Frage von Lisa Badum (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/4849)
Teil von Protokoll der 67. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Lisa Badum (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/4849)
Plant die Bundesregierung Maßnahmen im Rahmen des Klimaschutzprogramms, um die laut einer Studie entstehenden Mehremissionen des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes zu kompensieren (www.oeko.de/publikation/auswirkungen-der-eckpunkte-zum-neuen-gebaeudemodg-auf-die-klimaziele/), weitere Einsparungen zu erzielen und gleichzeitig eine sozial gerechte energetische Modernisierung für Mieterinnen und Eigentümer zu gewährleisten, und, wenn ja, welche?
Antwort der Parl. Staatssekretärin Gitta Connemann:
Die am 24. Februar 2026 von der Koalition vorgelegten Eckpunkte werden im Gebäudemodernisierungsgesetz und in weiteren Gesetzen umgesetzt. Eine Abschätzung der Treibhausgasminderungswirkung des Gebäudemodernisierungsgesetzes kann erst nach Konkretisierung durch die gesetzlichen Regelungen erfolgen. Die Eckpunkte beinhalten die ausdrückliche Festlegung, dass es zum Schutz der Mieterinnen und Mieter vor überhöhten Nebenkosten durch den Neueinbau unwirtschaftlicher Heizungen einer Regelung bedarf. Diese Festlegung wird der Gesetzentwurf der Bundesregierung berücksichtigen. Die Arbeiten am Gesetzentwurf und an den neuen Regelungen laufen. Insofern können zum gegenwärtigen Stand keine Angaben zu genauen Inhalten der anstehenden gesetzlichen Änderungen gemacht werden.
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