Frage von Swantje Henrike Michaelsen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5419)
Teil von Protokoll der 73. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Swantje Henrike Michaelsen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5419)
Welche Bewertung nimmt das Bundesumweltministerium bei der Einführung von E20 an Tankstellen sowohl in Bezug auf die Zusammensetzung konventioneller und fortschrittlicher Biokraftstoffe als auch auf den prognostizierten Flächenverbrauch für den erhöhten Mehrbedarf an Biokraftstoffen vor?
Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter:
Für eine Kraftstoffsorte E20 existiert bislang keine technische Norm. Auch stehen Vorgaben der europäischen Kraftstoffqualitätsrichtlinie der Einführung einer Kraftstoffsorte mit mehr als zehn Prozent Ethanol entgegen.
Unabhängig davon entsteht durch die Einführung einer neuen Kraftstoffsorte kein Mehrbedarf an Biokraftstoffen oder Änderungen an deren Zusammensetzung. Beides wird allein durch die Vorgaben der Treibhausgasminderungsquote des Bundesimmissionsschutzgesetzes bestimmt.
Relationen
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