Schriftliche Frage 176 von Lisa Badum (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, weshalb die EU-Kommission – trotz eines anderslautenden Schreibens vom November…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. Dezember 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.
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Schriftliche Frage 176 von Lisa Badum (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, weshalb die EU-Kommission – trotz eines anderslautenden Schreibens vom November…
Frage 176 (Lisa Badum, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, weshalb die EU-Kommission – trotz eines anderslautenden Schreibens vom November 2024 – die Bundesrepublik Deutschland nun doch nicht in einem „Mahnschreiben“ zur Vorlage von Abhilfemaßnahmen aufgrund der projizierten Verfehlung der EU-Klimaschutzverordnung aufgefordert hat, und inwieweit hat die Bundesregierung diesbezüglich in Gesprächen mit der EU- Kommission darauf hingewirkt (www.stern.de/politik/ deutschland/bundesregierung--schneider-will-kli maschutzprogramm-erst-2026-vorlegen-3692599 0.html)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 12. Dezember 2025:
Der diesjährige Klimafortschrittsbericht wurde am 6. November 2025 von der EU-Kommission veröffentlicht (https://climate.ec.europa.eu/euaction/climate-strategies-targets/progress-climate-action/eu-climate-acti on-progress-report-2025_en) und kommt zu einer insgesamt positiveren Bewertung der Zielerreichungsfortschritte der Mitgliedstaaten als der Bericht aus dem Jahr 2024. Hierzu wird insbesondere auf die zentrale Aussage auf S. 39 hingewiesen (hier übersetzt aus englischsprachigem Original): „Angesichts der Höhe des projizierten ESR-Überschusses [Anm.: gemeint sind EU-weit überschüssige ESR- Emissionszuweisungen, kumuliert zw. 2021 und 2030] und der Möglichkeiten, Überschüsse sowohl im Rahmen der ESR- als auch der LULUCF-Verordnung zu handeln, kann die Kommission zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zu dem Schluss kommen, dass die Mitgliedstaaten keine ausreichenden Fortschritte bei der Erfüllung ihrer ESR-Verpflichtungen erzielen.“ Die Bundesregierung hat nicht auf diese Entscheidung der EU- Kommission hingewirkt.
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