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Rede von Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Strafbarkeit bildbasierter sexualisierter Gewalt

dip / rede 26.03.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 68. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP ZP 3: Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Lena Gumnior, Helge Limburg, Dr. Till Steffen, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebra.

Das Protokoll 21/68 liegt bei DIP nur als Vorabfassung vor: Der Text endet vor dem Schluss der Sitzung, zu Protokoll gegebene Reden fehlen in polradar (der endgültige Bericht war für den 31.03.2026 angekündigt). Vollständig im Plenarprotokoll (PDF) ↗.

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Text

Rede von Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Strafbarkeit bildbasierter sexualisierter Gewalt Sehr geehrte Frau Präsidentin! Lieber Herr Kollege Pöpsel, vielen Dank für das Zulassen der Zwischenfrage. Erst mal: Sie legen hier ja heute gar nichts vor. Deswegen verstehe ich den ganzen Ansatz Ihrer Rede nicht. Das werden wir nicht klären können. Aber wenn Sie schon mit dieser Punchline um die Ecke kommen, dass die Vorratsdatenspeicherung, sozusagen die eierlegende Wollmilchsau, die Lösung aller relevanten Probleme sei, frage ich Sie: Wie soll es denn bitte zu einer Anwendung der Vorratsdatenspeicherung kommen, wenn die Strafbarkeit nicht gegeben ist?

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