierung Maßnahmen, um möglichst sicherzustellen, dass Mieterinnen und Mieter nicht einseitig die steigenden Heizkosten tragen müssen, obwohl sie keinen Einfluss auf die Wahl oder Umstellung der Heizsysteme haben, und wenn ja, welche sind dies konkret? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Frank Schwabe vom 7. April 2026: Die am 24. Februar 2026 von der Regierungskoalition vorgelegten Eckpunkte werden im Gebäudemodernisierungsgesetz und in weiteren Gesetzen umgesetzt. Die Eckpunkte beinhalten die ausdrückliche Festlegung, dass es zum Schutz der Mieterinnen und Mieter vor überhöhten Nebenkosten durch den Neueinbau unwirtschaftlicher Heizungen einer Regelung bedarf. Diese Festlegung wird der Gesetzentwurf der Bundesregierung berücksichtigen. Die Arbeiten am Gesetzentwurf und den neuen Regelungen laufen. Insofern können zum gegenwärtigen Stand keine Angaben zu genauen Inhalten der anstehenden gesetzlichen Änderungen gemacht werden.

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