Frage von Michael Kellner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5932)
Teil von Protokoll der 79. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Michael Kellner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5932)
Entsteht durch die ersatzlose Streichung des § 72 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), insbesondere des bisherigen § 72 Absatz 4 GEG, nach Ansicht der Bundesregierung ein Risiko, dass dieses Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht scheitert (vergleiche Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichtes vom 24. März 2021)?
Antwort der Parl. Staatssekretärin Gitta Connemann:
Das Bundeskabinett hat am 13. Mai 2026 das Gebäudemodernisierungsgesetz auf den Weg gebracht. Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf sorgfältig geprüft. Nach Auffassung der Bundesregierung ist der Gesetzentwurf verfassungsrechtskonform.
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