Frage von Lisa Badum (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5250)
Teil von Protokoll der 70. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Lisa Badum (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5250)
Plant die Bundesregierung in ihrer Treibhausgasminderungswirkung quantifizierbare Einzelmaßnahmen als Reaktion auf die Feststellung des Expertenrats für Klimafragen, dass das Klimaschutzprogramm den Anforderungen des § 9 des Bundes-Klimaschutzgesetzes nicht genügt und keine nennenswerte progressive Verteilungswirkung aufweist, obwohl die Dringlichkeit für eine soziale Flankierung weiter zunehme (https://expertenrat-klima.de/fileadmin/ERK/Berichte/ERK2026_Stellungnahme-Entwurf-Klimaschutzprogramm-2026.pdf), und, wenn ja, welche, und bis wann wird sie einen entsprechend überarbeiteten Entwurf vorlegen?
Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter:
Der Expertenrat für Klimafragen hat festgestellt, dass die mit dem Klimaschutzprogramm beschlossenen Maßnahmen ausreichen können, die Klimaziele zu erreichen. Die kumulierte Minderungswirkung aller Maßnahmen sorgt dafür, dass die Emissionen unterhalb des Zielpunktes für 2030 bleiben.
Darüber hinaus – und das ist noch wichtiger – wird das Gesamtbudget bis 2030 sogar deutlich unterschritten. Deutschland wird bis dahin weniger Treibhausgase ausstoßen, als nach dem Klimaschutzgesetz zulässig wäre. Das ist eine gute Nachricht.
Mit der Umsetzung des Europäischen Klima-Sozialfonds haben wir daneben ein großes und finanzstarkes Programm auf der Zielgeraden, das dem sozialen Ausgleich dient. Bürgerinnen und Bürger mit niedrigen Einkommen werden spürbar entlastet.
Wir werden jetzt natürlich nicht mit der Arbeit aufhören. Klimaschutz ist eine Daueraufgabe, weswegen wir an weiteren Klimaschutzmaßnahmen arbeiten.
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