Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2025 und zu den Projektionsdaten 2026 - Prüfung und Bewertung der Emissionsdaten sowie der Projektionsdaten
Text
Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2025 und zu den Projektionsdaten 2026 - Prüfung und Bewertung der Emissionsdaten sowie der Projektionsdaten
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6175
21. Wahlperiode 18.05.2026
Unterrichtung
durch den Expertenrat für Klimafragen
Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für
das Jahr 2025 und zu den Projektionsdaten 2026 – Prüfung und
Bewertung der Emissionsdaten sowie der Projektionsdaten
Zugeleitet mit Schreiben des Expertenrates für Klimafragen vom 15. Mai 2026 gemäß § 12 Absatz 1 des Bundes-
Klimaschutzgesetzes.
Impressum
Geschäftsstelle Expertenrat für Klimafragen (ERK)
Seydelstr. 15, 10117 Berlin
Tel.: +49 30 8903 5500
info@expertenrat-klima.de
www.expertenrat-klima.de
Übermittelt am 15.05.2026 | Version vom 15.06.2026
Die Veröffentlichungen des ERK sind unter www.expertenrat-klima.de kostenlos verfügbar.
Zur sprachlichen Gleichbehandlung: Als Mittel der sprachlichen Darstellung aller sozialen Geschlechter und
Geschlechtsidentitäten wird in diesem Gutachten bei allen Bezeichnungen, die auf Personen bezogen sind,
eine genderneutrale Bezeichnung oder der Genderstern (z. B. Wissenschaftler*innen) verwendet.
Zitierweise für diese Publikation: Expertenrat für Klimafragen (2026): Prüfbericht zur Berechnung der
deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2025 und zu den Projektionsdaten 2026. Prüfung
und Bewertung der Emissionsdaten sowie der Projektionsdaten gemäß § 12 Abs. 1 Bundes-
Klimaschutzgesetz. Online verfügbar unter: https://www.expertenrat-klima.de.
© Expertenrat für Klimafragen
Die Vervielfältigung und Verbreitung originären Text- und Bildmaterials des ERK ist, auch auszugsweise, mit
Quellenangabe für nicht-kommerzielle Zwecke gestattet. Text- und Bildmaterial aus Quellen Dritter
unterliegt den urheberrechtlichen Bedingungen der jeweiligen Quellen.
Drucksache 21/6175 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – II –
Expertenrat für Klimafragen
Dr. Barbara Schlomann (Vorsitzende)
Prof. Dr. Marc Oliver Bettzüge (stellvertretender Vorsitzender)
Prof. Dr. Dr. Tanja Kneiske
Prof. Dr. Allister Loder
Prof. Dr. Julia Pongratz
Die Ratsmitglieder bedanken sich für die sachkundige und engagierte Unterstützung durch die
Mitarbeitenden des wissenschaftlichen Stabs und der Geschäftsstelle.
Wissenschaftlicher Stab
Simon Schnier (Projektleitung) • Dr. Franziska Schulz (Projektleitung) • Sophie Bentele • Juliette Brèche •
Iska Brunzema • Dr. Audrey Dobbins • Anna Katharina Eberhardt • Nicolai Hans • Tim Jäger • Felix Kleff •
Dr. Katrin Kohnert (Co-Leitung der Geschäftsstelle) • Dr. Ulrich Kreidenweis • Leon Langerhans • Lion Pfeil •
Martin Schlett • Dr. Maja Schneider • Niels Sommer
Geschäftsstelle
Bettina Dames • Cynthia Schmitt (Co-Leitung der Geschäftsstelle)
Im Laufe der Erarbeitung dieses Berichts haben der Expertenrat für Klimafragen und der wissenschaftliche
Stab zudem mit vielen Wissenschaftler*innen sowie Mitarbeitenden unterschiedlicher Institutionen
zusammengearbeitet:
Marion Dreher (UBA), Dirk Günther (UBA), Katja Purr (UBA), Timo Köhler (UBA), weitere Mitarbeitende des
Umweltbundesamts, Mitglieder des Forschungskonsortiums und des Thünen-Instituts für die Erstellung der
Projektionsdaten, Yvonne Abraham (BAFA), Tina Baten (AGEB), Robin Blömer (Fraunhofer ISI), Hans Georg
Buttermann (AGEB), Dr. Nicole Holzheu (BAFA), Thomas Nieder (AGEB), Dr. Niklas Reinfandt (Fraunhofer ISI).
Der Expertenrat für Klimafragen dankt für die wertvolle Zusammenarbeit.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6175– III –
Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2025 und zu den
Projektionsdaten 2026
1
Inhaltsverzeichnis
Zusammenfassung (Key Messages) .................................................................................................................................. 15
1 Auftrag und Herangehensweise ................................................................................................................................ 27
Abschnitt A: Prüfung der Emissionsdaten ....................................................................................................................... 31
2 Datengrundlage ............................................................................................................................................................. 31
3 Die Nationale Berichterstattung der Treibhausgasemissionen ......................................................................... 32
4 Prüfung ............................................................................................................................................................................ 36
4.1 Weitere Änderungen in der Berechnungsmethode des Umweltbundesamts bei der
Berechnung der Emissionsdaten 2025 ....................................................................................................... 36
4.2 Stichprobenprüfung: Frühschätzung der Energiebilanz .......................................................................... 38
5 Gütebetrachtung ........................................................................................................................................................... 42
5.1 Allgemeine Überlegungen ............................................................................................................................... 42
5.2 Korrekturbedarfe .............................................................................................................................................. 42
5.2.1 Mehrjähriger Vergleich historischer Korrekturbedarfe ................................................................ 43
5.2.2 Nachträglicher Korrekturbedarf für das Berichtsjahr 2024 ........................................................ 45
5.3 Unsicherheitsangaben des Umweltbundesamtes zur Berechnung der Emissionsdaten für
das Jahr 2025 ..................................................................................................................................................... 46
5.4 Einordnung und Vergleich von Unsicherheiten und Korrekturbedarfen ............................................ 47
6 Feststellung zu den Emissionsdaten für das Jahr 2025 ....................................................................................... 49
6.1 Entwicklung der THG-Emissionen für das Berichtsjahr 2025 ................................................................. 49
6.2 Feststellung zu der Berechnung der angepassten Jahresemissionsgesamtmengen bis zum
Jahr 2030 durch das Umweltbundesamt .................................................................................................... 53
6.3 Feststellung zur Entwicklung der THG-Emissionen für das Berichtsjahr 2025 .................................. 54
6.4 Einhaltung der Ziele der Europäischen Lastenteilung in den Jahren 2021 bis 2024 ........................ 56
Abschnitt B, Teil I: Prüfung der Projektionsdaten .......................................................................................................... 57
7 Anforderungen und Prüfschema .............................................................................................................................. 57
8 Datengrundlage ............................................................................................................................................................. 62
9 Darstellung und Einordnung der projizierten THG-Emissionen (ohne LULUCF) für den Zeitraum
von 2021 bis 2030 ........................................................................................................................................................ 64
9.1 Mit-Maßnahmen-Szenario (MMS) ................................................................................................................. 64
9.2 Sensitivitätsanalysen ........................................................................................................................................ 68
10 Einordnung des methodischen Vorgehens und der getroffenen Annahmen ............................................... 74
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6175– 1 –
2 Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2025 und zu den
Projektionsdaten 2026
10.1 Sektorenübergreifende Betrachtung ........................................................................................................... 74
10.1.1 Modellverbund ....................................................................................................................................... 74
10.1.2 Sektorenübergreifende Rahmendaten ............................................................................................ 77
10.2 Industrie .............................................................................................................................................................. 87
10.3 Gebäude .............................................................................................................................................................. 95
10.4 Verkehr .............................................................................................................................................................. 106
10.5 Landwirtschaft ................................................................................................................................................. 115
10.6 Abfallwirtschaft und Sonstiges ..................................................................................................................... 123
10.7 Energiewirtschaft ............................................................................................................................................. 125
11 Experteneinschätzung und Feststellung zur Zielerreichung ............................................................................ 141
Abschnitt B, Teil II: Weiterführende Betrachtungen .................................................................................................... 145
12 Einhaltung weiterer Klimaschutzziele gemäß Projektionsdaten 2026 ........................................................... 145
12.1 Einhaltung der Klimaschutzziele (ohne LULUCF) bis 2040 (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 KSG) .......... 146
12.2 Beitrag des Sektors LULUCF und Zieleinhaltung (§ 3a Abs. 1 KSG) .................................................... 155
12.3 Treibhausgasneutralität unter Berücksichtigung der Entwicklung von LULUCF (§ 3 Abs. 2
KSG) ................................................................................................................................................................. 161
12.4 Klimaschutzpolitischer Handlungsbedarf nach Prüfung der Projektionsdaten ............................... 163
13 Einordnung der Einhaltung der Klimaschutzziele unter Berücksichtigung des
Klimaschutzprogramms 2026 .................................................................................................................................. 167
13.1 Bewertung der THG-Minderungswirkung ................................................................................................. 168
13.2 Einordung der Feststellung zur Zielerreichung im Budget über den Zeitraum von 2021 bis
2030 und der ESR-Ziele bis zum Jahr 2030 .............................................................................................. 174
13.3 Auswirkung auf Zielerreichung weiterer Klimaschutzziele .................................................................... 175
13.3.1 Sektoren Nr. 1-6 aus Anlage 1 KSG (alle Sektoren außer LULUCF) ......................................... 175
13.3.2 LULUCF .................................................................................................................................................. 176
13.4 Fazit zum Klimaschutzprogramm 2026 und Ausblick ............................................................................ 176
14 Anhang .......................................................................................................................................................................... 178
A.1 Datengrundlage der Emissionsberichtserstattung ............................................................................................. 178
A.2 Güte................................................................................................................................................................................ 188
A.3 Prüftabellen Projektionsdaten 2026 ...................................................................................................................... 189
A.3.1 Sektorenübergreifende Rahmendaten ...................................................................................................... 189
A.3.2 Industrie ............................................................................................................................................................ 194
Drucksache 21/6175 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 2 –
Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2025 und zu den
Projektionsdaten 2026
3
A.3.3 Gebäude ............................................................................................................................................................ 200
A.3.4 Verkehr .............................................................................................................................................................. 204
A.3.5 Landwirtschaft ................................................................................................................................................. 207
A.3.6 Energiewirtschaft ............................................................................................................................................. 209
A.3.7 LULUCF .............................................................................................................................................................. 218
A.4 Entwicklung ausgewählter Indikatoren (ex-post und ex-ante) ......................................................................... 219
A.4.1 Sektorenübergreifend .................................................................................................................................... 219
A.4.2 Industrie ............................................................................................................................................................ 222
A.4.3 Verkehr .............................................................................................................................................................. 224
A.4.4 Landwirtschaft ................................................................................................................................................. 225
A.4.5 Energiewirtschaft ............................................................................................................................................. 228
A.5 Prüftabellen zu elf ausgewählten Maßnahmen des Klimaschutzprogramms 2026 ................................... 232
15 Literaturverzeichnis .................................................................................................................................................... 244
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6175– 3 –
4 Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2025 und zu den
Projektionsdaten 2026
Abbildungen
Abbildung Z 1: Über- und Unterschreitungen der Summe der Jahresemissions(gesamt)mengen im
Zeitraum von 2021 bis 2030 gemäß den historischen Emissionsdaten (2021-2025)
und den Projektionsdaten (2026-2030) nach Sektoren und in Summe (ohne LULUCF) ..... 18
Abbildung Z 2: Ergebnis der Einschätzung des Expertenrats des THG-Emissionspfads der
Projektionsdaten 2026 gegenüber einem 50/50-Emissionspfad auf einer Likert-Skala ...... 20
Abbildung Z 3: Entwicklung der THG-Emissionen (ohne LULUCF) im Zeitraum 2021 bis 2050 gemäß
Emissionsdaten und Projektionsdaten 2026 im Vergleich zu den
Jahresemissionsgesamtmengen ........................................................................................................ 22
Abbildung 1: Zeitliche Abfolge der Emissions- und Projektionsdatenprüfung entsprechend Bundes-
Klimaschutzgesetz ................................................................................................................................. 29
Abbildung 2: Nomenklatur der CRT-Kategorien nach Sektoren des Bundes-Klimaschutzgesetzes .......... 33
Abbildung 3: Schematische Darstellung von der zeitlichen Aufeinanderfolge diverser
Veröffentlichungen ............................................................................................................................... 43
Abbildung 4: Absolute und relative Korrektur der Emissionsdaten zwischen der Berechnung der
Treibhausgasemissionsdaten (BJ+1) und dem nachfolgenden Treibhausgasinventar
(BJ+2) für das Berichtsjahr 2024 ........................................................................................................ 44
Abbildung 5: Beitrag der THG-Entwicklung der Sektoren für das Jahr 2025 gegenüber dem Jahr
2024.......................................................................................................................................................... 49
Abbildung 6: Abweichungen zu der Summe der Jahresemissions(gesamt)mengen im Zeitraum 2021
bis 2025 gemäß der Berechnung der deutschen Treibhausgas-Emissionen für das
Jahr 2025 nach Sektoren und in Summe (ohne LULUCF) ............................................................ 55
Abbildung 7: Abgrenzung zwischen Feststellung zur Zieleinhaltung und weiterer Einordnung der
Projektionsdaten 2026 ......................................................................................................................... 59
Abbildung 8: Beitrag der einzelnen Sektoren zur projizierten THG-Minderung zwischen den Jahren
2025 und 2030 gemäß den historischen Daten für das Jahr 2025 (Emissionsdaten)
und den Projektionsdaten 2026 für das Jahr 2030 ....................................................................... 65
Abbildung 9: Entwicklung der historischen und projizierten THG-Emissionen
(sektorenübergreifend) ........................................................................................................................ 66
Abbildung 10: Über- und Unterschreitungen der Summe der Jahresemissions(gesamt)mengen im
Zeitraum von 2021 bis 2030 gemäß den historischen Emissionsdaten (2021-2025)
und den Projektionsdaten (2026-2030) nach Sektoren und in Summe (ohne LULUCF) ..... 67
Abbildung 11: Unter- und Überschreitung der Ziele Deutschlands gemäß der Europäischen
Lastenteilung 2021 bis 2030 gemäß den Projektionsdaten 2026 ............................................. 68
Abbildung 12: Korridorrechnung in der Industrie .................................................................................................... 72
Abbildung 13: Abweichungen der Emissionen in den Korridoren in der Industrie .......................................... 73
Drucksache 21/6175 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 4 –
Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2025 und zu den
Projektionsdaten 2026
5
Abbildung 14: Modellverbund der Projektionsdaten 2026 .................................................................................... 75
Abbildung 15: Vergleich des projizierten Wirtschaftswachstums der Projektionsdaten 2026 mit
aktuellen Projektionen ......................................................................................................................... 80
Abbildung 16: Vergleich des EU-ETS 1-Preispfads der Projektionsdaten 2026 mit aktuellen Future-
Preisen ..................................................................................................................................................... 82
Abbildung 17: Vergleich des ex-ante Großhandelsstrompreis der Projektionsdaten 2026 mit
aktuellen Future-Preisen sowie der Projektion der Mittelfristprognose 2025 ....................... 85
Abbildung 18: Entwicklung der historischen und projizierten THG-Emissionen im Sektor Industrie .......... 87
Abbildung 19: Darstellung des in den Projektionsdaten 2026 angenommenen Industriestrompreises
und der Bezuschussungen durch die Fördermaßnahmen Industriestrompreis und
Netzentgelte ........................................................................................................................................... 91
Abbildung 20: Entwicklung der historischen und projizierten THG-Emissionen im Sektor Gebäude ......... 95
Abbildung 21: Entwicklung der Energiekosten für Endkunden (Haushalte) ....................................................... 99
Abbildung 22: Entwicklung des historischen und projizierten Absatzes von Wärmepumpen .................... 101
Abbildung 23: Projizierte Entwicklung des Nettozubaus von Wärmenetzanschlüssen ................................ 102
Abbildung 24: THG-Minderungswirkung einzelner Instrumente ........................................................................ 103
Abbildung 25: Entwicklung der historischen und projizierten THG-Emissionen im Sektor Verkehr .......... 106
Abbildung 26: Veränderung der Personenverkehrsleistung nach Verkehrsträger gegenüber dem
Vorjahr ................................................................................................................................................... 110
Abbildung 27: Historische und projizierte BEV-Neuzulassungen bis 2030 ...................................................... 111
Abbildung 28: Entwicklung der historischen und projizierten THG-Emissionen im Sektor
Landwirtschaft...................................................................................................................................... 116
Abbildung 29: Historische und projizierte Entwicklung des Stickstoffdüngerabsatzes bzw. des
Stickstoffdüngereinsatzes ................................................................................................................. 118
Abbildung 30: Preise mineralischer Düngemittel ................................................................................................... 119
Abbildung 31: Historische und projizierte Entwicklung des Rinderbestands .................................................. 120
Abbildung 32: Historische und projizierte Entwicklung des Endenergieverbrauchs in der
Landwirtschaft...................................................................................................................................... 121
Abbildung 33: Entwicklung der historischen und projizierten THG-Emissionen im Sektor
Abfallwirtschaft und Sonstiges ......................................................................................................... 123
Abbildung 34: Entwicklung der historischen und projizierten THG-Emissionen im Sektor
Energiewirtschaft ................................................................................................................................. 125
Abbildung 35: Vergleich der Entwicklung des Gas-Kohle-Spreads basierend auf den Annahmen der
Projektionsdaten 2026 mit der Entwicklung des Gas-Kohle-Spreads basierend auf
aktualisierten Future-Preisen für Steinkohle, Erdgas und EU-ETS 1 Zertifikaten ................. 128
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6175– 5 –
6 Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2025 und zu den
Projektionsdaten 2026
Abbildung 36: Historische und projizierte Entwicklung des Nettozubaus und Rückbaus der Leistung
von Wind an Land sowie benötigter Nettozubau zur Erreichung der EEG-Zielsetzung ..... 130
Abbildung 37: Historische und projizierte Entwicklung des Nettozubaus der Leistung von Wind auf
See sowie benötigter Nettozubau zur Erreichung der EEG-Zielsetzung ................................ 131
Abbildung 38: Historische und projizierte Entwicklung des Nettozubaus und Rückbaus der Leistung
von PV sowie benötigter Nettozubau zur Erreichung der EEG-Zielsetzung .......................... 132
Abbildung 39: Historische und projizierte Entwicklung des Stromhandelssaldos ......................................... 138
Abbildung 40: Ergebnis der Einschätzung des Expertenrats des THG-Emissionspfads der
Projektionsdaten 2026 gegenüber einem 50/50-Emissionspfad auf einer Likert-Skala .... 141
Abbildung 41: Entwicklung der THG-Emissionen (ohne LULUCF) im Zeitraum 2021 bis 2050 gemäß
Emissionsdaten und Projektionsdaten 2026 im Vergleich zu den
Jahresemissionsgesamtmengen ...................................................................................................... 147
Abbildung 42: Die den Projektionen zugrunde liegenden Wasserstoffbedarfe in der Industrie ................ 149
Abbildung 43: CCS-Kosten für Abscheidung und Transport und Speicherung am Beispiel von Zement . 150
Abbildung 44: Entwicklung von CCS in der Industrie (ohne Transport und Speicherung) ........................... 151
Abbildung 45: Entwicklung der Fahrleistung fossiler Pkw pro Fahrzeug .......................................................... 152
Abbildung 46: Historische und projizierte THG-Emissionen im Sektor LULUCF aufgeteilt nach CRT-
Kategorien sowie politische Ziele des Bundes-Klimaschutzgesetzes und der LULUCF-
Verordnung ........................................................................................................................................... 156
Abbildung 47: Sensitivitäten der THG-Emissionen im Sektor LULUCF durch natürliche Störungen der
Waldbiomasse ...................................................................................................................................... 158
Abbildung A 1: Vergleich des Großhandelspreises für Erdgas der Projektionsdaten 2026 mit aktuellen
Future-Preisen …………………………………………………………………………………………………………………… 219
Abbildung A 2: Vergleich des Großhandelspreises für Steinkohle der Projektionsdaten 2026 mit
aktuellen Future-Preisen ................................................................................................................... 220
Abbildung A 3: Vergleich des Großhandelspreises für Rohöl der Projektionsdaten 2026 mit aktuellen
Future-Preisen ..................................................................................................................................... 221
Abbildung A 4: Produktionsmengen energieintensiver Güter .............................................................................. 222
Abbildung A 5: Elektrifizierungsgrade einzelner Branchen und gesamt ............................................................ 223
Abbildung A 6: Entwicklung des fossilen Pkw-Bestands in den Projektionsdaten 2026 ................................ 224
Abbildung A 7: Historische und projizierte Entwicklung der Wirtschaftsdüngerausbringung ...................... 225
Abbildung A 8: Historische und projizierte Entwicklung des Ökolandbaus ....................................................... 226
Abbildung A 9: Historische und projizierte Entwicklung des Milchkuhbestands ............................................. 226
Abbildung A 10: Historische und projizierte Entwicklung des Schweinebestands ............................................. 227
Drucksache 21/6175 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 6 –
Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2025 und zu den
Projektionsdaten 2026
7
Abbildung A 11: Entwicklung des Verhältnisses der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern
zum Bruttostromverbrauch und die projizierte Entwicklung in den Projektionsdaten
2026........................................................................................................................................................ 228
Abbildung A 12: Entwicklung der installierten Leistung von Braun- und Steinkohlekraftwerken in
Betrieb und die projizierte Entwicklung in den Projektionsdaten 2026 ................................. 229
Abbildung A 13: Entwicklung der installierten Leistung von Erdgaskraftwerken in Betrieb, die politische
Zielsetzung und die projizierte Entwicklung in den Projektionsdaten 2026 ......................... 230
Abbildung A 14: Historische und in den Projektionsdaten 2026 prognostizierte Abregelung von EE-
Anlagen .................................................................................................................................................. 231
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6175– 7 –
8 Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2025 und zu den
Projektionsdaten 2026
Tabellen
Tabelle Z 1: Zielerreichungen (grün) und Zielverfehlungen (rot) für den Zeitraum von 2021 bis
2045.......................................................................................................................................................... 23
Tabelle Z 2: Zielerreichungslücken laut Projektionsdaten 2026 für die Sektoren (ohne LULUCF)
und THG-Minderungswirkung des Klimaschutzprogramms 2026 laut Bundesregierung ... 25
Tabelle 1: Änderungen in der Methodik und Datengrundlage zu Berechnung der
Emissionsdaten 2025 gegenüber dem Vorjahr laut der AGEB und dem
Umweltbundesamt ............................................................................................................................... 34
Tabelle 2: Fünf größte absolute Abweichungen mit dazugehörigen relativen Abweichungen und
Emissionswerten zwischen der Frühschätzung der Energiebilanz und der endgültigen
Energiebilanz für die Jahre 2023 und 2024. ................................................................................... 40
Tabelle 3: Absolute und relative Korrektur zwischen den Emissionsdaten des Vorjahres (BJ+1)
und den Emissionsdaten (BJ+2) für das Berichtsjahr 2024 ......................................................... 45
Tabelle 4: Unsicherheiten der sektoralen und aggregierten Emissionsschätzungen 2025 nach
Angaben des Umweltbundesamtes .................................................................................................. 47
Tabelle 5: THG-Emissionen in der Europäischen Lastenteilung (ESR) für die Jahre 2021 bis 2024,
sowie die Zielwerte für Deutschland ................................................................................................ 56
Tabelle 6: Abweichungen der Ergebnisse der Sensitivitätsanalysen zu den Projektionsdaten
2026, kumuliert über den Zeitraum von 2026 bis 2030 .............................................................. 70
Tabelle 7: Parameter der Korridorrechnung ..................................................................................................... 71
Tabelle 8: Zusammenfassende Einordnung der sektorenübergreifenden Rahmendaten ..................... 86
Tabelle 9: Zusammenfassende Einordnung des Emissionspfades im Sektor Industrie ......................... 94
Tabelle 10: Zusammenfassende Einordnung des Emissionspfades im Sektor Gebäude ....................... 104
Tabelle 11: Zusammenfassende Einordnung des Emissionspfades im Sektor Verkehr ......................... 113
Tabelle 12: Zusammenfassende Einordnung des Emissionspfades im Sektor Landwirtschaft ............. 122
Tabelle 13: Zusammenfassende Einordnung des Emissionspfades im Sektor Energiewirtschaft ........ 139
Tabelle 14: Einhaltung der Ziele in den Jahren 2030 und 2040, sowie der Budgetziele für die
Zeiträume von 2021 bis 2030 und von 2031 bis 2040 gemäß MMS der
Projektionsdaten 2026 ....................................................................................................................... 148
Tabelle 15: THG-Emissionen und Zielerreichung in den Jahren 2045 und 2050 laut
Projektionsdaten 2026 und Projektionsdaten 2025 ................................................................... 162
Tabelle 16: Zielerreichungen (grün) und Zielverfehlungen (rot) für den Zeitraum von 2021 bis
2045........................................................................................................................................................ 163
Tabelle 17: Klimaschutzpolitischer Handlungsbedarf für die Bundesregierung aus Sicht des
Expertenrats ......................................................................................................................................... 165
Drucksache 21/6175 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 8 –
Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2025 und zu den
Projektionsdaten 2026
9
Tabelle 18: Zielerreichungslücken laut Projektionsdaten 2026 für die Sektoren (ohne LULUCF)
und THG-Minderungswirkung des Klimaschutzprogramms 2026 laut Bundesregierung . 168
Tabelle 19: Überblick über ausgewählte Maßnahmen des Klimaschutzprogramms 2026 nach
Angabe der Bundesregierung .......................................................................................................... 170
Tabelle 20: Zusammenfassende Einordung des Expertenrats ...................................................................... 173
Tabelle A 1: Übersicht der Datenquellen zur Berechnung der Emissionsdaten für das Jahr 2025
laut Umweltbundesamt ..................................................................................................................... 178
Tabelle A 2: Mehrjähriger Vergleich historischer Korrekturbedarfe .............................................................. 188
Tabelle A 3: Einschätzung der Annahmen zu zentralen sektorenübergreifenden Rahmendaten ......... 189
Tabelle A 4: Einordnung wesentlicher Annahmen und Ergebnisse der Projektionsdaten 2026 im
Sektor Industrie ................................................................................................................................... 194
Tabelle A 5: Einordnung wesentlicher Annahmen und Ergebnisse der Projektionsdaten 2026 im
Sektor Gebäude ................................................................................................................................... 200
Tabelle A 6: Einordnung wesentlicher Annahmen und Ergebnisse der Projektionsdaten 2026 im
Sektor Verkehr ..................................................................................................................................... 204
Tabelle A 7: Einordnung wesentlicher Annahmen und Ergebnisse der Projektionsdaten 2026 im
Sektor Landwirtschaft ........................................................................................................................ 207
Tabelle A 8: Einordnung wesentlicher Annahmen und Ergebnisse der Projektionsdaten 2026 im
Sektor Energiewirtschaft .................................................................................................................... 209
Tabelle A 9: Einordnung wesentlicher Annahmen und Ergebnisse der Projektionsdaten 2026 im
Sektor LULUCF (ohne Auswirkung auf die Feststellung in Kapitel 10.4) ................................. 218
Tabelle A 10: Neubau und Umrüstung der Erdgaskraftwerke (inkl. KWK) auf klimaneutrale
Brennstoffe, zum Beispiel Wasserstoff (EW 1).............................................................................. 232
Tabelle A 11: Fernwärmepaket zur Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien und
unvermeidbarer Abwärme in Wärmenetzen (insbesondere Aufstockung der
Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) (EW 5) ...................................................... 233
Tabelle A 12: Netz- und systemdienlicher Ausbau der erneuerbaren Energien mit zusätzlichen
Ausschreibungsmengen Wind an Land (EW 8) ............................................................................ 234
Tabelle A 13: Instrument Investition Dekarbonisierung der Industrie (Ind 9) ................................................ 235
Tabelle A 14: Umsetzung eines Aktionsplans Carbon Management (ACM) der Bundesregierung
(Ind 1) ..................................................................................................................................................... 236
Tabelle A 15: Stärkung der Kreislaufwirtschaft (Ind 11) ...................................................................................... 237
Tabelle A 16: Hochlauf der Elektrifizierung (Ind 12) ............................................................................................. 238
Tabelle A 17: Stärkung der Rahmenbedingungen für den heimischen Anbau von Eiweißpflanzen
und Förderung alternativer Proteinquellen (LW 9) ..................................................................... 239
Tabelle A 18: Maßnahmen zur Strompreissenkung (Geb 6) .............................................................................. 240
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6175– 9 –
10 Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2025 und zu den
Projektionsdaten 2026
Tabelle A 19: Langfristige Fortsetzung und Finanzierung des Deutschlandtickets (auch nach 2026)
durch Änderung des Regionalisierungsgesetzes (RegG) (V 20) ................................................ 242
Tabelle A 20: Umsetzung der RED III im Verkehrsbereich durch Weiterentwicklung der THG-Quote
(V 32)....................................................................................................................................................... 243
Drucksache 21/6175 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 10 –
Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2025 und zu den
Projektionsdaten 2026
11
Abkürzungen
ACM Aktionsplan Carbon Management
AGEB Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen
BECCS Bioenergie mit CO2-Abscheidung und -Speicherung
BEG Bundesförderung für effiziente Gebäude
BEHG Brennstoffemissionshandelsgesetz (Gesetz über einen nationalen Zertifikatehandel für
Brennstoffemissionen)
BEV Batterieelektische Pkw (Battery Electric Vehicle)
BEW Bundesförderung für effiziente Wärmenetze
BIP Bruttoinlandsprodukt
BJ Berichtsjahr
BMUKN Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
BMWE Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
BNetzA Bundesnetzagentur
BVE Berechnung der Vorjahresemissionsdaten
CAPEX Anschaffungs-/Kapitalkosten (Capital Expenditure)
CBAM CO2-Grenzausgleichssystem (Carbon Border Adjustment Mechanism)
CO2 Kohlenstoffdioxid
CCS CO2-Abscheidung und -Speicherung (Carbon Capture and Storage)
CCU CO2-Abscheidung und Nutzung (Carbon Capture and Utilization)
CO2-Äq. Kohlenstoffdioxid-Äquivalente
CRT Common Reporting Tables der Europäischen Klimaberichtserstattung
DACCS Direct Air Carbon Capture and Storage
EBZ Energiebilanzzeile
EE Erneuerbare Energieträger
EEG Erneuerbare-Energien-Gesetz
EEW Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft
EnFG Energiefinanzierungsgesetz
ENTSO-E European Network of Transmission System Operators for Electricity
ESR Europäische Lastenteilungsverordnung (Effort Sharing Regulation)
EU Europäische Union
EUA Europäisches Emissionszertifikat (European Union Allowance oder Carbon Credits)
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6175– 11 –
12 Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2025 und zu den
Projektionsdaten 2026
EU-ETS Europäisches Emissionshandelssystem/Handelssystem Emissionszertifikate (European
Emissions Trading System)
F-Gase fluorierte Treibhausgase
GEG Gebäudeenergiegesetz
GHD Gewerbe, Handel, Dienstleistung
GModG Gebäudemodernisierungsgesetz
GW Gigawatt
GWh Gigawattstunde
HPC Hochleistungsrechnen (High-performance computing)
IPCC Weltklimarat (Intergovernmental Panel on Climate Change)
KI Künstliche Intelligenz
KSG Bundes-Klimaschutzgesetz
KSpTG Kohlendioxid-Speicherung-und-Transport-Gesetz
kt Kilotonne
KTF Klima- und Transformationsfonds
KVBG Kohleverstromungsbeendigungsgesetz
kWh Kilowattstunde
KWK Kraft-Wärme-Kopplung
KWKG Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
Lkw Lastkraftwagen
LULUCF Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (Land Use, Land Use Change
and Forestry)
MIV Motorisierter Individualverkehr
MMS Mit-Maßnahmen-Szenario
Mt Megatonne
MWh Megawattstunde
N2O Lachgas
nEHS nationalen Emissionshandelssystem
NEP Netzentwicklungsplan
NF3 Stickstofftrifluorid
NID Nationales Inventardokument
OMS Ohne-Maßnahmen-Szenario
pkm Personenkilometer
Drucksache 21/6175 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 12 –
Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2025 und zu den
Projektionsdaten 2026
13
Pkw Personenkraftwagen
PV Photovoltaik
RegG Regionalisierungsgesetz
SF6 Schwefelhexafluorid
TCO Total Cost of Ownership
THG Treibhausgas
TYNDP Zehnjahresplan zur Netzentwicklung (Ten-Year Network Development Plan)
UBA Umweltbundesamt
UNFCCC Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (United Nations Framework Convention
on Climate Change)
VCI Verband der Chemischen Industrie e. V.
WEO World Energy Outlook
WPG Wärmeplanungsgesetz
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6175– 13 –
Zusammenfassung (Key Messages)
Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2025 und zu den
Projektionsdaten 2026
15
Zusammenfassung (Key Messages)
Am 14. März 2026 hat die Bundesregierung gemäß Bundes-Klimaschutzgesetz § 5 Abs. 1 KSG die
Emissionsdaten für 2025 und gemäß § 5a KSG die Projektionsdaten 2026 für den Zeitraum von 2026 bis
2050 vorgelegt. Gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 KSG sind diese Daten durch den Expertenrat für Klimafragen zu
prüfen und innerhalb von zwei Monaten zu bewerten. Das Ergebnis dieser Prüfung ist Gegenstand des
vorliegenden Berichts.
Abschnitt A: Prüfung der Emissionsdaten
Nach Prüfung der Daten sieht der Expertenrat für Klimafragen keinen Grund, von anderen Emissionswerten
auszugehen als den vom Umweltbundesamt berechneten. Laut Angabe des Umweltbundesamts betrugen
die deutschen THG-Emissionen im Jahr 2025 648,9 Mt CO2-Äq. ohne Landnutzung, Landnutzungsänderung
und Forstwirtschaft (LULUCF). Dieser Wert entspricht einem Rückgang von 0,1 %, sodass die THG-Emissionen
(ohne LULUCF) im Jahresvergleich nahezu konstant blieben. Der leichte Rückgang der Emissionen ergibt sich
aus dem Zusammenspiel gesunkener Emissionen vor allem in den Sektoren Industrie (-5,6 Mt CO2-Äq. bzw.
-3,8 %) und Energiewirtschaft (-0,6 Mt CO2-Äq. bzw. -0,3 %) und gestiegener Emissionen insbesondere in den
Sektoren Gebäude (+3,4 Mt CO2-Äq. bzw. +3,4 %) und Verkehr (+2,1 Mt CO2-Äq. bzw. +1,5 %). Der Sektor
LULUCF stellt nach den Berechnungen des Umweltbundesamts mit 26,9 Mt CO2-Äq. weiterhin, wenn auch
deutlich abgeschwächt, eine Nettoquelle von Treibhausgasemissionen dar (-31,0 Mt CO2-Äq. bzw. -53,6 %).
Änderungen in der Methodik konnten vom Expertenrat nachvollzogen, aber nicht in allen Einzelheiten
geprüft werden. Der Expertenrat behält sich zusätzliche Prüfungen der neuen Annahmen im Rahmen
des Prüfberichts 2027 vor.
Der Abgleich der Frühschätzung der Energiebilanz mit der endgültigen Energiebilanz für das Jahr 2024
zeigt übergreifend sowie für einzelne Energiebilanzzeilen und für einzelne Energieträger eine höhere
Güte im Vergleich zum Vorjahr. Dies gilt insbesondere für die disaggregierte Schätzung der
Wirtschaftszweige. Auf der vorhandenen, allerdings nur eingeschränkt aussagekräftigen
Vergleichsbasis für die Jahre 2022, 2023 und 2024 bewertet der Expertenrat die von der AGEB zur letztjährigen
Frühschätzung (Jahr 2024) vorgenommenen methodischen Anpassungen als sinnvoll.
Für den Sektor LULUCF gibt das Umweltbundesamt eine tiefgreifende Methodenänderung sowie die
Verwendung zahlreicher neuer Datenquellen an. Insbesondere wurden neue wissenschaftliche
Erkenntnisse zum Kohlenstoffeintrag in Waldböden nach Dürreereignissen wie in den Jahren 2018
bis 2020 berücksichtigt. Dadurch verringerten sich die rückwirkend ermittelten THG-Emissionen des
Waldes (CRT-Kategorie 4.A) zwischen der Berechnung der Emissionsdaten für das Jahr 2024 und der
Berechnung der Emissionsdaten für das Jahr 2025. So wurde diese CRT-Kategorie z.B. für das Jahr
2019 von einer THG-Quelle von 18,3 Mt CO2-Äq. zu einer THG-Senke von 13,9 Mt CO2-Äq. Die
Anpassungen wurden im Rahmen der Erstellung des Nationalen Inventardokuments, das nicht
Prüfgegenstand des Expertenrats ist, durchgeführt und umgesetzt. Der Expertenrat geht davon aus,
dass die Schätzung der THG-Emissionen im Sektor LULUCF durch die vorgenommenen Anpassungen
verbessert wurde, zumal diese den Vorgaben des UNFCCC entsprechen.
Weitere Änderungen betrafen wesentliche Annahmen zu Emissionsfaktoren im Braunkohlebergbau
und der industriellen Schwefelhexafluorid(SF6)-Produktion. Diese Änderungen wurden vom
Expertenrat einer ersten Prüfung unterzogen. Für die bei der SF6-Produktion vorgenommenen
Änderungen behält sich der Rat eine detaillierte Prüfung für das nächste Jahr vor.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6175– 15 –
Zusammenfassung (Key Messages)
16 Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2025 und zu den
Projektionsdaten 2026
Der Expertenrat für Klimafragen stellt fest, dass laut Angabe des Umweltbundesamts die THG-Emissionen in
Deutschland das in Anlage 2 KSG vorgegebene Budget zwischen den Jahren 2021 und 2025 um
106,7 Mt CO2-Äq. (3,0 %) unterschritten haben. Mit Blick auf das Budgetziel für die Jahre 2021 bis 2030 stellt
dieser Wert also einen Puffer für mögliche Zielüberschreitungen in den Folgejahren dar. Dieser Puffer ergibt
sich als Saldo aus entgegengesetzten Beiträgen der Sektoren Verkehr (Zielüberschreitung: +60,8 Mt CO2-Äq.)
und Gebäude (+23,0 Mt CO2-Äq.) auf der einen Seite und der Sektoren Energiewirtschaft
(Zielunterschreitung: -95,5 Mt CO2-Äq.), Industrie (-65,1 Mt CO2-Äq.), Landwirtschaft (-18,4 Mt CO2-Äq.) sowie
Abfallwirtschaft und Sonstiges (-11,6 Mt CO2-Äq.) auf der anderen Seite. Gegenüber dem Jahr 2024 ist der Puffer
damit um 6 Mt CO2-Äq. geringer geworden.
Die Ziele aus der europäischen Lastenteilungsverordnung (ESR) wurden allerdings im Jahr 2024 erstmals
verfehlt, nachdem sie in den Jahren von 2021 bis 2023 laut den berichteten Emissionsdaten eingehalten
worden waren. Besonders hohe Anteile an den unter die ESR fallenden THG-Emissionen entfallen auf die
Sektoren Gebäude und Verkehr. Die übrigen Sektoren tragen kaum zu den ESR-relevanten THG-Emissionen
bei, da ein Großteil der THG-Emissionen aus Industrie und Energiewirtschaft dem EU-ETS 1 zugeordnet ist.
Weil der Expertenrat Klärungsbedarf bezüglich der vom Umweltbundesamt berechneten angepassten
Jahresemissionsgesamtmengen für die Jahre 2025 bis 2030 sieht, nimmt er in diesem Prüfbericht keine
Feststellung zur Zielüber- oder –unterschreitung der angepassten Jahresemissionsgesamtmenge für das Jahr
2025 vor und empfiehlt dem Umweltbundesamt und der Bundesregierung, den Sachverhalt zu klären. Dafür
hat er in seinem diesjährigen Prüfbericht einige Anregungen gegeben.
Abschnitt B, Teil I: Prüfung der Projektionsdaten
Das in Bezug auf eine notwendige Nachsteuerung maßgebliche Ziel des Bundes-Klimaschutzgesetzes besagt,
dass das Gesamtbudget als Summe der Jahresemissionsgesamtmengen für alle Sektoren (ohne LULUCF) im
Zeitraum von 2021 bis 2030 in Höhe von 6 199 Mt CO2-Äq. in der Projektion nicht überschritten wird
(§ 4 Abs. 1 Satz 3 KSG i. V. m. Anlage 2 KSG). Den Projektionsdaten 2026 in Verbindung mit den
Emissionsdaten für das Jahr 2025 zufolge würde die Summe der THG-Emissionen in diesem Zeitraum bei
6 194 Mt CO2-Äq. liegen. Das Budgetziel würde somit knapp unterschritten werden, woraus sich insgesamt
ein sehr geringer Puffer in Höhe von 4,5 Mt CO2-Äq. (0,07 %) ergeben würde. Das Ziel aus der Europäischen
Lastenteilung für die Jahre von 2021 bis 2030 würde deutlich verfehlt werden.
Die ausgewiesene Unterschreitung der KSG-Vorgabe ist der Saldo von zwei Bestandteilen: einer
tatsächlich bereits stattgefundenen Unterschreitung der Summe der Jahresemissionsgesamtmengen
in den Jahren 2021 bis 2024 um 112,6 Mt CO2-Äq. sowie einer bereits stattgefundenen bzw. ab 2026
projizierten Überschreitung der Summe der Jahresemissionsgesamtmengen für die Jahre 2025 bis
2030 um 108,1 Mt CO2-Äq. Der in den Jahren 2021 bis 2024 aufgebaute Puffer gegenüber dem
Budgetziel würde also laut Projektionsdaten 2026 in der zweiten Hälfte des Jahrzehnts fast vollständig
aufgebraucht werden.
Insgesamt würden deutliche Übererfüllungen vor allem der Energiewirtschaft mit 187,0 Mt CO2-Äq.
und der Industrie mit 84,6 Mt CO2-Äq. die Verfehlungen der Sektoren Verkehr und Gebäude im
Zeitraum von 2021 bis 2030 rechnerisch ausgleichen (siehe Abbildung Z 1).
Die projizierten Rückgänge im Sektor Industrie ergeben sich vor allem aus den Annahmen zu den
Produktionsmengen und den Parametern für die Bestimmung der Transformationsgeschwindigkeit.
Im Sektor Energiewirtschaft tragen vor allem die Annahmen zur Entwicklung der
Stromerzeugungskapazitäten, insbesondere Wind und Photovoltaik (PV) und deren Volllaststunden, zum EU-ETS 1-Preis
Drucksache 21/6175 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 16 –
Zusammenfassung (Key Messages)
Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2025 und zu den
Projektionsdaten 2026
17
und den Großhandelspreisen für Brennstoffe, sowie die Strom- und Fernwärmenachfrage aus den
Verbrauchssektoren zum projizierten Emissionsrückgang bei.
Auch für den Sektor Gebäude ermitteln die Projektionsdaten 2026 einen Rückgang der THG-
Emissionen (-23 % zwischen 2025 und 2030), der aber nicht stark genug ausfällt, um das sektorale
Budgetziel aus dem Bundes-Klimaschutzgesetz zu erfüllen. Die größten Treiber für die projizierte THG-
Minderung sind das aktuelle Gebäudeenergiegesetz (GEG), das im Modell einen direkten Einfluss auf
die Austauschrate der Heizsysteme nimmt, und die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Im Sektor Verkehr stellen die Projektionsdaten ebenfalls eine deutliche, aber für die Erreichung der
KSG-Ziele unzureichende Minderung der THG-Emissionen fest (-21 % zwischen 2025 und 2030). Hier
ergibt sich das Modellergebnis vor allem durch eine Elektrifizierung der Fahrleistungen,
Verkehrsverlagerungen zum öffentlichen Verkehr und zum Radverkehr sowie durch die THG-Quote.
In Bezug auf die einzelnen Sektoren und deren Entwicklung im Vergleich zu den
Jahresemissionsmengen stellt der Expertenrat damit fest, dass laut den Projektionsdaten 2026 die Sektoren Gebäude
und Verkehr die Summe der Jahresemissionsmengen nach Anlage 2a in Verbindung mit § 4 Abs. 2 KSG
in den Jahren von 2021 bis einschließlich 2030 überschreiten. Die anderen Sektoren
(Energiewirtschaft, Industrie, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft und Sonstiges) würden die
Jahresemissionsmengen nach Anlage 2a in Verbindung mit § 4 Abs. 2 KSG in den Jahren 2021 bis
einschließlich 2030 unterschreiten.
Die nationalen Verpflichtungen unter der Europäischen Lastenteilung, unter die vor allem die Sektoren
Verkehr und Gebäude fallen, würden gemäß den historischen Emissionsdaten und den
Projektionsdaten 2026 ab dem Jahr 2024 in jedem Jahr verfehlt werden. Kumuliert würde sich ein Fehlbetrag von
255,1 Mt CO2-Äq. bis zum Jahr 2030 ergeben.
Zu verschiedenen Rahmendaten wurden ergänzend Sensitivitätsanalysen durchgeführt. Vor dem
Hintergrund der laut Projektionsdaten 2026 sehr knappen Zielerreichung im Budget über den
Zeitraum von 2021 bis 2030 verdeutlichen die Sensitivitätsanalysen die Unsicherheit der Ergebnisse.
Besonders relevant ist der Effekt der Produktionsmengen in der Industrie: Abweichungen nach oben
oder unten würden das Ergebnis der Projektionsdaten 2026 weit über die Größenordnung des
projizierten Puffers hinaus verändern. Ebenfalls nennenswerte Effekte ergeben sich aus den
Sensitivitäten zu den niedrigeren Volllaststunden der erneuerbaren Energieträger (+38,1 Mt CO2-Äq.
in der Energiewirtschaft), zum EU-ETS 1-Preis (+30 Mt CO2-Äq. in der Energiewirtschaft, +2,7 Mt CO2-Äq.
in der Industrie) und zum stärkeren Einsatz von Steinkohlekraftwerken in der Netzreserve
(+11,2 Mt CO2-Äq.).
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6175– 17 –
Zusammenfassung (Key Messages)
18 Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2025 und zu den
Projektionsdaten 2026
Abbildung Z 1: Über- und Unterschreitungen der Summe der Jahresemissions(gesamt)mengen im Zeitraum
von 2021 bis 2030 gemäß den historischen Emissionsdaten (2021-2025) und den
Projektionsdaten (2026-2030) nach Sektoren und in Summe (ohne LULUCF)
Eigene Darstellung. Basierend auf den Inventardaten des Umweltbundesamtes (UBA 2026b), der Berechnung der Emissionsdaten
des Umweltbundesamtes für das Jahr 2025 (UBA 2026g) und den Projektionsdaten 2026 (UBA 2026q). Negative Werte beschreiben
die Unterschreitung der Summe der Jahresemissions(gesamt)mengen in den Jahren 2021 bis 2030, positive Werte eine
Überschreitung, nach Anlage 2 und Anlage 2a KSG.
*Die durch den Expertenrat berechneten sektoralen Über- und Unterschreitungen bis 2030 weichen von den Werten des
Umweltbundesamtes in UBA (2026p) ab. Das liegt darin begründet, dass das Umweltbundesamt bei der Anwendung des
Ausgleichsmechanismus nicht die aktuellen Daten verwendet, sondern nur bis zum ersten Inventarbericht die Daten für die
Berechnung mit einbezieht. Mögliche Abweichungen können durch Rundungsdifferenzen entstehen.
In seiner Prüfung der Daten kommt der Expertenrat zu dem Ergebnis, dass die Projektionsdaten 2026 einen
hypothetischen Emissionspfad, der gemäß aktuellem Wissen ebenso wahrscheinlich über- wie unterschritten
wird („50/50-Emissionspfad”), unterschätzen. Er geht davon aus, dass ein 50/50-Emissonspfad etwa 60 bis
100 Mt CO2-Äq. (1,0-1,6 %) über dem zulässigen Emissionsbudget bis 2030 läge. Der Expertenrat für
Klimafragen kann damit die von den Projektionsdaten 2026 ausgewiesene (sehr knappe) Zielerreichung für
die Jahre 2021 bis 2030 nicht bestätigen, sondern geht im Gegenteil von einer Zielverfehlung aus. Die bereits
durch die Projektionsdaten 2026 festgestellte Verfehlung der Zielvorgabe aus der Europäischen
Lastenteilungsverordnung würde auf Grundlage dieser Einschätzung des Expertenrats damit ebenfalls höher
ausfallen.
Drucksache 21/6175 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 18 –
Zusammenfassung (Key Messages)
Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2025 und zu den
Projektionsdaten 2026
19
Die Projektionsdaten 2026 wurden in einem umfangreichen, gegenüber dem Vorjahr in einzelnen
Bereichen weiter entwickelten Modellverbund ermittelt. Die komplexen Wechselwirkungen zwischen
den Sektoren können im Modellverbund konstruktionsbedingt nur näherungsweise dargestellt
werden. Der Expertenrat identifiziert wesentliche sich daraus ergebende offene Fragen an die
Plausibilität der erhaltenen Ergebnisse, unter anderem mit Blick auf volkswirtschaftliche
Zusammenhänge und Wechselwirkungen zwischen Klimaschutzpolitik, Wertschöpfung, Einsatz von
Arbeit und Kapital, Budgets privater Haushalte und Staatsfinanzen, Wechselwirkungen zwischen den
genutzten Energieträgermengen und –preisen, die Funktionsweise der beiden Europäischen
Emissionshandelssysteme EU-ETS 1 und EU-ETS 2 oder der Interdependenz von Bereitstellung und
Nutzung von Biomasse.
Die Projektion der künftigen Entwicklung der THG-Emissionen hängt von zahlreichen Annahmen zu
sektorenübergreifenden und sektorspezifischen Rahmendaten ab. Diese wurden bis Ende Juli 2025
festgelegt. Dadurch entsteht ein zeitlicher Versatz, der dazu führt, dass aktuellere Entwicklungen von
Rahmendaten und von klimaschutzpolitischen Instrumenten nicht in den Projektionsdaten 2026
berücksichtigt werden können. Eine Aktualisierung dieser Rahmendaten würde zu teils deutlich
veränderten Eingangsparametern für die Modellierung führen, insbesondere hinsichtlich eines
schwächeren BIP, einer geringeren Bevölkerungszahl, eines geringeren EU-ETS 1-Preises und, in der
Folge, geringerer Großhandelspreise für Strom bei gleichzeitig höheren Großhandelspreisen für Rohöl
und Steinkohle.
Der Expertenrat entwickelt seine Einschätzung zum Verhältnis eines 50/50-Emissionspfads und dem
Emissionspfad der Projektionsdaten 2026 aus einer sektoralen Betrachtung. Nach differenzierter
Würdigung der jeweiligen Indizien für eine mögliche Unter- oder Überschätzung des jeweiligen 50/50-
Emissionspfads durch die Projektionsdaten 2026 gelangt der Expertenrat zu der Einschätzung, dass
die Projektionsdaten 2026 den 50/50-Emissionspfad in den Sektoren Industrie, Verkehr,
Landwirtschaft sowie Abfallwirtschaft und Sonstige „weder über- noch unterschätzen”, im Sektor
Gebäude „eher unterschätzen” und im Sektor Energiewirtschaft „unterschätzen” (siehe Abbildung Z 2).
Die Bewertung der Projektionsdaten 2026 für den Sektor Gebäude als „eher unterschätzt” stützt sich
vor allem auf als zu hoch eingeschätzte Annahmen zur Sanierungsrate und zur Austauschrate von
Heizsystemen unter dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Da das GEG aktuell noch gilt, hat der
Expertenrat bei seiner Feststellung die angekündigten Änderungen an diesem Gesetz noch nicht
berücksichtigt. Mit Umsetzung dieser Änderungen könnte es im Gebäudesektor eine noch höhere
Überschreitung der Jahresemissionsmengen nach Anlage 2a KSG geben als in den Projektionsdaten
2026 ausgewiesen.
Die Bewertung der Projektionsdaten 2026 für den Sektor Energiewirtschaft als „unterschätzt” folgt
insbesondere aus der kritischen Würdigung der in den Projektionsdaten 2026 getroffene Annahmen
zum EU-ETS 1-Preispfad, zum Gas-Kohle-Spread, zur installierten Leistung von Wind an Land und PV
sowie zu den Volllaststunden von Wind an Land und auf See. Zwar gibt es auch Anzeichen für eine
Überschätzung des 50/50-Emissionspfads, unter anderem hinsichtlich der Annahmen zum
Redispatchbedarf, zum Ausbaupfad von Großbatteriespeichern und zur Stromnachfrage in der
Industrie; die Größenordnung der Abweichung ist aber nach Einschätzung des Expertenrats deutlich
geringer als bei den vermuteten Indizien für eine Unterschätzung. Damit vermutet der Expertenrat im
Sektor Energiewirtschaft eine geringere Unterschreitung der Jahresemissionsmengen nach Anlage 2a
KSG als in den Projektionsdaten 2026 ausgewiesen.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6175– 19 –
Zusammenfassung (Key Messages)
20 Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2025 und zu den
Projektionsdaten 2026
Insbesondere die Unterschätzung im Sektor Gebäude ist auch relevant für die Bewertung der
möglichen Verfehlung der Ziele aus der Europäischen Lastenteilungsverordnung. Denn diese würde
damit noch höher ausfallen als in den Projektionsdaten 2026 berechnet.
Für die politische Würdigung seiner Feststellung weist der Expertenrat allerdings darauf hin, dass die
THG-Emissionen in Deutschland auch seiner Einschätzung nach weiter sinken werden, und dass die
vermutete Überschreitung für 2021-2030 lediglich in der Größenordnung von 1-1,6 % des
einzuhaltenden Budgets liegt. Allerdings sinken die THG-Emissionen bereits in den Projektionsdaten
2026 deutlich langsamer als die Ziele. Daraus ergeben sich im Zeitverlauf besonders nach 2030
zunehmend ausgeprägte Zielverfehlungen.
Zur weiteren Verbesserung der Belastbarkeit und Aussagekraft der Projektionsdaten 2026 gibt der
Expertenrat über seine Ausführungen aus dem Vorjahr hinaus zusätzliche Anregungen, darunter zur
systematischen Berücksichtigung der Funktionsweise der Emissionshandelssysteme, zur integrierten
Behandlung der Biomasse unter Einschluss einer differenzierten Betrachtung der Waldbiomasse
sowie zur Untersuchung der Effizienz von Hybridfahrzeugen.
Abbildung Z 2: Ergebnis der Einschätzung des Expertenrats des THG-Emissionspfads der Projektionsdaten
2026 gegenüber einem 50/50-Emissionspfad auf einer Likert-Skala
Eigene Darstellung. Bewertung des Emissionspfads gemäß den Projektionsdaten 2026 im Vergleich zu einem 50/50-Emissionspfad
in Summe über die Jahre von 2026 bis 2030. Die Größe der Kreisflächen orientiert sich an den Anteilen der Sektoren an der Summe
der Jahresemissionsgesamtmengen der Jahre von 2021 bis 2030.
Drucksache 21/6175 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 20 –
Zusammenfassung (Key Messages)
Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2025 und zu den
Projektionsdaten 2026
21
Abschnitt B, Teil II: Weiterführende Betrachtungen
Der Expertenrat für Klimafragen stellt fest, dass die Projektionsdaten 2026 für weitere Ziele des Bundes-
Klimaschutzgesetzes (über das Budgetziel für die Jahre 2021 bis 2030 hinaus) Zielverfehlungen beschreiben.
So würden laut Projektionsdaten 2026 das 65 %-Ziel für das Jahr 2030, das 88 %-Ziel für 2040, die Ziele für
den Sektor LULUCF in den Jahren 2030, 2040 und 2045 sowie insgesamt das Ziel der THG-Neutralität im Jahr
2045 und der negativen THG-Emissionen nach dem Jahr 2050 im Zeitverlauf zunehmend deutlich verfehlt
werden. Der aus den Vorgaben des Bundes-Klimaschutzgesetzes resultierende Handlungsbedarf für die
Bundesregierung hat sich aufgrund dieser höheren Zielverfehlungen gegenüber dem Vorjahr damit in der
Tendenz noch erhöht.
Obwohl die THG-Emissionen (ohne LULUCF) in den Projektionsdaten 2026 ab dem Startjahr 2026
stetig und deutlich sinken, würden die Zielwerte des Bundes-Klimaschutzgesetzes von Jahr zu Jahr
immer stärker verfehlt werden (siehe Abbildung Z 3).
Die Projektionsdaten 2026 weisen im Jahr 2030 sektorenübergreifend (ohne LULUCF) THG-Emissionen
von 468,4 Mt CO2-Äq. aus (-63 % gegenüber dem Jahr 1990). Das Ziel einer Reduktion um 65 % würde
um 29,8 Mt CO2-Äq. bzw. 6,8 % überschritten werden. Gemäß der Einschätzung des Expertenrats
könnte die Lücke im Zieljahr 2030 noch größer ausfallen als in den Projektionsdaten 2026
ausgewiesen.
Im Jahr 2040 betragen die THG-Emissionen in der Summe der Sektoren (ohne LULUCF) gemäß den
Projektionsdaten 2026 253,1 Mt CO2-Äq. (-80 % gegenüber dem Jahr 1990). Der THG-Emissionswert in
Höhe von 150,4 Mt CO2-Äq. im Jahr 2040, der der vom KSG angestrebten Reduzierung um 88 %
entspricht, würde damit um knapp 70 % überschritten werden.
Im Zeitraum von 2031 bis 2040 beträgt die Summe der THG-Emissionen (ohne LULUCF) gemäß den
Projektionsdaten 2026 3 380 Mt CO2-Äq. Dies bedeutet eine Überschreitung der Summe der
Jahresemissionsgesamtmengen (Deutscher Bundestag 2026c) um 583,9 Mt CO2-Äq. bzw. 21 %. Selbst
unter einer möglichen Anrechnung des (kleinen) projizierten Puffers aus der Periode von 2021 bis
2030 zeigt sich demnach eine deutliche Zielverfehlung.
Laut den Projektionsdaten 2026 würden die THG-Emissionen im Sektor LULUCF von 54 Mt CO2-Äq. im
Mittel der Jahre 2022 bis 2025 auf 25 Mt CO2-Äq. im Mittel der Jahre 2027 bis 2030 sinken, also um
rund 54 %. Auch bis zum Jahr 2050 wäre der Sektor laut Projektionsdaten 2026 durchgängig eine THG-
Quelle statt wie vom Bundes-Klimaschutzgesetz vorgesehen eine zunehmende Senke
(§ 3a Abs. 1 KSG). Die Zielwerte für den Sektor LULUCF würden damit für alle Zeiträume erheblich
verfehlt werden.
Die Projektion der zukünftigen Emissionen im Sektor LULUCF ist vor allem aufgrund der hohen
Witterungsabhängigkeit mit hoher Unsicherheit verbunden. Der Expertenrat geht davon aus, dass der
Erwartungswert der THG-Emissionen im Sektor LULUCF tendenziell höher liegen würde als in den
Projektionsdaten 2026 (mittlere Extremwetterereignisse) angegeben. Der Expertenrat schätzt daher
insgesamt die Zielerreichung im Sektor LULUCF mit dem bestehenden Instrumentarium als
unrealistisch ein.
Gemäß den Projektionsdaten 2026 würden alle Sektoren außer LULUCF im Jahr 2045 noch
212,5 Mt CO2-Äq. und der Sektor LULUCF 26,7 Mt CO2-Äq. emittieren. Technische Senken werden in
den Projektionsdaten 2026 in allen Jahren mit Null ausgewiesen. Das Ziel von THG-Neutralität bis zum
Jahr 2045 würde damit um 239,3 Mt CO2-Äq. überschritten werden. Im Jahr 2050 würden die THG-
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6175– 21 –
Zusammenfassung (Key Messages)
22 Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2025 und zu den
Projektionsdaten 2026
Emissionen in der Summe aller Sektoren 228,2 Mt CO2-Äq. betragen, und das Ziel negativer THG-
Emissionen damit ebenfalls weit verfehlt.
Abbildung Z 3: Entwicklung der THG-Emissionen (ohne LULUCF) im Zeitraum 2021 bis 2050 gemäß
Emissionsdaten und Projektionsdaten 2026 im Vergleich zu den
Jahresemissionsgesamtmengen
Eigene Darstellung. Basierend auf dem Bundes-Klimaschutzgesetz, auf den historischen Emissionsdaten (UBA 2026g) und den
Projektionsdaten 2026 (UBA 2026q). Die Jahresemissionsmengen im Zeitraum 2021–2030 aus Anlage 2 KSG, im Zeitraum 2031–
2040 aus Verordnung zur Überführung der jährlichen Minderungsziele in Jahresemissionsgesamtmengen für die Jahre 2031 - 2040
(Deutscher Bundestag 2026c)
Tabelle Z 1 fasst die Zielerreichungen und -verfehlungen der Vorgaben aus dem Bundes-Klimaschutzgesetz
zusammen. Danach werden mit den aktuellen klimaschutzpolitischen Instrumenten alle
sektorenübergreifenden Klimaschutzziele nach Einschätzung des Expertenrats verfehlt werden. Auf sektoraler Ebene
werden die Budgetziele für den Zeitraum von 2021 bis 2030 zwar in allen Sektoren mit Ausnahme der
Drucksache 21/6175 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 22 –
Zusammenfassung (Key Messages)
Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2025 und zu den
Projektionsdaten 2026
23
Sektoren Verkehr und Gebäude erreicht. In diesen beiden Sektoren fallen die Zielverfehlungen jedoch sehr
groß aus und führen auch zu einer Verfehlung der ESR-Ziele bis zum Jahr 2030. Im Sektor LULUCF werden
alle Ziele ebenfalls deutlich verfehlt. Aus Sicht des Expertenrats für Klimafragen folgt aus den identifizierten
Zielverfehlungen dringender politischer Handlungsbedarf. Inwieweit das am 25. März 2026 vom
Bundeskabinett verabschiedete Klimaschutzprogramm (BMUKN 2026) geeignet ist, diesen Handlungsbedarf zu
adressieren, ordnet der Expertenrat nachfolgend ein.
Tabelle Z 1: Zielerreichungen (grün) und Zielverfehlungen (rot) für den Zeitraum von 2021 bis 2045
Jahresscharfe Ziele Budgetziele
Zeitpunkt/-raum 2030 2040 2045 2021–2030 2031–2040 2041–2045
Gesamtemissionen (ohne
LULUCF)
nicht
definiert
nicht
definiert
Energiewirtschaft
KSG Anlage
2a*
nicht
definiert
nicht
definiert
nicht
definiert**
nicht
definiert
nicht
definiert
Industrie
KSG Anlage
2a*
nicht
definiert
nicht
definiert
nicht
definiert
nicht
definiert
Gebäude
KSG Anlage
2a*
nicht
definiert
nicht
definiert
nicht
definiert
nicht
definiert
Verkehr
KSG Anlage
2a*
nicht
definiert
nicht
definiert
nicht
definiert
nicht
definiert
Landwirtschaft
KSG Anlage
2a*
nicht
definiert
nicht
definiert
nicht
definiert
nicht
definiert
Abfallwirtschaft und Sonstige
KSG Anlage
2a*
nicht
definiert
nicht
definiert
nicht
definiert
nicht
definiert
ESR
Zielverfehlung
ab 2024
nicht
definiert
nicht
definiert
nicht
definiert
nicht
definiert
LULUCF
nicht
definiert
nicht
definiert
nicht
definiert
Technische Senken nicht definiert
nicht
definiert
nicht
definiert
nicht
definiert
nicht
definiert
nicht
definiert
Gesamtemissionen (inkl.
LULUCF)
nicht definiert
nicht
definiert
nicht
definiert
nicht
definiert
nicht
definiert
Eigene Darstellung basierend auf den Emissionsdaten (UBA 2026e), Projektionsdaten 2026 (UBA 2026q) den Zielen des Bundes-
Klimaschutzgesetzes, den ESR-Zielen sowie der Einschätzung des Expertenrats hinsichtlich des 50/50-Pfades. *Die Werte wurden
Anlage 2a KSG entnommen und beinhalten keine Anpassungen auf Basis des Ausgleichsmechanismus beschrieben in § 4 KSG.
**Für den Sektor Energiewirtschaft definiert das KSG keine jährlichen Jahresemissionsmengen. Für die Aussage in der Tabelle
wurden die Jahresemissionsmengen implizit als Differenz zwischen den Jahresemissionsmengen der übrigen Sektoren (Anlage
2a KSG) und den Jahresemissionsgesamtmengen (Anlage 2 KSG) berechnet.
Für den Zeitraum nach dem Jahr 2030 hat der Expertenrat die Projektionsdaten 2026 gemäß seinem Auftrag
nicht im Detail geprüft. Aus seiner Prüfung des Zeitraums bis zum Jahr 2030 ergeben sich aber Hinweise
auch für die Jahre über das Jahr 2030 hinaus. Während der Expertenrat etliche Anzeichen dafür sieht, dass
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6175– 23 –
Zusammenfassung (Key Messages)
24 Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2025 und zu den
Projektionsdaten 2026
die den Projektionsdaten 2026 zugrundeliegenden Annahmen in der langen Frist die THG-Emissionen
tendenziell unterschätzen, sieht er wenige Indikationen in die andere Richtung. Ein wichtiger Aspekt in
diesem Zusammenhang ist die wirtschaftliche und insbesondere die industrielle Entwicklung Deutschlands
in der langen Frist. Zwar sind Szenarien denkbar, in denen die Wirtschaft, und vor allem die Industrie, sich in
Deutschland sehr viel schwächer entwickelt als in den Projektionsdaten 2026 unterstellt. Ein solches Szenario
würde mit deutlich geringeren THG-Emissionen einhergehen als von den Projektionsdaten 2026 angegeben.
Allerdings ist fraglich, bis zu welchem Maß die politischen Entscheidungsträger eine solche Entwicklung
zulassen würden, statt dieser entgegenzuwirken. Insofern geht der Expertenrat davon aus, dass das durch
die Modellierung gegebenenfalls nicht erfasste Minderungspotenzial für die THG-Emissionen durch eine
schwächere Produktionsentwicklung deutlich geringer sein dürfte als das entsprechende Risiko für höhere
THG-Emissionen.
Am 25. März 2026 hat der Expertenrat für Klimafragen bereits zum Klimaschutzprogramm 2026 Stellung
genommen (ERK 2026b). Er folgte damit seinem gesetzlichen Auftrag gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 3 KSG i. V. m § 12
Abs. 7 KSG. Die zusätzliche Berücksichtigung der Projektionsdaten 2026 einschließlich der in diesem Bericht
erfolgten Einschätzung des Expertenrats zu diesen Daten sowie eine zusätzlich hier vorgenommene
stichprobenhafte Detailprüfung von elf Maßnahmen bestätigen und verstärken die in der Stellungnahme
bereits gegebenen Einschätzungen. Insgesamt empfiehlt der Expertenrat für Klimafragen, auch angesichts
der festgestellten Zielverfehlung nach § 12 Abs. 1 Satz 2 KSG, eine Überarbeitung des
Klimaschutzprogramms 2026.
Würden die Angaben der Bundesregierung zur THG-Minderungswirkung des Klimaschutzprogramms
2026 für die Sektoren ohne LULUCF und der Emissionspfad aus den Projektionsdaten 2026 eintreffen,
würde das THG-Minderungsziel für das Jahr 2030 knapp verfehlt, und die Ziele für das Jahr 2040, für
den Zeitraum von 2021 bis 2030 und für den Zeitraum von 2031 bis 2040 erreicht werden. Unter
Berücksichtigung der Einschätzung des Expertenrats, dass die Projektionsdaten 2026 einen
50/50-Emissionspfad unterschätzen, würde man allerdings selbst bei vollständiger Erreichung der von
der Bundesregierung angegebenen THG-Minderungswirkung des Klimaschutzprogramms 2026 eine
Verfehlung der Ziele auch für das Jahr 2040 und für die Zeiträume von 2021 bis 2030 und von 2031
bis 2040 vermuten. Für das Budgetziel der Jahre von 2021 bis 2030 ergibt sich aus der Prüfung eine
erwartete Überschreitung der Summe der Jahresemissionsgesamtmengen in einer Höhe von etwa 60
bis 100 Mt CO2-Äq. (siehe Tabelle Z 2). Die ausgewiesene kumulierte THG-Minderungswirkung des
Klimaschutzprogramms 2026 wird für den Zeitraum bis zum Jahr 2030 mit 58,9 Mt CO2-Äq. angegeben.
Selbst wenn die von der Bundesregierung ausgewiesene THG-Minderung in voller Höhe realisiert
würde, wäre die Einhaltung des Budgets somit nicht gegeben.
Drucksache 21/6175 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 24 –
Zusammenfassung (Key Messages)
Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2025 und zu den
Projektionsdaten 2026
25
Tabelle Z 2: Zielerreichungslücken laut Projektionsdaten 2026 für die Sektoren (ohne LULUCF) und THG-
Minderungswirkung des Klimaschutzprogramms 2026 laut Bundesregierung
Jahresziele Budgetziele
2030
[Mt CO2-Äq.]
2040
[Mt CO2-Äq.]
2021–2030
[Mt CO2-Äq.]
2031–2040
[Mt CO2-Äq.]
Zielerreichungslücken laut
Projektionsdaten 2026
29,8 102,7 -4,5 583,9
Einschätzung des Expertenrats zur
Zielerreichungslücke
> 29,8 >102,7 60-100 >583,9
THG-Minderungswirkung des
Klimaschutzprogramms 2026 laut
Angaben der Bundesregierung
27,1 106,2 58,9 647,2
Zielerreichungslücken nach vollständiger
Umsetzung des Klimaschutzprogramms
2026 laut Angaben zur THG-
Minderungswirkung der Bundesregierung
(bezogen auf das MMS 2026 als
Referenzpfad)
2,7 -3,5 -63,4 -63,3
Eigene Darstellung basierend auf UBA (2026q) und BMUKN (2026). Mögliche Abweichungen können durch Rundungsdifferenzen
entstehen.
Die Detailprüfung von elf Maßnahmen in den Sektoren Energiewirtschaft, Industrie, Landwirtschaft,
Gebäude und Verkehr sowie eine vertiefende Betrachtung der Maßnahmen im Sektor LULUCF liefern
darüber hinaus Hinweise, dass die THG-Minderungswirkung des Klimaschutzprogramms 2026
deutlich geringer ist als von der Bundesregierung angenommen. Wichtige dabei geprüfte Aspekte
umfassen die Zusätzlichkeit der Maßnahmen gegenüber den Projektionsdaten 2026,
Interaktionseffekte im Maßnahmenbündel und mit den Emissionshandelssystemen EU-ETS 1 und BEHG/EU-ETS 2,
Annahmen in der Modellierung, den Finanzbedarf, den Planungsstand sowie Umsetzungsrisiken
aufgrund bisher ungeklärter Akzeptanz- und Infrastrukturfragen. Unter Berücksichtigung dieser
erheblichen Einschränkungen bezüglich der von der Bundesregierung berechneten THG-
Minderungswirkung des Klimaschutzprogramms 2026 ist davon auszugehen, dass keine der
bestehenden Zielerreichungslücken durch das Klimaschutzprogramm geschlossen wird.
Vor diesem Hintergrund sieht sich der Expertenrat in seiner Feststellung aus der Stellungnahme zum
Klimaschutzprogramm 2026 bestätigt, dass die im Klimaschutzprogramm 2026 vorgelegten
Maßnahmen nicht die Anforderung aus § 9 Abs. 1 Satz 1 KSG erfüllen, die Erreichung des 65 %-Ziels
im Jahr 2030 und des 88 %-Ziels im Jahr 2040 sicherzustellen. In Verbindung mit der Feststellung des
Expertenrats zu einer ersten Budgetzielüberschreitung in den Projektionsdaten 2026 würde damit
eine erneute Feststellung einer Budgetzielüberschreitung im Jahr 2027 gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 die
Notwendigkeit des Beschlusses von Maßnahmen durch die Bundesregierung gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1
KSG bewirken, die die Einhaltung der Summe der Jahresemissionsmengen bis einschließlich 2030
sicherstellen. Eine Nachbesserung des Klimaschutzprogramms 2026 in diesem oder spätestens im
kommenden Jahr könnte jedoch den Vorbehalt gemäß § 8 Abs. 1 Satz 2 KSG aktivieren, nach dem trotz
der Feststellung einer zweimaligen Zielüberschreitung durch den Expertenrat aufgrund eines
Klimaschutzprogramms, das die Anforderung aus § 9 Abs. 1 Satz 1 KSG tatsächlich erfüllt, die
Bundesregierung nicht zum Beschluss weiterer Maßnahmen verpflichtet ist. Außerdem könnte die
Bundesregierung mit einer Überarbeitung des Klimaschutzprogramms 2026 weiteren Klagen gegen
dieses Programm zuvorkommen. Der Expertenrat hat bereits in früheren Berichten (siehe ERK 2025b;
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6175– 25 –
Zusammenfassung (Key Messages)
26 Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2025 und zu den
Projektionsdaten 2026
2025a) und in seiner Stellungnahme zum Klimaschutzprogramm 2026 (ERK 2026b) Anregungen für
die Ausgestaltung eines Klimaschutzprogramms gegeben.
Eine Berücksichtigung dieser Empfehlungen konnte der Expertenrat im Klimaschutzprogramm 2026
bisher nicht erkennen. Insbesondere die im Zweijahresgutachten 2024 empfohlene umfassende
Einbettung der Klimaschutzpolitik in eine politische Gesamtstrategie (ERK 2025b), die auch soziale
Verteilungswirkungen und ökonomische Folgen bei der Programmgestaltung stärker in den Blick
nimmt, sieht der Expertenrat nach wie vor als notwendige Voraussetzung für das Erreichen der
ambitionierten Klimaschutzziele. Denn nur dadurch können unerwünschte oder schädliche
Auswirkungen in anderen Politikfeldern minimiert werden, Synergien und Co-Benefits maximiert
werden und somit letztlich ihre Umsetzbarkeit und Akzeptanz im größeren Kontext sichergestellt
werden. Darüber hinaus sollte die Rolle der mengengesteuerten Emissionshandelssysteme EU-ETS 1
und BEHG/EU-ETS 2 bzw. deren Wechselwirkung mit den vorgelegten Maßnahmen ausdrücklich in den
Blick genommen werden.
Drucksache 21/6175 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 26 –
Auftrag und Herangehensweise
Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2025 und zu den
Projektionsdaten 2026
27
1 Auftrag und Herangehensweise
1 Am 12. Dezember 2019 hat der Deutsche Bundestag das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) beschlossen
(siehe KSG 2019). Es ist am 18. Dezember 2019 in Kraft getreten und wurde am 15. Juli 2024 zum zweiten
Mal novelliert.
2 Zweck des Bundes-Klimaschutzgesetz ist es, „zum Schutz vor den Auswirkungen des weltweiten
Klimawandels die Erfüllung der nationalen Klimaschutzziele sowie die Einhaltung der europäischen
Zielvorgaben zu gewährleisten. Die ökologischen, sozialen und ökonomischen Folgen werden
berücksichtigt. Grundlage bildet die Verpflichtung nach dem Übereinkommen von Paris aufgrund der
Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (United Nations Framework Convention on Climate
Change, im Folgenden UNFCCC), wonach der Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich
unter 2 Grad Celsius und möglichst auf 1,5 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu
begrenzen ist, um die Auswirkungen des weltweiten Klimawandels so gering wie möglich zu halten“
(§ 1 KSG).
3 Auf Grundlage des Übereinkommens von Paris und zur Begrenzung der Auswirkungen des weltweiten
Klimawandels (§ 1 KSG) definiert das Bundes-Klimaschutzgesetz nationale Klimaschutzziele (§ 3 KSG)
und schafft einen gesetzlichen Rahmen, der das Erreichen dieser Ziele sicherstellen soll. Als Zwischenziel
sieht das Bundes-Klimaschutzgesetz für das Jahr 2030 eine Treibhausgas (THG)-Minderung von
insgesamt 65 % gegenüber dem Jahr 1990 vor und legt hierfür jährliche Jahresemissionsgesamtmengen
und Jahresemissionsmengen für die Sektoren bis zum Jahr 2030 fest. Anlage 1 KSG definiert die
folgenden Sektoren: Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft
und Sonstige sowie Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (Land Use, Land Use
Change and Forestry, im Folgenden LULUCF). Anlage 2 definiert die Jahresemissionsgesamtmengen für
die Jahre 2020 bis 2030. In Anlage 2a werden für alle Sektoren außer LULUCF jeweils die sektoralen
Jahresemissionsmengen für die Jahre 2020 bis 2030 ausgewiesen. Anlage 3 KSG legt für die Summe der
THG-Emissionen ohne LULUCF jährliche Minderungsziele bis zum Jahr 2040 fest, für das eine Reduktion
der THG-Emissionen um 88 % gegenüber dem Jahr 1990 vorgesehen ist. Diese jährlichen
Minderungsziele wurden durch Rechtsverordnung am 25. März 2026 von der Bundesregierung gemäß
§ 4 Abs. 4 Satz 1 KSG in Jahresemissionsgesamtmengen überführt und am 30. März 2026 dem
Deutschen Bundestag vorgelegt (Deutscher Bundestag 2026c). Die Zustimmung des Deutschen
Bundestags steht noch aus. Am 6. Februar 2026 hatte der Expertenrat für Klimafragen auf Bitte der
Bundesregierung zu einem diesbezüglich vorgelegten Referentenentwurf Stellung genommen. Die
Stellungnahme ist unveröffentlicht.
4 Der Sektor LULUCF soll gemäß Bundes-Klimaschutzgesetz bis zum Jahr 2030 eine Senkenleistung von
mindestens 25 Mt CO2-Äq. erbringen, bis zum Jahr 2040 von mindestens 35 Mt CO2-Äq. und bis zum
Jahr 2045 mindestens 40 Mt CO2-Äq. Hierbei wird jeweils der Mittelwert der jährlichen
Emissionsbilanzen des jeweiligen Zieljahres und der drei vorhergehenden Kalenderjahre betrachtet
(§ 3a KSG). Zudem sieht das Bundes-Klimaschutzgesetz seit dem Jahr 2024 Ziele für technische Senken
vor (§ 3b KSG), welche von der Bundesregierung für die Jahre 2030, 2040 und 2045 festzulegen sind
(§ 3b Satz 2 KSG). Eine Festlegung dieser Ziele steht bisher noch aus.
5 Für die Jahre 2045 und 2050 definiert das Bundes-Klimaschutzgesetz Gesamtziele über alle Sektoren
einschließlich LULUCF. So soll im Saldo über alle Quellen und Senken bis zum Jahr 2045 Klimaneutralität
erreicht werden (§ 3 Abs. 2 Satz 1 KSG), also ein „Gleichgewicht zwischen den anthropogenen
Emissionen von Treibhausgasen aus Quellen und dem Abbau solcher Gase durch Senken“
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6175– 27 –
Auftrag und Herangehensweise
28 Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2025 und zu den
Projektionsdaten 2026
(§ 2 Nr. 9 KSG).1 Nach dem Jahr 2050 sollen die THG-Emissionen negativ sein (§ 3 Abs. 2 Satz 2 KSG),
d. h. dass ab diesem Jahr die Senkenleistung größer als die Quellen ausfallen soll.
6 Das Bundes-Klimaschutzgesetz definiert des Weiteren die Aufgaben des unabhängigen Expertenrates
für Klimafragen. Unter anderem prüft der Expertenrat die Emissionsdaten2 und die Projektionsdaten,
die jährlich durch das Umweltbundesamt berichtetet werden (§ 12 Abs. 1 KSG). Die Prüfung der
Emissionsdaten erfolgt im vorliegenden Gutachten zum sechsten Mal. Die Prüfung der Projektionsdaten
wurde zum ersten Mal im Jahr 2024 in Form eines Sondergutachtens durchgeführt (ERK 2024a) sowie
im letzten Jahr regulär im Rahmen des Prüfberichts 2025 (ERK 2025a). Für die Prüfung ist ein
Mechanismus mit einer genauen zeitlichen Abfolge definiert (siehe Abbildung 1):
i) Bis zum 15. März eines Jahres veröffentlicht das Umweltbundesamt die Emissionsdaten für das
zurückliegende Kalenderjahr und übersendet sie an den Expertenrat (§ 5 Abs. 1 KSG). Zusätzlich
werden i) das Über- oder Unterschreiten der Jahresemissionsgesamtmenge aggregiert für alle
Sektoren nach Anlage 2 KSG sowie das Über- oder Unterschreiten der
Jahresemissionsgesamtmenge für jeden Sektor nach Anlage 2a, ii) die aktualisierten Jahresemissionsgesamtmengen
sowie iii) Quellen und Senken des Sektors LULUCF dargestellt. Zudem enthält der Datensatz seit
dem Berichtsjahr (BJ)3 2021 zusätzlich eine Auflistung der Emissionsanteile, die der Europäischen
Lastenteilung (Effort Sharing Regulation, ESR) unterliegen (§ 5 Abs. 2 KSG).
ii) Zeitgleich übersendet das Umweltbundesamt dem Expertenrat Projektionsdaten, die den Vorgaben
der Europäischen Governance-Verordnung (Europäische Kommission 2018) über die künftige
Emissionsentwicklung insgesamt und in den Sektoren nach § 5 Abs. 1 KSG entsprechen. Diese
Daten betreffen sämtliche nachfolgenden Jahre bis einschließlich 2030 sowie mindestens die Jahre
2035, 2040 und 2045. Hierzu beauftragt das Umweltbundesamt ein Forschungskonsortium
(§ 5a KSG).
iii) Innerhalb von zwei Monaten nach Übersendung der Emissions- und Projektionsdaten durch das
Umweltbundesamt prüft der Expertenrat „[...] die Emissionsdaten nach § 5 Abs. 1 und 2 sowie die
Projektionsdaten nach § 5a und legt der Bundesregierung und dem Deutschen Bundestag [...] eine
Bewertung der übersandten Daten vor. Dabei stellt er für alle Sektoren aggregiert fest, inwieweit die
Summe der THG-Emissionen gemäß den Projektionsdaten die Summe der
Jahresemissionsgesamtmengen nach Anlage 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 in den Jahren 2021 bis einschließlich
2030 über- oder unterschreitet [...]. Er stellt dabei unter Berücksichtigung von Anlage 2a sowie von
§ 5 Abs. 8 auch die Projektionsdaten für die einzelnen Sektoren und deren Entwicklung im Vergleich
zu den Jahresemissionsmengen dar. Zudem stellt er fest, inwieweit die Summe der Emissionsanteile
der Sektoren, die der Europäischen Lastenteilung unterliegen, gemäß den Emissions- und
Projektionsdaten die für die Jahre 2021 bis 2030 in der Europäischen Lastenteilung für Deutschland
festgelegten Zuweisungen in Summe über- oder unterschreitet“ (§ 12 Abs. 1 KSG).
1 Ausweislich der Gesetzesbegründung für die KSG-Novellierung aus dem Jahr 2021 betrachtet die Bundesregierung die Erreichung
dieses Ziels als Saldo von bislang nicht im Gesetz verankerten Restemissionen von höchstens 37,5 Mt CO2-Äq. und dem in
§ 3a Abs. 1 Nr. 3 KSG genannten Ziel für den Sektor LULUCF in Höhe von −40 Mt CO2-Äq.
2 Im vorliegenden Gutachten beziehen sich die Emissionsdaten auf das Jahr 2025. Das Nationale Inventardokument sowie die darin
enthaltenen Vorjahre sind nicht Prüfgegenstand. Die Prüfung des Expertenrats beschränkt sich auf die Berechnung der
Emissionen des zurückliegenden Kalenderjahrs (2025) (gegeben durch § 12 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 5 Abs. 1 Satz 1 KSG)
und deren daten- und methodenseitige Abweichungen gegenüber dem Nationalen Inventardokument
3 Berichtsjahr meint das Jahr, aus dem die berichteten Emissionsdaten stammen; in dem vorliegenden Bericht demnach aus dem
Jahr 2025.
Drucksache 21/6175 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 28 –
Auftrag und Herangehensweise
Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2025 und zu den
Projektionsdaten 2026
29
iv) Stellt der Expertenrat in zwei aufeinanderfolgenden Jahren eine Überschreitung der Summe der
Jahresemissionsgesamtmengen in den Jahren 2021 bis einschließlich 2030 über alle Sektoren nach
Anlage 2 fest, muss die Bundesregierung gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 KSG Maßnahmen beschließen,
„die die Einhaltung der Summe der Jahresemissionsgesamtmengen für diese Jahre sicherstellen“.
Eine Nachsteuerung findet nicht statt, wenn die Bundesregierung in demselben Jahr, in dem die
wiederholte Überschreitung nach Satz 1 festgestellt wurde, oder in dem vorangehenden Jahr bereits
einen Beschluss gefasst hat, der die Anforderungen nach Satz 1 erfüllt. § 8 Abs. 2 KSG regelt die
Mitwirkungspflicht der zuständigen Bundesministerien bei der Erarbeitung der entsprechenden
Maßnahmen und legt fest, dass die Bundesregierung ihren Beschluss bis zum Ende des
Kalenderjahres der zweiten Feststellung treffen muss.
Abbildung 1: Zeitliche Abfolge der Emissions- und Projektionsdatenprüfung entsprechend Bundes-
Klimaschutzgesetz
Eigene Darstellung.
7 Das Umweltbundesamt hat dem Expertenrat fristgerecht die Emissionsdaten für das Jahr 2025 sowie
die Projektionsdaten 20264 übermittelt, deren Prüfung ebenso Gegenstand dieses Gutachtens ist wie
die Feststellung zur Über- oder Unterschreitung der Jahresemissions(gesamt)mengen. Abschnitt A des
4 In diesem Dokument sind mit „Projektionsdaten 2026“ die dem Expertenrat zugegangenen und im Folgenden beschriebenen Daten
samt der begleitenden Dokumentation zum methodischen Vorgehen der Erstellung und einschließlich aller zugegangenen Annahmen
zu übergreifenden und sektoralen Rahmendaten gemeint.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6175– 29 –
Auftrag und Herangehensweise
30 Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2025 und zu den
Projektionsdaten 2026
Gutachtens hat die Prüfung und Feststellung der Emissionsdaten für das Jahr 2025 zum Inhalt, Abschnitt
B, Teil I die Prüfung und Feststellung der Projektionsdaten 2026.5
8 In Abschnitt A Prüfung der Emissionsdaten werden zunächst in Kapitel 2 die zugrundeliegenden Daten
dargestellt. Kapitel 3 beschreibt die Grundlagen der Emissionsberichterstattung sowie die Daten und
Methoden. In Kapitel 4 werden stichprobenartig einzelne Aspekte der Erstellung der Emissionsdaten für
das Jahr 2024 vertieft geprüft. Kapitel 5 betrachtet die Güte der Emissionsdaten und Kapitel 6 führt die
Feststellung des Expertenrats zu den Emissionsdaten für das Jahr 2025 und der Berechnung der
angepassten Jahresemissionsgesamtmengen bis zum Jahr 2030 durch das Umweltbundesamt aus.
9 In Abschnitt B, Teil I Prüfung der Projektionsdaten werden in Kapitel 7 zunächst die Anforderungen an
die Projektionsdaten im Hinblick auf die Zielsetzung des Bundes-Klimaschutzgesetzes diskutiert und
daraus ein mehrstufiges Prüfschema abgeleitet. In Kapitel 8 wird die Datengrundlage der
Projektionsdaten dargestellt. Anschließend werden in Kapitel 9 die projizierten THG-Emissionen (ohne
LULUCF) für den Zeitraum 2021 bis 2030 dargestellt und eingeordnet. Danach wird die Prüfung der
Projektionsdaten 2026 (ohne den Sektor LULUCF) für den Zeitraum 2021 bis 2030 durchgeführt
(Kapitel 10) und mit einer zusammenfassenden Einschätzung des Expertenrats zur Zielerreichung
abgeschlossen (Kapitel 11). Ergänzend werden in Abschnitt B, Teil II die Einhaltung weiterer
Klimaschutzziele des Bundes-Klimaschutzgesetzes dargestellt und eingeordnet (Kapitel 12). In Kapitel 13
wird abschließend die Einhaltung der Klimaschutzziele unter Berücksichtigung des
Klimaschutzprogramms 2026 (KSP 2026) eingeordnet.
5 Teilweise wurden Textpassagen aus früheren Gutachten des Expertenrats übernommen. Dies betrifft insbesondere die Beschreibung
von Methodiken, die gegenüber früheren Berichten unverändert geblieben sind, deren erneute Darstellung jedoch für das Verständnis
weiterhin wesentlich ist.
Drucksache 21/6175 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 30 –
Datengrundlage
Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2025 und zu den
Projektionsdaten 2026
31
Abschnitt A: Prüfung der Emissionsdaten
2 Datengrundlage
10 In Abschnitt A dieses Gutachtens bewertet der Expertenrat für Klimafragen die Emissionsdaten für das
Jahr 2025 (UBA 2026g). Dem Expertenrat wurden am 14. März 2026 die folgenden Unterlagen durch
das Umweltbundesamt übermittelt:
Zeitreihen der Emissionsdaten von 1990 bis 2025 (UBA 2026g), aufgeschlüsselt nach den Sektoren
und Sub-Sektoren entsprechend den Quellkategorien des gemeinsamen Berichtsformats nach der
Europäischen Klimaberichterstattungsverordnung oder entsprechend einer auf der Grundlage von
Artikel 26 Abs. 7 der Europäischen Governance-Verordnung (Europäische Kommission 2018)
erlassenen Nachfolgeregelung. Zusätzlich enthält diese Tabelle gemäß § 5 Abs. 2 KSG eine
Auflistung der Emissionsanteile, die der Europäischen Lastenteilung unterliegen.
Ein begleitender Bericht mit dem Titel „Berechnung der bundesdeutschen THG-Emissionen für das
Jahr 2025 gemäß Bundesklimaschutzgesetz” (UBA 2026a).
Das Nationale Inventardokument (NID) zum deutschen Treibhausgasinventar 1990–2024 (UBA
2026b).
Weitere sektorenspezifische Informationen, die auf Anfrage zur Verfügung gestellt wurden und zur
Prüfung und Plausibilisierung genutzt wurden.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6175– 31 –
Die Nationale Berichterstattung der Treibhausgasemissionen
32 Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2025 und zu den
Projektionsdaten 2026
3 Die Nationale Berichterstattung der Treibhausgasemissionen
Grundlagen der Emissionsberichterstattung
11 Deutschland ist Vertragspartner des UNFCCC und damit verpflichtet, jährliche Inventare zu nationalen
THG-Emissionen zu erstellen und zu veröffentlichen. In Deutschland ist das Umweltbundesamt für die
Erstellung der Treibhausgasinventare zuständig. Die Treibhausgasinventare werden jeweils im zweiten
Jahr nach dem Emissionsjahr am 15. Januar veröffentlicht. So wurde das Treibhausgasinventar für das
Jahr 2024 am 15. Januar 2026 veröffentlicht. Die vom Umweltbundesamt beschriebene Methodik zur
Berechnung der Nationalen Treibhausgasinventare (UBA 2026b) stellt auch die Grundlage für die
Berechnung der Emissionsdaten des Vorjahres dar.6 Die Emissionsdaten des Vorjahrs wurden am 14.
März veröffentlicht und im Rahmen dieses Gutachtens geprüft (siehe Kapitel 4).
12 Die Berichterstattung umfasst die Emissionen der folgenden Treibhausgase: Kohlenstoffdioxid (CO2),
Lachgas (N2O), Methan (CH4) sowie die fluorierten Treibhausgase (F-Gase), Perfluorcarbone (PFCs),
Fluorkohlenwasserstoffe (FKWs), Schwefelhexafluorid (SF6) und Stickstofftrifluorid (NF3). Die THG-
Emissionen werden in sogenannten Quellgruppen berichtet, die sich aus den Common Reporting Tables
(CRT) ergeben. Die Berechnung der THG-Emissionen erfolgt für jede CRT-Kategorie nach dem
Grundprinzip 𝐴𝑘𝑡𝑖𝑣𝑖𝑡ä𝑡𝑠𝑑𝑎𝑡𝑒𝑛 ∗ 𝐸𝑚𝑖𝑠𝑠𝑖𝑜𝑛𝑠𝑓𝑎𝑘𝑡𝑜𝑟 = 𝑇𝑟𝑒𝑖𝑏ℎ𝑎𝑢𝑠𝑔𝑎𝑠𝑒𝑚𝑖𝑠𝑠𝑖𝑜𝑛𝑒𝑛. Dabei bezeichnen
Aktivitätsdaten einen Wert, der proportional zu den damit verbundenen THG-Emissionen ist, z. B.
Kraftstoff-Absatz in Litern zu Brennstoff-Emissionen. Der Emissionsfaktor wiederum ist ein
Proportionalitätsfaktor. Er drückt aus, welche Menge Treibhausgas pro emissionserzeugende Größe
(Aktivitätsdaten) in die Atmosphäre freigesetzt wird, also z. B. die ausgestoßene Menge an CO2 pro Liter
Kraftstoff. Dabei können in ein und demselben Prozess unterschiedliche THG-Emissionen freigesetzt
werden. Somit sind die Emissionsfaktoren für spezifische Prozesse und Treibhausgase unterschiedlich.
Zur Vergleichbarkeit werden abschließend die verschiedenen THG-Emissionen zu Kohlenstoffdioxid-
Äquivalenten (CO2-Äq.) umgerechnet. Die in den Treibhausgasinventaren ausgewiesenen THG-
Emissionen sind also grundsätzlich keine gemessenen Größen, sondern Hochrechnungen auf Basis der
Aktivitätsdaten und der zugehörigen Emissionsfaktoren.
Daten und Methoden zur Berechnung der Emissionsdaten des Vorjahres
13 Das Bundes-Klimaschutzgesetz definiert sieben Sektoren, die THG-Emissionen verursachen. Diese sind
über CRT-Kategorien definiert (siehe Abbildung 2). Prinzipiell lässt sich zwischen THG-Emissionen aus
dem Verbrauch fossiler Brennstoffe (verbrennungs- und prozessbedingte THG-Emissionen) und THG-
Emissionen aus biologischen Prozessen unterscheiden. Die verbrennungs- und prozessbedingten THG-
Emissionen fallen vornehmlich in den Sektoren Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, im Verkehr und
zu geringen Anteilen in der Landwirtschaft an. THG-Emissionen aus biologischen Prozessen entstehen
überwiegend in den Sektoren Landwirtschaft, Abfallwirtschaft und Sonstiges sowie LULUCF, zum
Beispiel bei der Zersetzung organischen Materials aus Moorböden. Im Sektor LULUCF ist aufgrund der
CO2-Fixierung durch Photosynthese bei Pflanzenwachstum auch eine Netto-Reduktion von
Treibhausgasen möglich.
6 Das Umweltbundesamt verwendet ‘Emissionsdaten des Vorjahres’ synonym zu ‘Emissionsdaten des zurückliegenden
Kalenderjahrs’. Das KSG verwendet in §5 Abs. 1 ebenfalls ‘Emissionsdaten des zurückliegenden Kalenderjahrs’. Der Expertenrat verwendet
im Folgenden ‘Emissionsdaten des Vorjahres’, um eine Konsistenz mit den Dokumenten vom UBA sicherzustellen. Die diesjährige
Prüfung bezieht sich auf die Berechnung der Emissionsdaten für das Jahr 2025.
Drucksache 21/6175 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 32 –
Die Nationale Berichterstattung der Treibhausgasemissionen
Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2025 und zu den
Projektionsdaten 2026
33
Abbildung 2: Nomenklatur der CRT-Kategorien nach Sektoren des Bundes-Klimaschutzgesetzes
Eigene Darstellung basierend auf Anlage 1 KSG. *Aktuell werden keine Emissionen in CRT-Kategorie 6 „Sonstige“ berichtet. LULUCF
= Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft.
14 Die Berechnung der THG-Emissionen erfolgt wie zuvor beschrieben für jede CRT-Kategorie auf
Grundlage von Emissionsfaktoren und Aktivitätsdaten. Das konkrete Vorgehen und die verwendeten
Emissionsfaktoren und Aktivitätsdaten zur Berechnung der THG-Emissionen für das Jahr 2025 durch
das Umweltbundesamt werden im Begleitbericht UBA (2026a) für die einzelnen Sektoren des Bundes-
Klimaschutzgesetzes beschrieben. Die zugrundeliegenden Daten des Umweltbundesamts sind in
Tabelle A 1 im Anhang aufgelistet. Von besonderer Relevanz für die Emissionsdatenberechnung des
Umweltbundesamts ist die Frühschätzung der Energiebilanz, die jährlich von der Arbeitsgemeinschaft
Energiebilanzen e.V. (AGEB) erstellt wird. Die Frühschätzung der Energiebilanz enthält die
energiebedingten Brennstoffeinsätze der Sektoren Energiewirtschaft, Industrie und Gebäude, welche
vom Umweltbundesamt genutzt werden, um die THG-Emissionen der CRT-Kategorien 1.A.1
(Energiewirtschaft) 1.A.2 (Industrie), sowie 1.A.4 a/b und 1.A.5 (beides Gebäude) zu bestimmen. Diese
CRT-Kategorien machen insgesamt ca. 67 % der THG-Emissionen des Jahres 2025 aus. Eine detaillierte
Beschreibung des Modells der Frühschätzung der Energiebilanz ist in UBA (2023) und Buttermann et al.
(2024) sowie in ERK (2024b) und ERK (2025a) gegeben.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6175– 33 –
Die Nationale Berichterstattung der Treibhausgasemissionen
34 Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2025 und zu den
Projektionsdaten 2026
Tabelle 1: Änderungen in der Methodik und Datengrundlage zu Berechnung der Emissionsdaten 2025
gegenüber dem Vorjahr laut der AGEB und dem Umweltbundesamt
Sektor Änderungen im Vergleich zum Vorjahr
Sektorenübergreifend Änderungen durch AGEB:
Revision der Energiebilanzen 2003 bis 2023.
Bei der Amtlichen Mineralölstatistik musste nur der Monat Dezember statt wie im Vorjahr die
Monate November und Dezember hinzugeschätzt werden.
Energiewirtschaft Änderungen durch UBA:
Verwendung von neuen lagerspezifischen Emissionsfaktoren zur Berechnung der Methanemissionen
im Braunkohlebergbau.*
Industrie Änderungen durch UBA:
Verwendung von Werten aus Atmosphärenmessungen zur Bestimmung der industriellen SF6-
Produktion.*
Gebäude Keine Änderungen.
Verkehr Keine Angaben.
Abfallwirtschaft und
Sonstiges
Keine Änderungen.
Landwirtschaft Änderungen durch UBA:
Erstmalige Verwendung von nach Klima differenzierten N2O-Emissionsfaktoren aus dem IPCC-
Refinement (2019) für indirekte Emissionen aus Deposition und Emissionen aus dem Weidegang.
Korrektur historischer Milchleistungen.
Änderung der Berechnung der N-Ausscheidung der Milchkühe auf Basis der Harnstoffgehalte
der Milch.
Einführung eines Transportmoduls, welches Transporte von Wirtschaftsdünger,
Biogassubstraten und Gärresten zwischen NUTS-3 Regionen modelliert.
Zusätzliche Berücksichtigung von N2O-Emissionen aus der Mineralisierung von Mineralböden
unter Grünlandnutzung, die bisher Bestandteil der Berichterstattung des Sektors LULUCF waren.
LULUCF Änderungen durch UBA:
Zur Erstellung des NID 2026 und der Emissionsdaten 2025 wurde die Methodik des Sektors
LULUCF tiefgreifend überarbeitet sowie zahlreiche neue Datenquellen genutzt. Dies führt laut
UBA insgesamt zu einer differenzierteren Erfassung der Dynamik und räumlichen Auflösung des
Emissionsgeschehens im LULUCF-Sektor.
Eigene Darstellung auf Basis von UBA (2026a) sowie dem schriftlichen Austausch zwischen Expertenrat, UBA und AGEB. *
kennzeichnet Änderungen, die nicht vom UBA kommuniziert wurden und dem Expertenrat im Rahmen seiner Prüfung aufgefallen
sind (siehe Kapitel 4.1).
Drucksache 21/6175 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 34 –
Die Nationale Berichterstattung der Treibhausgasemissionen
Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2025 und zu den
Projektionsdaten 2026
35
Änderungen in Daten und Methoden der einzelnen Sektoren im Vergleich zum Vorjahr
15 Bei der Erstellung der Emissionsdaten 2025 ist es im Vergleich zum Vorjahr zu Änderungen in der
Methodik und der Datengrundlage beim Umweltbundesamt und der AGEB gekommen. Im Folgenden
werden die vom Umweltbundesamt und der AGEB benannten Änderungen aufgeführt und in Tabelle 1
zusammengefasst. Änderungen, die vom Umweltbundesamt nicht explizit angegeben, aber im Verlauf
der Prüfung vom Expertenrat identifiziert wurden, sind in Kapitel 4.1 beschrieben. Auch diese vom
Expertenrat identifizierten Änderungen sind in Tabelle 1 vermerkt, um einen vollständigen Überblick
über die verzeichneten Änderungen zu geben.
16 Das Umweltbundesamt gibt an, dass es für die Sektoren Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude und
Abfallwirtschaft und Sonstiges keinen Änderungen in der Berechnungsmethode oder Datengrundlage
im Vergleich zum Vorjahr vorgenommen hat (siehe Kapitel 3.3 UBA 2026a). Für den Sektor Verkehr gibt
das Umweltbundesamt keine Informationen, ob es zu Änderungen im Vergleich zum Vorjahr kam. Im
Gegensatz dazu weist das Umweltbundesamt auf Änderungen in den Sektoren Landwirtschaft und
LULUCF im Vergleich zum Vorjahr hin, welche in den Sektorenkapiteln für Landwirtschaft und LULUCF
(siehe Kapitel 9 und 11 UBA 2026a) ausgeführt werden. Die AGEB gibt an, dass es bei der Frühschätzung
der Energiebilanz für das Jahr 2025 zu zwei Änderungen im Vergleich zum Vorjahr kam.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6175– 35 –
Prüfung
36 Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2025 und zu den
Projektionsdaten 2026
4 Prüfung
17 Im vorherigen Kapitel 3 wurden die vom Umweltbundesamt und der AGEB kommunizierten Änderungen
in der Methodik und der Datengrundlage zur Berechnung der Emissionsdaten 2025 dargelegt. Dort
wurde auch bereits auf Änderungen in der Methodik und der Datengrundlage verwiesen, die nicht
explizit vom Umweltbundesamt kommuniziert wurden. Im folgenden Kapitel 4.1 diskutiert der
Expertenrat nun diese weiteren Änderungen, die ihm im Verlauf der Prüfung aufgefallen sind. In Kapitel
4.2 führt der Expertenrat eine Stichprobenprüfung zur Erstellung der Frühschätzung der Energiebilanz
durch und bewertet die im Vorjahr von der AGEB durchgeführten Weiterentwicklung in der
Schätzmethodik.
4.1 Weitere Änderungen in der Berechnungsmethode des
Umweltbundesamts bei der Berechnung der Emissionsdaten 2025
Emissionsfaktoren der Methanemissionen im Braunkohlebergbau
18 In den letztjährigen Prüfberichten 2024 und 2025 hat der Expertenrat eine Einordnung zu dem
Emissionsfaktor der Methanemissionen im Braunkohlebergbau gegeben (ERK 2024b; 2025a). Das
Umweltbundesamt hat in der Vergangenheit für die Methanemissionen im Braunkohlebergbau einen
Emissionsfaktor in Höhe von 0,011 Kilogramm Methan je Tonne Braunkohle verwendet, welcher auf
einer Studie von der RWE Rheinbraun AG aus dem Jahr 1989 basierte (Rheinbraun Verkaufsgesellschaft
mbH 1989). Assan (2024) hat diesen Wert kritisiert und stattdessen lagerspezifische Emissionsfaktoren
gefordert, die auch Methanemissionen aus umgebenden Schichten berücksichtigen. Das
Umweltbundesamt hat darauf verwiesen, dass der von ihnen verwendete Emissionsfaktor von der RWE
Rheinbraun AG aus dem Jahr 1989 der einzige für Deutschland veröffentlichte Emissionsfaktor sei und
dieser in Begutachtungen durch das UNFCCC und die Europäische Union (EU) akzeptiert wurde (siehe
hierzu Kapitel 4.3.1 ERK 2025a). Zudem hat das Umweltbundesamt darauf hingewiesen, dass im Zuge
der Verordnung über die Verringerung der Methanemissionen im Energiesektor (Europäische
Kommission 2024b), im Folgenden Methan-Verordnung, die Braunkohlebergbau-Betreiber ohnehin
neue lagerstättenspezifische Methanemissionsfaktoren für Kohlebergwerke messen müssen, bei denen
auch umgebende Schichten mit einbezogen werden.
19 In den diesjährigen Inventardaten, die am 15. Januar 2026 erschienen sind, werden diese neuen
lagerspezifischen Emissionsfaktoren zur Berechnung der Methanemissionen im Braunkohlebergbau
verwendet (UBA 2026b). Die neuen Emissionsfaktoren variieren je nach Region und Tiefe zwischen
0,00002 und 0,0111 Kilogramm Methan je Tonne Braunkohle; der mittlere implizite Emissionsfaktor für
Deutschland ist 0,004 Kilogramm Methan je Tonne Braunkohle. Somit zeigen die neuen Messungen
Werte, die ungefähr gleich oder niedriger sind als der in den Vorjahren vom Umweltbundesamt
verwendete Emissionsfaktor. Nur auf Nachfrage des Expertenrats hat das Umweltbundesamt
angegeben, dass die neuen lagerspezifischen Messungen zur Berechnung der Methanemissionen im
Braunkohlebergbau vom Umweltbundesamt auch für die Berechnung der Emissionsdaten 2025
verwendet wurden (siehe UBA 2026g).
20 Zudem gibt das Umweltbundesamt an, sich mit den Landesbergämtern über die Herangehensweise bei
der Messung ausgetauscht und die neuen Emissionsfaktoren mit polnischen Messungen abgeglichen
zu haben, welche eine ähnliche Größenordnung ausweisen. Das Umweltbundesamt beteiligt sich
Drucksache 21/6175 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 36 –
Prüfung
Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2025 und zu den
Projektionsdaten 2026
37
außerdem an einer Messkampagne im Rheinischen Kohlerevier. Diese soll dazu beitragen, die
Zusammensetzung der Luftmassen in und an Tagebaugruben sowie den Methangehalt darin zu
untersuchen. Ergebnisse liegen laut dem Umweltbundesamt allerdings noch nicht vor.
21 Der Expertenrat bewertet die Verwendung der neuen, revierspezifischen Emissionsfaktoren positiv.
Zudem begrüßt er die weiteren wissenschaftlichen Untersuchungen zur Weiterentwicklung der
Bestimmung von Emissionsfaktoren für Methanemissionen im deutschen Braunkohlebergbau.
Industrielle Schwefelhexafluorid Emissionen
22 In Meixner et al. (2025) werden die deutschen Schwefelhexafluoridemissionen des Nationalen
Inventardokuments des Umweltbundesamts mit einer selbst durchgeführten Atmosphärenmessung für
die Jahre 2020 bis 2023 abgeglichen. Die geschätzten Schwefelhexafluoridgesamtemissionen der
beiden Ansätze sind in ihrer Höhe und in ihrem Trend vergleichbar. Meixner et al. (2025) weisen jedoch
darauf hin, dass die Berechnungen im Nationalen Inventardokument die Teilmenge der industriellen
Schwefelhexafluoridemissionen vermutlich unterschätzen.
23 Nur auf Nachfrage des Expertenrats hat das Umweltbundesamt angegeben, dass es bei der
Bestimmung der Emissionen aus der industriellen Schwefelhexafluoridproduktion im Rahmen der
Berechnung der Emissionsdaten 2025 einmalig auf Werte aus Atmosphärenmessungen zurückgegriffen
hat (siehe dazu auch UBA 2026d). Bisher wurden die Schwefelhexafluoridemissionen aus der
industriellen Produktion durch eine Expertenschätzung des Umweltbundesamts ermittelt, die auf der
Beobachtung des bisherigen Trends sowie der Analyse relevanter Einflussfaktoren basierte. Zukünftig
wird die Verwendung von Werten aus Atmosphärenmessungen laut Umweltbundesamt nicht mehr
möglich sein, da Atmosphärenmessungen für F-Gase nicht mehr finanziert werden. Somit wird für
zukünftige Schätzungen wieder auf die ursprüngliche Methode zurückgegriffen werden müssen.
24 Dem Expertenrat ist es aus Kapazitäts- und Zeitgründen nicht möglich eine tiefgreifende Bewertung zu
dem neuen Vorgehen des Umweltbundesamts hinsichtlich der Bestimmung der
Schwefelhexafluoridemissionen aus der industriellen Produktion vorzulegen. Die Verwendung der Werte aus
Atmosphärenmessungen für die Bestimmung der Schwefelhexafluoridemissionen scheint allerdings
sinnvoll. Dies liegt daran, dass die bisherige Trendschätzung der Emissionen aus der industriellen
Schwefelhexafluoridproduktion auf Basis von übermittelten Werten aus der Industrie die tatsächlichen
industriellen Schwefelhexafluoridemissionen vermutlich unterschätzt hat (siehe Meixner et al. 2025).
Auch das Umweltbundesamt gibt an, dass für das Nationale Inventardokument 2026 die von der
Industrie gemeldeten Werte für das Berichtsjahr 2024 erneut zu gering waren. Der Expertenrat merkt
allerdings auch an, dass durch den einmaligen Methodenwechsel dieses Jahr die Vergleichbarkeit der
Ergebnisse im Zeitverlauf beeinträchtigt wird. Eine detaillierte Prüfung behält sich der Expertenrat für
das nächste Jahr vor.
Fazit
25 Zusammenfassend hält der Expertenrat für Klimafragen die Änderungen bei der Berechnung der
Methanemissionen im Braunkohlebergbau für sinnvoll. Hinsichtlich der Änderungen in der Schätzung
der industriellen Schwefelhexafluoridemissionen ist dem Expertenrat zu diesem Zeitpunkt keine
abschließende Einschätzung möglich; er behält sich eine detaillierte Prüfung für das nächste Jahr vor.
26 Zudem stellt der Expertenrat für Klimafragen fest, dass die vom Umweltbundesamt angegebenen
Änderungen in der Methodik und der Datengrundlage nicht vollständig waren, was den Expertenrat in
seiner Bewertung der Qualität der Schätzungen über die Jahre hinweg eingeschränkt. Es würde die
Arbeit des Expertenrats vereinfachen, wenn das Umweltbundesamt eine vollständige und detaillierte
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6175– 37 –
Prüfung
38 Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2025 und zu den
Projektionsdaten 2026
Aufstellung sämtlicher Änderungen in der Berechnungsmethodik und der Datengrundlage in den
kommenden Berichterstattungen bereitstellt.7
4.2 Stichprobenprüfung: Frühschätzung der Energiebilanz
Weiterentwicklung Schätzmethodik
27 Bereits in ERK (2024b) und ERK (2025a) hat der Expertenrat die Frühschätzungen der Energiebilanzen
mit den endgültigen Energiebilanzen der Jahre 2022 und 2023 abgeglichen, um die Vorhersagegüte der
Frühschätzung zu diskutieren. In der diesjährigen Prüfung analysiert der Expertenrat die Güte der
Frühschätzung der Energiebilanz für das Jahr 2024, indem er die Frühschätzung der Energiebilanz für
das Jahr 2024 vom 14. Februar 2025 mit der am 31. Januar 2026 erschienenen endgültigen
Energiebilanz 2024 vergleicht. Die Gütebetrachtung der Frühschätzung 2024 ist besonders relevant, da
die AGEB für die Frühschätzung der Energiebilanz 2024 eine umfassende Weiterentwicklung der
Schätzmethodik der Frühschätzung vorgeschlagen und angewandt hat (siehe Buttermann et al. 2024).
Nach dieser neuen Methodik wurde auch die diesjährige Frühschätzung der Energiebilanz 2025 erstellt.
28 Der Abgleich der Frühschätzung mit der endgültigen Energiebilanz 2024 bietet einen ersten Datenpunkt,
um das neue Vorgehen der AGEB bei der Erstellung der Frühschätzung der Energiebilanz zu beurteilen.
Die folgende Diskussion zu den Abweichungen zwischen der Frühschätzung und der endgültigen
Energiebilanz für das Jahr 2024 lässt allerdings nur eingeschränkt Aussagen über die Stabilität und
Verbesserung der Schätzung zu. Dies liegt daran, dass bisher nur Gütebetrachtungen für die Jahre 2022,
2023 und 2024 möglich sind, was eine begrenzte Datenbasis darstellt. Auch die AGEB weist darauf hin,
dass eine umfängliche Bewertung der Prognosegüte nur anhand eines längeren Zeitraumes an
geschätzten und endgültigen Bilanzen bei gleichzeitigen konstanten Rahmenpara-metern der
Schätzungen (Methodik, Datenbasis) erfolgen kann.
29 Die Weiterentwicklung der Methodik zur Frühschätzung der Energiebilanz umfasst hauptsächlich8 drei
Anpassungen:
i) Eine tiefere Disaggregation bei der Schätzung des zweistufigen Modells in den Energiebilanzzeilen9
(EBZ) der Wirtschaftszweige Papiergewerbe (EBZ 48), Verarbeitung von Steinen und Erden (EBZ 53)
sowie Metallerzeugung (EBZ 54). Diese feine Untergliederung in Produktionsstufen soll das Niveau
7 Der Expertenrat hat bereits im August 2025 das Umweltbundesamt um eine solche Aufstellung gebeten. Hierzu stellte der
Expertenrat dem Umweltbundesamt eine Beispiel-Tabelle zur Verfügung, die nach Ansicht des Expertenrats sämtliche relevanten
Informationen hinsichtlich Änderungen in der Berechnungsmethode und der Datengrundlage abbilden würde. Dazu gehören für
jede Änderung i) das Vorgehen im aktuellen Jahr im Vergleich zum Vorgehen im Vorjahr, ii) die Begründung der Änderung und iii)
eine Einschätzung hinsichtlich der Güte der neuen Berechnung oder der neuen Datengrundlage.
8 Darüber hinaus wurden neue Datensätze zur Verbesserung der Prognosegenauigkeit des Energiebilanzprognosemodells von der
AGEB untersucht. Dazu gehören insbesondere Datensätze von Trading Hub Europe zur Fortschreibung des gesamten
Erdgasverbrauchs, Daten zur Stromerzeugung der europäischen Übertragungsnetzbetreiber (European Network of Transmission
System Operators for Electricity (ENTSO-E)) und Frühindikatoren des Statistischen Bundesamts. Für eine ausführliche Diskussion
der Eignung im Rahmen der Frühschätzung der Energiebilanz wird auf Kapitel 5 Buttermann et al. (2024) verwiesen.
9 Die Energiebilanz der AGEB ist als Matrix konzipiert, wobei in den Spalten die verschiedenen Energieträger gelistet sind und in
den Zeilen die Aufkommensseite (EBZ 1 – 8), der Umwandlungssektor (EBZ 9 – 40) sowie die Endverbrauchssektoren (EBZ 45 –
68). Die Aufkommensseite umfasst die inländische Gewinnung, Einfuhr, Ausfuhr und Bestandsveränderungen. Im
Umwandlungssektor werden Umwandlungseinsatz und -ausstoß von Kraftwerken, Kokereien, Mineralölverarbeitung usw. erfasst.
Im unteren Teil der Energiebilanz wird der Endenergieverbrauch der Sektoren Industrie, private Haushalte und Gewerbe, Handel,
Dienstleistungen (GHD) erfasst.
Drucksache 21/6175 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 38 –
Prüfung
Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2025 und zu den
Projektionsdaten 2026
39
und die Struktur des Energieverbrauchs sachgerechter erfassen als dies in der vorherigen
aggregierten Vorgehensweise möglich war.
ii) Die Fortschreibung für den Energieverbrauch im Umwandlungsbereich (EBZ 33–39) wurde von
einem Indikatoren-Ansatz auf ein Regressionsverfahren umgestellt.
iii) Die Schätzung zur Vervollständigung des Brennstoffeinsatzes der Fernwärmeerzeugung (EBZ 16)
wird durch die Produktionsentwicklung wärmeintensiver Wirtschaftszweige als zusätzliche
Erklärungsgröße im Rahmen eines Regressionsansatzes erweitert. Für eine detaillierte Diskussion
wird auf (Buttermann et al. 2024) und ERK (2025a) verwiesen.
30 Die AGEB hat in ihrem Abschlussbericht zur Weiterentwicklung der Methodik verschiedene Diagnostiken
zur Einschätzung des Modellrahmens und der Güte des weiterentwickelten Modells durchgeführt (siehe
Kapitel 3 und 6 Buttermann et al. 2024). Dazu gehören eine Plausibilisierung der
Regressionskoeffizienten, RAMSEY-Reset-Tests zur Überprüfung von Spezifikationsfehlern der Funktionsform,
dynamische ex-post Prognosen und deren Auswertung mittels unterschiedlicher Fehlermaße im
Stützbereich der Jahre 2011 bis 2021, Simulationsexperimente und Prognosen außerhalb des
Stützbereichs des Modells für das Berichtsjahr 2022. Die AGEB kommt übergreifend zu dem Schluss,
dass die Weiterentwicklungen der Schätzmethodik zu einer Verbesserung der Vorhersage-Güte
beigetragen hat. Einzig die Prognosen außerhalb des Stützbereichs des Modells für das Berichtsjahr
2022 zeigen, dass für den Wirtschaftszweig Papiergewerbe (EBZ 48) im Zusammenhang mit der
Weiterentwicklung des Modellansatzes keine Verbesserung festgestellt werden konnte.
Ergebnisse hinsichtlich weiterentwickelter Schätzmethodik
31 In Tabelle 2 finden sich die fünf größten absoluten Abweichungen und die dazugehörigen relativen
Abweichungen sowie eine Umrechnung in Emissionswerte für das Jahr 2024 und als Vergleich für das
Jahr 2023.
32 Übergreifend ist die Summe des quadratischen Fehlers für das Jahr 2024 um 20 % kleiner als für das
Jahr 2023. Auch die höchste absolute Abweichung zwischen der Frühschätzung der Energiebilanz und
der endgültigen Energiebilanz ist im Jahr 2024 mit einem Betrag von 28 490 TJ (umgerechnet
1,6 Mt CO2-Äq.) bedeutend kleiner als im Vorjahr mit einem Betrag von 42 379 TJ (umgerechnet
2,4 Mt CO2-Äq.) (siehe Tabelle 2). Beide Abweichungen sind bei der Schätzung des Energieträgers Erdgas
in der Industrie aufgetreten (für eine detailliertere Diskussion zur den verschiedenen Industriebranchen
siehe RZ 33). Auffällig ist auch die gute Vorhersage der fossilen Energieverbräuche für Haushalte
(EBZ 66) und Gewerbe, Handel, Dienstleistung (EBZ 67) im Jahr 2024. Hier sind die Schätzfehler bis zu
zwei Dritteln kleiner und tauchen für das Jahr 2024 nicht mehr unter den fünf größten absoluten
Abweichungen auf. Die AGEB weist darauf hin, dass die Bereiche Haushalte und Gewerbe, Handel,
Dienstleistungen schwierig zu schätzen sind, da die beobachtete Entwicklung des
Endenergieverbrauchs für diese nur unzureichend durch amtliche oder nicht-amtliche Statistiken abgedeckt ist und
Abgrenzungsprobleme untereinander und zur Industrie bestehen. Dies führt dazu, dass die Prognose
in einzelnen Jahren besser oder schlechter ausfallen kann.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6175– 39 –
Prüfung
40 Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2025 und zu den
Projektionsdaten 2026
Tabelle 2: Fünf größte absolute Abweichungen mit dazugehörigen relativen Abweichungen und
Emissionswerten zwischen der Frühschätzung der Energiebilanz und der endgültigen
Energiebilanz für die Jahre 2023 und 2024.
Jahr Energiebilanzzeile/Brennstoff Zugeordneter Sektor Absolute
Abweichung
[TJ]
Relative
Abweichung
[%]
Emissionswert
[Mt CO2-Äq.]
2023
EBZ 11 – Wärmekraftwerke der
allgemeinen
Versorgung/Steinkohlen – Kohle
Energiewirtschaft 16 782 5,4 1,6
EBZ 54 – Metallerzeugung/
Gase – Naturgase – Erdgas
Erdölgas
Industrie -42 379 -75,3 -2,4
EBZ 54 – Metallerzeugung/
Gase – Gichtgas Konvertergas
Industrie -15 704 -20,9 -4
EBZ 66 – Haushalte/
Mineralöle – Heizöl leicht
Gebäude -15 632 -4 -1,2
EBZ 67 – Gewerbe, Handel,
Dienstleistungen/
Gase – Naturgase – Erdgas
Erdölgas
Gebäude,
Landwirtschaft
23 115 6,91 1,3
2024
EBZ 11 – Wärmekraftwerke der
allgemeinen Versorgung/
Gase – Naturgase – Erdgas
Erdölgas
Energiewirtschaft -24 527 -7,62 -1,4
EBZ 16 – Fernheizwerke/
Gase – Naturgase – Erdgas
Erdölgas
Energiewirtschaft -14 279 -17,0 -0,8
EBZ 38 – Minderalölverarbeitung/
Gase – Naturgase – Erdgas
Erdölgas
Energiewirtschaft -14 928 -32,2 -0,8
EBZ 49 – Grundstoffchemie/
Gase – Naturgase – Erdgas
Erdölgas
Industrie 28 490 17,4 1,6
EBZ 54 – Metallerzeugung/
Gase – Naturgase – Erdgas
Erdölgas
Industrie -15 830 -27,7 -0,9
Eigene Darstellung. Bei der Umrechnung in Emissionswerte wird aus Gründen der einfachen Umsetzbarkeit nur CO2 als
Treibhausgas berücksichtigt. UBA (2026a) und UBA (2026b) zeigt diesbezüglich, dass die übrigen Treibhausgase bei den
energiebedingten THG-Emissionen ohnehin nur einen geringen Anteil haben. Die Emissionsfaktoren werden UBA (2026b)
entnommen. Zudem wird bei Gase – Naturgase – Erdgas Erdölgas nur der Emissionsfaktor von Erdgas verwendet, da Erdölgas laut
Umweltbundesamt nur in kleinen Mengen anfällt. Die absoluten Abweichungen werden durch folgende Gleichung berechnet:
Absolute Abweichung = (Frühschätzung der Energiebilanz - endgültige Energiebilanz).
33 Der Hauptfokus der Weiterentwicklung der Methodik zur Frühschätzung der Energiebilanz lag auf einer
disaggregierten Schätzung der Wirtschaftszweige Papiergewerbe (EBZ 48), Verarbeitung von Steinen
und Erden (EBZ 53) sowie Metallerzeugung (EBZ 54) (siehe RZ 29). Insbesondere bei der
Metallverarbeitung (EBZ 54) lässt sich eine deutlich kleinere Abweichung beim Energieträger Erdgas
zwischen den Jahren 2024 mit einem Betrag von 15 830 TJ (umgerechnet 0,9 Mt CO2-Äq.) und 2023 mit
Drucksache 21/6175 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 40 –
Prüfung
Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2025 und zu den
Projektionsdaten 2026
41
einem Betrag von 42 379 TJ (umgerechnet 2,4 Mt CO2-Äq.) beobachten (siehe Tabelle 2). Im Gegensatz
dazu ist bei der Grundstoffchemie (EBZ 49), welche nicht disaggregiert geschätzt wird, der Schätzfehler
für den Energieträger Erdgas im Jahr 2024 ausgeprägt mit einer Abweichung von 28 490 TJ
(umgerechnet 1,6 Mt CO2-Äq.). Eine disaggregierte Schätzung dieses Wirtschaftszweigs ist jedoch auch
in Zukunft von der AGEB nicht vorgesehen. Die AGEB begründet dies damit, dass der Energieverbrauch
im Sektor Chemie aufgrund der komplexen Produktionsprozesse grundsätzlich schwerer zu
prognostizieren sei und eine tiefere Disaggregation des Sektors daran nur bedingt etwas ändern würde.
34 Für die Schätzung des Umwandlungsbereichs (EBZ 33–39) und der Fernwärmeerzeugung (EBZ 16) hat
der Expertenrat für das Jahr 2024 höhere Summen des quadratischen Fehlers im Vergleich zum Vorjahr
berechnet (EBZ 33–39: 1,5-mal so hoch; EBZ 16 5,5-mal so hoch). Die AGEB weist hinsichtlich des
Schätzfehlers der Energiebilanzzeile 16 darauf hin, dass ein erheblicher Teil der Abweichungen aus einer
Methodenumstellung im Zuge der alle zwei Jahre stattfindenden, routinemäßigen Datenrevision der
endgültigen Energiebilanzzeitreihen (2003 bis zum aktuellen Rand) stamme. Diese Datenrevision hat
zwischen der Erstellung der Frühschätzung 2024 und der Erstellung der endgültigen Energiebilanz 2024
stattgefunden (siehe auch Tabelle 1).
Fazit
35 Der Abgleich der Frühschätzung der Energiebilanz mit der endgültigen Energiebilanz für das Jahr 2024
zeigt übergreifend, für einzelne Energiebilanzzeilen und für einzelne Energieträger eine höhere Güte im
Vergleich zum Vorjahr. Dies gilt insbesondere für die disaggregierte Schätzung der Wirtschaftszweige.
Die Summen der quadratischen Fehler für den Umwandlungsbereich (EBZ 33–39) und die
Fernwärmeerzeugung (EBZ 16) sind im Jahr 2024 zwar etwas höher als im Vorjahr; dies liegt jedoch auch an einer
methodischen Umstellung im Rahmen der routinemäßigen Datenrevision der Energiebilanzen
vergangener Jahre. Zudem können jahresspezifische Besonderheiten die Güte beeinflussen. Allgemein
bewertet der Expertenrat für Klimafragen die von der AGEB vorgenommenen methodischen
Anpassungen als sinnvoll, wenngleich der Abgleich zwischen der Frühschätzung der Energiebilanz und
der endgültigen Energiebilanz für die Jahre 2022, 2023 und 2024 nur eingeschränkt Aussagen über die
Stabilität und Verbesserung der Schätzung zulässt.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6175– 41 –
Gütebetrachtung
42 Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2025 und zu den
Projektionsdaten 2026
5 Gütebetrachtung
5.1 Allgemeine Überlegungen
36 Die sektoralen Emissionsdaten sind Schätzungen, die vielfach auf vorläufigen Datenquellen basieren.
Die Abweichungen zwischen geschätzten und wahren Werten bilden die Gesamtunsicherheit und
setzen sich aus zufälligen Fehlern und systematischen Verzerrungen zusammen. Beruht eine Schätzung
auf einer geringen Stichprobengröße, sinkt die Präzision bei Schätzungen durch eine Zunahme von
zufälligen Fehlern. Systematische Verzerrungen hingegen können durch Messfehler auftreten oder
wenn nicht alle Prozesse berücksichtigt werden, die die Messgrößen beeinflussen oder steuern (IPCC
2006).
37 Aus der Unsicherheitsbetrachtung ergeben sich zwei Fragen an die Güte der berechneten
Emissionsdaten: (1) In welchem Umfang muss mit nachträglichen Korrekturen der
Emissionsschätzungen gerechnet werden, sofern später detailliertere und präzisere Ausgangsdaten für das Jahr
2025 vorliegen? (2) Wie präzise trifft die Berechnung der Emissionsdaten den wahren, nicht
beobachtbaren Emissionswert? Kapitel 5.2 thematisiert die erste Frage. Zunächst werden die bisherigen
Korrekturbedarfe der Emissionsdaten über den Zeitraum von 2010 bis 2024 aufgezeigt. Des Weiteren
werden die Korrekturen zwischen den Emissionsdaten des Vorjahres und den nachfolgenden
Emissionsdaten (Treibhausgasinventar) für das Berichtsjahr 2024 analysiert. Für die Beantwortung der
zweiten Frage erfolgt eine Diskussion der Angaben zu sektorenspezifischen und
sektorenübergreifenden Unsicherheiten der Emissionsdaten des Umweltbundesamtes (siehe Kapitel 5.3). Die
Plausibilität der Unsicherheiten des Umweltbundesamtes wird in Kapitel 5.4 auf Basis eines Vergleichs
mit den bisherigen Korrekturbedarfen bewertet.
5.2 Korrekturbedarfe
38 Je weiter ein Berichtsjahr in der Vergangenheit liegt, desto höher ist die Qualität der zugehörigen
Emissionsdaten: Sie steigt ausgehend von der Berechnung der Emissionsdaten des Vorjahres (BJ+1)
über nachfolgende Treibhausgasinventare, die frühestens zwei Jahre später zur Verfügung stehen (BJ+i
mit i ≥ 2). Dies liegt an der steigenden Verfügbarkeit und Qualität von Ausgangsdaten. Eine schematische
Darstellung der zeitlichen Abfolge der Veröffentlichungen zeigt Abbildung 3. Daraus ergeben sich
jährlich Korrekturen der Emissionsdaten im Rahmen der Inventarberichterstattung. Die Emissionsdaten
des Vorjahres berichten ausschließlich die THG-Emissionen des zurückliegenden Berichtsjahres,
wohingegen die Nationalen Treibhausgasinventare die Emissionsdaten für den Zeitraum vom Jahr 1990
bis zum jeweiligen Bezugsjahr enthalten. Hierbei werden die Emissionsdaten rückwirkend für alle Jahre
an die neuesten Daten und Methoden angepasst. Diese Anpassung wird Rückrechnung genannt. Daher
ist zu erwarten, dass sich die Genauigkeit der berichteten THG-Emissionen im Zeitverlauf erhöht und
somit die Differenz zwischen aufeinanderfolgenden Emissionsschätzungen für dasselbe Berichtsjahr
(Korrekturbedarf) ein Gütekriterium darstellt (ERK 2023b, Kap. A.2.1). Die Genauigkeit der berichteten
THG-Emissionen unterteilt sich dabei in zwei Kriterien: Präzision und Richtigkeit. Die Präzision gibt die
Streubreite der Schätzung an, wohingegen die Richtigkeit die Schätzung hinsichtlich systematischer
Fehler bewertet.
Drucksache 21/6175 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 42 –
Gütebetrachtung
Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2025 und zu den
Projektionsdaten 2026
43
Abbildung 3: Schematische Darstellung von der zeitlichen Aufeinanderfolge diverser Veröffentlichungen
Eigene Darstellung. E-Bilanz = Energiebilanz; BVE = Berechnung der Vorjahresemissionsdaten; BJ = Berichtsjahr. Korrekturbedarfe
ergeben sich aus den Differenzen aufeinanderfolgender Veröffentlichungen.
39 Um die Güte der Berechnung der Emissionsdaten des Vorjahres zu bewerten, wurde im Rahmen der
letzten Prüfberichte des Expertenrats der beobachtete Korrekturbedarf der Treibhausgasinventare
über die Zeit ermittelt. Emissionsdaten, die in den nachfolgenden Treibhausgasinventaren im Regelfall
nur noch geringfügig korrigiert wurden, werden als stabile Schätzung bezeichnet. Für das aktuelle
Gutachten wurde eine Aktualisierung und Ergänzung um das Berichtsjahr 2024 vorgenommen (siehe
für das Vorgehen ERK 2024b, Kapitel A.2.1). Die Korrekturen zwischen der Berechnung der
Emissionsdaten des Vorjahres und nachfolgendem Treibhausgasinventar sowie aufeinanderfolgender
Treibhausgasinventare werden dabei sowohl auf sektoraler Ebene als auch aggregiert ab dem
Berichtsjahr 2010 analysiert.
5.2.1 Mehrjähriger Vergleich historischer Korrekturbedarfe
40 Wie bereits in vergangenen Prüfberichten (ERK 2021; 2022; 2023a; 2024b; 2025a) festgestellt, lässt sich
aus (unmittelbar) nachfolgenden Korrekturen durch die Inventarberichterstattung keine systematische
Über- oder Unterschätzung bei der Berechnung der Emissionsdaten des Vorjahres feststellen. Eine
grafische Darstellung wie in ERK (2025a) entfällt. Tabelle A 2 zeigt die Werte der grafischen Darstellung.
Weiterhin zeigen die Werte kein Anzeichen systematischer Fehler in der Schätzung, sodass die
berichteten THG-Emissionen als unverzerrte – richtige – Schätzwerte angesehen werden können.
41 Die Korrekturbedarfe nehmen in der Regel ab, je weiter die berichteten Emissionsdaten und das
Berichtsjahr auseinander liegen. Sowohl die sektoralen als auch die Gesamtemissionen wurden nach
dem zweiten nachfolgenden Treibhausgasinventar (BJ+3) im Regelfall nur noch geringfügig korrigiert. Für
die Sektoren Energiewirtschaft, Industrie und Gebäude liegen die Mittel der relativen Korrekturen bei
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6175– 43 –
Gütebetrachtung
44 Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2025 und zu den
Projektionsdaten 2026
0,3 %, im Verkehrssektor bei 0,4 %. In der Landwirtschaft sowie Abfallwirtschaft und Sonstiges bei etwa
2,5 % bzw. 6,2 %. Daher ist festzustellen, dass die Präzision der berichteten THG-Emissionen im
Zeitverlauf zunimmt.
42 Die Sektoren Landwirtschaft sowie Abfallwirtschaft und Sonstiges waren bislang am stärksten von
nachträglichen Korrekturen der Treibhausgasinventare betroffen. Ursache hierfür sind insbesondere
Anpassungen bezüglich der Annahmen der Emissionsfaktoren der Nicht-CO2-Emissionen (Methan-,
Lachgas-Emissionen) sowie eine zum Teil mit großer Verzögerung berichtete Datenlage (UBA 2026a). Es
kann daher gerade in diesen Sektoren auch nach dem zweiten nachfolgenden Nationalen
Treibhausgasinventar (BJ+i mit i ≥ 3) zu substanziellen Korrekturen der Nicht-CO2-Emissionen und somit auch der
CO2-äquivalenten Emissionen kommen.
43 In Anbetracht der vorläufigen, maßgeblichen Ausgangsdaten sollten alle Emissionsdaten vor der ersten
stabilen Schätzung entsprechend bewertet werden. Diese Erkenntnis gilt auch für die Emissionsdaten
des Berichtsjahres 2025 (BJ+1 UBA 2026g). Entsprechend ist mindestens bis zum zweiten
nachfolgenden Nationalen Treibhausgasinventar (BJ+3) für das Berichtsjahr 2025 mit Korrekturen auf
sektoraler Ebene zu rechnen. Dieses wird im Jahr 2028 zur Verfügung stehen.
Abbildung 4: Absolute und relative Korrektur der Emissionsdaten zwischen der Berechnung der
Treibhausgasemissionsdaten (BJ+1) und dem nachfolgenden Treibhausgasinventar (BJ+2) für
das Berichtsjahr 2024
Eigene Darstellung auf Basis von UBA (2026g) sowie eigenen Berechnungen. Mögliche Abweichungen können durch
Rundungsdifferenzen entstehen.
Drucksache 21/6175 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 44 –
Gütebetrachtung
Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2025 und zu den
Projektionsdaten 2026
45
5.2.2 Nachträglicher Korrekturbedarf für das Berichtsjahr 2024
44 Der nachträgliche Korrekturbedarf für das Berichtsjahr 2024 zwischen Emissionsdaten (BJ+1) und dem
Treibhausgasinventar (BJ+2) ist in Abbildung 4 dargestellt. Die Gesamtemissionen (ohne LULUCF)
wurden um 0,7 Mt CO2-Äq. nach oben korrigiert. Prozentual entspricht die relative Abweichung 0,1 %.
In den Sektoren Energiewirtschaft und Verkehr wurden die THG-Emissionen nach oben korrigiert (siehe
Tabelle 3). In Sektor Industrie, dem Gebäudesektor, der Landwirtschaft und Abfallwirtschaft und
Sonstige wurden die THG-Emissionen nach unten korrigiert.
45 Es ergeben sich in den Sektoren absolute und relative Abweichungen (siehe Abbildung 4). Diese
variieren je nach Höhe der THG-Emissionen in den Sektoren und zugehörigen Korrekturen. Es ergeben
sich sektoral absolute Abweichungen von 0,1 Mt CO2-Äq. (Abfallwirtschaft) bis zu 4,7 Mt CO2-Äq.
(Energiewirtschaft) bzw. relative Abweichungen zwischen 0,5 % (Gebäude) und 2,5 % (Energiewirtschaft).
46 Die Korrekturen in Abbildung 4 lassen sich ausnahmslos auf Rückrechnungen im Zuge methodischer
Änderungen und auf endgültige Statistiken zurückführen.
Tabelle 3: Absolute und relative Korrektur zwischen den Emissionsdaten des Vorjahres (BJ+1) und den
Emissionsdaten (BJ+2) für das Berichtsjahr 2024
KSG-Ziel
[Mt CO2-Äq.]
BVE
[Mt CO2-Äq.]
THG-Inventar
[Mt CO2-Äq.]
Absolute Korrektur
[Mt CO2-Äq.]
Relative Korrektur
Energiewirtschaft 227,6 185,0 189,7 4,7 2,5 %
Industrie 170,3 153,0 149,8 -3,2 -2,1 %
Gebäude 95,8 100,5 100,0 -0,5 -0,5 %
Verkehr 124,9 143,1 144,2 1,1 0,8 %
Landwirtschaft 66,7 62,1 60,8 -1,3 -2,0 %
Abfallwirtschaft
und Sonstiges
8,1 5,4 5,3
-0,1 -1,5 %
Gesamtemissionen
(ohne LULUCF)
693,5 649,1 649,8
0,7 0,1 %
Eigene Darstellung nach eigenen Berechnungen auf Basis der Berechnung der Vorjahresemissionsdaten (BVE) für das Jahr 2024
und des Nationalen Treibhausgasinventars 2026 des Umweltbundesamtes (UBA 2026g; 2025b). Etwaige Diskrepanzen bei
Korrekturen ergeben sich aus Rundungen. Die hier aufgeführten Jahresemissionsmengen entsprechen den angepassten
Jahresemissionsmengen unter Berücksichtigung der gesamten Rückrechnung der durch das Nationale Treibhausgasinventar 2026 wie in
ERK (2024b).
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6175– 45 –
Gütebetrachtung
46 Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2025 und zu den
Projektionsdaten 2026
5.3 Unsicherheitsangaben des Umweltbundesamtes zur Berechnung der
Emissionsdaten für das Jahr 2025
47 Zur Berechnung der Emissionsdaten weist das Umweltbundesamt sektorenspezifische und
sektorenübergreifende Unsicherheitsbereiche der THG-Emissionen aus. Diese beruhen auf
Unsicherheitsschätzungen aller Quellgruppen und Senken im Rahmen der Nationalen
Inventarberichterstattung (UBA 2026b). Das Vorgehen zur Berechnung der Unsicherheiten, inklusive der
Anwendung von Expertenschätzungen, konnte bereits in der Vergangenheit reproduziert und somit
nachvollzogen werden – Näheres hierzu am Ende dieses Abschnitts. In Tabelle 4 sind die vom
Umweltbundesamt angegebenen sektorenspezifischen Unsicherheiten dargestellt, aufgeteilt nach
Unsicherheiten bei den Aktivitätsdaten, Emissionsfaktoren und auf Ebene der (sektoralen)
Gesamtemissionen.
48 Die relativen Unsicherheiten bezogen auf die THG-Emissionen der Sektoren unterscheiden sich
deutlich. Bedingt durch die verschiedenen Größenordnungen der sektoralen THG-Emissionen, fallen
zusätzlich die absoluten Unsicherheiten unterschiedlich aus. Die relative Bandbreite für die
Unsicherheitsangaben ist dort am höchsten, wo der Wissensstand niedrig ist. Dies kann die
Aktivitätsdaten und die Emissionsfaktoren betreffen. Wesentliche Gründe für Unsicherheiten finden sich
in der Methodik und der Häufigkeit der Datenerhebung, der Datenbereitstellung, der Verfügbarkeit von
Daten oder Modellen und einer eingeschränkten Spezifität bei der Abbildung von Prozessen und/oder
Regionen.
49 Daraus ergibt sich die größte Unsicherheit im Sektor Abfallwirtschaft und Sonstiges mit 156,2 %.
Hauptursache ist die lückenhafte Datenlage, die zu erheblichen Unschärfen bei den Aktivitätsdaten und
Emissionsfaktoren führt (UBA 2026a). Auch in den Sektoren LULUCF (25 %) (siehe RZ 71) und
Landwirtschaft (13,2 %) tragen eine unvollständige Datenlage sowie ein teils begrenzter Kenntnisstand
über Prozesse und Emissionsfaktoren zu erhöhten Unsicherheiten bei. Dies spiegelt sich auch in einem
entsprechend hohen Korrekturbedarf wider.
50 Vergleichsweise niedrige relative Unsicherheiten weisen die übrigen Sektoren auf: Industrie (2,6 %),
Energiewirtschaft (3,0 %), Verkehr (5,2 %) und Gebäude (7,8 %). Dies ist bedingt durch bessere
Wissensstände bei den Aktivitätsdaten und auch bei den Emissionsfaktoren. Im Industriesektor erklärt
sich dies laut Umweltbundesamt durch die enge Korrelation zwischen verfügbaren Produktionsdaten
und dem Brennstoffeinsatz; in der Energiewirtschaft durch die frühzeitige Verfügbarkeit verlässlicher
Daten (UBA 2026a). Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass insbesondere im Industriesektor in der
Vergangenheit teilweise erhebliche nachträgliche Korrekturen vorgenommen werden mussten (siehe
Kapitel 5.4).
51 Die Angaben des Umweltbundesamtes zu den sektorenspezifischen Unsicherheiten konnten mithilfe
der Richtlinien des Weltklimarats (Intergovernmental Panel on Climate Change, IPCC) aus dem Jahr 2006
(IPCC 2006) bereits in ERK (2022) unabhängig nachvollzogen und geprüft werden. Zeitgleich wurde die
Anwendung des Experten-Boosters durch das Umweltbundesamt, der die Unsicherheiten in
Aktivitätsdaten moduliert, mithilfe des Umweltbundesamtes nachvollzogen. Die Experten-Booster
entsprechen denen des Vorjahres.
52 Nach Einschätzungen des Umweltbundesamtes sollen die Unsicherheiten als qualitative
Orientierungsgröße und nicht als trennungsscharfes Unsicherheitsband dienen. Dies kann der Expertenrat nach
mehrfachem Austausch mit dem Umweltbundesamt wie in den vergangenen Jahren weiterhin
nachvollziehen.
Drucksache 21/6175 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 46 –
Gütebetrachtung
Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2025 und zu den
Projektionsdaten 2026
47
Tabelle 4: Unsicherheiten der sektoralen und aggregierten Emissionsschätzungen 2025 nach Angaben
des Umweltbundesamtes
Emissionsschätzung Unsicherheiten
Sektor nach KSG
THG-Emissionen
[Mt CO2-Äq.]
Aktivitätsdaten
[%]
Emissionsfaktoren
[%]
THG-
Emissionen
[±Mt CO2-Äq.]
THG-
Emissionen
[%]
Energiewirtschaft 189 2,2 2,0 5,6 3,0
Industrie 144 1,7 1,9 3,7 2,6
Gebäude 103 4,7 6,3 8,1 7,8
Verkehr 146 2,4 4,6 7,5 5,2
Landwirtschaft 61 2,8 12,9 8,0 13,2
Abfallwirtschaft und
Sonstiges
5 33,6 152,5 8,0 156,2
LULUCF 27 6,3 24,2 6,7 25,0
Gesamtemissionen
(ohne LULUCF)
649 17,2 2,7
Eigene Darstellung auf Basis von UBA (2026a). Die dargestellten Unsicherheiten in den THG-Emissionen (±) geben das 95%-
Konfidenzintervall an. Mögliche Abweichungen können durch Rundungsdifferenzen entstehen.
5.4 Einordnung und Vergleich von Unsicherheiten und Korrekturbedarfen
53 Die Emissionsdaten, die das Umweltbundesamt ausweist, sind statistisch gesehen eine Annäherung an
tatsächliche Werte. Aus diesem Grund gibt das Umweltbundesamt zusätzlich ein
95 %-Konfidenzintervall an (siehe Tabelle 4). Ob dieses Konfidenzintervall zutreffend geschätzt ist, lässt
sich empirisch nicht ohne Weiteres überprüfen, weswegen der Expertenrat sich diesbezüglich auf die
Prüfung des Prozesses der Ermittlung der Konfidenzintervalle beschränkt (siehe Kapitel 5.3).
54 Eine grobe Indikation für die Plausibilität der vom Umweltbundesamt ermittelten Unsicherheitsangaben
kann sich aus dem Vergleich mit dem beobachteten historischen Korrekturbedarf der Jahre 2010 bis
2023 ergeben. Dieser berechnet tatsächliche Anpassungen an die Schätzungen im Zeitverlauf (siehe
Kapitel 5.2.1) und sollte sich infolge dieser Anpassungen idealerweise dem tatsächlichen Wert immer
mehr annähern. Die diesjährige Prüfung konnte das Inventar, welches drei Jahre nach dem Berichtsjahr
erscheint (BJ+3), erneut als erste stabile Schätzung10 bestätigen (siehe Kapitel 5.2.1).
55 Interpretiert man diesen Inventarbericht als Proxy für den tatsächlichen Wert der THG-Emissionen, kann
man den historischen Korrekturbedarf von (BJ+1) zu (BJ+3) als die tatsächliche Realisierung des zum
Zeitpunkt (BJ+1) zu vermutenden Fehlers betrachten. Wenn die heute ausgewiesene Unsicherheit dann
auch die in der Vergangenheit vorliegende Unsicherheit beschreiben würde (Annahme einer konstanten
Unsicherheitsstruktur), würde man erwarten, dass bei 14 Datenpunkten zu historischen Korrekturen
weniger als ein Datenpunkt außerhalb des 95 %-Konfidenzintervalls liegt. Liegen mehr Datenpunkte
10 Die erste stabile Schätzung beschreibt das Inventar, nachdem es zu keinen substanziellen nachträglichen Korrekturen kommt.
Dies ist der Fall für die Sektoren Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude und Verkehr (siehe Kapitel 5.2.1).
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6175– 47 –
Gütebetrachtung
48 Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2025 und zu den
Projektionsdaten 2026
außerhalb des Konfidenzintervalls, hieße das, dass die Streuung der Korrekturbedarfe, und somit ihre
Varianz, in der Vergangenheit größer war als die Unsicherheit, die das Umweltbundesamt aktuell für die
Zukunft unterstellt.
56 Die Gegenüberstellung der historischen Korrekturbedarfe mit den vom Umweltbundesamt
angegebenen Unsicherheiten zeigt auf Ebene der Gesamtemissionen (Summe ohne LULUCF) sowie in
allen Sektoren außer der Industrie, dass keine der historischen Korrekturen außerhalb des jeweiligen
Konfidenzintervalls liegen. Da die Korrekturen in diesen Sektoren alle innerhalb der angegebenen
Konfidenzintervalle liegen, gibt es keinen Hinweis darauf, dass diese Konfidenzintervalle zu klein sind.
Die Unsicherheiten können daher als ausreichend groß angesehen werden, um die tatsächliche
Unsicherheit gut zu beschreiben.
57 Für den Sektor Industrie liegen allerdings fünf der historischen Korrekturbedarfe außerhalb des
Konfidenzintervalls. Dies ist ein Hinweis darauf, dass die vom Umweltbundesamt angegebene Verteilung
(Fehler von 2,6 %) die Unsicherheit für den Emissionswert dieses Sektors eher unterschätzt. Jedoch ist
zu betonen, dass die Unsicherheit für die Emissionsdaten für das Jahr 2025 von 2,5 % auf 2,6 % um
0,1 % nach oben korrigiert wurde.
Drucksache 21/6175 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 48 –
Feststellung zu den Emissionsdaten für das Jahr 2025
Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2025 und zu den
Projektionsdaten 2026
49
6 Feststellung zu den Emissionsdaten für das Jahr 2025
6.1 Entwicklung der THG-Emissionen für das Berichtsjahr 2025
58 Abbildung 5 zeigt die Entwicklung der vom Umweltbundesamt berichteten THG-Emissionen der
einzelnen Sektoren gegenüber dem Vorjahr. Die Sektoren Energiewirtschaft und Industrie konnten ihre
THG-Emissionen senken, während sie in den Sektoren Gebäude und Verkehr anstiegen. Die THG-
Emissionen in den Sektoren Landwirtschaft sowie Abfallwirtschaft und Sonstiges blieben absolut
gesehen nahezu konstant. Insgesamt ergibt sich eine Minderung der THG-Emissionen gegenüber dem
Vorjahr von 0,9 Mt CO2-Äq. Prozentual entspricht dies einem Rückgang von 0,1 %. Im Folgenden werden
die Veränderungen der THG-Emissionen für jeden Sektor beschrieben und die Einschätzung des
Expertenrats zu den Emissionswerten unter Berücksichtigung der diesjährigen Anpassungen in Daten
und Methoden dargestellt.
Abbildung 5: Beitrag der THG-Entwicklung der Sektoren für das Jahr 2025 gegenüber dem Jahr 2024
Eigene Darstellung auf Basis von UBA (2026g). Mögliche Abweichungen können durch Rundungsdifferenzen entstehen.
59 Der Sektor Energiewirtschaft emittierte im Jahr 2025 nach Berechnungen des Umweltbundesamtes
189 Mt CO2-Äq. Damit sanken die THG-Emissionen um 0,6 Mt CO2-Äq. Prozentual entspricht dies einem
Rückgang von 0,3 %. Die deutlich niedrigere Reduktion der THG-Emissionen gegenüber den Vorjahren
resultiere nach Angaben des Umweltbundesamts aus einem auf der einen Seite emissionsärmeren
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6175– 49 –
Feststellung zu den Emissionsdaten für das Jahr 2025
50 Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2025 und zu den
Projektionsdaten 2026
Energieträgermix, der auf der anderen Seite von einem gestiegenen Energieeinsatz konterkariert wird
(UBA 2026a).
60 Bei der Berechnung der Emissionsdaten der Energiewirtschaft für das Jahr 2025 hat sich im Vergleich
zum Vorjahr die Methodik zur Berechnung der Methanemissionen im Braunkohlebergbau verändert,
was zu einer verbesserten Schätzung beiträgt (siehe RZ 21). Der Expertenrat sieht keinen Grund, von
einem anderen Emissionswert auszugehen als dem vom Umweltbundesamt für die Energiewirtschaft
für das Jahr 2025 berechneten. Ebenso kommt er zu der Einschätzung, dass die vom Umweltbundesamt
angegebenen Unsicherheitsbänder vor dem Hintergrund der historischen Korrekturbedarfe die
Unsicherheit in der Energiewirtschaft adäquat abbilden.
61 Der Industriesektor emittierte im Jahr 2025 nach Berechnungen des Umweltbundesamtes
144 Mt CO2-Äq. Damit sanken die THG-Emissionen um 5,6 Mt CO2-Äq. gegenüber dem Vorjahr.
Prozentual entspricht dies einem Rückgang von 3,8 %. Die Reduktion im Industriesektor sei nach
Angaben des Umweltbundesamts besonders auf rückläufige Produktionszahlen in der
energieintensiven Industrie zurückzuführen. Die Industrie verzeichnete zwar ein leicht gestiegenes
Bruttoinlandsprodukt (BIP), dieses sei jedoch vor allem auf Wachstum in der Dienstleistungsbranche
zurückzuführen (UBA 2026a).
62 Die Datengrundlage ist im Industriesektor sehr heterogen und für die verschiedenen Branchen von
unterschiedlicher Qualität. Bei der Berechnung der Emissionsdaten der Industrie für das Jahr 2025 hat
sich im Vergleich zum Vorjahr die Berechnung der industriellen Schwefelhexafluoridemissionen
verändert; zu diesen Änderungen ist dem Expertenrat zu diesem Zeitpunkt keine abschließende
Einschätzung möglich (siehe RZ 24). Die bereits letztjährig erfolgten Änderungen in der Methode der
Frühschätzung der Energiebilanz werden als positiv bewertet (siehe RZ 35). Der Expertenrat sieht keinen
Grund, von einem anderen Emissionswert auszugehen als dem vom Umweltbundesamt für die Industrie
für das Jahr 2025 berechneten. Weiterführend kommt er zu der Einschätzung, dass die vom
Umweltbundesamt angegebene Unsicherheitsangabe der Industrie vor dem Hintergrund der
historischen Korrekturbedarfe eher unterschätzt ist. Er weist aber auch darauf hin, dass die
Unsicherheitsangaben laut Umweltbundesamt als qualitative Orientierungsgröße und nicht als
trennungsscharfes Unsicherheitsband dienen.
63 Der Gebäudesektor emittierte im Jahr 2025 nach Berechnungen des Umweltbundesamtes
103,4 Mt CO2-Äq. Damit stiegen die THG-Emissionen um 3,4 Mt CO2-Äq. gegenüber dem Vorjahr.
Prozentual entspricht dies einem Anstieg von 3,4 %. Die gestiegenen Emissionen im Gebäudesektor
seien nach Angaben des Umweltbundesamts unter anderem auf den im Vergleich zum Vorjahr kälteren
Winter 2025 zurückzuführen. Der dadurch erhöhte Wärmebedarf und die damit verbundenen höheren
THG-Emissionen wären jedoch durch den wachsenden Anteil erneuerbarer Energien11 in der Kälte- und
Wärmeerzeugung teilweise kompensiert worden (UBA 2026a).
64 An den Daten und Methoden für die Berechnung der Emissionsdaten für das Jahr 2025 im Sektor
Gebäude haben sich laut Umweltbundesamt keine Änderungen gegenüber den Emissionsdaten für das
Jahr 2024 ergeben. Der Expertenrat sieht keinen Grund, von einem anderen Emissionswert auszugehen
als den vom Umweltbundesamt für den Gebäudesektor für das Jahr 2025 berechneten. Wie bereits in
den Vorjahren weist die AGEB darauf hin, dass die Bereiche Haushalte (EBZ 66) und Gewerbe, Handel,
11 Der Anteil der erneuerbaren Energien umfasst in diesem Kontext feste Biomasse (Holzenergie), gasförmige und flüssige
Biobrennstoffe, biogenen Abfall, Energiegewinnung aus Geothermie und Umweltwärme, sowie Energiegewinnung aus Geothermie
und Umweltwärme.
Drucksache 21/6175 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 50 –
Feststellung zu den Emissionsdaten für das Jahr 2025
Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2025 und zu den
Projektionsdaten 2026
51
Dienstleistungen (EBZ 67) in der Frühschätzung der Energiebilanz schwierig zu schätzen sind, da die
beobachtete Entwicklung des Endenergieverbrauchs nur unzureichend durch amtliche oder
nichtamtliche Statistiken abgedeckt ist und Abgrenzungsprobleme untereinander und zur Industrie
bestehen. Dies führt dazu, dass die Prognose in einzelnen Jahren besser oder schlechter ausfallen kann
(siehe RZ 32). Der Lagerbestandsaufbau macht im Jahr 2025 laut der AGEB rund 4,2 Mt CO2-Äq. bzw.
14 % der THG-Emissionen durch leichtes Heizöl aus. Eine vertiefte Diskussion zur Schätzung der
Lagerbestände und damit einhergehenden Problemen und Unsicherheiten wurde in Kapitel 4.1.2 ERK
(2025a) gegeben. Der Expertenrat geht daher von hohen Unsicherheiten bei der Schätzung der THG-
Emissionen im Gebäudesektor aus. Die hohe Unsicherheit spiegelt sich auch in den
Unsicherheitsangaben des Umweltbundesamts wider. Die Unsicherheiten des Gebäudesektors liegen über denen
der Energiewirtschaft, Industrie und Verkehr (siehe Tabelle 4). Insgesamt kommt der Expertenrat zu der
Einschätzung, dass die vom Umweltbundesamt angegebenen Unsicherheitsbänder vor dem
Hintergrund der historischen Korrekturbedarfe die Unsicherheit im Sektor Gebäude adäquat abbilden.
65 Der Verkehrssektor emittierte im Jahr 2025 nach Berechnungen des Umweltbundesamtes
146,3 Mt CO2-Äq. Damit stiegen die THG-Emissionen um 2,1 Mt CO2-Äq. gegenüber dem Vorjahr.
Prozentual entspricht dies einem Anstieg von 1,5 %. Der zunehmende Bestand an batterieelektrischen
Fahrzeugen (Battery Electric Vehicle, im Folgenden BEV) wirke sich nach Angaben des
Umweltbundesamts vor allem im Personenkraftwagen (Pkw)-Bereich leicht emissionsmindernd aus.
Dennoch sei der Verbrauch fossiler Kraftstoffe im Straßenverkehr insgesamt gestiegen. Dies sei auf eine
gestiegene Fahrleistung bei Pkw sowie leichten Nutzfahrzeugen und Bussen zurückzuführen,
wohingegen die Fahrleistung bei schweren Nutzfahrzeugen gesunken sei. Trotz mehr Elektromobilität
und eines höheren Anteils an Biokraftstoffen seien die THG-Emissionen im Verkehrssektor insgesamt
gestiegen (UBA 2026a).
66 Das Umweltbundesamt hat keine Angaben dazu gemacht, ob es zu Veränderungen in der Methodik
oder der Datengrundlage bei der Berechnung der Emissionsdaten im Verkehrssektor für das Jahr 2025
gekommen ist. In seiner Prüfung sind dem Expertenrat keine Änderungen aufgefallen. Er sieht keinen
Grund von einem anderen Emissionswert auszugehen als den vom Umweltbundesamt für den
Verkehrssektor für das Jahr 2025 berechneten. Ebenso kommt er zu der Einschätzung, dass die vom
Umweltbundesamt angegebenen Unsicherheitsbänder vor dem Hintergrund der historischen
Korrekturbedarfe die Unsicherheit im Sektor Verkehr adäquat abbilden.
67 Der Landwirtschaftssektor emittierte im Jahr 2025 nach Berechnungen des Umweltbundesamtes
60,8 Mt CO2-Äq. Damit blieben die THG-Emissionen im Vergleich zum Vorjahr nahezu unverändert
(- 0,004 Mt CO2-Äq.). Die ausbleibende Reduktion der THG-Emissionen in der Landwirtschaft sei laut
Umweltbundesamt vor allem auf nahezu gleiche Tierbestände zurückzuführen (UBA 2026a).
68 Für den Sektor Landwirtschaft liegen teilweise vorläufige Aktivitätsdaten vor, welche in ein
Berechnungsmodell zur Bestimmung der THG-Emissionen einfließen. Dadurch könnten sich Mitte des
Jahres noch Änderungen in den Daten ergeben, die aber in de
Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.
Relationen
- authored ← Expertenrat für Klimafragen
- part_of_vorgang → Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2025 und zu den Projektionsdaten 2026 - Prüfung und Bewertung d (Unterrichtung)